Mandari Insight

V/0418/2024

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 28.06.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 27.08.2024, TOP 6.1

Anlage 1 - Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen

4192 Zeichen

Stand: 15.11.2022 
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und andere  Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
1. Mit dieser Richtlinie zur Förderung von örtliche n Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen 
und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord legt di e Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grund- 
lage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver- 
fahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen (Nr. 3), für Ein- 
zelveranstaltungen (Nr. 4), Jubiläen (Nr. 5) und Sonderzuschüssen (Nr. 6) fest. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, 
Verbände und anderen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehren- 
amtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die sich  an Kinder, Jugendliche und Familien oder 
ältere Menschen richten sowie Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit einer Migrations- 
geschichte oder körperlich/seelischer Beeinträchtigung dienen sollen oder die sich an Menschen in 
wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen richten. Besonders förderungswürdig sind ebenfalls Maßnah- 
men, die der kulturellen oder ökologischen Entwicklung des Stadtbezirks dienlich sind. 
 
Die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie  ist nicht möglich, wenn bereits von anderen 
(städtischen) Stellen eine Förderung für den gleich en Verwendungszweck gewährt wurde oder ge- 
währt werden könnte. Dies gilt insbesondere für Spo rtvereine, deren finanzielle Unterstützung über 
den städtischen Sportetat erfolgt; Ausnahmen sind möglich bei ausschließlich bezirksbezogenen Ak- 
tivitäten. 
 
3. Ein allgemeiner Zuschuss zu laufenden Aufwendungen  kann auf Antrag bewilligt werden. Ein Zu- 
schuss für laufende Aufwendungen ist nicht möglich,  wenn bereits aus anderen städtischen Mitteln 
direkt oder indirekt ein allgemeiner Zuschuss gewäh rt wird; das gleiche gilt, wenn die Zuschussge- 
währung an einen für das Stadtgebiet zuständigen Verband erfolgt. 
 
4. Zuschüsse für bezirksbezogene Einzelveranstaltungen  können auf Antrag zusätzlich gewährt wer- 
den.   
 
5. Die Jubiläen  (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der örtlichen Vereine, Verbände und anderen Vereini- 
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord können auf Antrag mit einem Zuschuss unterstützt 
werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschuss- 
höhe entsprechend berücksichtigt werden oder es kann ein Antrag gem. Ziff. 4. gestellt werden. 
 
6. Auf Antrag können auch Sonderzuschüsse  für nicht unter Ziff. 3.-5. aufgeführte Bedarfe ge währt 
werden. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Nord in Ansehung 
der Bedeutung der beantragten Maßnahme für das Ziel gem. Ziff. 2. und der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel. 
 
7. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses solle n bis zum 30.09. eines Jahres gestellt werden 
und sind an die Bezirksverwaltung Münster-Nord zu richten – in besonders begründeten Einzelfällen 
kann die Bezirksvertretung eine Ausnahme ermöglichen. Für die Beantragung sollen die dafür vorge- 
sehenen Vordrucke verwendet werden. Die Bezirksverw altung informiert rechtzeitig in den Medien 
über die Antragsfrist und die Möglichkeiten der Antragstellung. Anträge müssen schriftlich begründet 
werden; dabei ist die besondere Förderungswürdigkeit gem. Ziff. 2 bei der Antragstellung darzulegen. 
 
8. Die Bezirksvertretung Münster-Nord entscheidet ü ber die Anträge jährlich im Rahmen der vom Rat 
bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuschussgewährung besteht nicht. 
 
Für die sachgerechte Entscheidung über die Höhe der  jeweiligen Zuschüsse sollen in den Anträgen 
die Mitgliederzahlen, der Vereinszweck und die Höhe  der Mitgliedsbeiträge angegeben werden. Bei 
Bedarf kann die Bezirksvertretung Münster-Nord weitere Angaben anfordern. 
 
Ein Nachweis über die Verwendung der gewährten Zusc hüsse ist grundsätzlich nicht erforderlich, 
kann im Einzelfall aber als Auflage beschlossen werden.

Beschlussvorlage

2212 Zeichen

V/0418/2024 
V/0418/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Kulturinitiative Coerde e. V. wird ein Zuschuss für die Durchführung der Coerdinale am 
07.09.2024 in Höhe von 1.200,00 € gewährt. 
2. Die Initiative „Stadtteilflohmarkt Sprakel“ erhält einen Zuschuss für wiederkehrende 
Veranstaltungen in Höhe von 250,00 €. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei 
verfügbare Mittel)  
2024   
Zeile  Transferaufwendungen  1.450,00  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung ö rtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur 
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
03.07.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Pollex 
Telefon: 492-1650 oder -
1640 
Pollex@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0418/2024 
Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Zuschüsse nach den gelt enden Richtlini en (siehe 
Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret beantragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell 
unterstützt. 
 
Es ist davon auszugehen, dass die Kulturinitiative für die Coerdinale ebenfalls einen Zuschuss des 
Kulturamtes erhalten wird. Aufgrund de r Relevanz der Veranstaltung für den Stadtteil Coerde wird 
gemäß Absprache der Mitglieder des Ältestenrates (auch in Kenntnis der Abweichung von den 
Richtlinien) empfohlen, die Zuschüsse in der vorgeschlagenen Höhe zu gewähren. 
 
 
Im Auftrag  
gez. 
 
 
Pollex 
 
 
 
Anlagen  
Anlage A 
Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

Anlage A

1573 Zeichen

Anlage A zur V/0418/2024 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-
Nord 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. 
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die 
Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-
Nord. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0418/2024
Typ
Vorlagen
Datum
28.06.2024
Erstellt
28.06.2024 13:13