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1929/2024

Abschluss eines Sponsoringvertrages mit der Sparkasse KölnBonn, der Kreissparkasse Köln und dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband für den NRW-Tag 2024 in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.39

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 NRW-Tag2024 Sponsoringvertrag Stadt Köln Sparkassen

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Beschlussvorlage Rat

3132 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/02 
 
Vorlagen-Nummer 
 1929/2024 
Freigabedatum 
27.06.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abschluss eines Sponsoringvertrages mit der Sparkasse KölnBonn, der 
Kreissparkasse Köln und dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband für den 
NRW-Tag 2024 in Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Der Rat stimmt dem Abschluss der Sponsoringvereinbarung zwischen der Sparkasse Köln-
Bonn, der Kreissparkasse Köln sowie dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und 
der Stadt Köln als Sponsor des Nordrhein-Westfalen-Tags 2024 (17.08 bis 18.08.2024) in 
Köln in Höhe von insgesamt 80.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu. 
 
 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  12.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 80.000  100 
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Dar Rat hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 unter TOP 10.32 (Vorlage 3135/2023) der 
Durchführung und dem Veranstaltungskonzept zur Nachholung des 2020 pandemiebedingt 
ausgefallenen NRW-Tages in Köln zugestimmt. Der NRW-Tag findet dementsprechend am 
17./18.08.2024 (Ausstellungstage) in Köln statt. Mit vielseitigen Bühnenprogrammen, Ausstel-
lungen und Mitmach-Angeboten stellt der NRW-Tag eines der größten Bürgerfeste des Lan-
des dar. Sponsoringleistungen sind Teil der Finanzierungsstruktur der Veranstaltung, um da-
mit Qualität und Wirtschaftlichkeit zu sichern. 
 
Die Sparkasse KölnBonn, die Kreissparkasse Köln und der Rheinischer Sparkassen- und Gi-
roverband werden zusammen Sponsor des Nordrhein-Westfalen-Tags 2024 in Köln. Sie un-
terstützen den NRW Tag mit einem Betrag von 80.000 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die für die 
Sponsoringsumme vereinbarten Gegenleistungen der Stadt Köln sind dem beiliegenden Ver-
tragsentwurf (insbesondere unter § 2) zu entnehmen. Die Einnahmen aus der Sponsoringver-
einbarung sind dem BgA Event zuzuordnen. Etwaige Gewinne unterliegen der Ertragsbesteu-
erung.

3 
Die Sparkasse KölnBonn, die Kreissparkasse Köln und der Rheinische Sparkassen- und Giro-
verband zeichnen sich durch ihr regionales Engagement aus. Sie engagieren sich insbeson-
dere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Soziales, Sport, Kunst, Kultur sowie Arbeit und 
tragen so zu einer vielfältigen und toleranteren Stadt Köln bei. Sie entsprechen damit dem 
Leitbild. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Sponsoringvertrag

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

343 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund der kurzfristigen Zusage des Sponsors war eine fristgerechte Vorlage nicht 
möglich. Da der Nordrhein-Westfalen-Tag am 17./18.08.2024 stattfindet und davor keine 
weitere Ratssitzung mehr stattfindet, wird darum gebeten, die Beschlussfassung in der 
Sitzung des Rates am 27.06.2024 vorzunehmen. 
Anlage 0

Anlage 1 NRW-Tag2024 Sponsoringvertrag Stadt Köln Sparkassen

9413 Zeichen

Sponsoringvertrag 
Zwischen 
der Stadt Köln, 
vertreten durch Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, 
Amt der Oberbürgermeisterin, 
Stabsstelle Events, Film und Fernsehen, 
Eisenmarkt 2, 50667 Köln 
- im Folgenden Gesponserte genannt -
und 
Kreissparkasse Köln  
Geschäftsleitung, Herr Jochen Krömer 
Neumarkt 18-24, 50667 Köln  
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband 
Marketing und Vertrieb, Herr Mark Altenberg, 
Kirchfeldstraße 60, 40217 Düsseldorf  
Sparkasse KölnBonn  
Geschäftsleitung, Frau Katharina Holert 
Hahnenstraße 57 
50667 Köln  
- im Folgenden Sponsor genannt.

