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2008/0225

Wirtschaftsplan 2008

Magistratsvorlage 13.05.2008

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2008/0225

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0225 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Wirtschaftsplan 2008 
 
Vorlage vom: 13.05.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt vom Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt vom 30.04.2008 Kenntnis und legt diesen der 
Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. 
 
Darmstadt, 13.05.2008 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
Anlagen: Vorlage an die Betriebskommission 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

anlage 1

31780 Zeichen

Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA)

Vorlage für die Betriebskommission des Eigenbetriebes IDA
zur Sitzung am 30.04.2008

Tagesordnungspunkt: 4

Betreff: Wirtschaftsplan 2008

Vorlage vom 11. April 2008 zu beschließen:

1. Die Betriebskommission stimmt dem in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2008
des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA) zu.

2. Der Wirtschaftsplan 2008 wird gemäß $ 7 Abs. 3 Nr. 1 des Eigenbetriebsgesetzes dem
Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

Beschluss der Betriebskommission IDA vom 30. April 2008:

Der Vorlage, Pkt. 1. wird einstimmig bei zwei Stimmenenthaltungen zugestimmt,
Pkt. 2. der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

nf iv.

‘ ’

u f ?
7 FL Ja
Joachim Lisowski Rainer Barnewald

Techn. Betriebsleiter Verwaltungsbetriebswirt

Begründungsseite an die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
Darmstadt vom 11, April 2008 »

Begründung:

Der am 18. Dezember 2007 in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Haushalt
wurde am 3. März 2008 der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

' Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Datum vom 17.03.2008 eine „Stopverfügung“
erlassen. Das Schreiben ist in Kopie zur Erläuterung der folgenden Punkte beigefügt.
Die den Eigenbetrieb Immobilienmanagement betreffenden Punkte wurden am 20.03.2008 mit
Herrn Nehrbaß, Herrn Rupp - RP, Herrn Trebitz, Herrn Glang - Kämmerei, Herrn Barnewald,
Frau Werner - IDA besprochen.
Für den Wirtschaftsplan 2008 ergeben sich folgende Änderungen:

- Vermögensplan

Der Kreditbedarf von 7.693.424 Euro ist unter Punkt 5b „Kreditmarkt“ zu ergänzen.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist aufzunehmen. Die Darstellung erfolgt
wie in den Vermögensplänen der bestehenden Eigenbetriebe.

- Satzung

Der Gesamtbetrag der Einnahmen im Vermögensplan ist auf 19.749.440 Euro zu verändern.

Der Gesamtbetrag der Kredite ist auf 8.783.424 Euro zu verändern.

’

- Investitionsschemata

Die Investitionsschemata für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen sind in einer
Liste zusammenzufassen und die Spalten entsprechend zu kennzeichnen.

Alle Zugänge zum Anlagevermögen sind zu ergänzen.
Das Investitionsschemata ist um die Spalten „Sachkonto“; „Gesamtausgabebedarf“; bisher
bereitgestellt zu ergänzen.

- Finanzplan
Im Finanzplan sind ebenfalls die Kredite zu benennen.

Der Finanzplan muss die Jahre 2008 bis 2012 darstellen.
Die Ausgabenansätze ab 2009 sind anhand der Verpflichtungsermächtigungen zu überprüfen.

Alle Jahresbeträge wurden um 2,75 Mio. € erhöht, da auch hier die Anschaffungspositionen wie
Zugänge zum Anlagevermögen im Investitionsschema nicht berücksichtigt wurden.

- Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung nach Formblatt 2 des Eigenbetriebsgesetzes (Anhang 3,
Anlage 2) ist die korrekte Form.

Die Beifügung der Bilanzkonten, die keine Bilanz darstellt, da die Eröffnungsbilanz noch nicht
erstellt ist, sollte nur zur Information bezüglich der Sachkonten des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement dienen. Leider hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen, sodass das
Ergebnis falsch wurde. Diese Anlage wird nicht mehr der Betriebskommission vorgelegt.

Die Position beim Sachkonto „6321000 Sonderzuwendung Beamte“ ist mit der meldenden
Stelle (Hauptamt) abgeklärt worden. Es handelt sich um das Urlaubsgeld für einen Beamten im
mittleren Dienst. Bis zur Besoldung A 8 BBesG steht dies zu.

