Mandari Insight

2787/2022

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 26.08.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.09.2022, TOP 2.1

Anlage 2a

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5

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Anlage 2b

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Ansehen

Anlage 3a

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Ansehen

Anlage 3b

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Ansehen

Anlage 2a

1637 Zeichen

Anlage 2a    m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll 
Vorausz. 
Produzierendes Gewerbe 176,18 12,75% 164,99 12,49% 130,1 7 10,85% 179,94 14,85% 140,58 11,89% 
Einzelhandel 69,41 5,02% 75,64 5,73% 80,95 6,75% 54,44 4,49 % 65,84 5,57% 
Hotel- & Gaststättengewerbe 22,95 1,66% 26,53 2,01% 10,9 5 0,91% 10,44 0,86% 11,53 0,97% 
Groß- & Außenhandel 98,40 7,12% 99,33 7,52% 91,62 7,63% 86 ,26 7,12% 97,20 8,22% 
Verkehr/Postdienste 38,29 2,77% 29,80 2,26% 21,48 1,79% 22 ,01 1,82% 23,33 1,97% 
Banken 71,52 5,18% 60,51 4,58% 56,34 4,69% 61,90 5,11% 53,12 4,49% 
Versicherungen 161,00 11,65% 166,95 12,64% 120,76 10,06% 6 9,32 5,72% 86,48 7,31% 
Finanzdienstleister 453,04 32,79% 403,68 30,57% 414,67 34 ,55% 449,09 37,07% 407,27 34,44% 
Medienwirtschaft 56,25 4,07% 55,96 4,24% 52,23 4,35% 63,09 5,21% 49,91 4,22% 
Information & Kommunikation 65,32 4,73% 68,75 5,21% 69,1 3 5,76% 73,73 6,09% 66,14 5,59% 
Sonstige Dienstleistungen *2) 169,20 12,25% 168,34 12,7 5% 151,73 12,64% 141,34 11,67% 181,21 15,32% 
Summe 1.381,56 100,00% 1.320,48 100,00% 1.200,03 100,00% 1 .211,56 100,00% 1.182,61 100,00% 
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.290,38  Mio. EUR 1.460,09  Mio. EUR 1.200,85  Mio. EUR 1.473,23  Mio. EUR 1.501,02  Mio. EUR 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b 
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 24.08.2022 
Branchen 
2018 2019 2020 2021 2022

Anlage 4

369 Zeichen

Anlage 4    m 
800,0 
850,0 
900,0 
950,0 
1.000,0 
1.050,0 
1.100,0 
1.150,0 
1.200,0 
1.250,0 
1.300,0 
1.350,0 
1.400,0 
1.450,0 
1.500,0 
1.550,0 
01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07 . 24./31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls 
Vorjahreswert 2019 Vorjahreswert 2020 Vorjahreswert 2021 Jahreswert 2022

Anlage 1

503 Zeichen

Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2022 im Vergleich mit 2021 und 2020 Anlage 1    m
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
350 
400 
450 
500 
550 
600 
650 
700 
750 
800 
850 
900 
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1.000 
1.050 
1.100 
1.150 
1.200 
1.250 
1.300 
1.350 
1.400 
1.450 
1.500 
1.550 
01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07 . 24./31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Hpl-Ansatz 2022 Vorauszahlungen 2022 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2022 Vorjahreswert 2021 Vorjahreswert 2020

Mitteilung Ausschuss

5042 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21/211 
00.05.01-2022-09-05 
Vorlagen-Nummer 26.08.2022 
 2787/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.09.2022 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord-
nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung 
auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2022 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den 
Erhebungszeitraum 2022 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.098,90 Mio. EUR 285,00 Mio. EUR 1.383,90 Mio. EUR 
Stand: 24.08.2022 1.182,61 Mio. EUR 318,41 Mio. EUR 1.501,02 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 107,62 % 111,72 % 108,46 % 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus-
zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich 
zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil-
ansatz für Vorauszahlungen aus. Mit Blick auf die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-
Pandemie wurden die Haushaltsplanansätze gegenüber der Vor-Corona-Kalkulation etwas zurückge-
nommen. 
Für das Jahr 2022 wurde im Hpl.-Ansatz eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem 
Anordnungsergebnis des besonders von der Pandemie geprägten Jahres 2020 um ca. 18,02 % be-
rücksichtigt (Ergebnis 2020 = 931,1 Mio. EUR). Das Anordnungssoll für die Vorauszahlungen 2022 
erreicht derzeit 107,62 % dieses Teilansatzes von 1.098,90 Mio. EUR und liegt damit um 147,63 Mio. 
EUR bzw.  14,26 % oberhalb des Vorjahresniveaus (Stand zum 23.08.2021 = 1.034,98 Mio. EUR). 
Bei der Interpretation dieser Zahlungen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Vorauszahlun-
gen – soweit diese von den Unternehmen nicht aktiv herabgesetzt worden sind – noch auf Vor-
Corona-Daten beruhen, da derzeit keine validen Vergleichsdaten aus den Vorjahren vorliegen. Im 
Normalfall entspricht die Höhe der Vorauszahlungen der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung 
ergeben hat, da so aktuelle Rückschlüsse für den laufenden Veranlagungszeitraum gezogen werden 
können. Denn die Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, die sich für den laufenden Erhe-
bungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Im Jahr 2020 haben viele Steuerpflichtige in Folge der 
wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie jedoch vergleichsweise niedrige Gewerbeer-
träge erzielt. Daher ist dieses Jahr, das durch einen mehrmonatigen Lockdown geprägt wurde, keine

