0235/2020
Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Trinkwasserbrunnen Stadtwaldweiher / Tierpark
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Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Trinkwasserbrunnen Stadtwaldweiher _ Tierpark
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Von: An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Trinkwasserbrunnen Stadtwaldweiher / Tierpark Datum: Samstag, 24. August 2019 20:28:54 Sehr geehrte Damen und Herren der BV Lindenthal, im Rahmen der Verteilung der 12 für Köln anvisierten Trinkwasserbrunnen, wurde seitens der BV Lindenthal, der Standort Jahnwiese für den einen im Stadtbezirk Lindenthal implementierbaren Teinkwasserbrunnen festgelegt. Diese Entscheidung war gut, dennoch gibt es weitere Standorte im Stadtbezirk, wo ein Trinkwasserbrunnen sinnvoll wäre. Daher möchte ich an dieser Stelle anregen, dass sich die Bezirksvertretung Lindenthal für einen zweiten Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk einsetzt, welcher im freizeitlich stark frequentierten Bereich Stadtwaldweiher / Tierpark Lindenthal zu verorten ist. Mit freundlichen Grüßen Diese Nachricht wurde mobil versendet
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 0235/2020 Freigabedatum 27.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Trinkwasserbrunnen Stadtwaldweiher / Tierpark Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bedankt sich bei dem Petenten für die Anregung, eine Trinkwasser- station am Standort Stadtwaldweiher / Tierpark zu installieren. Die Verwaltung wird den Standort nach Vorliegen des Evaluationsberichtes im Frühjahr 2021 prüfen und der BV zur Entscheidung vorlegen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 14.111€ € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 14.111€ € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 14.02.2019 hat der Rat beschlossen, zwölf Trinkwasserbrunnen in Köln – in jedem Stadtbezirk einen und in der Innenstadt vier – aufzustellen und durch die RheinEnergie betreiben zu lassen. Dazu wird - bis zum Ende des Trinkwasser-Konzessionsvertrages zwischen Stadt Köln und der RheinEner- gie im Jahr 2036 - jährlich ein fester Betrag in Höhe von 14.111€ (in Grünräumen) an die RheinEner- gie gezahlt. Ein Jahr nach der Trinkwasserstation-Aufstellung im Frühjahr dieses Jahres soll die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorlegen. Klimaschutz: Trinkwasserstationen versorgen die Bevölkerung mit kostenfreiem Trinkwasser und gelten daher als Klimaanpassungsmaßnahme und als Werkzeug bei Hitzeaktionen. Außerdem kann durch das Auffüllen von wiederverwendbaren Trinkflaschen Plastikver(sch)wendung entgegengewirkt werden, was sich positiv auf den Klimaschutz auswirkt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0235/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.01.2020
- Erstellt
- 23.01.2020 09:41