3206/2017
Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf dem Volkhovener Weg zwischen Pingenweg und Militärringstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1928 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3206/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf dem Volkhovener Weg zwischen Pingenweg und Militärringstraße hier: mündliche Nachfragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 05.10.2017, TOP 7.1.3 In der Sitzung am 05.10.2017 hat Bezirksvertreter Herr Ottenberg die Fachverwaltung aufgefordert, „sich die Situation einmal vor Ort anzuschauen, danach wird die Stellungnahme der Verwaltung an- ders aussehen. Laut Bezirksvertreter Herrn Neumann mag die Rechtslage ja so aussehen, die Gefahrensituation durch die dort parkenden LKW´s besteht jedoch, das Ordnungsamt muss hier dringend kontrollieren.“ Bezirksbürgermeister Herr Zöllner erweitert die Anfrage noch um die Bitte, einmal grundsätzlich dar- zustellen, wo genau LKW´s über 7,5 Tonnen parken dürfen und wo nicht.“ Antwort der Verwaltung: Es wurden mehrere Ortsbesichtigungen vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik und vom Amt für öffentliche Ordnung durchgeführt. Dabei konnte keine Gefahrensituation festgestellt werden. Die PKW´s fuhren auf beiden Straßenseiten an den parkenden LKW´s vorbei. Auf beiden Straßenseiten fahren Buslinien der KVB AG; von dort sind ebenfalls keine Probleme be- kannt. Gemäß § 12 Abs. 3 a StVO ist mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t innerhalb geschlossener Ortschaften - in reinen und allgemeinen Wohngebieten - in Sondergebieten, die der Erholung dienen, - in Kurgebieten und - in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzuläs- sig. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht weiterhin kein Handlungsbedarf.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Militärringstraße
- Volkhovener Weg
- Pingenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3206/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 18.10.2017
- Erstellt
- 17.10.2017 14:21