2008/0225
Wirtschaftsplan 2008
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2008/0225
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.05.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0225 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Wirtschaftsplan 2008 Vorlage vom: 13.05.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt vom Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt vom 30.04.2008 Kenntnis und legt diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Darmstadt, 13.05.2008 Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlagen: Vorlage an die Betriebskommission Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom
anlage 1
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Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) Vorlage für die Betriebskommission des Eigenbetriebes IDA zur Sitzung am 30.04.2008 Tagesordnungspunkt: 4 Betreff: Wirtschaftsplan 2008 Vorlage vom 11. April 2008 zu beschließen: 1. Die Betriebskommission stimmt dem in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA) zu. 2. Der Wirtschaftsplan 2008 wird gemäß $ 7 Abs. 3 Nr. 1 des Eigenbetriebsgesetzes dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Beschluss der Betriebskommission IDA vom 30. April 2008: Der Vorlage, Pkt. 1. wird einstimmig bei zwei Stimmenenthaltungen zugestimmt, Pkt. 2. der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. nf iv. ‘ ’ u f ? 7 FL Ja Joachim Lisowski Rainer Barnewald Techn. Betriebsleiter Verwaltungsbetriebswirt Begründungsseite an die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt vom 11, April 2008 » Begründung: Der am 18. Dezember 2007 in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Haushalt wurde am 3. März 2008 der Aufsichtsbehörde vorgelegt. ' Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Datum vom 17.03.2008 eine „Stopverfügung“ erlassen. Das Schreiben ist in Kopie zur Erläuterung der folgenden Punkte beigefügt. Die den Eigenbetrieb Immobilienmanagement betreffenden Punkte wurden am 20.03.2008 mit Herrn Nehrbaß, Herrn Rupp - RP, Herrn Trebitz, Herrn Glang - Kämmerei, Herrn Barnewald, Frau Werner - IDA besprochen. Für den Wirtschaftsplan 2008 ergeben sich folgende Änderungen: - Vermögensplan Der Kreditbedarf von 7.693.424 Euro ist unter Punkt 5b „Kreditmarkt“ zu ergänzen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist aufzunehmen. Die Darstellung erfolgt wie in den Vermögensplänen der bestehenden Eigenbetriebe. - Satzung Der Gesamtbetrag der Einnahmen im Vermögensplan ist auf 19.749.440 Euro zu verändern. Der Gesamtbetrag der Kredite ist auf 8.783.424 Euro zu verändern. ’ - Investitionsschemata Die Investitionsschemata für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen sind in einer Liste zusammenzufassen und die Spalten entsprechend zu kennzeichnen. Alle Zugänge zum Anlagevermögen sind zu ergänzen. Das Investitionsschemata ist um die Spalten „Sachkonto“; „Gesamtausgabebedarf“; bisher bereitgestellt zu ergänzen. - Finanzplan Im Finanzplan sind ebenfalls die Kredite zu benennen. Der Finanzplan muss die Jahre 2008 bis 2012 darstellen. Die Ausgabenansätze ab 2009 sind anhand der Verpflichtungsermächtigungen zu überprüfen. Alle Jahresbeträge wurden um 2,75 Mio. € erhöht, da auch hier die Anschaffungspositionen wie Zugänge zum Anlagevermögen im Investitionsschema nicht berücksichtigt wurden. - Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung nach Formblatt 2 des Eigenbetriebsgesetzes (Anhang 3, Anlage 2) ist die korrekte Form. Die Beifügung der Bilanzkonten, die keine Bilanz darstellt, da die Eröffnungsbilanz noch nicht erstellt ist, sollte nur zur Information bezüglich der Sachkonten des Eigenbetriebes Immobilienmanagement dienen. Leider hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen, sodass das Ergebnis falsch wurde. Diese Anlage wird nicht mehr der Betriebskommission vorgelegt. Die Position beim Sachkonto „6321000 Sonderzuwendung Beamte“ ist mit der meldenden Stelle (Hauptamt) abgeklärt worden. Es handelt sich um das Urlaubsgeld für einen Beamten im mittleren Dienst. Bis zur Besoldung A 8 BBesG steht dies zu. Anlagen Darmstadt, 11. April 2008 WIE, I; AI „u Marit Werner Joachim Lisowski 1. Betriebsleiterin Techn. Betriebsleiter EIGENBETRIEB IMMOBLIENMANAGEMENT DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT WIRTSCHAFTSPLAN 2008 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008 Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008 in ihrer Sitzung am ... wie folgt beschlossen: 1. Erfolasplan Erträge 34.423.685 € Aufwendungen 36.329.182 € 2. Vermögensplan Einnahmen 19.749.440 € Ausgaben 19.749.440 € 3. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist wird auf 8.783.424 € festgesetzt ® 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 18.873.000 € festgesetzt. 5. Kassenkredite werden nicht vorgesehen. D 6. Die Stellenübersicht enthält 144 vb-Stellen und 13 tb-Stellen für Arbeitnehmer sowie 25 nachrichtlich aufgeführte Beamtenstellen (19 vb, 6 tb). 7. Die Ansätze des Erfolgsplanes sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. Darmstadt, den 04.04.2008 Werner 5 ( 1. Betriebsleiterin ) . j Gewinn und Verlustrechnung, Erfolgsplan IDA ö Filter Datumsfilter Budgetfilter Währung 1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugniss 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge davon Auflösungen von Sopo mit Rücklageanteil 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-‚und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alterversorgung und für Unterstützung 7. Abschreibungen " a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen davon nach 8253 Abs.2 Satz 3 HGB b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten, davon nach 8253 Abs.3 Satz 3 HGB 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen, davon Zuführung zu Sonderposten mit Rücklageanteil 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen 10 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen 12. Abschreibung auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon aus verbundenen Unternehmen 01.01.08..31.12.08 IDA EUR 2008 -5.169.645,00 -250.000,00 -29.003.240,00 6.240.779,00 12.925.826,00 6.458.840,00 2.117.770,00 2.852.861,77 5.732.870,00 -800,00 10.4.2008 IDA Seite 1 Gewinn und Verlustrechnung, Erfolgsplan IDA 14. Ergebfis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen 16. Aufwendungen aus Verlustübernahme 17. Außerordentliche Erträge 18. Außerordentliche Aufwendungen 19. Außerordentliches Ergebnis 20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 21. Sonstige Steuern 22. Jahresgewinn/Jahresverlust 10.4.2008 IDA Seite 2 1.905.261,77 235,00 1.905.496,77 Vermögensplan 10.4.2008 IDA “ Seite 1 Verpflichtungs- Vermögensplan Ansatz 2008 ermächtigung 2008 Ansatz 2007 Ergebnis 2006 Mittelherkumft 1.Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen 2. Zuführung Sonderposten a. Zuweisung Land; Schulbaupauschale 3.559.000,00 € 0,00 € 3. Abschreibungen 2.857.016,00 € 0,00 € 4. Verkauferlöse 4.550.000,00 € 0,00 € 5. Aufnahme von Krediten ö a.l -Darlehen B 1.090.000,00 € 0,00 € b. Kreditmarkt 7.693.424,00 € 0,00 € 6. Gewinn aus dem Erfolgsplan 7. Verminderung des Nettogeldvermögens 8. Verlustzuweisung der Gemeinde Summe Einnahmen 19.749.440,00 € Mittelverwendung ” 1. Investitionen 19.749.440,00 € 18,873.000,00 € 2. Tilgung von Krediten 3. Auflösung Sonderposten 4. Verlust aus dem Erfolgsplan 5. Erhöhung des Nettogeldvermögens Summe Ausgaben 19.749.440,00 € Kontrollsumme 0,00 € Finanzplan ä ,„ıo. IDA e Filter Datumsfilter _ 31.12.2008 Budgetfilter IDA Währung ‚ EUR 2007 2008 2009 2010 2011 Deckungsmittel (Mittelherkunft) 1 Zuführung zum Stammkapital 2 Zuführung zu Rücklagen abzüglich Entnahmen 3 Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen 4 Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil anzüglich Entnahmen 3.559.000 3.500.000 