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1673/2020

GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln i.L.: Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.3.15

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4936 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1673/2020 
Freigabedatum 24.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln i.L.: Entsendung in den 
Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der GIZ Gründer- und Innovationszentrum 
GmbH im TechnologiePark Köln i.L. und bestimmt für den Verhinderungsfall folgende Stellver-
tretungen: 
 
Vertreterinnen/Vertreter: Stellvertretungen: 
 
 
1) Michael Josipovic Brigitte Scholz,  
Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung Amtsleiterin des Amtes für Stadtentwicklung 
 und Statistik 
(Oberbürgermeister/in bzw. von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln,  
§ 113 Abs. 2 GO NRW ) 
 
 
 
2) ____________________________ ____________________________ 
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in 
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ 
vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister 
bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstver-
hältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mit-
gliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der 
Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln im Aufsichtsrat des GIZ an, den Public Corporate Governance Ko-
dex der Stadt Köln zu beachten bzw. auf die Verankerung eigenständiger Compliance Stan-
dards hinzuwirken. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH im Technolo-
giePark Köln i.L. (GIZ) mit 27,6 % beteiligt. Mitgesellschafter sind die RE Cologne Industriebau GmbH 
& Cie. KG (67,4 %) und die Volksbank Köln Bonn eG (5 %). 
 
Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 31.12.2019 aufgelöst. Die Gesellschaft befindet sich in Li-
quidation. Bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens sind die Aufsichtsratssitze zu besetzen, 
zumal die Liquidationsbilanzen und ggf. auch noch Jahresabschlüsse zu prüfen sind. 
 
In § 9 des Gesellschaftsvertrages der GIZ GmbH ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie 
folgt geregelt: 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus jeweils zwei Mitgliedern pro Gesellschafter. [..] 
(3) Die Entsendung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen durch schriftliche Mittei-
lung an die Gesellschaft. Für jedes Aufsichtsratsmitglied wird ein Stellvertreter für den Verhin-
derungsfall in gleicher Weise bestimmt. 
Damit sind zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter von der Stadt Köln zu entsenden.  
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW 
i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin oder 
des Oberbürgermeisters bzw. der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Lis-
te einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-
Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf den verbleibenden Sitz Anwendung. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Da der 
städtische PCGK in der GIZ keine Anwendung findet, sind die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt 
Köln im Aufsichtsrat aufgefordert auf seine analoge Anwendung sowie auf die Verankerung eigen-
ständiger Compliance Standards hinzuwirken. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.3.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1673/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2020
Erstellt
02.06.2020 14:41