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2891/2020

10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.01.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 10.3

Anlage 6 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Nippes

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Anlage 2 - Darstellung der GVK-Änderung im Straßennetzplan

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Anlage 4 - geänderte Dringlichkeitsentscheidung BV Nippes 01.02.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Änderungsantrag FDP

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Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 02.03.2021

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Anlage 1 - Simulation Kfz-Verlagerung bei Verlängerung Äußere Kanalstr.

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Anlage 6 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Nippes

2556 Zeichen

Anlage 6 
 
10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln 
hier: Trassenfreihaltung zur Fortführung der Äußeren Kanalstraße von 
Bilderstöckchen zum Niehler Ei als Radverkehrstrasse 
Vorlagen-Nr.: 2891/2020 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in einer Dringlichkeitsentscheidung empfohlen, die von der 
Verwaltung vorgeschlagene Umwandlung der bislang für eine Kfz-Straße freigehaltenen 
Verlängerungstrasse der Äußeren Kanalstraße im Bereich des heutigen Klimaparks in eine 
Freihaltetrasse für einen qualifizierten Radweg (z. B. nach dem Radschnellwegestandard 
NRW) nicht umzusetzen und stattdessen im Bereich des Klimaparks nur eine einfache 
Radwegeverbindung vorzusehen. 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Planung einer qualifizierten Radverkehrsverbindung zwischen Bilderstöckchen 
(Kreuzung Äußere Kanalstraße/Escher Straße) und dem „Niehler Ei“ basiert auf dem gerade 
in Erarbeitung befindlichen Konzept „Schnelle Radverbindungen für Köln“. Dieses Netz stellt 
einen wesentlichen Baustein der künftigen Radverkehrsförderung dar, denn es schafft die 
Voraussetzung, qualitativ hochwertige Verbindungen für den Radverkehr zwischen wichtigen 
Stadtteilen und Stadtbezirken umzusetzen. Die betrachtete Trasse würde, wenn die 
politischen Gremien dem Verwaltungsvorschlag folgen, ein wichtiges, langfristig 
umzusetzendes Netzelement bilden (als Verbindung Ehrenfeld-Nippes-Chorweiler). Deshalb 
sollte mit der nun vorgelegten Änderung des Gesamtverkehrskonzepts die Möglichkeit offen 
gehalten werden, eine qualifizierte Radverkehrsachse durchgängig zwischen der Escher 
Straße und dem Niehler Ei einrichten zu können. 
 
Der Bereich des jetzigen Klimaparks ist aus planungsrechtlicher Sicht nach wie vor als 
Verkehrsfläche eingestuft. Der Klimapark stellt somit unter den aktuellen rechtlichen 
Rahmenbedingungen nur eine Zwischennutzung dar. Durch die vorgeschlagene 
Umwandlung der Trasse im Gesamtverkehrskonzept und nachfolgend im 
Flächennutzungsplan wird die Voraussetzung geschaffen, dem Klimapark eine dauerhafte 
Perspektive zu bieten und gleichzeitig eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur einrichten zu 
können. Diese kann beispielweise durch eine Weiterentwicklung der bereits geplanten 
Wegeverbindungen realisiert werden, so dass eine Inanspruchnahme der umliegenden 
Grünflächen auf ein Minimum begrenzt würde und beide Nutzungen problemlos miteinander 
in Einklang gebracht werden können. 
 
Angesichts dieser Sachlage empfiehlt die Verwaltung, der Beschlussänderung der BV 
Nippes nicht zu folgen.

Anlage 2 - Darstellung der GVK-Änderung im Straßennetzplan

188 Zeichen

Anlage 2 
 
Bisherige Darstellung im GVK:  neue Darstellung im GVK : 
  
 
Legende GVK 
 
 
Zusätzlicher Layer zur Darstellung der möglichen qualifizierten Radwegeverbindung: 
············

Anlage 4 - geänderte Dringlichkeitsentscheidung BV Nippes 01.02.2021

9608 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2891/2020/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln 
hier: Trassenfreihaltung zur Fortführung der Äußeren Kanalstraße von Bilderstöckchen zum 
Niehler Ei als Radverkehrstrasse 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Die Ausweisung neuer Baugebiete wird in Verwaltung und Politik aktuell mit höchster Priorität behan-
delt, um in Köln eine hinreichende Wohnraumentwicklung sicherstellen zu können. In diesem Zu-
sammenhang arbeitet die Verwaltung an der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Si-
monskaul" in Weidenpesch. Als Voraussetzung für die Bebauungsplanaufstellung muss zunächst der 
Flächennutzungsplan geändert werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aufgrund der 
einzuhaltenden Formalitäten einige Monate Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Die nun vorlie-
gende 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts stellt wiederum eine Voraussetzung dar, um den 
Flächennutzungsplan im Betrachtungsgebiet bedarfsgerecht anpassen zu können. 
 
