0425/2023/1
Vermarktung Friedrich-Naumann-Straße 2 (ehem. Baumarkt PRAKTIKER) in Köln Porz-Eil
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4 Mitteilung Ausschuss (1610_2022)
7337 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/22-Fu Vorlagen-Nummer 1610/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Liegenschaftsausschuss 22.08.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Herrichtung des ehemaligen Baumarkt-Geländes an der Friedrich-Naumann-Straße 2 in Köln- Porz-Eil als Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete Auf Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat die Bezirksvertretung Porz in ihrer Sitzung am 07.04.2022 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen, im ehemaligen Praktiker Ge- bäude/Halle umgehend Plätze für Flüchtlinge und andere Schutzsuchende einzurichten. Ein Verkauf soll nicht mehr angestrebt werden. Die Gesamtplanungen sind schnellstmöglich aufzunehmen damit die ersten Plätze möglichst im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen. Die Hallenbereiche sind vor- rangig zu entrümpeln und mit allen erforderlichen Ausrüstungen sukzessive neu zu bestücken. Die Heizungsanlage sowie die Brandschutztechnischen Einrichtungen sind schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen. Ein „Küchenbereich ist wieder zu errichten. (Ggf. Zwischen-/Nebennutzung/Untervermietung für Catering, etc.) Das Hauptgebäude soll nachlaufend, sukzessive für Schulungen und Betreuungen ausgestaltet werden. Diese Bereiche sollen auch Hilfesuchenden Personen aus dem gesamten Stadt- bezirk zur Verfügung stehen.“ Die Verwaltung teilt hierzu mit: Die Immobilie des ehemaligen Praktiker-Baumarktes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51145 Köln, wird seitens der Wohnungsverwaltung nicht mehr für die Unterbringung geflüchteter Menschen benötigt, da diese zur Deckung akut bestehender Bedarfe nicht geeignet ist und auch eine Sanierung der Immobilie weder bedarfsgerecht noch wirtschaftlich wäre. Begründung: a) Bedarf Die Immobilie an der Friedrich-Naumann-Straße 2 wurde im Jahr 2014 von der Stadt Köln zum Zweck der Unterbringung von Geflüchteten erworben. Das Objekt besteht aus einem ehemaligen Baumarkt- Gebäude, in das ein L- förmiges Verwaltungs-Hochhaus integriert ist. Die Fläche des Baumarktes wurde daraufhin in eine Notunterkunft für Geflüchtete umgebaut. Die Baugenehmigung sah aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben eine maximale Verweildauer von 2 Anlage 4 2 – 3 Wochen vor. Die Aufenthaltsqualität dort war ausgesprochen gering. Eine Privatsphäre für die Bewohner war auf- grund nach oben offener Wände nicht gewährleistet und sanitäre Anlagen befanden sich in Contai- nern im Außenbereich. Zudem gab es keine Kochmöglichkeiten und die Verpflegung musste zentral über ein Catering organisiert werden. Damals bestehende Planungen zum Umbau des in der Immobilie integrierten Bürogebäudes in eine Unterkunft mit verbessertem Standard wurden aufgrund einer Entspannung der Situation nicht weiter verfolgt. In die vorgesehene Notunterkunfts-Reserve von 1.500 Plätzen musste das Objekt in der Friedrich-Naumann-Straße auch nicht einbezogen werden, da die Reserveplätze an anderen Stand- orten, wie z.B. Leichtbauhallen, nachgewiesen werden konnten. Ziel der Verwaltung ist die leitlinienkonforme Unterbringung Geflüchteter. Diese sieht grundsätzlich eine Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten vor. Dies wäre weder in dem ehemaligen Baumarkt noch im umzubauenden Verwaltungsgebäude möglich gewesen. Vor diesem Hintergrund wurde letztlich vom Rat der Stadt Köln im Juli 2018 entschieden, die Anlage Friedrich-Naumann- Straße aufzugeben und zu vermarkten (siehe Vorlage 2465/2016/2). Seitdem ist das Gebäude unge- nutzt beziehungsweise leerstehend. Die Nutzung des Gebäudes in der Friedrich-Naumann-Straße 2 wäre nur dann wieder erforderlich, wenn der Zustrom an Geflüchteten über einen Zeitraum von einem Jahr derart hoch wäre, dass Quantität vor Qualität gehen und damit leitlinienkonforme Ziele zurückgestellt werden müssten. Dies ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt -auch nach fünf Monaten des Krieges in der Ukraine- nicht ersicht- lich. Ebenfalls ist die aus den Jahren 2015/16 bekannte „Sogwirkung“ für Menschen aus anderen Ge- bieten nicht zu erwarten. Wenn aktuell neue Ressourcen geschaffen werden müssten, die nicht leitlinienkonform sind, sollten es solche sein, die kurzfristig errichtet werden können und ein Mindestmaß an Qualität bieten sowie eine Unterbringung für mehrere Monate vertretbar machen. Hier sind insbesondere Wohnheime in Form mobiler Wohneinheiten geeignet, aber auch andere Un- terkünfte mit nicht-abgeschlossenen Wohneinheiten. Diese verfügen zumindest über individuelle Kochmöglichkeiten und ermöglichen den Untergebrachten ein höheres Maß an Privatsphäre. Derzeit werden, unter anderem auf hierfür vorgehaltenen Reserveflächen, sehr kurzfristig neue Ressourcen geschaffen, die diesem Standard entsprechen. Weiterhin besteht hinsichtlich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes kein ergänzender Bedarf für Schulungs- oder Betreuungszwecke. Dieser war schon 2015 nicht gegeben, als an dem Standort Ge- flüchtete untergebracht waren. Er bestünde demnach auch heute nicht, selbst wenn der Baumarkt als Notunterkunft wieder in Betrieb ginge, und erst recht nicht ohne eine entsprechende Unterkunft an dieser Stelle. Damit ist auch der Vorschlag, das ehemalige Verwaltungsgebäude für Schulungs- und Betreuungszwecke herzurichten, nicht zielführend. Die Wieder-Inbetriebnahme des Baumarktes samt des ehemaligen Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße wäre daher weder bedarfsgerecht noch erforderlich. b) Wirtschaftlichkeit Ein weiterer Grund, warum die Immobilie in der Friedrich-Naumann nicht für die Unterbringung von Menschen geeignet ist, ist der bauliche Zustand des Gebäudes. Dieser lässt im Rahmen der nicht leitlinienkonformen Unterbringung die seitens der Wohnungsverwaltung erforderliche kurzfristige und zeitnahe Inbetriebnahme nicht zu. Unter Berücksichtigung des zeitlichen Vorlaufs, erforderlicher Vergabeverfahren und den notwendigen Sanierungsmaßnahmen wäre eine Inbetriebnahme nicht vor dem Jahr 2024 möglich. Im Gebäude liegt starker Schimmelbefall vor und die technischen Anlagen wurden durch Vandalis- mus massiv beschädigt. Im Ergebnis einer aktuell durch die Verwaltung durchgeführten Einschätzung der Kosten für die erforderlichen Sanierungsarbeiten (u.a. Schadstoffbeseitigung, Dachsanierung) ist 3 von Gesamtkosten i.H.v. von rd. 3,0 Mio. € auszugehen. Hierbei sind Kostenrisiken, insbesondere steigende Baupreise als Folge des Ukraine-Konflikts, noch nicht mit eingerechnet. Eine Herrichtung des Gebäudes wäre zudem nicht wirtschaftlich. Daher besteht seitens der Verwaltung weiterhin die Bestrebung, das Objekt zu veräußern und einer neuen gewerblichen Nutzung zuzuführen. Eine Änderung oder Neuaufstellung des rechtsverbindli- chen Bebauungsplans Nr. 75409/04 ist nicht vorgesehen. Die Verkaufsvorbereitungen sind unter Be- teiligung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH bereits angelaufen. Die Auswahl der/des Kaufenden soll nach gewichteten Kriterien wie Schaffung neuer Arbeitsplätze, Nachhaltigkeit, bauli- cher Nutzung etc. erfolgen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens sollen die Konzepte der Poli- tik zur Entscheidung vorgelegt werden. gez. Wolfgramm
Anlage 5.3 Bewertungsmatrix
2478 Zeichen
Bewertungskriterium Erläuterung max. Punktzahl Gewichtung in % Punktverteilung Preis Der Verkaufspreis ist fix und nicht verhandelbar. 0 0% Schaffung Arbeitsplätze Grobe Schätzung der voraussichtlich geschafften Arbeitsplätze, welche anhand des geplanten Konzeptes entstehen. 5 30% 5 Punkte: Arbeitsplätze > 250 4 Punkte: Arbeitsplätze > 150 3 Punkte: Arbeitsplätze > 100 2 Punkte: Arbeitsplätze > 80 1 Punkt: Arbeitsplätze > 60 0 Punkte: Arbeitsplätze = 60 (Mindestkriterium) Bauliche Ausnutzung Vor dem Hintergrund der Gewerbeflächenknappheit soll das Grundstück bestmöglich ausgenutzt werden. 5 20% 5 Punkte: Konzept mit der höchsten baulichen Ausnutzung (Angaben zu GRZ, GFZ, BGF und BMZ erforderlich). Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Konzepte erfolgt über eine lineare Interpolation. 0 Punkte: Konzept mit der niedrigsten baulichen Ausnutzung (Angaben zu GRZ, GFZ, BGF und BMZ erforderlich). Städtebau und Nutzung Als qualitatives Kriterium werden Städtebau und die Förderung der Kölner Leitmärkte bewertet. 5 25% Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: 1 Punkt: Eingliederung ins Stadtbild/ Umgebung 2 Punkte: Aufwertung des Stadtbildes durch ansprechenden Städtebau und Architektur 2 Punkte: Stärkung einer/oder mehrerer Kölner Leitbranchen: Handelt es sich um ein Vorhaben, welches mind. einen der folgenden Leitmärkte stärkt: - Forschung & Wissenschaft - Health & Life Science - Informations- & Kommunikationsstruktur - Kultur- und Kreativwirtschaft - Produktion - Versicherungswirtschaft (bspw., indem es solche Unternehmen als potenzielle Mieter beabsichtigt, wird dies in der Bewertung des Konzeptes positiv berücksichtigt) Nachhaltigkeit Das Vorhaben soll Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. 5 25% 0 Punkte: Einhaltung der Kölner "Klimaschutzleitlinien" (Mindestkriterium) 1 Punkt: Im Konzept wird deutlich, dass beabsicht ist, ökologische Baustoffe oder nachwachsende Rohstoffe zu verwenden bzw. vorhandene Baumaterialien wieder zu verwenden. 1 Punkt: Für den Betrieb des Gebäudes liegt ein Energiekonzept vor, welches den CO2- Ausstoß auf ein Minimum reduziert. 1 Punkt: Der Grundsatz "Cradle to Cradle" wird verfolgt und stellt somit sicher, dass am Ende des Lebenszyklus der Immobilie Materialien wiederverwendet werden können. 1 Punkt: Es erfolgt eine Dach- oder Fassadenbegrünung. 1 Punkt: Einrichtung von E-Ladesäulen (mind. 22 kW). Summe 20 100% Bewertungsmatrix Anlage 5.3
Beschlussvorlage Ausschuss
8307 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/22 Sc Vorlagen-Nummer 0425/2023/1 Freigabedatum 06.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vermarktung Friedrich-Naumann-Straße 2 (ehem. Baumarkt PRAKTIKER) in Köln Porz- Eil Bewertungskriterien zur Konzeptausschreibung Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfah- rens mit dem Ziel, das städtische Grundstück Friedrich-Naumann-Straße 2 (ehem. Baumarkt PRAKTIKER) in Köln Porz-Eil nach Maßgabe der in Anlage 5.3 dargestellten Bewertungs- matrix zu veräußern. In einem Workshop, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss vertretenen und stimmbe- rechtigten Fraktionen jeweils zwei Vertreter*innen entsenden, wird eine Rangfolge der einge- gangenen Bewerbungen festgelegt, über die der Rat nach Vorberatung im Liegenschaftsaus- schuss abschließend entscheidet. Grundstück: Friedrich-Naumann-Straße 2 in Köln Porz-Eil Gemarkung Eil, Flur 4, Flurstücke 336, 338, 382, 340 Gemarkung Eil, Flur 2, Flurstück 457 Größe: 12.513 m2 Kaufpreis: 2,4 Mio. € (erschließungsbeitragspflichtig) Liegenschaftsausschuss 24.04.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei dem Objekt in der Friedrich-Naumann-Straße 2 handelt es sich um den ehemaligen Bau- markt PRAKTIKER mit dem dazu gehörenden erdgeschossigen Gartencenter sowie den ent- sprechenden Kundenparkplätzen (Anlage 1). Das Grundstück wurde im Jahr 2014 von der Stadt Köln zum Zweck der Unterbringung von Geflüchteten ersteigert und zweckmäßig umgebaut. Da aus Sicht der Fachverwaltung keine weitere Nutzung zu diesem Zweck erforderlich war, wurde die Verwaltung im Juli 2018 durch den Rat beauftragt zu prüfen, inwieweit das Objekt einer anderen Nutzung zugeführt werden kann oder wertsteigernd wieder zu vermarkten (2465/2016/2, Anlage 3). Seitdem ist das Ge- bäude ungenutzt und steht leer. Seit dem Jahr 2018 erfolgten umfangreiche und zeitaufwendige Prüfungen sonstiger städti- scher Bedarfe. Letztlich wurden alle städtischen Nutzungsmöglichkeiten verworfen. Im Jahr 2022 wurde aufgrund des Krieges in der Ukraine eine erneute Herrichtung des Ge- bäudes als Unterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete geprüft, jedoch nicht weiter verfolgt (1610/2022, Anlage 4). Daher bestehen keine weiteren sich aufdrängenden städtischen Be- darfe für die Fläche. Das Grundstück ist mit einem nicht unterkellerten Bürogebäude bebaut, wobei es sich bei einem der sieben Geschosse (I. OG) um ein Zwischengeschoss mit niedriger Deckenhöhe handelt. Über diesem Zwischengeschoss befinden sich fünf Büroetagen und angrenzend an den Bürokomplex liegt eine erdgeschossige Hallenbebauung. Sowohl die Nutzung als Notunterkunft, aber insbesondere unbefugte Nutzungen, Diebstahl (Kupfer etc.) und Vandalismus sowie der Eintritt von Wasser haben zu einem starken Sub- stanzverlust der Immobilie geführt. Zwischenzeitlich erfolgt eine tägliche Überprüfung durch eine Überwachungsfirma. Fenster und Türen wurden zubetoniert, um das Gebäude vor weite- ren Einbrüchen und Vandalismus zu schützen. Insgesamt befindet sich das Gesamtobjekt in einem desolaten Zustand. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 75409/04, der eine ge- werbliche Nutzung mit dem Ziel der Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben auf der Fläche vorsieht (Anlagen 2.1 und 2.2). Eine Änderung des Bebauungsplanes wird aus- drücklich ausgeschlossen. