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3206/2017

Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf dem Volkhovener Weg zwischen Pingenweg und Militärringstraße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 18.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.11.2017, TOP 7.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1928 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 3206/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 
 
Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf dem Volkhovener Weg zwischen Pingenweg und 
Militärringstraße 
hier: mündliche Nachfragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 05.10.2017, 
TOP 7.1.3 
In der Sitzung am 05.10.2017 hat Bezirksvertreter Herr Ottenberg die Fachverwaltung aufgefordert, 
„sich die Situation einmal vor Ort anzuschauen, danach wird die Stellungnahme der Verwaltung an-
ders aussehen. 
 
Laut Bezirksvertreter Herrn Neumann mag die Rechtslage ja so aussehen, die Gefahrensituation 
durch die dort parkenden LKW´s besteht jedoch, das Ordnungsamt muss hier dringend kontrollieren.“ 
 
Bezirksbürgermeister Herr Zöllner erweitert die Anfrage noch um die Bitte, einmal grundsätzlich dar-
zustellen, wo genau LKW´s über 7,5 Tonnen parken dürfen und wo nicht.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es wurden mehrere Ortsbesichtigungen vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik und vom Amt für 
öffentliche Ordnung durchgeführt. Dabei konnte keine Gefahrensituation festgestellt werden. Die 
PKW´s fuhren auf beiden Straßenseiten an den parkenden LKW´s vorbei. 
 
Auf beiden Straßenseiten fahren Buslinien der KVB AG; von dort sind ebenfalls keine Probleme be-
kannt. 
 
Gemäß § 12 Abs. 3 a StVO ist mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t 
sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t innerhalb geschlossener Ortschaften  
 
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten 
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,  
- in Kurgebieten und  
- in Klinikgebieten 
 
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzuläs-
sig. 
 
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht weiterhin kein Handlungsbedarf.

Beratungsverlauf (1)

23.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Militärringstraße
  • Volkhovener Weg
  • Pingenweg

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Details

Aktenzeichen
3206/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
18.10.2017
Erstellt
17.10.2017 14:21