AN/0779/2018
Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ Köln muss sich um Förderungen für soziale Integration im Quartier bemühen!
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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
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An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.05.2018 AN/0779/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018„ Köln muss sich um Förderungen für soziale Integration im Quartier bemühen! Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion im Rat der Stadt bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesord- nung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.05.2018 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, sich am Städ- tebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ von Bund und Land NRW zu beteiligen und geeignete Projekte zur Förderung anzumelden. Der kommunale Mitfinanzierungsanteil, insbe- sondere die Beteiligung der Kommune in Höhe von 10 % an den zuwen- dungsfähigen Ausgaben ist sicherzustellen. 2. Die räumliche Verortung der Projekte zu 1. berücksichtigt insbesondere die vom Rat der Stadt Köln festgelegten Gebiete der „Sozialen Stadt“ ge- mäß § 171e Abs. 3 BauGB, darin enthalten die 11 Sozialräume des Kölner Integrierten Handlungskon- zept „Starke Veedel – Starkes Köln“: 1 Bickendorf, Westend und Ossendorf, 2 Bilderstöckchen, 3 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, 4 Bocklemünd/Mengenich, 5 Buchheim und Buchforst, - 2 - 6 Höhenberg und Vingst, 7 Humboldt/Gremberg und Kalk, 8 Meschenich und Rondorf, 9 Mülheim-Nord und Keupstraße, 10 Ostheim und Neubrück, 11 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil, die übrigen Quartiere des „Gebiets der Sozialen Stadt Köln-Mülheim“ sowie das Gebiet des Integrierten Handlungskonzepts Lindweiler. Darüber hinaus gehende Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf (vgl. Index „Soziale Lage“) sind nach Möglichkeit ebenfalls zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor allem die Beantragung der Förderung folgender Projekte zu prüfen: - Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum am Mühlenweg/Ossendorfer Weg im Bickendorfer Westend (keine Förderung 2017), - Attraktivierung /Revitalisierung des Ossendorfparks (keine Förderung 2017), - Ausbau des Bürgerzentrums Engelshof (Melkerhaus) in Westhoven, - Modernisierung (Heizungsanlage) und energetische Sanierung der BEOS-Sporthalle (Gelände Carlswerk, Werksgelände 1.9) in Mülheim, - Dacherneuerung der Begegnungsstätte Glashütte der AWO in Porz, - Sanierung des Bolzplatzes der Siedlung „Im Mönchsfeld“ in Roggen- dorf/Thenhoven, - Sanierung/Erneuerung des Bewegungspavillons des Kinder- und Jugen- hauses „Alte Schule“ Widdersdorf, - Sanierung des Abenteuerspielplatzes Vogesenstraße in Bilderstöckchen, - Dachsanierung des Bürgerzentrums in Finkenberg. 4. Von der Möglichkeit der Weiterleitung von Mitteln an Dritte, z.B. an vor Ort tätige Initiativen, Fördervereine, Wohlfahrtsverbände, städtische Beteili- gungsgesellschaften etc. (z.B. Betreiber von Jugendzentren, Sportvereine, Spielplatzpaten), ist Gebrauch zu machen. 5. Bei der Umsetzung der beantragten Projekte sind Bürgerbeteiligungen durchzuführen. Dafür sind Verfügungsmittel für sog. investitionsbegleiten- de Maßnahmen zu beantragen. Insbesondere ist die Partizipation von Kin- dern und Jugendlichen sowie sog. beteiligungsferner Schichten sicher zu stellen. 6. Fristende zur Einreichung der Projektanträge bei der Bezirksregierung Köln ist der 31.07.2018. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zur Sitzung des Hauptausschusses am 23.07.2018 eine priorisierte Übersicht über die Maßnahmen, die zur Förderung angemeldet werden sollen, vorzulegen. Begründung: - 3 - Bund und Länder haben sich für die Jahre 2017 bis 2020 auf einen Investitions- pakt verständigt. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier, die Sicherung von Wachstum und Beschäfti- gung, die Förderung von Bildung und Familie sowie Maßnahmen zum Klimaschutz sind gemeinsame Anliegen von Bund, Ländern sowie Städten und Gemeinden. Dabei bildet die Erneuerung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen einen zentralen Ansatzpunkt. Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier werden folgende Ziele verfolgt: Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier, Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öf- fentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierear- mut und -freiheit, Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflä- chen. Der Investitionspakt richtet sich zuvörderst an Gebiete, die bereits in Program- me der Städtebauförderung aufgenommen worden sind. Beispielhaft werden Ge- biete der „Sozialen Stadt“ und von Erhaltungssatzungen genannt. Daher sind die 11 Sozialräume des Programmgebiets „Starke Veedel – starkes Köln“ geradezu prädestiniert, bei diesem Projektaufruf berücksichtigt zu werden. Gleiches gilt für das Gebiet des IHK Lindweiler. Ebenso können Projekte in Sachgebieten geför- dert werden, für die es eine Gesamtstrategie bzw. Fachplanung gibt. Durch das Programm können insbesondere Investitionen in Spielplätze und Parks, öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Sportanlagen, Kinder- tagesstätten, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, kulturelle Einrichtungen, Biblio- theken und Stadtteilzentren gefördert werden. Um die Entwicklung von benachteiligten Gebieten weiter voran zu bringen, sind Anmeldungen zum Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ unerlässlich. Begründung der Dringlichkeit: Angesichts des Fristendes zur Einreichung der Projektanträge bei der Bezirksre- gierung Köln am 31.07.2018 ist eine jetzige Entscheidung geboten, um ausrei- chende Prüf- und Antragsfristen zu haben. Die zur StEA-Sitzung am 17.05.2018 vorliegende Beantwortung 1563/2018 zu einer Anfrage betr. „Städtebauförde- rung nutzen“ enthält keinen Hinweis, dass eine Antragstellung der Stadt Köln bzgl. Fördermittel aus diesem Investitionspaket geplant ist. Mit freundlichen Grüßen - 4 - gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0779/2018
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 17.05.2018
- Erstellt
- 17.05.2018 09:19