V/0501/2013
Bestellung von Trägervertretern/innen für die städt. Kindertageseinrichtung Josefschule, Hermannstraße 58
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Beschlussvorlage
2499 Zeichen
V/0501/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Bestellung von Trägervertretern/innen für die städt. Kindertageseinrichtung Josefschule, Hermannstraße 58 Beratungsfolge 02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Josefschule, Hermannstraße 58, werden vier Trägervertreter berufen: 1. ___________________________________ 2. ___________________________________ 3. ___________________________________ 4. ___________________________________ Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kinderta geseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen von den zuständ i- gen Bezirksvertretern gewählt. Die Vertretung des Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – wird seit dem 01.08.2011 nicht mehr von Mitarbeitern/innen der Ve r- waltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Vorlagen-Nr.: V/0501/2013 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492 60 47 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 20.06.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0501/2013 Zum 01.08.2013 wird in der ehemaligen Josefschule eine städt. Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen eingerichtet. Aus diesem Grund sind neben dem städtischen Trägervertreter vier polit i- sche Trägervertreter zu bestellen. Für die Bestellung von Trägervertretern/innen für die städtischen Kindertageseinrichtungen durch die Bezirksvertretungen gibt es keine gesetzlic hen Vorgaben. In ähnlichen Fällen wird das Höchstwahlverfahren nach d’Hondt angewandt (vgl. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen). Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Anmerkung: Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jewe i- ligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Problematik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hermannstraße 58
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0501/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37