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3168/2017

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2016

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.30

Anlage 3 GUV 2016

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Ansehen

Anlage 5 Lagebericht 2016

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Ansehen

Anlage 4 Inventar 2016

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Ansehen

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung2016

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Anhang 2016

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Ansehen

Anlage 6 Prüfbericht 2016

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Ansehen

Anlage 2 Bilanz 2016

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Ansehen

Anlage 3 GUV 2016

1422 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016

Anhang) Aufwendungen Erträge
Euro Euro Euro
Umlagen und sonstige Erträge

a) Umlagen für Versorgungsempfänger 20.474.400,00
b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte 16.093.220,49
c) Abwicklung für fremde Rechnung 11.318.293,65
d) Erstattung Beihilfen 172.909,27
e) Kostenerstattungen 587.422,03
f} Sonstige betriebliche Erträge 0,01
48.646.245,45
Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger 19.756.860,78
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte
und Beschäftigte 14.913.265,96
c) Abwicklung für fremde Rechnung 11.318.293,65
45.988.420,39
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.246.160,64
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung 505.544,51
c) Sonstiger Personalaufwand 695,26
1.752.400,41
Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 10.239,56
b) Sonstige Abschreibungen 4.157,71
14.397,27
Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV 275.043,71
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 51.058,41
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 81.488,07
d) Bürobedarf 10.258,96
e) Sonstige Aufwendungen 147.012,88

564.862,03

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Erträge aus Verlustübernahme

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Anlage 5 Lagebericht 2016

11509 Zeichen

/ 2 
Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Lagebericht 
für das 
Wirtschaftsjahr 2016  
 
 
1. Allgemeines 
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen 
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015. 
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch 
Ratsbeschluss festgesetzt wird. 
Für das Wirtschaftsjahr 2016 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen: 
– 8,80 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte 
– 0,13 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte 
– 0,05 % für Beihilfen Beschäftigte. 
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/Über-
stundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet. 
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger und Versor-
gungsempfängerinnen ein Gesamtbetrag von 20.474.400 Euro beschlossen. 
 
2. Geschäftsverlauf 
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß 
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. 
Der für das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und 
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 326.165 Euro ab. Dieser wird 
nach Bestätigung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Köln mit zukünftigen Um-
lagezahlungen verrechnet. Zusätzlich bestand zum 31.12.2016 ein kummulierter Überschuss 
aus den Jahren 2013 bis 2015 in Höhe von 110.063 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen 
aus den Überschüssen der Jahre 2013 und 2014 in Höhe von insgesamt 709.343 Euro und 
dem Fehlbetrag aus dem Jahr 2015 von 599.280 Euro. Eine Verrechnung hiervon soll im 
Jahr 2017 erfolgen. 
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2016 
erkennbar. 
Erträge Ergebnis 2016 
ger. Euro 
Erfolgsplan 2016 
ger. Euro 
Abweichung 
ger. Euro 
Umlagen 36.567.620 36.614.027 -46.407 
Andere satzungsmäßige und  
sonstige betriebliche Erträge 760.331 885.755 -125.424 
Sonstige Zinsen und ähnliche  
Erträge 0 0    0 
 37.327.951 37.499.782 -171.831

- 2 - 
 
/ 3 
Aufwendungen Ergebnis 2016 
ger. Euro 
Erfolgsplan 2016 
ger. Euro 
Abweichung 
ger. Euro 
Beihilfeaufwendungen 34.670.127 35.144.504 -474.377 
Personalaufwand 1.752.400 1.735.831 16.569 
Abschreibungen 14.397 16.300 -1.903 
Sonstige betriebliche 
Aufwendungen 564.862 603.147 -38.285 
 37.001.786 37.499.782 -497.996 
    
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 326.165   
 
Die Beihilfezahlungen an Lehrerinnen und Lehrer werden vollständig vom Land NRW erstat-
tet. Die Rückzahlungen überzahlter Beihilfen von Lehrerinnen und Lehrern werden hierbei 
verrechnet. Zurückgezahlte überzahlte Beihilfen von Beihilfeberechtigten selbstzahlender Ei-
genbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften werden an die auszahlenden Stellen 
zurückgeführt. Diese Abwicklung für fremde Rechnung ist daher als durchlaufender Posten 
nicht in der Übersicht enthalten. 
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 474.377 Euro 
(=1,3%) geringer als der im Erfolgsplan kalkulierten Gesamtansatz. In der Gesamtkalkulation 
zeigt sich damit ein sehr gutes Ergebnis, auch wenn sich in der Einzelbetrachtung bei den 
Versorgungsempfängern und aktiven Beschäftigten Abweichungen ergeben haben. 
 