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses (2465/2016/2), das Grundstück wieder zu veräußern, wurde die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) von der Verwaltung beauftragt, geeignete Kaufinteressenten auszuwählen und der Verwaltung vorzuschlagen. Analog der Vorgehensweise im Wohnungsbau soll das Grundstück im Rahmen einer Konzeptausschrei- bung für eine gewerbliche Nachnutzung vermarktet werden. Die Möglichkeit, ein Porzer Technologie Zentrum für Start-ups zu errichten, wurde geprüft. Der Begriff Start-up kennzeichnet junge Unternehmen mit innovativen und skalierbaren Produkten, Dienstleistungen, Geschäftsmodellen oder Technologien, ist damit sehr allgemein gehalten und kann unterschiedlichsten Definitionen unterliegen. Um eine konkretere Zielsetzung und 3 Gewichtung zu erreichen, sollen die Konzepte Berücksichtigung finden, die den definierten Leitbranchen der Stadt Köln entsprechen. Dies schließt nicht aus, dass sich auch junge Un- ternehmen am Standort niederlassen, da erwartet wird, dass sich selbst bei der Schaffung von Büroflächen die Mietpreise im niedrigen bis mittleren Preissegment bewegen werden. Um den Zustand des Bestandsgebäudes beurteilen zu können, wurde durch die KBW eine „Technische Due Diligence“ (TDD) beauftragt und durch die BMP Baumanagement GmbH erstellt (Anlage 6). Dabei sollten die Kosten einer Revitalisierung der Gebäude der Freistel- lung des Grundstücks gegenüber gestellt werden. In der TDD kommt der Verfasser zu der eindeutigen Empfehlung, die Bestandsgebäude nicht zu revitalisieren, sondern zurückzubau- en, um das Grundstück einer neuen Bebauung zuzuführen. Unter Berücksichtigung der TDD wurde ein Kaufpreis in Höhe von 2,4 Mio. € durch eine sach- verständige und plausibilisierende Einschätzung von der Abteilung für Grundstückswertermitt- lung (231) ermittelt. Der Verkauf erfolgt, da es sich nicht um ein Grundstück in einem Gewer- begebiet für Klein- und Mittelständische Unternehmen handelt, erschließungsbeitragspflichtig. Im Rahmen der Konzeptvergabe soll durch die KBW ein Bewerbungsaufruf in Zeitungsannon- cen sowie in den einschlägigen Internetportalen für das Grundstück veröffentlicht werden (An- lagen 5.1 und 5.2). Dies erfolgt mit dem Ziel, dass eine möglichst große Anzahl an Bewerbun- gen eingeht und das Grundstück einer bestmöglichen gewerblichen Nachnutzung zugeführt wird. Gleichzeitig haben sich bereits rund 40 Investoren initiativ bei der KBW gemeldet und ihr Interesse bekundet. Laut der erstellten Bewertungsmatrix (Anlage 5.3) werden für ein Konzept insgesamt maximal 20 Punkte vergeben. Davon entfallen 30 % auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und 20 % auf die bauliche Ausnutzung der Fläche. Mit jeweils 25 % werden die Bewertungskriterien Städtebau und Nutzung sowie Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Die Bewerbungsfrist wird 8 Wochen betragen. Der Kaufpreis wird als Festpreis ausgeschrieben werden und keine zu- sätzlichen Punkte erhalten. Damit soll erreicht werden, dass das beste Konzept den Zuschlag erhält. Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen soll eine interdisziplinäre Bewertungskommis- sion gebildet werden, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss vertretenen und stimmbe- rechtigten Fraktionen jeweils zwei Vertreter*innen entsenden. Weiterhin werden dieser Kom- mission Mitarbeitende der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, des Stadtplanungsam- tes sowie des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster beratend angehören. Die in einem gemeinsamen Workshop ermittelten vorzugswürdigsten drei Konzepte werden da- raufhin mit einer Rangfolge dem Rat nach Vorberatung im Liegenschaftsausschuss zur Ent- scheidung vorgelegt. Die Bestellung eines Erbbaurechtes ist nach Prüfung durch die Verwaltung für diese Immobilie nicht zielführend. Im Erbbaurecht wären die derzeit vorhandenen Aufbauten per Kaufvertrag an den Erbbaurechtsnehmer zu übertragen, damit dieser in seiner Entscheidung über die Nie- derlegung frei wäre. Aufgrund des Ergebnisses der TDD, die eindeutig die Niederlegung der Bebauung empfiehlt, ist der Verkauf des Grundbesitzes sinnvoll, um final einen finanzstarken Investor zu gewinnen, der durch eine Neubebauung oder wahlweise umfangreiche Sanie- rungsmaßnahmen den gut gelegenen Gewerbestandort zu neuem Leben erweckt. Anlagen: Anlage 1 Lage- und Übersichtsplan Anlage 2.1 Bebauungsplan Anlage 2.2 Begründung zum Bebauungsplan Anlage 3 Auszug Niederschrift Rat, 2465/2016/2 Anlage 4 Mitteilung Liegenschaftsausschuss, 1610/2022 Anlage 5.1 Bewerbungsaufruf Anlage 5.2 Exposé Anlage 5.3 Bewertungsmatrix Anlage 6 Technische Due Diligence (TDD)
Anlage 5.1 Bewerbungsaufruf_Anschreiben
5051 Zeichen
KölnBusiness • Börsenplatz 1 • 50667 Köln K ölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Börsenplatz 1 • 50667 Köln i nfo@koeln.business • www.koeln.business Geschäftsführung Dr. Manfred Janssen • Michael Josipovic Vorsitzender des Aufsichtsrats Nicolai Lucks USt-IdNr DE323166763 Amtsgericht Köln HRB 96833 Sparkasse KölnBonn IBAN DE 63 3705 0198 1934 6821 29 BIC COLSDE33XXX Projektentwickler Ansprechpartner Musterstr. Musterstadt xx.xx.202x Bewerbungsaufruf Objekt Friedrich-Naumann-Str. 2, 51145 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Köln beabsichtigt, das Grundstück Friedrich-Naumann-Str. 2 zu veräußern, um eine Neu- entwicklung auf dem Grundstück zu ermöglichen. Bei dem sich derzeit auf dem Grundstück befindlichen Objekt handelt es sich um einen ehemaligen Baumarkt inklusive Bürogebäude. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 75409/04 sieht eine ge- werbliche Nutzung (GE) vor, wobei u.a. Einzelhandel und Hotellerie ausgeschlossen sind. Näheres ist den textlichen Festsetzungen zu entnehmen (Anlage 2). Eine Änderung des Bebauungsplanes wird ausdrücklich nicht in Aussicht gestellt. Weitere Unterlagen zum Objekt (Anlage 1-6) sind online abrufbar unter xxxxxxxxx. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung hat den Auftrag erhalten, der Kölner Stadtverwaltung an- hand einer Vorauswahl geeignete Kaufinteressenten vorzuschlagen. KölnBusiness initiiert daher ei- nen öffentlichen Bewerbungsaufruf für das Grundstück. Hierbei handelt es sich nicht um ein ober- schwelliges EU-Vergabeverfahren, da kein Bauauftrag gem. § 103 Abs. 3 GWB vergeben wird. Im Verfahren ist keine Bauverpflichtung für ein konkretes Gebäude vorgesehen, das der Stadt Köln wirtschaftlich zugutekäme. Anlage 5.1 Die Bewertung der fristgerecht eingehenden Bewerbungen erfolgt im Rahmen der Vorauswahl an- hand festgelegter Bewertungskriterien (siehe Anlage 6), die Grundlage für die Empfehlung von Kauf- interessenten durch KölnBusiness sind. Die Entscheidung über den Grundstücksverkauf im Sin ne einer endgültigen Auswahl des Käufers obliegt einzig der Stadt Köln als Grundstückseigent ümerin. Aus Gründen der Transparenz weisen wir darauf hin, dass die Stadt Köln hierbei nicht an die Vorauswahl der KölnBusiness Wirtschaftsför- derung gebunden ist. Insbesondere kann die Stadt Köln im Rahmen ihres Entscheidungsprozesses noch weitere Schritte festlegen und Prüfungen vorne hmen. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl des Käufers wird durch politische Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln erfolgen. Für alle Interessenten kann ein Besichtigungstermin bis zum Ende der untenstehenden Angebots- frist vereinbart werden. Die Terminvereinbarung kann telefonisch oder per Mail bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderung erfolgen. Wir freuen uns, wenn Sie sich an dem Verfahren beteiligen. Ihre Bewerbung ist bis zum XX.XX.202x an die Mailadresse XXXXX zu übersenden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen schrift- lich einzureichen. Schriftliche Angebote (Eingang d es Schreibens bei KölnBusiness ausschlagge- bend) sind zu senden an: KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH z.Hd. Team Immobilien & Flächen Börsenplatz 1 50667 Köln E-Mail: xxxxx Telefon: xxxxx Folgende Unterlagen sind im Zuge der Bewerbung einzureichen: a. Bewerbung • Formlose von einem Vertretungsberechtigten unterschriebene Kaufabsichtserklärung, inkl. der Bestätigung, dass die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln eingehalten werden • Unternehmensvorstellung • Grobkonzept (schriftliche Darstellung) inklusive Angaben zu • voraussichtlicher Schaffung von Arbeitsplätzen (Details siehe Bewertungskriterien) • baulicher Ausnutzung (Details siehe Bewertungskriterien) • Städtebau und Nutzung (Details siehe Bewertungskriterien) • Nachhaltigkeit (Details siehe Bewertungskriterien) • voraussichtlichem Lärm- und Verkehrsaufkommen b. Bonität • Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre • Hinweis: zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren muss eine Finanzierungsbestätigung eingereicht werden c. Bauplanung • Lageplan mit allen Maßen des/der Gebäude/s, der Pkw-Stellplätze, der Fahrradstellplätze und Zufahrt inkl. Begrünung (z.B. je 4 Pkw-Stellplätze ein Baum) und sonstigen Freiflä- chen, • Außenansichten mit Höhenangaben, • Stellplatzberechnung, • Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ), der Bruttogrundfläche (BGF), der Geschossflä- chenzahl (GFZ) sowie der Baumassenzahl (BMZ) und des tatsächlichen Grünanteils am Baugrundstück. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter o.g. Kontaktdaten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Kai Kröger Geschäftsbereichsleiter Unternehmen & Investoren Anlage 1: Kurzexposé Anlage 2: rechtsgültiger Bebauungsplan inkl. textlicher Festsetzungen Anlage 3: Grundrisse Anlage 4: Technical-Due-Diligence-Bewertung Anlage 5: Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln Anlage 6: Bewertungskriterien Die Anlagen sind online auf der KölnBusiness Homepage abrufbar: Internetadresse und QR- Code
Anlage 7, Auszug LA 24.04.2023
1809 Zeichen
Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax: (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt- koeln.de Datum: 09.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 24.04.2023 öffentlich 1.2 Vermarktung Friedrich-Naumann-Straße 2 (ehem. Baumarkt PRAKTI- KER) in Köln Porz-Eil Bewertungskriterien zur Konzeptausschreibung 0425/2023/1 Vorsitzende Sommer erinnert an den eingangs geltend gemachten Beratungsbedarf der SPD und fragt an, ob Wortmeldungen vorliegen. RM Pakulat fragt hinsichtlich des Ratsbeschlusses vom 09.02.2023, den Baumarkt ggf. als Interimsstandort für das Berufskolleg Eitorfer Str. zu nutzen, nach dem Ergeb- nis der Prüfung. SB Kirchmeyer begrüßt die Vorlage. SE Wersch spricht sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt dafür aus, dass man bei der Planung viel Grün berücksichtigen möge und fragt nach Details. Herr Friedrichsen, Köln Business Wirtschaftsförderungs-GmbH, bed auert, hierüber keine näheren Kenntnisse zu haben. Er werde diesbezüglich bei den zuständigen Kol- leg*innen nachfragen. SE Wortmann ist der Meinung, die Stadt sollte das Grundstück nicht veräußern. Vorsitzende Sommer bittet darum, die Frage von RM Pakulat zur nächsten Sitzung schriftlich zu beantworten und stellt den Vertagungsantrag zur Abstimmung: Der Liegenschaftsausschuss stellt die Vorlage zurück. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung: Die vom Rat am 09.02.2023 beschlossene Prüfung, den Baumarkt ggf. als Inte- rimsstandort für das Berufskolleg Eitorfer Str. vorzusehen wurde durchgeführt. Die in- soweit zuständige Gebäudewirtschaft hat im Ergebnis mitgeteilt, dass der Baumarkt als Interimsstandort nicht geeignet ist.“
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2161 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/23/230
230/22 Sc
Vorlagen-Nummer
0425/2023/1
Stand: 18.08.2023
Sachstandsbericht
Vermarktung Friedrich-Naumann-Straße 2 (ehem. Baumarkt PRAKTIKER) in Köln Porz-
Eil
Bewertungskriterien zur Konzeptausschreibung
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfah-
rens mit dem Ziel, das städtische Grundstück Friedrich-Naumann-Straße 2 (ehem. Baumarkt
PRAKTIKER) in Köln Porz-Eil nach Maßgabe der in Anlage 5.3 dargestellten Bewertungs-
matrix zu veräußern.
In einem Workshop, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss vertretenen und stimmbe-
rechtigten Fraktionen jeweils zwei Vertreter*innen entsenden, wird eine Rangfolge der einge-
gangenen Bewerbungen festgelegt, über die der Rat nach Vorberatung im Liegenschaftsaus-
schuss abschließend entscheidet.
Grundstück: Friedrich-Naumann-Straße 2 in Köln Porz-Eil
Gemarkung Eil, Flur 4, Flurstücke 336, 338, 382, 340
Gemarkung Eil, Flur 2, Flurstück 457
Größe: 12.513 m2
Kaufpreis: 2,4 Mio. € (erschließungsbeitragspflichtig)
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Ausschreibung wurde veröffentlich:
https://koeln.business/pressebeitrag/koelnbusiness-vermarktet-gewerbeflaeche
Bewerbungsende ist der 01.09.2023.
2
Nächste Schritte:
Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen soll nach dem Ende der Bewerbungsfrist eine
interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet werden, zu der die im Liegenschaftsaus-
schuss vertretenen und stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Vertreter*innen entsenden.
Weiterhin werden dieser Kommission Mitarbeitende der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-
GmbH, des Stadtplanungsamtes sowie des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Ka-
taster beratend angehören. Die in einem gemeinsamen Workshop ermittelten vorzugswürdigs-
ten drei Konzepte werden daraufhin mit einer Rangfolge dem Rat nach Vorberatung im Lie-
genschaftsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Der nächste Sachstandsbericht ist nicht erforderlich, da der Rat bei der Beschlussfas-
sung für den Verkauf des Objektes beteiligt ist.
Anlage 3 Auszug Niederschrift Rat 2465_2016_2
1139 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 09.07.2018 Auszug aus der Niederschrift der 40. Sitzung des Rates vom 05.07.2018 öffentlich 10.4 Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln zu einer Unterkunft für Geflüchtete - Einstellung der weite- ren Planungen 2465/2016/2 Beschluss: Der Rat beschließt, die weitere Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Friedrich-Naumann-Straße 2, 51149 Köln (Verwaltungsgebäude) zu einer Unterkunft für Geflüchtete einzustellen. Er beauftragt die Verw altung mit der Prüfung, inw iew eit das Objekt einer anderen Nut- zung zugeführt w erden kann. Hier ist w egen der hervorragenden Lage zu überregionalen Verkehren vor allem die Möglichkeit zu prüfen ein Porzer Technologie Zentrum für StartUp Unternehmen zu errichten. Dies schließt die Möglichkeit ein, das Objekt unter Berücksichtigung der vor- genommenen w ertsteigernden Maßnahmen w ieder zu veräußern Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.
