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V/0477/2016

Teilbebauung des Vögedingplatzes in Nienberge

Vorlagen 16.08.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 22.09.2016, TOP 8.4

Anlage 1_Katasterauschnitt

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_BP NI2

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Ansehen

Anlage 3_Antrag CDU-Fraktion

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Ansehen

Anlage 1_Katasterauschnitt

1549 Zeichen

Rampe 
I
I
IV 
IV 
-I 
IV 
IV 
II 
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III II 
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III 
III 
1121 1124 
1466 
1558 
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1123 
1195 
526 
549 
527 
551 
528 552 529 
511 
512 
514 
515 
183 
184 
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196 
199 200 
215 
197 198 
600 
217 
218 
220 
718 
719 
21 
221 
193 194 
641 
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285 
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741 
742 
222 
223 
224 
225 281 
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287 
288 
276 
289 
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291 
279 
292 
314 
315 345 
362 
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363 
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348 
365 
349 
366 
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286 275 
278 
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334 
335 
336 
293 
294 
296 
343 
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344 
313 
295 
495 
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530 
513 
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364 
432 
589 
717 
720 
352 
357 
341 
394 
387 
392 
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280 
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369 
353 
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337 
390 391 
340 342 
380 381 
95 
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384 
385 
386 
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498 
504 
505 
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509 
497 
510 
531 520 521 522 
523 
524 525 
20 
35 
35a 
69 
67 
65 
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22 
59 
57 
32 
34 
30 
11 
37a 
37 
17 
63 
61a 61 59a 
15 
13 
12 
16 
10 
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22 
24 
2
36 
40 
38 
32 
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18 
20 
6
4
48 
40 
1
17 
19 
42 
44 
38 
5
26 
46 
3
28 
30 
15 
13 
42 
48 
27 25c 
25b 
29a 
29 
27b 
27a 
II 
L 529 
Hülshoffstraße 
Goesenweg 
Alhardstraße 
Spielplatz 
Harkingweg 
Vögedingplatz 
Lohmannweg 
Alhardstraße 
Von-Schonebeck-Ring 
774 
platz 
Vögeding- 
Flur 029 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0477/2016 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Nienberge - Vögedingplatz 
Katasterausschnitt mit Gebietsabgrenzung (unverbindlich) 
Maßstab 1:1000 
ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

7070 Zeichen

V/0477/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Teilbebauung des Vögedingplatzes in Nienberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
Auf Basis der nachstehenden städtebaulichen Zielsetzungen wird die Verwaltung beauftragt, eine 
Teilbebauung des Vögedi ngplatzes in Nienberge zu ermöglichen . Der bebaubare Bereich umfasst 
eine Fläche von ca. 2.000 qm im östlichen Teil der Platzanlage (s. Anlage 1). Folgende städtebauli-
chen Rahmenbedingungen sind anzustreben: 
 Die städtebauliche Figur muss sich verträglich in die Umgebung einfügen 
 angesichts der II-IV-geschossigen Gebäude im Umfeld der Platzfläche ist eine mehrgescho s-
sige Bebauung zu bevorzugen 
 Es sind ausschließlich barrierefreie Wohnungen vorzusehen. Zudem ist der aktuelle Bedarf für 
eine Großtagespflegeeinrichtung für Kinder zu berücksichtigen 
 Die städtebaulich -gestalterische Qualität der Bebauung ist im Rahmen des Verfahrens zur 
Vergabe des Grundstückes sicher zu stellen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Die CDU-Fraktion in der BV West hatte am 23.04.2015 beantragt, den im Ortsteil Ni enberge gelege-
nen Vögedingplatz für eine Bebauung freizugeben.  In der Antragsbegründung wird ausgeführt, dass 
innerhalb des Stadtteils ein Bedarf zur Schaffung altengerechter Wohnungen in zentraler Ortslage 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0477/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
Kurz@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0477/2016 
festgestellt worden sei. Der Vögedingplatz eigne sich aufgrund der Lage und Größe für die Umse t-
zung eines solchen Vorhabens. Der Kinderspielplatz im westlichen Teil der Platzfläche sei hierbei zu 
erhalten. Die Fachverwaltung gab daraufhin eine Stellungnahme ab, in der eine Tei lbebauung der 
Platzfläche als städtebaulich verträglich gewertet wird. Die in der Stellungnahme aufgeführten städt e-
baulichen Rahmenbedingungen für  eine Bebauung bilden die Grundlage der vorliegenden B e-
schlussvorlage.  
 