Beschlussvorschlag: 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt die Änderung des Hauptstraßennetzes im Bezirk Nippes wie folgt: 
 
Die zwischen dem Knoten Äußere Kanalstraße/Escher Straße im Stadtteil Bilderstöckchen und dem 
Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) im Stadtteil Niehl im Gesamt-
verkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) vorgesehene Trasse zur möglichen Verlängerung der Äußeren 
Kanalstraße wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine 
Freihaltetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes 
Nordrhein-Westfalen ersetzt. Die Vorhalteplanung für diese Radverkehrsfreihaltetrasse soll in den zu 
aktualisierenden Planwerken der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung 
finden. 
 
Die Trasse wird zur tatsächlichen Einrichtung eines Fahrradweges, zunächst von der Äußeren Kanal-
straße (Bilderstöckchen) bis zur Etzelstraße (Mauenheim), verwendet. Dabei soll es sich auf der ge-
samten Trasse ausdrücklich nicht um einen Radschnellweg handeln.

2 
 
Es ist vielmehr unbedingt darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Trasse nicht den von Menschen aus 
dem Stadtteil, Unternehmen und der Stadt Köln errichteten und noch auszubauenden Klimapark  
( https://www.klimapark-koeln.de/) beeinträchtigt, sondern sich baulich und in der Wegeführung in 
diesen im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 3. September 2020 (1028/2020 , Karte 
siehe https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=783740&type=do&) einfügt. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
01.02.2021    gez. Siebert  gez. Pinnen

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Um im Bereich des Wohngebiets „Simonskaul“ sowie im Stadtteil Bilderstöckchen Siedlungserweite-
rungen vornehmen zu können, bedarf es der Aufstellung von Bebauungsplänen in diesen Bereichen. 
Bislang ist im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) und darauf aufbauend im Flächennut-
zungsplan (FNP) eine Freihaltetrasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vom Knoten mit der 
Escher Straße bis zum Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) ent-
halten. Diese Vorhalteplanung schränkt die Möglichkeiten für die vorgesehenen Siedlungserweiterun-
gen stark ein. Deshalb wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob die bislang geplante Weiterfüh-
rung der Äußeren Kanalstraße noch notwendig ist. 
Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang eine Simulation der Kfz-Stärke unter heutigen Nach-
fragebedingungen und unterstellter Realisierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vorge-
nommen. Das Ergebnis zeigt, dass mit einer Kfz-Belastung zwischen 13.800 und 18.200 Kfz/24h auf 
dem Neubauabschnitt bei gleichzeitiger Entlastung der umliegenden Straßenzüge gerechnet werden 
könnte (vgl. Anlage 1). Entlastungseffekte würden sich vor allem zugunsten der Hauptachsen Bol-
tensternstraße (im Modell minus 1.800 Kfz/24h), Industriestraße (minus 4.100 Kfz/24h), A 57 (minus 
1.900 Kfz/24h) und A 1 (minus 2.300 Kfz/24h) ergeben. Zudem würde auch die Johannes-Rings-
Straße in Longerich eine Entlastung (im Modell minus 1.900 Kfz/24h) erfahren. Demgegenüber würde 
bei der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße die Neusser Straße ein höheres Kfz-Aufkommen (plus 
1.200 Kfz/24h) aufweisen. Für die an Hauptverkehrsstraßen direkt wohnende Bevölkerung ergäben 
sich also keine nennenswerten positiven Effekte. 
Diese Ergebnisse bestätigen damit eine bereits im Jahr 2002 durchgeführte Untersuchung. Eine Not-
wendigkeit zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße wegen Überlastung des heutigen Straßennet-
zes im Bereich Bilderstöckchen/Weidenpesch besteht unter den heutigen Nachfragebedingungen 
nicht. Unter Berücksichtigung der im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ hinterlegten Zielsetzung, den 
Kfz-Verkehr zu reduzieren, ist eine Überlastung des Straßennetzes im Bereich Bilderstöck-
chen/Weidenpesch auch in Zukunft nicht zu erwarten. 
Zudem wurden alternative Verkehrsverwendungen für die Trasse überprüft. Die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) sieht keinen Bedarf, die Trasse für eine direkte Busverbindung auf diesem Korri-
dor oder eine Stadtbahnverbindung zu nutzen.  
Die aktuellen Arbeiten im Zusammenhang mit der Konzeptionierung eines Rad-Hauptroutennetzes 
sehen hier zukünftig eine Rad- und Fußverbindung vor. Zusätzlich erarbeitet die Verwaltung aktuell 
ein Konzept für innerstädtische Radschnellverbindungen sowie Verbindungen zu angrenzenden 
Kommunen und Kreisen. Für eine innerstädtische, attraktive Radverbindung ist die Trasse ebenfalls 
vorgesehen. Deshalb soll die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch gesichert werden. Die 
Route entlang der geplanten Verlängerung der Äußeren Kanalstraße war bereits in einem 1999 auf-
gestellten Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk Nippes enthalten.  
Zwar würde die Realisierung einer Radwegeverbindung nach dem in Nordrhein-Westfalen definierten 
Radschnellwegestandard auch einen gewissen Platzbedarf beanspruchen und die Durchführung ei-
nes Planfeststellungsverfahrens notwendig machen. Trotzdem könnten im Vergleich zur bislang ge-
planten und vor allem dem Kfz-Verkehr vorgesehenen Straße erhebliche Platzeinsparungen erzielt 
werden. Zudem kann die Linienführung der Radverkehrstrasse den vorgesehenen Siedlungserweite-
rungen besser gerecht werden als dies bei einer Kfz-Straße der Fall ist. Auch entfallen die bei einer 
Kfz-Straße ansonsten notwendigen  Lärmschutzmaßnahmen. Im Hinblick auf weitere ökologische 
Aspekte hätte eine Radverkehrstrasse erhebliche Vorteile gegenüber einer vor allem für den Kfz-
Verkehr vorgesehenen Straße. 
Um die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch zu sichern, wird sie im Kölner Gesamtver-
kehrskonzept nicht mehr als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße dargestellt, sondern als 
Trasse, auf der langfristig eine qualifizierte Radwegeverbindung realisiert werden soll (s. Anlage 2). 
Dabei wird eine Wegeführung zugrunde gelegt, die im Bereich Simonskaul – Neusser Straße gegen-
über der derzeit im GVK gesicherten Trasse so angepasst ist, dass das geplante Wohngebiet Simon-

