Mandari Insight

V/0652/2019

B-Plan Nr. 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf

Vorlagen 27.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 03.09.2019, TOP 5.7

AUKB_V_0652_2019_Hobbeltstraße-K-LS

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Ansehen

AUKB_V_0652_2019_Hobbeltstraße-K-LS_DIN A4.pdf

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

AUKB_V_0652_2019_Hobbeltstraße-K-LS

1525 Zeichen

Plot 09.04.2019
W DN 300FH
TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
GASGASGAS G DN 300 Gasleitung
.DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX
Anschlussleitungen
v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S;         M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ
DN 200
12345_0112345_02
12345_01
12345_0112345_0112345_01L.v.
12345_01A.RWSWMW
II
II2
KIII3
1
P
Flur 009
F
II
(geplant)(geplant) (geplant)
F
I
F
(geplant)(geplant)
(geplant)
*lUWQHUHL)UH\WDJ
FI
PlanungsnummerBestandsnummer
S2
Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten!
S3S1S0308397R1R0308404R2R3R4AuslaufS4S5S6
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQStadtteil HandorfBezirk Ost
1 : 250+×KHQ1 : 5001 :  5004.2019Dreyer04.2019Petersen
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 13_192O-63
Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
.
/DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWW
Ausschnitt aus Bebauungsplan Nr. 561+REEHOWVWUDÀH6SRUWSODW]+DQGRUI.DQDOHUVFKOLHÀXQJ
.
R0308405R0308406R0308407R0308403S0308398S0308399S0308400S0308401S0308402
QXUIÝU$PWVXPODXI

AUKB_V_0652_2019_Hobbeltstraße-K-LS_DIN A4.pdf

1730 Zeichen

Plot 09.04.2019 
W DN 300 
FH 
Telekommunikationsleitungen 
RWE - Leitungen 
Druckrohrleitung 
Mischwasserkanal 
Schmutzwasserkanal 
Regenwasserkanal 
Stromleitungen 
Lichtwellenleiter 
Wasserleitung 
Fernwärmekanal 
GAS GAS GAS 
G DN 300 
Gasleitung 
Kanal entfällt/ wird verdämmt X
Anschlussleitungen 
v.r. bzw. v.l. 
v.r. bzw. v.l. oben 
v. oben 
nicht in Betrieb 
verschlossen 
Lage bekannt / unbekannt 
vorh. Rinnenablauf / Seitenablauf 
gepl. Rinnenablauf / Seitenablauf 
Nummer der Anschlussuntersuchung 
neu     (    R;       S;         M ) 
überprüfen bei Neubau 
an gepl. Kanal anschließen 
Fehlanschluss umklemmen 
erneuern offene Bauweise 
Liner 
verdämmen 
DN 200 
12345_01 
12345_02 
12345_01 
12345_01 
12345_01 
12345_01 
L. 
v. 
12345_01 
A. 
RW 
SW 
MW 
II 
II 
2
K
III 
3
1
P
Flur 009 
F
II 
(geplant) 
(geplant) 
(geplant) 
F
I
F
(geplant) 
(geplant) 
(geplant) 
Gärtnerei Freytag 
F
I
Planungsnummer Bestandsnummer 
S2 
Die genaue Lage von Versorgungsleitungen 
ist vor Baubeginn zu überprüfen. 
Kabelpakete und Formsteine beachten! 
S3 
S1 S0308397 
R1 R0308404 
R2 
R3 
R4 
Auslauf 
S4 
S5 
S6 
Maßstab 
Lageplan 
Längen 
Stadtteil Handorf 
Bezirk Ost 
1 : 250 
Höhen 1 : 500 1 :  50 
04.2019 Dreyer 
04.2019 Petersen 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr. : 
1 
13_192 
O-63 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
genehmigt : 
i. A. 
Münster, den...........................2019 
Tiefbauamt 
.
Lageplan mit Längsschnitt 
Ausschnitt aus Bebauungsplan Nr. 561 
Hobbeltstraße - Sportplatz Handorf 
Kanalerschließung 
.
R0308405 
R0308406 
R0308407 
R0308403 
S0308398 
S0308399 
S0308400 
S0308401 
S0308402 
nur für Amtsumlauf