Anlage 2.2 Begründung zum Bebauungsplan
29322 Zeichen
75903 jo L / . Begründung nach § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 75409/04 (einfacher Bebauungsplan) gemäß § 13 BauGB; Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil l . Anlass und Ziel der Planung 1.1 Planungsanlass In letzter Zeit gibt es verstärkt Bauabsichten, die eine unerwünschte Veränderungstendenz des Gewerbegebietes erkennen lassen. Es gibt hier Bestrebungen den Einzelhandel immer mehr aus zudehnen. Beantragt ist, den hier ansässigen Discounter von derzeit 700 m2 Verkaufsfläche auf 1250 m2 zu erweitern. Dem privaten Interesse, in diesem Gewerbegebiet weiteren Einzelhandel zu realisieren, steht das öffentliche Interesse, städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern, entgegen. Der Gewerbe standort in seiner heutigen städtebaulichen Struktur soll erhalten bleiben und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wirtschaftlich tragbar sein. 1.2 Planungsziele Bisher wurden Bauvorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB zugelassen. Da auf dieser Rechtsgrundlage die beabsichtigten städtebaulichen Ziele nicht zufrieden stellend geregelt werden können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Ziel der Planung ist es nunmehr, die bis heute gewachsene Struktur dieses Gewerbestandortes auch weiterhin zu sichern und zu entwickeln. Es sollen städtebauliche Fehlentwicklungen verhin dert werden, die sich aus einer intensiven Einzelhandelsnutzung auf den teilweise großen Grundstücken ergeben könnten. Weiterer Einzelhandel oder Erweiterungen des vorhandenen Dis counters und des Bau- und Gartencenters sollen nicht zulässig werden. Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, werden weder Baufelder noch Ausnut zungsziffern festgesetzt. Außer den textlichen Festsetzungen zum Einzelhandel, der Festsetzung Gewerbegebiet und der Festsetzung der Verkehrsflächen erfolgen keine weiteren Festsetzungen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt, weil sich der nach § 34 BauGB aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebene Zu lässigkeitsmaßstab durch die vorgesehenen Festsetzungen nicht wesentlich verändert. ^ — Erläuterungen zum Planaebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebiets Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtteil Köln-Porz-Eil und betrifft das Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße. Anlage 2.2 2.2 Vorhandene Struktur Es handelt sich bei der Fläche um ein vorhandenes Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich- Naumann-Straße, das nahezu vollständig bebaut ist. Es beherbergt einen Garten- und Baumarkt, Büronutzungen, Handwerksbetriebe, einen Lebensmitteldiscounter sowie einige Betriebswohnun gen und einen Parkplatz. Die Flächen stellen sich teilweise aufgelockert mit sehr großen Grundstücken, die mit Gebäuden oder Hallen bebaut sind, dar. Die Friedrich-Naumann-Straße ist bis zum Wendekreis fertig ausgebaut. Der nach Nordosten wei terführende Weg ist noch nicht ausgebaut. 2.3 Erschließung Die im Plangebiet vorhandene Friedrich- Naumann-Straße ist eine Sackstraße, die an ihrem Ende eine Wendeanlage hat. Die Straße ist bereits ausgebaut. Der Weg, der sich im Bereich des Wen dehammers in nördliche Richtung fortsetzt, soll zur Erschließung bis an die vorhandenen Grund stücksgrenzen in einer Breite von ca. 6,0 m mit einer Wendeanlage an ihrem Ende ausgebaut wer den. Damit wird zukünftig der Begegnungsverkehr und Einrichtung öffentlicher Parkplätze möglich. Darüber hinaus sind keine weiteren Verkehrsflächen geplant. Eine Verkehrsanbindung der Gewer begrundstücke an die Frankfurter Straße (B 8) und an die Theodor-Heuss-Straße wird zukünftig aus Verkehrssicherheitsgründen unterbunden. Die vorhandene Verkehrsanbindung des Büroge bäudes Frankfurter Straße 720 bis 726 an die Frankfurter Straße kann im Rahmen des Bestands schutzes weiterbestehen bleiben. Das vorhandene und geplante Verkehrsnetz ist in der Lage, die Verkehrsbelastungen zu bewälti gen. Mit den Buslinien 152 und 154 auf der Frankfurter Straße und der Theodor-Heuss-Straße ist das Gewerbegebiet durch den ÖPNV erschlossen. Die erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind im Plangebiet ausreichend vorhanden, Änderungen sind nicht zu erwarten. Das Plangebiet befindet sich im Einzugsbereich der Kläranla ge Köln-Stammheim und wird im Mischverfahren entwässert. Parkplätze/Stellplätze Öffentliche Parkplätze sind innerhalb der Straßenflächen in ausreichendem Maß vorhanden. Private Stellplätze sind auf den privaten Grundstücken vorhanden. 3. Planunqsvorqaben 3.1 Flächennutzungsplan (FNP) Der FNP der Stadt Köln stellt, bis auf eine kleine Grünfläche, das Plangebiet als Gewerbefläche dar. Die dargestellte Grünfläche befindet sich im Bereich des Discountergrundstücks. Die Ände rung des FNP ist nicht erforderlich, weil die dargestellte Abweichung unterhalb der Darstellungs größe (kleiner als 5 000 m2) des FNP liegt. 3.2 Berücksichtigung von Fachplanungen Wasserschutzzone Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich der Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Westhoven. Die Maßgaben der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten. In den textlichen Festsetzungen ist dies als Hinweis aufgenommen. Niederschlagswasser Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG) besteht keine Pflicht zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers. Das anfallende Niederschlagswasser wird bereits in die öffentliche Kanali sation eingeleitet. 4. Begründung der Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung In diesem Teil von Köln hat sich seit Jahren fast ausschließlich eine Gewerbebebauung entwickelt. Entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes wird die Art der baulichen Nutzung im Plangeltungsbereich als Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Aufgrund der exponierten Lage, mit guter Verkehrsanbindung, insbesondere auch an den überregionalen Verkehr und damit auch zur Autobahn und zum Flughafen, war es seinerzeit sinnvoll, hier einen Gewerbestandort zu entwickeln. Dieser Plan sichert den Bestand der vorhan denen Nutzungen, u. a. auch die des vorhandenen Discounters im GE 3 und des Bau- und Gar tencenters im GE 2. Die vorhandenen Betriebswohnungen sollen auch zukünftig zulässig sein. Um städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern, die die vorhandenen Gewerbenutzungen beein trächtigen, wird insbesondere weiterer Einzelhandel und großflächiger Einzelhandel hier ausge schlossen. Die in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht zulässig. Es ist Ziel der Stadt Köln, dass sich im Plangebiet insbesondere Gewerbe- und Hand werksbetriebe ansiedeln. Die Ansiedlung der vorgenannten Anlagen und auch die Vergnügungs stätten, z. B. einer Diskothek, widersprechen dieser Zielsetzung. Innerhalb des Stadtgebietes gibt es genügend Standorte, auf denen die v. g. Anlagen angesiedelt werden können, darum ist der Ausschluss an dieser Stelle städtebaulich vertretbar. Bei neuen Bauvorhaben im Planbereich sind das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Stellung der baulichen Anlagen nach § 34 BauGB in Verbindung mit den umweltschutzrechtli chen Bestimmungen zu beurteilen, damit der Schutz vor störenden Immissionen für die benach barte Wohnbevölkerung gewährleistet ist. Der Abstand zwischen der nächsten Wohnnutzung alleine reicht nicht aus, um die Funktion der Abschirmung gegenüber möglicher Auswirkungen einer Gewerbenutzung zu gewährleisten. Das Gewerbegebiet wird deshalb gegenüber der südöstlich angrenzenden Wohnbebauung von Eil so gegliedert, dass zur Vermeidung von zusätzlichen Immissionen (u. a. Lärmstörungen) nur Gewer bebetriebe zulässig sind, die das Wohnen unter Berücksichtigung der plangegebenen Vorbelas tung nicht wesentlich stören. Damit wird gewährleistet, dass das angrenzende Wohngebiet nicht über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird. Bei den Wohnungen innerhalb des Planes, handelt es sich um Betriebswohnungen, hier ist der Schutzanspruch deutlich geringer als bei einer regulären Wohnnutzung. Nur in Verbindung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist es möglich, einerseits dem städtebaulichen Ziel, hier Gewerbebetriebe zu sichern, und andererseits den Bedürfnissen des Wohnquartiers von Eil gerecht zu werden. -4- Das vorhandene Baumarkt- und Gartencenter im GE 2 und der vorhandene Discounter auf der GE 3-Fläche können nicht verlagert werden, darum werden sie gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO in ihrem Bestand über den normalen Bestandsschutz hinaus planungsrechtlich gesichert. Bauliche Maßnahmen als Änderungen oder Umgestaltungen sind zulässig, um die Sicherung und Fortfüh rung des Betriebes abzusichern. Die Maßnahmen sind aber nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die heutige Verkaufsfläche nicht vergrößert wird. Ansonsten sollen im Plangebiet nur Einzelhandelsbetriebe in Form von Verkaufsstellen von Hand werks- und produzierenden Gewerbebetrieben mit einer Verkaufsfläche, die im unmittelbaren Zu sammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Betrieben steht und sich räumlich deutlich un terordnet, ermöglicht werden. Diese Nutzungen sind zulässig, weil sie in der Regel keine zentren- relevaten Auswirkungen, wie sie im Nahversorgungskonzept der Stadt Köln beschrieben sind, ha ben. Alle anderen Einzelhandelsnutzungen sind nicht zulässig. Damit bleibt die allgemeine Zweck bestimmung des Gewerbegebiets in seinen überwiegenden Teilen gewahrt. 4.2 Ausschluss von Einzelhandel Der Standort der Gewerbeflächen an der Frankfurter Straße dient zur Flächenbereitstellung kleiner und mittlerer Gewerbebetriebe. Die v. g. ausnahmsweise zulässigen Verkaufsstellen sollen Hand werksbetriebe mit Verkaufsaktivitäten unterstützen, darüber hinaus ist Einzelhandel ausgeschlos sen. 4.3 Immissionsschutz Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigmaßstab nicht wesentlich geändert. Aus diesem Grund kann nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen wer den. Gleichwohl werden die erheblichen Umweltbelange in die Planung mit eingestellt. 4.4 Lärm Das Plangebiet ist erheblich durch Verkehrslärm vorbelastet. Laut dem im Rahmen der Lärmmin derungsplanung erstellten Schallimmissionsplan Straßenverkehr (Stand 2003) muss, verursacht durch den Verkehr auf der Theodor-Heuss-Straße, der Frankfurter Straße und der Bundesauto bahn A 59, mit Beurteilungspegeln bis ca. 75 dB(A) am Tage und 65 dB(A) in der Nacht gerechnet werden. Aus dem Flugverkehr (Schallimmissionsplan Stand 2002) können Beurteilungspegel unter 60 dB(A) am Tage und von ca. 50 dB(A) in der Nacht erwartet werden. Die Lärmimmissionen aus dem Schienenverkehr (Schallimmissionsplan Stand 2006) liegen bei weniger als 45 dB(A) am Tag und ca. 40 dB(A) in der Nacht. Die Orientierungswerte für Gewerbegebiete gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 in Höhe von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) in der Nacht werden bezogen auf den Schienen- und Flugverkehr unter schritten. In Bezug auf den Straßenverkehr wird der Orientierungswert teilweise im Schallschatten der Gebäude eingehalten, in Straßennähe jedoch um bis zu ca. 10 Dezibel überschritten. Aktive Maßnahmen zum Schallschutz sind aufgrund der Bestandssituation und des mangelnden Raumes nicht umzusetzen. Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist daher für die schutzwür digen Räume der Nachweis eines ausreichenden Schallschutzes gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 zu führen. Hierbei handelt es sich um einen baulichen Schallschutz an Wänden, Fenstern und Dächern von Gebäuden, die umgebaut oder nach einem Schadensereignis im Rahmen der Festsetzungen neu errichtet werden. Entsprechend der DIN 4109 muss dann im Baugenehmi gungsverfahren das Bauschalldämmmaß für Außenbauteile ermittelt werden. Auf diese Weise werden im Falle möglicher Baumaßnahmen die notwendigen gesunden Wohn- und Arbeitsverhält nisse in den Gebäuden sichergestellt. Neue Lärmquellen bzw. neue Lärmemissionen werden durch die Umsetzung der Planung nicht erzeugt. 4.5 Altdeponie Das o. g. Plangebiet reicht im nordöstlichen Teil in den Kernbereich der stillgelegten städtischen Altablagerung 70508. Der südwestliche Teil liegt im Nahbereich dieser Altablagerung. Bei der Alt ablagerung handelt es sich um eine verfüllte ehemalige Abgrabung (Kiesgrube). Der Hauptverfül lungszeitraum lag in den Jahren zwischen 1971 und 1981. Die Auswertung von Luftbildern und Kartenmaterial lässt Auffüllungsmächtigkeiten > 10 m erkennen. Dem Umwelt- und Verbraucher schutzamt der Stadt Köln liegen Untersuchungen vor, aus denen hervorgeht, dass die Kiesgrube mit Bodenaushub, Bauschutt sowie Schlacken, Aschen und Hausmüll verfüllt wurde. Bei der che mischen Analytik des Bodens (bis 4 m Tiefe) wurden die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) nicht überschritten. Die Ergebnisse der Bodenluftuntersuchun gen zeigten dass die Abbauprozesse von organischem Material noch nicht vollständig abgeschlos sen sind. Für die derzeitige Nutzung/Bebauung des Plangebiets besteht durch die Altablagerung sowohl für den Kern- wie auch den Nahbereich keine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsver hältnisse. Werden Nutzungsänderungen, Erweiterungen, Änderungen oder Erneuerungen der baulichen An lagen vorgenommen, werden Vorsoge- bzw. Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich der Deponiegas problematik notwendig. Für Maßnahmen im Kernbereich müssen Untersuchungen der Bodenluft auf die Deponie- gas-Hauptkomponenten durchgeführt werden. Die Untersuchungen sind von einem Fach gutachter nutzungs- und schutzgutbezogen zu beurteilen und entsprechende Sicherungsvor schläge zu unterbreiten. Bei Neubauten sind die baugrundtechnischen Besonderheiten zu überprüfen. Zu entsorgen des Aushubmaterial muss abfallrechtlich bewertet werden. Da ein großer Teil der Deponiefläche versiegelt ist, sind Migrationen von Deponiegasen in die nähere Umgebung nicht gänzlich auszuschließen. Für Maßnahmen im Nahbereich (100 m-Zone) wird empfohlen, eine Bewertung der Deponiegassituation an Hand von vorlie genden Untersuchungen vorzunehmen. Die Möglichkeit von gesundheitsgefährdenden Gas ansammlungen in Schächten, geschlossenen Räumen, Baugruben u. Ä. sind durch ausrei chende Belüftung zu vermeiden. Die o. g. Maßnahmen müssen mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt abgestimmt werden. Der Rat der Stadt Köln hat den Bebauungsplan Nr. 75409/04 mit dieser Begründung nach § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 19.06.2007 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 7 Gemeindeord nung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung beschlossen. Köln, den ^ '1 - f . / Oberbürgermeister ffc» < y y y y Begründung nach § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75409/04 (einfacher Bebauungsplan) gemäß § 13a BauGB; Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung Der Bebauungsplan Nr. 75409/0^151 seit dem 05.07.2007 rechtsverbindlich, liegt im Stadtteil Köln-Porz-Eil und ist durch ein beschleunigtes Änderungsverfahren ergänzt und geändert worden. Der ursprüngliche Bebauungsplan gilt für das Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich- Naumann-Straße im östlichen Winkel der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Fleuss-Straße in Köln-Porz-Eil und wird um die Fläche der Tennishalle auf der Parzelle 280 in der Gemarkung Eil, Flur 4, erweitert. Wesentlicher Inhalt des alten Bebauungsplanes ist es, die heute vorhandene gewachsene gewerbliche Struktur des Gewerbestandortes auch in Zukunft zu sichern und zu entwickeln. Er soll städtebauliche Fehlentwicklungen verhindern, die sich aus einer zusätzlichen intensiven Einzelhandelsnutzung ergeben könnten. Weiterer Einzelhandel oder Erweiterungen des vorhandenen Discounters und des Bau- und Gartencenters sollen nicht mehr zulässig sein. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan, der weder Baufelder noch Ausnutzungsziffern festsetzt. Das Planverfahren wurde seinerzeit im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt, weil sich der nach § 34 BauGB aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab durch die Festsetzungen nicht wesentlich verändert. Nunmehr hat sich gezeigt, dass die Nutzung der vorhandenen Tennishalle, die außerhalb an das Plangebiet angrenzt, aufgegeben wird und die Absicht besteht, sie in einen bordellartigen Betrieb umzunutzen. Weil das Gewerbegebiet und seine nähere Umgebung nicht dafür geeignet sind, dass hier bordellartige Betriebe angesiedelt werden können, wird die vorhandene Gewerbefläche geringfügig um die Fläche der Tennishalle erweitert und im gesamten Bebauungsplangebiet der Ausschluss von bordellartigen Betrieben festgesetzt. I -2 - Bordellartige Betriebe sind mit diesem Gewerbegebiet und seinen unterschiedlichen Grundstücksnutzungen, insbesondere wegen des sehr hohen Anteils an Wohnnutzung in unmittelbarer Nähe, nicht vereinbar. Auch die unmittelbare Nähe zum Wohngebiet von Eil widerspricht dieser Nutzung an diesem Standort. Begründet wird dies durch die besondere Eigenart von bordellartigen Betrieben und die sich aus dem "Milieu" solcher Betriebe ergebenden Begleiterscheinungen, die nicht mit dem Inbegriff des Wohnens vereinbar sind. Gerade bordellartige Betriebe würden im Hinblick auf ihre spezifischen Standortanforderungen und ihre Auswirkungen hier zu Unzuträglichkeiten führen. Der B e b a u u n g s p la n fm ^ H B d ie n t der Sicherung innerstädtischer Gewerbeflächen zur Erhaltung und Fortentwicklung des vorhandenen Ortsteils. Die Änderung und Ergänzung ermöglicht eine Anpassung an die gewünschte neue städtebauliche Entwicklung. Mit dieser Festsetzung trägt die Bebauungsplan-Änderung dazu bei, dass die vorhandene bereits überwiegend bebaute Gewerbefläche in ihrer ursprünglichen Nutzung erhalten bleibt und für wohnverträgliche Gewerbenutzungen nachverdichtet werden kann. Somit wird dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung und Schaffung von Gewerbeflächen im Bestand und somit auch für Arbeitsplätze der Bevölkerung Rechnung getragen. Die Änderung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt. Die Voraussetzungen zur Durchführung nach § 13a BauGB sind gegeben, weil die festgesetzte Größe der Grundfläche deutlich kleiner als 20 000 m2 ist und das Vorhaben keine UVP-Pflicht begründet. Außerdem liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor. Die sonstigen erheblichen Umweltbelange, betreffend den Verkehrslärm und die Altablagerung 70508, wurden bereits in die ursprüngliche Planung mit eingestellt (siehe Begründung zum Bebauungsplan Nr. 75409/0$. Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft gibt es nicht, weil sich die Bebaubarkeit der Grundstücke nicht gegenüber dem heutigen rechtskräftigen Bebauungsplan und der vorhandenen Nutzung der Tennishalle ändert. Nach § 13a BauGB ist ein Ausgleich für den Eingriff nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plangebiet, bis auf einen kleinen Grünflächenstreifen, als Gewerbefläche dar. Die dargestellte Grünfläche befindet sich am nordöstlichen Rand des Plangeltungsbereiches. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes ist durch die geringe Abweichung nicht beeinträchtigt. Darum wird der FNP im Wege der Berichtigung angepasst. Der Rat der Stadt Köln hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75409/04 mit dieser Begründung nach § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 17.12.2009 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung beschlossen. Köln, den ^ 3 . 0 - 0 ^ f ß ' Oberbürgermeister Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 5 4 0 9 /0 4 (einfacher Bebauungsplan) gemäß § 13a BauGB; Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 2. Änderung Für den seit dem 05.07.2007 rechtskräftigen einfachen Bebauungsplan 75409/04 im Stadtteil Porz- Eil hat der Rat zusätzlich am 17.12.2009 die 1. Änderung beschlossen (rechtskräftig seit dem 27.01.2010). Bei dem rechtskräftigen Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, der keine Festsetzungen zum Maß der Nutzung festsetzt. Ziel ist es, die Struktur dieses Gewerbe standorts zu sichern und zu entwickeln. Es sollen städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden, die sich aus einer zusätzlichen Einzelhandelsnutzung ergeben. Der Bebauungsplan wurde um die Fläche der Tennishalle erweitert und der gesamte Plan dahingehend geändert, dass bor dellartige Betriebe im gesamten Planbereich ausgeschlossen werden. Ebenso sind im Bebau ungsplan die in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke nicht zulässig, weil es Ziel der Stadt Köln war, dass sich im Plangeltungsbereich insbesondere Gewerbe- und Handwerksbetreibe ansiedeln sollen. Das Gewerbegebiet ist seit langer Zeit bebaut, unter anderem durch einen ehemaligen Baumarkt mit Gartencenter. Die baulichen Anlagen des Baumarktes stehen seit einiger Zeit leer und sollten im Rahmen einer Zwangsversteigerung einen neuen Eigentümer bekommen. Die Stadt Köln hat den Komplex beschlagnahmt (zwischenzeitlich auch erworben), um eine Nut zung im Rahmen einer Notmaßnahme zur Gefahrenabwehr zu realisieren. Er soll als städtische Notaufnahme für Flüchtlinge vorgehalten werden, die Köln direkt ansteuern, bis sie zur Weiterlei tung in eine andere Kommune beziehungsweise in eine andere Einrichtung kommen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2014 dem Gesetz über Maßnahmen im Baupla nungsrecht zur erleichterten Unterbringung von Flüchtlingen zugestimmt. Das Gesetz ist seit dem 26.11.2014 in Kraft. In Artikel 1 § 246 Absatz 10 BauGB ist dabei bis zum 31.12.2019 die befristete Zulässigkeit für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende geregelt worden. Die Vorschrift sieht vor, dass von den Festset zungen eines Bebauungsplanes befreit werden kann, wenn an dem Standort Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können oder allgemein zulässig sind und die Abwei chung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Erleichterungen gelten jedoch nicht, wenn, wie hier, im Bebauungsplan die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Anlagen für soziale Zwecke) ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Diese planerische Entscheidung der Gemeinde soll mit diesem Gesetz nicht in Frage gestellt werden. Aus diesem Grund sollen zukünftig die im Gewerbegebiet ausgeschlossenen ausnahmsweise zu lässigen Anlagen für soziale Zwecke nicht mehr ausgeschlossen werden, um hier unter anderem Flüchtlinge unterzubringen. Diese Änderung trägt außerdem dazu bei, das Nutzungsspektrum zu erweitern, um später dem Leerstand besser entgegenwirken zu können. Das Plangebiet wie auch die angrenzenden Gebiete sind in ihrer Entwicklung abgeschlossen. Die vorhandenen Nutzungen Einzelhandel, Bürogebäude, nicht störende Gewerbebetriebe werden durch die beabsichtigte Nutzungsänderung nicht beeinträchtigt. Dies gilt auch für die Nutzung der Fläche des ehemaligen Baumarktes. Nutzungsänderungsabsichten in der maßgeblichen Umge bung sind nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund werden vorliegend die Grundzüge der Planung nicht berührt. Hier ist es vernünftigerweise geboten, insbesondere die Belange von Flüchtlingen oder Asylbegeh renden und ihrer Unterbringung umzusetzen und die Festsetzung des Bebauungsplanes zu än dern. Dem öffentlichen Interesse an der Unterbringung von Flüchtlingen ist aufgrund der Not situation ein hohes Gewicht beizumessen. Auch wurde die Entscheidung, die Unterbringungsein richtung an diesem Standort zu errichten, sehr sorgfältig abgewogen und letztlich gab es zu dieser Entscheidung keine Alternative. Die Stadt ist rechtlich verpflichtet, alle hier ankommenden Flüchtlinge unterzubringen. Sie ist aber seit langem nicht mehr in der Lage, den zugewiesenen Flüchtlingen eine reguläre Wohnunterkunft zur Verfügung zu stellen. Die dafür zur Verfügung stehenden Kapazitäten sind längst erschöpft. Der Unterbringungsnotstand in Köln hat inzwischen ein Niveau erreicht, dass die von der Zuwei sungsbehörde zugewiesenen Flüchtlinge teilweise nur noch in Notaufnahmeeinrichtungen unter gebracht werden können. So sind derzeit 1 506 Menschen in Notaufnahmeeinrichtungen unterge bracht (Stand 28.02.2015). Aus diesem Grund wurden zur Vermeidung von Obdachlosigkeit als akute Notmaßnahme eine Reihe Notaufnahmeeinrichtungen belegt. Auch der hier in Rede stehen de ehemalige Baumarkt gehört als Notaufnahmeeinrichtung dazu. Bei dem Objekt handelt es sich um ein siebengeschossiges Bürogebäude und die ehemalige Baumarkthalle, die nach entspre chendem Umbau im Dezember 2014 belegt und als Notaufnahme genutzt wird. Um den Flücht lingsfamilien ein gewisses Maß an Privatsphäre zu ermöglichen, wurden für 270 Personen Kojen unterschiedlicher Größe errichtet. Insofern handelt es sich um eine Unterkunft, die durch den Um bau über einen besseren Unterbringungsstandard verfügt, als die derzeit aus der Not heraus zur Vermeidung der Obdachlosigkeit von Flüchtlingen in Anspruch genommenen Turnhallen und das Staatenhaus. Die Betreuung erfolgt durch das Deutsche Rote Kreuz. Zum 28.02.2015 waren in Köln 5 781 Flüchtlinge untergebracht, davon 1 920 Flüchtlinge in Hotels und 2 355 Flüchtlinge in Wohnungen. Die Zahl der Flüchtlinge steigt ständig weiter dramatisch an. Angesichts der stark steigenden Zugangszahlen werden neben den laufenden Bauvorhaben nach wie vor mehrere weitere Objekte (Grundstücke und Gebäude), auf denen möglichst schnell Unter künfte für Flüchtlinge entstehen können, benötigt. Zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit ist deshalb die Verwirklichung dieses Bauvorhabens dringend erforderlich. Zu den derzeitig zugewie senen Flüchtlingen von 4 946 sind weitere 835 unerlaubt eingereiste Personen vorstellig gewor den. Da die Errichtung vorläufiger Unterkünfte in Containerbauweise wie auch dauerhafte kommerziell errichtete Bauten einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, sind Zwischenlösungen wie diese im Bebauungsplangeltungsbereich zwingend erforderlich. Die Änderung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Hinzu kommt, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes davon ausgegangen wur de, dass es genügend Standorte insbesondere auch an sozialen Einrichtungen im Stadtgebiet gibt. Dies ist aktuell aber nicht mehr der Fall. Nachbarliche Interessen, die beeinträchtigt sein könnten, sind ebenfalls nicht ersichtlich, da die ausgeübten Nutzungen durch die Nutzungsänderung keiner lei Beschränkungen erfahren. Mit dem neuen Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur erleichterten Unterbringung von Flüchtlingen wird bestimmten Vorhaben eine Vorrangstellung eingeräumt, sodass entgegen stehende private Belange zumindest gleichwertig sein müssen. Dies ist nicht erkennbar. Sonstige Belange oder nachbarliche Interessen sind nicht betroffen. Die Änderung ist mit den öf fentlichen Belangen vereinbar. / 3 Die Änderung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB unter Anwendung der Vor schriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprü fung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB, durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwick lung handelt. Die Voraussetzungen zur Durchführung nach § 13a BauGB sind gegeben, weil die festgesetzte Größe der Grundfläche zwischen 20 000 m2 und 70 000 m2 ist und das Vorhaben kei ne UVP-Pflicht begründet. Außerdem liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor. Nach überschlägiger Prüfung der in Anlage 2 BauGB genann ten Kriterien liegen keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären, vor, da die ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für sozi ale Zwecke keine Eingriffe in den Naturhaushalt auslösen wird, die erheblich über die bereits durchge führten Eingriffe in den Naturhaushalt hinausgehen und keine Emissionen oder Immissionen (zum Beispiel Lärm, Luftschadstoffe, Licht, Gerüche) auslösen, die über das Maß hinausgehen, das aufgrund der heute zulässigen gewerblichen Nutzungen an Emissionen und Immissionen möglich und zulässig ist. Der Rat der Stadt Köln hat die 2. Änderung des Bebauungsplanes 75409/04 mit dieser Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 10.09.2015 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung beschlossen. Köln, den & Z . Z Z O ./fZ Oberbürgermeiste
