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V/0771/2006

Soziale Wohnraumförderung in Münster unter Berücksichtigung der wohnungspolitischen Ziele der Land

Vorlage 27.09.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 07.12.2006, TOP 5.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0771/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Soziale Wohnraumförderung in Münster unter Berücksichtigung der wohnungspolitischen Ziele 
der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
 
Allgemeine Wohnungsmarktsituation in Nordrhein-Westfalen 
 
Die Entwicklung der Wohnungsmärkte verläuft immer unterschiedlicher.
 
Einige Regionen wie z.B. das Ruhrgebiet sehen sich einem dauerhaften Schrumpfungsprozess 
durch Abwanderung und Geburtendefizit gegenüber, der auch durch Zuwanderungen nicht 
kompensiert werden kann. Bestandsinvestitionen und Ersatzneubau müssen hier dazu beitragen, 
dass der Wohnungsbestand heutigen Qualitätsanforderungen angepasst wird. 
Gleichzeitig werden die Entwicklungsmöglichkeiten anderer Regionen in der sog. Rheinschiene 
oder auch in Münster und im Münsterland als s ehr dynamisch prognostiziert mit zum Teil 
wachsenden Haushaltszahlen und steigender Nachfrage im Wohnkonsum.   
 
Selbst bei landesweit stagnierenden Bevölkerungszahlen geht die Landesregierung davon aus, 
dass mittelfristig ein jährliches Neubauvolumen von 50.000 bis 60.000 Wohnungen erforderlich 
sein wird, um erneute Knappheiten auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen zu 
vermeiden. 
  
Angesichts einer veränderten Lage auf den Wohnungsmärkten und knapper werdender öf-
fentlicher Haushaltsmittel hat die Landesregierung NRW neue Schwerpunkte in der 
Wohnungspolitik gesetzt. Die Zahl der Wohnungsmarktregionen, in denen akuter 
Wohnungsmangel herrscht, wird mit jedem Jahr kleiner. Das Mengenziel, das über viele Jahre 
hinweg die Wohnungspolitik bestimmt hat, ist in den Hintergrund getreten. 
 
In besonderem Fokus der Landesförderung stehen heute die Schaffung von familiengerechtem 
Wohnraum vor allem in den Städten, der Neubau von barrierefreien, altengerechten 
Vorlagen-Nr.: 
V/0771/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Regenitter 
Herr  Bragard 
Ruf: 
492 64 00 
492 64 70 
E-Mail: 
BragardR@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.09.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0771/2006 
 
Mietwohnungen und gemeinschaftlichen Wohnprojekten sowie die Anpassung der vorhandenen 
Wohnungsbestände an die Anforderungen einer älter werdenden Gesellschaft. 
 
 
Wohnungsmarkt für einkommensschwächere Haushalte 
 
In Nordrhein-Westfalen waren im Ja
hre 2005 noch 934.000 Wohnungen in der Sozialbindung. Mit 
Blick auf die Gesamtzahl der Wohnungen in Nordrhein-Westfalen von 8.371.400 WE waren das 
rd. 11,1 %. In Münster waren im Jahre 2005 noch 10.969 Wohnungen sozial gebunden. Bezogen 
auf die  144.160 Wohnungen in Münster entspricht dies einem Anteil von nur 7,6 %. 
 
Die Zahl der Haushalte mit Wohnberechtigung im sozialen Wohnungsbau, die in Nordrhein-
Westfalen als wohnungssuchend gemeldet waren, lag 2005 bei 91.600 Haushalten. Das sind 
etwa 1,08 % aller Haushalte. In Münster waren rd. 2.500 Haushalte als wohnungssuchend 
registriert. Das sind bezogen auf die Zahl der Haushalte in Münster sogar rd. 1,74 %. 
Damit wird deutlich, dass das Verhältnis Wohnungsangebot und Nachfrage im Teilsegment des 
sozialen Wohnungsmarktes in Münster sehr viel schlechter ausfällt, als der landesweite 
Durchschnitt. 
 
