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3408/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hardthofwiesen westlich Penningsfelder Weg in Köln-Dellbrück der "Interessensgemeinschaft Hardthofwiesen“ und BUND Kreisgruppe Köln sowie Bürgerverein Dellbrück vom 08.01.2021

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.10.2021, TOP 2.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2769 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3408/2021 
Freigabedatum: 28.09.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hardthofwiesen westlich Penningsfelder Weg in Köln-
Dellbrück der "Interessensgemeinschaft Hardthofwiesen" und BUND Kreisgruppe Köln sowie 
Bürgerverein Dellbrück vom 08.01.2021 
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Ein-
gabe. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, noch vor der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet 
"Gierather Straße in Köln-Dellbrück" neben sämtlichen anderen planungsrelevanten Sachverhalten 
insbesondere klima- und artenschutzrechtliche Belange zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Ausei-
nandersetzung muss den zuständigen Gremien als Entscheidungsgrundlage für den Aufstellungsbe-
schluss vorgelegt werden. 
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist die angesprochene Fläche in Köln-Dellbrück als Wohn-
baufläche dargestellt. Sie ist eine Teilfläche östlich vom Penningsfelder Weg. Gemeinsam mit einer 
Teilfläche westlich dieser Straße ist sie im Wohnungsbauprogramm 2015, welches der Rat der Stadt 
Köln am 29.01.2008 beschlossen hat, als Wohnungsbaupotentialfläche mit der Ziffer W 905-009 unter 
der Bezeichnung "Gierather Straße" mit einem Potential von ca. 130 Einfamilienhäusern auf 7,3 ha 
Fläche enthalten.  
 
Für die westliche Fläche mit dem Arbeitstitel "Penningsfelder Weg" gibt es bereits Planungsüberle-
gungen eines potenziellen Vorhabenträgers. Die Abstimmungen hierzu ruhen derzeit. Für die hier in 
Rede stehende östliche Fläche gibt es dagegen noch keine konkreten Bebauungsabsichten. Ein Be-
bauungsplanverfahren wurde daher noch für keine der beiden Flächen angestoßen. 
 
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches sind im ergebnisoffenen Bebauungsplanverfahren 
sämtliche relevanten Sachverhalte zu untersuchen, dazu gehören auch die von den Petenten ange-
sprochenen klima- und artenschutzrelevanten Belange. Sinnvoll ist eine erste eingehendere Ausei-
nandersetzung mit diesen Themen schon vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens. Das Ergebnis 
dient dabei als Entscheidungsgrundlage für den Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertre-
tung Mülheim, ob überhaupt ein Bebauungsplan an dieser Stelle aufgestellt werden soll oder eine 
Anpassung des Planungskonzepts sinnvoll wäre.  
 
 
Anlage 
 
Anlage 1 Eingabe

Anlage 1 Bürgereingabe

1803 Zeichen

,.,StadtK61n MJ 
Stadtplanungsamt Anlage 1 
lnteressensgemeinschaft Hardthofwiesen, BUND Kreisgruppe Köln, Bürgerverein Dellbrück 
Bezirksvertretung Köln Mülheim 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln 
� /,<Jt�tl,,� 
�V 
Köln, 8.1.2021 
Keine Bebauung der Hardthofwiesen westlich Penningsfelder Weg in Köln-Dellbrück 
Sehr geehrter Herr Fuchs, 
wir bitten die Bezirksvertretung Mülheim dringend darum, die geplante Bebauung der 
Grünfläche westlich des Penningsfelder Weges mit den Ihnen zur Verfügung stehenden 
Mitteln zu verhindern. 
Ursprünglich war im Wohnungsbauprogramm 2015, das der Rat der Stadt Köln am 29.1.2008 
beschlossen hat, unter der Bezeichnung „Gierather Straße" ein Gebiet östlich und westlich 
des Penningsfelder Weges unter Ziffer W 905-009 als Wohnungsbaupotentialfläche 
vorgesehen. Es sollten 130 Einfamilienhäuser auf 7,3 ha fläche errichtet werden. Die östliche 
Fläche ruht aufgrund ihrer inzwischen festgestellten Bedeutung für den Naturschutz und ist 
nicht mehr im aktuellen Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes enthalten. 
Auch das Gebiet westlich Penningsfelder Weg ist als Verbundfläche der Naturräume 
„Wahner" und „Schluchter Heide" als Teil der „Bergischen Heideterasse" unverzichtbar und 
ökologisch entsprechend bedeutsam. Eine Bebauung der Fläche steht im Widerspruch zum 
am 9.7.2019 ausgerufenen Klimanotstand in Köln, da es sich um klimaaktive Flächen handelt. 
Das Gebiet liegt in der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 
(LANUV) ermittelten Kaltluft-Leitbahn nach Köln. Angesichts zunehmender heißer 
Dürresommer und massivem Artenschwund ist eine Versiegelung der zusammenhängenden 
Grünfläche unverantwortlich! 
Mit freundlichen Grüßen 
Dr. Helmut Röscheisen, Vorstandsmitglied BUND Kreisgruppe Köln

Beratungsverlauf (1)

25.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3408/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.10.2021
Erstellt
24.09.2021 12:27