0763/2023
Beantwortung der mündlichen Anfragen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.01.2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 02.03.2023 0763/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 Beantwortung der mündlichen Anfragen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.01.2023 zu 8.5.4 Zwischenbilanzierung der Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken! „ zur Prävention von Kinder-, Jugend- und Familienarmut und Ausblick auf die strategische Weiterentwicklung in 2023 (0083/2023) Frau Kessing merkt an, dass man noch nicht am Ziel sei und es in bestimmten Stadteilen noch keine Verbesserung gegeben habe. Das sei auch auf die Verschlechterung der Gesamt- situation, beispielsweise durch die Pandemie, zurückzuführen. Sie möchte die Verwaltung bestärken, Kita- und OGS-Systeme weiter zu verbessern. Antwort der Verwaltung: Die Bekämpfung von Kinderarmut ist ein multifaktorielles Probl em, dem mit weitgrei- fenden und langfristigen Maßnahmen begegnet werden kann und muss. Diese Maß- nahmen können zur Verbesserung der Lebenslage Einzelner beitragen, jedoch nicht das strukturelle Problem der Armut in kurzer Zeit bekämpfen. Die Bekämpfung der ne- gativen Auswirkungen von materieller Armut auf Chancengerechtigkeit und Teilhabe ist eine unserer größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Es wirken viele bestimm- bare und unvorhersehbare Faktoren auf die Lebenslagen der Bewohner*innen in ein- zelnen Stadtteilen ein. U.a. ist zu nennen, dass Familien, die sich in eine bessere Le- benslage entwickeln, herausgeforderte Stadtteile verlassen und neue Familien mit noch größeren Armutslagen zu einem Stadtteil hinzukommen. Daher kann es trotz vie- ler guter Maßnahmen sein, dass sich die Armutsquote in einzelnen Stadtteilen den- noch vergrößert. Es kann nur auf lange Sicht gelingen, gesellschaftliche Veränderungen herbeizufüh- ren. Nichtsdestotrotz ist seit Verabschiedung der Gesamtstrategie 2019 bereits viel passiert und diese wird gut angenommen, sodass man an diesen Punkten weiterarbei- ten will. Auf kommunaler Ebene wird mit der Vernetzung zum gemeinsamen Kampf gegen Kin- derarmut durch Präventionsketten entgegengetreten. Die interkommunale Vernetzung sowie enge Zusammenarbeit mit der Landesebene bringen weitere Möglichkeiten der Armutsprävention ein. Die Stärkung der Regelsysteme ist fester Bestandteil der Ge- samtstrategie „Kölner Kinder stärken“ zur Bekämpfung von Familien -, Jugend- und Kinderarmut. Die Verwaltung bedankt sich für die Unterstützung dieses Vorgehens. Herr Gümüs fragt nach den M 11 -Zugriffszahlen des Online-Tools „Guter Start NRW“. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Ressourcensteuerung bei der Sozialarbeit bei M 9 auch für 2 weiterführende Schulen gelte. Die materielle Armut der Kinder und Eltern müsse berücksich- tigt werden. Er ergänzt, dass er auf eine vernünftige Umsetzung der Kindergrundsicherung durch die Bundesregierung hoffe. Antwort der Verwaltung: Zu den konkreten Zugriffszahlen auf das Landesportal „Guter Start NRW“ kann aktuell keine Aussage getroffen werden, da der Verwaltung diese Werte vom Familienministe- rium und der Softwarefirma BMS derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Es wurde jedoch seitens der Verwaltung eine erneute Anfrage hierzu an das Familienministerium gestellt. Im Rahmen der Evaluation der derzeitig 1.600 Angebote werden von der Fachbetreu- ung monatlich Datensätze für den Kölner Teil des Onlineportals guterstart.koeln aus- gewertet, aus denen eine Statistik erstellt wird. Darin erfolgt ein Vergleich der Zugriffe auf die Angebote im Gesamtvolumen. Diese Daten sind jedoch nicht valide und kön- nen nur einen Näherungswert darstellen, da die Aufrufzahlen direkt mit den Ablaufda- ten der Angebote verknüpft sind. Das bedeutet beim Ablaufen von Angeboten, wie z.B. Vorträgen o der Eltern-Kind- Kursen erscheinen diese mit Ihren Klickwerten nicht mehr in der Statistik, sondern be- finden sich im Archiv. Dies hat zur Folge, dass die Zugriffszahlen z.B. im Juni und De- zember stark schwanken, da zu diesem Zeitpunkt besonders viele halbjährliche Kurse der Familienbildungsstätten auslaufen und dann aus der Statistik heraus fallen. Ähnli- che Effekte entstehen, wenn veraltete Angebote mit einer hohen Aufrufzahl gelöscht werden. Aus der vergleichenden Analyse lässt sich feststellen, dass im Jahr 2022 im Mittel mo- natlich ca. 400 Angebote aufgerufen wurden. Im Jahr 2021 lag dieser Wert im Mittel bei ca. 300 Aufrufen im Monat, sodass von einem steigenden Bekanntheitsgrad und stetig steigender Nutzung des Portals ausgegangen werden kann. Zudem ist jeweils ein deutlicher Anstieg der Aufrufe nach den jährlichen Werbekampagnen zu verzeich- nen. In diesen Zeiträumen kann eine bis zu dreifache Steigerung der Aufrufe beobach- tet werden. Die sozialindizierte Steuerung der kommunalen Schulsozialarbeit auf de r Grundlage des geschätzten schulscharfen SGB II-Bezugs findet neben der Berücksichtigung qua- litativer Überlegungen für Grund- und weiterführende Schulen Anwendung (siehe hier- zu „Konzeptionelle Überlegungen zur Ausbauplanung der Schulsozialarbeit an Regel- schulen unter Berücksichtigung der besonderen sozialen Lagen der Schulen“; Session 3014/2019). Entsprechend wurde im Zuge des Stellenausbaus der kommunalen Schulsozialarbeit im Jahr 2020 eine Doppelbesetzung an neun Grundschulen und an zwei Realschulen erreicht, die den besonderen armutsinduzierten Herausforderungen dieser Schulen Rechnung trägt (siehe hierzu Session 1462/2020). Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0763/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.03.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 13:59