AN/2115/2023
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/DIE PARTEI, CDU-Fraktion, Fr. Schroeder (Klimafreunde), Fr. Pöttgen (FDP) und Hr. Scholz (GUT), betr.: Umbenennungsprozess Wißmann- und Gravenreuthstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)
7431 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Fraktion Die Linke/DIE PARTEI CDU-Fraktion Elke Schroeder (Klimafreunde) Marlis Pöttgen (FDP) Tobias Scholz (GUT) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2115/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/DIE PARTEI, CDU-Fraktion, Fr. Schroeder (Klimafreunde), Fr. Pöttgen (FDP) und Hr. Scholz (GUT), betr.: Umbenennungsprozess Wißmann- und Gravenreuthstraße Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, entsprechend der Stellungnahme des Historischen Beirates zu kolonial belasteten Straßen im Stadtbezirk Ehrenfeld, ein Umbe- nennungsverfahren für die Gravenreuth- und Wißmannstraße einzuleiten. Das Verfahren soll analog zum Umbenennungsprozess historisch belasteter Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf durchgeführt werden. Dabei soll in vier Schritten vorgegangen werden: 1. Die Verwaltung führt gemeinsam mit der Bezirksvertretung eine Veranstaltung zur In- formation der Öffentlichkeit und zur Aufklärung über den Prozess und die Hinter- gründe der Umbenennung durch. Bei der Umbenennung ist die erneuerte Richtlinie zur Benennung von Straßen und Plätzen explizit anzuwenden und in die Vorprüfung der Verwaltung einzubeziehen. Dabei sollen insbesondere die geschichtlichen Hin- tergründe für die eingestuften Straßen und Plätze sichtbar gemacht werden z.B. über die Anbringung von Erläuterungstafeln oder QR-Codes. 2. Einrichtung einer Funktionsmailadresse, an die Namensvorschläge geschickt werden können. Zudem soll es die Möglichkeit geben, Namensvorschläge per Brief an die Stadt Köln (Bürgeramt Ehrenfeld) zu schicken. 3. Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit dem Historischen Beirat die eingegangenen Namensvorschläge und legt der Bezirksvertretung eine bereinigte Liste vor. 4. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld entscheidet über die endgültige Namensgebung. Des Weiteren ist von der Verwaltung: 5. zu prüfen und darzustellen, wie hoch die Kosten für neue amtliche Dokumente und für die Ummeldung bei den städtischen Behörden, Ämtern Versorgungsstellen etc. für - 2 - Anwohner*innen, Haus- und Grundbesitzer*innen sowie für anliegende Gewerbebe- triebe sind und ob diese Kosten von der Stadt ganz oder teilweise erlassen oder übernommen werden können. Alle weiteren notwendigen Kosten, die auf die Betroffe- nen zukommen, sind vorab darzustellen, insbesondere wie hoch diese sind und in- wieweit diese erlassen oder übernommen werden können. 6. Der notwendige Aufwand für die Anwohner*innen durch Neubeantragung bzw. Um- schreibung amtlicher Dokumente ist möglichst zu minimieren. Begründung Der Historische Beirat empfiehlt der Bezirksvertretung einstimmig, die Gravenreuth- und Wiß- mannstraße umzubenennen und schlägt der Bezirksvertretung vor, die Verwaltung mit dem Umbenennungsverfahren zu beauftragen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld möchte nun mit der Wißmannstraße und der Gravenreuthstraße in den bezirklichen Aufarbeitungsprozess des ko- lonialen Erbes einsteigen. Darüber hinaus sollen alle Straßennamen überprüft werden, deren Namensgeber nach 1870 verstorben sind. Der Schwerpunkt der Recherchen soll auf den Bereichen Kolonialismus, Mi- litarismus, Nationalsozialismus und Antisemitismus liegen. Die deutsche Kolonialgeschichte spielte in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik lange Zeit kaum eine Rolle. Nicht nur nahm sich der überseeische Besitz des Deutschen Reiches im Vergleich zu den imperialen Territo- rien Großbritanniens und der Republik F rankreich bescheiden aus, auch war die deutsche Kolonialgeschichte sehr kurz. Erst 1884 erklärte das Deutsche Reich Gebiete in Afrika zu Ko- lonien. In Deutschland und auch in Köln gibt es Straßen oder Plätze, deren Namen an die Kolonialzeit des Deutschen Reiches erinnern. Es geht darum, „mit offenen Augen durch die Stadt zu ge- hen“ und sich zu fragen, „wer für uns Menschen sind, die es wert sind, in die Geschichte ein- zugehen“ Die koloniale Vergangenheit des Deutschen Reiches spiegelt sich in Straßennamen und Gebäuden wider. Die Besetzung der Kolonialgebiete verlief wie folgt: Zuerst marschierte das deutsche Militär ein. Dann wurde die Bevölkerung mit Gewalt und Ter- ror unter die deutsche Herrschaft gezwungen. Schließlich wurde nach dem Sieg die deutsche „Schutzherrschaft“ über die Kolonie ausgeru- fen. Die Gewalt, mit der die deutschen Kolonialherren ihren Herrschaftsanspruch durchsetzen, führte immer wieder zu Aufständen der einheimischen Bevölkerung. Da die deutschen Koloni- altruppen materiell und technisch weit überlegen waren, in den Weiten ihrer afrikanischen Ko- lonialgebiete aber nur wenig Präsenz zeigen konnten, griffen die Einheimischen zumeist auf Guerillataktiken zurück. Die deutsche Kolonialmacht reagierte darauf ähnlich wie aus anderen Beispielen asymmetrischer Kriegführung von Kolonialmächten bekannt: Sie führte Krieg ge- gen die Bevölkerung. In einer