 Ergebnis 2016 
ger.Euro 
Plan 2016 
ger.Euro 
Ergebnis 2015 
ger. Euro 
Beihilfeaufwendungen    
Versorgungsempfänger 19.756.861 19.652.690 19.915.084 
Aktive Beamte und Beschäftigte 14.913.266 15.491.814 14.798.232 
 34.670.127 35.144.504 34.713.316 
Umlagen    
Versorgungsempfänger 20.474.400 20.474.443 20.989.000 
Aktive Beamte und Beschäftigte 16.093.220 16.139.584 14.654.553 
 36.567.620 36.614.027 35.643.553 
 
Die tatsächlichen Beihilfeaufwendungen für die Beamten und Beamtinnen waren etwas ge-
ringer als kalkuliert, die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger dagegen geringfügig 
höher. Die Entwicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der Natur der Sache heraus nur 
bis zu einem bestimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entstehende Kostenvolumen letzt-
lich durch den Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krankheitsfällen bedingt wird. Im 
Wirtschaftsplan wurde eine moderate Kostensteigerung einkalkuliert, die die durchschnittli-
che Steigerung der Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen Jahren berücksichtigt. Die 
Höhe der Beihilfeumlagesätze für das Jahr 2016 wurde aufgrund des Vorjahresergebnisses 
angepasst. 
Rückstellungen für künftige Beihilfeleistungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 
783.021 Euro gebildet. 
Das Ergebnis der anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge weicht um 
125.424 Euro vom Erfolgsplan ab. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass der Er-

- 3 - 
 
/ 4 
folgsplan im Bereich der Medikamentenrabatte von Einnahmen in Höhe von 180.000 Euro 
ausgeht, tatsächlich jedoch nur Einnahmen von 120.003 Euro durch die Zentrale Stelle zur 
Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) erzielt werden konnten. Grund hierfür waren 
technische Probleme bei IT.NRW. Es wurden lediglich für den Zeitraum von Januar bis März 
2016 Daten von dort an ZESAR übertragen. Für alle weiteren Monate erfolgte der Daten-
transfer erst im März 2017. Grundlage für den Planwert waren die Erfahrungswerte aus den 
Vorjahren. 
Sonstige betriebliche Erträge waren nicht zu verbuchen. 
Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind wie im Erfolgsplan prognostiziert nicht er-
wirtschaftet worden. 
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten außer den Aufwendungen für Büro-
bedarf, Kommunikation und Dienstleistungen auch Aufwendungen für EDV und die Kosten 
für die Scanstelle. Diese Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 564.862 Euro. 
Der Gesamtbetrag der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegt um 38.285 Euro unter 
dem im Erfolgsplan ausgewiesenen Betrag. Dies liegt vor allem an deutlich niedrigeren Kos-
ten für das Fachverfahren Beihilfe NRWplus. 
 
3. Personalaufwand 
Zum Stand 31.12.2016 waren bei der Beihilfekasse insgesamt 31 Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter tätig, davon 11 in Teilzeit. 
Im zentralen Bereich der Dienststelle 1100 nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 12 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben Aufgaben für die Zusatzversorgungskasse auch sol-
che für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich auf die Beihilfekasse entfallende Be-
schäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen unverändert 4,26. 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle 1100 ergibt sich umgerechnet auf Vollzeitstellen zum 
31.12.2016 ein Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, ohne Aus-
zubildende) von 31,12. Dies sind 2,56 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mehr als zum Vergleichs-
zeitpunkt des Vorjahres. Dies liegt zum überwiegenden Teil an der Nachbesetzung der zuvor 
längerfristig vakanten Stellen. 
Die Personalaufwendungen werden durch das Amt für Personal, Organisation und Innovati-
on der Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in 
entsprechender Höhe. 
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2016 mit dem Erfolgsplan und dem Ergebnis 
aus dem Jahr 2015: 
 Ergebnis 2016 
ger.Euro 
Plan 2016 
ger.Euro 
Ergebnis 2015 
ger. Euro 
Löhne und Gehälter 1.246.161 1.299.785 1.164.652 
Soziale Aufwendungen 218.531 225.545 207.772 
Altersversorgung und Unterstützung 287.013 210.000 277.722 
Sonstige Personalnebenkosten 695 500 30 
 1.752.400 1.735.830 1.650.176 
 
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten ist um 16.570 Euro höher als im Erfolgsplan kal-
kuliert. Dies liegt vor allem an den erhöhten Rückstellungen für die Altersversorgung. Der 
Rückstellungsbetrag wird nach den allgemeinen städtischen Regelungen vom Amt für Per-
sonal, Organisation und Innovation ermittelt und an dieses überwiesen.

- 4 - 
 
 
Die laufenden Personalkosten sind bedingt durch die gestiegene Zahl der Mitarbeiter/ Mitar-
beiterinnen gegenüber dem Vorjahr um 102.225 Euro erhöht.  
 