In den vergangenen 20 Jahren ist der Bestand an Sozialwohnungen unter Berücksichtigung der 
nach Tilgung der öffentlichen Baudarlehen auslaufenden Bindungen und trotz der Förderung 
neuer Sozialwohnungen in Münster insgesamt um rd. 8.500 Wohnungen zurückgegangen. 
Bezogen auf den Bestand der Sozialwohnungen des Jahres 1985 mit rd. 19.500 geförderten 
Wohnungen entspricht dies einem Anteil von 44 %. Im Durchschnitt entfielen für rd. 400 
Wohnungen/Jahr die Sozialbindungen (Nettoverlust). 
Diese Entwicklung ist einerseits die Folge des planmäßigen Auslaufs der Sozialbindungen nach 
rd. 40 Jahren der Förderjahrgänge der 1950er und 1960er Jahre, andererseits aber auch schon 
Folge der massiven vorzeitigen Rückzahlung der öffentlichen Baudarlehen in den 1990er Jahren.  
Da Sozialwohnungen in der Regel nach vorzeitiger Tilgung der öffentlichen Mittel noch 10 Jahre 
in der Sozialbindung verbleiben, wird sich aufgrund der erwähnten  enormen vorzeitigen 
Darlehenstilgungen Mitte bis Ende der 1990er Jahre der Bestand der Wohnungen mit 
Sozialbindungen kurzfristig noch einmal stark reduzieren.  Bereits bis zum Jahr 2009 entfallen so 
für ca. 3.440 weitere Wohnungen die gesetzlichen Mietpreis- und Belegungsbindungen.  
In den Jahren 2010 bis Jahr 2016 werden planmäßig weitere 1.310 Wohnungen die bisherige 
Eigenschaft „öffentlich gefördert“ verlieren. Unter Berücksichtigung einer Neubauleistung von rd. 
100 WE pro Jahr (Durchschnitt der letzten Jahre) wird somit der gegenwärtige 
Sozialwohnungsbestand von 10.969 auf rd. 7.000 Wohnungen reduziert. 
 
Seit Jahren gleich hoch bleibt hingegen die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte mit 
Wohnberechtigungsschein. Hier ist unter Berücksichtigung der derzeitigen wirtschaftlichen 
Situation damit zu rechnen, dass diese Zahl zumindest auf dem derzeitigen Niveau von rd. 2.500 
Haushalten konstant bleibt. 
 
Dabei ist schon heute im Rahmen der Wohnungs vermittlung des Amtes für Wohnungswesen 
gerade bei dringend mit Wohnraum zu versorgenden Singlehaushalten und Haushalten mit 2 und 
mehr Kindern mit Wartezeiten von bis zu 2 Jahren zu rechnen. Bei der erkennbaren Entwicklung 
auf dem Wohnungsteilmarkt der Sozialwohnungen in Münster wird sich diese Wartezeit in den 
nächsten Jahren noch erhöhen. 
 
  
Rückläufige Bautätigkeit – hohes Gewicht der öffentlichen Förderung 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen
 stellt den Kommunen jährlich im Rahmen des 
Wohnraumförderungsprogrammes ein nach dem Anteil der Wohnungssuchenden bemessenes 
Mittelkontingent zur Förderung von Mietwohnungen zur Verfügung. Die Kommunen tragen dabei 
im Rahmen der Wohnungsversorgung von einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen die

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Verantwortung für eine bedarfsgerechte Baulandpolitik und das Entwickeln von integrierten 
städtebaulichen Konzepten. 
 
Wie die Landesregierung im Wohnraumförderungsprogramm 2006 ausführt, wird die direkte 
Förderung des Landes beim Neubau von Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen in 
Regionen wie in der Stadt Münster mit den beschriebenen Engpässen im Segment der 
preiswerten Wohnungen auch auf mittlere Sicht notwendig bleiben, um einer wachsenden 
Nachfrage gerecht zu werden und Verdrängungsprozesse zu Lasten von einkommensschwachen 
Nachfragegruppen zu vermeiden. Der noch im Koalitionsvertrag vom 20.06.2005 angekündigte 
Systemwechsel, die Objektförderung im Mietwohnungsbau (soziale Wohnungsbauförderung) 
durch eine einkommensabhängige Subjektförderung (Wohngeld) zu ersetzen, wird demnach 
mittelfristig von der Landesregierung offensichtlich nicht weiter verfolgt.   
Für das Wohnraumförderungsprogramm 2006 wurde ein Betrag von 940 Mio. Euro bereitgestellt, 
der durch Bundesfinanzhilfen (44,33 Mio. Euro), das Aufkommen aus der Ausgleichszahlung – 
ehemals Fehlbelegungsabgabe (34,25 Mio. Euro) und das Landeswohnungsbauvermögen 
(861,42 Mio. Euro) finanziert wird. Dies entspricht im Vergleich zum Programm des Jahres 2005 
einer Senkung von rd. 4,5 %, die im Wesentlichen durch ein höheres Aufkommen aus der 
Ausgleichsabgabe im Jahr 2005 erklärt werden kann. 
 
