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1537/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 09.03.2023, betreffend "Nutzung der Stromtankstellen an den Anlegern im Uferbereich Innenstadt/Deutz"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.05.2023, TOP 8.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1988 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 23.05.2023 
 1537/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 09.03.2023, betreffend "Nutzung der 
Stromtankstellen an den Anlegern im Uferbereich Innenstadt/Deutz" 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Wie viele Anlegevorgänge mit einer Liegezeit > 1 Stunde wurden im Jahr 2022 im Bereich 
Innenstadt / Deutz registriert und wie häufig wurde dabei Landstrom abgenommen?“ 
Antwort der Verwaltung:  
Die Vermietung der Anleger an Reedereien der Flusskreuzfahrtschiffe und der Tages- und 
Eventschifffahrt erfolgt durch die Betreiber der Anleger. Es erfolgt keine Meldung der Vermie-
tung an die Stadt Köln, daher können keine Daten zur Nutzung der Anleger übermittelt wer-
den.  
 
Bei Vorhandensein einer Landstromversorgung sind alle Flusskreuzfahrtschiffe und die Ta-
ges- und Eventschifffahrt zur Nutzung von Landstrom verpflichtet. Die Nutzung und Abwick-
lung obliegt den Betreibern der Anleger. Der Stadt Köln liegen keine Daten zur Häufigkeit der 
Nutzung der Landstromversorgung vor.  
 
„Welche Maßnahmen verfolgt die Stadt, damit zukünftig alle Liegezeiten von Schiffen mit der 
Möglichkeit, Landstrom aufzunehmen, auch so ablaufen?“  
Antwort der Verwaltung:  
Die Stadt Köln fordert von allen Betreibern der Anleger für die Flusskreuzfahrt, die jeweiligen 
Anleger mit einer Landstromversorgung auszustatten. Derzeit befindet sich die Verwaltung 
hierzu in Verhandlungsgesprächen mit den Betreibern der Anleger bzgl. der Mietverträge für 
die Anleger. Mit diesen langfristigen Verträgen sollen die Betreiber, neben einer allgemeinen 
Regelung zur Landstromnutzung, eine notwendige Planungssicherheit zur Ausstattung der 
Anleger mit Landstrom erhalten. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1537/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.05.2023
Erstellt
08.05.2023 16:08