2891/2020
10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln
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Anlage 6 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Nippes
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Anlage 6 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln hier: Trassenfreihaltung zur Fortführung der Äußeren Kanalstraße von Bilderstöckchen zum Niehler Ei als Radverkehrstrasse Vorlagen-Nr.: 2891/2020 Die Bezirksvertretung Nippes hat in einer Dringlichkeitsentscheidung empfohlen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Umwandlung der bislang für eine Kfz-Straße freigehaltenen Verlängerungstrasse der Äußeren Kanalstraße im Bereich des heutigen Klimaparks in eine Freihaltetrasse für einen qualifizierten Radweg (z. B. nach dem Radschnellwegestandard NRW) nicht umzusetzen und stattdessen im Bereich des Klimaparks nur eine einfache Radwegeverbindung vorzusehen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Planung einer qualifizierten Radverkehrsverbindung zwischen Bilderstöckchen (Kreuzung Äußere Kanalstraße/Escher Straße) und dem „Niehler Ei“ basiert auf dem gerade in Erarbeitung befindlichen Konzept „Schnelle Radverbindungen für Köln“. Dieses Netz stellt einen wesentlichen Baustein der künftigen Radverkehrsförderung dar, denn es schafft die Voraussetzung, qualitativ hochwertige Verbindungen für den Radverkehr zwischen wichtigen Stadtteilen und Stadtbezirken umzusetzen. Die betrachtete Trasse würde, wenn die politischen Gremien dem Verwaltungsvorschlag folgen, ein wichtiges, langfristig umzusetzendes Netzelement bilden (als Verbindung Ehrenfeld-Nippes-Chorweiler). Deshalb sollte mit der nun vorgelegten Änderung des Gesamtverkehrskonzepts die Möglichkeit offen gehalten werden, eine qualifizierte Radverkehrsachse durchgängig zwischen der Escher Straße und dem Niehler Ei einrichten zu können. Der Bereich des jetzigen Klimaparks ist aus planungsrechtlicher Sicht nach wie vor als Verkehrsfläche eingestuft. Der Klimapark stellt somit unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nur eine Zwischennutzung dar. Durch die vorgeschlagene Umwandlung der Trasse im Gesamtverkehrskonzept und nachfolgend im Flächennutzungsplan wird die Voraussetzung geschaffen, dem Klimapark eine dauerhafte Perspektive zu bieten und gleichzeitig eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur einrichten zu können. Diese kann beispielweise durch eine Weiterentwicklung der bereits geplanten Wegeverbindungen realisiert werden, so dass eine Inanspruchnahme der umliegenden Grünflächen auf ein Minimum begrenzt würde und beide Nutzungen problemlos miteinander in Einklang gebracht werden können. Angesichts dieser Sachlage empfiehlt die Verwaltung, der Beschlussänderung der BV Nippes nicht zu folgen.
Anlage 2 - Darstellung der GVK-Änderung im Straßennetzplan
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Anlage 2 Bisherige Darstellung im GVK: neue Darstellung im GVK : Legende GVK Zusätzlicher Layer zur Darstellung der möglichen qualifizierten Radwegeverbindung: ············
Anlage 4 - geänderte Dringlichkeitsentscheidung BV Nippes 01.02.2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 2891/2020/1 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln hier: Trassenfreihaltung zur Fortführung der Äußeren Kanalstraße von Bilderstöckchen zum Niehler Ei als Radverkehrstrasse Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 Dringlichkeitsbegründung: Die Ausweisung neuer Baugebiete wird in Verwaltung und Politik aktuell mit höchster Priorität behan- delt, um in Köln eine hinreichende Wohnraumentwicklung sicherstellen zu können. In diesem Zu- sammenhang arbeitet die Verwaltung an der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Si- monskaul" in Weidenpesch. Als Voraussetzung für die Bebauungsplanaufstellung muss zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird aufgrund der einzuhaltenden Formalitäten einige Monate Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Die nun vorlie- gende 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts stellt wiederum eine Voraussetzung dar, um den Flächennutzungsplan im Betrachtungsgebiet bedarfsgerecht anpassen