3408/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hardthofwiesen westlich Penningsfelder Weg in Köln-Dellbrück der "Interessensgemeinschaft Hardthofwiesen“ und BUND Kreisgruppe Köln sowie Bürgerverein Dellbrück vom 08.01.2021
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Bölc Sa Vorlagen-Nummer 3408/2021 Freigabedatum: 28.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hardthofwiesen westlich Penningsfelder Weg in Köln- Dellbrück der "Interessensgemeinschaft Hardthofwiesen" und BUND Kreisgruppe Köln sowie Bürgerverein Dellbrück vom 08.01.2021 Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Ein- gabe. Die Verwaltung wird beauftragt, noch vor der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Gierather Straße in Köln-Dellbrück" neben sämtlichen anderen planungsrelevanten Sachverhalten insbesondere klima- und artenschutzrechtliche Belange zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Ausei- nandersetzung muss den zuständigen Gremien als Entscheidungsgrundlage für den Aufstellungsbe- schluss vorgelegt werden. Alternative: keine Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist die angesprochene Fläche in Köln-Dellbrück als Wohn- baufläche dargestellt. Sie ist eine Teilfläche östlich vom Penningsfelder Weg. Gemeinsam mit einer Teilfläche westlich dieser Straße ist sie im Wohnungsbauprogramm 2015, welches der Rat der Stadt Köln am 29.01.2008 beschlossen hat, als Wohnungsbaupotentialfläche mit der Ziffer W 905-009 unter der Bezeichnung "Gierather Straße" mit einem Potential von ca. 130 Einfamilienhäusern auf 7,3 ha Fläche enthalten. Für die westliche Fläche mit dem Arbeitstitel "Penningsfelder Weg" gibt es bereits Planungsüberle- gungen eines potenziellen Vorhabenträgers. Die Abstimmungen hierzu ruhen derzeit. Für die hier in Rede stehende östliche Fläche gibt es dagegen noch keine konkreten Bebauungsabsichten. Ein Be- bauungsplanverfahren wurde daher noch für keine der beiden Flächen angestoßen. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches sind im ergebnisoffenen Bebauungsplanverfahren sämtliche relevanten Sachverhalte zu untersuchen, dazu gehören auch die von den Petenten ange- sprochenen klima- und artenschutzrelevanten Belange. Sinnvoll ist eine erste eingehendere Ausei- nandersetzung mit diesen Themen schon vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens. Das Ergebnis dient dabei als Entscheidungsgrundlage für den Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertre- tung Mülheim, ob überhaupt ein Bebauungsplan an dieser Stelle aufgestellt werden soll oder eine Anpassung des Planungskonzepts sinnvoll wäre. Anlage Anlage 1 Eingabe
Anlage 1 Bürgereingabe
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,.,StadtK61n MJ Stadtplanungsamt Anlage 1 lnteressensgemeinschaft Hardthofwiesen, BUND Kreisgruppe Köln, Bürgerverein Dellbrück Bezirksvertretung Köln Mülheim Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Wiener Platz 2 a 51065 Köln � /,<Jt�tl,,� �V Köln, 8.1.2021 Keine Bebauung der Hardthofwiesen westlich Penningsfelder Weg in Köln-Dellbrück Sehr geehrter Herr Fuchs, wir bitten die Bezirksvertretung Mülheim dringend darum, die geplante Bebauung der Grünfläche westlich des Penningsfelder Weges mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern. Ursprünglich war im Wohnungsbauprogramm 2015, das der Rat der Stadt Köln am 29.1.2008 beschlossen hat, unter der Bezeichnung „Gierather Straße" ein Gebiet östlich und westlich des Penningsfelder Weges unter Ziffer W 905-009 als Wohnungsbaupotentialfläche vorgesehen. Es sollten 130 Einfamilienhäuser auf 7,3 ha fläche errichtet werden. Die östliche Fläche ruht aufgrund ihrer inzwischen festgestellten Bedeutung für den Naturschutz und ist nicht mehr im aktuellen Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes enthalten. Auch das Gebiet westlich Penningsfelder Weg ist als Verbundfläche der Naturräume „Wahner" und „Schluchter Heide" als Teil der „Bergischen Heideterasse" unverzichtbar und ökologisch entsprechend bedeutsam. Eine Bebauung der Fläche steht im Widerspruch zum am 9.7.2019 ausgerufenen Klimanotstand in Köln, da es sich um klimaaktive Flächen handelt. Das Gebiet liegt in der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ermittelten Kaltluft-Leitbahn nach Köln. Angesichts zunehmender heißer Dürresommer und massivem Artenschwund ist eine Versiegelung der zusammenhängenden Grünfläche unverantwortlich! Mit freundlichen Grüßen Dr. Helmut Röscheisen, Vorstandsmitglied BUND Kreisgruppe Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3408/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.10.2021
- Erstellt
- 24.09.2021 12:27