4. Entwicklung im Jahr 2016 
Die Beihilfekasse hat sich im Jahr 2016 weiter positiv entwickelt. Die durchschnittliche Bear-
beitungszeit lag mit 12 Kalendertagen etwas höher als im Vorjahr, aber noch unterhalb der 
Zielvorgaben. Die Zahl der Beihilfeanträge lag deutlich über 80.000 Stück und steigt weiter 
an.   
Das seit der Umstellung auf die digitale Akte im Jahr 2012 eingeführte und vom Land NRW 
entwickelte Verfahren BeihilfeNRWplus hat sich weiterhin bewährt. Im Rahmen einer Digita-
lisierungsstrategie soll das Verfahren in den kommenden Jahren im Kern erneuert und funk-
tional deutlich erweitert werden.  
Im Rahmen der seit Einführung des Verfahrens vollautomatisiert ablaufenden Abwicklung 
des AMNOG konnten im Jahr 2016 120.003 Euro an Arzneimittelrabatten vereinnahmt wer-
den. Die weiter rückläufige Höhe der Rabatte ist unter anderem in den gesetzlichen Vorga-
ben begründet. Hinzu kamen kleinere technische Probleme bei der Datenübermittlung sowie 
die Tatsache, dass einige Pharmahersteller die Regelungen des AMNOG für nicht verfas-
sungsgemäß halten und die Rabatte nicht einräumen. Aufgrund dessen hat sich die Beihilfe-
kasse über ZESAR (Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH) an ei-
ner Streitgenossenschaft und einer Musterklage beteiligt. In Frage stehen in diesem Zu-
sammenhang weiterhin Beträge in Höhe von circa 200.000 Euro. 
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum hatte 
einen guten Start. Mit dem Gebietszentrum werden im Rahmen der interkommunalen Koope-
ration die Einführung und der dauerhafte Einsatz der Software „BeihilfeNRWplus“ bei den 
Kommunen des Landes NRW ermöglicht. Zwischenzeitlich wurden die Stadt Herne, die 
Stadt Gelsenkirchen und die Stadt Ahlen sowie der Oberbergische Kreis erfolgreich an das 
Verfahren BeihilfeNRWplus angeschlossen. Im Jahr 2017 sollen noch die Bundesstadt Bonn, 
die Stadt Münster und die Landwirtschaftskammer NRW folgen, für das Jahr 2018 ist der 
Anschluss der Stadt Aachen, des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie des Hochsauerland-
kreises vorgesehen. Die Finanzierung der Gebietszentren erfolgt vereinbarungsgemäß durch 
eine kostendeckende Umlagezahlung der angeschlossenen Kommunen und Kreise. Da die 
Kommunen und Kreise nur sukzessive angeschlossen werden können, wurden auch die 
aufgrund des Ratsbeschlusses neu eingerichteten Stellen nur sukzessive besetzt. Negative 
Auswirkungen auf die Beihilfestelle und insbesondere die Beihilfesachbearbeitung waren 
nicht festzustellen.  
Die konzeptionelle Entwicklung des Risikomanagements konnte im Wesentlichen abge-
schlossen werden. Die Einrichtung einer entsprechenden Stabsstelle im Jahr 2015 hat sich 
bewährt. Die Verfolgung ungerechtfertigter Krankenhausrechnungen zu zeitlich nah aufei-
nander folgenden Krankenhausaufenthalten ab 2013 hat bisher Rückzahlungen in Höhe von 
etwa 160.000 Euro erbracht. Daneben konnten auch in diversen anderen von Beihilfeberech-
tigten nicht korrekt eingereichten oder in anderer Hinsicht auffälligen Anträgen Rückzahlun-
gen in einer mittleren fünstelligen Größenordnung realisiert werden. Wesentliche strafrecht-
lich relevante neue Betrugsfälle sind nicht aufgetreten.  
 
Köln, den 30.06.2017 
 
 
 
Thomas Blaeser 
Geschäftsführer

Anlage 4 Inventar 2016

2665 Zeichen

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Anlage 7 Vollständigkeitserklärung2016

778 Zeichen

1100
1100/1

Wir, die Unterzeichnenden

Thomas Blaeser
und
Anke Koherr

der Beihilfekasse der Stadt Köln

29.08.2017
Frau Büth
R 36618

Vollständigkeitserklärung

als Geschäftsführer

als Leiterin des Rechnungswesens

erklären nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2016

e alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig geworden

sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind,

® die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen Schriften

vollzählig zur Verfügung gestellt wurden,

®e Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem Bilanzstich-

tag eingetreten sind, berücksichtigt wurden.

Köln, den 29.08.2017

Arwallae

Thomas Blaeser

&leb

ke Koherr

Beschlussvorlage Rat

2728 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3168/2017 
Freigabedatum  28.11.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 
2016 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2016 fest und entlastet den Kassenleiter. 
 
Der Jahresüberschuss 2016 wird an die Stadt Köln abgeführt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch 
Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Nach § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 15 der Satzung der Beihilfekasse 
der Stadt Köln stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb eines Jah-
res nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fest und beschließt über die Entlastung der Kassenleiterin/des 
Kassenleiters.  
 
Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht wurde gemäß § 103 Absatz 1 Nummer 2 Gemein-
deordnung NRW vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt. Das Prüfergebnis inklusi-
ve Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Bericht über die Prüfung 
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016 der Beihilfekasse der 
Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: 
 
„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, La-
gebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 
31.12.2016 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO 
NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Be-
anstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt 
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künf-
tigen Entwicklung zutreffend dar. 
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung 
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des 
Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ 
 
Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2016 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 326.165 Euro aus. Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
Anlagen

Anlage 1 Anhang 2016

20257 Zeichen

/ 2 
Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Anhang 
zum 
Jahresabschluss 2016 
 
 
 
 
 
 
I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschl usses 
Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges 
Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1999 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten- 
den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je- 
weils geltenden Fassung erstellt. 
Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt 
mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern 
auf die Erläuterungen im Anhang versehen sind. 
 
