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V/0722/2008

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 05.09.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 16.09.2008, TOP 6.3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2598 Zeichen

V/0722/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
neue geplante Standorte im Stadtbezirk Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba-
rung zu den in Münster geplanten neuen Mobilfunksendeanlagen zu äußern. Die allgemeinen 
städtischen Kriterien für die Stellungnahme im  Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, 
ob es im Umfeld der geplanten Sendeanlage sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, 
Kinderheime, Altenheime, Krankenhäuser) und falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärke-
werte unterhalb des „Schweizer Anlagengrenzwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert 
beträgt 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Be-
zirksvertretungen über die geplante Errichtung v on Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stel-
lungnahme der Bezirksvertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten.  
 
Im Stadtbezirk Münster-Mitte sollen drei neue Mobilfunksendeanlagen errichtet werden: 
E-Plus möchte auf den Gebäuden Am Stadtgraben 10, Manfred-von-Richthofen-Straße 8 und 
Bahnhofstraße 20-22 jeweils eine neue Mobilfunksendeanlage errichten. 
 
Beim Standort Am Stadtgraben 10 weist die Mobilfunksendeanlage im ungünstigsten Fall einen 
Abstand von ca. 58 m zum Gymnasium Paulinum auf. Daher ist für diesen Standort eine Immis-
sionsprognose erstellt worden. Der gesetzliche Grenzwert nach der 26. Verordnung zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) wird in der Umgebung der Sendeanlage deutlich unter-
schritten Die berechnete Feldstärke  liegt bei maximal 1,23 % des gesetzlichen Grenzwertes.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0722/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Landwehr 
Ruf: 
492-6716 
E-Mail: 
LandwehrW@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.09.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0722/2008 
 
 
 
 
 
In der Umgebung des Standortes Manfred-von-Richthofen-Straße 8 befinden sich zwar mehre-
re sensible Einrichtungen, die Abstände betragen jedoch ca. 200 m oder mehr zu der Sendean-
lage. Aus diesem Grund ist die Erstellung einer Immissionsprognose entbehrlich.

3 
V/0722/2008 
 
 
In der näheren Umgebung des Standortes Bahnhofstraße 20-22 befinden sich keine sensiblen 
Einrichtungen. Deshalb erübrigt sich auch hier eine Immissionsprognose. 
 
 
 
 
Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den o. g. Sendeanlagen sind somit erfüllt. 
 
i. V. 
 
gez. Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

16.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bahnhofstraße 20
  • Am Stadtgraben 10
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0722/2008
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37