V/0477/2016
Teilbebauung des Vögedingplatzes in Nienberge
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Anlage 1_Katasterauschnitt
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Rampe I I IV IV -I IV IV II I II II I I I I I II II II II I I I II I I I II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I III II II II II III III 1121 1124 1466 1558 1122 1123 1195 526 549 527 551 528 552 529 511 512 514 515 183 184 590 196 199 200 215 197 198 600 217 218 220 718 719 21 221 193 194 641 284 285 737 741 742 222 223 224 225 281 282 326 330 287 288 276 289 277 290 291 279 292 314 315 345 362 346 363 347 348 365 349 366 350 351 286 275 278 333 334 335 336 293 294 296 343 360 344 313 295 495 516 530 513 361 364 432 589 717 720 352 357 341 394 387 392 595 185 202 280 283 367 369 353 359 337 390 391 340 342 380 381 95 383 384 385 386 388 389 393 379 433 498 504 505 506 507 508 509 497 510 531 520 521 522 523 524 525 20 35 35a 69 67 65 63a 22 59 57 32 34 30 11 37a 37 17 63 61a 61 59a 15 13 12 16 10 8 55 34 36 7 22 24 2 36 40 38 32 9 18 20 6 4 48 40 1 17 19 42 44 38 5 26 46 3 28 30 15 13 42 48 27 25c 25b 29a 29 27b 27a II L 529 Hülshoffstraße Goesenweg Alhardstraße Spielplatz Harkingweg Vögedingplatz Lohmannweg Alhardstraße Von-Schonebeck-Ring 774 platz Vögeding- Flur 029 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0477/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Nienberge - Vögedingplatz Katasterausschnitt mit Gebietsabgrenzung (unverbindlich) Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0477/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Teilbebauung des Vögedingplatzes in Nienberge Beratungsfolge 01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf Basis der nachstehenden städtebaulichen Zielsetzungen wird die Verwaltung beauftragt, eine Teilbebauung des Vögedi ngplatzes in Nienberge zu ermöglichen . Der bebaubare Bereich umfasst eine Fläche von ca. 2.000 qm im östlichen Teil der Platzanlage (s. Anlage 1). Folgende städtebauli- chen Rahmenbedingungen sind anzustreben: Die städtebauliche Figur muss sich verträglich in die Umgebung einfügen angesichts der II-IV-geschossigen Gebäude im Umfeld der Platzfläche ist eine mehrgescho s- sige Bebauung zu bevorzugen Es sind ausschließlich barrierefreie Wohnungen vorzusehen. Zudem ist der aktuelle Bedarf für eine Großtagespflegeeinrichtung für Kinder zu berücksichtigen Die städtebaulich -gestalterische Qualität der Bebauung ist im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe des Grundstückes sicher zu stellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Anlass Die CDU-Fraktion in der BV West hatte am 23.04.2015 beantragt, den im Ortsteil Ni enberge gelege- nen Vögedingplatz für eine Bebauung freizugeben. In der Antragsbegründung wird ausgeführt, dass innerhalb des Stadtteils ein Bedarf zur Schaffung altengerechter Wohnungen in zentraler Ortslage Vorlagen-Nr.: V/0477/2016 Auskunft erteilt: Herr Kurz Ruf: 492 61 40 E-Mail: Kurz@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0477/2016 festgestellt worden sei. Der Vögedingplatz eigne sich aufgrund der Lage und Größe für die Umse t- zung eines solchen Vorhabens. Der Kinderspielplatz im westlichen Teil der Platzfläche sei hierbei zu erhalten. Die Fachverwaltung gab daraufhin eine Stellungnahme ab, in der eine Tei lbebauung der Platzfläche als städtebaulich verträglich gewertet wird. Die in der Stellungnahme aufgeführten städt e- baulichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung bilden die Grundlage der vorliegenden B e- schlussvorlage. Vorgeschichte Der Vögedingplatz ist Teil einer in den 1970er-Jahren erfolgten Siedlungserweiterung, deren Planung auf den 1973 in Kraft getretenen – 1979 jedoch für unwirksam erklärten – Bebauungsplan NI 2 „Nien- berge Nord-West“ zurückgeht. Während der Bebauungsplan für die westliche Teilfläche einen öffen t- lichen Spielplatz festsetzte, war der östliche Bereich für die Errichtung eines Kindergartens vorges e- hen (s. Abb. in Anlage 2). Die Kiga -Plätze wurden in den Folgejahren jedoch an anderer Stelle nac h- gewiesen. Aus diesem Grund erfolgte 1978/79 der Ausbau als öffentli che Grünanlage, wobei auch diese – im Verbund mit der westlichen Fläche – als Spielplatz dienen sollte. In späteren Jahren wurde die Fläche erneut als möglicher Kita -Standort diskutiert. Der Spielplatz wurde zuletzt im Jahr 2010 saniert. Städtebaulicher Rahmen Nienberge verfügt, mit Ausnahme der Gräftenanlage am Haus Nienberge und der renaturierten Hunebecke im Wohngebiet am Waltruper Weg, über keine die Siedlungsfläche strukturierenden Grünzüge. Der Vögedingplatz stellt die einzige innerörtliche Grünflä che in Nienberge dar, die über den Charakter eines reinen Spielplatzes hinausgeht. Der angerförmige Vögedingplatz wird neben dem Spielplatz durch größere Rasenflächen und reichhaltigen Baum-/Gehölzbewuchs geprägt. Durch eine breite Grünverbindung in Ost-West-Richtung wird der Vögedingplatz in das Wohnquartier eing e- bunden. Die Gesamtgröße der Grünanlage inklusive der westlichen Grünverbindung zur Straße Von- Schonebeck-Ring beträgt 7.626 m². Der Spielplatz ist mit 1.436 m² sehr großzügig ausgebaut