II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmeth oden 
Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt 
zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. 
Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in 
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge- 
ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2012 bis 2016 wurden jeweils in einen 
Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag be- 
wertet. Zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche langfristige Forderungen sind nicht 
abgezinst. 
Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nominalbeträgen angesetzt. 
Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihil- 
feanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2016 eingegangen beziehungsweise 
anhängig waren, jedoch bis 31.12.2016 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt wer- 
den konnten. 
Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. 
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

- 2 - 
 
III. Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
 
[1] Softwarelizenzen 
Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei 
der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. 
 
[2] Betriebs- und Geschäftsausstattung   
Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand Inventar 2.315,87 
 Euro 
Zugänge 3.401,51  Euro 
Planmäßige Abschreibungen / Abgänge - 1.600,20  Euro 
Endbestand Inventar 4.117,18  Euro 
   
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)   
Anschaffungsjahr 2012 (Anfangsbestand) 7.799,33  Euro 
Abschreibung auf GwG 2012 - 7.799,33  Euro 
Endbestand GwG 2012    0,00  Euro 
   
Anschaffungsjahr 2013 (Anfangsbestand) 407,54  Euro 
Abschreibung auf GwG 2013 - 203,77  Euro 
Endbestand GwG 2013  203,77  Euro 
   
Anschaffungsjahr 2014 (Anfangsbestand) 200,85  Euro 
Abschreibung auf GwG 2014 - 66,95  Euro 
Endbestand GwG 2014  133,90  Euro 
   
Anschaffungsjahr 2015 (Anfangsbestand) 390,04  Euro 
Abschreibung auf GwG 2015 - 97,51  Euro 
Endbestand GwG 2015  292,53  Euro 
   
Anschaffungsjahr 2016 (Anfangsbestand) 0,00  Euro 
Zugänge 2016 2.359,00  Euro 
Abschreibung auf GwG 2016 - 471,80  Euro 
Endbestand GwG 2016 1.887,20  Euro 
   
Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.634,58  Euro

- 3 - 
 
[3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Forderung an das Land NRW 3.900,60  Euro 
Sonstige Forderungen 11.013,32  Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 133.765,00  Euro 
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 117.845 ,47  Euro 
Forderungen an Mitarbeiter/innen 525,00  Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer 1.481,54  Euro 
Schadensersatzforderungen 126.102,69  Euro 
Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 599.279,98  Euro 
 993.913,60  Euro 
 
Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Vorauszahlungen in 
angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten 
und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine 
Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich 
erstellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2016 für die Pflegekosten und die Rentenver- 
sicherungsbeiträge für Pflegepersonen mit einer Forderung gegenüber dem Land NRW ab. 
Bei den Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen handelt es sich um 
gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben / Sondervermögen / Eigengesellschaften für 
das IV. Quartal 2016 geltend gemachten Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe. 
Diese Forderungen sind bis zum 31.12.2016 noch nicht kassenwirksam geworden. 
Forderungen aus Beihilfezahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer 
Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. 
des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. 
Die Forderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfekasse resultieren aus ge- 
währten Personaldarlehen. 
Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un- 
fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Amt für Personal, Organisation 
und Innovation bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. 
Die Forderung gegenüber der Kernverwaltung resultiert aus dem Jahresabschluss 2015. 
 
[4] Girokonto 
Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am 
Bilanzstichtag. 
 
[5] Anlagen mit kurzer Laufzeit 
Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer 
Verwendung festverzinslich angelegt werden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derarti- 
gen Anlagen, da das Zinsniveau derzeit bei 0,00 % liegt und somit keine Zinsen erwirtschaf- 
tet werden können. 
 
[6] Rechnungsabgrenzungsposten 
Bei dem Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich unter anderem um die Be- 
soldung sowie die Beihilfeumlage der Beamtinnen und Beamten der Beihilfekasse für Januar 
2017 in Höhe von 70.532,79 Euro, Diese waren bereits Ende Dezember 2016 fällig. Ferner 
sind hierin Mietvorauszahlungen für einen Archivwagen in Höhe von 2.254,00 Euro per 
31.12.2016 enthalten.

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Passiva 
[8] Gewinn/Verlust des Vorjahres 
Im Vorjahr ergab sich ein Fehlbetrag in Höhe von 599.279,98 Euro. Dieser Betrag ist von der 
Kernverwaltung auszugleichen. Der Ausgleich ist in 2016 nicht erfolgt. Er wurde als Forde- 
rung gegen die Kernverwaltung gebucht (s. Aktiva, Punkt3). 
 
[9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
Für das Wirtschaftsjahr 2016 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 326.165,35 Euro. Die- 
ser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit Umlagezahlungen verrechnet. 
 
[10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital 
Es ergibt sich kein nicht gedeckter Fehlbetrag. 
 
[11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen 
Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2016 noch nicht festgesetzten Bei- 
hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 
783.021,05 Euro erfasst, die in 2016 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2016 nicht abschlie- 
ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe 
des Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Er- 
fahrungswerte ein Pauschalbetrag von 600,76 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen 
Widerspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. 
 
