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V/0343/2019

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus

Vorlagen 04.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 07.05.2019, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2015 Zeichen

V/0343/2019 
V/0343/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus wird gewählt 
 
Herr Lukas Sturm 
 
Herr Sturm ist 35 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Kinderhaus. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Aus gesundheitlichen Gründen musste Frau Petra Adamowicz im April 2018 ihr Amt als stellvertre-
tende Schiedsfrau für den Bezirk Münster-Kinderhaus vorzeitig niederlegen. 
Durch das vorzeitige Ausscheiden von Frau Adamowicz ist eine Neuwahl der stellvertretenden 
Schiedsperson erforderlich.  
 
Herr Lukas Sturm hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-
Nord, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, we r nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r-
son soll nich t sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
Rechts- und Ausländeramt 
 
08.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0343/2019 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Sturm erfüllt. 
 
I.  V. 
gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage A

1360 Zeichen

Anlage A zur V/0343/2019 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Kinderhaus. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteina n-
der erreicht werden. 
Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. 
. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Trotz wiederholter öffentlicher Aufrufe in der Tagespresse konnte das Amt im vergangenen Jahr 
nicht neu besetzt werden. 
Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund sind nicht eingegangen.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0343/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37