4 
 
skaul errichtet und gleichzeitig eine attraktive und ausreichend breite Radwegeführung gewährleistet 
werden kann. 
In der Sitzung am 03.09.2020 hat die BV Nippes beschlossen, im Bereich des Klimaparks zwischen 
der Escher Straße und der Longericher Straße eine Geh-/Radwegeverbindung anlegen zu lassen. 
Die geplante Streckenführung stellt bereits einen ersten Schritt dar, eine attraktive Wegeverbindung 
für den Radverkehr auf dem hier betrachteten Korridor zwischen Bilderstöckchen und Niehl einzurich-
ten. 
Die zu beschließende Änderung bildet die Grundlage für entsprechende Anpassungen des Flächen-
nutzungsplans der Stadt Köln. Diese Anpassungen sollen zum einen die Aufhebung der Verbindung 
als Verkehrstrasse des überörtlichen (Kfz-) Verkehrs und zum anderen die verbindliche Berücksichti-
gung des Korridors im Rahmen der Definition eines stadtweiten Radverkehrshauptroutennetzes zum 
Gegenstand haben. Die im FNP notwendigen Anpassungen sind inhaltlich mit diesem Beschlussvor-
schlag innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die Verwaltung bringt die GVK-Änderung und die FNP-
Änderung in denselben Sitzungslauf mit Verkehrsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss ein.  
Nach Fertigstellung der Planung des gesamten Radhauptroutennetzes und dessen Beschlussfassung 
wird dieses als verbindliches Verkehrstrassennetz in das GVK und in den FNP aufgenommen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Beschluss hat keine direkten klimarelevanten Auswirkungen. Er schafft jedoch die Vorausset-
zung, eine geplante Verkehrsinfrastrukturmaßnahme umwelt- und klimafreundlicher umzusetzen als 
ursprünglich vorgesehen. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Belastungsdifferenzen / Verkehrsverlagerungen des Kfz-Verkehrs bei unterstellter Reali-
sierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße unter heutigem Verkehrsaufkommen 
 
Anlage 2: Änderung der Plandarstellung des Hauptstraßennetzes im Gesamtverkehrskonzept

