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0729/2018

Sanierung Bürgersteige 2.0

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.04.2018, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4341 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0729/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 
 
Sanierung Bürgersteige 2.0 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.03.2018, 
TOP 7.2.2 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet die Verwaltung um die Beantwortung fol-
gender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Wie ist das Ergebnis der eigenen Überprüfungen im Stadtbezirk Chorweiler (mit Angabe von festge-
stellten Schadensorten, Zeitpunkt der Begutachtung, Zeitpunkt erfolgter Reparaturen und Ort der 
noch nicht ausgeführten Reparaturen)?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Stadtverwaltung sind die Vielzahl von Straßenschäden bekannt und hat deshalb aktuell in den 
letzten Wochen zur Abarbeitung größerer Schäden zusätzliche externe Firmen damit beauftragt, so-
genannte Flächenschäden im Auftrag der Stadt Köln stadtweit zu sanieren, um so der Verkehrssiche-
rungspflicht als Straßenbaulastträger nachhaltig gerecht zu werden. Dieses war aufgrund der kühlen 
Temperaturen und teilweise winterlichen Bedingungen in den letzten Frostperioden notwendig ge-
worden, da hier die Qualität der Straßen witterungsbedingt stark gelitten hat. 
 
In Chorweiler sind derzeit 62 Fahrbahnschäden bekannt, davon 14 Schlaglöcher, die kurzfristig besei-
tigt werden. Im Gehwegbereich und sonstigen Teileinrichtungen sind 1.587 Schäden erfasst, die im 
Rahmen der Prioritäten abgearbeitet werden. Im Bereich Objektschäden sind aktuell 332 Stück er-
fasst und befinden sich ebenfalls in der Bearbeitung.  
 
Eine Schadensabarbeitung kann nie vollständig erfolgen, da ständig neue Schäden hinzukommen. 
Allerdings werden nur Schäden, die mit niedriger Priorität eingestuft sind, nicht sofort beseitigt. Das 
heißt, es besteht dort keine akute Verkehrsgefährdung.  
 
Die Abarbeitung der Schäden wird nach Dringlichkeiten organisiert. 
 
Priorität 1: 
Es handelt sich hierbei um akute Unfallgefahren. Als Unfallgefahren sind alle Schäden zu betrachten, 
von denen eine akute Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden ausgeht. 
 
Priorität 2: 
Als Verkehrsgefährdung sind alle Schäden anzusehen, bei denen sich die Verkehrsanlage nicht mehr 
in ordnungsgemäßem Zustand befindet und von der vermutlich in Kürze eine Gefährdung für die Ver-
kehrsteilnehmenden ausgeht. Diese werden verstärkt beobachtet und soweit möglich zeitnah besei-
tigt.

2 
 
 
 
Frage 2: 
 
„Welches Personal (Amt und Anzahl) begutachtet „fachkundig“?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Ziel der Schadenssanierung ist es, einen verkehrssicheren Zustand der Anlagen zu erhalten. 
Grundlage einer nachhaltigen Beseitigung ist die Erfassung der Schäden, die stadtweit über einen 
links- und rechtsrheinisch organisierten Straßenkontrolldienst erfolgt, der sowohl fußläufig als auch 
fahrend sämtliche in der Baulast liegenden Straßen, Wege, Plätze und Fußwege in den zuvor be-
stimmten Kontrollrhythmen erfasst.  
 
Diese Aufgabe ist beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit seinem hierfür eingesetzten Fach-
personal angesiedelt. 
 
Derzeit sind im sogenannten Straßenkontrolldienst 29 Mitarbeiter eingesetzt. Der Einsatzort der Mit-
arbeiter wird durch den laufenden Turnus der notwendigen Streckenkontrollen festgelegt. Hierdurch 
kann keine feste Anzahl von Mitarbeitern pro Stadtbezirk benannt werden. 
 
Durch den Einsatz von eigenem Personal und Fremdfirmen für die Sanierung der Schäden wird eine 
den gesetzlichen Anforderungen entsprechende sichere Verkehrssituation erhalten.  
 
 
Frage 3: 
 
„Ist beabsichtigt, den Bezirksordnungsdienst in das Meldeverfahren an die „fachkundigen Prüfer“ ein-
zubeziehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Den Ordnungsdienst als Melder von Straßenschäden zusätzlich einzusetzen ist nicht geplant, da die-
ses Personal nicht fachkundig ist und nicht über das für die Beseitigung der Schäden erforderliche 
Wissen verfügt. Im Übrigen würde durch diesen Einsatz das Personal erheblich zeitlich gebunden, so 
dass die eigentliche Aufgabe vernachlässigt werden müsste. Sehr wohl ergeben sich aus der täglich 
stattfindenden Kommunikation zwischen den Ämtern verschiedene Schwerpunkte, die arbeitsorgani-
satorisch dann entsprechend nachhaltig berücksichtigt werden.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0729/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.03.2018
Erstellt
06.03.2018 08:24