[12] Sonstige Rückstellungen 
Rückstellung für Urlaubsansprüche 96.137,22 
 Euro 
Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000, 00  Euro 
Rückstellungen für Scanstelle 77.000,00  Euro 
Rückstellung Betriebskostenerstattung 14 (Kassenprüfungen) 10.666,67  Euro 
Rückstellung für BKE Personalservice 35.130,00  Euro 
 228.933,89  Euro 
 
Die Rückstellung für den durch das Personalamt der Stadt Köln geleisteten Personalservice 
wurde anhand der Beschäftigtenzahl und den Werten des Vorjahres ermittelt. 
 
[13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft 
Verbindlichkeiten aus laufendem Geschäft 7.722,38 
 Euro 
Verbindlichkeiten Land NRW 286.297,34  Euro 
Verbindlichkeiten Selbstzahler 421,76  Euro 
Verbindlichkeiten Nettersheim 4.374,45  Euro 
Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss  709.342,80  Euro 
 1.008.158,73  Euro 
 
Bei den Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäft handelt es sich um die Rentenversi- 
cherungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2016, die jedoch erst im Fol- 
gemonat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten.

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Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Vorauszahlungen in 
angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten 
und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine 
Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich 
erstellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2016 für die Krankheitskosten jeweils mit ei- 
ner Verbindlichkeit gegenüber dem Land NRW. 
Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahler handelt es sich um die von ZESAR für diesen Be- 
reich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im Folge- 
jahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. 
Die Verbindlichkeiten an die Gemeinde Nettersheim beinhalten geleistete Vorauszahlungen 
für Beihilfezahlungen im Jahr 2016, die nicht verbraucht wurden. Der Betrag wurde als Gut- 
haben zugunsten der Gemeinde Nettersheim ins Jahr 2017 übertragen. 
Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus den Jahresüberschüssen der 
Jahre 2013 und 2014. Diese Beträge können mit Umlagezahlungen verrechnet werden. Dies 
ist seitens der Kernverwaltung in 2016 noch nicht erfolgt. 
 
[14] Sonstige Verbindlichkeiten 
Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das 
Jahr 2016 sowie um Pensionsrückstellungen in Höhe von 284.669,40 Euro. 
 
[15] Rechnungsabgrenzungsposten 
Die Beihilfeumlagen für Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und 
Versorgungsempfänger werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen Bezüge von 
der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des Vormonats 
ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des folgenden 
Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem Giro- 
konto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstichtag 
31.12.2016 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen.

- 6 - 
 
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
[16] Umlagen für Versorgungsempfängerinnen und Vers orgungsempfänger 
Beihilfeumlagen VE Beamtinnen/Beamte 15.544.200,00 
 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamtinnen/Beamte 2.723.100,00  Euro 
Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.207.100,00  Euro 
 20.474.400,00  Euro 
 
[17] Umlagen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie  Beschäftigte 
Beihilfeumlagen Beamtinnen/Beamte 15.626.397,08 
 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte 230.844,50  Euro 
Beihilfeumlagen Beschäftigte 235.978,91  Euro 
 16.093.220,49  Euro 
 
[18] Abwicklung für fremde Rechnung 
Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper- 
sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von 11.236.265,22 Euro durch 
das Land NRW. Außerdem beinhaltet der Posten Rückzahlungen aus Beihilfeüberzahlungen 
an Lehrerinnen und Lehrer in Höhe von 22.789,70 Euro. 
Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 
vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim 
durch. Die Erstattung in Höhe von 58.248,88 Euro entspricht dem ausgezahlten Beihilfebe- 
trag. 
 
[19] Erstattung Beihilfen 
Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat- 
tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. 
Schadensersatzleistungen 52.905,83 
 Euro 
Erstattete Medikamentenrabatte 120.003,44  Euro 
 172.909,27  Euro 
 
[20] Kostenerstattungen 
Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei- 
gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 25,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh- 
rerbeihilfen wird eine Pauschale von 30,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. 
Die Erträge aus dem Gebietszentrum wurden anhand der zum Stichtag 31.12.2016 ermittel- 
ten Anzahl der Beihilfeberechtigten der Gemeinden Herne und Gelsenkirchen anteilig für die 
Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. 
 
[21] Sonstige betriebliche Erträge 
Diese Position beinhaltet Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

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[22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen  und Versorgungsempfänger 
Beihilfen VE Beamtinnen/Beamte 14.517.084,72  Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamtinnen/Beamte 2 .591.537,35  Euro 
Beihilfen VE Beschäftigte 2.648.238,71  Euro 
 19.756.860,78  Euro 
 
Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für Versorgungsempfänger in Höhe von ins- 
gesamt 140.858,48 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksich- 
tigt. 
 
[23] Beihilfezahlungen an aktive Beamtinnen und Bea mte sowie Beschäftigte 
Beihilfen für Beamtinnen/Beamte 14.467.799,17 
 Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte 173. 985,24  Euro 
Beihilfen für Beschäftigte 271.481,55  Euro 
 14.913.265,96  Euro 
 
Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berück- 
sichtigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftig- 
te im Jahr 2016 insgesamt 16.860,97 Euro. 
 