Präambel 
Die Gesponserte plant für den Zeitraum vom 17.08.2024 bis 18.08.2024 die Durch-
führung des Nordrhein-Westfalen-Tags 2024 in Köln. Mit vielseitigen Bühnenpro-
grammen, Ausstellungen und Mitmach-Angeboten stellt der NRW-Tag eines der 
größten Bürgerfeste des Landes dar. Der Sponsor unterstützt diese Veranstaltung 
und verspricht sich von einer werbewirksamen Förderung eine Erhöhung seines un-
ternehmerischen Ansehens. Zu diesem Zweck vereinbaren die Parteien Folgendes: 
§ 1 Leistung des Sponsors
Der Sponsor wird Hauptsponsor des NRW-Tags 2024 in Köln und erbringt für die 
in § 2 genannten Gegenleistungen der Gesponserten folgende Leistung: 
- Finanzielle Unterstützung von 80.000 Euro zzgl. Mwst.
(in Worten: achtzigtausend Euro)
Die Summe wird zu gleichen Teilen unter den drei Vertragspartnern des Sponsors 
aufgeteilt (jeweils 26.667 Euro zzgl. Mwst. (in Worten: sechsundzwanzigtausend-
sechshundertsiebensechzig Euro). 
§ 2 Gegenleistung des Gesponserten
Die Gesponserte verpflichtet sich, auf die Förderung durch den Sponsor in folgender 
Weise hinzuweisen: 
a. Einsatz der mobilen Filialen der Kreissparkasse Köln und der Spar-
kasse KölnBonn auf der Fläche „Am Leystapel / Eingang Nord“ sowie
„Eingang Süd / Am Bayenturm“, jeweils ca. 25qm.
b. Recht zur Bespielung einer Fläche (bspw. Infostände, Familien-/Kinder-
module, o.ä.) auf dem „Harry-Blum-Platz Ost“ (bis zu 200qm), inkl. Ne-
benkosten für Strom und Platzreinigung
c. Namens-Patenschaft für die Publikumsbühne „Am Bayenturm“ (bspw.
„Sparkassen-Bühne“ (tbc.).
d. Logo-Integration Publikumsbühne „Am Bayenturm“ (Banner, Side-
Wings, Integration LED-Wall, o.ä.).
e. Logointegration Bühne „Roncalliplatz“ im Rahmen der Abschlussveran-
staltung am 18.08.2024 (Banner, Side-Wings, Integration LED-Wall,
o.ä.).
f. Namentliche Nennung auf den Bühnen.
g. Recht zum Branding auf Hauptwegen/Flächen des NRW-Tages (eigene
Banner, Aufsteller, Flaggen, Pfahl-Schilder, etc.)..

h. Recht zur Verteilung eigener Streu-Artikel durch firmeneigene Promoto-
ren oder sonstigen Promotion-Aktionen auf der Veranstaltungsfläche
(bspw. "Walking-Acts, o.ä.) unter Beachtung des „Zero-Waste-Kon-
zepts“.
i. Logo-Integration auf der Titelseite des offiziellen Programmheftes (1
Logo) sowie ganzseitige Anzeige (wird vom Sponsor zur Verfügung ge-
stellt) im Programmheft.
j. Logo-Integration an den zwei Eingangsbereichen und den vier In-
fopoints des Veranstaltungsgeländes.
k. Logo-Integration in die Website zum NRW-Tag (Landingpage).
l. Logo-Integration in sonstigen Publikationen zum NRW-Tag.
m. Logo-Integration in Out-of-Home-Kampagne zum NRW-Tag 2024 in
KW 33:
i. City-Light-Poster: 260 Flächen stadtweit
ii. Mega-Light-Plakat: 52 Flächen stadtweit
n. Integration in die Öffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen.
o. Recht zur Veröffentlichung von firmeneigenen Presse-Mitteilung.
p. 8 reservierte Plätze für das Sommerkonzert der Landesregierung NRW
sowie 15 VIP-Karten für den offiziellen Sponsorenbereich, sofern dieser
von der Veranstalterin eingerichtet wird.
q. Recht zur Nutzung des Titels „Offizielle*r Hauptsponsor*in des NRW-
Tages 2024“.
r. Recht zur Nutzung des NRW-Tag-Logos für eigene Kommunikations-
zwecke.
s. Logo-Präsenz in der Dokumentation zum NRW-Tag.
t. Fotodokumentation des Sponsor*innen-Auftritts.
Der Sponsor akzeptiert durch Unterschrift die folgenden als Anlage beigefügten auch 
für die sonstigen Ausstellerinnen und Aussteller des NRW-Tages 2024 geltenden Be-
dingungen: 
• Regelungen des Ausstellervertrags mit Ausnahme der Zurverfügungstel-
lung der Fläche
• Technische Richtlinien
• Zero Waste Konzept
• Lageplan nach heutigem Kenntnisstand