Anlagen

Darmstadt, 11. April 2008

WIE, I;
AI „u
Marit Werner Joachim Lisowski

1. Betriebsleiterin Techn. Betriebsleiter

EIGENBETRIEB
IMMOBLIENMANAGEMENT

DER WISSENSCHAFTSSTADT

DARMSTADT

WIRTSCHAFTSPLAN 2008

Wirtschaftsplan

des Eigenbetriebes

Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt

für das Wirtschaftsjahr 2008

Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Wirtschaftsplan für den
Eigenbetrieb "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008
in ihrer Sitzung am ... wie folgt beschlossen:

1. Erfolasplan
Erträge 34.423.685 €
Aufwendungen 36.329.182 €

2. Vermögensplan
Einnahmen 19.749.440 €

Ausgaben 19.749.440 €

3. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr

zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist wird auf 8.783.424 €
festgesetzt ®

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 18.873.000 €
festgesetzt.

5. Kassenkredite werden nicht vorgesehen. D

6. Die Stellenübersicht enthält 144 vb-Stellen und 13 tb-Stellen für Arbeitnehmer
sowie 25 nachrichtlich aufgeführte Beamtenstellen (19 vb, 6 tb).

7. Die Ansätze des Erfolgsplanes sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.

Darmstadt, den 04.04.2008

Werner 5
( 1. Betriebsleiterin ) . j

Gewinn und Verlustrechnung, Erfolgsplan
IDA ö

Filter
Datumsfilter
Budgetfilter

Währung

1. Umsatzerlöse

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugniss
3. andere aktivierte Eigenleistungen

4. sonstige betriebliche Erträge

davon Auflösungen von Sopo mit Rücklageanteil

5. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-‚und Betriebsstoffe und bezogene Waren

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

6. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alterversorgung und für Unterstützung

7. Abschreibungen "

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
davon nach 8253 Abs.2 Satz 3 HGB

b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen
üblichen Abschreibungen überschreiten,

davon nach 8253 Abs.3 Satz 3 HGB

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen, davon Zuführung zu Sonderposten

mit Rücklageanteil

9. Erträge aus Beteiligungen,

davon aus verbundenen Unternehmen

10 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
davon aus verbundenen Unternehmen

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,

davon aus verbundenen Unternehmen

12. Abschreibung auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,

davon aus verbundenen Unternehmen

01.01.08..31.12.08
IDA

EUR
2008
-5.169.645,00
-250.000,00
-29.003.240,00
6.240.779,00
12.925.826,00

6.458.840,00
2.117.770,00

2.852.861,77

5.732.870,00

-800,00

10.4.2008
IDA
Seite 1

Gewinn und Verlustrechnung, Erfolgsplan
IDA

14. Ergebfis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

15. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und
Teilgewinnabführungsverträgen

16. Aufwendungen aus Verlustübernahme

17. Außerordentliche Erträge

18. Außerordentliche Aufwendungen

19. Außerordentliches Ergebnis

20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

21. Sonstige Steuern

22. Jahresgewinn/Jahresverlust

10.4.2008

IDA

Seite 2
1.905.261,77
235,00
1.905.496,77

Vermögensplan 10.4.2008
IDA “

Seite 1
Verpflichtungs-

Vermögensplan Ansatz 2008 ermächtigung 2008 Ansatz 2007 Ergebnis 2006
Mittelherkumft

1.Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen
2. Zuführung Sonderposten

a. Zuweisung Land; Schulbaupauschale 3.559.000,00 € 0,00 €
3. Abschreibungen 2.857.016,00 € 0,00 €
4. Verkauferlöse 4.550.000,00 € 0,00 €
5. Aufnahme von Krediten ö

a.l -Darlehen B 1.090.000,00 € 0,00 €
b. Kreditmarkt 7.693.424,00 € 0,00 €

6. Gewinn aus dem Erfolgsplan
7. Verminderung des Nettogeldvermögens
8. Verlustzuweisung der Gemeinde

Summe Einnahmen 19.749.440,00 €
Mittelverwendung ”
1. Investitionen 19.749.440,00 € 18,873.000,00 €

2. Tilgung von Krediten

3. Auflösung Sonderposten

4. Verlust aus dem Erfolgsplan

5. Erhöhung des Nettogeldvermögens

Summe Ausgaben 19.749.440,00 €

Kontrollsumme 0,00 €

Finanzplan ä ,„ıo.
IDA e
Filter
Datumsfilter _ 31.12.2008
Budgetfilter IDA
Währung ‚ EUR
2007 2008 2009 2010 2011

Deckungsmittel (Mittelherkunft)

1 Zuführung zum Stammkapital

2 Zuführung zu Rücklagen abzüglich Entnahmen

3 Zuführung zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen

4 Zuführung zu Sonderposten mit Rücklagenanteil anzüglich Entnahmen 3.559.000 3.500.000 3.500.000 3.500.000
5 Abschreibungen und Anlagenabgänge 2.857.016 3.200.000 3.400.000 3.600.000
6 Verkaufserlöse 4.550.000 4.550.000 4.550.000 4.550.000

