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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Planverfahren 71410/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven

Beschlussvorlage Ausschuss 4151/2018 vom 07.01.2019

Stand: Am 07.02.2019 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Schl Az Vorlagen-Nummer 4151/2018 Freigabedatum 07.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Planverfahren 71410/06 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 03.09.2015 zum Bebauungsplan 71410/06 für das Gebiet zwischen der André-Citröen-Straße, ca. 65 m parallel zur Oberstraße östlich und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes "Westhovener Aue“ bis zur KVB-Linie 7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröengelände) in Köln- Porz-Westhoven —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven— aufzu- heben; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertreung Porz ohne Einschränkung zu- stimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das ehemalige Areal der Firma PSA/Citröen hat die Stadt in Abstimmung mit dem Eigentümer, die Aufstellung des investorenfinanzierten Bebauungsplanes Nummer 71410/06 mit dem Arbeitstitel: "Gewerbegebiet Westhoven" in Köln-Porz-Westhoven durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 03.09.2015 gefasst. Die öffentliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 21.10.2015. Das Areal liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71410/02 mit dem Arbeitstitel: "Oberstraße" aus dem Jahr 1976. Der Bebauungsplan leidet an beachtlichen Rechtsfehlern und ist daher nicht als rechtliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Gebietes geeignet. Die Verwaltung hat für diesen unwirksamen Bebauungsplan ein förmliches Aufhebungsverfahren eingeleitet. Voraussetzung für die Bearbeitung eines investorenfinanzierten Bebauungsplanes ist der Abschluss einer Planungsvereinbarung. In dieser werden die Kostenübernahmen und das Pflichtenheft der Investoren geregelt. Trotz mehrmaliger Aufforderung hat der Eigentümer des Areals die Planungsvereinbarung nicht unterschrieben. Mit Schreiben des Stadtplanungsamtes vom 07.03.2018 wurde der Eigentümer gefragt, ob noch Interesse an dem Bebauungsplanverfahren bestünde. Andernfalls würde der Aufstellungsbeschluss aufgehoben, um die Beschlusslage zu bereinigen. Mit Mail vom 04.04.2018 erklärte sich der Eigentümer damit einverstanden, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Die Verwaltung ist gegenüber der lokalen Politik und der Öffentlichkeit verpflichtet, Bebauungsplanverfahren zügig durchzuführen, um dem politischen Auftrag, der mit dem Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erteilt wird, gerecht zu werden. Anlagen 3 Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Planungsentwurf Anlage 3 Übersichtsplan
  • Anlage 1 Geltungsbereich

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    | staurköm | Stadtplanungsamt Anlage 1 Geltungsbereich Gewerbegebiet Westhoven ' “ Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
  • Anlage 2 Planungsentwurf

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    GE PD[*HElXGHK|KH 23,00 m GRZ 0,8; GFZ 2,4 Zone III GE PD[*HElXGHK|KH 16,00 m GRZ 0,8; GFZ 2,0 Zone II GE 70,00 3,00 3,00 6,00 6,00 6,00 6,00 Vorgarten wird auf die GRZ angerechnet. 80,00 10,00 5,007,00 PD[*HElXGHK|KH 16,00 m GRZ 0,8; GFZ 2,0 Zone I GE PD[*HElXGHK|KH 16,00 m Zone IV GFZ 2,2 GRZ 0,8 3,00 Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht ]XJXQVWHQGHV9HUVRUJXQJVWUlJHU )OlFKHIU9HUVRUJXQJV anlagen (Trafostation) 24,00 6,00 Anlage 2 XQPD‰VWlEOLFK N Stadtplanungsamt Legende Geltungsbereich des Plans Baugrenze Grenze XQWHUVFKLHGOLFKHU+|KHQXQG YHUVFKLHGHQHV0D‰GHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ Zone I Zone II Zone III EHUEDXEDUH*UXQGVWFNV IOlFKHGHUXQWHUVFKLHGOLFKHQ Zonen *UXQGIOlFKHQ]DKOGRZ *HVFKRVVIOlFKHQ]DKOGFZ Zone IV PD[+|KHQEDXOLFKHU$QODJHQ16 m Bebauungsplanentwurf 71410/06 Gewerbegebiet Westhoven LQ.|OQ3RU]:HVWKRYHQ
  • Anlage 3 Übersichtsplan

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    GeltungsbereichBebauungsplanentwurf 71410/06Gewerbegebiet Westhoven GeltungsbereichBebauungsplan 71410/022EHUVWUD‰H Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 3 0D‰VWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplan 71410/02mit Bebauungsplanentwurf 71410/06LQ.|OQ3RU]:HVWKRYHQ 0 10050 200300 Meter

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 07.02.2019 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 11.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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