zu können. Beschlussvorschlag: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Änderung des Hauptstraßennetzes im Bezirk Nippes wie folgt: Die zwischen dem Knoten Äußere Kanalstraße/Escher Straße im Stadtteil Bilderstöckchen und dem Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) im Stadtteil Niehl im Gesamt- verkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) vorgesehene Trasse zur möglichen Verlängerung der Äußeren Kanalstraße wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine Freihaltetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes Nordrhein-Westfalen ersetzt. Die Vorhalteplanung für diese Radverkehrsfreihaltetrasse soll in den zu aktualisierenden Planwerken der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Die Trasse wird zur tatsächlichen Einrichtung eines Fahrradweges, zunächst von der Äußeren Kanal- straße (Bilderstöckchen) bis zur Etzelstraße (Mauenheim), verwendet. Dabei soll es sich auf der ge- samten Trasse ausdrücklich nicht um einen Radschnellweg handeln. 2 Es ist vielmehr unbedingt darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Trasse nicht den von Menschen aus dem Stadtteil, Unternehmen und der Stadt Köln errichteten und noch auszubauenden Klimapark ( https://www.klimapark-koeln.de/) beeinträchtigt, sondern sich baulich und in der Wegeführung in diesen im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 3. September 2020 (1028/2020 , Karte siehe https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=783740&type=do&) einfügt. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 01.02.2021 gez. Siebert gez. Pinnen 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Um im Bereich des Wohngebiets „Simonskaul“ sowie im Stadtteil Bilderstöckchen Siedlungserweite- rungen vornehmen zu können, bedarf es der Aufstellung von Bebauungsplänen in diesen Bereichen. Bislang ist im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) und darauf aufbauend im Flächennut- zungsplan (FNP) eine Freihaltetrasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vom Knoten mit der Escher Straße bis zum Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) ent- halten. Diese Vorhalteplanung schränkt die Möglichkeiten für die vorgesehenen Siedlungserweiterun- gen stark ein. Deshalb wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob die bislang geplante Weiterfüh- rung der Äußeren Kanalstraße noch notwendig ist. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang eine Simulation der Kfz-Stärke unter heutigen Nach- fragebedingungen und unterstellter Realisierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vorge- nommen. Das Ergebnis zeigt, dass mit einer Kfz-Belastung zwischen 13.800 und 18.200 Kfz/24h auf dem Neubauabschnitt bei gleichzeitiger Entlastung der umliegenden Straßenzüge gerechnet werden könnte (vgl. Anlage 1). Entlastungseffekte würden sich vor allem zugunsten der Hauptachsen Bol- tensternstraße (im Modell minus 1.800 Kfz/24h), Industriestraße (minus 4.100 Kfz/24h), A 57 (minus 1.900 Kfz/24h) und A 1 (minus 2.300 Kfz/24h) ergeben. Zudem würde auch die Johannes-Rings- Straße in Longerich eine Entlastung (im Modell minus 1.900 Kfz/24h) erfahren. Demgegenüber würde bei der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße die Neusser Straße ein höheres Kfz-Aufkommen (plus 1.200 Kfz/24h) aufweisen. Für die an Hauptverkehrsstraßen direkt wohnende Bevölkerung ergäben sich also keine nennenswerten positiven Effekte. Diese Ergebnisse bestätigen damit eine bereits im Jahr 2002 durchgeführte Untersuchung. Eine Not- wendigkeit zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße wegen Überlastung des heutigen Straßennet- zes im Bereich Bilderstöckchen/Weidenpesch besteht unter den heutigen Nachfragebedingungen nicht. Unter Berücksichtigung der im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ hinterlegten Zielsetzung, den Kfz-Verkehr zu reduzieren, ist eine Überlastung des Straßennetzes im Bereich Bilderstöck- chen/Weidenpesch auch in Zukunft nicht zu erwarten. Zudem wurden alternative Verkehrsverwendungen für die Trasse überprüft. Die Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) sieht keinen Bedarf, die Trasse für eine direkte