7 Vom Anschaffungswert abzusetzende Kapitalzuschüsse

8 Zuschüsse Nutzungsberechtigter abzüglich Entnahmen aus Pos.Vi der Passivseite
"Empfangene Ertragszuschüsse"

9 Rückflüsse aus gewährten Darlehen

10 Kredite

a) von der Stadt .

b) von Dritten ° 8.783.424 5.886.440 4.324.440 5.350.000
11 Entnahmen Rücklage _”
12 Deckungsmittel insgesamt 19.749.440 17.136.440 15.774.440 17.000.000
Ausgaben (Mittelverwendung)
1 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 19.749.440 17.136.440 15.774.440 17.000.000

2 Finanzanlagen

3 Tilgung von Krediten

4 Zuführung zum Erfolgsplan

5 Zuführung zur Rücklage

6 Gewährung von Darlehen

7 Gewährung von Zuschüssen -

8 Ausgaben insgesamt 19.749.440 17.136.440 15.774.440 17.000.000

4.2008

Seite 1

Finanzplan 10.4.2008

IDA
Seite 2

Einnahmen
1 Zuweisung zur Eigenkaßitalsaufstockung
2 Zuweisung zum Verlustausgleich 23.992.150 23.000.000 23.000.000 23.000.000

3 Verwaltungskostenbeiträge 147.850 150.000 150.000 150.000
4 Darleherr der Stadt

Ausgaben

1 Gewinnabführung

2 Konzessionsabgaben

3 Verwaltungskostenbeiträge, Zinsen

4 Eigenkapitalrückzahlungen

5 Tilgung von Darlehen der Stadt *

01.01.08.31.12.08
IDA

10.4.2008
‚Seite 1

i
i
i
i
i

ann H

* Anderung der weiten Fiarderung durch Neussganmahen IDA/SZ

Regierungspräsidium Darmstadt

E |
r
|

Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Dame | LEE
Magistrat der I unsgngelghen — 114.33 #02-11-
Wissenschaftsstadt- Darmstadt — ade = L
E g 7 meon=.Iihre Berichte vom: 9. Februar und 3. unc &. März

Luisenplatz5  ; Ihr Ansprechpartner: Herr Nehrbaß
64283 Darmstadt: Bir Zirnmernummer: 2.45

jE I KORB Telefon: 06151/125309

N ange ax; 061517 12-4610

FSB R E-Mail: j.nehrbass@rpda.hessen.de

KAHErET nn Daim: A 2. März 2008

i

‚Staatsaufsicht über die Stadt Darmstadt nach 85 135 und 136 der Hessischen Gemeinde-
ordnung (HGO); Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008

'E
Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Wirtschaftspläne
der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2008

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat gemäß 5 92 Absatz 3 Satz2 HGO in $ 10 ihrer
Hauptsatzung bestimmt, dass ab dem 1. Januar 2008 die Haushaltswirtschaft nach den
Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird.

Am 3. März 2008 wurden mir mit Ihrem Bericht vom 29. Februar 2008 die erste doppische
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2008 und einem Teil der
nach 8 1 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) in der
Fassung vom 2. April 2006 (GVBl. | S. 235) erforderlichen Anlagen, einschließlich der Wirt-
schaftspläne der städtischen Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2008, vorgelegt.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr.2008 enthält gemäß 85 114i Absatz 4 in Verbin-
dung mit 114j Absatz 2 HGO genehmigungspflichtige Teile und bedarf somit der Genehmi-
gung der Aufsichtsbehörde. Gleiches gilt für die genehmigungspflichtigen Teile der vorgs-
legten Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe. Nach. $ 1 Absatz 1 des Ei-
genbetriebsgesstzes (EigBGes) sind wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde ohne eige-
ne Rechtspersönlichkeit als Eigenbetriebe nach dem Papees zu führen. Gemäß $ 1 Absatz 2

"EigBGes wird für Tatbestände, die nicht im Eigenbetriebsrecht geregelt sind, auf die Vor-

schriften der HGO verwiesen. In Anwendung von $ 15 EigBGss tritt an die Stelle eines Haus-
haltsplanes ein Wirtschaftsplan. Somit stellt der Beschluss zu.dem Wirtschaftsplan eines Ei-
genbetriebes eine Haushaltssatzung im Sinne des Gemeindewirtschaftsrechtes dar.

. ’ » ’

ii;
Formale Mängel der vorliegenden Unterlagen zum
städtischen Haushalt 2008 sowie zu den Wirtschaftsplänen

Vorbehaltlich des Ergebnisses der zurzeit noch nicht abgeschlossenen aufsichtsbehördlichen
Haushaltsanalyse zur Feststellung der aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit und der damit
verbundenen Genehmigungsfähigkeit von Krediten und Verpflichtungsermächtigungen nach
$5 114i Absatz 4 und 114j Absatz 2 HGO, ist die Erteilung der Gesamtgenehmigung auf-
grund folgender Mängel in den vorliegenden Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mög-
lich. Die dreimonatige Frist des $ 143 Absatz 1 Satz 2 HGO ist damit unterbrochen.

