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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Erstellung eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstr. 71 - 73, 50823 Köln-Neuehrenfeld – Kostenfortschreibungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2368/2025 vom 03.12.2025

Stand: Am 16.12.2025 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 - Erläuterung der Risikokategorien

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    Anlage 2 zur Vorlage 2368/2025 - Erweiterung für das Schulgebäude Overbeckstraße 71-73, 50823 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss Erläuterung zu den eingetretenen Risikokategorien 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 1,4 Mio. Euro (62 %) Die Kostenberechnung, die dem Baubeschluss zu Grunde lag, ist von 12.10.2019. Der Neubaubeginn war im Januar 2023. Nach der Corona-Pandemie stiegen insbesondere die Stahlpreise deutlich an. Auch die wieder anziehende Konjunktur in Asien führte zu steigenden Rohstoffpreisen. Der Krieg in der Ukraine ab Februar 2022 führte zu verstärkten Lieferengpässen. Preise für Baumaterialien und Energie verteuerten sich erheblich. So entwickelte sich der Baupreisindex NRW vom III. Quartal 2019 bis zum II. Quartal 2025 für Bürogebäude um 45,4 Prozent. Diese Preissteigerungen bilden sich auch grundsätzlich bei den beauftragten Hochbaugewerken (KG 300) ab, bei denen eine durchschnittliche Kostensteigerung in Höhe von circa 47 Prozent im Vergleich zur Kostenberechnung vorliegt. Demnach liegen die Kostensteigerungen absolut im gesamtdeutschen Rahmen. Dies gilt nicht für die technischen Gewerke (KG 400). Durch den erheblichen Fachkräftemangel und die damit verbundene Totalauslastung der Firmen ist es schon ein Erfolg, überhaupt die betreffenden leistungsfähigen Unternehmen gewinnen zu können, so dass es nicht zu weiteren Verzögerungen im Bauprozess kommt. Dieser Effekt führt zum einen zu erheblichen Lohnerhöhungen in den Firmen, zum anderen wird die Knappheit aber auch mit zusätzlichen Gewinnmargen ausgenutzt. In Zahlen bedeutet das eine Kostenerhöhung in der KG 400 von 485.000 Euro und damit um 93% im Vergleich zur Kostenberechnung zum Zeitpunkt des seinerzeitigen Beschlusses. 9. Planung und Ausführung rund 0,6 Mio. Euro (28 %) Hier werden unter anderem Mehrkosten im Zusammenhang mit der Verlängerung der Bauzeit berücksichtigt. Die Ursache für die Verlängerung der Bauzeit ist zum einen auf Verzögerungen im Bereich Ausschreibung wegen fehlenden Angeboten zurückzuführen. Für die technischen Gewerken Heizung-, Elektro-, Sanitäranlage sowie Raumlufttechnische Anlage und Gebäudeautomation (KG 400) sind 2023 bei zwei aufeinander folgenden Ausschreibungsverfahren keine Angebote eingegangen. Zum anderen gab es verschiedene Verzögerungen im Bauablauf. Insbesondere die fehlerhafte Ausführung der Lüftungsanlage wirkte sich auf Folgegewerke aus, hier Trockenbau-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten. Darüber hinaus führten der Zeitverzug bei den Dachdeckerarbeiten sowie der schwierige Abnahmeprozess der Fassadenarbeiten, der noch nicht abgeschlossen ist, zu einer längeren Standzeit der Baustelleneinrichtung und des Gerüstes. Weiterhin werden in dieser Kategorie die Mehrkosten für zusätzliche Leistungen berücksichtigt, die im Laufe der Ausführung zur Erfüllung des Bausolls erforderlich sind, sowie ein Risikozuschlag von 25% für zukünftige Nachträge. 10. Sonstige Risiken rund 0,2 Mio. Euro (10 %) Aufgrund der erläuterten Verlängerung der Projektlaufzeit besteht das nicht unerhebliche Risiko, dass die Planer*innen einen Anspruch auf eine Honoraranpassung wegen honorarfähigen Mehraufwendungen geltend machen werden. Zwar liegen hier noch keine rechnerischen Aufstellungen vor, die dann noch verhandelt werden müssen. Die daraus resultierenden Mehrkosten werden seitens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit rund 221.000 Euro eingeschätzt. Summe der Kostenfortschreibung rund 2,2 Mio. Euro (100 %)
  • Anlage 3 - Diagramme