Beschlussvorlage Rat

8074 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2891/2020 
Freigabedatum 
 08.01.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln 
hier: Trassenfreihaltung zur Fortführung der Äußeren Kanalstraße von Bilderstöckchen zum 
Niehler Ei als Radverkehrstrasse 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Rat beschließt die Änderung des Hauptstraßennetzes im Bezirk Nippes wie folgt: 
 
Die zwischen dem Knoten Äußere Kanalstraße/Escher Straße im Stadtteil Bilderstöckchen und dem 
Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) im Stadtteil Niehl im Gesamt-
verkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) vorgesehene Trasse zur möglichen Verlängerung der Äußeren 
Kanalstraße wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine 
Freihaltetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes 
Nordrhein-Westfalen ersetzt. Die Vorhalteplanung für diese Radverkehrsfreihaltetrasse soll in den zu 
aktualisierenden Planwerken der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung 
finden. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn der Stadtentwicklungsausschuss und die 
Bezirksvertretung Nippes dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmen. 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
Verkehrsausschuss  
Rat

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Um im Bereich des Wohngebiets „Simonskaul“ sowie im Stadtteil Bilderstöckchen Siedlungserweite-
rungen vornehmen zu können, bedarf es der Aufstellung von Bebauungsplänen in diesen Bereichen. 
Bislang ist im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) und darauf aufbauend im Flächennut-
zungsplan (FNP) eine Freihaltetrasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vom Knoten mit der 
Escher Straße bis zum Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) ent-
halten. Diese Vorhalteplanung schränkt die Möglichkeiten für die vorgesehenen Siedlungserweiterun-
gen stark ein. Deshalb wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob die bislang geplante Weiterfüh-
rung der Äußeren Kanalstraße noch notwendig ist. 
Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang eine Simulation der Kfz-Stärke unter heutigen Nach-
fragebedingungen und unterstellter Realisierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vorge-
nommen. Das Ergebnis zeigt, dass mit einer Kfz-Belastung zwischen 13.800 und 18.200 Kfz/24h auf 
dem Neubauabschnitt bei gleichzeitiger Entlastung der umliegenden Straßenzüge gerechnet werden 
könnte (vgl. Anlage 1). Entlastungseffekte würden sich vor allem zugunsten der Hauptachsen Bol-
tensternstraße (im Modell minus 1.800 Kfz/24h), Industriestraße (minus 4.100 Kfz/24h), A 57 (minus 
1.900 Kfz/24h) und A 1 (minus 2.300 Kfz/24h) ergeben. Zudem würde auch die Johannes-Rings-
Straße in Longerich eine Entlastung (im Modell minus 1.900 Kfz/24h) erfahren. Demgegenüber würde 
bei der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße die Neusser Straße ein höheres Kfz-Aufkommen (plus 
1.200 Kfz/24h) aufweisen. Für die an Hauptverkehrsstraßen direkt wohnende Bevölkerung ergäben 
sich also keine nennenswerten positiven Effekte. 
Diese Ergebnisse bestätigen damit eine bereits im Jahr 2002 durchgeführte Untersuchung. Eine Not-
wendigkeit zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße wegen Überlastung des heutigen Straßennet-
zes im Bereich Bilderstöckchen/Weidenpesch besteht unter den heutigen Nachfragebedingungen 
nicht. Unter Berücksichtigung der im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ hinterlegten Zielsetzung, den 
Kfz-Verkehr zu reduzieren, ist eine Überlastung des Straßennetzes im Bereich Bilderstöck-
chen/Weidenpesch auch in Zukunft nicht zu erwarten. 
Zudem wurden alternative Verkehrsverwendungen für die Trasse überprüft. Die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) sieht keinen Bedarf, die Trasse für eine direkte Busverbindung auf diesem Korri-
dor oder eine Stadtbahnverbindung zu nutzen.  
Die aktuellen Arbeiten im Zusammenhang mit der Konzeptionierung eines Rad-Hauptroutennetzes 
sehen hier zukünftig eine Rad- und Fußverbindung vor. Zusätzlich erarbeitet die Verwaltung aktuell 
ein Konzept für innerstädtische Radschnellverbindungen sowie Verbindungen zu angrenzenden 
Kommunen und Kreisen. Für eine innerstädtische, attraktive Radverbindung ist die Trasse ebenfalls 
vorgesehen. Deshalb soll die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch gesichert werden. Die 
Route entlang der geplanten Verlängerung der Äußeren Kanalstraße war bereits in einem 1999 auf-
gestellten Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk Nippes enthalten.  
Zwar würde die Realisierung einer Radwegeverbindung nach dem in Nordrhein-Westfalen definierten 
Radschnellwegestandard auch einen gewissen Platzbedarf beanspruchen und die Durchführung ei-
nes Planfeststellungsverfahrens notwendig machen. Trotzdem könnten im Vergleich zur bislang ge-
planten und vor allem dem Kfz-Verkehr vorgesehenen Straße erhebliche Platzeinsparungen erzielt