1:

Die dem Haushaltsplan 2008 gemäß 8 1 Absatz 4 Nr. 4 bis 8 sowie Nr. 10 der GemHVO-
Doppik beizufügenden Anlagen fehlen und sind umgehend nachzureichen.

Der nach 8 1 Absatz 4 Nr. 9 GemHVO-Doppik beizufügende Wirtschaftsplan des Sonder-
vermögens „Klinikum Darmstadt” fehlte auch in diesem Jahr wieder bei Vorlage der
Haushaltsuntsrlagen, wurde aber mit Posteingang vom 11. März 2008 inzwischen nach-
gereicht. Ein nachvollziehbares mittelfristiges Investitionsprogramm ist anzuraten.

Für die mittelfristige Investitionsplanung der städtischen Haushaltswirtschaft ist gemäß

5 9 Absatz 2 GemHVO-Doppik in Verbindung mit $ 114h Absatz 1 HGO ein Investitions-
programm für fünf Jahre aufzustellen. Dabei sind der Gesamtauszahlungsbedarf jeder
Maßnahme sowie die bisher bereitgestellten Mittel anzugeben. Die zur Investitionspla-
nung der Stadt Darmstadt vorliegenden Auszüge aus dem Investitionsprogramm sind
zum Teil lückenhaft und beispielsweise im Hinblick auf den Gesamtumfang von Maßnah-
men sowie bei Abgrenzung zwischen neuen Investitionen bzw. Fortführungsmaßnahmen
nicht nachvollziehbar. Ich bitte daher um Vorlage des kompletten städtischen Investiti-
onsprogramms bis zum Jahre 2011.

Bei der Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung der städtischen Haushaltswirtschaft
ist zu bemängeln, dass der voraussichtliche Finanzmittelbestand zu Beginn des Haushalts- °
jahres nicht mit dem Endwert der vorangehenden Planungsperiode fortgeschrieben wird.
Die entsprechends Aufstellung ist zu überarbeiten und erneut vorzulegen.

Die Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Bäder der Wissenschafts-
stadt Darmstadt” und „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt” enthalten keine
nach 8 115 Absatz 3 i. V.m. 55 92 Absatz 3, 114i Absatz 4 und 114j Absatz 2 HGO ge-
mehmigungspflichtigen Teile. Nach $ 16 Absatz 2 EigBGes sind im Erfolgsplan die veran-
schlagten Erträge, Aufwendungen und Zuweisungen zu den Rücklagen ausreichend zu
begründen, insbesondere soweit sie von den Zahlen des Vorjahres und des diesem vo-
rangshenden Jahrss erheblich abweichen. Trotz erheblicher Abweichungen bei beiden
Wirtschaftsplänen sind entsprechende Erläuterungen leider unterblieben. Dies bitte ich
naghzuholen. Des Weiteren wurden den Wirtschaftsplänen kein Finanzplan und kein mit-
telfristiges Investitionsprogramm beigefügt. Auf die Verpflichtung zur Darstellung der
Auswirkungen auf die städtische Haushaltswirtschaft nach 8 19 Nr. 2 EigBGes weise ich in
diesem Zusammenhang besonders hin. j

. Im Beschluss über den Wirsschaftsplan des Eigenbetriebs „Bürgerhäuser und Märkte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" sind Verpflichtungsermächtigungen in einer Gesamthöhe
von 2,7 Mio. € vorgesehen. Aufgrund der auch zu diesem Wirtschaftsplan fehlenden Fi-
nanzplanung und des mittelfristiges Investitionsprogramms ist zurzeit nicht feststellbar,
ob die fraglichen Verpflichtungsermächtigungen nach 8 115 Absatz 3 i.V. m. 85 92 Ab-
satz 3, 114i Absatz 4 HGO genehmigungspflichtig sind. Auch hier sind ein Finanzplan und
ein mittelfristiges Investitionsprogramm vorzulegen. Die Darstellung der Auswirkungen
auf die städtische Haushaltswirtschaft nach $ 19 Nr. 2 EigBGes ist zu beachten.

. Der Eigenbetrieb „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen” enthält keine nach
8 115 Absatz 3 i. V.m. $$ 92 Absatz 3, 114i Absatz 4 und 114j Absatz 2 HGO genehmi-
gungspflichtigen Teile. Das auch zu diesem Wirtschaftsplan fehlende mittelfristige Investi-
tionsprogramm ist nachzureichen.

