3425/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO "Markierung von Schrotträdern", AZ 02-1600-152/17
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Mitteilung Ausschuss
3542 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 01.10.2019 3425/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 29.10.2019 Bürgereingabe gem. § 24 GO "Markierung von Schrotträdern", AZ 02-1600-152/17 Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat zu der o.g. Bürgereingabe folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt die Kriterien und Prozesse zu überarbeiten mit dem Ziel, die Schrott- fahrräder in kürzerer Frist konsequent aus dem Stadtgebiet zu entfernen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Ausgangslage: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) hat bis März 2019 alle vom Amt für öffentliche Ord- nung gemeldeten Schrottfahrräder zunächst zur Sammlung auf die eigenen Betriebshöfe transpor- tiert. Anschließend wurden die Fahrräder vom Umweltzentrum abgeholt und 14 Tage gelagert, bevor sie entweder aufgebessert und an Bedürftige abgegeben oder entsorgt wurden. Die Meldung der Schrottfahrräder wird durch das Amt für öffentliche Ordnung veranlasst und erfolgt durch die Übersendung eines „Fahrradlebenslaufes“ per E-Mail, Fax oder Post. Der Fahrradlebens- lauf ist notwendig, da die rechtlichen Kriterien zur Einordnung eines Fahrrads als „Schrottfahrrad“ weiterhin Gültigkeit haben. Insbesondere ist es erforderlich, die Fahrräder bei nicht klarer Einordnung als Abfall mit einer Aufforderung zur Entfernung des Rads binnen Monatsfrist zu markieren (gelber Aufkleber). Verbesserungen: 1. App-Einführung Im September 2018 startete die AWB die erste Testphase des Pilotprojekts „Margarete“, um den ana- logen Fahrradlebenslauf durch eine digitale App-Version auszutauschen. Der Test wurde zunächst im Stadtbezirk Innenstadt und Mülheim durchgeführt, mit dem Plan, eine Ausweitung der App für alle Stadtbezirke zu ermöglichen. Die Tests befinden sich derzeit in der Ab- schlussphase, sodass eine zeitnahe Umsetzung für alle Stadtbezirke möglich ist. Folgende Vorteile ergeben sich aus der Übermittlung via App: - schnellere Bearbeitungszeiten durch digitalen Workflow, - automatische Wiedervorlagen, - mehr Transparenz in der Fallbearbeitung durch vollständige Datensätze, 2 - einfache Reportingmöglichkeiten, - keine Zettelwirtschaft für Mitarbeitende im Außendienst. 2. Optimierung der Transporte Die Abfuhr von Schrottfahrrädern wird bedarfsgerecht durch einen Trupp der AWB nach Übermittlung des Fahrradlebenslaufs durchgeführt. Anlassbezogen finden gesonderte Großsammelaktionen des Amtes für öffentliche Ordnung und der AWB statt. Dies hat den Hintergrund, auch größeren Schrott- fahrrädermengen kurzfristig beseitigen zu können (beispielsweise in Bahnhofsumgebungen). Da es immer wieder zu Unklarheiten des Fahrradstatus kam, transportiert die AWB seit April 2019 alle Fahrräder ohne Zwischenlagerung zum Umweltzentrum. Dadurch werden zusätzliche Lagerzei- ten und auch Lagerengpässe auf den AWB-Betriebshöfen vermieden. 3. Koordination Seit Januar 2019 wird die Abfuhr der Schrottfahrräder über eine zentrale Person bei der AWB koordi- niert. Hiermit wird die Kommunikation für alle Beteiligten vereinfacht und es werden Kompetenzen gebündelt. Durch die Umsetzung aller Maßnahmen konnte bereits jetzt die gesamte Prozessdauer sowie auch die Frist zur Abholung um ein Vielfaches verkürzt werden. Es ist geplant, die App noch in 2019 in al- len Bezirken einzuführen. Sie wird zu einer stadtweiten Optimierung des Prozesses führen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3425/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 30.09.2019 11:38