 
Vorgeschichte 
Der Vögedingplatz ist Teil einer in den 1970er-Jahren erfolgten Siedlungserweiterung, deren Planung 
auf den 1973 in Kraft getretenen – 1979 jedoch für unwirksam erklärten – Bebauungsplan NI 2 „Nien-
berge Nord-West“ zurückgeht. Während der Bebauungsplan für die westliche Teilfläche einen öffen t-
lichen Spielplatz festsetzte, war der östliche Bereich für die Errichtung eines Kindergartens vorges e-
hen (s. Abb. in Anlage 2). Die Kiga -Plätze wurden in den Folgejahren jedoch an anderer Stelle nac h-
gewiesen. Aus diesem Grund erfolgte 1978/79 der Ausbau als öffentli che Grünanlage, wobei auch 
diese – im Verbund mit der westlichen Fläche – als Spielplatz dienen sollte. In späteren Jahren wurde 
die Fläche erneut als möglicher Kita -Standort diskutiert. Der Spielplatz wurde zuletzt im Jahr 2010 
saniert.  
 
 
Städtebaulicher Rahmen 
Nienberge verfügt, mit Ausnahme der Gräftenanlage am Haus Nienberge und der renaturierten 
Hunebecke im Wohngebiet am Waltruper Weg, über keine die Siedlungsfläche strukturierenden 
Grünzüge. Der Vögedingplatz stellt die einzige innerörtliche Grünflä che in Nienberge dar, die über 
den Charakter eines reinen Spielplatzes hinausgeht. Der angerförmige Vögedingplatz wird neben 
dem Spielplatz durch größere Rasenflächen und reichhaltigen Baum-/Gehölzbewuchs geprägt. Durch 
eine breite Grünverbindung in Ost-West-Richtung wird der Vögedingplatz in das Wohnquartier eing e-
bunden. Die Gesamtgröße der Grünanlage inklusive der westlichen Grünverbindung zur Straße Von-
Schonebeck-Ring beträgt 7.626 m². Der Spielplatz ist mit 1.436 m² sehr großzügig ausgebaut wo r-
den. Die Qualität der Grünfläche besteht offensichtlich in ihrer Weitläufigkeit ohne Begrenzung auf die 
reinen Funktionsflächen des Spielplatzes. Dementsprechend wird sie sowohl von Kindern und J u-
gendlichen genutzt und von den Anliegern sehr geschätzt.  
Die ursprü ngliche Planung sah diese Grünanlage gleichwohl nicht vor. Denn in einem Einfamilie n-
hausgebiet mit Privatgärten und geringer Bebauungsdichte besteht normalerweise kein Bedarf für 
eine derart großzügige Grünfläche. Wie oben beschrieben, sollte au f der östli chen Platzfläche ein 
Kindergarten für das Wohnquartier entstehen, deren Bedarfe jedoch an anderer Stelle nachgewi esen 
wurden. Angesichts des kontinuierlichen Einwohnerwachstums der Stadt ist die Innenentwic klung ein 
wichtiges Mittel zur Schaffung zusätzlic her Wohnmöglichkeiten. Die Nachfrage nach barr ierefreien 
Wohnungen in innerörtlichen Lagen mit kurzen Wegen zu Versorgungsangeboten ist, gerade in ält e-
ren Bestandsquartieren, konstant hoch. Die damit einhergehende Nachverdichtung bestehender G e-
biete ist aus ökologischen und funktionalen Gründen grundsätzlich positiv zu bewerten.  
Auch unter Würdigung der Freiraumqualitäten und der Erholungsfunktion der Grünfläche überwiegt in 
der Gesamtbetrachtung das öffentliche Interesse zum Ausbau des barrierefreien Wohn ungsangebots 
in städtebaulich integrierter Lage. Vor diesem Hintergrund ist eine Teilbebauung  aus städtebaulicher 
Sicht zu befürworten . Dies setzt allerdings voraus, dass eine städte baulich-gestalterische Lösung 
gefunden wird, die den Charakter und die Qualitäten des Bestandsgebietes wahrt. Die Voraussetzun-
gen hierfür sind am Vögedingplatz gut. Bei einer Teilbebauung besteht die Chance, dass der großz ü-
gige Spielplatz und die Ost -West-Grünverbindung weiterhin ihre freiraumgestaltende Qualität bewa h-
ren können. 
Bereits heute sind auf der Platzfläche Vorhaben entsprechend § 34 BauGB planungsrechtlich zulä s-
sig, sofern sich die Bebauung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Den Maßstab hierfür 
bildet die umliegende Bebauung, die im Bereich des Vögedingplat zes primär aus Einfamilienhäusern 
besteht. Gegebenenfalls kann eine städtebaulich überzeugende Lösung nur durch Au fstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umgesetzt werden.