Das Landeswohnungsbauvermögen ist als revolvierender Fonds die wichtigste 
Finanzierungsgrundlage der Programme der sozialen Wohnraumförderung.  Angesichts der 
angespannten Situation des Landeshaushaltes ist die gesetzliche Zweckbestimmung des 
Landeswohnungsbauvermögens ein wichtiger Garant für die Kontinuität der Wohnraumförderung, 
denn gemäß Wohnungsbauförderungsgesetz ist dieses Vermögen ausschließlich zur Förderung 
von Maßnahmen zugunsten der sozialen Wohnraumförderung zu verwenden. 
 
Der sozialen Wohnraumförderung kommt zudem ein immer größeres Gewicht als stabilisie-
render Faktor der Bautätigkeit zu. Im Jahr 2005 erteilten die Kommunen landesweit 
Baugenehmigungen für 50.308 Wohneinheiten. Im gleichen Zeitraum wurden mit den 
Förderprogrammen der sozialen Wohnraumförderung 10.457 Wohneinheiten gefördert. 
Rechnerisch war das somit  jede 5. Wohneinheit. 
 
In Münster wurde sogar jede 4. Wohnung, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit 
öffentlichen Mitteln gefördert. Im Jahre 2005 wurden in Münster Baugenehmigungen für 1107 
Wohnungen erteilt. Im gleichen Jahr konnten für 297 Wohnungen öffentliche Mittel für Miet- und 
Eigentumsmaßnahmen bewilligt werden. Insgesamt lag die Investitionssumme bei den mit 
öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen in Münster bei rd. 38 Mio. Euro. 
 
 
Stadt Münster in der Verantwortung 
 
Den Städten und Gemeinden kommt nach
 Auffassung des Landes bei der Entwicklung 
tragfähiger Konzepte für eine zielgruppenspezifische Wohnraumversorgung eine besondere 
Verantwortung zu. Sie müssen die wohnungspolitischen Instrumente so einsetzen, wie es ihren 
konkreten Anforderungen vor Ort am besten gerecht wird. Die Wohnungspolitik des Landes 
unterstützt die Kommunen, indem sie die Entscheidungskompetenz der Kommunen stärkt und 
die Fördermittel für den Mietwohnungsbau als frei verfügbares Förderkontingent zuweist. 
 
Im Jahre 2005 stand der Stadt Münster ein Kontingent in Höhe von 6,9 Mio. Euro zur Verfügung. 
Dieses Kontingent wurde bis auf 300.000 Euro auch an Investoren vergeben. Es lagen zwar noch 
einige weitere Anfragen zur Förderung von Mietwohnungen in Münster vor, aber es scheiterte der 
Wille von Investoren zur Errichtung von Mietwohnungen daran, dass kein geeignetes Grundstück 
zur Verfügung stand. Im Jahr 2005 lag die Investitionssumme bei den mit öffentlichen Mitteln 
geförderten Mietwohnungen bei rd. 16,5 Mio. Euro.

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Im laufenden Jahr 2006 stellte das Land der Stadt Münster 4,6 Mio. Euro als Förderkontingent 
zur Verfügung. Bereits Ende des 1. Halbjahres wurden insgesamt knapp 4 Mio. Euro vom Land 
nachgefordert und auch von dort bereitgestellt, da entsprechend mehr Anträge auf eine 
Mietwohnungsförderung vorlagen. Bis Ende diesen Jahres ist die Verwaltung ermächtigt, 
Förderzusagen bis zu einer Darlehenssumme von 8,6 Mio. Euro auszusprechen.  
 
