1850/2023
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 1 Aufwendungen
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 25.000,00 € 1202 15 Transferauf- wendungen Gemäß Gesellschaftervertrag der RVK leisten die Gesellschafter aufgrund eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses jeweils bis zum 15. eines jeden Monats Abschlagszahlungen auf den sich laut genehmigter Ergebnisplanung voraussichtlich ergebenden Verlustanteil. Aufgrund gestiegener Investitionstätigkeit und in Folge der notwendigen Aufnahme von Krediten erhöhen sich die Abschlagszahlungen. 25.000,00 € 1003 19 Finanzerträge Dez. II/ II/2 2 üpl. 896.233,18 € 1301 11 Personalauf- wendungen Der Rat beschloss am 20.06.2022 die Umsetzung des Konzepts Make or Buy Baumpflege und beauftragte die Verwaltung mit der Einrichtung von 19 Mehrstellen (0999/2022). Die Ratsvorlage beinhaltete, dass die Mehrstellen aus Minderaufwendµngen für Fremdvergabe Baumpflege finanziert werden. Die Stellenbesetzungen erfolgten sukzessive und liegen nun vollständig vor. Der Umschichtungsbedarf beträgt im Haushaltsjahr 2023 auf Basis der durchschnittlichen Personalkostenliste 896.233,18 €. 896.233,18 € 1301 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VIII/ 67 3 üpl. 98.500,00 € 0111 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mehraufwand für die Neueinrichtung des Dezernatsbüros entstand durch das Dienst-KFZ und die Neuausstattung des Dezernatsbüros. 98.500,00 € 0902 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. IX/ 15 4 üpl. 12.200,00 € 0111 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Im Dezernatsbüro von Dezernat VII sind in 2023 periodenfremde Aufwendungen für die Bereitstellungsgebühr des alten Dienstfahrzeugs in Höhe von rund 12.200 € für den Zeitraum 25.06.2018 bis 31.12.2022 angefallen. 12.200,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 2 5 üpl. 84.146,51 € 12.853,49 € 1201 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen 14 Bilanzielle Abschreibung Im Rahmen einer organisatorischen Optimierung erfolgte eine Umgliederung einer Abteilung des Amtes für Straßen und Radwegebau zum Bauverwaltungsamt. Die neue Abteilung erledigt das zentrale Verwaltungsmanagement für verschiedene Ämter des Dezernat für Mobilität. 73.505,04 € 12.853,49 € 10.641,47 € 1201 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibung 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. III/ 62/66
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 04.09.2023 1850/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 2 Auszahlung
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 151.851,00 € 0411 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur der Museen lag bislang in der Zuständigkeit des Museumsreferates und wurde zum Museumsdienst verlagert. 151.851,00 € 0401 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Dez. VII / 4522 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1850/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 04.09.2023
- Erstellt
- 31.05.2023 17:29