- 3 - 
V/0477/2016 
Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Rahmenbedingungen sind in den einz ureichenden Konzep-
ten zu berücksichtigen, um eine städtebaulich und freiraumplanerisch überzeugende  Qualität zu ge-
währleisten und eine lagegerechte Einbindung in das bauliche Umfeld sicherzustellen.  
Sofern dem vorliegenden Beschlussvorschlag zugestimmt wird, wird die Fachverwaltung das Projekt 
ins Arbeitsprogramm aufnehmen und entsprechend  eine separate Vorlage zur Einleitung eines 
Grundstücksvergabeverfahrens erstellen. 
 
 
 
 
i. V.  
 
Gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Katasterausschnitt mit Gebietsabgrenzung 
2. Ausschnitt aus dem 1979 für unwirksam erklärten B-Plan NI 2 „Nienberge Nord-West“ 
3. Antrag der CDU-Fraktion in der BV West vom 05.03.2015 (A-W/0012/2015)

Anlage 2_BP NI2

222 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0477/2016 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Nienberge - Vögedingplatz 
Ausschnitt aus dem seit 1979 nichtigen Bebauungspla n NI 2 "Nienberge Nord-West" 
ST ADT M TÜNS ER

Anlage 3_Antrag CDU-Fraktion

1766 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
Münster, den 05.03.2015 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, den Vögedingplatz in Nienberge zur Bebauung mit 
altengerechten barrierefreien Wohnungen und einer Kindertagesstätte freizugeben. 
 
Begründung: 
1.) Für Nienberge wird prognostiziert, dass der Anteil der Senioren überdurchschnittlich 
steigen wird. Daher wurde Nienberge  als Stadtteil für den Modellversuch des 
Bundesministeriums “Förderung von Teilhabe im Alter“ ausgesucht. In einer entsprechenden 
Fragebogenaktion unter Senioren wurde primär der Bedarf altengerechter Wohnung en in 
zentraler Ortslage festgestellt. Der Vöged ingplatz befindet sich im städtischen Besitz und 
eignet sich aufgrund der Lage un d Größe für ein solches Vorhaben. Die Bebau ung soll sich 
dem Umfeld anpas sen. Der vorhandene Kleinkinder -Spielplatz wird viel genutzt und muss  
erhalten bleiben. 
2.) Auf dem G rundstück liegt ferner seitens der Verwaltung eine V orsorgeoption für den Bau 
einer Kindertageseinrichtung vor. Der Bedarf ist in Nienberge jetzt schon vorhanden. Dabei 
sollte bedacht werden, dass auch noch weitere Kinder durch den Bezug der 
Flüchtlingseinrichtung nach Nienberge kommen.  Angesichts der Größe des Platzes kann 
hier beides berücksichtigt werden.. 
gezeichnet: 
Christa Neugebauer, Bernd Krekeler, Peter Wolfgarten, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, 
Nils Schappler, Peter Hamann, Markus von Diepenbroick-Grüter

Beratungsverlauf (2)

01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Hülshoffstraße
  • Alhardstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Goesenweg
  • Harkingweg
  • Vögedingplatz
  • Lohmannweg
  • Waltruper Weg
  • Am Haus Nienberge

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0477/2016
Typ
Vorlagen
Datum
16.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37