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Stellungnahme zum Antrag AN/0205/2025, Zusatzantrag zur Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030, Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Chorweier

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 0637/2025 vom 18.03.2025

Stand: Am 20.03.2025 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 0637/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 Stellungnahme zum Antrag AN/0205/2025, Zusatzantrag zur Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030, Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Chorweiler Der nun erneut gewünschte Ausbau des Grundstückes Merkenicher Ringstraße als Spielplatz, nun im Rahmen eines Zusatzantrages zur Kommunalen Spielraumplanung 2025-2030, wurden in den vergangenen Jahren mehrfach von der Bezirksvertretung angesprochen und in Session unter mehreren Nummern geführt, u.a. Antrag AN/2179/2022, Anfrage AN/2638/2021. Die Verwaltung hat bereits mit ihrer Beantwortung in Session-Nr. 3526/2022 und zu- letzt in Form eines Sachstandsberichtes zum Antrag AN/2179/2022 Stellung bezogen und dabei auf die Beantwortung 3526/2022 Bezug genommen. Anstelle des Grundstückes an der Merkenicher Ringstraße wurde 2002 auf der Grün- fläche an der Straße „Auf dem alten Weerth“ ein öffentlicher Spielplatz errichtet. Die Fläche „Auf dem Alten Weerth“ ist 300m von der hier erneut geforderten Fläche an der Merkenicher Ringstraße entfernt. Sie fungiert als Ersatz für die Spiefläche an der Ringstraße. Es gibt weiterhin keinen Grund, zusätzlich zum schon angelegten Spielplatz in unmit- telbarer Nähe einen zweiten Spielplatz einzurichten und dafür die Aufhebung eines rechtskräftigen B-Plans anzustrengen, was unnötig Ressourcen und Arbeitskapazitä- ten bindet. Die im Antrag benannte notwendige Infrastruktur für Kinder und Familien wurde von der Verwaltung bereits durch Einrichtung des Spielplatzes „Auf dem alten Weerth“ hergestellt. Mit Blick auf die Versorgungslage und die Qualität des Spielange- botes steht Merkenich nicht schlecht da. Hier erfolgte zuletzt in 2018 eine Ersatzbeschaffung und 2020 eine Umgestaltung. Die Verwaltung legt in ihrer Ratsvorlage 2960/2024 und auch schon im vorangegan- genen Fachgespräch mit der Bezirksvertretung am 03. Juni 2024 dar, dass sie im Rahmen ihrer begrenzten personellen Ressourcen eine priorisierte Maßnahmenpla- nung betreiben muss. Auf redundante Maßnahmen muss vor diesem Hintergrund ver- zichtet werden. Dieser Antrag ist – wie schon mehrfach dargestellt – für die Verwaltung nicht umsetz- bar. Im Rahmen des Fachgespräches am 03.Juni 2024 wurde von der Bezirksvertre- tung der Fokus auf andere – nach den vereinbarten Kriterien vorrangig zu bearbeiten- den – Maßnahmen gelegt, die alle Eingang in die Maßnahmenplanung gefunden ha- ben.

Beratungsverlauf

  1. 20.03.2025

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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