3 
werden. Zudem kann die Linienführung der Radverkehrstrasse den vorgesehenen Siedlungserweite-
rungen besser gerecht werden als dies bei einer Kfz-Straße der Fall ist. Auch entfallen die bei einer 
Kfz-Straße ansonsten notwendigen  Lärmschutzmaßnahmen. Im Hinblick auf weitere ökologische 
Aspekte hätte eine Radverkehrstrasse erhebliche Vorteile gegenüber einer vor allem für den Kfz-
Verkehr vorgesehenen Straße. 
Um die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch zu sichern, wird sie im Kölner Gesamtver-
kehrskonzept nicht mehr als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße dargestellt, sondern als 
Trasse, auf der langfristig eine qualifizierte Radwegeverbindung realisiert werden soll (s. Anlage 2). 
Dabei wird eine Wegeführung zugrunde gelegt, die im Bereich Simonskaul – Neusser Straße gegen-
über der derzeit im GVK gesicherten Trasse so angepasst ist, dass das geplante Wohngebiet  
Simonskaul errichtet und gleichzeitig eine attraktive und ausreichend breite Radwegeführung gewähr-
leistet werden kann. 
In der Sitzung am 03.09.2020 hat die BV Nippes beschlossen, im Bereich des Klimaparks zwischen 
der Escher Straße und der Longericher Straße eine Geh-/Radwegeverbindung anlegen zu lassen. 
Die geplante Streckenführung stellt bereits einen ersten Schritt dar, eine attraktive Wegeverbindung 
für den Radverkehr auf dem hier betrachteten Korridor zwischen Bilderstöckchen und Niehl einzurich-
ten. 
Die zu beschließende Änderung bildet die Grundlage für entsprechende Anpassungen des Flächen-
nutzungsplans der Stadt Köln. Diese Anpassungen sollen zum einen die Aufhebung der Verbindung 
als Verkehrstrasse des überörtlichen (Kfz-) Verkehrs und zum anderen die verbindliche Berücksichti-
gung des Korridors im Rahmen der Definition eines stadtweiten Radverkehrshauptroutennetzes zum 
Gegenstand haben. Die im FNP notwendigen Anpassungen sind inhaltlich mit diesem Beschlussvor-
schlag innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die Verwaltung bringt die GVK-Änderung und die FNP-
Änderung in denselben Sitzungslauf mit Verkehrsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss ein.  
Nach Fertigstellung der Planung des gesamten Radhauptroutennetzes und dessen Beschlussfassung 
wird dieses als verbindliches Verkehrstrassennetz in das GVK und in den FNP aufgenommen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Beschluss hat keine direkten klimarelevanten Auswirkungen. Er schafft jedoch die Vorausset-
zung, eine geplante Verkehrsinfrastrukturmaßnahme umwelt- und klimafreundlicher umzusetzen als 
ursprünglich vorgesehen. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Belastungsdifferenzen / Verkehrsverlagerungen des Kfz-Verkehrs bei unterstellter Reali-
sierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße unter heutigem Verkehrsaufkommen 
 
Anlage 2: Änderung der Plandarstellung des Hauptstraßennetzes im Gesamtverkehrskonzept

Anlage 3 - Änderungsantrag FDP

1733 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.01.2021 
AN/0121/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
 
10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.9 (2891/2020) auf die Ta-
gesordnung der Sitzung des kommenden Verkehrsausschusses am 19.01.2021 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
„wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine Frei-
haltetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Lan-
des Nordrhein-Westfalen ersetzt“ 
 
Wird ersetzt durch: 
 
„wird in Zukunft nicht nur für eine dem Kfz-Verkehr dienenden Straße freigehalten, sondern 
parallel dazu auch für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des 
Landes Nordrhein-Westfalen“. 
 
