2963/2021
Konzept Risikofrüherkennungssystem und erster Risikobericht
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Anlage 1 - Risikofrüherkennungssystem eE AWB
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Risikofrüherkennungssystem (Risikomanagement-Handbuch) der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Stand: 23.06.2021 2 Inhaltsverzeichnis 1 Notwendigkeit eines Risikofrüherkennungssystems 3 2 Ziele eines Risikofrüherkennungssystems 4 3 Risikopolitik und Risikostrategie des Eigenbetriebs 5 4 Risikomanagement 6 4.1 Systematik und Organisation 6 4.2 Risikoanalyse 7 4.3 Risikosteuerung und -überwachung 9 4.4 Risikoberichterstattung 9 3 1 Notwendigkeit eines Risikofrüherkennungssystems Gemäß § 10 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein -Westfalen (EigVO NRW) haben eigenbetriebsähnliche Einrichtungen zur Erhaltung des Vermögens und der dauernden technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit u. a. ein Überwachungssystem einzurich- ten, das es ermöglicht, etwaige die Entwicklung beeinträchtigende Risiken frühzeitig zu erken- nen. § 10 EigVO NRW führt weiter aus, dass zur Risikofrüherkennung insbesondere gehören: die Risikoidentifikation, die Risikobewertung, Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation, die Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und die Dokumentation. Ein angemessenes und den Anforderungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt- schaftsbetrieb der Stadt Köln entsprechendes Risikofrüherkennungssystem ist daher aufzu- stellen. Das Erfordernis zur Risikobetrachtung ergibt sich zudem aus § 15 der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Verbindung mit § 53 des Haushaltsgrundsä tzegesetzes (HGrG) im Zusammenhang mit der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses für ein Wirtschaftsjahr gemäß § 317 Handelsgesetzbuc h (HGB). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 21 EigVO NRW unter Beach- tung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und unterliegen gemäß § 106 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der jährlichen Prüfungs- pflicht. Teil dieser jährlichen Prüfung ist der vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelte Fragenka- talog zu § 53 HGrG. In diesem befasst sich der Fragenkreis 4 mit der Implementierung, An- wendung und Fortführung eines angemessenen Risikofrüherkennun gssystems in der Eigen- betriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln. 4 2 Ziele eines Risikofrüherkennungssystems Das Risikofrüherkennungssystem soll dem Betrieb und der Betriebsleitung ein Instrument bie- ten, durch das bestandsgefähr dende und/oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken mög- lichst frühzeitig erkannt und steuerbar gemacht werden. Neben der Festlegung von den Ziel- vorgaben durch die Betriebsleitung sind die Identifikation von Risikofaktoren, Sollvorgabewer- ten sowie Frühwarnsignale von wichtiger Bedeutung. Die Definition eines kritischen Werts, der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe sind ebenfalls unerlässlich , um erkennen zu können, inwieweit das Eintreten eines Risikos für den Betrieb von maßgeblicher Bedeutung werden kann. Das Risikofrüherkennungssystem dient im Weiteren dazu, bereits im Vorfeld Maßnahmen zu entwickeln und Verantwortungen zu definieren, die dazu beitragen, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe von Risiko zu minimieren bzw. so zu begrenzen, dass keine bestandsge- fährdenden Ausmaße entstehen. Bei Risikoeintritt erforderliche Maßnahmen sind ebenso im Vorfeld auszumachen und aufzuzeigen. Der Fokus liegt somit auch darauf, dass die Aufbau - und Ablauforganisation so ausgestaltet ist, dass im Rahmen der Arbeitsabläufe bereits das Auftreten von Risiken