. Im Zusammenhang mit den vorgelegten Anlagen zum neugegründeten Eigenbetrieb
„Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" (IDA) ist leider eine Vielzahl
von Mängeln aufzuzeigen. Die Beachtung des Grundsatzes der Haushaltsklarheit bei Auf-
stellung des Wirtschaftsplanes halte ich zur Information der Stadtverordnetenversamm-
lung unter Berücksichtigung des beachtlichen Bewirtschaftungsvolumens für dringend er-
forderlich.

a) Im Beschluss über den Wirtschaftsplan wird unter Ziffer 2 der Vermögensplan mit
einem Fehlbedarf in Höhe von 7, 7 Mio. € unausgeglichen ausgewiesen. Dieser Be-
darf entspricht dem Gesamtbetrag der Kredite (Ziffer 3). Die beschlossene Krediter-
mächtigung ist jedoch dem Vermögensplan als Einnahme in der Mittelherkunft zu zu-
ordnen. Der Vermögensplan ist somit in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen dar-
zustellen. Der Beschluss zum Wirtschaftsplan ist entsprechend neu zu fassen.

b) Bei der Analyse des Vermögensplans ist festzustellen, dass der Eigenbetrieb IDA im

Rahmen der Mittelherkunft ein Investitionsfondsdarlehen aus der Abteilung B des

Hessischen Investitionsfonds in Höhe von 1,1 Mio. € veranschlagt hat. Dieses Darlehen

ist jedoch unter Ziffer 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan hicht im Gesamtbe-

trag der Kredite enthalten. Auch hierzu ist entsprechend modifiziert über eine Ge-
samtkreditermächtigung von 8,8 Mio. € zu beschließen.

—

c) Dem Vermögensplan sind zwei Investitionsschemata zu Einzelinvestitionen beigefügt.
Das erste Investitionsschema trägt den Datumsfilter 1. Januar bis 31. Dezember 2008
und weist in der Summe der Investitionen einen Betrag in Höhe von 17,0 Mio. € aus,
Im zweiten Investitionsschema ist ein Datumsfilter vom 1. Januar bis zum 31. Dezem-
ber 2009 angegeben. Gleichwohl weist die Aufstellung das Wirtschaftsjahr 2008
aus. Als Gesamtbetrag der Investitionen ergibt sich demnach ein Betrag in Höhe von
18,8 Mio. £. Keiner der genannten Gesamtbeträge deckt sich jedoch mit dem Investi-
tionsbetrag aus dem Vermögensplan in Höhe von 19,8 Mio. €. Daher bitte ich um ent-
sprechende Korrektur.

+

d) Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes IDA wurden für das Jahr 2008 zwei Gewinn-
und Verlustrechnungen beigefügt. Diese weisen unterschiedliche Jahresergebnisse
aus. Zum einen wird ein Jahresverlust in Höhe von 1,9 Mio. €, zum anderen ein Verlust

in Höhe von 2,0 Mio. € ausgewiesen. Da diess Diskrepanz auch vor dem Hintergrund

_

=]

des Grundsatzes der Haushaltsklarheit nicht nachvollziehbar ist, bitte ich um Vorlage
eindeutiger Unterlagen. :

e) In Ihrem Vorlagebericht vom 29. Februar 2008 wird dargelegt, dass die Eröffnungs-
bilanz des Eigenbetriebes IDA noch nicht erstellt ist und nachgereicht werden soll.
Als Anlage zum Wirtschaftsplan ist jedoch eine Bilanz als Anlage beigefügt. Diese
enthält in den Einzelpositionen auf der Passivseite keinerlei Beträge, weist jedoch in
der Summe 19,7 Mio. € aus. Hierzu bitte ich um erläuternden Bericht.

f} : Der von Ihnen vorgelegte Finanzplan ist lediglich in Teilsegmenten, ein mittelfristiges
Investitionsprogramm ist als Anlage zum Wirtschaftsplan überhaupt nicht vorhanden.
Die Verpflichtung zur Darstellung der Auswirkungen auf die städtische Haushaltswirt-
schaft nach $ 19 Nr. 2 EigBGes ist bei der Überarbeitung der Unterlagen zu beachten.

‚

il.
Mängel in den Stellenplänen zum städtischen Haushalt und zu den Eigenbetrieben

Im Rahmen der Neufassung der Haushaltsvorschriften bei Einführung der doppelten Buch-
führung wurden in der Gemeindehaushaltsverordnung die rechtlichen Vorgaben zur Aufstel-
lung des Stellenplans geändert. Hierzu ist nun $ 5 GemHVO-Doppik maßgeblich.