Anlage 1 Lage- und Übersichtsplan
134 Zeichen
Anlage 1
Lageplan
Legende:
Fläche der Beschlussvorlage
1:10000
1:2000
Übersichtsplan
Anlage 5.2 Kurzesposé
1771 Zeichen
Kurzexposé Städtische Liegenschaft Friedrich-Naumann-Str. 2 51145 Köln Adresse Friedrich-Nauman-Str. 2, Porz-Eil, 51149 Köln Grundstücksgröße 12.513 m² Flurstücke Gemarkung Eil, Flur 4, Flurstücke 336, 338, 340, 382 Gemarkung Eil, Flur 2, Flurstück 457 Bestand Gewerbehalle mit integriertem und L-förmigem, 5-stöckigen Bürogebäude. Der Erhalt des Bestandsgebäudes stellt keine Verpflichtung für den Erwerber dar. Nutzfläche ca. 10.381 m² davon Fachmarkt (Baumarkt): EG mit 6.186,68 m2 Büroflächen: 1.-5. OG mit je 678,93 m2 (Gesamt 3.394,65 m2) Lagerflächen: Zwischengeschoss mit 799,51 m2 Baujahr ca. 1974 Preis 2,4 Mio. Euro Planungsrecht GE gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 75409/04 Anlage 5.2 Erschließung Das Objekt wird von der Theodor-Heuss-Straße, der Frankfurter Straße und der Friedrich-Naumann-Straße umschlossen. Die Zuwegung auf das Grundstück ist nur über die Friedrich-Naumann-Straße möglich. Anbindung A559: 5 km (7Min.) Köln Hbf: 10 km (15 min MIV, 25 min ÖPNV) Altlasten Altablagerung im Nahbereich vorhanden (siehe Bebauungsplan); vorhandene Baumaterialien mit gewissen Schadstoffen sind nicht auszuschließen Nutzung Seit 1994 Baumarkt und Bürogebäude; ab ca. 2015 Nutzung als Flüchtlingsunterbringung; seit ca. 2020 steht die Immobilie leer. Verortung im Stadtgebiet Mittelpunkt: 361843, 5643408 1:100000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 09.12.2022Seite 1 / 1 Lageplan Mittelpunkt: 364639, 5640386 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 24.11.2022Seite 1 / 1 Mittelpunkt: 364635, 5640264 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 24.11.2022Seite 1 / 1
Anlage 2.1 Bebauungsplan
21 Zeichen
21.10.2015 Anlage 2.1
Anlage 6_TDD_FNS_Final
55215 Zeichen
Stand: 08/2022 b Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln Technische Due Diligence (TDD) – Bestand ________________________________________________ Auftraggeber: KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Börsenplatz 1 50667 Köln Ersteller: BMP Baumanagement GmbH Hohenstaufenring 57 50674 Köln Anlage 6 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ....................................................................................................................................................... 3 1.1 Aufgabenstellung ............................................................................................................................... 3 1.2 Juristische Belange ............................................................................................................................. 4 2 Datengrundlage ............................................................................................................................................ 5 3 Daten- und Gebäudeanalyse ........................................................................................................................ 6 3.1 Allgemeine Bauliche Situation ............................................................................................................ 6 3.2 Öffentlich – rechtliche Situation ......................................................................................................... 7 4 Allgemeine Zustandsbeschreibung Gebäude und Außenanlagen ......................................................... 10 4.1 Allgemeinzustand ............................................................................................................................. 10 4.2 Außenanlagen .................................................................................................................................. 10 4.3 Tragwerk / Gebäudegründung .......................................................................................................... 10 4.4 Dächer ............................................................................................................................................. 11 4.5 Fassade ........................................................................................................................................... 12 4.6 Fenster ............................................................................................................................................ 12 4.7 Balkone ............................................................................................................................................ 12 4.8 Ausbau ............................................................................................................................................. 12 4.9 TGA .................................................................................................................................................. 13 4.10 Schadstoffe ...................................................................................................................................... 13 4.11 Barrierefreiheit ................................................................................................................................. 13 5 Bewertung Revitalisierungskosten .......................................................................................................... 15 5.1 Revitalisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf die aktuelle Arbeitsstätten-Richtlinie für das Bürogebäude ........................................................................................................................................... 15 5.2 Bewertung Hochbau ......................................................................................................................... 15 5.3 Bewertung TGA ................................................................................................................................ 16 6 Bewertung Abriss- und Entsorgungskosten ............................................................................................ 17 6.1 Bürogebäude .................................................................................................................................... 17 6.2 Halle, Lagerraum (Zwischengeschoss), Gartencenter ........................................................................ 17 7 Besonderheit Funkturm ............................................................................................................................. 19 8 Gegenüberstellung der Kostenschätzung ............................................................................................... 20 9 Zusammenfassung ..................................................................................................................................... 21 10 Anlagen ........................................................................................................................................................ 22 Inhalt TDD Kapitel Einleitung Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 3 1 Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Der Auftraggeber (AG) dieser Technischen Due Diligence (TDD) ist die Tochtergesellschaft der Stadt Köln, Köln- Business Wirtschaftsförderungs-GmbH. BMP Baumanagement GmbH (BMP) wurde von vorgenanntem Auftragge- ber mit der Durchführung der TDD beauftragt. Bei dem Objekt handelt es sich um eine ehemalige Praktiker-Immobilie in der Friedrich-Naumann Straße 2 in 51149 Köln. Das Gebäude soll durch die Stadt Köln veräußert und einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Um den Verkehrswert zu kalkulieren, sollen die Revitalisierungskosten (=notwendige Investitionskosten) den Rückbaukosten (=Abriss- und Entsorgungskosten) entgegengestellt werden. Daraus soll ersichtlich werden, ob es wirtschaftlicher ist, das Gebäude zu sanieren und als Büro-/Lagerhallenkombination zu nutzen oder das Objekt zurückzubauen und eine entsprechende Neubebauung zu realisieren. Im Rahmen der Auftragserstellung wurden BMP durch den AG am 08.04.2022 über OneDrive erste Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ergänzungen erfolgte am 09.06.2022 eine Durchsicht weiterer Unterlagen durch BMP vor Ort beim AG, woraufhin weitere Unterlagen am 13.06.2022 über einen Downloadlink vom AG zur Verfügung ge- stellt wurden. Ferner hat eine erneute Durchsicht der Unterlagen beim AG seitens BMP am 27.06.2022 stattge- funden, woraufhin weitere Unterlagen am 27.06.2022 per Mail durch den AG zugesandt wurden. Eine Übersicht sämtlicher vorhandener Unterlagen kann Anlage 1 entnommen werden. Die Beurteilung des Objektes beschränkt sich auf die oben genannten und unter Anlage 1 aufgeführten Unterla- gen sowie auf zwei durchgeführte Ortsbesichtigungen. Ortsbesichtigung #1: Am 22.06.2022 14:00-17:00 Herr Maschinski - KölnBusiness GmbH Frau Paschmann - Stadt Köln Herr Janssen - Anwärter Stadt Köln Herr Larres - Anwärter Stadt Köln Herr Appelt - BMP1 Herr Rumpel - BMP Frau Derschum - BMP Begangen wurden bei dieser Ortsbesichtigung Teile der Halle sowie Elektro-, Wasch-, Aufenthalts- und Sanitärräume im Erdgeschoss, der Eingangsbereich der Zwischenebene und die Stockwerke 2-5 des Bü- rogebäudes sowie das Dach des Bürogebäudes. Das Gartencenter sowie die Dächer der Halle und des Gartencenters waren nicht zugänglich. Ziel der obig erwähnten Begehung war u.a. die Be- wertung des Gesamt-Zustandes sowie die Detail-Un- tersuchung der TGA in Bezug auf ihren Erhaltungszu- stand, ihren Wartungszustand und das Erkennen von Gefahrenpotentialen bei den wichtigsten Komponen- ten und Anlagen. 1 BMP Baumanagement GmbH 2 Pirlet & Partner Baukonstruktionen Ingenieurgesell- schaft mbH Ortsbesichtigung #2: Am 13.07.2022 9:00-11:00 Herr Maschinski - KölnBusiness GmbH Frau Mensing - KölnBusiness GmbH Herr Heidrich - Pirlet und Partner2 Frau Röhrig - Pirlet und Partner Herr Gerbecks - KÜHN Geoconsulting3 Frau Rische - KÜHN Geoconsulting Herr Beutgen - BMP Frau Derschum - BMP Sowie 2 Praktikanten. Begangen wurden bei dieser Ortsbesichtigung die gesamte Halle (Flüchtlingsunterkunft) sowie Elektro- , Wasch-, Aufenthalts- und Sanitärräume im Erdgeschoss, die gesamte Zwischenebene und die Stockwerke 2-5 des Bürogebäudes sowie das Dach des Bürogebäudes. Das Gartencenter sowie die Dä- cher der Halle und des Gartencenters waren nicht zugänglich. Bei dieser Besichtigung wurden die Aspekte Schad- stoffe, Tragwerksplanung/Statik und Brandschutz im Detail untersucht. 3 Kühn Geoconsulting GmbH Inhalt TDD Kapitel Einleitung Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 4 Die Einschätzung erfolgt auf Grundlage einer stichprobenartigen Inaugenscheinnahme des Objekts im Rahmen der o.g. Begehungen; ohne Eingriffe in die Bausubstanz. Es wurden beispielhafte Bereiche der Nutzflächen, Ver- kehrsflächen und Technikräume begangen. Verdeckte, nicht freistehende oder unzugängliche Bauteile wurden nicht inspiziert, demontiert oder geöffnet. Es wurden keine zerstörenden Untersuchungen vorgenommen. Ein Ge- bäudeaufmaß wurde auftragsgemäß nicht durchgeführt. Die TDD bezieht sich lediglich auf das Objekt oberhalb der Bodenplatte, der Baugrund ist nicht Bestandteil. Gegebenenfalls festgestellte Schäden oder Mängel wurden in Augenschein genommen, wobei keine tieferge- hende Prüfung erfolgte. Die angesetzten Kosten für die Beseitigung von Mängeln und Schäden schließen keine zukünftigen Schadensentwicklungen oder Beschädigungen angrenzender Bauteile mit ein. Es kann nicht ausge- schlossen werden, dass in nicht zugänglichen oder nicht begangenen Gebäudeteilen weitere, in diesem Bericht nicht erwähnte, Mängel vorhanden sind. Bei dieser TDD handelt es sich auftragsgemäß nicht um ein Gutachten oder eine Einzelaufnahme von Mängeln oder Gebäudebestandteilen. Im Rahmen dieser TDD werden der Zustand der Objekte bewertet und mögliche notwendige Maßnahmen im Zeit- raum von 20-30 Jahren (Vorgabe AG) sowie deren Investitionskosten dargestellt. Die Genauigkeit der Kostener- mittlung erfolgt auftragsgemäß im Bereich einer „Kostenschätzung“ (+/-30%= (gem. DIN 276/Leistungsphase 2 HOAI Vorplanung). 1.2 Juristische Belange Der vorliegende Bericht stellt keine Legal Due Diligence dar. Die von BMP im planungs- bzw. baurechtlichen Sinne aufgeführten Beurteilungen werden nur im Rahmen unserer Qualifikation als Baukundige durchgeführt und enthalten keine abschließende juristische Prüfung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel wird bedarfsweise auf eine ggf. noch juristische Prüfung im Ein- zelfall verwiesen. Eine solche Prüfung muss gesondert von juristischen Beratern des Auftraggebers vorgenommen werden. Eine umfängliche juristische Prüfung und Bewertung sollte vor Kauf/Verkauf/… durch einen Fachanwalt erfolgen. Inhalt TDD Kapitel Datengrundlage Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 5 2 Datengrundlage Der Datenbestand, der für die TDD zur Verfügung gestellt werden konnte (siehe Anlage 1), ist als rudimentär zu bezeichnen. Es fehlen jegliche Dokumente zu Bauunterlagen aus der Genehmigungs- und Ausführungsphase wie z.B.: - vollständige Bauanträge - vollständige statische Unterlagen - Ausführungsplanung TGA - Schal- und Bewehrungspläne - Ausführungsplanung Architekt - Baubeschreibung - Verträge beauftragter Unternehmen mit Leistungsverzeichnissen - Wartungsprotokolle - Gutachten (Boden, Umwelt, Kampfmittel, Brandschutz, etc.) - Abnahmebescheinigungen und -unterlagen - Revisionszeichnungen etc. Die übergebenen Planunterlagen der Einzelgebäude (Ansichten, Grundrisse, Schnitte) stellen lediglich den Be- stand im Maßstab 1:100 dar und sind z.T. gescannte Kopien, die schwer lesbar sind und eine mangelnde Quali- tät aufweisen. Es empfiehlt sich eine tiefergehende Recherche nach Unterlagen, um die vorbeschriebenen Unklarheiten und Risiken eingrenzen zu können. Sollte dies nicht möglich sein, können je nach weiterer Nutzung vielfältige Unter- suchungen und Gutachten notwendig werden, um Sachverhalte aufzuklären. Dies ist sowohl bei einem Abriss der Gebäude, und in noch erheblich höherem Maße bei einer Umnutzung des Bestandes, der Fall. Inhalt TDD Kapitel Daten- und Gebäudeanalyse Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 6 3 Daten- und Gebäudeanalyse 3.1 Allgemeine Bauliche Situation 3.1.1 Lage, Grundstück Das Objekt liegt in der Friedrich-Naumann Str. 2 in Köln-Porz. Das Objekt umfasst die Flurstücke 336 (5.577m²), 382 (4.508m²) sowie 338, 340 und 457 (2.428m²). 