2 
 
geeignete Grundlage zur Ermittlung der voraussichtlichen Steuerlast für das laufende Jahr 2022. Da-
her werden die laufenden Vorauszahlungen derzeit im Regelfall nicht von Amts wegen an eine niedri-
gere Steuerveranlagung 2020 angepasst. Stattdessen werden die Steuerpflichtigen in jedem Steuer-
bescheid auf die Herabsetzung der Vorauszahlungen hingewiesen, wenn sie im laufenden Jahr ge-
ringere Gewerbeerträge erwarten. Das Gesamtaufkommen der Vorauszahlungen wird daher noch 
sinken, falls die Steuerpflichtigen von dieser Möglichkeit vermehrt Gebrauch machen. 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes 
qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare 
Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen 
(erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus-
zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein-
spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen 
Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 
24.08.2022 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2022. Als Zusatzinformationen werden 
in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un-
terste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden 
Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich-
tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä-
ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus-
haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun-
gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 
und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 5

1251 Zeichen

Anlage 5 
Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abwei chung Rel. Abw. Rel. Abw. 
2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2022 zu 2008 20 22 zu 2009 2022 zu 2008 2022 zu 2009 
2020 *2) 2020 *2) 2022 *2) 
01.01. 764,2 778,8 1.080,3 1.019,0 1.087,9 323,7 309,1 +42,4% +39, 7% 
31.01. 757,2 814,1 1.154,0 1.102,0 1.331,1 573,9 517,0 +75,8% +63, 5% 
28./29.02. 723,2 851,5 1.151,2 1.115,8 1.411,1 687,9 559,6 +95,1% +65, 7% 
31.03. 756,2 858,7 1.234,5 1.142,0 1.361,1 604,9 502,4 +80,0% +58, 5% 
30.04. 803,8 833,4 1.079,6 1.139,2 1.382,7 578,9 549,3 +72,0% +63, 9% 
31.05. 838,9 807,1 1.057,4 1.174,8 1.388,6 549,7 581,5 +65,5% +72, 0% 
30.06. 926,5 800,4 1.069,5 1.241,9 1.446,0 519,5 645,6 +56,1% +80, 7% 
31.07. 970,8 790,0 1.143,7 1.263,0 1.480,1 509,3 690,1 +52,5% +87, 4% 
24./31.08. 1.034,3 776,8 1.128,9 1.284,9 1.501,0 466,7 724,2 +45,1% +9 3,2% 
30.09. 1.018,1 758,6 1.151,3 1.386,0 
31.10. 1.038,6 773,1 1.185,8 1.481,3 
30.11. 1.043,3 795,8 1.200,9 1.480,4 
31.12. 1.043,2 794,6 1.200,8 1.473,2 
*1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unternehm enssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. 
*2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorjah re aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. 
Stand

Anlage 2b

1038 Zeichen

Anlage 2b   m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll 
Vorausz. 
Sonstige Dienstleistungen *2) 169,20 100,00% 168,34 100,00% 151,73 100,00% 141,34 100,00 % 181,21 100,00% 
"Freiberufliche Tätigkeiten" 68,63 40,56% 67,42 40,05% 6 8,85 45,38% 62,53 44,24% 90,95 50,19% 
Daseinsvorsorge 48,02 28,38% 48,48 28,80% 42,50 28,01% 40, 71 28,80% 39,89 22,01% 
Umwelt 20,44 12,08% 23,92 14,21% 21,93 14,45% 17,59 12,45% 2 3,01 12,70% 
Kulturelle Tätigkeiten 18,65 11,02% 16,28 9,67% 8,14 5,36 % 7,09 5,02% 8,50 4,69% 
Weitere Dienstleistungen 13,46 7,96% 12,24 7,27% 10,31 6, 79% 13,42 9,49% 18,86 10,41% 
Summe 169,20 100,00% 168,34 100,00% 151,73 100,00% 141,34 1 00,00% 181,21 100,00% 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) siehe Anlage 2a 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 24.08.2022 
Unterbranchen (sonst. 
Dienstleistungen) 
2018 2019 2020 2021 2022

Anlage 3a

697 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2022 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3a    m 
30,00 
80,00 
130,00 
180,00 
230,00 
280,00 
330,00 
380,00 
430,00 
480,00 
31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 24./3 1.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr Finanzdienstleister - Vorjahr 
Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr 
Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr

Anlage 3b

505 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2022 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3b  n 
0,00 
10,00 
20,00 
30,00 
40,00 
50,00 
60,00 
70,00 
80,00 
31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 24./3 1.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Verkehr/Postdienste -  Vorjahr Verkehr/Postdienste - lfd. Jahr IuK - Vorjahr 
IuK - lfd. Jahr Medienwirtschaft - Vorjahr Medienwirtschaft - lfd. Jahr 
Hotel- und Gaststättengewerbe - Vorjahr Hotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2787/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.08.2022
Erstellt
25.08.2022 10:02