3.500.000 3.500.000 5 Abschreibungen und Anlagenabgänge 2.857.016 3.200.000 3.400.000 3.600.000 6 Verkaufserlöse 4.550.000 4.550.000 4.550.000 4.550.000 7 Vom Anschaffungswert abzusetzende Kapitalzuschüsse 8 Zuschüsse Nutzungsberechtigter abzüglich Entnahmen aus Pos.Vi der Passivseite "Empfangene Ertragszuschüsse" 9 Rückflüsse aus gewährten Darlehen 10 Kredite a) von der Stadt . b) von Dritten ° 8.783.424 5.886.440 4.324.440 5.350.000 11 Entnahmen Rücklage _” 12 Deckungsmittel insgesamt 19.749.440 17.136.440 15.774.440 17.000.000 Ausgaben (Mittelverwendung) 1 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 19.749.440 17.136.440 15.774.440 17.000.000 2 Finanzanlagen 3 Tilgung von Krediten 4 Zuführung zum Erfolgsplan 5 Zuführung zur Rücklage 6 Gewährung von Darlehen 7 Gewährung von Zuschüssen - 8 Ausgaben insgesamt 19.749.440 17.136.440 15.774.440 17.000.000 4.2008 Seite 1 Finanzplan 10.4.2008 IDA Seite 2 Einnahmen 1 Zuweisung zur Eigenkaßitalsaufstockung 2 Zuweisung zum Verlustausgleich 23.992.150 23.000.000 23.000.000 23.000.000 3 Verwaltungskostenbeiträge 147.850 150.000 150.000 150.000 4 Darleherr der Stadt Ausgaben 1 Gewinnabführung 2 Konzessionsabgaben 3 Verwaltungskostenbeiträge, Zinsen 4 Eigenkapitalrückzahlungen 5 Tilgung von Darlehen der Stadt * 01.01.08.31.12.08 IDA 10.4.2008 ‚Seite 1 i i i i i ann H * Anderung der weiten Fiarderung durch Neussganmahen IDA/SZ Regierungspräsidium Darmstadt E | r | Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Dame | LEE Magistrat der I unsgngelghen — 114.33 #02-11- Wissenschaftsstadt- Darmstadt — ade = L E g 7 meon=.Iihre Berichte vom: 9. Februar und 3. unc &. März Luisenplatz5 ; Ihr Ansprechpartner: Herr Nehrbaß 64283 Darmstadt: Bir Zirnmernummer: 2.45 jE I KORB Telefon: 06151/125309 N ange ax; 061517 12-4610 FSB R E-Mail: j.nehrbass@rpda.hessen.de KAHErET nn Daim: A 2. März 2008 i ‚Staatsaufsicht über die Stadt Darmstadt nach 85 135 und 136 der Hessischen Gemeinde- ordnung (HGO); Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissen- schaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008 'E Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat gemäß 5 92 Absatz 3 Satz2 HGO in $ 10 ihrer Hauptsatzung bestimmt, dass ab dem 1. Januar 2008 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird. Am 3. März 2008 wurden mir mit Ihrem Bericht vom 29. Februar 2008 die erste doppische Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2008 und einem Teil der nach 8 1 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) in der Fassung vom 2. April 2006 (GVBl. | S. 235) erforderlichen Anlagen, einschließlich der Wirt- schaftspläne der städtischen Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2008, vorgelegt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr.2008 enthält gemäß 85 114i Absatz 4 in Verbin- dung mit 114j Absatz 2 HGO genehmigungspflichtige Teile und bedarf somit der Genehmi- gung der Aufsichtsbehörde. Gleiches gilt für die genehmigungspflichtigen Teile der vorgs- legten Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe. Nach. $ 1 Absatz 1 des Ei- genbetriebsgesstzes (EigBGes) sind wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde ohne eige- ne Rechtspersönlichkeit als Eigenbetriebe nach dem Papees zu führen. Gemäß $ 1 Absatz 2 "EigBGes wird für Tatbestände, die nicht im Eigenbetriebsrecht geregelt sind, auf die Vor- schriften der HGO verwiesen. In Anwendung von $ 15 EigBGss tritt an die Stelle eines Haus- haltsplanes ein Wirtschaftsplan. Somit stellt der Beschluss zu.dem Wirtschaftsplan eines Ei- genbetriebes eine Haushaltssatzung im Sinne des Gemeindewirtschaftsrechtes dar. . ’ » ’ ii; Formale Mängel der vorliegenden Unterlagen zum städtischen Haushalt 2008 sowie zu den Wirtschaftsplänen Vorbehaltlich des Ergebnisses der zurzeit noch nicht abgeschlossenen aufsichtsbehördlichen Haushaltsanalyse zur Feststellung der aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit und der damit verbundenen Genehmigungsfähigkeit von Krediten und Verpflichtungsermächtigungen nach $5 114i Absatz 4 und 114j Absatz 2 HGO, ist die Erteilung der Gesamtgenehmigung auf- grund folgender Mängel in den vorliegenden Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mög- lich. Die dreimonatige Frist des $ 143 Absatz 1 Satz 2 HGO ist damit unterbrochen. 