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2028/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 betr. "Verkehrsgerechtigkeit und Tempo 30", AN/0856/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.08.2023, TOP 7.1.13

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4191 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
AN/0856/2022 
Vorlagen-Nummer 
 2028/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 betr. "Verkehrsgerechtigkeit 
und Tempo 30", AN/0856/2022 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Gibt es eine bezirksbezogene Strategie zur Einrichtung von Tempo 30-Abschnitten/-Zonen?“  
 
Frage 2: 
 
„Gibt es Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Ju-
gendzentren, Spiel- und Bolzplätze, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser, die an Stra-
ßen angrenzen, auf denen im jeweiligen Abschnitt noch eine erlaubte Geschwindigkeit von 
über 30 km/h gilt (mit der Bitte um Auflistung)?“  
 
Frage 3: 
 
„Falls ja: Plant die Verwaltung, auf diesen Abschnitten Tempo 30 einzuführen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 - 3: 
 
Für die Verwaltung hat die Verkehrssicherheit oberste Priorität. Insbesondere die Verkehrssi-
cherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen – vor allem Kinder – hat einen hohen 
Stellenwert. 
 
Die Anordnung von Verkehrszeichen unterliegt den Regelungen der Straßenverkehrsordnung 
(StVO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VwV). Nach dieser ist eine innerört-
liche streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h gemäß VwV-StVO 
in einer abschließenden Auflistung an Bedingungen geknüpft: 
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an 
Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,- horten, allgemeinbildenden Schu-
len, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderten Menschen, Alten- und Pflegeheimen 
oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtun-
gen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen 
starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. 
Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen. Im 
Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige

2 
 
negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die 
Wohnnebenstraßen zu befürchten ist.“ 
 
Das Bestreben der Stadtverwaltung ist es, die Verkehrssituation für alle Bürger*innen und 
Verkehrsteilnehmer*innen zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die Verkehrssicherheit in 
Bezug auf Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Kindereinrichtungen.  
 
Die Straßenverkehrsbehörde steht im stetigen Austausch mit den verkehrslenkenden Dienst-
stellen und überprüft Eingaben und Feststellungen auch auf Hinweis einzelner Stellen. 
 
Da gerade im Stadtgebiet Köln viele diverse Bedürfnisse von vielen verschiedenen Verkehrs-
teilnehmer*innen aufeinandertreffen, ist der Abwägungsprozess der einzelnen Maßnahmen 
sehr komplex und bindet auch personelle Kapazitäten. Um allen Bedürfnissen und Bezirken 
gerecht zu werden, muss eine Priorisierung von Eingaben und Anfragen stattfinden. Gemäß 
VwV-StVO kann nicht pauschal an allen Kindereinrichtungen eine Tempobegrenzung von 30 
km/h errichtetet werden. Vielmehr bedarf es einer Einzelfallprüfung. Zum Beispiel muss über-
prüft werden, ob der Eingang der Kindereinrichtung unmittelbar im Bereich der Straße sich be-
findet oder nicht.  
 
In Köln ist diese Regelung bereits flächendeckend oder nahezu flächendeckend eingeführt. 
Für die übrigen Bereiche werden die notwendigen Überprüfungen sukzessive durchgeführt 
und in das Arbeitsprogramm aufgenommen.  
 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Kölner Stadtgebiet ein Verkehrsnetz von über 3.000 
Kilometern umfasst. Des Weiteren ist die Stadt Köln in neun Stadtbezirke und 86 Stadtteile 
untergliedert. Aufgrund der Vielzahl von Straßen und Stadtteilen ist es nicht möglich nur ein 
konkretes Verkehrsthema, hier Tempo 30 km/h vor allen Kindereinrichtungen, im Hinblick auf 
die Verkehrssituation zu betrachten.

Beratungsverlauf (1)

14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2028/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.08.2023
Erstellt
20.06.2023 09:12