V/0427/2013
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft)
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Berichtsvorlage
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V/0427/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft) Beratungsfolge 04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Anlass des Berichts Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie- rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand- lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: „Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe- schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan- zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte- rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs- dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge- kostenberechnungen begründet werden. Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not- wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli- ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs- maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun- denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0427/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 17.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0427/2013 Berichterstattung in den politischen Gremien Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt werden. Die gesamte Bestandsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorge- legt. Aufbau des Berichts Der für den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft relevante Bericht kann der Anlage dieser Vorlage entnommen werden. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme gestellten Fragen sowie die jeweiligen Antworten des Amtes bzw. der Ein- richtung. Weiteres Vorgehen Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge- stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab- schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
V-0427-2013_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0427/2013 Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Auszug Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bestandsaufnahme durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Amt 61) ______________________________________________________________________________ 1 1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen? Ja, angestoßen. 2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)? Gesetzliche Vorgaben : StVO Straßenverkehrsordnung VwV-StVO Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straß enverkehrsordnung Technische Regelwerke : R steht für Regelwerke: Solche Veröffentlichungen regeln entweder, wie tech nische Sachverhalte geplant oder realisiert werden müssen bzw. sollen (R 1), oder em pfehlen, wie diese geplant oder realisiert werden sollten (R 2). W steht für Wissensdokumente: Solche Veröffentlichungen zeigen den aktuellen Stan d des Wissens auf und erläutern, wie ein technischer Sachverhalt zweckmäßigerweise b ehandelt werden kann oder schon erfolgreich behandelt worden ist. Kategorie R1 (R 1-Veröffentlichungen umfassen Vertragsgrundlagen (ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien, TL – Technisch e Lieferbedingungen und TP – Technische Prüfvorschriften) sowie Richtlinien. Sie sind stets innerhalb der FGSV abgestimmt. Sie haben, insbesondere wenn sie als Ve rtragsbestandteil vereinbart werden sollen, eine hohe Verbindlichkeit.) DIN 18024 Barrierefreies Bauen (Teil 1 – Straßen, P lätze, Wege, öffentliche Ver- kehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze / Planungsgrundlagen) (1998) RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (2006) RILSA Richtlinien für Lichtsignalanlagen (2003) R-FGÜ Richtlinien für die Anlage u. Ausstattung von Fußgängerüberwegen (2001) RMS Richtlinie für die Markierung von Straßen (1993 ) Kategorie R2 (R 2-Veröffentlichungen umfassen Merkblätter und Em pfehlungen. Sie sind stets innerhalb der FGSV abgestimmt. Die FGSV empfiehlt i hre Anwendung als Stand der Technik.) ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (2010) EFA Empfehlungen für den Fußgängerverkehrsanlagen ( 2002) EAR Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (2005) EAÖ Empfehlungen für die Anlagen des öffentl. Perso nennahverkehrs (2003) Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren (2006) Kategorie W1 (W 1-Veröffentlichungen umfassen Hinweise. Sie sind stets innerhalb der FGSV, jedoch nicht mit Externen abgestimmt. Sie geben den aktuellen Stand des Wissens innerhalb der zuständigen FGSV-Gremien wieder.) H BVA Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (2 011) HSRa Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs (2 005) Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Überqueru ngsbedarf (2011) Hinweise zum Fahrradparken (2012) Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Amt 61) ______________________________________________________________________________ 2 3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch politischen Beschluss veränderbar sind? Gestaltungskatalog 4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten? Der städt. Gestaltungskatalog definiert i.d.R. in e iner Auswahlpalette gestalterische Standards im Falle stadtgestalterischer Maßnahmen i m öffentlichen Raum in Stadträumen verschiedener Bedeutung. Die aufgeführt en Gestaltungs-, Material- und Objektvorschläge sind eine rein verwaltungsinterne qualitative Binnenvereinbarung i.S. einer Leitlinie. Es handelt sich somit um eine "Ric htlinie" mit bereits bestehender und genutzter Flexibilität. Die Anwendung und ihre evtl . finanziellen Konsequenzen sind immer nur einzelfallbezogen, aus der städtebaulich- gestalterischen Einzelplanung und den Anforderungen des genius loci heraus, zu beurteilen. 5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! - 6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen Veränderungspotenzial einher? - 7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung betroffen und wenn ja, welche? Nein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0427/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37