1: Die dem Haushaltsplan 2008 gemäß 8 1 Absatz 4 Nr. 4 bis 8 sowie Nr. 10 der GemHVO- Doppik beizufügenden Anlagen fehlen und sind umgehend nachzureichen. Der nach 8 1 Absatz 4 Nr. 9 GemHVO-Doppik beizufügende Wirtschaftsplan des Sonder- vermögens „Klinikum Darmstadt” fehlte auch in diesem Jahr wieder bei Vorlage der Haushaltsuntsrlagen, wurde aber mit Posteingang vom 11. März 2008 inzwischen nach- gereicht. Ein nachvollziehbares mittelfristiges Investitionsprogramm ist anzuraten. Für die mittelfristige Investitionsplanung der städtischen Haushaltswirtschaft ist gemäß 5 9 Absatz 2 GemHVO-Doppik in Verbindung mit $ 114h Absatz 1 HGO ein Investitions- programm für fünf Jahre aufzustellen. Dabei sind der Gesamtauszahlungsbedarf jeder Maßnahme sowie die bisher bereitgestellten Mittel anzugeben. Die zur Investitionspla- nung der Stadt Darmstadt vorliegenden Auszüge aus dem Investitionsprogramm sind zum Teil lückenhaft und beispielsweise im Hinblick auf den Gesamtumfang von Maßnah- men sowie bei Abgrenzung zwischen neuen Investitionen bzw. Fortführungsmaßnahmen nicht nachvollziehbar. Ich bitte daher um Vorlage des kompletten städtischen Investiti- onsprogramms bis zum Jahre 2011. Bei der Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung der städtischen Haushaltswirtschaft ist zu bemängeln, dass der voraussichtliche Finanzmittelbestand zu Beginn des Haushalts- ° jahres nicht mit dem Endwert der vorangehenden Planungsperiode fortgeschrieben wird. Die entsprechends Aufstellung ist zu überarbeiten und erneut vorzulegen. Die Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Bäder der Wissenschafts- stadt Darmstadt” und „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” enthalten keine nach 8 115 Absatz 3 i. V.m. 55 92 Absatz 3, 114i Absatz 4 und 114j Absatz 2 HGO ge- mehmigungspflichtigen Teile. Nach $ 16 Absatz 2 EigBGes sind im Erfolgsplan die veran- schlagten Erträge, Aufwendungen und Zuweisungen zu den Rücklagen ausreichend zu begründen, insbesondere soweit sie von den Zahlen des Vorjahres und des diesem vo- rangshenden Jahrss erheblich abweichen. Trotz erheblicher Abweichungen bei beiden Wirtschaftsplänen sind entsprechende Erläuterungen leider unterblieben. Dies bitte ich naghzuholen. Des Weiteren wurden den Wirtschaftsplänen kein Finanzplan und kein mit- telfristiges Investitionsprogramm beigefügt. Auf die Verpflichtung zur Darstellung der Auswirkungen auf die städtische Haushaltswirtschaft nach 8 19 Nr. 2 EigBGes weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin. j . Im Beschluss über den Wirsschaftsplan des Eigenbetriebs „Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sind Verpflichtungsermächtigungen in einer Gesamthöhe von 2,7 Mio. € vorgesehen. Aufgrund der auch zu diesem Wirtschaftsplan fehlenden Fi- nanzplanung und des mittelfristiges Investitionsprogramms ist zurzeit nicht feststellbar, ob die fraglichen Verpflichtungsermächtigungen nach 8 115 Absatz 3 i.V. m. 85 92 Ab- satz 3, 114i Absatz 4 HGO genehmigungspflichtig sind. Auch hier sind ein Finanzplan und ein mittelfristiges Investitionsprogramm vorzulegen. Die Darstellung der Auswirkungen auf die städtische Haushaltswirtschaft nach $ 19 Nr. 2 EigBGes ist zu beachten. . Der Eigenbetrieb „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen” enthält keine nach 8 115 Absatz 3 i. V.m. $$ 92 Absatz 3, 114i Absatz 4 und 114j Absatz 2 HGO genehmi- gungspflichtigen Teile. Das auch zu diesem Wirtschaftsplan fehlende mittelfristige Investi- tionsprogramm ist nachzureichen. . Im Zusammenhang mit den vorgelegten Anlagen zum neugegründeten