Die aktuelle Nachfrage nach öffentlichen Mitteln für den Mietwohnungsbau in Münster lässt sich 
begründen auch mit der erheblichen Verbesserung der Förderkonditionen des Landes im Herbst 
letzten Jahres. Insbesondere in den Kommunen wie der Stadt Münster mit hohem 
Mietpreisniveau sollten zusätzliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau angereizt 
werden. 
 
So hob das Land die Förderpauschalen um 100 Euro/qm Wohnfläche bei gleicher Miethöhe an. 
Die Baudarlehen wurden von 1.000 Euro auf 1.100 Euro pro qm Wohnfläche für die 
Einkommensgruppe A bei einer Bewilligungsmiete von 4,55 Euro/qm Wohnfläche erhöht. Zum 
Bezug einer Wohnung diesen Fördertyps sind Haushalte, die die Einkommensgrenzen des 
sozialen Wohnungsbaues einhalten, berechtigt. In der Einkommensgruppe B können statt 565 
Euro nun 665 Euro/qm Wohnfläche ausgezahlt werden. In eine Wohnung des Fördertyps B 
können Haushalte einziehen, die die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaues um bis 
zu 40 % überschreiten.  
 
Kürzere Laufzeiten für die Mietpreis- und Belegungsbindungen von heute 15 oder 20 Jahren statt 
für rund 40 Jahre nach dem alten bis 2002 geltenden Fördersystem des II. 
Wohnungsbaugesetzes sowie die Möglichkeit, die Miete jährlich gestaffelt um 1,5 % anzuheben, 
tragen zur Attraktivität der Neubauförderung bei. 
 
Damit die Fördermittel auch künftig von Investoren abgerufen werden, bedarf es weiterhin einer 
gezielten Grundstücksmarktpolitik. Investorengespräche im Amt für Wohnungswesen zeigen, 
dass auf Seiten der Investoren noch weiterer Bedarf an baureifen Grundstücken in integrierten 
Lagen besteht. 
 
 
Geförderte Mietwohnungen im Jahr 2005 
 
Die Verwaltung erteilte für 104 Wohnungen die Förderzusagen, davon für 83 Wohnungen im 
Fördertyp A 
und 21 Wohnungen im Fördertyp B. 
63 Wohnungen werden von privaten Investoren, 41 Wohnungen von der Wohn + Stadtbau 
GmbH errichtet. Alle anderen in Münster vertretenen Wohnungsunternehmen haben sich seit 
Jahren nicht mehr im öffentlich geförderten Wohnungsbau engagiert. 
 
Berechtigt für den Bezug einer Wohnung im Fördertyp A ist z.B. ein alleinstehender Rentner  mit 
einem Jahreseinkommen von rd.
 17.000 Euro oder ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem 
Bruttojahresverdienst von rd. 42.000 Euro. Eine Wohnung im Fördertyp B kann z.B. ein allein 
stehender Rentner mit einem Einkommen von rd. 24.800 Euro oder ein Ehepaar mit 2 Kindern 
und einem Bruttojahresverdienst von 58.500 Euro beziehen. 
 
Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung besonders Wohnun-
gen gefördert, die von der Größe und Ausstattung für die Zielgruppe der älteren Menschen ge-
eignet sind. 
Alle 104 geförderten Wohnungen werden als barrierefreie Wohnungen erstellt. Besonders geeig-
net für ältere Menschen sind davon 86 Wohnungen. Hiervon befinden sich 60 Wohnungen in 4 
Seniorenwohnanlagen, die teilweise mit Betreuungsangeboten versehen werden. 
 
Für die Nachfragegruppe der älteren Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen werden 
somit attraktive Wohnungen geschaffen, die flexibel auch bei gesundheitlichen Einschränkungen 
genutzt werden können.