§ 3 Laufzeit / Kündigung
(1) Dieser Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien
und endet am 19.08.2024.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht insbesondere dann,
wenn
a) die andere Vertragspartei schuldhaft gegen ihr obliegende wesentliche ver-
tragliche Verpflichtungen verstoßen hat und den Verstoß trotz Abmahnung mit
angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt. Einer vor-
herigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie zwecklos oder der zur Kündigung
berechtigten Vertragspartei nicht zumutbar ist;
b) die andere Vertragspartei schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften, die für
die Durchführung dieses Vertrags unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind
oder gegen die guten Sitten verstoßen hat.
Für den Fall einer Kündigung verzichten beide Seiten auf Rückforderungen be-
reits gewährter Leistungen. 
Die Kündigung bedarf der Schriftform. 
§ 4 Nebenkosten
Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt jede Partei die mit 
ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag verbundenen Kosten selbst. 
§ 5 Haftung
Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 
§ 6 Zahlung / Umsatzsteuer
(1) Sämtliche nach § 1 vorgesehenen Geldleistungen sind binnen 30 Tagen nach
Zugang der separat auszustellenden Rechnungen zu begleichen.
(2) Die Rechnungsstellung und die Vereinnahmung der Sponsoringeinnahmen wird
durch die von der Stadt Köln beauftragen Agentur PIE five Marketing Gesell-
schaft für Kommunikation mbH durchgeführt. 15 % der Netto-Sponsoringeinnah-
men verbleiben bei der Agentur.

§ 7 Keine Ausschließlichkeit
Die Gesponserte ist berechtigt, weitere Verträge mit anderen Sponsoren abzuschlie-
ßen. 
§ 8 Wohlverhalten, Unterrichtung, Transparenz, Rücktritt
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohl-
verhalten und Loyalität. Jede Vertragspartei ist gehalten, auf die schutzwürdigen
Interessen des anderen Vertragspartners, insbesondere auf dessen Ruf und An-
sehen, Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die
für die Durchführung dieses Vertrags von Bedeutung sind, unterrichten.
(3) Dem Sponsor ist bekannt, dass sich die Gesponserte als Teil der öffentlichen
Hand zu vollständiger Transparenz und Offenheit im Umgang mit Sponsoringleis-
tungen verpflichtet sieht und aufgrund gesetzlicher oder vergleichbarer Bestim-
mungen (z. B. Entscheidungen des Rates der Stadt Köln) auch verpflichtet ist.
Dem Sponsor ist bekannt, dass etwaig erforderliche Entscheidungen politischer
Gremien über den Sponsoringvertrag in öffentlicher Sitzung getroffen werden.
Ihm ist auch bekannt, dass der Gesponserte jährlich einen öffentlich zugängli-
chen Sponsoringbericht erstellt, in dem die Namen von Sponsoren, deren
Sponsorenleistungen und der jeweilige Gegenstand des Sponsorings zusam-
mengestellt werden.
Der Sponsor anerkennt und unterstützt ausdrücklich Transparenz und Offenheit 
des Sponsorings im Sinne der vorstehenden Grundsätze. 
(4) Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen darüber, dass mit dem
Sponsoring nicht der Anschein entstehen darf, dass das hoheitliche Handeln der
Gesponserten durch Sponsorenleistungen beeinflusst wird oder werden könnte.
Der Sponsor versichert daher ausdrücklich, dass er im Zeitpunkt des Vertrags-
schlusses weder Adressat, Antragsteller oder vergleichbares eines hoheitlichen
Verwaltungshandelns im gesponserten Bereich ist oder für ihn erkennbar wäh-
rend der Dauer dieses Vertrags werden könnte. Er verpflichtet sich, der Gespon-
serten unverzüglich mitzuteilen, wenn er während der Dauer dieses Vertrags Ad-
ressat, Antragsteller oder vergleichbares eines hoheitlichen Verwaltungshan-
delns im gesponserten Bereich wird.
Die Gesponserte hat das Recht, von diesem Vertrag mit sofortiger Wirkung zu-
rückzutreten, wenn der Sponsor während der Dauer dieses Vertrags Adressat, 
Antragsteller oder vergleichbares eines hoheitlichen Verwaltungshandelns wird. 
Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Soweit einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder unwirk-
sam werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht beeinträch-
tigt. Beide Vertragsparteien vereinbaren schon jetzt, dass sie in diesem Falle die
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame solche ersetzen, die dem wirt-
schaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nahe kommt oder entspricht.
Köln, ……………….  …………., ………………. 
(Datum) (Ort) (Datum) 
Sponsor Gesponserte  
 
__________________ __________________ 
Henriette Reker Jochen Krömer 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Kreissparkasse Köln 
Köln, ……………….  …………., ………………. 
(Datum) (Ort) (Datum) 
Sponsor Sponsor 
__________________ __________________ 
Mark Altenberg Katharina Holert 
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Sparkasse KölnBonn

Beratungsverlauf (1)

27.06.2024 Rat
TOP 10.39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Hahnenstraße 57
  • Harry-Blum-Platz
  • Roncalliplatz
  • Am Leystapel
  • Am Bayenturm
  • Eisenmarkt 2
  • Neumarkt 18

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Details

Aktenzeichen
1929/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.06.2024
Erstellt
12.06.2024 15:46