3372/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 19.09.2024 betreffend "Bundeswehr-Werbung im Stadionbad"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2282 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 31.10.2024 3372/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 07.11.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der VOLT-Fraktion in der Sitzung des Sportausschusses am 19.09.2024 betreffend "Bundeswehr-Werbung im Stadionbad" In der Sitzung des Sportausschusses am 19.09.2024 wurde folgende mündliche Anfrage ge- stellt: Herr Gudacker erkundigte sich, inwiefern es die KölnBäder GmbH für angemessen hält, dass auch bei sehr jungem Publikum für die Bundeswehr als Arbeitgeber geworben wird. Gab es bereits Werbemaßnahmen in der Vergangenheit und sind weitere Kooperationen geplant? Wie hoch waren die Werbeeinnahmen? Die KölnBäder GmbH nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Es ist uns wichtig, Ihnen unsere Beweggründe darzulegen, warum wir Werbung für Arbeits- plätze bei der Bundeswehr für notwendig und wichtig erachten: Die Bundeswehr spielt eine zentrale Rolle bei der Verteidigung und Sicherheit unseres Lan- des. Es ist entscheidend, qualifizierte und motivierte Menschen für diese Aufgabe zu gewin- nen, um die Einsatzbereitschaft und Effizienz der Bundeswehr zu gewährleisten. Zudem ist die Bundeswehr in Köln ein großer Arbeitgeber. Die Bundeswehr bietet eine breite Palette an Berufen und Karrieremöglichkeiten, von techni- schen und medizinischen Berufen bis hin zu Führungspositionen. Diese Vielfalt ermöglicht es jungen Menschen, ihre Fähigkeiten und Talente zu entwickeln und in einem strukturierten Um- feld zu wachsen. Werbung hilft, diese Möglichkeiten bekannt zu machen und Menschen anzu- sprechen, die diese Chancen sonst vielleicht nicht wahrnehmen würden. Die KölnBäder sind immer bestrebt, Nebenerlöse zur Finanzierung des Bäderbetriebs zu ge- nerieren, was u. a. durch Werbung erfolgt. Über Anfragen für die Schaltung von Werbung wird individuell unter Berücksichtigung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit sowie der besonderen Bindungen der KölnBäder als öffentliches Unternehmen entschieden. Grundsätzlich kann in allen Einrichtungen der KölnBäder Werbung geschaltet werden. Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir zu einzelnen Vertragskonditionen keine Aussagen ma- chen.“ Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3372/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 31.10.2024
- Erstellt
- 28.10.2024 13:43