2006/0347
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 336.846,16 Euro beim Deckungsring Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) - Haushaltsstellen 1.4850.781000 ff - für das Haushaltsjahr 2005
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2006/0347
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 31.05.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II Amt: Sozialverwaltung zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Kämmerei Vorlage-Nr. 2006/0347 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 336.846,16 Euro beim Deckungsring Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) - Haushaltsstellen 1.4850.781000 ff - für das Haushaltsjahr 2005 Vorlage vom: 19.05.2006 Beschlussvorschlag: Beim Deckungsring Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) wurden im Haushaltsjahr 2005 über- planmäßige Mittel in Höhe von 336.846,16 erforderlich. Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit dieser überplanmäßigen Ausgabe, für die ein unabweis- bares Bedürfnis bestand und die unvorhergesehen war, an. Die Mehrausgabe wird durch Mehreinnahmen im Bereich Grundsicherung, UA 4850 und 01.4990.171610 (226.192,54 Euro) sowie Wenigerausgaben im Deckungsring 43400 (Hilfe zum Lebensunterhalt) in voller Höhe ausgeglichen. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziffer 3.4.7 DAH in Verbindung mit § 100 HGO einzuholen. Folgekostenberechnung siehe Anlage entfällt Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.05.06: Begründung: Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung kön- nen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die das 65. Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbs- gemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung beho- ben werden kann, auf Antrag die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung erhalten. Anspruch auf Leistungen haben Leistungsberechtigte, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz, die angemessenen tatsächlichen Auf- wendungen für Unterkunft und Heizung, bei Leistungen in einer stationären oder teilstationä- ren Einrichtung sind als Kosten für Unterkunft und Heizung Beträge in Höhe der durch- schnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einper- sonenhaushalts, die Mehrbedarfe sowie die einmaligen Bedarfe, die Übernahme von Kran- ken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen. Die Leistungen werden seit dem 01.01.2003 gewährt. Die Fallzahlen haben sich von durch- schnittlich 712 im Jahr 2003, 877 im Jahr 2004 auf 984 im Jahr 2005 gesteigert. Hinzu kommt der durch die neue Gesetzgebung (Hartz IV, SBG II) entstehende Mehrbedarf durch den Wegfall des Wohngeldes. Damit erhöhen sich in gleicher Höhe die Ausgaben im GSiG- Bereich. Je Fall sind Mehrkosten im Schnitt von rund 80 Euro/monatlich zu verzeichnen. Der Haushaltsansatz 2005 wurde daher um 336.846,16 Euro überzogen. Die Mehrausgabe wird durch Mehreinnahmen im Bereich Grundsicherung (UA 4850/UA 4990) sowie Wenige- rausgaben im Deckungsring 43400 (Hilfe zum Lebensunterhalt) in voller Höhe ausgeglichen. Darmstadt, 19.05.06 Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0347
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.05.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00