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2368/2025

Erstellung eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstr. 71 - 73, 50823 Köln-Neuehrenfeld – Kostenfortschreibungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025, TOP 10.12

Anlage 4 - Beantwortung einer Anfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 8.12.2025

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Ansehen

Anlage 3 - Diagramme

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Erläuterung der Risikokategorien

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Ansehen

Anlage 4 - Beantwortung einer Anfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 8.12.2025

2461 Zeichen

Anlage 4 - Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 
 
Anfrage: 
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 fragte 
RM Pulvermüller nach einer tabellarischen Darstellung der Anlage 2, sodass die 
Multiplikation, die schriftliche Darstellung der 1,4 Mio. Euro sowie der 2,2 Mio. Euro, 
deutlicher wird. 
Antwort der Verwaltung: 
Nachfolgend wird die entsprechend erweiterte Anlage zur Kenntnis gegeben: 
 
Erweiterung des Schulgebäudes Overbeckstraße 71-73, Köln Ehrenfeld - 
Erläuterung zu den Mehrkosten  
 
Im Projekt ergeben sich Mehrkosten in Höhe von circa 2,2 Mio. Euro.  
2.Außergewöhnliche Markteinflüsse (circa 1,4 Mio. Euro) 
Die Kostengruppe 300 (KG 300) wurde in der Kostenberechnung aus 2019 (KB 
2019) mit circa 1,7 Mio. Euro geschätzt.  
Hierbei ergab sich aufgrund der außergewöhnlichen Marktkonjunktur eine 
Kostenerhöhung von circa 47%. 
Kostenerhöhung KG 300: 1,7. Mio. Euro x 47% = circa 810.000 Euro 
 
Die KG 400 wurde in der KB 2019 mit circa 521.500 Euro geschätzt. 
Aufgrund der außergewöhnlichen Marktkonjunktur und der T otalauslastung der 
Firmen ergab sich eine Kostenerhöhung von 93%. 
Kostenerhöhung KG 400: 521.500 Mio. Euro x 93% = circa 485.000 Euro 
 
Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Beschlussvorlage waren nicht alle Gewerke 
vergeben, so dass die indexierten Kosten nur einen Anteil der Gewerke abbilden. 
Aus diesem Grund wurde ein Risiko von 10% auf dieser Summe kalkuliert.  
810.000 Euro + 485.000 Euro = circa 1,3 Mio. Euro + 10% = rund 1,43 Mio. Euro 
 
9. Planung und Ausführung (circa 0,6 Mio. Euro) 
Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Beschlussvorlage wurden Mehrkosten in Höhe von 
circa 172.000 Euro für die KG 300 festgestellt.  
Für die KG 400 gab es zum selben Zeitpunkt Mehrkosten in Höhe von circa 25.000 
Euro. 
172.000 Euro + 25.000 Euro = rund 200.000 Euro

Für künftige Nachträge, die in Zuge der Ausführung noch kommen können, wird ein 
Risikozuschlag von 25% auf die indexierten Baukosten gerechnet.  
1,43 Mio. Euro x 25% = circa 360.000 Euro  
200.000 Euro + 360.000 Euro = circa 560.000 Euro (aufgerundet auf 0,6 Mio. 
Euro) 
 
10. Sonstige Risiken (circa 0,2 Mio. Euro) 
Es sind Nachträge zur Anpassung der Honorargrundlage für die Architekt*innen und 
Fachingenieur*innen zu erwarten. Die Summe von 221.000 Euro entspricht dem 
aktuellen Verhandlungsstand. Diese Summe kann jedoch noch variieren.

Anlage 3 - Diagramme

1821 Zeichen

Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien 
Kostenfortschreibung  2025 (KF) bezogen auf Mio. € 
Kostenberechnung 2019: Mio. € 3,4 
Kostenfortschreibung 2025: Mio. € 5,6 
rund 1.4 Mio. € 
Außergewöhnliche Markteinflüsse 
62 % der Mehrkosten rund 0.2 Mio. € 
Sonstige Risiken 
10% der Mehrkosten 
Erweiterung für das Schulgebäude Overbeckstraße. – Anlage 3 
rund 0.6 Mio. € 
Planung und 
Ausführung 
28% der Mehrkosten