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    Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien Kostenfortschreibung 2025 (KF) bezogen auf Mio. € Kostenberechnung 2019: Mio. € 3,4 Kostenfortschreibung 2025: Mio. € 5,6 rund 1.4 Mio. € Außergewöhnliche Markteinflüsse 62 % der Mehrkosten rund 0.2 Mio. € Sonstige Risiken 10% der Mehrkosten Erweiterung für das Schulgebäude Overbeckstraße. – Anlage 3 rund 0.6 Mio. € Planung und Ausführung 28% der Mehrkosten Kostenentwicklung – Vergleich KBR 2019 (Baubeschluss) mit Kostenprognose 2025 Mehrkosten betragen ca.2.200.000 €, entspricht ca. 65% über KBR 2019 (KG 200-700) 0 1 2 3 4 5 Kostengruppe 700 Kostengruppe 600 Kostengruppe 500 Kostengruppe 400 Kostengruppe 300 Kostengruppe 200 Datenreihe rot: Kostenprognose 2025 Datenreihe grau: KBR 2019 (alle Angaben in Brutto) Angaben in Mio. € Erweiterung für das Schulgebäude Overbeckstraße. – Anlage 3 Kostenentwicklung – Mehrkosten bereits beauftragter Gewerke KGR 300 0 € 200.000 € 400.000 € 600.000 € 800.000 € 1.000.000 €1 .200.000 € Malerarbeiten Metallbauarbeiten, Beschläge, Geländer Werksteinarbeiten Trockenbauarbeiten Tischler und Innentüren Estrich- und Bodenbelagsarbeiten Putzarbeiten Dachdecker Wärmedämmverbundsystem Metallbau- und Fassadenarbeiten Gerüstbauarbeiten Erd- / Rohbauarbeiten Baustelleneinrichtung Datenreihe rot: Beauftragungen Datenreihe grau: KBR 2019 (alle Angaben in Brutto) Erweiterung für das Schulgebäude Overbeckstraße. – Anlage 3 Kostenentwicklung – Mehrkosten bereits beauftragter Gewerke KGR 400 (alle Angaben in Brutto) Erweiterung für das Schulgebäude Overbeckstraße. – Anlage 3 0 € 200.000 € 400.000 € 600.000 € Sanitär- und Heizungstechnik Elektro- und Nachrichtentechnik Raumlufttechnik und Gebäudeautomation Datenreihe rot: Beauftragungen Datenreihe grau: KBR 2019
  • Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es gibt keinen Gestaltungsspielraum und Maßnahmen zur Kostenreduktion wurden bereits in vorherigen Phasen geprüft. Die Kostenmehrungen ergeben sich aus außergewöhnlichen Markteinflüssen (Corona-Pandemie), verlängerter Bauzeit und sonstigen Risiken. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage konnte 2024 aufgrund von Personalengpässen nicht bearbeitet werden. Anfang 2025 wurde das Projekt durch einen internen Zuständigkeitswechseln bei der Gebäudewirtschaft neu personalisiert und die umfangreiche Kostenfortschreibung konnte somit erst ab Frühjahr vorbereitet werden. Sie erforderte einen erheblichen zeitlichen Aufwand, so dass eine fristgerechte Einreichung nicht ermöglicht werden konnte. Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus Overbeckstraße ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die Schule in der Overbeckstraße dient derzeit als Interim für die Helios-Schule, deren Fertigstellung sich erneut verzögert. Damit die Interimsnutzung ab Dezember 2025 durch die neu entstehenden Räumlichkeiten erweitert werden kann, müssen die hierfür erforderlichen Finanzmittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Dies ist nur gewährleistet, wenn die noch ausstehenden Ausführungs- und Planungsleistungen finanziell abgesichert sind. Eine verzögerte Beschlussfassung würde den termingerechten Ausbau gefährden.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2368/2025 Freigabedatum 03.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstellung eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstr. 71 - 73, 50823 Köln-Neuehrenfeld – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebsatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber der Kostenberech- nung zum Baubeschluss in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro brutto für den Erweiterungsbau für das Schulgebäude Overbeckstraße 71 - 73, 50823 Köln-Neuehrenfeld zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten für den Erweiterungsbau betragen nunmehr rund 5,6 Mio. Euro statt rund 3,4 Mio. Euro brutto. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) Siehe Begründung! c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Ausgangslage: Aufgrund erheblicher Nachfrage nach Schulplätzen hat der Rat in seiner Sitzung am 05.07.2018 (Vorlagen-Nummer 0456/2018) die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Schulgebäude Overbeckstraße 71 – 73, 50823 Köln-Neuehrenfeld beschlossen und die Ver- waltung beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen. Mit Schreiben vom 18.07.2018 wurde der Planungsauftrag zur Planungsaufnahme und Kos- tenermittlung für die Errichtung eines Erweiterungsbaus auf dem Schulgelände Overbeck- straße 71 – 73 in Köln-Neuehrenfeld an die Gebäudewirtschaft erteilt. Die Baukosten für die Neubaumaßnahme (KG 200-700) wurden mit 3.319.491,24 Euro ermittelt. Am 10.09.2020 wurden im Rat (Vorlagen-Nummer 0298/2020) die Gesamtbaukosten von 3,4 Mio. Euro (inklusive rund 79.800 Euro für die Ausstattung und Einrichtung) für die Baumaß- nahme genehmigt. Außerdem wurde vom Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 10 Prozent bezogen auf die 3 nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung genehmigt. Dies entspricht einem Betrag von rund 330.000 Euro brutto. Entwicklung der Gesamtkosten: Gemäß der aktualisierten Kostenberechnung werden sich die Brutto-Gesamtkosten von 3,4 Mio. Euro auf rund 5,6 Mio. Euro erhöhen. Es zeichnet sich ab, dass die genehmigten Kosten aus dem oben genannten Ratsbeschluss um circa 65 Prozent überschritten werden. Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen. Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf: (eine Erläuterung liegt als Anlage 2 bei) Nr. Risikokategorie Mio. Euro (gerundet) % 1. Änderungen des regulatorischen Umfelds 0,0 € 0 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 1,4 € 62 3. Besondere vertragliche Risiken 0,0 € 0 4. Besondere Genehmigungsrisiken 0,0 € 0 5. Besondere Bauumfeldsrisiken 0,0 € 0 6. Baugrundrisiken 0,0 € 0 7. Spezielle "Bauen im Bestand"-Risiken 0,0 € 0 8. Nutzungsänderungen 0,0 € 0 9. Planung und Ausführung 0,6 € 28 10. Sonstige Risiken 0,2 € 10 Gesamtsumme 2,2 € 100 Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 2,2 Mio. Euro brutto auf rund 5,6 Mio. Euro brutto empfohlen. Vorschläge zur Kostenreduzierung: Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung bereits erbracht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. Auch aufgrund des aktuellen Planungsstands und des hohen Fertigstellungsdrucks sind zur- zeit keine weiteren Einsparungen auszumachen. Finanzierung: Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech- nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwen- dungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Gegenüber dem Ratsbeschluss aus 2020 (Vorlagen-Nummer 0298/2020) erhöht sich somit für den Erweiterungsbau auf dem Schulgelände Overbeckstraße 71 – 73 ab dem Zeitpunkt 4 der Inbetriebnahme die jährliche Spartenmiete um rund 120.000 Euro zuzüglich rund 30.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2027 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 116.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten auf das Schulgebäude Overbeckstraße. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Die erforderlichen Bedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanie- rungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge wei- terer Schulbau- und -sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten Haus- haltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begren- zen. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards sowie unter Anwen- dung des aktuellen Musterraumprogrammes für Schulneubau- und -erweiterungsbauten 2023 an die Handreichung zum Schulbau des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2019 (Vorlage 2394/2024). Anlagen: Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Erläuterungen zu den Risikokategorien Anlage 3 – Diagramme
  • Anlage 4 - Beantwortung einer Anfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 8.12.2025