3.1.2 Nutzfläche/Geschossmaße Das Objekt umfasst eine Halle im EG (ehem. Gewerbeeinheit) sowie ein Gartencenter (ehem. Gewerbeeinheit) im EG. Zudem gibt es ein Zwischengeschoss zwischen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Ferner umfasst das Objekt ein 5-stöckiges Bürogebäude, welches in die Halle integriert ist und eine L-form aufweist. Eine Unterkellerung des Objektes liegt nicht vor. Die Nutzflächen nach DIN 277 ergeben sich aufgrund der vorliegenden Dokumente wie folgt: Fachmarkt (Baumarkt): -Erdgeschoss: 6.186,68 m² Büroflächen: -1. Obergeschoss: 678,93 m² -2. Obergeschoss: 678,93 m² -3. Obergeschoss: 678,93 m² -4. Obergeschoss: 678,93 m² -5. Obergeschoss: 678,93 m² Lagerflächen: -Zwischengeschoss: 799,51 m² Die gesamte Nutzfläche beläuft sich auf rd. 10.381,00 m². Für die hier vorliegende TDD ist eine getrennte Betrachtung von Halle/Gartencenter sowie Bürogebäude durch- geführt worden. Das Zwischengeschoss wird als Lagerfläche der Halle zugeordnet, die gesamten Flächen erge- ben sich gerundet wie folgt: Bürogebäude = 3.400 m² Halle/Gartencenter/Zwischengeschoss = 7.000 m² Mit einer geschätzten Gesamthöhe von 3,9 m für das Bürogebäude sowie 5,2 m für die Halle und 3,0 m für das Zwischengeschoss, ergibt sich überschlägig eine Kubatur von Bürogebäude = 13.300 m³ Halle/Gartencenter/Zwischengeschoss = 34.600 m³ 3.1.3 Baujahr Das Bürogebäude und die Gewerbehalle wurde ca. 1975 gebaut und 1994 in eine Praktiker-Filiale mit Garten- center umgewandelt. Nach der Schließung der Praktiker-Filiale wurde die Halle ab ca. 2014 als temporäre Flüchtlingsunterkunft genutzt. Die vorliegenden Unterlagen erlauben keine detaillierteren Angaben zum Baujahr und Fertigstellungsdaten. 3.1.4 Erschließung Das Objekt befindet sich auf der Friedrich-Naumann Straße Nr.2 in Köln (Porz-Eil) und wird von der Theodor- Heuss-Straße sowie Frankfurter Straße umschlossen. Das zu bewertende Grundstück wird von einer öffentlichen Erschließungsanlage voll erschlossen. Inhalt TDD Kapitel Daten- und Gebäudeanalyse Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 7 Eine Zufahrt zum Objekt für motorisierten Individualverkehr (inkl. Warenlieferung) ist ausschließlich über die Friedrich-Naumann Straße möglich. Zugänge von Theodor-Heuss-Straße sowie Frankfurter Straße sind aus- schließlich für den nicht-motorisierten Individualverkehr vorhanden. Die infrastrukturelle Anbindung des Objektes ist günstig. Der Kölner Hauptbahnhof ist mit dem ÖPNV innerhalb von ca. 25 Minuten erreichbar, dabei ist die nächste Bushaltestelle fußläufig 3-5 Minuten entfernt. Mit dem Auto ist der Kölner Hauptbahnhof in ca. 15 Minuten erreichbar (10 km). Mit dem ÖPNV werden ca. 20 Minuten bis zur Porzer Stadtmitte und mit dem Auto ca. 10 Minuten bis zur Porzer Stadtmitte (2 km entfernt) benötigt. 3.1.5 Außenanlagen Bei den Außenanlagen handelt es sich um eine asphaltierte Ein- und Ausfahrt sowie Parkflächen. Grünflächen liegen nur begrenzt vor. 3.1.6 Baugrund Der Baugrund ist nicht Teil der Bewertung im Rahmen dieser TDD. Zudem fehlen zum Baugrund jedwede Angaben in den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Durch das Fehlen eines Baugrundgutachtens mit Angaben zu den bodenmechanischen Eigenschaften, dem Bemessungswasserstand und eventuellen Kontaminationen des Erdrei- ches kann keine Einschätzung des Risikos erfolgen. Das zu bewertende Grundstück liegt z.Zt. nicht im Bereich einer altlastenverdächtigen Fläche gem. § 2 BBodSchG, die im Kataster der Abteilung Boden- und Gewässerschutz geführt wird. Aus dem Altlastenkataster gibt es eine schriftliche Erklärung (von Oktober 2013), dass sich das Grundstück z.Zt. nicht im Bereich altlastenverdächtigen Flächen befindet. Dadurch kann eine mögliche Belastung jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die aufgeführte Auskunft des Umweltamtes bestätigt lediglich, dass keine Altlasten bekannt sind. Es liegt eine eventuelle Ablagerung von Deponiegasen vor, da ein Teil des Grundstücks im Nahbereich (100 m Zone) der Altablagerung Nr. 70508 liegt (ehemalige Abgrabung) liegt. 3.1.7 Kampfmittelverdacht Zur Beurteilung des Risikos einer nicht vorhandenen Kampfmittelfreiheit wurden keine Dokumente zur Verfü- gung gestellt. Insofern ist davon auszugehen, dass vor Beginn der Realisierung Sondierungen erforderlich wer- den und eventuelle Verdachtsfälle zu klären sind. Aus den Erfahrungen von BMP ist hier mit einem ca. 3-monati- gem Verfahren zu rechnen. Dies sollte bei der Bauzeitplanung Berücksichtigung finden. 3.1.8 Bodendenkmalpflege Es liegt keine Stellungnahme der Bodendenkmalpflege zur archäologischen Einordnung des Grundstückes und einer evtl. notwendigen Begleitung von Aushubarbeiten vor. 3.1.9 Wartung Es liegen keine Informationen bzgl. Wartung von Einrichtungen und Anlagen vor. 3.2 Öffentlich – rechtliche Situation 3.2.1 Baulastenverzeichnis Auf dem Flurstück liegt eine Baulast, die Bestandteil der Baugenehmigung von 1994 ist. Dabei handelt es sich um die Erfüllung der Stellplatzverpflichtung, da für das Objekt in unmittelbarer Nähe nicht ausreichenden Stell- plätze zur Verfügung stehen. Dafür wurden zusätzliche Stellplätze auf Flurstück 370 realisiert. Die Baulast wurde am 12.09.2019 gelöscht. Daher stehen die Stellplätze auf Flurstück 370 nicht mehr zur Verfügung. Inhalt TDD Kapitel Daten- und Gebäudeanalyse Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 8 Abbildung 1: Satellitenfoto (Quelle: Google Maps – aufgerufen am 21.07.2022, modifiziert) 3.2.2 Denkmalschutz Es liegt keine Stellungnahme bzgl. Denkmalschutz (Bau- und Baumdenkmal) vor. 3.2.3 Bauplanungsrecht Als gültiger Bebauungsplan besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan von 2015 (Nr.: 75409/04). Bei einer Neu- bebauung ist dem Bebauungsplan Beachtung zu schenken. 3.2.4 Baugenehmigung Es liegen folgende Bauanträge für Nutzungsänderungen vor: ca. 1975 Baugenehmigung: Errichtung eines Bürogebäudes mit Halle; 1994: Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Büro- und Lagergebäude in Baumarkt mit Gartencenter und Medienzentrum 2007: Erteilung einer Baugenehmigung zur Änderung von/ einer Verkaufsstätte mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche durch Errichtung einer Eingangsanlage, Versetzung und Verschließung vorhandener Öff- nung und Abbruch einer Wand im Gartencenter 2014: Antrag zur Nutzungsänderung - Baumarkt zu Flüchtlingsunterkunft Aufgrund der Datengrundlage kann keine Überprüfung des Gebäudes auf Übereinstimmung mit der Baugeneh- migung/den Baugenehmigungen und eventuellen Nachträgen durchgeführt werden. 3.2.5 Brandschutz Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen liegen verschiedene Brandschutzkonzepte zu verschiedenen Nut- zungsänderungen vor: Brandschutzkonzept nach Umbaumaßnahmen von 2007 sowie Brandschutzkonzept für die temporäre Umnutzung als Flüchtlingsunterkunft (2014). Das Gebäude wird der Gebäudeklasse 5 zugeordnet und fällt mit seiner Größe in den Anwendungsbericht der Sonderbauverordnung Teil 3 (Verkaufsstätten). Bei einer Nutzungsänderung muss entsprechend ein neues Brandschutzkonzept erstellt werden und an die aktuellen Brandschutzvorgaben angepasst werden. Für den Büro-Teil ist derzeit ein Rettungsweg über das Treppenhaus realisiert. Aufgrund der Größe und avisier- ten Nutzung des Bürogebäudes ist hier nach aktuellen Auflagen ein 2. Rettungsweg notwendig. Aufgrund der vorliegenden Datengrundlage können nicht alle Bauteile auf ihre Feuerwiderstandsklassen unter- sucht werden. Inhalt TDD Kapitel Daten- und Gebäudeanalyse Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 9 Die Regularien bzgl. Rettungswegen werden für die Halle eingehalten, da zwei Rettungswege innerhalb 25 m Luftlinie bzw. 35 m Lauflinie erreichbar sind. Ein detaillierter Bericht zum Brandschutz durch das Büro Pilet & Partner kann der Anlage 3 entnommen werden. 3.2.6 Derzeitige Nutzung Der Hallenbereich wurde offiziell zuletzt als temporäre Flüchtlingsunterkunft genutzt (bis vermutlich 2018). Eine Weiternutzung der Halle als Flüchtlingsunterkunft ist nicht geplant. Die komplette Liegenschaft steht seit ca. 2020 leer. In Jahr 2020 wurde die Sprinkleranlage außer Betrieb ge- nommen. Der Strom ist derzeit abgeschaltet. Die vorhandenen Unterlagen geben keine Informationen über vermietete Teile des Objektes. Aufgrund des Zu- standes wird davon ausgegangen, dass es keine existierenden Mietverhältnisse gibt. (Siehe „Besonderheiten“) 3.2.7 Besonderheiten (Funkturm) Bei dem Objekt ist zu beachten, dass sich Funktürme auf dem Dach des Bürogebäudes befinden. Dazu laufen verschiedene Verträge mit unterschiedlicher Laufzeit. Die Verträge mit der Deutsche Funkturm GmbH laufen bis zum 31.05.2026, hier hat jedoch die Deutsche Funkturm GmbH das Recht auf eine zweimalige Verlängerung des Vertrags, was entsprechend bis 31.05.2036 laufe würde. Zudem besteht ein Vertrag mit Vodafone GmbH, welcher 31.12.2028 ausläuft. Inhalt TDD Kapitel Allgemeine Zustandsbeschreibung Gebäude und Außenanlagen Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 10 4 Allgemeine Zustandsbeschreibung Gebäude und Außenanlagen Der aktuelle Zustand kann der Fotodokumentation entnommen werden (siehe Anlage 2). Aufgrund fehlender Baubeschreibung und lediglich rudimentären Gebäudesteckbriefen, die zur Verfügung gestellt werden konnten, wäre eine differenziertere Beschreibung und Bewertung nur mit hohem Begehungsaufwand und Dokumentation möglich. Dies konnte im Rahmen dieser TDD auftragsbedingt für eine Kostenschätzung von +/- 30 % nur oberflächlich erfolgen. 4.1 Allgemeinzustand Das Objekt wurde in den vergangenen Jahren unbefugt für illegale Festivitäten verwendet, was zu einer entspre- chenden Abnutzung und Degradierung des Objektes geführt hat. Zudem ist das Objekt Plünderungen (Kupfer, etc.) zum Opfer gefallen. Eine tägliche Überprüfung durch eine Überwachungsfirma sowie das Zuschweißen und Zubetonieren der Türen/Fenster soll vor weiteren Einbrüchen und Vandalismus schützen. Das Objekt befindet sich entsprechend seines Baujahres, der Nutzungsänderungen sowie aufgrund unbefugter Nutzungen während der mehrjährigen Leerstände als Gesamt-Objekt betrachtet in einem desolaten Zustand. Das Bürogebäude wurde mutmaßlich bereits im Vorfeld für eine erneute Nutzung, ggf. Nutzungsänderung, ent- kernt. Sämtliche Innenausbauten (Trockenbauwände, Sanitärinstallation, etc.) wurden bereits aus dem Büroge- bäude 1.- 5. OG entfernt, mit Ausnahme einiger Heizkörper sowie des Estrich-Belags. Der Zustand entspricht seinem Baujahr. Eine Undichtigkeit im Bereich der Dachfläche, insb. im Nord-Flügel, im 5.Stock, ist erkennbar. Die Halle/Gartencenter (inkl. Zwischengeschoss) ist in einem schlechten Zustand. Die Veränderung der Nutzung, ein substanzieller Wassereintritt sowie der unbefugte Eintritt diverser Gruppen (Vandalismus) hat den Hallenbe- reich stark degradiert. 4.2 Außenanlagen Vorhandene Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück befindet sich in einem guten Unterhaltungszustand. Gemäß Baulastangaben gibt es weitere Parkmöglichkeiten im Wendebereich der Friedrich-Naumann Straße, diese wur- den nicht weiter untersucht. Eine ausgedehnte Bepflanzung ist nicht vorhanden. 4.3 Tragwerk / Gebäudegründung Das Bürogebäude und die Halle/Gartencenter sowie Zwischenebene sind in Massivbauweise erstellt. Das Büro- gebäude sowie die Halle sind aus Stahlbeton-Fertigteilen und Stahlbetonbindern als Decke konstruiert worden. Die Grundrisse sowie die Tragkonstruktion der fünf Stockwerke des Bürogebäudes sind identisch. Durch zwei orthogonal zueinander liegende Gebäudeflügel ergibt sich ein L-förmiger Grundriss. Die Gebäudeflügel werden mit einer Trägerdecke (PI-Platte) überspannt und die Auflagerung erfolgt an der Außenwand über Unterzüge. Die Elemente haben unterhalb der Unterzüge jeweils zwei Fensteröffnungen, wodurch sich in den übrigen Bereichen zwei schmale Randstützen sowie eine Innenstütze und Brüstung ausbilden. Die Fertigteilelemente sind augen- scheinlich in Längsrichtung über Fugenverguss verbunden. Die Stützen sind auf der Höhe der Fenster frei bewit- tert, es liegt keine Fassadenverkleidung vor. Bei fast jedem Fenstersturz sind vertikal verlaufende Risse erkenn- bar, die sich jedoch nicht auf der Balkenunterseite fortsetzen. Risswerte sind dabei zwischen 0,7 und 0,9 mm. Aufgrund mangelnder Datengrundlage kann die Ursache für die Risse nicht eindeutig geklärt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit und/oder der Standsicherheit vorliegt. Die Gebäudeflügel sind am Ende jeweilig mit einer massiven Giebelwand abgeschlossen. Inhalt TDD Kapitel Allgemeine Zustandsbeschreibung Gebäude und Außenanlagen Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 11 Die Aussteifung des gesamten Gebäudes erfolgt scheinbar über den Treppenhauskern, welcher in Großtafelbau- weise aus Stahlbeton erstellt wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Giebelwände Horizontallasten abtragen. Im Treppenhaus-Anschluss sind vertikal verlaufende Risse erkennbar in den Brüstungen der Lochfas- sade. Risswerte sind dabei zwischen 0,7 und 0,9 mm. Die Halle wurde mit Stalbetonsttützen mit weit gespannten einfeldrigen Dachbindern realisiert. Die Gestaltung der Außenwände ist weitgehend nicht tragend, es wurden Porenbetonelemente für den Raumabschluss verwendet. Der Fußboden ist eine befahrbare Betonplatte, die zur Vermeidung von Schwindrissen mit mittig auf die Sützen zulaufenden Sollrissfugen konstruiert wurde. Die Sollrissfuge ist in unmittlebarer Nähe zu einem Entwässerungsrohr und ein Feuchteeintrag ist erkennbar. Hier sind punktuell Abplatzungen erkennbar, hier ist zu erwarten dass bei einer zukünfitgen Nutzung Befahrungen mit Trnasportfahrzeugen zu weiteren Abplatzungen und Rissbildung führen wird und eine großflächige Ertüchtigung notwendig wird. Die Stützung des Zwischengeschosses erfolgt über Stahlbetonunterzüge, die auf Stahlbetonstützen gelagert sind. In dem Teil des Zwischengeschosses, das unterhalb des Bürogebäudes liegt, ist die Deckenkonstruktion eine einfeldrige Trägerdecke (Pi-Platte). Die Endauflagerung geschieht über Stahlbetonunterzüge, die auf Stahlbetonstützen liegen. Das Gartencenter ist eine Stahlunterkonstruktion mit Glasfassade. Aufgrund der Konstruktionsweise und dem Baujahr kann allgemein nicht ausgeschlossen werden kann, dass Schäden an den Knotenpunkten der Betonfertigteile durch unplanmäßige Horizontlasten aus Zwang vorliegen. Zudem kann der Dachbinder der Halle mit einem für Spannriss-Korrosion anfälligem Werkstoff vorgespannt wor- den sein. Dies kann bei der vorhandenen Datenlage nicht eindeutig begutachtet werden. Es wird jedoch davon auszugehen, dass Ertüchtigungsmaßnahmen infolge des statisch-konstruktiven Brandschutzes sowie zur Sicher- stellung der Erdbeben-Sicherheit bei einer Revitalisierung des Objektes notwendig sind. Zur Gründung sind keine Unterlagen vorliegend, sodass hier keine Äußerungen aufgenommen werden können. Ein detaillierter Bericht zur Statik durch das Büro Pilet & Partner kann der Anlage 4 entnommen werden. 