Bei der Aufstellung des Stellenplans ist das Muster 13 zu 8 5 Absatz 1 und 2 der GemHVO-
Doppik zu beachten. ,

Der Stellenplan, der gemäß 5 114b Absatz 3 Satz 2 HGO Teil des Haushaltsplans ist, hat nach
$ 5 Absatz 1 GemHVO-Doppik alle im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und
nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeitnehmer auszuweisen. Zusätzlich ist nach der
neuen Regelung in $ 5 Absatz 3 Nr. 2 GemHVO-Doppik dem Stellenplan eine Übersicht über
die vorgesehene Zahl der Beamten im Vorbereitungsdienst, der Auszubildenden und der
Praktikanten beizufügen. Diese Aufstellung ist für das Haushaltsjahr 2008 noch nachzurei-
chen.

Der Gessetz- und'Verordnungsgeber will durch diese Neufassung der Vorschriften über die
Festsetzung des Stellenplans erreichen, dass die Vertretungskörperschaft über den Gesamt-
umfang der Bsschäftigungsmöglichkeiten einer Kommune informiert ist und über den Be-
schluss zur Haushaltssatzung und zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe eine entspre-
chende Ermächtigung erteilt. Zur Bewertung des notwendigen Beschäftigungsbedarfas ist
das Beschlussgremium nach 5 5 Absatz 2 GemHVO-Doppik in geeigneter Form über den
tatsächlichen Beschäftigungsstand zum 30. Juni des Vorjahres zu informieren.

Im Stellenplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde für das Haushaltsjahr 2008 die Zahl
der am 30. Juni des Jahres 2007 besetzten Stellen weder im Teil A, noch im Teil B in der letz-
ten Zeile angegeben. Dies ist jedoch gemäß dem Muster 13 zu 5 5 Absatz 1 und 2 der
GemHVO-Doppik vorgssehen. Die Stadtverordnetenversammlung soll durch die genaue
Angabe der Stellenanteile der zu diesem Zeitpunkt Beschäftigten in die Lage versetzt wer-
‚den, eine fundierte Ermächtigung zur Bewirtschaftung der Stellen im Stellenplan zü erteilen.
Gleichzeitig bietet ein vollständiger Überblick über die tatsächliche Stellenbewirtschaftung
nachhaltige Chancen für Personalkonsolidierungsmaßnahmen.

Im Teil C des vorgelegten Stellenplans fehlt entgegen dem Muster 13 zu 8 5 Absatz 1 und 2°
der GemHVO-Doppik die letzte Spalte, in der Vermerke bzw. Erläuterungen aufgelistet wer-
den sollen, um auch dem Informationsbedürfnis der Stadtverordnetenversammlung Rech-
nung zu tragen.

Des Weiteren enthält der Stellenplan 2008 in der Zusammenstellung (Teil C) nachrichtlich
eine Auflistung der Stellen der Eigenbetriebe. Hierbei werden jedoch nur die Beamtenstellen
aufgelistst. Die Stellen der Arbeitnehmer sind nicht aufgeführt. Dadurch stellt der Stellenplan
der Stadt Darmstadt lediglich.ca. 1.880 Stellen dar. Tatsächlich wäre bei Berücksichtigung
der Eigenbetriebe eine erheblich höhere Anzahl von Stellen (ca. 4.400) auszuweisen.

Es waren bei der Sichtung der für das Jahr 2008 zu der Stellenplanbewirtschaftung vorgeleg-
ten Unterlagen häufig Diskrepanzen zwischen den Stellenplanermächtigungen und der tat-
sächlichen Stellenbewirtschaftung festzustellen. Die Abweichungen sind beispielsweise für
den Einsatz von höher eingestuftem Personal auf niedriger bewerteten Stellen und für den
Einsatz von Vollzeitkräften auf Teilzeitstellen aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang weise
ich auf $ 73 Absatz 1 Satz 2 HGO hin, wonach der Stellenplan bei der Anstellung und der
Beförderung von Gemeindebediensteten zu beachten ist.

Die Problematik der nachvollziehbaren Darstellung von tatsächlichen Vollzeit- und Teilzeit-
stellen bzw. präziser Gesamtstellenermächtigung wurde zuletzt in einer Besprechung am

22. Januar 2008 mit Herrn Bürgermeister Glenz und Herrn Hauptamtsleiter Dotzert in mei-
nem Hause erörtert. Es zeigt sich unter Berücksichtigung der Tragweite des Stellenplans als
unzweckmäßig, dass im Haushaltsjahr 2008 wieder eine Darstellung der Vollzeit- und Teil-
zeitstellen vorgenommen wurds, wodurch nicht die Anzahl der Stellen oder von Stellenantsi-
len, sondern die Anzahl der Personen ausgewiesen wurde. Diese Darstellung führt zu einem
fehlerhaften Informationsgehalt, der seitens des Gesetz- und Verordnungsgeber für Stellen-
pläne nicht beabsichtigt ist. Stattdessen sollen Stellen und Stellenanteile aufgezeigt werden.