Beschlussvorlage

4681 Zeichen

V/0652/2019 
V/0652/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
B-Plan Nr. 561 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf 
Baubeschluss Kanalbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. O-63 
vom 09.04.2019) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 510.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 2.400 €. 
Als Folgekosten fallen zusätzlich j ährlich Abschreibungen von rd.  6.375 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 5.100 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen  
Produktgruppe 
 
1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
0014 Sonstige Erschließungs -
/Kanalneubauten 
   
Auszahlungen   2020 
2021 
470.000 
40.000  
Einzahlungen 0011 Herstellung Hausanschlüsse im 
Stadtgebiet 2021 2.400  
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
26.07.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0652/2019 
Saldo 507.600  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020  bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Der Bebauungsplan Nr. 5 61 – Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf  ist mit Satzungsbeschluss des 
Rates der Stadt Münster am 09.02.2018 rechtskräftig geworden. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das rd. 1,45 ha große Entwurfsgebiet wird an die vorhandene K analisation im Borggreveweg und an 
das vorh. Regenrückhaltebecken an der Hobbeltstraße angeschlossen. Die Regenwasserabflüsse 
werden in dem Regenrückhaltebecken gedrosselt und anschließend dem Lammerbach zugeführt.  
Es werden 224 m Schmutzwasserkanal DN 250 Steinzeug und 114 m Regenwasserkanäle DN 300-
500 Beton eingebaut. Durch den Bau der Schmutzwasserleitung kann auf den Bau eines Schmut z-
wasserpumpwerks verzichtet werden. Die Versorgungsleitungen werden im Rahmen der  tiefbautech-
nischen Erschließung verlegt.   
 
Ein Teil des Schmutzwasserkanals liegt außerhalb des Geltungsbereichs des B -Plans. Die Herste l-
lung ist gem. § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich - zulässig. Es ist eine Befreiung vom Lan d-
schaftsplan erforderlich 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 2. Quartal 2020 vorgesehen. Die Dauer die-
ser Arbeiten wird auf ca. 14 Monate veranschlagt.  
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
 
Ungeachtet der Leitungsneuverlegungen im Zuge der Neubebauung sind nach dem derzeitigen Pl a-
nungsstand seitens der Versorgungsunternehmen keine weiteren Maßnahmen geplant. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die in dem Bebauungsplan Nr. 561 vorgese hene Stichstraße ist eine öffentliche Erschließungsanl a-
ge. Sie erschließt bis auf die Fläche des Bürgerbades ausschließlich Flächen der Stadt Münster. Eine 
Refinanzierung durch Dritte scheidet somit aus. 
 
Aufgrund des zwischen der Stadt Münster und der Bür gerbad Handorf gGmbH geschlossenen Er b-
baurechtsvertrages sind von dem Erbbaurechtsnehmer ausschließlich die Kanalhausanschlusskosten 
gem. § 10 KAG NRW zu   übernehmen. Diese betragen lt. städtischer Beitragssatzung bei einem g e-
werblichen Vollanschluss 2.429, 54 €. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Eine Befreiung zum Bau des Schmutzwasserkanals außerhalb des B -Plans ist bei der ULB einzuh o-
len. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen

- 3 - 
V/0652/2019 
 
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Es sind keine liegenschaftlichen  Regelun-
gen erforderlich. 
 
Es gibt keine unmittelbaren Anwohner und Eigentümer, so dass niemand frühzeitig über die Ma ß-
nahme informiert werden muss. 
 
Im Nachgang zu den Kanalbauarbeiten werden auch Straßenausbauarbeiten durchgeführt. Diese 
werden in einer gesonderten Beschlussvorlage an die BV Ost behandelt.  
 
Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/0653/2019. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen 
Anlage A 
Lageplan O-63, Blatt 1(1)

Anlage A

1546 Zeichen

Anlage A zur V/0652/2019 
Kurzüberblick 
Zur Umsetzung des Wohnbaulandprogramms soll das rechtskräftige Gebiet des B-Plans 561 – 
Hobbeltstraße – Sportplatz Handorf mit Schmutz- und Regenwasserkanälen erschlossen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen Euro zu 
kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (2)

29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hobbeltstraße
  • Borggreveweg
  • Lammerbach

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0652/2019
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37