[24] Abwicklung für fremde Rechnung 
Für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln 
werden die Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln be- 
rechnet und ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2016 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insge- 
samt 11.236.265,22 Euro. 
Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrerinnen und Leh- 
rern in Höhe von 22.789,70 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. 
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen 
aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln be- 
rechnet und ausgezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2016 insgesamt 58.248,88 Euro. 
Rückführungen sind in Höhe von 650,49 Euro enthalten. 
 
[25] Löhne und Gehälter 
Besoldung an Beamtinnen/Beamte 702.465,00 
 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 543.695,64  Euro 
 1.246.160,64  Euro 
 
Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamtinnen und Beamte sowie Be- 
schäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle 1100, die Serviceleistungen für die Beihilfe- 
kasse erbringen.

- 8 - 
 
[26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver sorgung und Unterstützung 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 110.337,15  Euro 
ZVK- Umlage 49.900,14  Euro 
Beihilfen Beamtinnen/Beamte 1100/3 58.046,15  Euro 
Beihilfen Beschäftigte 1100/3 247,96  Euro 
Beihilfen Versorgungsempfänger/innen 1100/3 63.704, 25  Euro 
Versorgungsbezüge an Beamtinnen/Beamte 1100/3 223.3 08,86  Euro 
 505.544,51  Euro 
 
Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte im 
zentralen Bereich der Dienststelle 1100 berücksichtigt, die Serviceleistungen für die Beihilfe- 
kasse erbringen. 
Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie 
Versorgungsbezüge an Beamtinnen und Beamte beinhalten die Zuführungsaufwendungen 
für das Jahr 2016 zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Amt für Perso- 
nal, Organisation und Innovation der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen 
Vereinbarung (siehe auch Verweisziffer [14]). 
 
[27] Sonstiger Personalaufwand  
Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 695,26 Euro entstanden. 
 
[28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen stände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 
in Höhe von 10.239,56 Euro. 
 
[29] Sonstige Abschreibungen 
Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen. 
Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet 
werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern er- 
stattet worden sind. 
 
[30] Aufwand für EDV 
Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbei- 
tung, die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie 
Aufwendungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems 
von insgesamt 121.923,21 Euro. 
Weiterhin sind im Jahr 2016 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 
153.120,50 Euro entstanden. 
 
[31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen 
Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen 48.059,34 
 Euro 
Gebühren ZESAR 748,97  Euro 
Fortbildungskosten 2.250,10  Euro 
 51.058,41  Euro

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[32] Postgebühren, Informations- und Kommunikations technik 
Portokosten 38.992,03 
 Euro 
Fernmeldegebühren 10.335,12  Euro 
IT-Arbeitsplätze im CAN 31.017,26  Euro 
Wissensdatenbank 1.143,66 Euro 
 81.488,07  Euro 
 
[33] Bürobedarf 
Unterhaltung Büroausstattung 134,02 
 Euro 
Büroausstattung 0,00  Euro 
Sonstiger Bürobedarf 10.124,94  Euro 
 10.258,96  Euro 
 
[34] Sonstige Aufwendungen 
Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 9.738,75
 Euro 
Dienstreisen 2.457,16  Euro 
Kopiergeräte 322,91  Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand 18.667,12  Euro 
Kontoführungsgebühren 694,87  Euro 
Mietzahlungen 92.369,53  Euro 
Energiekosten 3.067,14  Euro 
Entsorgungen 354,30  Euro 
Reinigungskosten 4.092,68  Euro 
Prüfkosten 10.000,00  Euro 
Mitgliedsbeiträge 69,52  Euro 
Periodenfremde Aufwendungen 5.178,90  Euro 
 147.012,88  Euro 
 
Bei den periodenfremden Aufwendungen handelt es sich um die anteilige Erstattung der Me- 
dikamentenrabatte aus den Vorjahren an selbstzahlende Dienststellen. Die Beträge konnten 
erst in 2016 berechnet werden. 
 
[35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2016 keine Zinsen gezahlt. 
 
[36] Erträge aus Verlustübernahme 
Im Wirtschaftsjahr 2016 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt.

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V. Ergänzende Angaben 
 
1) Geschäftsführung 
Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: 
VA Thomas Blaeser 
 
Geschäftsführer der Beihilfekasse der Stadt 
Köln  
StOAR Petra Möbs  
 
stellvertretende Geschäftsführerin der  
Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 82.230,61 Euro. 
Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskas- 
se wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig 
getragen. 
 
2) Personal 
Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die 
bei der Beihilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter im zentralen Bereich der Dienststelle 1100, die Serviceleistungen für die Bei- 
hilfekasse erbringen: 
 Am 31.12.2016 
  Am 31.12.2015  
Beamtinnen und Beamte 26  23 
Beschäftigte 17  17 
 43  40 
 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent- 
ralen Bereich der Dienststelle 1100 ergibt sich umgerechnet auf Vollzeitstellen folgender Be- 
schäftigtenstand (ohne Auszubildende): 
 Am 31.12.2016 
  Am 31.12.2015  
Beamtinnen und Beamte 18,48  16,37 
Beschäftigte 12,64  12,20 
 31,12  28,57 
 
3) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Pers onen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen 
wurden nicht getätigt. 
 
4) Abschlussprüferhonorar 
Für die Prüfung des Abschlusses 2016 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh- 
nung an die Kosten in 2015 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. 
 