Busverbindung auf diesem Korri- dor oder eine Stadtbahnverbindung zu nutzen. Die aktuellen Arbeiten im Zusammenhang mit der Konzeptionierung eines Rad-Hauptroutennetzes sehen hier zukünftig eine Rad- und Fußverbindung vor. Zusätzlich erarbeitet die Verwaltung aktuell ein Konzept für innerstädtische Radschnellverbindungen sowie Verbindungen zu angrenzenden Kommunen und Kreisen. Für eine innerstädtische, attraktive Radverbindung ist die Trasse ebenfalls vorgesehen. Deshalb soll die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch gesichert werden. Die Route entlang der geplanten Verlängerung der Äußeren Kanalstraße war bereits in einem 1999 auf- gestellten Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk Nippes enthalten. Zwar würde die Realisierung einer Radwegeverbindung nach dem in Nordrhein-Westfalen definierten Radschnellwegestandard auch einen gewissen Platzbedarf beanspruchen und die Durchführung ei- nes Planfeststellungsverfahrens notwendig machen. Trotzdem könnten im Vergleich zur bislang ge- planten und vor allem dem Kfz-Verkehr vorgesehenen Straße erhebliche Platzeinsparungen erzielt werden. Zudem kann die Linienführung der Radverkehrstrasse den vorgesehenen Siedlungserweite- rungen besser gerecht werden als dies bei einer Kfz-Straße der Fall ist. Auch entfallen die bei einer Kfz-Straße ansonsten notwendigen Lärmschutzmaßnahmen. Im Hinblick auf weitere ökologische Aspekte hätte eine Radverkehrstrasse erhebliche Vorteile gegenüber einer vor allem für den Kfz- Verkehr vorgesehenen Straße. Um die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch zu sichern, wird sie im Kölner Gesamtver- kehrskonzept nicht mehr als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße dargestellt, sondern als Trasse, auf der langfristig eine qualifizierte Radwegeverbindung realisiert werden soll (s. Anlage 2). Dabei wird eine Wegeführung zugrunde gelegt, die im Bereich Simonskaul – Neusser Straße gegen- über der derzeit im GVK gesicherten Trasse so angepasst ist, dass das geplante Wohngebiet Simon- 4 skaul errichtet und gleichzeitig eine attraktive und ausreichend breite Radwegeführung gewährleistet werden kann. In der Sitzung am 03.09.2020 hat die BV Nippes beschlossen, im Bereich des Klimaparks zwischen der Escher Straße und der Longericher Straße eine Geh-/Radwegeverbindung anlegen zu lassen. Die geplante Streckenführung stellt bereits einen ersten Schritt dar, eine attraktive Wegeverbindung für den Radverkehr auf dem hier betrachteten Korridor zwischen Bilderstöckchen und Niehl einzurich- ten. Die zu beschließende Änderung bildet die Grundlage für entsprechende Anpassungen des Flächen- nutzungsplans der Stadt Köln. Diese Anpassungen sollen zum einen die Aufhebung der Verbindung als Verkehrstrasse des überörtlichen (Kfz-) Verkehrs und zum anderen die verbindliche Berücksichti- gung des Korridors im Rahmen der Definition eines stadtweiten Radverkehrshauptroutennetzes zum Gegenstand haben. Die im FNP notwendigen Anpassungen sind inhaltlich mit diesem Beschlussvor- schlag innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die Verwaltung bringt die GVK-Änderung und die FNP- Änderung in denselben Sitzungslauf mit Verkehrsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss ein. Nach Fertigstellung der Planung des gesamten Radhauptroutennetzes und dessen Beschlussfassung wird dieses als verbindliches Verkehrstrassennetz in das GVK und in den FNP aufgenommen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Der Beschluss hat keine direkten klimarelevanten Auswirkungen. Er schafft jedoch die Vorausset- zung, eine geplante Verkehrsinfrastrukturmaßnahme umwelt- und klimafreundlicher umzusetzen als ursprünglich vorgesehen. Anlagen: Anlage 1: Belastungsdifferenzen / Verkehrsverlagerungen des Kfz-Verkehrs bei unterstellter Reali- sierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße unter heutigem Verkehrsaufkommen Anlage 2: Änderung der Plandarstellung des Hauptstraßennetzes im Gesamtverkehrskonzept