vermieden werden kann und dass im Falle des Eintretens eines Risikos Gegensteuerungsmaßnahmen bereits definiert sind. Mit jedem Risikofrüherkennungssystem ist auch das Leben von Controllinginstrumen ten verbunden, die ein rechtzeitiges Erkennen von Planabweichungen erkennbar machen. Das Risikofrüherkennungssystem fungiert als Frühwarnsystem und zielt darauf ab, entspre- chende gefährdende bzw. risikohafte Entwicklungen möglichst frühzeitig erkennen, bewerten und diesen erforderlichenfalls entgegensteuern zu können. Das Risikofrüherkennungssystem verfolgt folgende Zwecke: Dokumentation des gesamten Risikomanagementprozesses, Beschreibung der Risiken (Erfassung, Analyse, Bewertung), Dokumentation der Organisation und Koordination des Risikomanagementprozesses, Risikoberichterstattung und Beschreibung der Kennzahlen, Beschreibung und Festlegung der Handlungsmaßnahmen. Das Risikofrüherkennungssystem dient allen Mitarbeitenden als Handlungsanleitung und der Betriebsleitung als Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten. Es erleichtert zu- dem die Prüfung nach § 53 HGrG. 5 3 Risikopolitik und Risikostrategie des Eigenbetriebs Unter dem Begriff Risiko werden allgemein alle Ereignisse, Handlungen und Entwicklungen verstanden, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten und einen möglichen Schaden oder negative Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele und die Erfüllung der Aufgaben des Betriebs haben. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Risiken handelt, die direkt beeinflusst werden können (interne Risiken), oder um solche, die außerhalb des Handlungsspielraumes des Betriebs lie- gen und nicht direkt beeinflussbar sind (externe Risiken). Das Risikofrüherkennungssystem betrachtet sämtliche wesentliche operative und strategische Risiken, die sich betriebswirtschaftlich auswirken können, und beschränkt sich nicht nur auf bestandsgefährdende Risiken. Dabei werden auch nicht-finanzielle Risiken auf ihre möglichen betriebswirtschaftlichen Folgen betrachtet. Die Risikopolitik setzt sich aus den von der Betriebsleitung vorgegebenen Betriebszielen und den Zielen des Risikofrüherkennungssystems zusammen. Im Rahmen der übertragenen Auf- gaben sind alle Mitarbeitenden für die Einhaltung der Regeln und Meldepflichten des Risiko- managements verantwortlich. Alle Mitarbeitenden sind zu einem bewussten und selbstverant- wortlichen Umgang mit Risiken verpflichtet. Folgende risikopolitische Grundsätze sind für alle Mitarbeitenden verbindlich und zwingend zu beachten: Die Wahrnehmung und Ausübung betrieblicher und betriebswirtschaftlicher Aufgaben ist regelmäßig mit Risiken verbunden. Risikofrüherkennung ist ein vorausschauender Prozess. Die Identifikation von Risiken ist eine dauerhafte Aufgabe. Eine offene und zeitnahe Kommunikation im Umgang mit Risiken ist zu pflegen. Keine Handlung oder Entscheidung darf ein die Existenz oder den Bestand gefährden- des Risiko nach sich ziehen. Risiken, die sich weder auf Kern - noch auf Unterstützungsprozesse beziehen, sind grundsätzlich nicht einzugehen. Nicht vermeidbare Risiken sind – soweit wirtschaftlich sinnvoll – zu versichern. Restrisiken sind mit dem Instrumentarium des Risikomanagements zu steuern. 6 4 Risikomanagement Der Begriff Risikomanagement umf asst alle organisatorischen Regelungen und Handlungs- weisen zur Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung von möglichen Risiken sowie die Kontrolle und Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Effizienz der eingeleiteten Maßnahmen. Das Risikomanagement kann Risiken nicht völlig eliminieren, sondern zu einem bewussten und kontrollierten Umgang mit ihnen führen. Ausgangspunkt ist das strategische Risikomanagement, welches das Risikobewusstsein als Element der Unternehmenskultur implementieren soll. In ihm wird die Risikopolitik des Unter- nehmens festgelegt. Das operative Risikomanagement ist ein dynamischer Unternehmensprozess, der sich fortlau- fend an sich ändernde Gegebenheiten anpasst. Dieser Prozess setzt sich aus der Ermittlung der Risiken (Risikoinventur), ihrer Analyse und Bewertung sowie ihrer Steuerung und Überwa- chung zusammen. Bedeutsam in dem Zusammenhang ist auch die Festlegung von Verant- wortlichkeiten. 