Eigenbetrieb „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" (IDA) ist leider eine Vielzahl von Mängeln aufzuzeigen. Die Beachtung des Grundsatzes der Haushaltsklarheit bei Auf- stellung des Wirtschaftsplanes halte ich zur Information der Stadtverordnetenversamm- lung unter Berücksichtigung des beachtlichen Bewirtschaftungsvolumens für dringend er- forderlich. a) Im Beschluss über den Wirtschaftsplan wird unter Ziffer 2 der Vermögensplan mit einem Fehlbedarf in Höhe von 7, 7 Mio. € unausgeglichen ausgewiesen. Dieser Be- darf entspricht dem Gesamtbetrag der Kredite (Ziffer 3). Die beschlossene Krediter- mächtigung ist jedoch dem Vermögensplan als Einnahme in der Mittelherkunft zu zu- ordnen. Der Vermögensplan ist somit in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen dar- zustellen. Der Beschluss zum Wirtschaftsplan ist entsprechend neu zu fassen. b) Bei der Analyse des Vermögensplans ist festzustellen, dass der Eigenbetrieb IDA im Rahmen der Mittelherkunft ein Investitionsfondsdarlehen aus der Abteilung B des Hessischen Investitionsfonds in Höhe von 1,1 Mio. € veranschlagt hat. Dieses Darlehen ist jedoch unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan hicht im Gesamtbe- trag der Kredite enthalten. Auch hierzu ist entsprechend modifiziert über eine Ge- samtkreditermächtigung von 8,8 Mio. € zu beschließen. — c) Dem Vermögensplan sind zwei Investitionsschemata zu Einzelinvestitionen beigefügt. Das erste Investitionsschema trägt den Datumsfilter 1. Januar bis 31. Dezember 2008 und weist in der Summe der Investitionen einen Betrag in Höhe von 17,0 Mio. € aus, Im zweiten Investitionsschema ist ein Datumsfilter vom 1. Januar bis zum 31. Dezem- ber 2009 angegeben. Gleichwohl weist die Aufstellung das Wirtschaftsjahr 2008 aus. Als Gesamtbetrag der Investitionen ergibt sich demnach ein Betrag in Höhe von 18,8 Mio. £. Keiner der genannten Gesamtbeträge deckt sich jedoch mit dem Investi- tionsbetrag aus dem Vermögensplan in Höhe von 19,8 Mio. €. Daher bitte ich um ent- sprechende Korrektur. + d) Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes IDA wurden für das Jahr 2008 zwei Gewinn- und Verlustrechnungen beigefügt. Diese weisen unterschiedliche Jahresergebnisse aus. Zum einen wird ein Jahresverlust in Höhe von 1,9 Mio. €, zum anderen ein Verlust in Höhe von 2,0 Mio. € ausgewiesen. Da diess Diskrepanz auch vor dem Hintergrund _ =] des Grundsatzes der Haushaltsklarheit nicht nachvollziehbar ist, bitte ich um Vorlage eindeutiger Unterlagen. : e) In Ihrem Vorlagebericht vom 29. Februar 2008 wird dargelegt, dass die Eröffnungs- bilanz des Eigenbetriebes IDA noch nicht erstellt ist und nachgereicht werden soll. Als Anlage zum Wirtschaftsplan ist jedoch eine Bilanz als Anlage beigefügt. Diese enthält in den Einzelpositionen auf der Passivseite keinerlei Beträge, weist jedoch in der Summe 19,7 Mio. € aus. Hierzu bitte ich um erläuternden Bericht. f} : Der von Ihnen vorgelegte Finanzplan ist lediglich in Teilsegmenten, ein mittelfristiges Investitionsprogramm ist als Anlage zum Wirtschaftsplan überhaupt nicht vorhanden. Die Verpflichtung zur Darstellung der Auswirkungen auf die städtische Haushaltswirt- schaft nach $ 19 Nr. 2 EigBGes ist bei der Überarbeitung der Unterlagen zu beachten. ‚ il. Mängel in den Stellenplänen zum städtischen Haushalt und zu den Eigenbetrieben Im Rahmen der Neufassung der Haushaltsvorschriften bei Einführung der doppelten Buch- führung wurden in der Gemeindehaushaltsverordnung die rechtlichen Vorgaben zur Aufstel- lung des Stellenplans geändert. Hierzu ist nun $ 5 GemHVO-Doppik maßgeblich. Bei der Aufstellung des Stellenplans ist das Muster 13 zu 8 5 Absatz 1 und 2 der GemHVO- Doppik zu beachten. , Der Stellenplan, der gemäß 5 114b Absatz 3 Satz 2 HGO Teil des Haushaltsplans ist, hat nach $ 5 Absatz 1 GemHVO-Doppik alle im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeitnehmer auszuweisen. Zusätzlich ist nach der neuen