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 2891/2020 Freigabedatum 08.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln hier: Trassenfreihaltung zur Fortführung der Äußeren Kanalstraße von Bilderstöckchen zum Niehler Ei als Radverkehrstrasse Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Änderung des Hauptstraßennetzes im Bezirk Nippes wie folgt: Die zwischen dem Knoten Äußere Kanalstraße/Escher Straße im Stadtteil Bilderstöckchen und dem Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) im Stadtteil Niehl im Gesamt- verkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) vorgesehene Trasse zur möglichen Verlängerung der Äußeren Kanalstraße wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine Freihaltetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes Nordrhein-Westfalen ersetzt. Die Vorhalteplanung für diese Radverkehrsfreihaltetrasse soll in den zu aktualisierenden Planwerken der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Nippes dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 19.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 Verkehrsausschuss Rat 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Um im Bereich des Wohngebiets „Simonskaul“ sowie im Stadtteil Bilderstöckchen Siedlungserweite- rungen vornehmen zu können, bedarf es der Aufstellung von Bebauungsplänen in diesen Bereichen. Bislang ist im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) und darauf aufbauend im Flächennut- zungsplan (FNP) eine Freihaltetrasse zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vom Knoten mit der Escher Straße bis zum Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) ent- halten. Diese Vorhalteplanung schränkt die Möglichkeiten für die vorgesehenen Siedlungserweiterun- gen stark ein. Deshalb wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob die bislang geplante Weiterfüh- rung der Äußeren Kanalstraße noch notwendig ist. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang eine Simulation der Kfz-Stärke unter heutigen Nach- fragebedingungen und unterstellter Realisierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße vorge- nommen. Das Ergebnis zeigt, dass mit einer Kfz-Belastung zwischen 13.800 und 18.200 Kfz/24h auf dem Neubauabschnitt bei gleichzeitiger Entlastung der umliegenden Straßenzüge gerechnet werden könnte (vgl. Anlage 1). Entlastungseffekte würden sich vor allem zugunsten der Hauptachsen Bol- tensternstraße (im Modell minus 1.800 Kfz/24h), Industriestraße (minus 4.100 Kfz/24h), A 57 (minus 1.900 Kfz/24h) und A 1 (minus 2.300 Kfz/24h) ergeben. Zudem würde auch die Johannes-Rings- Straße in Longerich eine Entlastung (im Modell minus 1.900 Kfz/24h) erfahren. Demgegenüber würde bei der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße die Neusser Straße ein höheres Kfz-Aufkommen (plus 1.200 Kfz/24h) aufweisen. Für die an Hauptverkehrsstraßen direkt wohnende Bevölkerung ergäben sich also keine nennenswerten positiven Effekte. Diese Ergebnisse bestätigen damit eine bereits im Jahr 2002 durchgeführte Untersuchung. Eine Not- wendigkeit zur Verlängerung der Äußeren Kanalstraße wegen Überlastung des heutigen Straßennet- zes im Bereich Bilderstöckchen/Weidenpesch besteht unter den heutigen Nachfragebedingungen nicht. Unter Berücksichtigung der im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ hinterlegten Zielsetzung, den Kfz-Verkehr zu reduzieren, ist eine Überlastung des Straßennetzes im Bereich Bilderstöck- chen/Weidenpesch auch in Zukunft nicht zu erwarten. Zudem wurden alternative Verkehrsverwendungen für die Trasse überprüft. Die Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) sieht keinen Bedarf, die Trasse für eine direkte Busverbindung auf diesem Korri- dor oder eine Stadtbahnverbindung zu nutzen. Die aktuellen Arbeiten im Zusammenhang mit der Konzeptionierung eines Rad-Hauptroutennetzes sehen hier zukünftig eine Rad- und Fußverbindung vor. Zusätzlich erarbeitet die Verwaltung aktuell ein Konzept für innerstädtische Radschnellverbindungen sowie Verbindungen zu angrenzenden Kommunen und Kreisen. Für eine innerstädtische, attraktive Radverbindung ist die Trasse ebenfalls vorgesehen. Deshalb soll die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch gesichert werden. Die Route entlang der geplanten Verlängerung der Äußeren Kanalstraße war bereits in einem 1999 auf- gestellten Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk Nippes enthalten. Zwar würde die Realisierung einer Radwegeverbindung nach dem in Nordrhein-Westfalen definierten Radschnellwegestandard auch einen gewissen Platzbedarf beanspruchen und die Durchführung ei- nes Planfeststellungsverfahrens notwendig machen. Trotzdem könnten im Vergleich zur bislang ge- planten und vor allem dem Kfz-Verkehr vorgesehenen Straße erhebliche Platzeinsparungen erzielt 3 werden. Zudem kann die Linienführung der Radverkehrstrasse den vorgesehenen Siedlungserweite- rungen besser gerecht werden als dies bei einer Kfz-Straße der Fall ist. Auch entfallen die bei einer Kfz-Straße ansonsten notwendigen Lärmschutzmaßnahmen. Im Hinblick auf weitere ökologische Aspekte hätte eine Radverkehrstrasse erhebliche Vorteile gegenüber einer vor allem für den Kfz- Verkehr vorgesehenen Straße. Um die Trasse für den Radverkehr weiterhin planerisch zu sichern, wird sie im Kölner Gesamtver- kehrskonzept nicht mehr als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße dargestellt, sondern als Trasse, auf der langfristig eine qualifizierte Radwegeverbindung realisiert werden soll (s. Anlage 2). Dabei wird eine Wegeführung zugrunde gelegt, die im Bereich Simonskaul – Neusser Straße gegen- über der derzeit im GVK gesicherten Trasse so angepasst ist, dass das geplante Wohngebiet Simonskaul errichtet und gleichzeitig eine attraktive und ausreichend breite Radwegeführung gewähr- leistet werden kann. In der Sitzung am 03.09.2020 hat die BV Nippes beschlossen, im Bereich des Klimaparks zwischen der Escher Straße und der Longericher Straße eine Geh-/Radwegeverbindung anlegen zu lassen. Die geplante Streckenführung stellt bereits einen ersten Schritt dar, eine attraktive Wegeverbindung für den Radverkehr auf dem hier betrachteten Korridor zwischen Bilderstöckchen und Niehl einzurich- ten. Die zu beschließende Änderung bildet die Grundlage für entsprechende Anpassungen des Flächen- nutzungsplans der Stadt Köln. Diese Anpassungen sollen zum einen die Aufhebung der Verbindung als Verkehrstrasse des überörtlichen (Kfz-) Verkehrs und zum anderen die verbindliche Berücksichti- gung des Korridors im Rahmen der Definition eines stadtweiten Radverkehrshauptroutennetzes zum Gegenstand haben. Die im FNP notwendigen Anpassungen sind inhaltlich mit diesem Beschlussvor- schlag innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die Verwaltung bringt die GVK-Änderung und die FNP- Änderung in denselben Sitzungslauf mit Verkehrsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss ein. Nach Fertigstellung der Planung des gesamten Radhauptroutennetzes und dessen Beschlussfassung wird dieses als verbindliches Verkehrstrassennetz in das GVK und in den FNP aufgenommen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Der Beschluss hat keine direkten klimarelevanten Auswirkungen. Er schafft jedoch die Vorausset- zung, eine geplante Verkehrsinfrastrukturmaßnahme umwelt- und klimafreundlicher umzusetzen als ursprünglich vorgesehen. Anlagen: Anlage 1: Belastungsdifferenzen / Verkehrsverlagerungen des Kfz-Verkehrs bei unterstellter Reali- sierung der Verlängerung der Äußeren Kanalstraße unter heutigem Verkehrsaufkommen Anlage 2: Änderung der Plandarstellung des Hauptstraßennetzes im Gesamtverkehrskonzept
Anlage 3 - Änderungsantrag FDP
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www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.01.2021 AN/0121/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.01.2021 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.9 (2891/2020) auf die Ta- gesordnung der Sitzung des kommenden Verkehrsausschusses am 19.01.2021 zu setzen. Beschluss: „wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine Frei- haltetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Lan- des Nordrhein-Westfalen ersetzt“ Wird ersetzt durch: „wird in Zukunft nicht nur für eine dem Kfz-Verkehr dienenden Straße freigehalten, sondern parallel dazu auch für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes Nordrhein-Westfalen“. Begründung: Aktuell besteht weder für eine Straße, noch für einen Radschnellweg eine Planung und diese wird es auch in den nächsten Jahren nicht geben, da andere Projekte in der Stadt Vorrang haben müssen. Spätere Generationen sollen weiter alle Optionen haben, z.B. eine Straße nur für den ÖPNV anzulegen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Christian Beese FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 02.03.2021