4.1 Systematik und Organisation Der Austausch über Risiken und deren Entwicklung findet auf operativer Ebene innerhalb des Betriebs mit allen Mitarbeitenden begleitend im Rahmen des Jour Fixe (Dienstberatung) und/o- der in Einzelgesprächen mit dem Risikobeauftragten statt. Alle Mitarbeitenden haben bei ihrer Aufgabenwahrnehmung die risikopolitischen Grundsätze zu beachten. Sie tragen mit den in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen sich ergebenden Risiken verantwortlich zum Risikoma- nagement und zur Risikofrüherkennung bei. Geschäftsführende Betriebsleitung und Risikobeauftragter tauschen sich im Rahmen des Fi- nanz-Jour Fixe regelmäßig aus. Die Erkenntnisse aus dem operativen und strategischen Risi- komanagement werden hier zusammengeführt. Die Funktion des Risikobeauftragten wird durch die Sachgebietsleitung Finanzen wahrgenommen. Der Risikobeauftragte ist für die ope- rative Umsetzung des Risikomanagements verantwortlich. Geschäftsführende und Erste Betriebsleitung nehmen monatlich bis quartalsweise im Rahmen des Jour Fixe die Entwicklung der Risiken vor dem Hintergrund des Austauschs zur Erreichung der Betriebsziele strategisch in den Blick. Der Fokus richtet sich dabei auf strategische Risiken sowie auf operative Risiken, die von strategischer Bedeutung werden können. Die strategi- schen Betriebsziele sind in den Dezernatszielen bzw. der Dezernatsstrategie verankert. 7 Die Betriebsleitung berichtet dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der St adt Köln mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Risi ken als Teil des quartalsmäßigen Zwi- schenberichts. Berichtet wird über besonders steuerungswürdige bzw. meldepflichtige Restri- siken, die trotz aller Sicherungsmaßnahmen verbleiben und die durch ein bedeutendes Scha- denspotential und/oder eine bedeutsame Eintrittswahrscheinlichkeit gekennzeichnet sind. Grundlage der Risikoberichterstattung ist das Risikomanagement bzw. die -früherkennung. Eine Inventur der Risiken wird jährlich vorgenommen. Dabei werden alle Mitarbeitenden des Betriebs eingebunden. Die ermittelten und b ewerteten Risiken werden so regelmäßi g einer aktualisierten Betrachtung unterzogen. Im Ergebnis wird das Risikofrüherkennungssystem bei Bedarf fortgeschrieben. Die Ergebnisse der Risikoanalyse fließen in die jährliche Nachjustierung der Strategie- und Steuerungssysteme und damit in die fortwährende Optimierung der Prozesse ein. 4.2 Risikoanalyse Die Risikoidentifikation liefert eine strukturierte Erfassung der wesentlichen Risiken bzw. der Risikobereiche. Dazu wird eine Risikoinventur durchgeführt, bei der die Risiken erkannt und kategorisiert werden. Grundsätzlich können Risiken in allen Betriebsbereichen auftreten. Da- her sind sämtliche betrieblichen Prozesse, Funktio nsbereiche und Hierarchiestufen ein- schließlich des externen Umfeldes des Betriebs darauf zu untersuchen, ob aus ihnen Risiken resultieren können, die negative Auswirkungen haben, wesentliche Ziele oder gar den Fortbe- stand des Betriebs gefährden können. Daher ist es notwendig, auch die betrieblichen Zielset- zungen in die Risikoidentifikation einzubeziehen. Bei der Risikoanalyse werden die identifizierten Risikobereiche und Einflussfaktoren mit ihren wechselseitigen Abhängigkeiten und Interdependenzen