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V/0501/2013

Bestellung von Trägervertretern/innen für die städt. Kindertageseinrichtung Josefschule, Hermannstraße 58

Vorlagen 20.06.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.07.2013, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2499 Zeichen

V/0501/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung von Trägervertretern/innen für die städt. Kindertageseinrichtung Josefschule, 
Hermannstraße 58 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Josefschule, Hermannstraße 58, 
werden vier Trägervertreter berufen: 
 
 
1. ___________________________________ 
 
2. ___________________________________ 
 
3. ___________________________________ 
 
4. ___________________________________ 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) 
bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternrat den Rat 
der Tageseinrichtung. 
 
Für die städtischen Kinderta geseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen von den zuständ i-
gen Bezirksvertretern gewählt. Die Vertretung des Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien – wird seit dem 01.08.2011 nicht mehr von Mitarbeitern/innen der Ve r-
waltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe 
Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0501/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492 60 47 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0501/2013 
 
Zum 01.08.2013 wird in der ehemaligen Josefschule eine städt. Kindertageseinrichtung mit fünf 
Gruppen eingerichtet. Aus diesem Grund sind neben dem städtischen Trägervertreter vier polit i-
sche Trägervertreter zu bestellen.  
 
Für die Bestellung von Trägervertretern/innen für die städtischen Kindertageseinrichtungen durch 
die Bezirksvertretungen gibt es keine gesetzlic hen Vorgaben. In ähnlichen Fällen wird das 
Höchstwahlverfahren nach d’Hondt angewandt (vgl. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein -
Westfalen). 
 
Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. 
 
Anmerkung: 
Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. 
Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jewe i-
ligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese 
Problematik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hermannstraße 58

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0501/2013
Typ
Vorlagen
Datum
20.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37