Mandari Insight

1850/2023

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 04.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 7.1.1

Anlage 1 Aufwendungen

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Auszahlung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Aufwendungen

2753 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 25.000,00 € 1202 15
Transferauf-
wendungen
Gemäß Gesellschaftervertrag der RVK leisten die Gesellschafter 
aufgrund eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses jeweils bis 
zum 15. eines jeden Monats Abschlagszahlungen auf den sich laut 
genehmigter Ergebnisplanung voraussichtlich ergebenden 
Verlustanteil. Aufgrund gestiegener Investitionstätigkeit und in Folge 
der notwendigen Aufnahme von Krediten erhöhen sich die 
Abschlagszahlungen. 
25.000,00 € 1003 19
Finanzerträge
Dez. II/ II/2
2 üpl. 896.233,18 € 1301 11
Personalauf-
wendungen
Der Rat beschloss am 20.06.2022 die Umsetzung des Konzepts Make 
or Buy Baumpflege und beauftragte die Verwaltung mit der Einrichtung 
von 19 Mehrstellen (0999/2022). Die Ratsvorlage beinhaltete, dass die 
Mehrstellen aus Minderaufwendµngen für Fremdvergabe Baumpflege 
finanziert werden. Die Stellenbesetzungen erfolgten sukzessive und 
liegen nun vollständig vor. Der Umschichtungsbedarf beträgt im 
Haushaltsjahr 2023 auf Basis der durchschnittlichen 
Personalkostenliste 896.233,18 €. 
896.233,18 € 1301 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VIII/ 
67
3 üpl. 98.500,00 € 0111 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Mehraufwand für die Neueinrichtung des Dezernatsbüros entstand 
durch das Dienst-KFZ und die Neuausstattung des Dezernatsbüros.
98.500,00 € 0902 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. IX/ 15
4 üpl. 12.200,00 € 0111 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Im Dezernatsbüro von Dezernat VII sind in 2023 periodenfremde 
Aufwendungen für die Bereitstellungsgebühr des alten 
Dienstfahrzeugs in Höhe von rund 12.200 € für den Zeitraum 
25.06.2018 bis 31.12.2022 angefallen. 
12.200,00 € 0401 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VII
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Seite 2
5 üpl. 84.146,51 €
12.853,49 €
1201 16
Sonstige ordentl.
 Aufwendungen
14 Bilanzielle 
Abschreibung
Im Rahmen einer organisatorischen Optimierung erfolgte eine 
Umgliederung einer Abteilung des Amtes für Straßen und 
Radwegebau zum Bauverwaltungsamt. Die neue Abteilung erledigt 
das zentrale Verwaltungsmanagement für verschiedene Ämter des 
Dezernat für Mobilität. 
73.505,04 €
12.853,49 €
10.641,47 €
1201 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
14
Bilanzielle 
Abschreibung
16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. III/ 
62/66

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3052 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 04.09.2023 
 1850/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der 
Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
 
Gez. Reker

Anlage 2 Auszahlung

725 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 151.851,00 € 0411 9
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der 
Infrastruktur der Museen lag bislang in der 
Zuständigkeit des Museumsreferates und wurde 
zum Museumsdienst verlagert.
151.851,00 € 0401 9
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Dez. VII /
4522
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.

Beratungsverlauf (2)

04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1850/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
04.09.2023
Erstellt
31.05.2023 17:29