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4151/2018

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Planverfahren 71410/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven

Beschlussvorlage Ausschuss 07.01.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.02.2019, TOP 11.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Übersichtsplan

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 2 Planungsentwurf

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Beschlussvorlage Ausschuss

3123 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Schl Az 
Vorlagen-Nummer 
 4151/2018 
Freigabedatum 07.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Planverfahren 71410/06 
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 03.09.2015 zum Bebauungsplan 71410/06 für das 
Gebiet zwischen der André-Citröen-Straße, ca. 65 m parallel zur Oberstraße östlich und 
nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des 
Gewerbegebietes "Westhovener Aue“ bis zur KVB-Linie 7 von Köln nach Zündorf, entlang der 
KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröengelände) in Köln-
Porz-Westhoven —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven— aufzu-
heben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertreung Porz ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das ehemalige Areal der Firma 
PSA/Citröen hat die Stadt in Abstimmung mit dem Eigentümer, die Aufstellung des 
investorenfinanzierten Bebauungsplanes Nummer 71410/06 mit dem Arbeitstitel: "Gewerbegebiet 
Westhoven" in Köln-Porz-Westhoven durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 
03.09.2015 gefasst. Die öffentliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 
21.10.2015. 
 
Das Areal liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71410/02 mit dem 
Arbeitstitel: "Oberstraße" aus dem Jahr 1976. Der Bebauungsplan leidet an beachtlichen 
Rechtsfehlern und ist daher nicht als rechtliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des 
Gebietes geeignet. Die Verwaltung hat für diesen unwirksamen Bebauungsplan ein förmliches 
Aufhebungsverfahren eingeleitet. 
 
Voraussetzung für die Bearbeitung eines investorenfinanzierten Bebauungsplanes ist der Abschluss 
einer Planungsvereinbarung. In dieser werden die Kostenübernahmen und das Pflichtenheft der 
Investoren geregelt. Trotz mehrmaliger Aufforderung hat der Eigentümer des Areals die 
Planungsvereinbarung nicht unterschrieben. 
 
Mit Schreiben des Stadtplanungsamtes vom 07.03.2018 wurde der Eigentümer gefragt, ob noch 
Interesse an dem Bebauungsplanverfahren bestünde. Andernfalls würde der Aufstellungsbeschluss 
aufgehoben, um die Beschlusslage zu bereinigen. 
 
Mit Mail vom 04.04.2018 erklärte sich der Eigentümer damit einverstanden, den 
Aufstellungsbeschluss aufzuheben. 
 
Die Verwaltung ist gegenüber der lokalen Politik und der Öffentlichkeit verpflichtet, 
Bebauungsplanverfahren zügig durchzuführen, um dem politischen Auftrag, der mit dem Beschluss 
über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erteilt wird, gerecht zu werden.  
 
 
Anlagen 3 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Planungsentwurf 
Anlage 3 Übersichtsplan

Anlage 3 Übersichtsplan

497 Zeichen

GeltungsbereichBebauungsplanentwurf 71410/06Gewerbegebiet Westhoven
GeltungsbereichBebauungsplan 71410/022EHUVWUD‰H
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 3
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplan 71410/02mit Bebauungsplanentwurf 71410/06LQ.|OQ3RU]:HVWKRYHQ
0 10050 200300 Meter

Anlage 1 Geltungsbereich

303 Zeichen

| staurköm |
Stadtplanungsamt

Anlage 1

Geltungsbereich
Gewerbegebiet Westhoven

' “

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 2 Planungsentwurf

843 Zeichen

GE
PD[*HElXGHK|KH
23,00 m
GRZ 0,8; GFZ 2,4
Zone III
GE
PD[*HElXGHK|KH
16,00 m
GRZ 0,8; GFZ 2,0
Zone II
GE
70,00
3,00
3,00
6,00
6,00
6,00
6,00
Vorgarten wird auf
die GRZ angerechnet.
80,00
10,00
5,007,00
PD[*HElXGHK|KH
16,00 m
GRZ 0,8; GFZ 2,0
Zone I
GE
PD[*HElXGHK|KH
16,00 m
Zone IV
GFZ 2,2
GRZ 0,8
3,00
Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht
]XJXQVWHQGHV9HUVRUJXQJVWUlJHU
)OlFKHIU9HUVRUJXQJV
anlagen (Trafostation)
24,00
6,00
Anlage 2
XQPD‰VWlEOLFK N
Stadtplanungsamt
Legende
Geltungsbereich des Plans
Baugrenze
Grenze XQWHUVFKLHGOLFKHU+|KHQXQG
YHUVFKLHGHQHV0D‰GHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ
Zone I
Zone II
Zone III
EHUEDXEDUH*UXQGVWFNV
IOlFKHGHUXQWHUVFKLHGOLFKHQ
Zonen
*UXQGIOlFKHQ]DKOGRZ
*HVFKRVVIOlFKHQ]DKOGFZ
Zone IV
PD[+|KHQEDXOLFKHU$QODJHQ16 m
Bebauungsplanentwurf 71410/06
Gewerbegebiet Westhoven 
LQ.|OQ3RU]:HVWKRYHQ

Beratungsverlauf (2)

22.01.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4151/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.01.2019
Erstellt
11.12.2018 08:48