AN/0070/2017
Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen
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SPD Antrag nach § 3
3196 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 24 6 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2017 AN/0070/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.02.2017 Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Aus- schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 06.02.2017 zu setzen: Beschluss: Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen vom 26.08.1999 wird wie folgt an die gesetzlich geforderte Gendergerechtigkeit angepasst: 1. Die Richtlinie ist sprachlich so zu überarbeiten, dass den Erfordernissen der Genderge- rechtigkeit bzw. einer geschlechterneutralen Formulierung Rechnung getragen wird. 2. Der Abschnitt „3. Benennung nach Personen“ ist um folgende Regelung zur Genderge- rechtigkeit zu ergänzen: Bei der Wahl von geeigneten Personen ist besonders auf ein ausgewogenes Verhält- nis der Geschlechter zu achten. 3. Die so geänderte Richtlinie ist dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: - 2 - Am 14. November 2016 ist die Stadt Köln als eine von fünf deutschen Städten mit dem "Gender Award – Kommune mit Zukunft" ausgezeichnet worden. Das ist sehr erfreulich und zeigt, dass Köln bei diesem wichtigen Thema durchaus eine Vorreiterrolle einnimmt und zu- gleich eine Vorbildfunktion hat. Die Erfolge beruhen auf einem weiten Weg. So hat der Rat 2003 in seinem Leitbild Köln 2020 beschlossen: „Köln verfolgt die Strategie des Gender Mainstreaming, die bei allen Vorhaben und Ent- scheidungen beachtet wird. Gender Mainstreaming ist damit ein Auftrag an die Verantwortli- chen und die Beschäftigten, die unterschiedlichen Interessen, Potentiale und Lebenssituatio- nen von Frauen und Männern in der Organisationsstruktur, in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen, in den Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und Öf- fentlichkeitsarbeit von vorneherein zu berücksichtigen“. Die Auszeichnung muss Anreiz sein, diesen Weg konsequent fortzuführen, sich nicht auf dem Erreichten auszuruhen und die positiven Errungenschaften in allen Bereichen des städ- tischen Handelns zu verfestigen. Insbesondere im Stadtbild fällt immer noch auf, dass ein Großteil von öffentlichen Einrichtungen, Straßen und Plätzen, die nach Personen benannt sind, männliche Namen tragen. Rund 600 Straßen und Plätze sind in Köln nach Männern benannt und nur ca. 40 nach Frauen. Hier besteht dringender Nachholbedarf, um das Thema „Gendergerechtigkeit“ auch im Kölner Straßenbild sichtbar zu machen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0070/2017
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 19.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27