Strategie der verbrannten Erde zerstörten sie Dörfer, verhinder- ten wirtschaftliche Aktivitäten und nahmen den Menschen jeglichen Schutz vor wilden Tieren. Sie zwangen die Bevölkerung zur Flucht in unzugängliche Gebiete, wo viele von ihnen ver- hungerten. Mit dieser bewussten Strategie veränderten die Deutschen das Gesicht ganzer Landstriche nachhaltig und machten sie für Jahrzehnte unbewohnbar. Wer waren die kolonialen Akteure: - 3 - Hermann Wilhelm Leopold Ludwig Wissmann, seit 1890 von Wissmann, war ein Abenteurer, Söldner und Reichskommissar für Ostafrika, das heutige Ruanda und Tansania. Er wurde der erste Kommandeur der ersten deutschen Kolonialtruppe, der so genannten „Wissmann - Truppe“. Karl Freiherr von Gravenreuth führte in Südkamerun Krieg gegen aufständische Stämme und fand dabei den Tod. Die Verbrechen der Kolonialzeit sind kaum angemessen aufgearbeitet worden. Bundespräsident Steinmeier hat bei seinem Besuch in Tansania am 01.11.2023 um Entschul- digung für die Gewalttaten der deutschen Kolonialherren gebeten. Ziel der Bundesregierung sei es, die Zeit der Ausbeutung und Gewalt gemeinsam aufzuarbeiten. Wir sollten als Bezirks- vertretung in unserer Verantwortung einen Beitrag dazu leisten. Das Umbenennungsverfahren soll, wie oben beantragt analog zum Umbenennungsprozess historisch belasteter Straßen in Düsseldorf ablaufen. Die Anwohner*innen, Haus- und Grundstückseigentümer sowie die anliegenden Gewerbebe- triebe der betroffenen Straßen haben keine Schuld an der Benennung mit Namen aus den Bereichen Kolonialismus, Militarismus, Nationalsozialismus und Antisemitismus. Daher muss die Stadt Köln die durch die Umbenennung entstandenen Kosten vollständig übernehmen und Entschädigungszahlungen leistet. Die Kosten der Umbenennungen müssen in den kommen- den Jahren in den Haushalt der Stadt Köln eingestellt werden. gez. gez. Esther Kings Petra Bossinger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion gez. gez. Ulrike Detjen Martin Berg Fraktion Die Linke/DIE PARTEI CDU-Fraktion gez. gez. Elke Schroeder Marlis Pöttgen Klimafreunde FDP gez. Tobias Scholz GUT
Sachstandsbericht BV
3031 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-4
Vorlagen-Nummer
AN/2115/2023
Stand: 29.02.2024
Sachstandsbericht
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die
Linke/DIE PARTEI, CDU-Fraktion, Fr. Schroeder (Klimafreunde), Fr. Pöttgen (FDP) und
Hr. Scholz (GUT), betr.: Umbenennungsprozess Wißmann- und Gravenreuthstraße
Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, entsprechend der Stellungnahme
des Historischen Beirates zu kolonial belasteten Straßen im Stadtbezirk Ehrenfeld, ein Umbe-
nennungsverfahren für die Gravenreuth- und Wißmannstraße einzuleiten. Das Verfahren soll
analog zum Umbenennungsprozess historisch belasteter Straßen in der Landeshauptstadt
Düsseldorf durchgeführt werden. Dabei soll in vier Schritten vorgegangen werden:
1. Die Verwaltung führt gemeinsam mit der Bezirksvertretung eine Veranstaltung zur In-
formation der Öffentlichkeit und zur Aufklärung über den Prozess und die Hintergründe
der Umbenennung durch. Bei der Umbenennung ist die erneuerte Richtlinie zur Be-
nennung von Straßen und Plätzen explizit anzuwenden und in die Vorprüfung der Ver-
waltung einzubeziehen. Dabei sollen insbesondere die geschichtlichen Hintergründe
für die eingestuften Straßen und Plätze sichtbar
gemacht werden z.B. über die Anbringung von Erläuterungstafeln oder QR-Codes.
2. Einrichtung einer Funktionsmailadresse, an die Namensvorschläge geschickt werden
können. Zudem soll es die Möglichkeit geben, Namensvorschläge per Brief an die
Stadt Köln (Bürgeramt Ehrenfeld) zu schicken.
3. Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit dem Historischen Beirat die eingegangenen
Namensvorschläge und legt der Bezirksvertretung eine bereinigte Liste vor.
4. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld entscheidet über die endgültige Namensgebung.
Des Weiteren ist von der Verwaltung:
5. zu prüfen und darzustellen, wie hoch die Kosten für neue amtliche Dokumente und für
die Ummeldung bei den städtischen Behörden, Ämtern Versorgungsstellen etc. für An-
wohner*innen, Haus- und Grundbesitzer*innen sowie für anliegende Gewerbebetriebe
sind und ob diese Kosten von der Stadt ganz oder teilweise erlassen oder übernom-
men werden können. Alle weiteren notwendigen Kosten, die auf die Betroffenen zu-
kommen, sind vorab darzustellen, insbesondere wie hoch diese sind und inwieweit
diese erlassen oder übernommen werden können.
6. Der notwendige Aufwand für die Anwohner*innen durch Neubeantragung bzw. Um-
schreibung amtlicher Dokumente ist möglichst zu minimieren.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die in den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen un-
ter Punkt 4.4 vorgeschriebene Anwohner*innenbefragung wurde eingeleitet. Rückmeldefrist ist
31.03.2024.
Nächste Schritte:
Im Anschluss werden die Rückmeldungen ausgewertet und die Ergebnisse in einer Be-
schlussvorlage der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgelegt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2115/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
- Datum
- 27.11.2023
- Erstellt
- 27.11.2023 10:02