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AN/0779/2018

Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ Köln muss sich um Förderungen für soziale Integration im Quartier bemühen!

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 17.05.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.05.2018, TOP 3.1

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

6540 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.05.2018 
 
AN/0779/2018 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 
 
Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Soziale 
Integration im Quartier NRW 2018„ 
Köln muss sich um Förderungen für soziale Integration im Quartier bemühen! 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesord-
nung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.05.2018 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, sich am Städ-
tebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 
NRW 2018“ von Bund und Land NRW zu beteiligen und geeignete Projekte 
zur Förderung anzumelden. Der kommunale Mitfinanzierungsanteil, insbe-
sondere die Beteiligung der Kommune in Höhe von 10 % an den zuwen-
dungsfähigen Ausgaben ist sicherzustellen. 
 
2. Die räumliche Verortung der Projekte zu 1. berücksichtigt insbesondere  
 
die vom Rat der Stadt Köln festgelegten Gebiete der „Sozialen Stadt“ ge-
mäß § 171e Abs. 3 BauGB,  
darin enthalten die 11 Sozialräume des Kölner Integrierten Handlungskon-
zept „Starke Veedel – Starkes Köln“: 
 
1 Bickendorf, Westend und Ossendorf, 
2 Bilderstöckchen, 
3 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, 
4 Bocklemünd/Mengenich, 
5 Buchheim und Buchforst,

- 2 - 
 
6 Höhenberg und Vingst, 
7 Humboldt/Gremberg und Kalk, 
8 Meschenich und Rondorf,  
9 Mülheim-Nord und Keupstraße, 
10 Ostheim und Neubrück, 
11 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil, 
 
die übrigen Quartiere des „Gebiets der Sozialen Stadt Köln-Mülheim“ 
 
sowie das Gebiet des Integrierten Handlungskonzepts Lindweiler. 
 
Darüber hinaus gehende Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf (vgl. 
Index „Soziale Lage“) sind nach Möglichkeit ebenfalls zu berücksichtigen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor allem die Beantragung der Förderung 
folgender Projekte zu prüfen: 
 
- Neuanlage Spiel-/Bewegungsraum am Mühlenweg/Ossendorfer Weg im 
Bickendorfer Westend (keine Förderung 2017), 
- Attraktivierung /Revitalisierung des Ossendorfparks (keine Förderung 
2017), 
- Ausbau des Bürgerzentrums Engelshof (Melkerhaus) in Westhoven, 
- Modernisierung (Heizungsanlage) und energetische Sanierung der   
BEOS-Sporthalle (Gelände Carlswerk, Werksgelände 1.9) in Mülheim,  
- Dacherneuerung der Begegnungsstätte Glashütte der AWO in Porz, 
- Sanierung des Bolzplatzes der Siedlung „Im Mönchsfeld“ in Roggen-
dorf/Thenhoven, 
- Sanierung/Erneuerung des Bewegungspavillons des Kinder- und Jugen-
hauses „Alte Schule“ Widdersdorf, 
- Sanierung des Abenteuerspielplatzes Vogesenstraße in Bilderstöckchen, 
- Dachsanierung des Bürgerzentrums in Finkenberg. 
 
4. Von der Möglichkeit der Weiterleitung von Mitteln an Dritte, z.B. an vor Ort 
tätige Initiativen, Fördervereine, Wohlfahrtsverbände, städtische Beteili-
gungsgesellschaften etc. (z.B. Betreiber von Jugendzentren, Sportvereine, 
Spielplatzpaten), ist Gebrauch zu machen. 
 
5. Bei der Umsetzung der beantragten Projekte sind Bürgerbeteiligungen 
durchzuführen. Dafür sind Verfügungsmittel für sog. investitionsbegleiten-
de Maßnahmen zu beantragen. Insbesondere ist die Partizipation von Kin-
dern und Jugendlichen sowie sog. beteiligungsferner Schichten sicher zu 
stellen. 
 
6. Fristende zur Einreichung der Projektanträge bei der Bezirksregierung Köln 
ist der 31.07.2018. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zur Sitzung des 
Hauptausschusses am 23.07.2018 eine priorisierte Übersicht über die 
Maßnahmen, die zur Förderung angemeldet werden sollen, vorzulegen. 
 
 
 
Begründung:

- 3 - 
 
 
Bund und Länder haben sich für die Jahre 2017 bis 2020 auf einen Investitions-
pakt verständigt. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der 
sozialen Integration im Quartier, die Sicherung von Wachstum und Beschäfti-
gung, die Förderung von Bildung und Familie sowie Maßnahmen zum Klimaschutz 
sind gemeinsame Anliegen von Bund, Ländern sowie Städten und Gemeinden. 
Dabei bildet die Erneuerung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen einen 
zentralen Ansatzpunkt. 
Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier werden folgende Ziele 
verfolgt: 
 Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im 
Quartier, 
 Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öf-
fentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierear-
mut und -freiheit, 
 Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflä-
chen. 
Der Investitionspakt  richtet sich zuvörderst an Gebiete, die bereits in Program-
me der Städtebauförderung aufgenommen worden sind. Beispielhaft werden Ge-
biete der „Sozialen Stadt“ und von Erhaltungssatzungen genannt. Daher sind die 
11 Sozialräume des Programmgebiets „Starke Veedel – starkes Köln“ geradezu 
prädestiniert, bei diesem Projektaufruf berücksichtigt zu werden. Gleiches gilt für 
das Gebiet des IHK Lindweiler. Ebenso können Projekte in Sachgebieten geför-
dert werden, für die es eine Gesamtstrategie bzw. Fachplanung gibt. 
 
Durch das Programm können insbesondere Investitionen in Spielplätze und 
Parks, öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Sportanlagen, Kinder-
tagesstätten, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, kulturelle Einrichtungen, Biblio-
theken und Stadtteilzentren gefördert werden. 
 
Um die Entwicklung von benachteiligten Gebieten weiter voran zu bringen, sind 
Anmeldungen zum Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im 
Quartier NRW 2018“ unerlässlich. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Angesichts des Fristendes zur Einreichung der Projektanträge bei der Bezirksre-
gierung Köln am 31.07.2018 ist eine jetzige Entscheidung geboten, um ausrei-
chende Prüf- und Antragsfristen zu haben. Die zur StEA-Sitzung am 17.05.2018 
vorliegende Beantwortung 1563/2018 zu einer Anfrage betr. „Städtebauförde-
rung nutzen“ enthält keinen Hinweis, dass eine Antragstellung der Stadt Köln 
bzgl. Fördermittel aus diesem Investitionspaket geplant ist. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

- 4 - 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0779/2018
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
17.05.2018
Erstellt
17.05.2018 09:19