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AN/0070/2017

Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen

SPD Antrag nach § 3 19.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.02.2017, TOP 8.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

3196 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses  
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
 
Frau  
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 24 6 57 
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2017 
 
AN/0070/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 06.02.2017 
 
Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 06.02.2017 zu 
setzen: 
 
 
Beschluss: 
Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen vom 
26.08.1999 wird wie folgt an die gesetzlich geforderte Gendergerechtigkeit angepasst: 
1. Die Richtlinie ist sprachlich so zu überarbeiten, dass den Erfordernissen der Genderge-
rechtigkeit bzw. einer geschlechterneutralen Formulierung Rechnung getragen wird. 
2. Der Abschnitt „3. Benennung nach Personen“ ist um folgende Regelung zur Genderge-
rechtigkeit zu ergänzen: 
Bei der Wahl von geeigneten Personen ist besonders auf ein ausgewogenes Verhält-
nis der Geschlechter zu achten. 
3. Die so geänderte Richtlinie ist dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. 
  
 
Begründung:

- 2 - 
 
Am 14. November 2016 ist die Stadt Köln als eine von fünf deutschen Städten mit dem 
"Gender Award – Kommune mit Zukunft" ausgezeichnet worden. Das ist sehr erfreulich und 
zeigt, dass Köln bei diesem wichtigen Thema durchaus eine Vorreiterrolle einnimmt und zu-
gleich eine Vorbildfunktion hat. Die Erfolge beruhen auf einem weiten Weg. So hat der Rat 
2003 in seinem Leitbild Köln 2020 beschlossen: 
 
„Köln verfolgt die Strategie des Gender Mainstreaming, die bei allen Vorhaben und Ent-
scheidungen beachtet wird. Gender Mainstreaming ist damit ein Auftrag an die Verantwortli-
chen und die Beschäftigten, die unterschiedlichen Interessen, Potentiale und Lebenssituatio-
nen von Frauen und Männern in der Organisationsstruktur, in der Gestaltung von Prozessen 
und Arbeitsabläufen, in den Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und Öf-
fentlichkeitsarbeit von vorneherein zu berücksichtigen“. 
 
Die Auszeichnung muss Anreiz sein, diesen Weg konsequent fortzuführen, sich nicht auf 
dem Erreichten auszuruhen und die positiven Errungenschaften in allen Bereichen des städ-
tischen Handelns zu verfestigen. Insbesondere im Stadtbild fällt immer noch auf, dass ein 
Großteil von öffentlichen Einrichtungen, Straßen und Plätzen, die nach Personen benannt 
sind, männliche Namen tragen. Rund 600 Straßen und Plätze sind in Köln nach Männern 
benannt und nur ca. 40 nach Frauen. Hier besteht dringender Nachholbedarf, um das Thema 
„Gendergerechtigkeit“ auch im Kölner Straßenbild sichtbar zu machen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

06.02.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0070/2017
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
19.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27