aufgezeigt, d. h. es können Zusam- menhänge zwischen Einflussfaktoren und Risikobereichen angegeben werden. Die Risiken werden vor dem Hintergrund der Betriebsziele nach ihrer Schadenshöhe und Ein- trittswahrscheinlichkeit (Häufigkeit) bewertet. Die angelegten Bewertungsmaßstäbe sind: Schadenshöhe 1 sehr niedrig bis 0,2 Mio. € 2 niedrig mehr als 0,2 Mio. € bis 2 Mio. € 3 mittel mehr als 2 Mio. € bis 5 Mio. € 4 hoch mehr als 5 Mio. € bis 20 Mio. € 5 sehr hoch mehr als 20 Mio. € Die Bewertung der Schadenshöhe ist am bewirtschafteten Gebührenvolumen, Betriebsergeb- nis, Kostendeckungserfordernis und damit zusammenhängend an den Ausgleichsmechanis- men gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen (KAG NRW) und § 10 EigVO NRW sowie an einer möglichen Inanspruchnahme von Mitteln aus dem allgemeinen städtischen Haushalt orientiert. Der Bewertung liegen Erfahrungswerte zugrunde. Eintrittswahrscheinlichkeit (Häufigkeit) 1 sehr unwahrscheinlich Wahrscheinlichkeit unter 15 %; Eintrittshäufigkeit ab alle 20 Jahre 8 2 unwahrscheinlich Wahrscheinlichkeit 15 bis 34 %; Eintrittshäufigkeit ab alle 11 bis 19 Jahre 3 möglich / denkbar Wahrscheinlichkeit 35 bis 64 %; Eintrittshäufigkeit alle 5 bis 10 Jahre 4 wahrscheinlich Wahrscheinlichkeit 65 bis 84 %; Eintrittshäufigkeit alle 2 bis 4 Jahre 5 sehr wahrscheinlich Wahrscheinlichkeit ab 85 %; Eintrittshäufigkeit jährlich und darunter Der Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. -häufigkeit liegen Erfahrungswerte zu- grunde. Die Bedeutung eines Risikos ergibt sich anhand folgender Rechnung: Schadenshöhe x Ein- trittswahrscheinlichkeit. Die Risikobedeutung ist demnach wie folgt einzustufen: Risikobedeu- tung Risikoeinstufung Maßnahmen / Strategien 0 kein Es sind keine Maßnahmen innerhalb des Ri- sikomanagements erforderlich. 1-4 unbedeutend / ver- nachlässigbar Risikoakzeptanz / Risikobeobachtung 5-9 gering Risikoüberwälzung, Risikoverringerung 10-14 mittel Risikovermeidung, Risikoverringerung 15-19 hoch Risikovermeidung, Risikoverringerung 20-25 existenziell / be- standsgefährdend Risikovermeidung Eine Risikomatrix macht die Risikobedeutung ausgehend von der bewerteten Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit deutlich: 9 Gegenmaßnahmen nehmen Einfluss auf die Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit und folglich auch auf die Risikobedeutung. Die ermittelten und bewerteten Risiken sind in der Anlage zum Risikofrüherkennungssystem strukturiert zusammengefasst und werden regelmäßig aktualisiert. 4.3 Risikosteuerung und -überwachung Die ermittelten und bewerteten Risiken werden durch die Risikos teuerung aktiv beeinflusst. Ziele sind die Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und/oder eine Begrenz ung des Schadensausmaßes. Der Betriebsleitung stehen die Strategien der Risikovermeidung, Risi- koverminderung, Risikoüberwälzung und der Risikoakzeptanz zur Verfügung. Bei der Risikovermeidung wird ein sonst beabsichtigtes Handeln wegen zu hoher Risikopoten- tiale nicht erwogen oder aufgegeben. Ist das nicht möglich, sind Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken, die von einem Handeln ausgehen, hinsichtlich ihres Schadensausmaßes und/oder Eintrittswahrscheinlichkeit zu mindern. Unter Risikoüberwälzung wird das Verlagern von Risi- ken auf die Versicherungsbranche gegen eine Risikoprämie verstanden. Risiken, die nicht ver- sicherbar oder vom Umfang sehr gering sind, werden getragen. In diesem Zusammenhang wird von Risikoakzeptanz gesprochen. Die Risikoüberwachung gewährleistet, dass die tatsächliche Risikosituation des Betriebs der angestrebten entspricht. Dabei werden die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der eingesetz- ten Risikosteuerungsmaßnahmen bewertet. Dies geschieht u. a. durch das in terne Kontroll- system mit Soll-Ist-Vergleichen. Der Betriebsleitung werden dazu alle notwendigen Informati- onen über die bestehende Risikosituation auf bereitet. Das gesamte Risikomanagementsys- tem muss laufend überwacht werden, um Schwachstellen aufzudecken und die Effizienz des Systems zu gewährleisten bzw. zu steigern. 