0729/2018
Sanierung Bürgersteige 2.0
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4341 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/3 Vorlagen-Nummer 0729/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 Sanierung Bürgersteige 2.0 hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.03.2018, TOP 7.2.2 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung um die Beantwortung fol- gender Fragen: Frage 1: „Wie ist das Ergebnis der eigenen Überprüfungen im Stadtbezirk Chorweiler (mit Angabe von festge- stellten Schadensorten, Zeitpunkt der Begutachtung, Zeitpunkt erfolgter Reparaturen und Ort der noch nicht ausgeführten Reparaturen)?“ Antwort der Verwaltung: Der Stadtverwaltung sind die Vielzahl von Straßenschäden bekannt und hat deshalb aktuell in den letzten Wochen zur Abarbeitung größerer Schäden zusätzliche externe Firmen damit beauftragt, so- genannte Flächenschäden im Auftrag der Stadt Köln stadtweit zu sanieren, um so der Verkehrssiche- rungspflicht als Straßenbaulastträger nachhaltig gerecht zu werden. Dieses war aufgrund der kühlen Temperaturen und teilweise winterlichen Bedingungen in den letzten Frostperioden notwendig ge- worden, da hier die Qualität der Straßen witterungsbedingt stark gelitten hat. In Chorweiler sind derzeit 62 Fahrbahnschäden bekannt, davon 14 Schlaglöcher, die kurzfristig besei- tigt werden. Im Gehwegbereich und sonstigen Teileinrichtungen sind 1.587 Schäden erfasst, die im Rahmen der Prioritäten abgearbeitet werden. Im Bereich Objektschäden sind aktuell 332 Stück er- fasst und befinden sich ebenfalls in der Bearbeitung. Eine Schadensabarbeitung kann nie vollständig erfolgen, da ständig neue Schäden hinzukommen. Allerdings werden nur Schäden, die mit niedriger Priorität eingestuft sind, nicht sofort beseitigt. Das heißt, es besteht dort keine akute Verkehrsgefährdung. Die Abarbeitung der Schäden wird nach Dringlichkeiten organisiert. Priorität 1: Es handelt sich hierbei um akute Unfallgefahren. Als Unfallgefahren sind alle Schäden zu betrachten, von denen eine akute Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden ausgeht. Priorität 2: Als Verkehrsgefährdung sind alle Schäden anzusehen, bei denen sich die Verkehrsanlage nicht mehr in ordnungsgemäßem Zustand befindet und von der vermutlich in Kürze eine Gefährdung für die Ver- kehrsteilnehmenden ausgeht. Diese werden verstärkt beobachtet und soweit möglich zeitnah besei- tigt. 2 Frage 2: „Welches Personal (Amt und Anzahl) begutachtet „fachkundig“?“ Antwort der Verwaltung: Das Ziel der Schadenssanierung ist es, einen verkehrssicheren Zustand der Anlagen zu erhalten. Grundlage einer nachhaltigen Beseitigung ist die Erfassung der Schäden, die stadtweit über einen links- und rechtsrheinisch organisierten Straßenkontrolldienst erfolgt, der sowohl fußläufig als auch fahrend sämtliche in der Baulast liegenden Straßen, Wege, Plätze und Fußwege in den zuvor be- stimmten Kontrollrhythmen erfasst. Diese Aufgabe ist beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit seinem hierfür eingesetzten Fach- personal angesiedelt. Derzeit sind im sogenannten Straßenkontrolldienst 29 Mitarbeiter eingesetzt. Der Einsatzort der Mit- arbeiter wird durch den laufenden Turnus der notwendigen Streckenkontrollen festgelegt. Hierdurch kann keine feste Anzahl von Mitarbeitern pro Stadtbezirk benannt werden. Durch den Einsatz von eigenem Personal und Fremdfirmen für die Sanierung der Schäden wird eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende sichere Verkehrssituation erhalten. Frage 3: „Ist beabsichtigt, den Bezirksordnungsdienst in das Meldeverfahren an die „fachkundigen Prüfer“ ein- zubeziehen?“ Antwort der Verwaltung: Den Ordnungsdienst als Melder von Straßenschäden zusätzlich einzusetzen ist nicht geplant, da die- ses Personal nicht fachkundig ist und nicht über das für die Beseitigung der Schäden erforderliche Wissen verfügt. Im Übrigen würde durch diesen Einsatz das Personal erheblich zeitlich gebunden, so dass die eigentliche Aufgabe vernachlässigt werden müsste. Sehr wohl ergeben sich aus der täglich stattfindenden Kommunikation zwischen den Ämtern verschiedene Schwerpunkte, die arbeitsorgani- satorisch dann entsprechend nachhaltig berücksichtigt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0729/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.03.2018
- Erstellt
- 06.03.2018 08:24