Gerade im Hinblick auf die hohen Personalkosten halte ich eine verantwortungsvolle Stellen-
bewirtschaftung in allen Betriebsbereichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Einklang
mit rechtlich einwandfreien und nachvollziehbaren Stellenplänen für dringend erforderlich.
Dabei haben sich m. E. die zuständigen politischen Gremien ihrer jeweiligen Verantwortung
für den Personalbereich neu bewusst zu werden. ’

Daher schlage ich zur Zielereichung folgende Vorgehensweise vor:

« Vollständige Erfassung aller Beamten und nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeit-
nehmer in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen für alle städtischen Verwaltungs-
und Betriebszweigs, sowie Ermittlung aller Besoldungs-, Tarif oder Entgeltgruppen und
des Beschäftigungsgrades bei Teilzeittätigkeit.

« Zuordnung aller unbefristet Beschäftigten gemäß den tatsächlichen Gegebenheiten auf
die jeweiligen Verwaltungs- bzw. Betriebseinheiten, dazu Abbildung des sich hieraus er-
gebenden präzisen Stellenumfangs, aufgegliedert nach Besoldungs-, Tarif- oder Entgelt-
gruppen, in einem vorläufigen Stellenplan der Stadtverwaltung und vorläufige Stellen-
pläne für die Eigenbstriebe. N

e Es ergeben sich somit Stellenplanentwürfe für unbefristet tätiges Personal, welche die '
Dienstverhältnisse der Bsamten und die arbeitsvertraglichen Verhältnisse der Arbeit-,
nehmer genau abbilden und den Vorgaben dss 5 5 Absatz 1 GemHVO-Doppik entsprs-
chen.

« Die Stellenpläne bilden nach Ermächtigung durch die Gremien eine nachhaltige Basis für
die Bewirtschaftung des Personals und bieten Ansatzpunkte für die Kostenkonsolidie-
rung. Die Bewirtschaftung von unbefristet beschäftigtem Personal außerhalb der Stellen-
pläne ist nicht möglich; $ 73 Absatz 1 Satz 2 HGO ist zwingend zu beachten. Änderungen
der Stellenpläne im laufenden Haushaltsjahr sind gemäß $ 1148 Absatz 2 Nr. 5HGO nur
durch Erlass von Nachträgen möglich. Im Übrigen habe ich Sie bereits in meiner Verfü-
gung vom 26. Februar 2008, Az.: w. o.; darauf hingewiesen, dass die überplanmäßige
Bewirtschaftung von Personal unzulässig ist.

« Ein Ausgleich von befristet vakanten Stellenanteilen, beispielsweise in Beurlaubungsfällen
nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) kann immer nur befristet erfol-
gen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse können nur in unbefristete überführt werden,
wenn der Stellenplan tatsächlich dazu ermächtigt. In diesem Zusammenhang verweise ich
auf meine Verfügung vom 18. Januar 2008, Az.: w. o., zu der Bewirtschaftung von Stellen-
vakanzen, die sich aus dem HGIG ergeben.

« Die befristete Beschäftigung von Personal über Vertretungsregelungen im Rahmen der
tellenermächtigungen hinaus, halte ich nur in begründeten Ausnahmefällen für ange-

bracht.

° Wie schon ausgeführt sind Beamte im Vorbereitungsdienst, Auszubildende und Prakti-
kanten. gemäß 5 5 Absatz 3 Nr. 2 GemHVO-Doppik in einer speziellen Übersicht zu füh-
ren. 2 i

.

® Besonders gelagerte Stellenverhältnisse, wie z. B. Freistellungsphasen der Altersteilzeit,
können m. E. zentral bewirtschaftet werden. Gleichwohl sind diese eindeutig Teil des je-
weiligen Stellenplans.

Im Hinblick auf das laufende Haushaltsgenehmigungsverfahren 2008 halte ich es für ange-
messen und vertretbar, das rechtlich einwandfreie und nachvollziehbare Stellenpläne, zu-
mindest als Verwaltungsentwürfe zeitnah erstellt und zur Sicherstellung der gesetzlichen und
tatsächlichen Erfordernisse mit meiner Behörde abgestimmt werden.

Es sollte m. E. angsstrebt werden, dass die umstrukturierten Stellenpläne des städtischen
Haushalts und der Eigenbstriebe dann als Basis für die entsprechenden Bsschlüsss im Jahre
2009 dienen. Eine Einarbeitung ggf. schon in Nachtragshaushaltssatzungen oder Nachtrags-
wirtschaftsplänen für 2008 wäre zu begrüßen.