Regelung in $ 5 Absatz 3 Nr. 2 GemHVO-Doppik dem Stellenplan eine Übersicht über die vorgesehene Zahl der Beamten im Vorbereitungsdienst, der Auszubildenden und der Praktikanten beizufügen. Diese Aufstellung ist für das Haushaltsjahr 2008 noch nachzurei- chen. Der Gessetz- und'Verordnungsgeber will durch diese Neufassung der Vorschriften über die Festsetzung des Stellenplans erreichen, dass die Vertretungskörperschaft über den Gesamt- umfang der Bsschäftigungsmöglichkeiten einer Kommune informiert ist und über den Be- schluss zur Haushaltssatzung und zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe eine entspre- chende Ermächtigung erteilt. Zur Bewertung des notwendigen Beschäftigungsbedarfas ist das Beschlussgremium nach 5 5 Absatz 2 GemHVO-Doppik in geeigneter Form über den tatsächlichen Beschäftigungsstand zum 30. Juni des Vorjahres zu informieren. Im Stellenplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde für das Haushaltsjahr 2008 die Zahl der am 30. Juni des Jahres 2007 besetzten Stellen weder im Teil A, noch im Teil B in der letz- ten Zeile angegeben. Dies ist jedoch gemäß dem Muster 13 zu 5 5 Absatz 1 und 2 der GemHVO-Doppik vorgssehen. Die Stadtverordnetenversammlung soll durch die genaue Angabe der Stellenanteile der zu diesem Zeitpunkt Beschäftigten in die Lage versetzt wer- ‚den, eine fundierte Ermächtigung zur Bewirtschaftung der Stellen im Stellenplan zü erteilen. Gleichzeitig bietet ein vollständiger Überblick über die tatsächliche Stellenbewirtschaftung nachhaltige Chancen für Personalkonsolidierungsmaßnahmen. Im Teil C des vorgelegten Stellenplans fehlt entgegen dem Muster 13 zu 8 5 Absatz 1 und 2° der GemHVO-Doppik die letzte Spalte, in der Vermerke bzw. Erläuterungen aufgelistet wer- den sollen, um auch dem Informationsbedürfnis der Stadtverordnetenversammlung Rech- nung zu tragen. Des Weiteren enthält der Stellenplan 2008 in der Zusammenstellung (Teil C) nachrichtlich eine Auflistung der Stellen der Eigenbetriebe. Hierbei werden jedoch nur die Beamtenstellen aufgelistst. Die Stellen der Arbeitnehmer sind nicht aufgeführt. Dadurch stellt der Stellenplan der Stadt Darmstadt lediglich.ca. 1.880 Stellen dar. Tatsächlich wäre bei Berücksichtigung der Eigenbetriebe eine erheblich höhere Anzahl von Stellen (ca. 4.400) auszuweisen. Es waren bei der Sichtung der für das Jahr 2008 zu der Stellenplanbewirtschaftung vorgeleg- ten Unterlagen häufig Diskrepanzen zwischen den Stellenplanermächtigungen und der tat- sächlichen Stellenbewirtschaftung festzustellen. Die Abweichungen sind beispielsweise für den Einsatz von höher eingestuftem Personal auf niedriger bewerteten Stellen und für den Einsatz von Vollzeitkräften auf Teilzeitstellen aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang weise ich auf $ 73 Absatz 1 Satz 2 HGO hin, wonach der Stellenplan bei der Anstellung und der Beförderung von Gemeindebediensteten zu beachten ist. Die Problematik der nachvollziehbaren Darstellung von tatsächlichen Vollzeit- und Teilzeit- stellen bzw. präziser Gesamtstellenermächtigung wurde zuletzt in einer Besprechung am 22. Januar 2008 mit Herrn Bürgermeister Glenz und Herrn Hauptamtsleiter Dotzert in mei- nem Hause erörtert. Es zeigt sich unter Berücksichtigung der Tragweite des Stellenplans als unzweckmäßig, dass im Haushaltsjahr 2008 wieder eine Darstellung der Vollzeit- und Teil- zeitstellen vorgenommen wurds, wodurch nicht die Anzahl der Stellen oder von Stellenantsi- len, sondern die Anzahl der Personen ausgewiesen wurde. Diese Darstellung führt zu einem fehlerhaften Informationsgehalt, der seitens des Gesetz- und Verordnungsgeber für Stellen- pläne nicht beabsichtigt ist. Stattdessen sollen Stellen und Stellenanteile aufgezeigt werden. Gerade im Hinblick auf die hohen Personalkosten halte ich eine verantwortungsvolle Stellen- bewirtschaftung in allen Betriebsbereichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Einklang mit rechtlich