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 04.03.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.03.2021 öffentlich 4.1 10. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln hier: Trassenfreihaltung zur Fortführung der Äußeren Kanalstraße von Bilderstöckchen zum Niehler Ei als Radverkehrstrasse 2891/2020 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 15.01.2021 AN/0121/2021 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 26.02.2021 AN/0385/2021 Der Änderungsantrag AN/0121/2021 wird von der Antrag stellenden FDP-Fraktion zurückgezogen. 1. Beschluss (Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0385/2021): 1. Im 1. Absatz wird der Text „wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine Freihaltetrasse für den qualifizierten Radver- kehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes Nordrhein-Westfalen er- setzt“ ersetzt durch: „wird in Zukunft nicht nur für eine dem Kfz-Verkehr dienenden Straße freigehalten, sondern parallel dazu auch für den qualifizierten Radverkehr nach dem Rad- schnellwegestandard des Landes Nordrhein-Westfalen“. 2 2. Es wird folgender Absatz 2 neu eingefügt: Am Rand der Trasse wird zunächst nur ein Fahrradweg eingerichtet, zunächst von der Äußeren Kanalstraße (Bilderstöckchen) bis zur Etzelstraße (Mauenheim). Da- bei soll es sich auf der gesamten Trasse ausdrücklich nicht um einen Radschnell- weg handeln. Es ist vielmehr unbedingt darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Trasse nicht den von Menschen aus dem Stadtteil, Unternehmen und der Stadt Köln errichteten und noch auszubauenden Klimapark ( https://www.klimapark-koeln.de/) beein- trächtigt, sondern sich baulich und in der Wegeführung in diesen im Sinne des Be- schlusses der Bezirksvertretung vom 3. September 2020 (1028/2020 , Karte siehe https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=783740&type=do&) einfügt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss (mündlich geänderte Beschlussempfehlung der BV Nippes): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Änderung des Hauptstraßennetzes im Bezirk Nippes wie folgt: Die zwischen dem Knoten Äußere Kanalstraße/Escher Straße im Stadtteil Bilderstö- ckchen und dem Kreisverkehrsplatz Bremerhavener Straße/Industriestraße („Niehler Ei“) im Stadtteil Niehl im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Köln (GVK) vorgesehene Trasse zur möglichen Verlängerung der Äußeren Kanalstraße wird als in erster Linie dem Kfz-Verkehr dienende Straße aufgegeben und durch eine Freihaltetrasse für den qualifizierten Radverkehr nach dem Radschnellwegestandard des Landes Nord- rhein-Westfalen ersetzt. Die Vorhalteplanung für diese Radverkehrsfreihaltetrasse soll in den zu aktualisierenden Planwerken der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Die Trasse w ird zur tatsächlichen Einrichtung eines Fahrradw eges, zunächst von der Äußeren Kanal-straße (Bilderstöckchen) bis zur Etzelstraße (Mauenheim), verw en- det. Dabei soll es sich auf der gesamten Trasse ausdrücklich nicht um einen Rad- schnellw eg handeln. Es ist vielmehr unbedingt darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Trasse nicht den von Menschen aus dem Stadtteil, Unternehmen und der Stadt Köln errichteten und noch auszubauenden Klimapark ( https://www.klimapark-koeln.de/) beeinträchtigt, sondern sich baulich und in der Wegeführung in diesen im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 3. September 2020 (1028/2020 , Karte siehe https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=783740&type=do&) einfügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion
Anlage 1 - Simulation Kfz-Verlagerung bei Verlängerung Äußere Kanalstr.
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Beratungsverlauf (5)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2891/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.01.2021
- Erstellt
- 28.09.2020 16:31