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Parkraumkonzept Ehrenfeld
Anfrage nach § 4 BV4 (Die Linke) AN/1427/2017 vom 29.09.2017
Stand: Am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (Die Linke BV4)
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Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Tel: 0221 / 221-94317 Fax: 0221 / 22194320 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 29.09.2017 AN/1427/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017 Parkraumkonzept Ehrenfeld (Anfrage der Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 09. Oktober 2017 aufzunehmen: In Ehrenfeld wächst die Zahl der Bewohner*innen wie auch die Zahl der PKWs. Gleichzeitig sind Parkplätze immer schwieriger zu finden. Ein Parkraumkonzept kann hier Abhilfe schaffen. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: (1) In der Vorlage wird erläutert, dass„[i]n ausgewählten Bewohnerparkgebieten der Kölner Innenstadt […] Verkehrszählungen der abgestellten Fahrzeuge vor und nach Umsetzung der Bewohnerparkregelung durchgeführt [wurden].“ Welches sind die genannten Gebiete und wie war die dortige Ausgangslage? (2) Im Parkraumkonzept werden ca. 3000 öffentliche Parkplätze genannt. Wie groß die Zahl der im selben Gebiet angemeldeten Kraftfahrzeuge (private PKW , gewerbliche PKW , LKW/Omnibusse und Krafträder [analog zu den Angaben in den Stadtteilinformationen])? Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - (3) Zwischen 2005 und 2016 ist die Zahl der Einwohner*innen in ganz Ehrenfeld um ca. 2000 die der PKW um 1400 gewachsen. Lässt sich ermitteln, wie viele Stellplätze durch Neubauvorhaben hinzugekommen sind? Analog dazu wie viele PKWs dort angemeldet sind? (4) Welche Möglichkeiten und Beschränkungen gibt es eine stärkere Bevorzugung der Bewohner*innen der Parkgebiete herbeizuführen, beispielsweise im Sinne des Trennprinzips durch die ausschließliche Nutzung von Parkständen in der Zeit von 18:00h bis 06:00h? (5) Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Reduzierung der Gebühren für eine Bewohner*innenparkerlaubnis um 5 € pro Jahr, gegebenenfalls auch in Kombination, eine Erlaubnis für zwei Jahre beantragen zu können? Herzlichen Dank im Vorhinein. Mit freundlichen Grüßen gez. Berndt Petri Christoph Besser (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)
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