Kostenentwicklung – Vergleich KBR 2019 (Baubeschluss) mit Kostenprognose 2025 
Mehrkosten betragen ca.2.200.000 €, entspricht ca. 65% über KBR 2019 (KG 200-700)  
0 1 2 3 4 5
Kostengruppe 700 
Kostengruppe 600 
Kostengruppe 500 
Kostengruppe 400 
Kostengruppe 300 
Kostengruppe 200 
Datenreihe rot: Kostenprognose 2025 Datenreihe grau: KBR 2019 
 (alle Angaben in Brutto) 
Angaben in Mio. €  
Erweiterung für das Schulgebäude Overbeckstraße. – Anlage 3

Kostenentwicklung – Mehrkosten bereits beauftragter Gewerke KGR 300 
0 € 200.000 € 400.000 € 600.000 € 800.000 € 1.000.000 €1 .200.000 € 
Malerarbeiten 
Metallbauarbeiten, Beschläge, Geländer 
Werksteinarbeiten 
Trockenbauarbeiten 
Tischler und Innentüren 
Estrich- und Bodenbelagsarbeiten 
Putzarbeiten 
Dachdecker 
Wärmedämmverbundsystem 
Metallbau- und Fassadenarbeiten 
Gerüstbauarbeiten 
Erd- / Rohbauarbeiten 
Baustelleneinrichtung 
Datenreihe rot: Beauftragungen Datenreihe grau: KBR 2019 (alle Angaben in Brutto) 
Erweiterung für das Schulgebäude Overbeckstraße. – Anlage 3

Kostenentwicklung – Mehrkosten bereits beauftragter Gewerke KGR 400 
(alle Angaben in Brutto) 
Erweiterung für das Schulgebäude Overbeckstraße. – Anlage 3 
0 € 200.000 € 400.000 € 600.000 € 
Sanitär- und Heizungstechnik 
Elektro- und Nachrichtentechnik 
Raumlufttechnik und 
Gebäudeautomation 
Datenreihe rot: Beauftragungen Datenreihe grau: KBR 2019

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1086 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum und Maßnahmen zur Kostenreduktion wurden bereits in vorherigen 
Phasen geprüft. 
Die Kostenmehrungen ergeben sich aus außergewöhnlichen Markteinflüssen (Corona-Pandemie), 
verlängerter Bauzeit und sonstigen Risiken.  
 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

1093 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit  
 
Die Beschlussvorlage konnte 2024 aufgrund von Personalengpässen nicht bearbeitet 
werden. Anfang 2025 wurde das Projekt durch einen internen 
Zuständigkeitswechseln bei der Gebäudewirtschaft neu personalisiert und die 
umfangreiche Kostenfortschreibung konnte somit erst ab Frühjahr vorbereitet 
werden. Sie erforderte einen erheblichen zeitlichen Aufwand, so dass eine 
fristgerechte Einreichung nicht ermöglicht werden konnte.  
Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus Overbeckstraße ist für das zweite Quartal 
2026 vorgesehen. Die Schule in der Overbeckstraße dient derzeit als Interim für die 
Helios-Schule, deren Fertigstellung sich erneut verzögert. 
Damit die Interimsnutzung ab Dezember 2025 durch die neu entstehenden 
Räumlichkeiten erweitert werden kann, müssen die hierfür erforderlichen Finanzmittel 
rechtzeitig bereitgestellt werden. Dies ist nur gewährleistet, wenn die noch 
ausstehenden Ausführungs- und Planungsleistungen finanziell abgesichert sind. Eine 
verzögerte Beschlussfassung würde den termingerechten Ausbau gefährden.

