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Verkehrsgefährdend aufgestellte Werbeanlage in der Mindener Straße

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0150/2017 vom 26.01.2017

Stand: Am 09.02.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Werbeanlage Mindener Straße

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  • Sachstandsbericht 2022

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0150/2017 Stand: 01.04.2022 Sachstandsbericht Verkehrsgefährdend aufgestellte Werbeanlage in der Mindener Straße, Gem. Antrag Grüne, CDU Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsgefährdende Aufstellung der Werbeanlage auf der Mindener Straße in Höhe der Einmündung Siegesstraße einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Ziel der Überprüfung soll es sein, einen anderen, geeigneteren Standort für die Werbeanlage zu fin- den. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2022 Nach erneuter umfangreicher Prüfung der aktuellen Gefahrenlage sind das Amt für Verkehrsma- nagement und das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu dem Ergebnis gekommen, dass bis- lang keine gerichtsverwertbaren Daten vorliegen, mit denen die Forderung des Abbaus der Werbean- lage in einem Verwaltungsverfahren begründet werden kann. Eine akute Gefährdungs- oder Unfall- häufungslage konnte aufgrund des vergleichsweise moderaten Radverkehrsaufkommens nicht fest- gestellt werden. Nach Errichtung der Werbeanlage wurden jedoch Maßnahmen angestoßen, die die Attraktivität der Route für den Radverkehr steigern sollen und eine erhebliche Zunahme des Radverkehrsaufkom- mens auf der Mindener Straße in nördliche Fahrtrichtung erwarten lassen. Perspektivisch sollen Siegburger Straße und Mindener Straße zu einer bedeutsamen Radverkehrsverbindungsachse wer- den, so dass künftig eventuell eine andere Wertung der Gefahrenlage erfolgen könnte. 2021 Anlässlich des Ortstermins zur Entfernung der Stadtinformationsanlage Gotenring – Suevenstraße am 06.08.2017 wurde auch der Standort der Stadtinformationsanlage Mindener Straße besichtigt. Bei diesem gemeinsamen Ortstermin mit dem Bauaufsichtsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung, dem Bauverwaltungsamt, der Firma Wall und Mitgliedern der Bezirksvertretung wurde einvernehmlich festgestellt, dass hier keine Verkehrsgefährdung vorliegt. Aufgrund der Nachfrage zu dem Sachstand erfolgte nochmals eine Überprüfung des Standortes der Werbeanlage durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung mit einem anderen Ergebnis. Der Vorgang wurde daher wieder aufgegriffen. 2 Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis unterrichtet. Nächste Schritte: Der Bereich wird weiterhin kritisch betrachtet, so dass zeitnah auf Veränderungen reagiert werden kann. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen und anschließender Beobachtung der Verkehrssitua- tion erfolgt eine erneute Beurteilung der Gefahrenlage. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2023
  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0150/2017 Stand: 08.03.2022 Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt Verkehrsgefährdend aufgestellte Werbeanlage in der Mindener Straße, Gem. Antrag Grüne, CDU Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsgefährdende Aufstellung der Werbeanlage auf der Mindener Straße in Höhe der Einmündung Siegesstraße einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Ziel der Überprüfung soll es sein, einen anderen, geeigneteren Standort für die Werbeanlage zu fin- den. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2021 Anlässlich des Ortstermins zur Entfernung der Stadtinformationsanlage Gotenring – Suevenstraße am 06.08.2017 wurde auch der Standort der Stadtinformationsanlage Mindener Straße besichtigt. Bei diesem gemeinsamen Ortstermin mit dem Bauaufsichtsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung, dem Bauverwaltungsamt, der Firma Wall und Mitgliedern der Bezirksvertretung wurde einvernehmlich festgestellt, dass hier keine Verkehrsgefährdung vorliegt. Aufgrund der Nachfrage zu dem Sachstand erfolgte nochmals eine Überprüfung des Standortes der Werbeanlage durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung mit einem anderen Ergebnis. Der Vorgang wurde daher wieder aufgegriffen. Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis unterrichtet. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 26.01.2017 AN/0150/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 Verkehrsgefährdend aufgestellte Werbeanlage in der Mindener Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertre- tung Innenstadt/Deutz aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsgefährdende Aufstellung der Werbeanlage auf der Mindener Straße in Höhe der Einmündung Siegesstraße einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Ziel der Überprüfung soll es sein, einen anderen, geeigneteren Standort für die Werbeanlage zu finden. Begründung: Die betreffende Werbeanlage ist so ungünstig aufgestellt, dass sie massiv die Sicht auf den von der Deutzer Brücke bzw. der Siegburger Straße kommenden Verkehr behindert. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere beim Abbiegen von der Sie- gesstraße in die Mindener Straße. Um die Gefahr zu beseitigen, ist eine Versetzung der Werbeanlage erforderlich. gez. Antje Kosubek gez. Ralf Uerlich Fraktion B‘90/Grüne CDU-Fraktion

Beratungsverlauf

  1. 09.02.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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