Köln, den 30.06.2017 
 
 
Thomas Blaeser 
Geschäftsführer

Anlage 6 Prüfbericht 2016

18211 Zeichen

Stadt Köln
Rechnungsprüfungsamt
Bericht über die Prüfung 
des Jahresabschlusses 
der Beihilfekasse der Stadt 
Köln zum 31.12.2016

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln
H  0221/221 -25015 
E l 0221/ 221 - 25501

Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 1
3. Prüfungsdurchführung 1
4. Prüfungsergebnisse 2
4.1 Rechnungswesen 2
4.2 Jahresabschluss 2
4.2.1 Gewinn-und Verlustrechnung im Jahresvergleich 2
4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich 4
4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich 5
5. Schlussbemerkungen 6
6. Bestätigungsvermerk 6
Anlagen
Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2016 
Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2016 
Vollständigkeitserklärung

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016
1. Prüfungsauftrag
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die Ge­
meindeordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt 
Köln (RPA) hat durch die inhaltliche Änderung des § 103 Abs. 1  Nr. 2 GO NRW per Gesetz 
den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der in § 97 Abs. 1  Nummern 1, 2 und 4 GO NRW 
benannten Sondervermögen, somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln -  nachfolgend 
Beihilfekasse genannt.
Der Jahresabschluss und Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie -  unter Beachtung 
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung -  ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse vermitteln. Die 
Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung beachtet worden sind.
2. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges Sondervermögen 
gemäß § 97 Abs. 1  Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 01.01.1999 wird die Beihilfekasse auf 
der Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsver­
ordnung NRW (EigVO NRW), geführt. Die Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 
überarbeitet, am 12.11.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach der 
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten.
Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalendeijahr; der Jahresabschluss 
erfolgt daher zum 31.12. eines jeden Jahres.
Insgesamt waren per 31.12.2016 für die Beihilfekasse 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
tätig, davon 11 in Teilzeit. 12 Beschäftigte sind im zentralen Bereich (1100/1) des Sonder­
vermögens „1100 -  Zusatzversorgung und Beihilfe“ sowohl mit Serviceleistungen für die 
Beihilfekasse als auch für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung 
für Beihilfekasse und ZVK wurde auch 2016 in Personalunion wahrgenommen.
Das Rechnungswesen wird nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung geführt. Die 
Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung mit den 
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die Aufstellung des 
Jahresabschlusses sowie die Erstellung des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des 
Geschäftsführers der Beihilfekasse.
3. Prüfungsdurchführung
Das RPA hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 unter 
Einbeziehung der Buchführung geprüft. Prüfungsgrundlagen waren:
!= > der Jahresabschluss mit Anhang
■ 4 >der Lagebericht
< 4 >das Anlagenverzeichnis
• = 5 >die Sachkonten
■ = >die Debitoren- und Kreditorenkonten
das Belegwesen und
sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung 
und des Jahresabschlusses wurde bestätigt.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung mit den dazugehörigen Belegen 
obliegt dem RPA, Abteilung Kassen- und IV-Prüfung. Die Prüfung des Jahres 2016 ergab 
keine Beanstandungen.
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 1

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016
4. Prüfungsergebnisse
4.1 Rechnungswesen
Die Bücher der Beihilfekasse sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die 
Belegablage erfolgt numerisch nach Buchungsnummern in den Räumlichkeiten der Verwal­
tung der Beihilfekasse im Jakordenhaus und ist vorbildlich.
Die Beihilfekasse nutzt die zertifizierte Buchhaltungssoftware „GDI-FIBU“. Aus der Sicht des 
RPA erfüllt das System die Anforderungen bezüglich den Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung. Die Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen entspricht den gesetzlichen 
Vorschriften.
4.2 Jahresabschluss
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2016 (Anlage 1) wurde ordnungs­
gemäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse entwickelt. Aus 
Gründen der optischen Darstellung wurden die Zahlen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres 
in Excel übertragen. Die Übernahme der Zahlen erfolgte korrekt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den einschlägigen Vorschriften 
des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht 
zu erwarten. Die ergänzenden Bestimmungen der Satzung wurden eingehalten.
Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im Einklang 
mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermit­
telt eine korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die wesentlichen 
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nachfolgend werden die Entwicklungen der Einzelpositionen der Gewinn- und Verlustrech­
nung im Jahresvergleich, im Plan-Ist-Vergleich sowie die Bilanz im Jahresvergleich darge­
stellt. Wesentliche Positionen werden dabei erläutert.
4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergieich
GuV 2016/2015 2016 2015 Ergebnisveränderung
Erträge
Umlagen für Versorgungsempfänger 20.474.400,00 € 20.989.000,00 € -514.600,00 € -2,45%
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.093.220,49 € 14.654.552,77 € 1.438.667,72 € 9,82%
Abwicklung für fremde Rechnung 11.318.293,65 € 10.507.784,47 € 810.509,18 € 7,71%
Erstattung von Beihilfen 172.909,27 € 230.429,10 € -57.519,83 € -24,96%
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 587.422,03 € 474.150,00 € 113.272,03 € 23,89%
Sonstige betriebliche Erträge 0,01 € 294,12 € -294,11 € -100,00%
2nsen und ähnliche Erträge 0,00 € 120,64 € -120,64 € -100,00%
Summe 48.646.245,45 € 46.856.331,10 € 1.789.914,35 € 3,82%
Aufwendungen
Beihilfeautwand für Versorgungsempfänger 19.756.860,78 € 19.915.083,32 € -158.222,54 € -0,79%
Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte14.913.265,96 € 14.798.232,25 € 115.033,71 € 0,78%
Abwicklung für fremde Rechnung 11.318.293,65 € 10.507.784,47 € 810.509,18 € 7,71%
Personalaufwand 1.752.400,41 € 1.650.175,53 € 102.224,88 € 6,19%
Abschreibungen 14.397,27 € 23.613,55 € -9.216,28 € •  -39,03%
Sonstige betriebliche Aufwendungen 564.862,03 € 560.721,96 € 4.140,07 € 0,74%
Summe 48.320.080,10 € 47.455.611,08 € 864.469,02 € 1,82%
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 326.165,35 € -599.279,98 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 326.165,35 € -599.279,98 €
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 2

