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AN/0150/2017

Verkehrsgefährdend aufgestellte Werbeanlage in der Mindener Straße

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 26.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.02.2017, TOP 5.2.6

Werbeanlage Mindener Straße

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Sachstandsbericht 2022

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Sachstandsbericht 2021

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Werbeanlage Mindener Straße

28 Zeichen

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Von Natur

Sachstandsbericht 2022

2694 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0150/2017 
 Stand: 01.04.2022 
Sachstandsbericht  
Verkehrsgefährdend aufgestellte Werbeanlage in der Mindener Straße, Gem. Antrag Grüne, 
CDU 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsgefährdende Aufstellung der Werbeanlage auf der 
Mindener Straße in Höhe der Einmündung Siegesstraße einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. 
Ziel der Überprüfung soll es sein, einen anderen, geeigneteren Standort für die Werbeanlage zu fin-
den. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2022 
 
Nach erneuter umfangreicher Prüfung der aktuellen Gefahrenlage sind das Amt für Verkehrsma-
nagement und das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu dem Ergebnis gekommen, dass bis-
lang keine gerichtsverwertbaren Daten vorliegen, mit denen die Forderung des Abbaus der Werbean-
lage in einem Verwaltungsverfahren begründet werden kann. Eine akute Gefährdungs- oder Unfall-
häufungslage konnte aufgrund des vergleichsweise moderaten Radverkehrsaufkommens nicht fest-
gestellt werden. 
 
Nach Errichtung der Werbeanlage wurden jedoch Maßnahmen angestoßen, die die Attraktivität der 
Route für den Radverkehr steigern sollen und eine erhebliche Zunahme des Radverkehrsaufkom-
mens auf der Mindener Straße in nördliche Fahrtrichtung erwarten lassen. Perspektivisch sollen 
Siegburger Straße und Mindener Straße zu einer bedeutsamen Radverkehrsverbindungsachse wer-
den, so dass künftig eventuell eine andere Wertung der Gefahrenlage erfolgen könnte. 
 
2021 
Anlässlich des Ortstermins zur Entfernung der Stadtinformationsanlage Gotenring – Suevenstraße 
am 06.08.2017 wurde auch der Standort der Stadtinformationsanlage Mindener Straße besichtigt. 
Bei diesem gemeinsamen Ortstermin mit dem Bauaufsichtsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrs-
entwicklung, dem Bauverwaltungsamt, der Firma Wall und Mitgliedern der Bezirksvertretung wurde 
einvernehmlich festgestellt, dass hier keine Verkehrsgefährdung vorliegt. 
Aufgrund der Nachfrage zu dem Sachstand erfolgte nochmals eine Überprüfung des Standortes der 
Werbeanlage durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung mit einem anderen Ergebnis. Der 
Vorgang wurde daher wieder aufgegriffen.

2 
 
Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis unterrichtet. 
 
Nächste Schritte: 
Der Bereich wird weiterhin kritisch betrachtet, so dass zeitnah auf Veränderungen reagiert werden 
kann. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen und anschließender Beobachtung der Verkehrssitua-
tion erfolgt eine erneute Beurteilung der Gefahrenlage. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
 
2023

Sachstandsbericht 2021

1490 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0150/2017 
 Stand: 08.03.2022 
Sachstandsbericht  Bezirksvertretung Innenstadt  
Verkehrsgefährdend aufgestellte Werbeanlage in der Mindener Straße, Gem. Antrag Grüne, 
CDU 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsgefährdende Aufstellung der Werbeanlage auf der 
Mindener Straße in Höhe der Einmündung Siegesstraße einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. 
Ziel der Überprüfung soll es sein, einen anderen, geeigneteren Standort für die Werbeanlage zu fin-
den. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2021 
Anlässlich des Ortstermins zur Entfernung der Stadtinformationsanlage Gotenring – Suevenstraße 
am 06.08.2017 wurde auch der Standort der Stadtinformationsanlage Mindener Straße besichtigt. 
Bei diesem gemeinsamen Ortstermin mit dem Bauaufsichtsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrs-
entwicklung, dem Bauverwaltungsamt, der Firma Wall und Mitgliedern der Bezirksvertretung wurde 
einvernehmlich festgestellt, dass hier keine Verkehrsgefährdung vorliegt. 
Aufgrund der Nachfrage zu dem Sachstand erfolgte nochmals eine Überprüfung des Standortes der 
Werbeanlage durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung mit einem anderen Ergebnis. Der 
Vorgang wurde daher wieder aufgegriffen. 
Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis unterrichtet. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

1433 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 26.01.2017 
AN/0150/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 
 
Verkehrsgefährdend aufgestellte Werbeanlage in der Mindener Straße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertre-
tung Innenstadt/Deutz aufzunehmen. 
 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsgefährdende Aufstellung der Werbeanlage auf 
der Mindener Straße in Höhe der Einmündung Siegesstraße einer kritischen Überprüfung zu 
unterziehen. Ziel der Überprüfung soll es sein, einen anderen, geeigneteren Standort für die 
Werbeanlage zu finden. 
 
 
Begründung: 
 
Die betreffende Werbeanlage ist so ungünstig aufgestellt, dass sie massiv die Sicht auf den 
von der Deutzer Brücke bzw. der Siegburger Straße kommenden Verkehr behindert. Dies 
führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere beim Abbiegen von der Sie-
gesstraße in die Mindener Straße. Um die Gefahr zu beseitigen, ist eine Versetzung der 
Werbeanlage erforderlich. 
 
 
 
gez. Antje Kosubek   gez. Ralf Uerlich 
Fraktion B‘90/Grüne   CDU-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mindener Straße
  • Suevenstraße
  • Siegburger Straße
  • Deutzer Brücke
  • Gotenring

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Details

Aktenzeichen
AN/0150/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
26.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27