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3916/2023

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion AN/2013/2023 betreffend "Ansiedlung eines zweiten Vollversorger-Supermarkts in Poll"

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 29.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.02.2024

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2076 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 3916/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion AN/2013/2023 betreffend 
"Ansiedlung eines zweiten Vollversorger-Supermarkts in Poll: Prüfung des 
Grundstücks gegenüber ehemaliger Laukat-Wagenhalle" 
Die Verwaltung nimmt zum Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz betreffend 
die Ansiedlung eines zweiten Vollversorger-Supermarkts in Poll: Prüfung des Grundstücks ge-
genüber ehemaliger Laukat-Wagenhalle (AN/2013/2023) wie folgt Stellung: 
 
Die planungsrechtliche Beurteilung des in Rede stehende Grundstück an der Siegburger 
Straße (Flurstück 2213, Flur 37, Gemarkung Poll) richtet sich – da für das Grundstück kein 
rechtswirksamer Bebauungsplan besteht – nach § 34 BauGB. Der wirksame Flächennut-
zungsplan stellt für das Grundstück Wohnbaufläche dar. 
 
Neben der reinen bauplanungsrechtlichen Betrachtung ist jedoch auch das Einzelhandels- 
und Zentrenkonzept (EHZK) zu berücksichtigen. 
 
Die angesprochene, bereits laufende Ansiedlung des Vollsortimenters an der Siegburger Str. 
371, innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) in Poll, wird ausdrücklich begrüßt 
und entspricht den Empfehlungen des EHZK für den Stadtteil. 
 
Das Grundstück (Flurstück 2213) liegt gemäß des EHZK im 700 m-Radius zweier ZVB: dem 
Stadtteilzentrum Poll, Siegburger Straße und dem geplanten Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer 
Hafen. Zusätzlich tragen die zwei Solitärstandorte Aldi, Poller Kirchweg 76 und Lidl, Siegbur-
ger Str.120 zur Nahversorgung um den vorgeschlagenen Standort bei. Damit besteht dort 
keine Versorgungslücke. 
 
Sowohl bei der Ansiedlung eines kleinflächigen als auch eines großflächigen Betriebs auf dem 
Grundstück sind daher Beeinträchtigungen der beiden o. g. ZVB zu befürchten. Demnach 
steht die Ansiedlung eines Vollversorgers (oder anderen Einzelhandelsbetriebs mit nahversor-
gungs- und zentrenrelevanten Sortimenten) den Empfehlungen des EHZK entgegen.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Siegburger Straße 371
  • Poller Kirchweg 76
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
3916/2023
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
29.11.2023
Erstellt
24.11.2023 09:53