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Neue Wohnformen für ältere oder behinderte Menschen 
 
Neben der Förderung von barrierefreiem Mi
etwohnraum – gegebenenfalls mit ambulanter 
Betreuung – werden auch neue Wohnformen für ältere oder behinderte Menschen im Rahmen 
des Wohnraumförderungsprogramms unterstützt. Möglich sind gemeinschaftliche Wohnprojekte, 
Gruppenwohnungen mit ambulanter Betreuung und auch kleinere stationäre Pflegeeinrichtungen, 
die im Wohnquartier integriert sind. Mit diesen abgestuften Angeboten soll ein Verbleib von 
älteren oder behinderten Menschen in ihrem vertrauten Umfeld auch im Fall der 
Pflegebedürftigkeit erleichtert und ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermieden 
werden.  
 
Die Verwaltung hat schon früh solche Wohnprojekte initiiert. So hat die Verwaltung als 
landesweites Pilotprojekt ein Gruppenwohnprojekt gemeinsam mit der Alexianer Bruderschaft in 
Amelsbüren im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaues entwickelt und mit 
Wohnungsbaumitteln gefördert. Das Wohnprojekt der Hausgemeinschaften der Caritas in 
Nienberge hat das Bauministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als logische 
Weiterentwicklung des Gruppenwohngedankens als beispielhaftes Modell bei der Präsentation 
des Wohnungsbauprogramms 2004 vorgestellt. Auch in diesem Wohnprojekt wurde eine 
Gruppenwohnung für Demenzkranke gefördert. 
 
Im letzten Jahr schließlich haben Verwaltung und die Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 
gemeinsam mit der Wohn- und Stadtbau GmbH eine Gruppenwohnung für acht Personen im 
Bauvorhaben in Gievenbeck, Am Küchenbusch, konzipiert, die mit öffentlichen Mitteln gefördert 
wurde.  
 
  
Mehr Wohneigentum für Haushalte mit Kindern 
 
Auch die S
tadt Münster weist, wie viele andere Städte auch, noch immer ein erhebliches 
Potenzial für zusätzliche Eigentumsbildung auf. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage zum 
01.01.2006 hat das Land seine Förderung von selbst genutztem Wohneigentum durch 
verbesserte Förderkonditionen intensiviert. Die Wohneigentumsförderung wurde auf eine breitere 
Basis gestellt. Der Kreis der Förderberechtigten wurde erweitert und die Förderdarlehen wurden 
erhöht.  Fördermittel gibt es  nun auch für Familien, die die Einkommensgrenze im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau um bis zu 40 % (statt bisher 30 %) überschreiten, also analog zum 
Fördertyp B im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau. Je nach Fördertyp A oder B und nach 
Kinderzahl ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr höhere Darlehensbeträge zwischen 2.500 
Euro und 26.500 Euro. Für Haushalte mit geringem Einkommen nahm das Land als Ersatz für die 
weggefallene Eigenheimzulage ein Starterdarlehen von 8.000 Euro in die Förderbestimmungen 
auf. Zur Erreichung des wohnungspolitischen Zieles einer stärkeren Eigentumsbildung in Städten 
wie Münster wird zusätzlich ein „Stadtbonus“ von 20.000 Euro gewährt.  
Eine Familie mit 4 Personen erhält so im Fördertyp A ein zinsloses Darlehen in Höhe von 83.000 
Euro, im Fördertyp B ein Darlehen in Höhe von 60.000 Euro, das allerdings mit 2 % verzinst 
werden muss. 
 
Geförderte Eigentumsmaßnahmen im Jahr 2005 
 
Im Jahr 2005 lag die Zahl der Förderzusagen f
ür 193 Eigentumsmaßnahmen bereits über dem 
Durchschnitt der letzten 10 Jahre (150 Förderzusagen/Jahr), auch wenn die Rekordzahl des 
Jahres 2004 mit 242 Förderzusagen nicht erreicht wurde.  
 
162 der Förderzusagen wurden für Familien ausgesprochen, deren Einkommen die 
Einkommensgrenzen im öffentlich geförderten Wohnungsbau einhielten.

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Von den 162 Familien werden 142 Familien in ein neu gebautes Einfamilienhaus einziehen, 
während sich 20 Familien mit Unterstützung der Fördermittel eine „Gebrauchtimmobilie“ gekauft 
haben. 
Für 31 Familien, deren Einkommen die Einkommensgrenze um bis zu 30 % überschritt, sprach 
die Verwaltung eine Förderzusage aus. Hiermit wurde der Neubau von 24 Eigenheimen und der 
Erwerb von 7 Eigenheimen aus dem Bestand gefördert. 
 
