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AN/0387/2025

Änderungsantrag zu 10.2 – Abschlussbericht und weiteres Vorgehen betreffend „Mas-terplan Kommunale Sicherheit (MaKoS)"

SPD Änderungsantrag nach § 13 24.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 19.05.2025

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

2712 Zeichen

An 
Frau  
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.03.2025  
 
AN/0387/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/ Internationales 24.03.2025 
 
Änderungsantrag zu 10.2 – Abschlussbericht und weiteres Vorgehen betreffend „Mas-
terplan Kommunale Sicherheit (MaKoS)" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 10.2 auf die Tagesord-
nung der Ausschusssitzung am 24.03.2025 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
Der Beschluss wird wie folgt geändert und ergänzt.  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren des Masterplans Kommunale Sicherheit 
als Frühwarnsystem weiterzuentwickeln und noch im Jahr 2025 verbindlich in die Sicher-
heitsstrukturen Kölns zu integrieren. 
2. Der Masterplan Kommunale Sicherheit wird ab sofort im 3-Jahres-Rhythmus fortge-
schrieben. Bei akuter Verschlechterung der Lage in einzelnen Quartieren erfolgt eine 
kurzfristige Aktualisierung nach 12 Monaten. 
3. Die entwickelte „Lokale Agenda“ für die ausgewählten Quartiere in Kalk und Ehrenfeld 
(Anlage 2) im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ 
(PmbH) des Kriminalpräventiven Rates ist umzusetzen. Dabei sind sozialräumliche Hilfs-
angebote (z. B. Streetwork, Drogenhilfe, Präventionsarbeit) sowie ordnungspolitische 
Maßnahmen (z. B. Ordnungsdienst, bauliche Maßnahmen) zu priorisieren. 
4. Weitere Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf werden bis spätestens Ende 2025 
identifiziert. Es ist dann zu überprüfen, welche Ergebnisse des Masterplans aus den

- 2 - 
 
Kalk/Ehrenfeld-Untersuchungen sich sinnvoll auf diese übertragen lassen, und diese Er-
kenntnisse im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ abzu-
arbeiten. Für Hotspots wie den Neumarkt, Wiener Platz, Porzer Markt, Chlodwigplatz und 
den Ebertplatz sind noch im Jahr 2025 Maßnahmenpakete zu erarbeiten und umzuset-
zen. 
5. Die Empfehlungen zur schulischen Kriminalprävention (Anlage 3) sind bis spätestens 
Q4/2025 in einem Umsetzungskonzept zu konkretisieren. Die Schulen in den priorisierten 
Quartieren (insbesondere Ehrenfeld und Kalk) werden dabei als erste berücksichtigt. 
  
 
Begründung: 
 
Begründung erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Thomas Breustedt  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

19.05.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wiener Platz
  • Chlodwigplatz
  • Ebertplatz
  • Neumarkt
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/0387/2025
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
24.03.2025
Erstellt
24.03.2025 12:15