Begründung: 
 
Aktuell besteht weder für eine Straße, noch für einen Radschnellweg eine Planung und diese 
wird es auch in den nächsten Jahren nicht geben, da andere Projekte in der Stadt Vorrang 
haben müssen. Spätere Generationen sollen weiter alle Optionen haben, z.B. eine Straße 
nur für den ÖPNV anzulegen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ulrich Breite     Dr. Christian Beese 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Fraktionsgeschäftsführer    Verkehrspolitischer Sprecher

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 02.03.2021

3844 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 04.03.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.03.2021  
öffentlich 
4.1 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln  
hier: Trassenfreihaltung zur Fortführung der Äußeren Kanalstraße von 
Bilderstöckchen zum Niehler Ei als Radverkehrstrasse 
2891/2020 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 15.01.2021 
AN/0121/2021 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 26.02.2021 
AN/0385/2021 
Der Änderungsantrag AN/0121/2021 wird von der Antrag stellenden FDP-Fraktion 
zurückgezogen. 
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0385/2021):  
 
1. Im 1. Absatz wird der Text „wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende 
Straße aufgegeben und durch eine Freihaltetrasse für den qualifizierten Radver-
kehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes Nordrhein-Westfalen er-
setzt“  
 
ersetzt durch:  
 
„wird in Zukunft nicht nur für eine dem Kfz-Verkehr dienenden Straße freigehalten, 
sondern parallel dazu auch für den qualifizierten Radverkehr nach dem Rad-
schnellwegestandard des Landes Nordrhein-Westfalen“.

2 
 
2. Es wird folgender Absatz 2 neu eingefügt:  
 
Am Rand der Trasse wird zunächst nur ein Fahrradweg eingerichtet, zunächst von 
der Äußeren Kanalstraße (Bilderstöckchen) bis zur Etzelstraße (Mauenheim). Da-
bei soll es sich auf der gesamten Trasse ausdrücklich nicht um einen Radschnell-
weg handeln. 
Es ist vielmehr unbedingt darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Trasse nicht den 
von Menschen aus dem Stadtteil, Unternehmen und der Stadt Köln errichteten 
und noch auszubauenden Klimapark ( https://www.klimapark-koeln.de/) beein-
trächtigt, sondern sich baulich und in der Wegeführung in diesen im Sinne des Be-
schlusses der Bezirksvertretung vom 3. September 2020 (1028/2020 , Karte siehe 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=783740&type=do&) einfügt.  
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 
 
2. Beschluss (mündlich geänderte Beschlussempfehlung der BV Nippes): 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Der Rat beschließt die Änderung des Hauptstraßennetzes im Bezirk Nippes wie folgt: 
Die zwischen dem Knoten Äußere Kanalstraße/Escher Straße im Stadtteil Bilderstö-
ckchen und dem Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler 
Ei“) im Stadtteil Niehl im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) vorgesehene 
Trasse zur möglichen Verlängerung der Äußeren Kanalstraße wird als in erster Linie 
dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine Freihaltetrasse für 
den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes Nord-
rhein-Westfalen ersetzt. Die Vorhalteplanung für diese Radverkehrsfreihaltetrasse 
soll in den zu aktualisierenden Planwerken der vorbereitenden und verbindlichen 
Bauleitplanung Berücksichtigung finden. 
Die Trasse w ird zur tatsächlichen Einrichtung eines Fahrradw eges, zunächst von der 
Äußeren Kanal-straße (Bilderstöckchen) bis zur Etzelstraße (Mauenheim), verw en-
det. Dabei soll es sich auf der gesamten Trasse ausdrücklich nicht um einen Rad-
schnellw eg handeln.  
Es ist vielmehr unbedingt darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Trasse nicht den 
von Menschen aus dem Stadtteil, Unternehmen und der Stadt Köln errichteten und 
noch auszubauenden Klimapark ( https://www.klimapark-koeln.de/) beeinträchtigt, 
sondern sich baulich und in der Wegeführung in diesen im Sinne des Beschlusses 
der Bezirksvertretung vom 3. September 2020 (1028/2020 , Karte siehe 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=783740&type=do&) einfügt.  
Abstimmungsergebnis:  Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion

Anlage 1 - Simulation Kfz-Verlagerung bei Verlängerung Äußere Kanalstr.

1074 Zeichen

© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende
-400
-400
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-400
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Belastungsdifferenzen / Verkehrsverlagerungen - Planfall zur Analyse
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTENTWICKLUNG  -  661/41 1:33333
erstellt am:12.11.2019 Bearb: MM                                                                        Hintergrund: OpenStreetMap
Anlage 1

Beratungsverlauf (5)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV)

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2891/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.01.2021
Erstellt
28.09.2020 16:31