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    Anlage 4 - Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 Anfrage: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 fragte RM Pulvermüller nach einer tabellarischen Darstellung der Anlage 2, sodass die Multiplikation, die schriftliche Darstellung der 1,4 Mio. Euro sowie der 2,2 Mio. Euro, deutlicher wird. Antwort der Verwaltung: Nachfolgend wird die entsprechend erweiterte Anlage zur Kenntnis gegeben: Erweiterung des Schulgebäudes Overbeckstraße 71-73, Köln Ehrenfeld - Erläuterung zu den Mehrkosten Im Projekt ergeben sich Mehrkosten in Höhe von circa 2,2 Mio. Euro. 2.Außergewöhnliche Markteinflüsse (circa 1,4 Mio. Euro) Die Kostengruppe 300 (KG 300) wurde in der Kostenberechnung aus 2019 (KB 2019) mit circa 1,7 Mio. Euro geschätzt. Hierbei ergab sich aufgrund der außergewöhnlichen Marktkonjunktur eine Kostenerhöhung von circa 47%. Kostenerhöhung KG 300: 1,7. Mio. Euro x 47% = circa 810.000 Euro Die KG 400 wurde in der KB 2019 mit circa 521.500 Euro geschätzt. Aufgrund der außergewöhnlichen Marktkonjunktur und der T otalauslastung der Firmen ergab sich eine Kostenerhöhung von 93%. Kostenerhöhung KG 400: 521.500 Mio. Euro x 93% = circa 485.000 Euro Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Beschlussvorlage waren nicht alle Gewerke vergeben, so dass die indexierten Kosten nur einen Anteil der Gewerke abbilden. Aus diesem Grund wurde ein Risiko von 10% auf dieser Summe kalkuliert. 810.000 Euro + 485.000 Euro = circa 1,3 Mio. Euro + 10% = rund 1,43 Mio. Euro 9. Planung und Ausführung (circa 0,6 Mio. Euro) Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Beschlussvorlage wurden Mehrkosten in Höhe von circa 172.000 Euro für die KG 300 festgestellt. Für die KG 400 gab es zum selben Zeitpunkt Mehrkosten in Höhe von circa 25.000 Euro. 172.000 Euro + 25.000 Euro = rund 200.000 Euro Für künftige Nachträge, die in Zuge der Ausführung noch kommen können, wird ein Risikozuschlag von 25% auf die indexierten Baukosten gerechnet. 1,43 Mio. Euro x 25% = circa 360.000 Euro 200.000 Euro + 360.000 Euro = circa 560.000 Euro (aufgerundet auf 0,6 Mio. Euro) 10. Sonstige Risiken (circa 0,2 Mio. Euro) Es sind Nachträge zur Anpassung der Honorargrundlage für die Architekt*innen und Fachingenieur*innen zu erwarten. Die Summe von 221.000 Euro entspricht dem aktuellen Verhandlungsstand. Diese Summe kann jedoch noch variieren.

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2025

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 7.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 15.12.2025

    Finanzausschuss

    TOP 10.19, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 16.12.2025 zuletzt

    Rat

    TOP 10.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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