wo r- den. Die Qualität der Grünfläche besteht offensichtlich in ihrer Weitläufigkeit ohne Begrenzung auf die reinen Funktionsflächen des Spielplatzes. Dementsprechend wird sie sowohl von Kindern und J u- gendlichen genutzt und von den Anliegern sehr geschätzt. Die ursprü ngliche Planung sah diese Grünanlage gleichwohl nicht vor. Denn in einem Einfamilie n- hausgebiet mit Privatgärten und geringer Bebauungsdichte besteht normalerweise kein Bedarf für eine derart großzügige Grünfläche. Wie oben beschrieben, sollte au f der östli chen Platzfläche ein Kindergarten für das Wohnquartier entstehen, deren Bedarfe jedoch an anderer Stelle nachgewi esen wurden. Angesichts des kontinuierlichen Einwohnerwachstums der Stadt ist die Innenentwic klung ein wichtiges Mittel zur Schaffung zusätzlic her Wohnmöglichkeiten. Die Nachfrage nach barr ierefreien Wohnungen in innerörtlichen Lagen mit kurzen Wegen zu Versorgungsangeboten ist, gerade in ält e- ren Bestandsquartieren, konstant hoch. Die damit einhergehende Nachverdichtung bestehender G e- biete ist aus ökologischen und funktionalen Gründen grundsätzlich positiv zu bewerten. Auch unter Würdigung der Freiraumqualitäten und der Erholungsfunktion der Grünfläche überwiegt in der Gesamtbetrachtung das öffentliche Interesse zum Ausbau des barrierefreien Wohn ungsangebots in städtebaulich integrierter Lage. Vor diesem Hintergrund ist eine Teilbebauung aus städtebaulicher Sicht zu befürworten . Dies setzt allerdings voraus, dass eine städte baulich-gestalterische Lösung gefunden wird, die den Charakter und die Qualitäten des Bestandsgebietes wahrt. Die Voraussetzun- gen hierfür sind am Vögedingplatz gut. Bei einer Teilbebauung besteht die Chance, dass der großz ü- gige Spielplatz und die Ost -West-Grünverbindung weiterhin ihre freiraumgestaltende Qualität bewa h- ren können. Bereits heute sind auf der Platzfläche Vorhaben entsprechend § 34 BauGB planungsrechtlich zulä s- sig, sofern sich die Bebauung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Den Maßstab hierfür bildet die umliegende Bebauung, die im Bereich des Vögedingplat zes primär aus Einfamilienhäusern besteht. Gegebenenfalls kann eine städtebaulich überzeugende Lösung nur durch Au fstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umgesetzt werden. - 3 - V/0477/2016 Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Rahmenbedingungen sind in den einz ureichenden Konzep- ten zu berücksichtigen, um eine städtebaulich und freiraumplanerisch überzeugende Qualität zu ge- währleisten und eine lagegerechte Einbindung in das bauliche Umfeld sicherzustellen. Sofern dem vorliegenden Beschlussvorschlag zugestimmt wird, wird die Fachverwaltung das Projekt ins Arbeitsprogramm aufnehmen und entsprechend eine separate Vorlage zur Einleitung eines Grundstücksvergabeverfahrens erstellen. i. V. Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Katasterausschnitt mit Gebietsabgrenzung 2. Ausschnitt aus dem 1979 für unwirksam erklärten B-Plan NI 2 „Nienberge Nord-West“ 3. Antrag der CDU-Fraktion in der BV West vom 05.03.2015 (A-W/0012/2015)
Anlage 2_BP NI2
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0477/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Nienberge - Vögedingplatz Ausschnitt aus dem seit 1979 nichtigen Bebauungspla n NI 2 "Nienberge Nord-West" ST ADT M TÜNS ER
Anlage 3_Antrag CDU-Fraktion
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Münster, den 05.03.2015 Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, den Vögedingplatz in Nienberge zur Bebauung mit altengerechten barrierefreien Wohnungen und einer Kindertagesstätte freizugeben. Begründung: 1.) Für Nienberge wird prognostiziert, dass der Anteil der Senioren überdurchschnittlich steigen wird. Daher wurde Nienberge als Stadtteil für den Modellversuch des Bundesministeriums “Förderung von Teilhabe im Alter“ ausgesucht. In einer entsprechenden Fragebogenaktion unter Senioren wurde primär der Bedarf altengerechter Wohnung en in zentraler Ortslage festgestellt. Der Vöged ingplatz befindet sich im städtischen Besitz und eignet sich aufgrund der Lage un d Größe für ein solches Vorhaben. Die Bebau ung soll sich dem Umfeld anpas sen. Der vorhandene Kleinkinder -Spielplatz wird viel genutzt und muss erhalten bleiben. 2.) Auf dem G rundstück liegt ferner seitens der Verwaltung eine V orsorgeoption für den Bau einer Kindertageseinrichtung vor. Der Bedarf ist in Nienberge jetzt schon vorhanden. Dabei sollte bedacht werden, dass auch noch weitere Kinder durch den Bezug der Flüchtlingseinrichtung nach Nienberge kommen. Angesichts der Größe des Platzes kann hier beides berücksichtigt werden.. gezeichnet: Christa Neugebauer, Bernd Krekeler, Peter Wolfgarten, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Nils Schappler, Peter Hamann, Markus von Diepenbroick-Grüter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Hülshoffstraße
- Alhardstraße
- Mauritzstraße 4
- Goesenweg
- Harkingweg
- Vögedingplatz
- Lohmannweg
- Waltruper Weg
- Am Haus Nienberge
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Details
- Aktenzeichen
- V/0477/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37