Die neuen Eigenheime werden schwerpunktmäßig in den Baugebieten Albachten, Gievenbeck-
Südwest, Amelsbüren und Roxel errichtet. 
 
Für die 193 Eigentumsfördermaßnahmen hat die Verwaltung rd. 13.323.000 Euro Fördermittel 
bewilligt. Mit dieser Fördersumme wurden Investitionen in Höhe von rd. 21,5 Mio. Euro 
angestoßen. 
 
Die Zahl der geförderten Eigentumsmaßnahmen wird si ch in Münster aufgrund der im Jahr 2006 
verbesserten Förderbedingungen des Landes mindestens auf diesem hohen Niveau verstetigen. 
Möglicherweise muss sogar mit einer weiteren Steigerung der Antragszahlen gerechnet werden.  
 
 
Anpassung des Wohnungsbestandes 
 
Angesichts 
der Struktur des nordrhein-westfälischen Wohnungsbestandes (knapp ein Drittel 
wurde vor 1948 gebaut und fast zwei Drittel stammt aus der Zeit bis 1968) bildet die investive 
Bestandsförderung inzwischen das dritte Standbein der nordrhein-westfälischen 
Wohnraumförderung. Viele der Bestände auch in Münster entsprechen trotz ihrer Lage an gut 
erschlossenen Standorten mit überdurchschnittlicher Infrastruktur weder den 
Nutzungsvorstellungen noch den Qualitätsstandards der heutigen Zeit und bedürfen 
umfangreicher Investitionen. Vor allem aber entsprechen diese Wohnungsbestände oft nur 
unzureichend den Anforderungen einer älter werdenden Gesellschaft. 
 
Daher können nun seit dem Jahr 2006 Anpassungsmaßnahmen bei Mietwohnungen, 
Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch ein Förderprogramm für bauliche Maßnahmen zur 
barrierefreien Umgestaltung bestehenden Wohnraums gefördert werden.   
 
Haus- und Wohnungseigentümer können für die ba rrierefreie Umgestaltung einer Wohnung bis 
zu 15.000 Euro zinsgünstige Darlehen erhalten. Für den Einbau von Aufzügen und anderen 
Erschließungssystemen und die barrierefreie Umgestaltung privater Außenanlagen kann sich die 
Förderpauschale erhöhen. 
 
Da die Fördermittel keine Bindungen (weder Mietpreis- noch Belegungsbindung) auslösen, ist 
dieses Förderprogramm nicht geeignet, den Verlust an Sozialbindungen bei Mietwohnungen zu 
kompensieren. 
 
Ob und in welchem Umfang dieses neue Förderprogramm des Landes in Münster angenommen 
wird, bleibt abzuwarten. Erste Gespräche zeigen, dass die Förderbedingungen zu kompliziert und 
offensichtlich  nicht sehr attraktiv für die Wohnungseigentümer sind. Eine aktuelle Umfrage des 
Städtetages NRW ergab, dass das Programm auch in allen anderen Städten bisher kaum oder 
gar nicht in Anspruch genommen wird. Die Verwaltung wird für das Programm durch intensive 
Öffentlichkeitsarbeit weiter werben. 
 
 
Fazit: 
 
In der Stadt Münster ist bereits heute der Teilwohnungsmarkt der Sozialwohnungen angespannt. 
Diese Situation wird sich mittelfristig noch verschärfen, da die Zuwächse im Rahmen der

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Neubauförderung die enormen Verluste an Sozialbindungen in den nächsten Jahren nicht 
kompensieren können.   
 
Das Förderrecht und die Förderbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind für 
Neubaumaßnahmen attraktiv, das zeigen die Gespräche mit potenziellen Investoren. Im Rahmen 
der Investorenberatung wird immer wieder deutlich, dass es gerade bei privaten Investoren 
großes Interesse an Investitionen in den sozialen Mietwohnungsbau in Münster gibt. Allerdings 
fehlt es vielfach an geeigneten baureifen und verfügbaren Grundstücken in integrierten Lagen.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

07.11.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Küchenbusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0771/2006
Typ
Vorlage
Datum
27.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37