V/0418/2024
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Anlage 1 - Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
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Stand: 15.11.2022 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit dieser Richtlinie zur Förderung von örtliche n Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord legt di e Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grund- lage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver- fahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen (Nr. 3), für Ein- zelveranstaltungen (Nr. 4), Jubiläen (Nr. 5) und Sonderzuschüssen (Nr. 6) fest. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und anderen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehren- amtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und Familien oder ältere Menschen richten sowie Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit einer Migrations- geschichte oder körperlich/seelischer Beeinträchtigung dienen sollen oder die sich an Menschen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen richten. Besonders förderungswürdig sind ebenfalls Maßnah- men, die der kulturellen oder ökologischen Entwicklung des Stadtbezirks dienlich sind. Die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie ist nicht möglich, wenn bereits von anderen (städtischen) Stellen eine Förderung für den gleich en Verwendungszweck gewährt wurde oder ge- währt werden könnte. Dies gilt insbesondere für Spo rtvereine, deren finanzielle Unterstützung über den städtischen Sportetat erfolgt; Ausnahmen sind möglich bei ausschließlich bezirksbezogenen Ak- tivitäten. 3. Ein allgemeiner Zuschuss zu laufenden Aufwendungen kann auf Antrag bewilligt werden. Ein Zu- schuss für laufende Aufwendungen ist nicht möglich, wenn bereits aus anderen städtischen Mitteln direkt oder indirekt ein allgemeiner Zuschuss gewäh rt wird; das gleiche gilt, wenn die Zuschussge- währung an einen für das Stadtgebiet zuständigen Verband erfolgt. 4. Zuschüsse für bezirksbezogene Einzelveranstaltungen können auf Antrag zusätzlich gewährt wer- den. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der örtlichen Vereine, Verbände und anderen Vereini- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord können auf Antrag mit einem Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschuss- höhe entsprechend berücksichtigt werden oder es kann ein Antrag gem. Ziff. 4. gestellt werden. 6. Auf Antrag können auch Sonderzuschüsse für nicht unter Ziff. 3.-5. aufgeführte Bedarfe ge währt werden. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Nord in Ansehung der Bedeutung der beantragten Maßnahme für das Ziel gem. Ziff. 2. und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 7. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses solle n bis zum 30.09. eines Jahres gestellt werden und sind an die Bezirksverwaltung Münster-Nord zu richten – in besonders begründeten Einzelfällen kann die Bezirksvertretung eine Ausnahme ermöglichen. Für die Beantragung sollen die dafür vorge- sehenen Vordrucke verwendet werden. Die Bezirksverw altung informiert rechtzeitig in den Medien über die Antragsfrist und die Möglichkeiten der Antragstellung. Anträge müssen schriftlich begründet werden; dabei ist die besondere Förderungswürdigkeit gem. Ziff. 2 bei der Antragstellung darzulegen. 8. Die Bezirksvertretung Münster-Nord entscheidet ü ber die Anträge jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuschussgewährung besteht nicht. Für die sachgerechte Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse sollen in den Anträgen die Mitgliederzahlen, der Vereinszweck und die Höhe der Mitgliedsbeiträge angegeben werden. Bei Bedarf kann die Bezirksvertretung Münster-Nord weitere Angaben anfordern. Ein Nachweis über die Verwendung der gewährten Zusc hüsse ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann im Einzelfall aber als Auflage beschlossen werden.
Beschlussvorlage
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V/0418/2024 V/0418/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord Beratungsfolge 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Kulturinitiative Coerde e. V. wird ein Zuschuss für die Durchführung der Coerdinale am 07.09.2024 in Höhe von 1.200,00 € gewährt. 2. Die Initiative „Stadtteilflohmarkt Sprakel“ erhält einen Zuschuss für wiederkehrende Veranstaltungen in Höhe von 250,00 €. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 2024 Zeile Transferaufwendungen 1.450,00 Begründung: Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung ö rtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Amt für Bürger - und Ratsservice 03.07.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Pollex Telefon: 492-1650 oder - 1640 Pollex@stadt-muenster.de - 2 - V/0418/2024 Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Zuschüsse nach den gelt enden Richtlini en (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret beantragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Es ist davon auszugehen, dass die Kulturinitiative für die Coerdinale ebenfalls einen Zuschuss des Kulturamtes erhalten wird. Aufgrund de r Relevanz der Veranstaltung für den Stadtteil Coerde wird gemäß Absprache der Mitglieder des Ältestenrates (auch in Kenntnis der Abweichung von den Richtlinien) empfohlen, die Zuschüsse in der vorgeschlagenen Höhe zu gewähren. Im Auftrag gez. Pollex Anlagen Anlage A Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Anlage A
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Anlage A zur V/0418/2024 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- Nord Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs. 1 Buchstabe d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster- Nord. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0418/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.06.2024
- Erstellt
- 28.06.2024 13:13