4.4 Risikoberichterstattung Die Betriebsleitung berichtet dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Risiken als Teil des quartalsmäßigen Zwi- schenberichts. Berichtet wird über besonders steuerungswürdige bzw. meldepflichtige Restri- siken, die trotz aller Sicherungsmaßnahmen verbleiben und die durch ein bedeutendes Scha- denspotential und/oder eine bedeutsame Eintrittswahrscheinlichkeit gekennzeichnet sind. Die Berichterstattung folgt anhand folgender Struktur: Risikotitel, Risikobeschreibung, Risikobewertung, Gegenmaßnahmen, Risikoverantwortung.
Anlage 2 - Erster Risikobericht eE AWB per 30.06.2021
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Risikobericht der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln zum 30.06.2021 Konzeptionelle Grundlage der mindestens halbjährlichen Risikoberichterstattung ist das Risikofrüherkennungssystem. Ausgangspunkt der Berichterstattung sind die zuletzt identifizierten und bewerteten Risiken aus der Risikoanalyse. Das Risikofrüherkennungssystem wird jährlich und die Risikoanalyse wird bedarfsweise unterjährig fortgeschrieben. Die Risikoberichterstattung beschäftigt sich mit Risiken, die einen Schaden in kaufmännischer bzw. betriebswirtschaftlicher Hinsicht für den Eigenbetrieb und/oder den allgemeinen städtischen Haushalt das Kostendeckungsprinzip im Gebührenhaushalt betreffend verursachen und trotz Gegenmaßnahmen steuerungswürdige Restrisiken bergen. Die Berichterstattung konzentriert sich daher auf Risiken, bei denen die Risikoeinstufung mindestens mit „mittel“ (Risikobedeutung ab 10) zu bewerten ist. Folgende besonders steuerungswürdige Risiken sind derzeit gegeben: Lfd. Nr. Risikotitel / -bezeichnung und Risikobeschreibung 1 Akzeptanzrisiken für notwendige Gebührenveränderungen Um jährlich kostendeckende Gebühren erzielen zu können, ist es wichtig, transparent Verständnis und Akzeptanz für die dafür notwendigen Gebührenveränderungen (hier Gebührensteigerungen) zu schaffen, indem eine mehrheitsfähige Entscheidung des Rates über die Gebührensatzungen zustande kommt. Bei Gebührensteigerungen ist eine moderate, stabilisierte Gebührenentwicklung entscheidend. Gebührensteigerungen sind für die Bürger*innen stets als kritisch zu bewerten. 2 Risiken aus nicht tilgbaren Verlusten Zum Erhalt des Vermögens und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sind Verluste aus Vorjahren durch eine entsprechende Ertragslage in späteren Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sind in die Gebührenkalkulation späterer Jahre als Ausgleichsbetrag einzubringen. Da aus der Bewirtschaftung des kostendeckenden Gebührenhaushaltes keine Gewinne erzielt werden können, ist mittelfristig auch kein Vermögensaufbau möglich, um Verluste „schlechter“ Jahre damit ausgleichen zu können. Nicht tilgbare Verluste sind – sofern die Eigenkapitalausstattung keine Kompensation zulässt – durch Mittel aus dem allgemeinen städtischen Haushalt auszugleichen. 