3259/2018
Korkenzieherweide in Köln Blumenberg, Teufelsbergstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3774 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 3259/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Korkenzieherweide in Köln Blumenberg, Teufelsbergstraße TOP 11.2.1 Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Gökpinar in der Stizung vom 20.09.2018 Anfrage: In der Teufelsbergstraße in Köln-Blumenberg befindet sich ein Kindergarten. Da sich dieser Baum auf dem Grundstück der Kita befindet haben sich die Anwohner an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gewandt. Seit März 2017 liegt dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ein Schreiben eines Anwohners vor. Der Pflanzabstand vom Baum zur Straße beträgt 15 cm und der Abstand zum Wasserablauf auf der Straße beträgt 190 cm. Schäden an dem Wasserablauf und Straßenschäden sind voraussehbar. 1) Was wurde bisher unternommen um den Schaden zu beheben? 2) Falls noch nichts unternommen wurde, warum nicht? 3) Warum wurde hier ein Flachwurzler nicht entsprechend der Norm gepflanzt? 4) Ist bekannt, dass die Korkenzieherweide schnell wachsen und aggressive Wurzeln haben? Antwort der Verwaltung: Das Schreiben des Bürgers vom 01.06.2017 wurde bereits am 07.06.2017 durch das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen ausführlich beantwortet: „Die Stadt Köln ist lediglich Mieter des Grundstücks. Gemäß § 94 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Verantwortlich für die Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigen durch Pflanzen-Überwüchse oder ähnliches ist selbstverständlich der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter. Entsprechend § 910 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks jedoch Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbar- grundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht in- nerhalb der Frist erfolgt. 2 Dem Eigentümer steht dieses Recht jedoch nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Be- nutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. Gemäß § 7 Baumschutzsatzung ist der Erlaubnisantrag für eine Baumfällung vom Eigentümer zu stellen. die Stadt Köln kann ohne diesen Antrag keine Erlaubnis erteilen. Unabhängig davon gibt es für Ihre Forderung auf Entfernung der Korkenzieherweide vom Grundstück der Kita keine recht- liche Grundlage. Die Pflanzung eines Baumes bedarf keiner Genehmigung. Es ist jedoch gelten- des Recht zu beachten. Nach § 41 Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) ist für eine Korkenzie- herweide ein Grenzabstand zum Nachbargrundstück von zwei Metern einzuhalten, welcher hier deutlich überschritten wird.“ zu 1) Es ist kein Schaden entstanden, daher war auch nichts zu unternehmen. zu 2) siehe zu 1) zu 3) Hier wurde kein Baum gepflanzt sondern ein Weidenzweig, der wohl als Rest eines Oster- straußes in die Erde gesteckt wurde und in der Folge Wurzeln geschlagen hat. Die Korken- zieherweide wird nicht ihre natürliche Größe erreichen. Sie wurde bereits gekappt und wird auch künftig in ihrer Höhe reguliert werden. zu 4) Das schnelle Wachstum ist bekannt. Dem wird jedoch, wie in der vorherigen Antwort be- schrieben, Einhalt geboten. Die Wurzeln der Korkenzieherweide unterscheiden sich in ihrer Aggressivität nicht von denen anderer Baumarten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3259/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 11.10.2018
- Erstellt
- 08.10.2018 14:33