1673/2020
GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln i.L.: Entsendung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
4936 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1673/2020 Freigabedatum 24.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln i.L.: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln i.L. und bestimmt für den Verhinderungsfall folgende Stellver- tretungen: Vertreterinnen/Vertreter: Stellvertretungen: 1) Michael Josipovic Brigitte Scholz, Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung Amtsleiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik (Oberbürgermeister/in bzw. von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW ) 2) ____________________________ ____________________________ II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstver- hältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mit- gliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln im Aufsichtsrat des GIZ an, den Public Corporate Governance Ko- dex der Stadt Köln zu beachten bzw. auf die Verankerung eigenständiger Compliance Stan- dards hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist am Stammkapital der GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im Technolo- giePark Köln i.L. (GIZ) mit 27,6 % beteiligt. Mitgesellschafter sind die RE Cologne Industriebau GmbH & Cie. KG (67,4 %) und die Volksbank Köln Bonn eG (5 %). Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 31.12.2019 aufgelöst. Die Gesellschaft befindet sich in Li- quidation. Bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens sind die Aufsichtsratssitze zu besetzen, zumal die Liquidationsbilanzen und ggf. auch noch Jahresabschlüsse zu prüfen sind. In § 9 des Gesellschaftsvertrages der GIZ GmbH ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: (1) Der Aufsichtsrat besteht aus jeweils zwei Mitgliedern pro Gesellschafter. [..] (3) Die Entsendung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen durch schriftliche Mittei- lung an die Gesellschaft. Für jedes Aufsichtsratsmitglied wird ein Stellvertreter für den Verhin- derungsfall in gleicher Weise bestimmt. Damit sind zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter von der Stadt Köln zu entsenden. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters bzw. der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Lis- te einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare- Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf den verbleibenden Sitz Anwendung. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Da der städtische PCGK in der GIZ keine Anwendung findet, sind die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln im Aufsichtsrat aufgefordert auf seine analoge Anwendung sowie auf die Verankerung eigen- ständiger Compliance Standards hinzuwirken. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1673/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.11.2020
- Erstellt
- 02.06.2020 14:41