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V/0677/2006

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0026/2006 vom 15.08.2006

Vorlage 07.09.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 27.09.2006, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Antrag Nr. A-R/0026/2006

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Beschlussvorlage

7381 Zeichen

V/0677/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr.  A-R/0026/2006 vom 15.08.2006  
"Den Entwicklungspolitischen Nord-Süd- Preis der Stadt Münster erhalten" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.09.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Bereitschaft der bürger:sinn:stiftung, die Preissumme für den Entwicklungspoliti-
 schen Nord-Süd-Preis i.H.v. 5.000 € alle zwei Jahre zur Verfügung zu stellen, wird zur 
 Kenntnis genommen.  
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Münster weiterhin Ausloberin des Prei-
 ses ist und für die Verleihung des Preises den Rathausfestsaal zur Verfügung stellt. Die 
 Preisverleihung wird durch den Oberbürgermeister oder einer Bürgermeisterin / einem 
 Bürgermeister vorgenommen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der organisatorischen Abwicklung der Ausschreibung 
 des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises,  der Preisrichterauswahl und der Preisver-
 leihung im erforderlichen Umfang personelle Unterstützung zu leisten. 
 
4. Mit Beschlussfassung dieser Vorlage ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/
 GAL vom 15.08.2006, Nr. A-R/ 0026/2006 (Anlage) erledigt. 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, den „Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preis der Stadt Münster erhalten“ an den Rat der Stadt Münster wurde in der Sitzung des Rates 
am 23.08.2006 an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Laut Antrag soll die Stadt Münster weiterhin Ausloberin des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises sein. Dieses soll dadurch dokumentiert werden, dass der Ratshausfestsaal für die Preis-
verleihung zur Verfügung gestellt wird, die Preisverleihung durch einen Vertreter der Stadt vorge-
nommen wird und die organisatorische Abwicklung der Ausschreibung, der Preisrichterauswahl 
und der Preisverleihung durch die Stadt Münster erfolgt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0677/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
KupfersJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.09.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0677/2006 
Laut Konsolidierungsvorschlag von Rödl & Part ner (Dezernat des Oberbürgermeisters, Amt 01, 
Konsolidierungsblatt Nr. 1) ziehe sich das Land aus der Förderung der kommunalen Entwicklungs-
zusammenarbeit zurück und es sei zu entscheiden, ob die kommunalen Mittel erhalten bleiben und 
auch mit Hilfe eines bereits gewonnenen Sponsors weiter ein Entwicklungspolitscher Preis verge-
ben werden solle. Sollte dies nicht erfolgen, sei die Auflösung des Beirates für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit und die Streichung der Fördermittel mit der gleichzeitigen Einsparung ¼ 
Stelle möglich.  
 
Im Amt des Rates und des Oberbürgermeisters wird mit ¼ Stelle die Geschäftsführung des Beira-
tes für kommunale Entwicklungszusammenarbeit wahrgenommen. Die Geschäftsführung beinhal-
tet neben der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung des Entwicklungspolitischen 
Nord-Süd-Preises die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Beirates, die Vertretung des O-
berbürgermeisters in den Sitzungen und die Abwicklung der Zuschussgewährung. Die personelle 
Unterstützung bei der organisatorischen Abwicklung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises alle zwei Jahre macht nur einen Teil der Stelle aus. 
 
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass das von den Mitgliedern des Beirates für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit gezeigte Engagement und die Bereitschaft der bür-
ger:sinn:stiftung, das Preisgeld alle zwei Jahre zur Verfügung zu stellen, durch die Stadt Münster 
in der Form anerkannt werden sollte, dass die Stadt Münster sich dazu bereit erklärt, im erforderli-
chen Umfang bei der Vorbereitung und Durchführung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises behilflich zu sein. Der Umfang der Unterstützung ist dabei von der Entscheidung des Ra-
tes über den o.g. Konsolidierungsvorschlag von Rödl & Partner abhängig.  
 
Bereits im Vorfeld hat die Verwaltung dem Be irat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
zugesichert, dass für die Preisverleihung der Ratshausfestsaal zur Verfügung gestellt wird und die 
Preisverleihung durch den Oberbürgermeister oder einer Bürgermeisterin / einen Bürgermeister 
verliehen wird.  
 
Zum Hintergrund:
 
 
Die Stadt Münster hat seit dem Jahr 2002 bis einschließlich dem Jahr 2006 auf Anregung des Bei-
rates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit aus städtischen Mitteln alle 2 Jahre den Ent-
wicklungspolitischen Nord-Süd-Preis der Stadt Münster verliehen. Mit dem Preis sollte die Arbeit 
der in der kommunalen Entwicklungszusammenarbei t tätigen Vereine und Institutionen öffentlich 
anerkannt und gefördert werden. Gleichzeitig sollte einer breiteren Öffentlichkeit das Bewusstsein 
für die Notwendigkeit von Nord-Süd-Solidarität entwickelt  sowie Anerkennung für ein solches En-
gagement geschaffen werden. Für die Vorbereitung und Durchführung der Preisverleihung wurden 
jährlich 5.000 € zur Verfügung gestellt.  
 
Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen wurden die bisher für die Verleihung des Entwick-
lungspolitischen Nord-Süd-Preises bereitgestellten Mittel laut Beschluss des Rates vom 
05.04.2006 ab dem Jahr 2006 eingespart. Der Entwicklungspolitische Nord-Süd-Preis 2006 konnte 
aus den noch zur Verfügung stehenden Restmitteln aus dem Jahr 2005 finanziert werden. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat, um den Preis trotz der Einsparmaß-
nahmen der Stadt weiterführen zu können, Kontakt zu der bürger:sinn:stiftung aufgenommen. Die 
bürger:sinn:stiftung hat sich dazu bereit erklärt, die Preissumme von 5.000 € künftig alle zwei Jah-
re zur Verfügung zu stellen und zusätzlich die erforderlichen Mittel für die Auslobung und organisa-
torische Durchführung der Preisverleihung über Privatspenden bereitzustellen.  
 
Sowohl die bürger:sinn:stiftung als auch der Be irat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
legen großen Wert darauf, dass der Preis weiterhin ein Preis der Stadt Münster bleibt. Die Stadt 
Münster sollte laut entsprechender Anfrage der Vorsitzenden des Beirates für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit vom 06.06.2006 bei der Auslobung und Verleihung des Preises offiziell ver-
treten sein. Der Rathausfestsaal sollte für die Verleihung des Preises zur Verfügung gestellt und

- 3 - 
V/0677/2006 
die Preisverleihung durch einen Vertreter der Stadt Münster vorgenommen werden. Die organisa-
torische Abwicklung der Ausschreibung, der Preisrichterauswahl und der Preisverleihung sollte 
weiterhin durch die Stadt erfolgen.  
 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, 
dass die Stadt Münster dieses Engagement gerne unterstützen möchte. Soweit es künftige weitere 
Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Münster zuließen, werde die Stadt Münster wie bisher die 
Vorbereitung und Durchführung der Preisverleihung im erforderlichen Umfang personell unterstüt-
zen. Der Festsaal des Rathauses werde für die Preisverleihung zur Verfügung stehen. Die Preis-
übergabe werde weiterhin durch den Oberbürgermeister oder eine/r der Bürgermeister/innen erfol-
gen. Damit sei der Entwicklungspolitische Nord-Süd-Preis weiterhin ein Preis der Stadt Münster, 
der mit Unterstützung der bürger:sinn:stiftung verliehen würde. 
 
 
 
Gez. 
Dr. Tillmann

Antrag Nr. A-R/0026/2006

2576 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL                                                        Antrag Nr.: A-R/0026/2006 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1) Die Bereitschaft der bürger:sinn:stiftung, die P reissumme für den 
Nord-Süd-Preis in Höhe von 5.000,- EUR alle zwei Jahre zur 
Verfügung zu stellen, wird erfreut zur Kenntnis genommen. 
2) Die Stadt Münster ist auch weiterhin Ausloberin des Preises. Sie 
wertet den Nord-Süd-Preis damit als eine besondere Würdigung der 
entwicklungspolitischen Arbeit örtlicher Gruppierungen und 
Einzelpersonen. 
3) Die Stadt Münster dokumentiert ihr Engagement al s Ausloberin des 
Preises durch 
a) die Bereitstellung des Rathausfestsaals für die Preisverleihung; 
b) die Übergabe des Preises durch eine/n Vertreter/ in der Stadt; 
c) die organisatorische Abwicklung der Ausschreibun g, der 
Preisrichterauswahl und der Preisverleihung (bisher ¼ Stelle). 
 
Begründung: 
 
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat der Rat am 5.4.06 beschlossen, 
die finanzielle Förderung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit 
noch weiter zu reduzieren. Erstmals wurden zudem keine Finanzmittel für 
den Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preis der Stadt Münster 
bereitgestellt. Damit einher geht eine dramatische Kürzung der Eine-Welt-
Arbeit durch das Land NRW um mehr als 80% gegenüber dem Vorjahr. 
 
In der Zwischenzeit hat sich die bürger:sinn:stiftung bereiterklärt, die 
Preissumme in Höhe von 5.000,- EUR alle zwei Jahre zu übernehmen. Die 
Einwerbung weiterer Spenden dient dazu, den städtischen Haushalt 
dauerhaft von Kosten in Zusammenhang mit dem Nord-Süd-Preis zu 
entlasten. Damit allein kann jedoch der Preis nicht erhalten werden, wurden 
doch die organisatorischen Arbeiten bisher zuverlässig durch die Verwaltung 
übernommen. Die angekündigte Streichung der 0,25-Stelle bedroht nicht nur 
weiterhin den Fortbestand des Preises, sondern gefährdet auch das 
Engagement der bürger:sinn:stiftung. 
 
gez. Manfred Kehr 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag  
 
„Den „Entwicklungspolitischen Nord-
Süd-Preis der Stadt Münster“ erhalten“
 
13.06.2006

Beratungsverlauf (1)

27.09.2006 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0677/2006
Typ
Vorlage
Datum
07.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37