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0664/2024

Wiederwahl des Beigeordneten Herrn Dr. Harald Rau, Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2588 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/114 
 
Vorlagen-Nummer 
 0664/2024 
Freigabedatum 
04.03.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wiederwahl des Beigeordneten Herrn Dr. Harald Rau, Dezernat V – Soziales, 
Gesundheit und Wohnen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat wählt Herrn Dr. Harald Rau erneut zum Beigeordneten. 
 
Als Geschäftskreis wird ihm weiterhin das Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen 
übertragen, dem folgende Dienststellen zugeordnet sind:  
- Stabsstelle Sozialplanung/Sozialberichterstattung 
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
- Jobcenter 
- Gesundheitsamt  
- Amt für Wohnungswesen. 
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. 
 
Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 8 nach dem Landesbesoldungsgesetz 
Nordrhein-Westfalen gezahlt. 
 
 
 
 
 
 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Herr Dr. Rau wurde vom Rat der Stadt Köln am 10.05.2016 für die Dauer von acht Jahren 
zum Beigeordneten für Soziales, Integration und Umwelt gewählt. Er hat sein Amt als Beige-
ordneter am 01.08.2016 angetreten. Entsprechend endet die Wahlzeit von Herrn Dr. Rau am 
31.07.2024.  
Nach § 71 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist die Wahl oder Wiederwahl 
von Beigeordneten sechs Monate vor Freiwerden der Stelle möglich. Bei einer Wiederwahl 
kann gemäß § 71 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW von der Ausschreibung der Stelle 
abgesehen werden. 
Der Beigeordnete ist nach § 71 Absatz 5 Satz 1 GO NW verpflichtet, eine erste und zweite 
Wiederwahl anzunehmen, wenn er spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiederge-
wählt wird. 
Herr Dr. Rau wird seit 01.01.2020 in der gemäß § 2 Absatz 3 Eingruppierungsverordnung 
NRW nach Besoldungsgruppe B 8 Landesbesoldungsgesetz NRW besoldet. In dieser Besol-
dungsgruppe wird er gemäß § 2 Absatz 3 Eingruppierungsverordnung NRW weiterhin ein-
gruppiert. 
Nach den gesetzlichen Regelungen zur dynamischen Altersgrenze wird Herr Dr. Rau im Falle 
seiner Wiederwahl gemäß § 31 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW mit Ablauf des 
30.11.2028 in den Ruhestand versetzt werden.   
Nach § 17 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde 
einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehändigt wer-
den, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregie-
rung nicht beanstandet wurde.

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0664/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.03.2024
Erstellt
19.02.2024 14:23