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3372/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 19.09.2024 betreffend "Bundeswehr-Werbung im Stadionbad"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 31.10.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 7.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2282 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 31.10.2024 
 3372/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 07.11.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des 
Sportausschusses am 19.09.2024 betreffend "Bundeswehr-Werbung im Stadionbad" 
In der Sitzung des Sportausschusses am 19.09.2024 wurde folgende mündliche Anfrage ge-
stellt: 
 
Herr Gudacker erkundigte sich, inwiefern es die KölnBäder GmbH für angemessen hält, dass 
auch bei sehr jungem Publikum für die Bundeswehr als Arbeitgeber geworben wird. Gab es 
bereits Werbemaßnahmen in der Vergangenheit und sind weitere Kooperationen geplant? 
Wie hoch waren die Werbeeinnahmen? 
 
 
Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
„Es ist uns wichtig, Ihnen unsere Beweggründe darzulegen, warum wir Werbung für Arbeits-
plätze bei der Bundeswehr für notwendig und wichtig erachten: 
 
Die Bundeswehr spielt eine zentrale Rolle bei der Verteidigung und Sicherheit unseres Lan-
des. Es ist entscheidend, qualifizierte und motivierte Menschen für diese Aufgabe zu gewin-
nen, um die Einsatzbereitschaft und Effizienz der Bundeswehr zu gewährleisten. Zudem ist 
die Bundeswehr in Köln ein großer Arbeitgeber. 
 
Die Bundeswehr bietet eine breite Palette an Berufen und Karrieremöglichkeiten, von techni-
schen und medizinischen Berufen bis hin zu Führungspositionen. Diese Vielfalt ermöglicht es 
jungen Menschen, ihre Fähigkeiten und Talente zu entwickeln und in einem strukturierten Um-
feld zu wachsen. Werbung hilft, diese Möglichkeiten bekannt zu machen und Menschen anzu-
sprechen, die diese Chancen sonst vielleicht nicht wahrnehmen würden. 
 
Die KölnBäder sind immer bestrebt, Nebenerlöse zur Finanzierung des Bäderbetriebs zu ge-
nerieren, was u. a. durch Werbung erfolgt. Über Anfragen für die Schaltung von Werbung wird 
individuell unter Berücksichtigung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit sowie der besonderen 
Bindungen der KölnBäder als öffentliches Unternehmen entschieden.  
 
Grundsätzlich kann in allen Einrichtungen der KölnBäder Werbung geschaltet werden.  
Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir zu einzelnen Vertragskonditionen keine Aussagen ma-
chen.“ 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Sportausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3372/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
31.10.2024
Erstellt
28.10.2024 13:43