einwandfreien und nachvollziehbaren Stellenplänen für dringend erforderlich. Dabei haben sich m. E. die zuständigen politischen Gremien ihrer jeweiligen Verantwortung für den Personalbereich neu bewusst zu werden. ’ Daher schlage ich zur Zielereichung folgende Vorgehensweise vor: « Vollständige Erfassung aller Beamten und nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeit- nehmer in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen für alle städtischen Verwaltungs- und Betriebszweigs, sowie Ermittlung aller Besoldungs-, Tarif oder Entgeltgruppen und des Beschäftigungsgrades bei Teilzeittätigkeit. « Zuordnung aller unbefristet Beschäftigten gemäß den tatsächlichen Gegebenheiten auf die jeweiligen Verwaltungs- bzw. Betriebseinheiten, dazu Abbildung des sich hieraus er- gebenden präzisen Stellenumfangs, aufgegliedert nach Besoldungs-, Tarif- oder Entgelt- gruppen, in einem vorläufigen Stellenplan der Stadtverwaltung und vorläufige Stellen- pläne für die Eigenbstriebe. N e Es ergeben sich somit Stellenplanentwürfe für unbefristet tätiges Personal, welche die ' Dienstverhältnisse der Bsamten und die arbeitsvertraglichen Verhältnisse der Arbeit-, nehmer genau abbilden und den Vorgaben dss 5 5 Absatz 1 GemHVO-Doppik entsprs- chen. « Die Stellenpläne bilden nach Ermächtigung durch die Gremien eine nachhaltige Basis für die Bewirtschaftung des Personals und bieten Ansatzpunkte für die Kostenkonsolidie- rung. Die Bewirtschaftung von unbefristet beschäftigtem Personal außerhalb der Stellen- pläne ist nicht möglich; $ 73 Absatz 1 Satz 2 HGO ist zwingend zu beachten. Änderungen der Stellenpläne im laufenden Haushaltsjahr sind gemäß $ 1148 Absatz 2 Nr. 5HGO nur durch Erlass von Nachträgen möglich. Im Übrigen habe ich Sie bereits in meiner Verfü- gung vom 26. Februar 2008, Az.: w. o.; darauf hingewiesen, dass die überplanmäßige Bewirtschaftung von Personal unzulässig ist. « Ein Ausgleich von befristet vakanten Stellenanteilen, beispielsweise in Beurlaubungsfällen nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) kann immer nur befristet erfol- gen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse können nur in unbefristete überführt werden, wenn der Stellenplan tatsächlich dazu ermächtigt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Verfügung vom 18. Januar 2008, Az.: w. o., zu der Bewirtschaftung von Stellen- vakanzen, die sich aus dem HGIG ergeben. « Die befristete Beschäftigung von Personal über Vertretungsregelungen im Rahmen der tellenermächtigungen hinaus, halte ich nur in begründeten Ausnahmefällen für ange- bracht. ° Wie schon ausgeführt sind Beamte im Vorbereitungsdienst, Auszubildende und Prakti- kanten. gemäß 5 5 Absatz 3 Nr. 2 GemHVO-Doppik in einer speziellen Übersicht zu füh- ren. 2 i . ® Besonders gelagerte Stellenverhältnisse, wie z. B. Freistellungsphasen der Altersteilzeit, können m. E. zentral bewirtschaftet werden. Gleichwohl sind diese eindeutig Teil des je- weiligen Stellenplans. Im Hinblick auf das laufende Haushaltsgenehmigungsverfahren 2008 halte ich es für ange- messen und vertretbar, das rechtlich einwandfreie und nachvollziehbare Stellenpläne, zu- mindest als Verwaltungsentwürfe zeitnah erstellt und zur Sicherstellung der gesetzlichen und tatsächlichen Erfordernisse mit meiner Behörde abgestimmt werden. Es sollte m. E. angsstrebt werden, dass die umstrukturierten Stellenpläne des städtischen Haushalts und der Eigenbstriebe dann als Basis für die entsprechenden Bsschlüsss im Jahre 2009 dienen. Eine Einarbeitung ggf. schon in Nachtragshaushaltssatzungen oder Nachtrags- wirtschaftsplänen für 2008 wäre zu begrüßen. IV. Erfüllung der Auflagen der Haushaltsgenehmigung zum Haushaltsjahr 2007 Mit der Haushaltsverfügung vom 5. Juni 2007, Az.: w. o., habe ich die genehmigungspflichti- gen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2007 genehmigt und unter Ziffer IV. haushaltswirtschafliche Auflagen verfügt. haltskonsolidierungsk 