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V/0427/2013

Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft)

Vorlagen 17.06.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 19.09.2013, TOP 12.3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4090 Zeichen

V/0427/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass des Berichts 
 
Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie-
rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand-
lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: 
 
„Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards 
und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe-
schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan-
zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards 
vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu 
entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von 
diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht 
gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen 
Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte-
rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs-
dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge-
kostenberechnungen begründet werden. 
Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter 
Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die 
zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not-
wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ 
 
Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards 
und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli-
ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in 
welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs-
maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. 
Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun-
denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0427/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0427/2013 
 
 
Berichterstattung in den politischen Gremien 
 
Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft relevanten Ergebnisse sollen mit dieser 
Vorlage vorgelegt werden. Die gesamte Bestandsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorge-
legt. 
 
Aufbau des Berichts 
 
Der für den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft relevante 
Bericht kann der Anlage dieser Vorlage entnommen werden. Dargestellt sind die im Rahmen der 
Bestandsaufnahme gestellten Fragen sowie die jeweiligen Antworten des Amtes bzw. der Ein-
richtung. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge-
stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab-
schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des 
Handlungsprogramms 2012 bis 2017

V-0427-2013_Anlage

4917 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0427/2013 
 
 
 
Bestandsaufnahme zu 
Standards und Richtlinien 
bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
 
 
Auszug 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung,  
Verkehr und Wirtschaft 
 
 
 
 
 
Bestandsaufnahme durch: 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Amt 61)  
______________________________________________________________________________ 
 1 
1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder 
werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen?  
 
Ja, angestoßen.  
 
2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / 
Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)?  
 
Gesetzliche Vorgaben 
: 
StVO  Straßenverkehrsordnung 
VwV-StVO Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straß enverkehrsordnung 
 
Technische Regelwerke 
: 
R steht für Regelwerke: 
Solche Veröffentlichungen regeln entweder, wie tech nische Sachverhalte geplant oder 
realisiert werden müssen bzw. sollen (R 1), oder em pfehlen, wie diese geplant oder 
realisiert werden sollten (R 2).  
W steht für Wissensdokumente: 
Solche Veröffentlichungen zeigen den aktuellen Stan d des Wissens auf und erläutern, 
wie ein technischer Sachverhalt zweckmäßigerweise b ehandelt werden kann oder 
schon erfolgreich behandelt worden ist.  
 
Kategorie R1 
 
(R 1-Veröffentlichungen umfassen Vertragsgrundlagen  (ZTV – Zusätzliche Technische 
Vertragsbedingungen und Richtlinien, TL – Technisch e Lieferbedingungen und TP – 
Technische Prüfvorschriften) sowie Richtlinien. Sie  sind stets innerhalb der FGSV 
abgestimmt. Sie haben, insbesondere wenn sie als Ve rtragsbestandteil vereinbart 
werden sollen, eine hohe Verbindlichkeit.) 
 
DIN 18024 Barrierefreies Bauen (Teil 1 – Straßen, P lätze, Wege, öffentliche Ver-
kehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze / Planungsgrundlagen) (1998) 
RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen  (2006) 
RILSA Richtlinien für Lichtsignalanlagen (2003) 
R-FGÜ Richtlinien für die Anlage u. Ausstattung von  Fußgängerüberwegen (2001) 
RMS Richtlinie für die Markierung von Straßen (1993 ) 
 
Kategorie R2 
 
(R 2-Veröffentlichungen umfassen Merkblätter und Em pfehlungen. Sie sind stets 
innerhalb der FGSV abgestimmt. Die FGSV empfiehlt i hre Anwendung als Stand der 
Technik.)  
 
ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (2010) 
EFA Empfehlungen für den Fußgängerverkehrsanlagen ( 2002) 
EAR Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (2005) 
EAÖ Empfehlungen für die Anlagen des öffentl. Perso nennahverkehrs (2003) 
 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren (2006)  
 
Kategorie W1 
 
(W 1-Veröffentlichungen umfassen Hinweise. Sie sind  stets innerhalb der FGSV, 
jedoch nicht mit Externen abgestimmt. Sie geben den  aktuellen Stand des Wissens 
innerhalb der zuständigen FGSV-Gremien wieder.) 
 
H BVA Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (2 011) 
HSRa Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs (2 005) 
 Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Überqueru ngsbedarf (2011) 
 Hinweise zum Fahrradparken (2012)

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Amt 61)  
______________________________________________________________________________ 
 2 
3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar 
sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch 
politischen Beschluss veränderbar sind?  
 
Gestaltungskatalog 
 
4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien 
einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten?  
 
Der städt. Gestaltungskatalog definiert i.d.R. in e iner Auswahlpalette gestalterische 
Standards im Falle stadtgestalterischer Maßnahmen i m öffentlichen Raum in 
Stadträumen verschiedener Bedeutung. Die aufgeführt en Gestaltungs-, Material- und 
Objektvorschläge sind eine rein verwaltungsinterne qualitative Binnenvereinbarung i.S. 
einer Leitlinie. Es handelt sich somit um eine "Ric htlinie" mit bereits bestehender und 
genutzter Flexibilität. Die Anwendung und ihre evtl . finanziellen Konsequenzen sind 
immer nur einzelfallbezogen, aus der städtebaulich- gestalterischen Einzelplanung und 
den Anforderungen des genius loci heraus, zu beurteilen. 
 
5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial 
bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! 
 
- 
 
6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen 
Veränderungspotenzial einher?  
 
- 
 
7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung 
betroffen und wenn ja, welche?  
 
Nein.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 12.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0427/2013
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37