V/0343/2019
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus
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Beschlussvorlage
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V/0343/2019 V/0343/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus Beratungsfolge 07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus wird gewählt Herr Lukas Sturm Herr Sturm ist 35 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Kinderhaus. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Aus gesundheitlichen Gründen musste Frau Petra Adamowicz im April 2018 ihr Amt als stellvertre- tende Schiedsfrau für den Bezirk Münster-Kinderhaus vorzeitig niederlegen. Durch das vorzeitige Ausscheiden von Frau Adamowicz ist eine Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson erforderlich. Herr Lukas Sturm hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster- Nord, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, we r nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son soll nich t sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in Rechts- und Ausländeramt 08.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0343/2019 dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Sturm erfüllt. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0343/2019 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Kinderhaus. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteina n- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. . Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Trotz wiederholter öffentlicher Aufrufe in der Tagespresse konnte das Amt im vergangenen Jahr nicht neu besetzt werden. Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund sind nicht eingegangen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0343/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37