IV.
Erfüllung der Auflagen der Haushaltsgenehmigung zum Haushaltsjahr 2007

Mit der Haushaltsverfügung vom 5. Juni 2007, Az.: w. o., habe ich die genehmigungspflichti-
gen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 sowie der Wirtschaftspläne der

Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Wirtschaftsjahr 2007 genehmigt und
unter Ziffer IV. haushaltswirtschafliche Auflagen verfügt.

haltskonsolidierungsk

3. Es ist bis 30. September 2007 ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenes
Haushaltskonsolidierungskonzept ($92 Absatz 4 HGO) vorzulegen, welches die verfügte
Defizitreduzierung mit berücksichtigt. Danach ist das Haushaltssicherungskonzept im
Rahmen eines fortwährenden Prozesses im Rahmen des Beschlussverfahrens über den
Haushalt jährlich fortzuschreiben und an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Der jeweils
überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres
vorzulegen; gleichzeitig ist über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre
finanziellen Auswirkungen zu berichten.

Mit Bericht vom 11. Oktober 2007 haben Sie das Haushaltskonsolidierungskonzept für das
Haushaltsjahr 2007 vorgelegt. Es liegt mir jedoch bis heute kein fortgeschriebenes, an die
aktuelle Entwicklung angepasstes, Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr
2008 vor. Dies halte ich insbesondere wegen der Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die
Grundsätze der doppelten Buchführung für dringend erforderlich. Ein von der Stadtverord-
netenversammlung zu beschließendes Haushaltskonsolidierungskonzept im Sinne von

5 92 Absatz 4 HGO hat noch mehr als bisher konkrete Haushaltssicherungsmaßnahmen auf-
zuzeigen. Pauschale Einsparvorgaben an die einzelnen Fachbereiche entziehen dem eigent-
lich zuständigen Gremium die Verantwortung für Einzelmaßnahmen. Der konkrete politische
Wille der Stadtverordnetenversammlung, beispielsweise bewusst auf freiwillige Ausgaben zu
verzichten, notwendige Einschnitte am Leistungsangebot vorzunehmen und den Ausstat-
tungsstandard auch im Bereich der Pflichtaufgaben zu hinterfragen, ist m. E. nicht delegier-
bar. »

Beförder Hal ; 2

6. Spätestens mit der Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 erwarte ich
einen ausführlichen Bericht über die in den letzten beiden Jahren vorgenommenen Be-
förderüngen und Höhergruppierungen.

Mit Bericht vom 29. Februar 2008 wurde mir ein Handlungsleitfaden zur Personalkostenkon-
solidierung vorgelegt, dem jedoch kein Bericht über die in den letzten beiden Jahren vorge-
nommenen Beförderungen und Höhergruppierungen beigefügt ist. Dieser ist daher nachzu-
reichen. ;

Die im Leitfaden zur Personalkostenkonsolidierung postulierte Absicht der städtischen Gre-
mien, Personalkosten einzusparen, wird vgn mir begrüßt. Es wurden verbindlich festgesetzte
Einsparvorgaben in Höhe von 2,2 Mio. € für das Haushaltsjahr 2008, verteilt auf die verschie-
denen Dezernats, festgesetzt. Verbindliche einzelne Personalkostenkonsolidierungsmaß-
nahmen wurden nicht festgelegt, obwohl die „Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung” m. E.
bereits tragfähige Vorschläge unterbreitet hat. Meine oben bereits getroffene Einschätzung
zu fehlenden Einzelmaßnahmen bei der Haushaltskonsolidierung und rein pauschalen Ein-
sparvorgaben gilt hier analog.

’

Nachrichtlich weise ich ist darauf hin, dass der Leitfaden zur Personalkostenkonsolidierung
Unstimmigkeiten gegenüber dem Stellenplan aufweist. Beispielsweise werden auf der Seite
33ff des Leitfadens 558 tatsächlich besetzte Beamtenstellen zum 30. Juni 2007, im Stellen-
plan dagegen 595 tatsächlich besetzte Stellen zum gleichen Zeitpunkt ausgewiesen. Bei den
Arbeitnehmern werden It. Leitfaden 1.373, kt. Stellenplan 1.728 tatsächlich besetzte Stellen
zum 30. Juni 2007 aufgezeigt.

Gebühren und Beiträge:

10. Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet
wird, in vertretbaren Umfang anzupassen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mir
mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten.

Ein entsprechender Bericht wurde bislang nicht vorgelegt.

V.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung

Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß 5 50 Absatz 3 HGO in geeig-
neter Weise mitzuteilen.

Im Auftrag R

Niebuhr-Huthmacher,'y

Beratungsverlauf (6)

TOP 12
TOP 275
TOP 1
TOP 7
TOP 13
TOP 4

Orte (1)

  • Luisenplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0225
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00