3 Gebührenausfallrisiken Gebührenausfälle kommen jährlich vor. Sie können bei der jährlichen Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden. Die Ausfälle können nicht als Ausgleichsbetrag in späteren Jahren kompensiert werden. Es kommt vor, dass Gebührenschuldner*innen die Forderungen verspätet begleichen, sodass Gebühren verzögert vereinnahmt werden können. Es kommt aber auch vor, dass die Gebühren endgültig uneinbringbar sind. Die endgültigen Gebührenmindereinnahmen lasten angesichts der dennoch erbrachten Leistungen, für die Kosten entstanden sind, auf dem Betriebsergebnis und können nur über Mittel aus dem allgemeinen städtischen Haushalt ausgeglichen werden. Die Risikobewertung, die Gegenmaßnahmen und die Risikoverantwortung sind unverändert: Lfd. Nr. Schaden Eintritt Risiko- bedeu- tung Risiko- einstu- fung Gegen- maßnah- men Risiko- verantwortung 1 hoch wahr- scheinlich 16 hoch ja Betriebsleitung 2 hoch möglich / denkbar bis wahr- scheinlich 14 mittel ja Stellvertretende geschäftsführende Betriebsleitung / Grundsatzangelegen- heiten, Sachgebiets- leitung Finanzen; Steueramt, Kasse der Kämmerei 3 hoch möglich / denkbar bis wahr- scheinlich 14 mittel ja
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 30.08.2021 2963/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 02.09.2021 Konzept Risikofrüherkennungssystem und erster Risikobericht Gemäß § 10 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) haben eigenbetriebsähnliche Einrichtungen zur Erhaltung des Vermögens und der dauernden technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit u. a. ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermög- licht, etwaige die Entwicklung beeinträchtigende Risiken frühzeitig zu erkennen. § 10 EigVO NRW führt weiter aus, dass zur Risikofrüherkennung insbesondere gehören: die Risikoidentifikation, die Risikobewertung, Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation, die Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und die Dokumentation. Das Erfordernis zur Risikobetrachtung ergibt sich zudem aus § 15 der Betriebssatzung der Eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Verbindung mit § 53 des Haus- haltsgrundsätzegesetzes (HGrG) im Zusammenhang mit der Aufstellung und Prüfung des Jahresab- schlusses für ein Wirtschaftsjahr gemäß § 317 Handelsgesetzbuch (HGB). Interne Kontrollsysteme und Sicherungsmaßnahmen zum Umgang mit Risiken in der Eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln bestehen bislang. Sie sind Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. In der Vergangenheit wurden Ansätze für ein Risikofrüherkennungssys- tem entwickelt. Auch verfügen die mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragten Unter- nehmen AWB GmbH und AVG GmbH über ein eigenes Risikomanagementsystem. Ein aktuelles, angemessenes und den Anforderungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbe- trieb der Stadt Köln entsprechendes Risikofrüherkennungssystem fehlte bislang allerdings und ist daher aufzustellen. Das in Anlage 1 beigefügte Konzept für das Risikofrüherkennungssystem wurde durch den beauftrag- ten Wirtschaftsprüfer positiv beurteilt. Das Risikofrüherkennungssystem wurde in Anlehnung an die grundlegenden und stadtweiten Standards für ein Risikomanagementsystem erarbeitet. In Anlage 2 ist der erste Risikobericht enthalten. Die grundständigen Daten zur Risikoanalyse, auf welche das Risikofrüherkennungssystem verweist und die Grundlage für den Risikobericht sind, sind nicht Teil der öffentlichen Information in dieser Mit- teilungsvorlage. Bei Bedarf kann die vollständige Risikoanalyse nicht-öffentlich zur Verfügung gestellt werden. 2 Das Risikofrüherkennungssystem wird jährlich fortgeschrieben. Die Risiken werden laufend operativ wie strategisch gesteuert und mindestens quartalsweise einer aktualisierten Bewertung unterzogen. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln erhält halbjährlich einen Risikobericht, bei entsprechender Entwicklung von Risiken kann dies ggf. auch quartalsweise als Teil des Zwi- schenberichts zum Stand des Rechnungswesens geboten sein. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2963/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 18.08.2021 09:55