3. Es ist bis 30. September 2007 ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept ($92 Absatz 4 HGO) vorzulegen, welches die verfügte Defizitreduzierung mit berücksichtigt. Danach ist das Haushaltssicherungskonzept im Rahmen eines fortwährenden Prozesses im Rahmen des Beschlussverfahrens über den Haushalt jährlich fortzuschreiben und an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Der jeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres vorzulegen; gleichzeitig ist über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten. Mit Bericht vom 11. Oktober 2007 haben Sie das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2007 vorgelegt. Es liegt mir jedoch bis heute kein fortgeschriebenes, an die aktuelle Entwicklung angepasstes, Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2008 vor. Dies halte ich insbesondere wegen der Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die Grundsätze der doppelten Buchführung für dringend erforderlich. Ein von der Stadtverord- netenversammlung zu beschließendes Haushaltskonsolidierungskonzept im Sinne von 5 92 Absatz 4 HGO hat noch mehr als bisher konkrete Haushaltssicherungsmaßnahmen auf- zuzeigen. Pauschale Einsparvorgaben an die einzelnen Fachbereiche entziehen dem eigent- lich zuständigen Gremium die Verantwortung für Einzelmaßnahmen. Der konkrete politische Wille der Stadtverordnetenversammlung, beispielsweise bewusst auf freiwillige Ausgaben zu verzichten, notwendige Einschnitte am Leistungsangebot vorzunehmen und den Ausstat- tungsstandard auch im Bereich der Pflichtaufgaben zu hinterfragen, ist m. E. nicht delegier- bar. » Beförder Hal ; 2 6. Spätestens mit der Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 erwarte ich einen ausführlichen Bericht über die in den letzten beiden Jahren vorgenommenen Be- förderüngen und Höhergruppierungen. Mit Bericht vom 29. Februar 2008 wurde mir ein Handlungsleitfaden zur Personalkostenkon- solidierung vorgelegt, dem jedoch kein Bericht über die in den letzten beiden Jahren vorge- nommenen Beförderungen und Höhergruppierungen beigefügt ist. Dieser ist daher nachzu- reichen. ; Die im Leitfaden zur Personalkostenkonsolidierung postulierte Absicht der städtischen Gre- mien, Personalkosten einzusparen, wird vgn mir begrüßt. Es wurden verbindlich festgesetzte Einsparvorgaben in Höhe von 2,2 Mio. € für das Haushaltsjahr 2008, verteilt auf die verschie- denen Dezernats, festgesetzt. Verbindliche einzelne Personalkostenkonsolidierungsmaß- nahmen wurden nicht festgelegt, obwohl die „Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung” m. E. bereits tragfähige Vorschläge unterbreitet hat. Meine oben bereits getroffene Einschätzung zu fehlenden Einzelmaßnahmen bei der Haushaltskonsolidierung und rein pauschalen Ein- sparvorgaben gilt hier analog. ’ Nachrichtlich weise ich ist darauf hin, dass der Leitfaden zur Personalkostenkonsolidierung Unstimmigkeiten gegenüber dem Stellenplan aufweist. Beispielsweise werden auf der Seite 33ff des Leitfadens 558 tatsächlich besetzte Beamtenstellen zum 30. Juni 2007, im Stellen- plan dagegen 595 tatsächlich besetzte Stellen zum gleichen Zeitpunkt ausgewiesen. Bei den Arbeitnehmern werden It. Leitfaden 1.373, kt. Stellenplan 1.728 tatsächlich besetzte Stellen zum 30. Juni 2007 aufgezeigt. Gebühren und Beiträge: 10. Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet wird, in vertretbaren Umfang anzupassen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mir mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten. Ein entsprechender Bericht wurde bislang nicht vorgelegt. V. Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß 5 50 Absatz 3 HGO in geeig- neter Weise mitzuteilen. Im Auftrag R Niebuhr-Huthmacher,'y
Beratungsverlauf (6)
Orte (1)
- Luisenplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0225
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.05.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00