V/0652/2019
B-Plan Nr. 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf
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AUKB_V_0652_2019_Hobbeltstraße-K-LS
1525 Zeichen
Plot 09.04.2019 W DN 300FH TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO GASGASGAS G DN 300 Gasleitung .DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ DN 200 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01L.v. 12345_01A.RWSWMW II II2 KIII3 1 P Flur 009 F II (geplant)(geplant) (geplant) F I F (geplant)(geplant) (geplant) *lUWQHUHL)UH\WDJ FI PlanungsnummerBestandsnummer S2 Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten! S3S1S0308397R1R0308404R2R3R4AuslaufS4S5S6 0DÀVWDELageplan/ÅQJHQStadtteil HandorfBezirk Ost 1 : 250+×KHQ1 : 5001 : 5004.2019Dreyer04.2019Petersen Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 13_192O-63 Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt . /DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWW Ausschnitt aus Bebauungsplan Nr. 561+REEHOWVWUDÀH6SRUWSODW]+DQGRUI.DQDOHUVFKOLHÀXQJ . R0308405R0308406R0308407R0308403S0308398S0308399S0308400S0308401S0308402 QXUIÝU$PWVXPODXI
AUKB_V_0652_2019_Hobbeltstraße-K-LS_DIN A4.pdf
1730 Zeichen
Plot 09.04.2019 W DN 300 FH Telekommunikationsleitungen RWE - Leitungen Druckrohrleitung Mischwasserkanal Schmutzwasserkanal Regenwasserkanal Stromleitungen Lichtwellenleiter Wasserleitung Fernwärmekanal GAS GAS GAS G DN 300 Gasleitung Kanal entfällt/ wird verdämmt X Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l. v.r. bzw. v.l. oben v. oben nicht in Betrieb verschlossen Lage bekannt / unbekannt vorh. Rinnenablauf / Seitenablauf gepl. Rinnenablauf / Seitenablauf Nummer der Anschlussuntersuchung neu ( R; S; M ) überprüfen bei Neubau an gepl. Kanal anschließen Fehlanschluss umklemmen erneuern offene Bauweise Liner verdämmen DN 200 12345_01 12345_02 12345_01 12345_01 12345_01 12345_01 L. v. 12345_01 A. RW SW MW II II 2 K III 3 1 P Flur 009 F II (geplant) (geplant) (geplant) F I F (geplant) (geplant) (geplant) Gärtnerei Freytag F I Planungsnummer Bestandsnummer S2 Die genaue Lage von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn zu überprüfen. Kabelpakete und Formsteine beachten! S3 S1 S0308397 R1 R0308404 R2 R3 R4 Auslauf S4 S5 S6 Maßstab Lageplan Längen Stadtteil Handorf Bezirk Ost 1 : 250 Höhen 1 : 500 1 : 50 04.2019 Dreyer 04.2019 Petersen Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 13_192 O-63 Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. Münster, den...........................2019 Tiefbauamt . Lageplan mit Längsschnitt Ausschnitt aus Bebauungsplan Nr. 561 Hobbeltstraße - Sportplatz Handorf Kanalerschließung . R0308405 R0308406 R0308407 R0308403 S0308398 S0308399 S0308400 S0308401 S0308402 nur für Amtsumlauf
Beschlussvorlage
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V/0652/2019
V/0652/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
B-Plan Nr. 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf
Baubeschluss Kanalbau
Beratungsfolge
29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. O-63
vom 09.04.2019) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 510.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 2.400 €.
Als Folgekosten fallen zusätzlich j ährlich Abschreibungen von rd. 6.375 € und Unterhaltungskosten
von rd. 5.100 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe
1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnah-
me
0014 Sonstige Erschließungs -
/Kanalneubauten
Auszahlungen 2020
2021
470.000
40.000
Einzahlungen 0011 Herstellung Hausanschlüsse im
Stadtgebiet 2021 2.400
Amt für Mobilität und Tiefbau
26.07.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
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V/0652/2019
Saldo 507.600
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Der Bebauungsplan Nr. 5 61 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf ist mit Satzungsbeschluss des
Rates der Stadt Münster am 09.02.2018 rechtskräftig geworden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Das rd. 1,45 ha große Entwurfsgebiet wird an die vorhandene K analisation im Borggreveweg und an
das vorh. Regenrückhaltebecken an der Hobbeltstraße angeschlossen. Die Regenwasserabflüsse
werden in dem Regenrückhaltebecken gedrosselt und anschließend dem Lammerbach zugeführt.
Es werden 224 m Schmutzwasserkanal DN 250 Steinzeug und 114 m Regenwasserkanäle DN 300-
500 Beton eingebaut. Durch den Bau der Schmutzwasserleitung kann auf den Bau eines Schmut z-
wasserpumpwerks verzichtet werden. Die Versorgungsleitungen werden im Rahmen der tiefbautech-
nischen Erschließung verlegt.
Ein Teil des Schmutzwasserkanals liegt außerhalb des Geltungsbereichs des B -Plans. Die Herste l-
lung ist gem. § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich - zulässig. Es ist eine Befreiung vom Lan d-
schaftsplan erforderlich
3. Ausschreibung und Bau
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 2. Quartal 2020 vorgesehen. Die Dauer die-
ser Arbeiten wird auf ca. 14 Monate veranschlagt.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.
Ungeachtet der Leitungsneuverlegungen im Zuge der Neubebauung sind nach dem derzeitigen Pl a-
nungsstand seitens der Versorgungsunternehmen keine weiteren Maßnahmen geplant.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die in dem Bebauungsplan Nr. 561 vorgese hene Stichstraße ist eine öffentliche Erschließungsanl a-
ge. Sie erschließt bis auf die Fläche des Bürgerbades ausschließlich Flächen der Stadt Münster. Eine
Refinanzierung durch Dritte scheidet somit aus.
Aufgrund des zwischen der Stadt Münster und der Bür gerbad Handorf gGmbH geschlossenen Er b-
baurechtsvertrages sind von dem Erbbaurechtsnehmer ausschließlich die Kanalhausanschlusskosten
gem. § 10 KAG NRW zu übernehmen. Diese betragen lt. städtischer Beitragssatzung bei einem g e-
werblichen Vollanschluss 2.429, 54 €.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Eine Befreiung zum Bau des Schmutzwasserkanals außerhalb des B -Plans ist bei der ULB einzuh o-
len.
6. Liegenschaftliche Regelungen
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V/0652/2019
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Es sind keine liegenschaftlichen Regelun-
gen erforderlich.
Es gibt keine unmittelbaren Anwohner und Eigentümer, so dass niemand frühzeitig über die Ma ß-
nahme informiert werden muss.
Im Nachgang zu den Kanalbauarbeiten werden auch Straßenausbauarbeiten durchgeführt. Diese
werden in einer gesonderten Beschlussvorlage an die BV Ost behandelt.
Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/0653/2019.
I.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Anlage A
Lageplan O-63, Blatt 1(1)
Anlage A
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Anlage A zur V/0652/2019 Kurzüberblick Zur Umsetzung des Wohnbaulandprogramms soll das rechtskräftige Gebiet des B-Plans 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf mit Schmutz- und Regenwasserkanälen erschlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen Euro zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hobbeltstraße
- Borggreveweg
- Lammerbach
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0652/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37