Beschlussvorlage Rat

8183 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2368/2025 
Freigabedatum 
 03.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erstellung eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstr. 71 - 73, 50823 
Köln-Neuehrenfeld – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der 
Betriebsatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs 5 Satz 1 der 
Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber der Kostenberech-
nung zum Baubeschluss in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro brutto für den Erweiterungsbau für 
das Schulgebäude Overbeckstraße 71 - 73, 50823 Köln-Neuehrenfeld zur Kenntnis und 
stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für den Erweiterungsbau betragen nunmehr rund 5,6 Mio. Euro statt rund 
3,4 Mio. Euro brutto. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) 
    Siehe Begründung! 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Aufgrund erheblicher Nachfrage nach Schulplätzen hat der Rat in seiner Sitzung am 
05.07.2018 (Vorlagen-Nummer 0456/2018) die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das 
Schulgebäude Overbeckstraße 71 – 73, 50823 Köln-Neuehrenfeld beschlossen und die Ver-
waltung beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen. 
Mit Schreiben vom 18.07.2018 wurde der Planungsauftrag zur Planungsaufnahme und Kos-
tenermittlung für die Errichtung eines Erweiterungsbaus auf dem Schulgelände Overbeck-
straße 71 – 73 in Köln-Neuehrenfeld an die Gebäudewirtschaft erteilt. Die Baukosten für die 
Neubaumaßnahme (KG 200-700) wurden mit 3.319.491,24 Euro ermittelt. 
Am 10.09.2020 wurden im Rat (Vorlagen-Nummer 0298/2020) die Gesamtbaukosten von 3,4 
Mio. Euro (inklusive rund 79.800 Euro für die Ausstattung und Einrichtung) für die Baumaß-
nahme genehmigt.  
Außerdem wurde vom Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 10 Prozent bezogen auf die

3 
nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung genehmigt.  
Dies entspricht einem Betrag von rund 330.000 Euro brutto. 
 
 
Entwicklung der Gesamtkosten:  
 
Gemäß der aktualisierten Kostenberechnung werden sich die Brutto-Gesamtkosten von 3,4 
Mio. Euro auf rund 5,6 Mio. Euro erhöhen.  
Es zeichnet sich ab, dass die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Ratsbeschluss 
um circa 65 Prozent überschritten werden.  
Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen. 
 
Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf: (eine Erläuterung liegt als Anlage 2 bei) 
 
Nr.  Risikokategorie 
Mio. Euro 
(gerundet) % 
1. Änderungen des regulatorischen Umfelds 0,0 € 0 
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 1,4 € 62 
3. Besondere vertragliche Risiken 0,0 € 0 
4. Besondere Genehmigungsrisiken 0,0 € 0 
5. Besondere Bauumfeldsrisiken 0,0 € 0 
6. Baugrundrisiken 0,0 € 0 
7. Spezielle "Bauen im Bestand"-Risiken 0,0 € 0 
8. Nutzungsänderungen 0,0 € 0 
9. Planung und Ausführung 0,6 € 28 
10. Sonstige Risiken 0,2 € 10 
  Gesamtsumme 2,2 € 100 
 
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 2,2 Mio. Euro brutto auf rund 5,6 
Mio. Euro brutto empfohlen. 
 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung:  
 
Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung bereits erbracht.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- 
und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. 
Auch aufgrund des aktuellen Planungsstands und des hohen Fertigstellungsdrucks sind zur-
zeit keine weiteren Einsparungen auszumachen. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an 
die Gebäudewirtschaft.  
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise.  
Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwen-
dungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen  
Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. 
Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete 
mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet.   
 
Gegenüber dem Ratsbeschluss aus 2020 (Vorlagen-Nummer 0298/2020) erhöht sich somit 
für den Erweiterungsbau auf dem Schulgelände Overbeckstraße 71 – 73 ab dem Zeitpunkt

4 
der Inbetriebnahme die jährliche Spartenmiete um rund 120.000 Euro zuzüglich rund 30.000 
Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2027 
aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. 
 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 116.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten 
auf das Schulgebäude Overbeckstraße. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege 
entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte 
abgebildet. 
 
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Die 
erforderlichen Bedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. 
im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne 
Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanie-
rungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger 
Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge wei-
terer Schulbau- und -sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten Haus-
haltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, 
die sich aus der aktuell vorgelegten Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- 
und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begren-
zen. 
 
