1537/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 09.03.2023, betreffend "Nutzung der Stromtankstellen an den Anlegern im Uferbereich Innenstadt/Deutz"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
1988 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 23.05.2023 1537/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 09.03.2023, betreffend "Nutzung der Stromtankstellen an den Anlegern im Uferbereich Innenstadt/Deutz" Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Wie viele Anlegevorgänge mit einer Liegezeit > 1 Stunde wurden im Jahr 2022 im Bereich Innenstadt / Deutz registriert und wie häufig wurde dabei Landstrom abgenommen?“ Antwort der Verwaltung: Die Vermietung der Anleger an Reedereien der Flusskreuzfahrtschiffe und der Tages- und Eventschifffahrt erfolgt durch die Betreiber der Anleger. Es erfolgt keine Meldung der Vermie- tung an die Stadt Köln, daher können keine Daten zur Nutzung der Anleger übermittelt wer- den. Bei Vorhandensein einer Landstromversorgung sind alle Flusskreuzfahrtschiffe und die Ta- ges- und Eventschifffahrt zur Nutzung von Landstrom verpflichtet. Die Nutzung und Abwick- lung obliegt den Betreibern der Anleger. Der Stadt Köln liegen keine Daten zur Häufigkeit der Nutzung der Landstromversorgung vor. „Welche Maßnahmen verfolgt die Stadt, damit zukünftig alle Liegezeiten von Schiffen mit der Möglichkeit, Landstrom aufzunehmen, auch so ablaufen?“ Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln fordert von allen Betreibern der Anleger für die Flusskreuzfahrt, die jeweiligen Anleger mit einer Landstromversorgung auszustatten. Derzeit befindet sich die Verwaltung hierzu in Verhandlungsgesprächen mit den Betreibern der Anleger bzgl. der Mietverträge für die Anleger. Mit diesen langfristigen Verträgen sollen die Betreiber, neben einer allgemeinen Regelung zur Landstromnutzung, eine notwendige Planungssicherheit zur Ausstattung der Anleger mit Landstrom erhalten. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1537/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.05.2023
- Erstellt
- 08.05.2023 16:08