4.4 Dächer Das Bürogebäude ist als Flachdach mit Attika ausgeführt. Bei der Begehung des Dachgeschosses des Büroge- bäudes konnte aufgrund des Zustandes im direkten Vergleich zu den restlichen Elementen des Objektes festge- stellt werden, dass in naher Vergangenheit eine Sanierung der Dachflächen durchgeführt wurde (aufgrund des Zustandes vermutlich mind. neue Folie und Kiesschüttung), hierrüber liegen jedoch keine Informationen/Doku- mente vor. Die Entwässerung der Dachflächen des Bürogebäudes erfolgt über innenliegende Rohrleitungen. Augenscheinlich werden die anfallenden Regenwassermengen ordnungsgemäß abgeführt. Zum Zeitpunkt der Begehung, also nach den vermuteten Sanierungsarbeiten der Dachfläche, waren keine Pfützenbildung oder Beschädigungen der Kon- struktionen festzustellen. Jedoch ist ein Feuchtigkeitseintritt über das Dach vor den Sanierungen an der Decken- konstruktion ersichtlich, in den Fugen der Betonfertigteile sowie anhand eines Wasserschadens im 5. Stock. Die Halle ist ebenfalls als Flachdach (Trapezblech-/Foliendach) ausgeführt. Die Dachabdichtung der Halle konnten augenscheinlich nicht überprüft werden. Unterlagen zur Dichtigkeitsprü- fung sowohl der Halle als auch des Bürogebäudes liegen BMP nicht vor . Des Weiteren liegen keine Wartungs- nachweise der Dachflächen inkl. Prüfung des Zustands der Dichtungen vor. Aufgrund der Gegebenheiten bei der Begehung (Feuchtigkeitsflecken, Schimmelbefall, etc.) kann darauf geschlossen werden, dass substanzielle Un- dichtigkeiten in der Halle sowie im Bürogebäude vorhanden sind oder zumindest waren (siehe Dachsanierung). Inhalt TDD Kapitel Allgemeine Zustandsbeschreibung Gebäude und Außenanlagen Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 12 4.5 Fassade Die Fassaden des Bürogebäudes sind als Alu-Sandwich-Paneele (bzw. Trapezblech) ausgeführt. Die Stützen sind auf der Höhe der Fenster zum Teil frei bewittert, es liegt keine Fassadenverkleidung vor. Der Zustand wirkt au- genscheinlich zweckmäßig. Die Fassade der Halle ist eine Stahl-Wellblech-Fassade. Der Zustand wirkt augenscheinlich zweckmäßig. Das Gartencenter ist eine Stahlunterkonstruktion mit Glasfassade. Eine Begehung des Gartencenters war nicht möglich, sodass keine Aussage bzgl. des Zustandes getroffen werden kann. Eine Zerstörung der Glasfassade kann aufgrund der unbefugten Nutzung des Gesamt-Objektes nicht ausgeschlossen werden. Inwieweit im Zuge nachträglicher Sanierungen Wärmedämmmaßnahmen durchgeführt wurden, ist aus den vorlie- genden Unterlagen nicht ersichtlich. 4.6 Fenster In der Regel sind Kunststofffenster mit Isolierglasscheiben aus dem Herstellungsjahr 1975 im Bürogebäude ver- baut. Diese sind mit einem außenliegenden Sonnenschutz versehen, der manuell über Kurbeln eingestellt wird. Die Fenster sind z.T. nicht dicht schließend und die Scharniere in einem teilweise sehr schlechten Zustand. Im Zwischengeschoss sowie in der Halle dienen elektrische Lichtkuppeln im Dach als natürliche Lichtquelle. De- ren Funktionstüchtigkeit konnte nicht überprüft werden. 4.7 Balkone Zwischen den Geschossen des Bürogebäudes befindet sich jeweils ein Balkon. Die Balkone sind über eine Glastür zugänglich, die derzeit aufgrund der unbefugten Nutzungen abgesperrt sind, sodass die Balkone nicht begangen werden konnten. Bei den Balkonen handelt es sich um auskragende Stahlbetonplatten, welche die statisch erforderliche Beweh- rung auf der Plattenoberseite haben. Die Abdichtung auf der Oberseite ist defekt und ein substanzieller Feuchte- eintrag ist erkennbar. Durch Risse auf den Balkonen und dem Feuchteeintrag hat sich bereits Flora angesiedelt. Hier besteht die Gefahr der Beton-Karbonatisierung, was dazu führt, dass der passive Korrosionsschutz des Be- tonstahls besteht. Um hier nähere Aussagen treffen zu können, müssen die Bodenplatten entfernt werden. 4.8 Ausbau Der Ausbau des Gesamt-Objektes ist geprägt durch die nunmehr über 40-jährige intensive Nutzung, insbesondere durch die Umnutzungen und Änderungen der Nutzer sowie Nutzungsarten sowie die bauzeitbedingte Qualität der Materialien. Sämtliche Medien und Anschlüsse sind derzeit abgestellt. Mit Ausnahme einiger Waschbecken im Bereich der Halle, sind sämtliche sanitäre Anschlüsse (WC, Armaturen, etc.) entfernt worden bzw. irreparabel geschädigt und weisen, soweit noch vorhanden, den gebrauchten Quali- tätsstandard des jeweiligen Baujahres aus. Das Bürogebäude wurde bereits komplett entkernt, hier sind sämtliche Innenwände und abgehängten Dächer entfernt worden. Zum zeitlichen Rahmen der Entkernung liegen keine Informationen vor. Inhalt TDD Kapitel Allgemeine Zustandsbeschreibung Gebäude und Außenanlagen Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 13 Bei einer Umnutzung ist das Bürogebäude neu zu konzipieren. Die Nutzung der Vergangenheit ergibt hierbei Raumzuschnitte die keiner zeitgemäßen neuen Nutzung im Bürostandard entspricht (siehe Abschnitt 5.1). Zusam- men mit den ggf. notwendigen Aufwendungen zur Schadstoffsanierung im Bereich der Rohbaukonstruktion, ener- getischen Sanierung von Fassaden und Fenstern etc. ist aus wirtschaftlicher Sicht von einer Sanierung abzuse- hen. 4.9 TGA Bei den Begehungen wurde festgestellt, dass das Alter sämtlicher sanitärtechnischer Anlagen, Wärmeversor- gungsanlagen, Lüftungsanlagen, Kältetechnischer Anlagen, Starkstromanalgen, Fernmelde- und Informations- technik und Fördertechnik sowie der durch mangelnde Wartung und Zerstörung durch Vandalismus hervorgeru- fene Zustand keine wirtschaftliche Instandsetzung erlaubt. Zudem wird eine Kontaminierung mit Asbest in den Flanschabdichtungen diverser TGA Elemente sowie KMF in der Dämmung des Heizungsbrenners sowie Asbestbefall in der Dichtung der Rippenheizkörper erwartet. 4.10 Schadstoffe Aufgrund des Baujahres und der zu den jeweiligen Zeitpunkten verwendeten Baumaterialien ist eine Kontaminie- rung mit gewissen Schadstoffen nicht auszuschließen und sehr wahrscheinlich. Folgende Schadstoffe sind erst nach dem Baujahr verboten worden: Asbest: Verbot von Spritzasbest 1979, Verbot von schwachgebundenem Asbest 1984, generelles Verwendungsver- bot in Deutschland 1993, Übergangszeit bis 1995. Alte Mineralwolle (Kanzerogen): Herstellungsverbot in Deutschland 1996, Übergangszeit bis 2000. PCB: Herstellung und Verwendung in Deutschland seit 1989 verboten. PAK: Teerhaltig, Verwendung in Deutschland seit 1984 (Straßenbau) bzw. 1990 (Einheitliches Nutzungsverbot) verboten. FCKW: Verwendung in Deutschland seit 1995 verboten HBCD: Verwendung in der EU seit 2016 verboten Ein detaillierter Bericht zur Schadstoffbelastung durch das Büro Kühn Geoconsulting GmbH kann der Anlage 5 entnommen werden. 4.11 Barrierefreiheit Für die Einhaltung der Regeln der Barrierefreiheit nach aktuellem Standard ist die jeweilige Art der Nutzung ein wichtiger Faktor. Nach den Regelwerken der Barrierefreiheit sind für den Grundausbau Maßnahmen vorzusehen, die die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigen. Im Mieterausbau gibt es zusätzliche Anforderung bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeits- plätzen. "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betrei- ben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz Inhalt TDD Kapitel Allgemeine Zustandsbeschreibung Gebäude und Außenanlagen Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 14 berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zuge- hörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegen- heiten und Toilettenräumen." Für das Bürogebäude ist der Eingangsbereich bzw. das Foyer entsprechend den Anforderungen an die Barriere- freiheit anzupassen. Bei den Außenanlagen sind entsprechende PKW-Stellplätze vorzusehen, sodass kurze Wege zum Gebäude ermöglicht werden. Im Eingangsbereich sind Rampen vorzusehen und die Eingangstüren müssen entsprechend der Mindestbreiten der ASR und der DIN18040 gestaltet werden. Der Aufzug im Foyer ermöglicht einen Zugang zu den Geschossen und muss bei der Revitalisierung des Gebäudes erweitert werden. Bei den Treppenhäusern wird ein zusätzlicher Handlauf notwendig. In den Bürogeschossen sind die Sanitärkerne pro Geschoss mit mindestens einem separaten Behinderten-WC zu ergänzen. Beim Mieteraus- bau sind die Bewegungsflächen den Anforderungen an die innere und vertikale Erschließung entsprechend einzu- halten. Bei der Gestaltung des Mieterausbaus verhindern die Mindestanforderung eine zeitgemäße Raumnutzung. Zudem wird die Anzahl der Arbeitsplätze reduziert. Bei einer Umnutzung ist das Bürogebäude neu zu konzipieren. Die Nutzung der Vergangenheit kann für zukünftige Mieter nicht empfohlen werden. Inhalt TDD Kapitel Bewertung Revitalisierungskosten Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 15 5 Bewertung Revitalisierungskosten Um die Revitalisierungskosten zu ermitteln wird bewertet, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Gebäude in einen zeitgemäßen Zustand zu bringen, sodass das Gebäude wieder genutzt werden kann. Die Betrachtung soll dabei eine Nutzung als Büro im unteren/mittleren Preissegment einbeziehen. Zudem sollen mögliche notwendige Maßnahmen bepreist werden, um aktuelle Brandschutzauflagen und Auflagen zur Barrierefreiheit erfüllt werden und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR nach ArbStättV eingehalten werden. Zudem werden Kosten für die Entfernung von schadstoffbehafteten Materialien und Bauteilen einbezogen. Dabei soll auftragsgemäß von einer Restnutzungsdauer von 20 - 30 Jahren bis zur nächsten großen Revitalisierung bzw. Neubau ausgegangen werden. Etwaige erforderliche Gutachten und Konzepte (u.a. Statik, Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung, Bau- physik, Barrierefreiheit) sind bei der Bewertung der Revitalisierungskosten inbegriffen. 5.1 Revitalisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf die aktuelle Arbeitsstätten-Richtlinie für das Büro- gebäude Die Arbeitsstätten-Richtlinie gibt vor, dass bei Bürogebäuden bei einer Größe von bis zu 50 m² eine Deckenhöhe von mind. 2,5m vorliegen muss, bei einer Bürogröße von mehr als 50m² mindestens 2,75 m und bei mehr als 100 m² 3,0 m. Die Geschosshöhe im Bürogebäude beträgt derzeit bei den baugleichen Etagen ca. 2,70 m, dies ist die Höhe vom Rohboden bis Rohdecke; bis zur Unterkante des Unterzuges. Dies ist bei einer zukünftigen Nutzung als Büroge- bäude zu beachten, da die Mindesthöhen nach aktueller Arbeitsstätten-Richtline (ASR) ohne besondere Bauwei- sen bzw. Beachtung bei der Planung nicht eingehalten werden können. Durch die vorliegende Roh-Geschosshöhe können ausschließlich bis zu 50 m² große Bürogebäude konzipiert wer- den, da eine Deckenhöhe von 2,75 m nicht erreicht werden kann. Auch eine Deckenhöhe von 2,5 m ist hier nur unter besonderen Bauweisen erreichbar. Eine Mindestanforderung der Versorgung über Hohlraumböden oder Doppelbodentrassen inkl. der notwendigen Installation der TGA-Komponenten an der Decke (Flurkoffer) ist bei der vorhandenen Geschosshöhe bei aktueller, gängiger Bürodimensionierung und Bauart nicht möglich, da hier die geforderten Deckenhöhen nicht eingehalten werden können. Eine übliche und zeitgerechte Einbauweise der TGA-Komponenten in den abgehangenen Decken über das gesamte Geschoss würden die vorgeschriebene Höhe von 2,5m entsprechend unterschreiten. Laut Arbeitsstätten-Richtlinie gilt jedoch für Verkehrswege, also Flure, eine Mindesthöhe von 2,00 m als lichte Höhe (empfohlen wird jedoch 2,1 m nicht zu unterschreiten). Für die lichte Höhe von Durchgängen und Türen im Verlauf von Verkehrswegen darf eine Höhe von 1,95 m nicht unterschritten werden. Daher könnte die in den Büros geforderte Mindesthöhe erreicht werden, wenn sämtliche TGA-Komponenten aus- schließlich in den Decken der Verkehrswege verlegt werden. Diese Arbeiten wären mit hohem Aufwand verbun- den und würden für die vorliegenden Büroflächen ausschließlich einer Konzeptionierung von sog. Zellenbüros erlauben, die von einem mittigen Flur abgehen. Offene, moderne Bürogestaltungen mit zeitgemessenen Decken- höhen ist nicht ohne - bei der avisierten Restnutzungsdauer von 20-30 Jahren- unverhältnismäßige Kosten mög- lich. 5.2 Bewertung Hochbau 5.2.1 Bürogebäude Bei den Begehungen wurde festgestellt, dass das Alter des Gebäudes und der durch Vandalismus hervorgerufene Zustand, sowie die nicht zeitgemäße Raumkonzipierung, keine wirtschaftliche Instandsetzung über den noch mög- lichen Nutzungszeitraum erlaubt. Zusammen mit den ggf. notwendigen Aufwendungen zur Schadstoffsanierung im Bereich der Rohbaukonstruktion, energetischen Sanierung von Fassaden und Fenstern etc. ist aus wirtschaft- licher Sicht von einer Sanierung abzusehen. Inhalt TDD Kapitel Bewertung Revitalisierungskosten Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 16 Eine in Kostengruppen/Gewerke/Bauteile aufgegliederte Detailkommentierung für das Bürogebäudes bzgl. Hochbau mit jeweiligen Revitalisierungskosten kann der Anlage 6 entnommen werden. 