Änderungsantrag zu 10.2 – Abschlussbericht und weiteres Vorgehen betreffend „Mas-terplan Kommunale Sicherheit (MaKoS)"
SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0387/2025 vom 24.03.2025
Stand: Am 19.05.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales endgültig zurückgezogen.
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des AVR Herrn Bernd Petelkau SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.03.2025 AN/0387/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.03.2025 Änderungsantrag zu 10.2 – Abschlussbericht und weiteres Vorgehen betreffend „Mas- terplan Kommunale Sicherheit (MaKoS)" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 10.2 auf die Tagesord- nung der Ausschusssitzung am 24.03.2025 zu setzen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt geändert und ergänzt. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren des Masterplans Kommunale Sicherheit als Frühwarnsystem weiterzuentwickeln und noch im Jahr 2025 verbindlich in die Sicher- heitsstrukturen Kölns zu integrieren. 2. Der Masterplan Kommunale Sicherheit wird ab sofort im 3-Jahres-Rhythmus fortge- schrieben. Bei akuter Verschlechterung der Lage in einzelnen Quartieren erfolgt eine kurzfristige Aktualisierung nach 12 Monaten. 3. Die entwickelte „Lokale Agenda“ für die ausgewählten Quartiere in Kalk und Ehrenfeld (Anlage 2) im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ (PmbH) des Kriminalpräventiven Rates ist umzusetzen. Dabei sind sozialräumliche Hilfs- angebote (z. B. Streetwork, Drogenhilfe, Präventionsarbeit) sowie ordnungspolitische Maßnahmen (z. B. Ordnungsdienst, bauliche Maßnahmen) zu priorisieren. 4. Weitere Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf werden bis spätestens Ende 2025 identifiziert. Es ist dann zu überprüfen, welche Ergebnisse des Masterplans aus den - 2 - Kalk/Ehrenfeld-Untersuchungen sich sinnvoll auf diese übertragen lassen, und diese Er- kenntnisse im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ abzu- arbeiten. Für Hotspots wie den Neumarkt, Wiener Platz, Porzer Markt, Chlodwigplatz und den Ebertplatz sind noch im Jahr 2025 Maßnahmenpakete zu erarbeiten und umzuset- zen. 5. Die Empfehlungen zur schulischen Kriminalprävention (Anlage 3) sind bis spätestens Q4/2025 in einem Umsetzungskonzept zu konkretisieren. Die Schulen in den priorisierten Quartieren (insbesondere Ehrenfeld und Kalk) werden dabei als erste berücksichtigt. Begründung: Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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19.05.2025
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen
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