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026  
 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards sowie unter Anwen-
dung des aktuellen Musterraumprogrammes für Schulneubau- und -erweiterungsbauten 2023 
an die Handreichung zum Schulbau des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2019 
(Vorlage 2394/2024). 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Erläuterungen zu den Risikokategorien 
Anlage 3 – Diagramme

Anlage 2 - Erläuterung der Risikokategorien

3521 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 2368/2025 - Erweiterung für das Schulgebäude 
Overbeckstraße 71-73, 50823 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss 
 
Erläuterung zu den eingetretenen Risikokategorien 
 
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 1,4 Mio. Euro (62 %) 
Die Kostenberechnung, die dem Baubeschluss zu Grunde lag, ist von 12.10.2019.  
Der Neubaubeginn war im Januar 2023.  
Nach der Corona-Pandemie stiegen insbesondere die Stahlpreise deutlich an. Auch die 
wieder anziehende Konjunktur in Asien führte zu steigenden Rohstoffpreisen. 
Der Krieg in der Ukraine ab Februar 2022 führte zu verstärkten Lieferengpässen. Preise für 
Baumaterialien und Energie verteuerten sich erheblich. 
So entwickelte sich der Baupreisindex NRW vom III. Quartal 2019 bis zum II. Quartal 2025 
für Bürogebäude um 45,4 Prozent. 
Diese Preissteigerungen bilden sich auch grundsätzlich bei den beauftragten 
Hochbaugewerken (KG 300) ab, bei denen eine durchschnittliche Kostensteigerung in Höhe 
von circa 47 Prozent im Vergleich zur Kostenberechnung vorliegt. Demnach liegen die 
Kostensteigerungen absolut im gesamtdeutschen Rahmen. 
Dies gilt nicht für die technischen Gewerke (KG 400). Durch den erheblichen 
Fachkräftemangel und die damit verbundene Totalauslastung der Firmen ist es schon ein 
Erfolg, überhaupt die betreffenden leistungsfähigen Unternehmen gewinnen zu können, so 
dass es nicht zu weiteren Verzögerungen im Bauprozess kommt. Dieser Effekt führt zum 
einen zu erheblichen Lohnerhöhungen in den Firmen, zum anderen wird die Knappheit aber 
auch mit zusätzlichen Gewinnmargen ausgenutzt.  
In Zahlen bedeutet das eine Kostenerhöhung in der KG 400 von 485.000 Euro und damit um 
93% im Vergleich zur Kostenberechnung zum Zeitpunkt des seinerzeitigen Beschlusses. 
 
9. Planung und Ausführung rund 0,6 Mio. Euro (28 %) 
Hier werden unter anderem Mehrkosten im Zusammenhang mit der Verlängerung der 
Bauzeit berücksichtigt.  
Die Ursache für die Verlängerung der Bauzeit ist zum einen auf Verzögerungen im Bereich 
Ausschreibung wegen fehlenden Angeboten zurückzuführen. Für die technischen Gewerken 
Heizung-, Elektro-, Sanitäranlage sowie Raumlufttechnische Anlage und 
Gebäudeautomation (KG 400) sind 2023 bei zwei aufeinander folgenden 
Ausschreibungsverfahren keine Angebote eingegangen.  
Zum anderen gab es verschiedene Verzögerungen im Bauablauf. Insbesondere die 
fehlerhafte Ausführung der Lüftungsanlage wirkte sich auf Folgegewerke aus, hier 
Trockenbau-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten.  
Darüber hinaus führten der Zeitverzug bei den Dachdeckerarbeiten sowie der schwierige 
Abnahmeprozess der Fassadenarbeiten, der noch nicht abgeschlossen ist, zu einer längeren 
Standzeit der Baustelleneinrichtung und des Gerüstes.

Weiterhin werden in dieser Kategorie die Mehrkosten für zusätzliche Leistungen 
berücksichtigt, die im Laufe der Ausführung zur Erfüllung des Bausolls erforderlich sind, 
sowie ein Risikozuschlag von 25% für zukünftige Nachträge.  
 
10. Sonstige Risiken rund 0,2 Mio. Euro (10 %) 
Aufgrund der erläuterten Verlängerung der Projektlaufzeit besteht das nicht unerhebliche 
Risiko, dass die Planer*innen einen Anspruch auf eine Honoraranpassung wegen 
honorarfähigen Mehraufwendungen geltend machen werden. Zwar liegen hier noch keine 
rechnerischen Aufstellungen vor, die dann noch verhandelt werden müssen. Die daraus 
resultierenden Mehrkosten werden seitens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit rund 
221.000 Euro eingeschätzt.   
 
Summe der Kostenfortschreibung rund 2,2 Mio. Euro (100 %)

Beratungsverlauf (3)

08.12.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2368/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2025
Erstellt
25.07.2025 08:42