5.2.2 Halle, Lagerraum (Zwischengeschoss), Gartencenter Bei den Begehungen wurde festgestellt, dass die letzte Nutzung als Flüchtlingsunterkunft den Zustand der Halle enorm geschadet hat. Der Wasserschaden im Dach hat dazu geführt, dass alle Trockenbauwände einen Schim- melbefall aufweisen, der zum Teil auf andere Bauteile der Halle übergangen ist. Durch den Vandalismus in der wurden einige Bereiche verschlossen. Die Instandsetzungskosten für den Industrieboden, die Decke und ggf. Bauteilsanierungen stehen in keinem Verhältnis zum noch möglichen Nutzungszeitraum. Zusammen mit den Aufwendungen zum Bürogebäude, der Schadstoffsanierung, der energetischen Sanierung von Fassaden und Fenstern etc. ist aus wirtschaftlicher Sicht von einer Sanierung abzusehen. Eine in Kostengruppen/Gewerke/Bauteile aufgegliederte Detailkommentierung für die Halle (inkl. Zwischenge- schoss) und das Gartencenter bzgl. Hochbau mit jeweiligen Revitalisierungskosten kann der Anlage 7 entnommen werden. 5.3 Bewertung TGA 5.3.1 Bürogebäude Bei den Begehungen wurde festgestellt, dass das Alter der technischen Anlagen, sowie der durch mangelnde Wartung und Zerstörung durch Vandalismus hervorgerufene Zustand, keine wirtschaftliche Instandsetzung er- laubt. Die technischen Anlagen wäre im Falle einer Revitalisierung des Gebäudes, genauso wie in einer Neubauvariante, komplett neu zu errichten. Eine in Kostengruppen/Gewerke/Bauteile aufgegliederte Detailkommentierung für das Bürogebäudes bzgl. TGA mit jeweiligen Revitalisierungskosten kann der Anlage 8 entnommen werden. 5.3.2 Halle, Lagerraum (Zwischengeschoss), Gartencenter Bei den Begehungen wurde festgestellt, dass das Alter der technischen Anlagen, sowie der durch mangelnde Wartung und Zerstörung durch Vandalismus hervorgerufene Zustand, keine wirtschaftliche Instandsetzung er- laubt. Die technischen Anlagen wäre im Falle einer Revitalisierung des Gebäudes, genauso wie in einer Neubauvariante, komplett neu zu errichten. Eine in Kostengruppen/Gewerke/Bauteile aufgegliederte Detailkommentierung für die Halle (inkl. Zwischenge- schoss) und das Gartencenter bzgl. TGA mit jeweiligen Revitalisierungskosten kann der Anlage 9 entnommen werden. Inhalt TDD Kapitel Bewertung Abriss- und Entsorgungskosten Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 17 6 Bewertung Abriss- und Entsorgungskosten Die Kalkulation der Abriss- und Entsorgungskosten bezieht den vollständigen Abriss/Rückbau sowie die vollstän- dige Entsorgung unter Beachtung möglicher Schadstoffe ein. Es wird aufgrund mangelnder Datengrundlage davon ausgegangen, dass keine Unterkellerung eines Neubaus avisiert ist, sodass eine Bewertung des Baugrundes und möglicher Altlasten nicht Bestandteil dieser TDD ist. Für die Bewertung der Abriss- und Entsorgungskosten wurde das Fachplanerbüro Kühn Geoconsulting GmbH zur Unterstützung bei der Beurteilung der Schadstoffvorkommen hinzugezogen. Die Kostenbewertung gliedert sich in die Kategorien Entkernung, Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung auf. Bei der Kostenbewertung wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme in einem Zuge erfolgen kann. Die abzu- brechenden und zu entsorgenden Bauteile und Baustoffe werden dabei innerhalb einer Abbruchmaßnahme durch- geführt. Für den Fall einer Revitalisierung oder einer Abbruchmaßnahme ist die Erstellung eines umfangreichen Abrisska- tasters zu empfehlen, um die genannten Verdachtsmomente zu überprüfen. Die fachtechnische Untersuchung wurde in die Kostenbewertung zur Revitalisierung bzw. dem Abbruch mit einkalkuliert. 6.1 Bürogebäude Bei der Begehung des Bürogebäudes wurden potenzielle Schadstoffe in Augenschein genommen und eine visuelle Bestandsaufnahme hinsichtlich schadstoffhaltiger Baustoffe zusammengefasst. Ein Eingriff in die Bausubstanz wurde nicht durchgeführt. Bei der monetären Bewertung wird bei den entsprechenden Bauteilen aufgrund des Baualters und der Konstruktionsart (siehe Abschnitt 4.10) das potenzielle Risiko einer Schadstoffbelastung als vorliegend angenommen („Worst-Case-Szenario“). Nach der Erstbewertung ist das Schadstoffvorkommen im Bürogebäude als moderat einzustufen. Es steckt Risi- kopotential in dem Aufbau der Fassade und des Daches des Bürogebäudes. Bei Putz, Spachtelmasse und Flie- senkleber kann davon ausgegangen werden, dass PSF-Asbestprodukte in der Einbauzeit verwendet wurden. Die Sanierung dieser Baustoffe und die Entsorgung werden als Risikoposition für das jeweilige Bauteil angegeben. Die angegeben Kosten stehen im Verhältnis zur o.a. Kubatur des Gebäudes. Eine detaillierte Kommentierung für das Bürogebäude kann der Anlage 5 von Kühn Geoconsulting GmbH entnom- men werden. 6.2 Halle, Lagerraum (Zwischengeschoss), Gartencenter Bei der Begehung der Halle wurden potenzielle Schadstoffe in Augenschein genommen und eine visuelle Be- standsaufnahme hinsichtlich schadstoffhaltiger Baustoffe zusammengefasst. Ein Eingriff in die Bausubstanz wurde nicht durchgeführt. Bei der monetären Bewertung wird bei den entsprechenden Bauteilen aufgrund des Baualters und der Konstruktionsart (siehe Abschnitt 4.10) das potenzielle Risiko einer Schadstoffbelastung als vorliegend angenommen („Worst-Case-Szenario“). Nach der Erstbewertung ist das Schadstoffvorkommen in der Halle als moderat einzustufen. Es steckt Risikopo- tential in dem Aufbau des Daches. Die eingebauten Wände zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft müssen geson- dert entsorgt werden. Bei Putz, Spachtelmasse und Klebearbeiten kann davon ausgegangen werden, dass PSF- Asbestprodukte in der Einbauzeit verwendet wurden. Die Sanierung dieser Baustoffe und die Entsorgung werden als Risikoposition für das jeweilige Bauteil angegeben. Die angegeben Kosten stehen im Verhältnis zur o.a. Kuba- tur des Gebäudes. Inhalt TDD Kapitel Bewertung Abriss- und Entsorgungskosten Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 18 Eine detaillierte Kommentierung für die Halle, das Zwischengeschoss und das Gartencenter kann der Anlage 5 Kühn Geoconsulting GmbH entnommen werden. Inhalt TDD Kapitel Besonderheit Funkturm Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 19 7 Besonderheit Funkturm Bei dem Objekt ist zu beachten, dass sich Funktürme auf dem Dach des Bürogebäudes befinden, bei denen lau- fende Verträge existieren (bis max. 2036). Es ist davon auszugehen, dass mögliche Revitalisierungsarbeiten oder Abbrucharbeiten bis zum Auslaufen dieser Verträge durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei Revitalisierungsarbeiten eine ausreichende Versorgung mit Strom für den Funk- turm erhalten bleibt. Mögliche Kosten können im Rahmen dieser TDD nicht bewertet und einbezogen werden. Bei einem Abriss ist möglicherweise eine Verlegung des Funkturms notwendig. Mögliche Kosten können im Rah- men dieser TDD nicht bewertet und einbezogen werden. Ein Auskaufen aus den Verträgen kann zudem als Alternative betrachtet werden. Die entstehenden Kosten (inkl. der Kosten für den Abriss des Funkturms) können hier nicht bewertet werden. Inhalt TDD Kapitel Gegenüberstellung der Kostenschätzung Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 20 8 Gegenüberstellung der Kostenschätzung Auf die in Kapitel 5 hingewiesen Tabellen (siehe Anlage 6 - 9) stellen die hauptsächlichen Erkenntnisse der Ein- schätzung des Transaktionsgegenstandes im Bereich Hochbau und TGA zur Revitalisierung dar und beschreiben die wesentlichen Punkte. Hierbei werden nur Punkte aufgeführt, die in der Verantwortung des Eigentümers liegen. Untergeordnete Punkte sind nicht aufgeführt. Die Genauigkeit der Kostenermittlung liegt dabei laut Beauftragung im Bereich einer „Kostenschätzung“, +/-30 %. Eine Summierung der identifizierten Kosten ist untenstehender Tabelle zu entnehmen. Bei sämtlichen Kosten- kennzahlen handelt es sich um Netto-Kosten, die sich auf aktuell abgerechnete vergleichbare Baumaßnahmen im Mittel beziehen. Eine Tiefbaubaumaßnahme bzw. Baugrube wurde nicht bewertet. Für die Revitalisierungskosten der Halle, des Gartencenters und des Zwischengeschosses ergeben sich nach der Schätzung ca. 10,0 Mio. € netto. Beim Bürogebäude liegt die Kostenschätzung für die Revitalisierung bei ca. 9,4 Mio. € netto. Im gesamten ergeben sich für die ermittelten Revitalisierungskosten ca. 19,4 Mio. € netto. Für die Abriss- und Entsorgungskosten der Halle, des Gartencenters und des Zwischengeschosses ergeben sich nach der Schätzung ca. 2,8 Mio. € netto. Beim Bürogebäude liegt die Kostenschätzung für die Abriss- und Entsor- gungskosten bei ca. 0,9 Mio. € netto. Im gesamten ergeben sich für die ermittelten Abriss- und Entsorgungs- kosten ca. 3,7 Mio. € netto. Empfehlung / Bewertung BMP: Die ermittelte Schätzung für die Revitalisierungskosten zur Herstellung in einen zeitgemäßen Zustand in Verbin- dung zur Restnutzungsdauer von 20 - 30 Jahren, stehen in keinem Verhältnis zu den Abriss- und Entsorgungskos- ten und einer Neubaumaßnahme. Die Wirtschaftlichkeit zur Revitalisierung im Verhältnis zur Nutzung wird von BMP in Frage gestellt. Aus Sicht von BMP kann daher ein Abbruch und ein Neubau empfohlen werden. Hochbau 2.702.000,00 Hochbau 3.570.000,00 TGA 2.695.000,00 TGA 2.618.000,00 Schadstoffsanierung/-entkernung 1.744.270,00 Schadstoffsanierung/-entkernung 517.330,00 Summe direkte Revitalisierungskosten 7.141.270,00 Summe direkte Revitalisierungskosten 6.705.330,00 Unvorhergesehenes und Zuschlag "Bauen im Bestand" 15% 1.071.190,50 Unvorhergesehenes und Zuschlag "Bauen im Bestand" 15% 1.005.799,50 Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung 25% 1.785.317,50 Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung 25% 1.676.332,50 Summe gesamte Revitalisierungskosten 9.997.778,00 Summe gesamte Revitalisierungskosten 9.387.462,00 Abriss-/Entsorgungskosten (inkl. möglicher Schadstoffe) 1.998.280,00 Abriss-/Entsorgungskosten (inkl. möglicher Schadstoffe) 647.120,00 Unvorhergesehenes 15% 299.742,00 Unvorhergesehenes 15% 97.068,00 Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung 25% 499.570,00 Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung 25% 161.780,00 Summe gesamte Abriss- und Entsorgungskosten 2.797.592,00 Summe gesamte Abriss- und Entsorgungskosten 905.968,00 Kosten in € Kosten in € ABRISS- UND ENTSORGUNGSKOSTEN ABRISS- UND ENTSORGUNGSKOSTEN Kosten in € Kosten in € REVITALISIERUNGSKOSTEN REVITALISIERUNGSKOSTEN Inhalt TDD Kapitel Zusammenfassung Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 21 9 Zusammenfassung Zusammenfassend bestehen Risiken im Bereich Schadstoff, Baugrund, Fassade, Dach und in der Nutzbarkeit der Gebäude (Drittverwendung bzw. Vermarktung/ Vermietung). Die fehlenden Unterlagen und die lückenhafte Do- kumentation lassen keine belastbare Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten bzw. etwaiger Kosten zur Beseitigung von Risiken zu. Die ASR kann nur mit umfangreichen Maßnahmen realisiert werden, was jedoch zu einer nicht mehr zeitgemäßen Nutzung führt. Im Fall einer Realisierung des Projektes, unabhängig von einer möglichen Regenerierung des Ob- jektes oder einer Abbruchmaßnahme, ist die Sanierung und Entkernung von möglichen Schadstoffen notwendig. Die Neubeschaffung der kompletten TGA-Komponenten inkl. Versorgung und der ggf. notwendigen Raumanpas- sung für eine mögliche neue Nutzung, stellen ein hohes Kostenrisikopotential dar. Die Geschosshöhe im Bürogebäude beträgt derzeit bei den baugleichen Etagen ca. 2,70 m. Dies ist bei einer zukünftigen Nutzung als Bürogebäude zu beachten, da die Mindesthöhen nach aktueller Arbeitsstätten-Richtline (ASR) ohne besondere Bauweisen bzw. Beachtung bei der Planung nicht eingehalten werden können. Die vorlie- genden Büroflächen können ausschließlich einer Konzeptionierung von sog. Zellenbüros erlauben, die von einem mittigen Flur abgehen. Dies steht im Wiederspruch zum aktuellen mittleren Standardanspruch an Büroflächen. Im Falle einer Revitalisierung sind zusätzliche Maßnahmen für die Barrierefreiheit zu entwickeln, um eine ordent- liche Nutzung des Bürogebäudes zu ermöglichen. Es sind notwendige brandschutztechnische Maßnahmen im gesamten Gebäude durchzuführen. Für das Tragwerk werden zusätzliche Ertüchtigungsmaßnahmen infolge des statische-konstruktiven Brandschutzes und den Nach- weisen zur Sicherstellung der Erdbebensicherung notwendig. Bei einer Umnutzung sind die Gebäude komplett zu entkernen und neu zu konzipieren. Die Nutzung der Vergan- genheit ergibt hierbei Raumzuschnitte die keiner zeitgemäßen neuen Büronutzung entspricht. Zusammen mit den notwendigen Aufwendungen zur Schadstoffsanierung im Bereich der Rohbaukonstruktion, möglicherweise not- wendigen energetischen Sanierung von Fassaden und Fenstern etc. ist aus wirtschaftlicher Sicht von einer Sa- nierung abzusehen. In Betracht an die avisierte Restnutzungsdauer von 20-30 Jahren ist eine komplette Neube- schaffung und Installation der TGA unverhältnismäßig. Eine Abrissmaßnahme und eine Neubaugestaltung werden kostengünstiger umzusetzen sein. Risikoeinschätzung + Hinweise / Empfehlung zur Detailbetrachtung Unabhängig dieser Bewertung ist es nicht ausgeschlossen, dass auf Grund der bisherigen Nutzung, einzelne Bau- elemente einen noch schlechteren Bauzustand aufweisen. Für verschiedene Fläche (Dach, Entwässerung, Büro, Halle etc.) wird eine Detailbetrachtung zwingend notwendig. Vor Verkauf sollte noch eine fachtechnische De- tailprüfung durch weitere Fachbetriebe erfolgen. Inhalt TDD Kapitel Anlagen Friedrich-Naumann Str. 2 | 51149 Köln 22 10 Anlagen - Anlage 1: Dokumentenübersicht - Anlage 2: Fotodokumentation - Anlage 3: Brandschutz-Bewertung - Anlage 4: Tragwerks-Bewertung - Anlage 5: Schadstoff-Bewertung - Anlage 6: Detailbewertung Hochbau: Bürogebäude - Anlage 7: Detailbewertung Hochbau: Halle, Zwischengeschoss und Gartencenter - Anlage 8: Detailbewertung TGA: Bürogebäude - Anlage 9: Detailbewertung TGA: Halle, Zwischengeschoss und Gartencenter Aufgestellt, 12.08.2022 BMP Baumanagement GmbH Michael Beutgen, Wolfgang Appelt, Caren Derschum Diese Version wurde elektronisch verfasst und ist daher ohne Unterschrift gültig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0425/2023/1
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.03.2023
- Erstellt
- 17.02.2023 08:57