V/0722/2008
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
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Berichtsvorlage
2598 Zeichen
V/0722/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Mobilfunksendeanlagen in Münster; neue geplante Standorte im Stadtbezirk Münster-Mitte Beratungsfolge 16.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht Bericht: Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba- rung zu den in Münster geplanten neuen Mobilfunksendeanlagen zu äußern. Die allgemeinen städtischen Kriterien für die Stellungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es im Umfeld der geplanten Sendeanlage sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, Kinderheime, Altenheime, Krankenhäuser) und falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärke- werte unterhalb des „Schweizer Anlagengrenzwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Be- zirksvertretungen über die geplante Errichtung v on Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stel- lungnahme der Bezirksvertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. Im Stadtbezirk Münster-Mitte sollen drei neue Mobilfunksendeanlagen errichtet werden: E-Plus möchte auf den Gebäuden Am Stadtgraben 10, Manfred-von-Richthofen-Straße 8 und Bahnhofstraße 20-22 jeweils eine neue Mobilfunksendeanlage errichten. Beim Standort Am Stadtgraben 10 weist die Mobilfunksendeanlage im ungünstigsten Fall einen Abstand von ca. 58 m zum Gymnasium Paulinum auf. Daher ist für diesen Standort eine Immis- sionsprognose erstellt worden. Der gesetzliche Grenzwert nach der 26. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) wird in der Umgebung der Sendeanlage deutlich unter- schritten Die berechnete Feldstärke liegt bei maximal 1,23 % des gesetzlichen Grenzwertes. Vorlagen-Nr.: V/0722/2008 Auskunft erteilt: Herr Landwehr Ruf: 492-6716 E-Mail: LandwehrW@stadt-muenster.de Datum: 02.09.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0722/2008 In der Umgebung des Standortes Manfred-von-Richthofen-Straße 8 befinden sich zwar mehre- re sensible Einrichtungen, die Abstände betragen jedoch ca. 200 m oder mehr zu der Sendean- lage. Aus diesem Grund ist die Erstellung einer Immissionsprognose entbehrlich. 3 V/0722/2008 In der näheren Umgebung des Standortes Bahnhofstraße 20-22 befinden sich keine sensiblen Einrichtungen. Deshalb erübrigt sich auch hier eine Immissionsprognose. Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den o. g. Sendeanlagen sind somit erfüllt. i. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Bahnhofstraße 20
- Am Stadtgraben 10
- Manfred-von-Richthofen-Straße 8
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0722/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37