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A-S/0001/2009

Einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Angelmodder Weg

Antrag an die BV Südost 15.01.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 20.04.2010, TOP 5.1

Originalantrag

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Originalantrag

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FDP in der BV Südost, Geringhoffstraße 48, 48163 Münster 
F DP  IN DER BV  SÜDOST  – DIE LIBERALEN  
Die FDP  in der Bezirksvertretung im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: bv-suedost@fdp-
ms.de 
 Willi Schriek 
 Silberbrink 29 
 48167 Münster 
 02506-302782 
 
 13.1.2009  
 
 
 
 
 An die 
Bezirksverwaltung Süddost 
Am Steintor 
48167 Münster-Wolbeck 
 
 
 
 
Antrag für die BV-Sitzung am 20.1.2009 
 
 
Die Bezirksvertretung Südost möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit verbessert wird, wenn auf 
dem Angelmodder Weg zwischen Wersebrücke und Ortsei ngangsschild Gremmendorf eine 
einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. 
 
 
Begründung: 
 
Nur für eine kurze Wegstrecke wird die Erhöhung der  Geschwindigkeit auf 70 km/h erlaubt. 
Das führt oft dazu, dass aus Angelmodde kommende Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit 
an Kreuzung des Angelmodder Weges mit der Straße Be winkel und dem Radweg durch die 
Anlage Vornholt heranfahren.

Beratungsverlauf (2)

17.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Geringhoffstraße 48
  • Angelmodder Weg
  • Silberbrink 29
  • Am Steintor

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Details

Vorlagen-Nr.
A-S/0001/2009
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
15.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37