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016
Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2016 einen Jah­
resüberschuss in Höhe von 326.165,35 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag -599.279,98 €) aus.
Die Umlagen für Versorgungsempfänger sind um 514.600,00 € und die dazu gehörigen Bei­
hilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger um 158.222,54 € im Jahresvergleich gering­
fügig gesunken.
Demgegenüber haben sich die Umlagen, so wie die Beihilfeaufwendungen für aktive Beamte 
und Beschäftigte um 1.438.667,72 € bzw. 115.033,71 € im Jahresvergleich erhöht.
In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten 
z. B. im Falle fremd verschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten und die Erstattung von 
Medikamentenrabatten abgebildet. Hier ist insgesamt ein Rückgang von 57.519,83 € zu be­
ziffern.
Die Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten haben sich um ca. 13.300 €, das 
sind ca. 20% im Vergleich zum Voijahr, ertragswirksam verringert.
Ebenfalls haben sich die erstatteten Medikamentenrabatte um ca. 27% (ca. 44.100 €) 
im Vergleich zum Vorjahr (ca. 164.100 €) auf rd. 120.000 € verringert. Grund für den 
Rückgang der Medikamentenrabatte sind geänderte gesetzliche Bestimmungen zur 
Rabattierung und dass einige Pharmahersteller die entsprechenden Rabatte nicht ein­
räumen. Diesbezüglich ist derzeit immer noch eine Musterklage anhängig.
Grund für die Reduzierung der sonstigen betrieblichen Erträge ist die im Vorjahr erfolgte er­
tragswirksame Auflösung der Rückstellung für die Scankosten in Höhe von 294,12 €. Im Be­
richtszeitraum wurde lediglich wegen Überzahlung einer Beihilferückerstattung 0,01 € ge­
bucht.
Aufgrund der Absenkung der Zinsen für das Girokonto ab April 2015 auf 0,00%, wurden kei­
ne Zinsen im Wirtschaftsjahr 2016 erwirtschaftet.
Im Gegensatz zu dem Vorjahreszeitraum haben die Personalaufwendungen sich geringfügig 
erhöht. Ursachen für diese Steigerung sind die gestiegene Anzahl und Beihilfeerstattungen 
an Beamtinnen und Beamte, sowie die geringfügigen höheren Zuführungsaufwendungen zu 
den Personalrückstellungen für Beamtinnen und Beamten im Vergleich zum Vorjahr.
Die hier abgebildeten Abschreibungen beinhalten 10.239,56 € an planmäßigen Abschrei­
bungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse, sowie nur 4.157,71 € an verbuchten 
Niederschlagungen. In 2015 betrug der Wert der Niederschlagungen 13.372,50.€, das ist ein 
Rückgang um ca. 69% in 2016.
Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen die verursachungsgerechten 
Aufwendungen geringfügig über denen des Vergleichszeitraumes 2015.
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 3

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016
4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich
2016 GuV Plan-Ist-Vergleich Ist Plan Ergebnisveränderung
Erträge
Umlagen für Versorgungsempfänger 
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 
Erstattung von Beihilfen 
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 
Sonstige betriebliche Erträge ,  
Zinsen und ähnliche Erträge
20.474.400,00 € 
16.093.220,49 € 
172.909,27 € 
587.422,03 € 
0,01 € 
0,00 €
20.474.443.00 €
16.139.585.00 € 
255.000,00 € 
589.655,00 €
41.100,00 € 
0,00 €
-43,00 € 
-46.364,51 € 
-82.090,73 € 
-2.232,97 € 
-11.099,99 € 
0,00 €
0,00%
-0,29%
-32,19%
-0,38%
-100,00%
Summe 37.327.951,80 € 37.499.782,00 € -171.830,20 € -0,46%
Aufwendungen
Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 
Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte 
Personalaufwand 
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
19.756.860,78 € 
14.913.265,96 € 
1.752.400,41 € 
14.397,27 € 
564.862,03 €
19.652.690.00 €
15.491.814.00 € 
1.735.830,00 €
16.300,00 € 
603.147,00 €
104.170,78 € 
-578.548,04 € 
16.570,41 € 
-1.902,73 € 
-38.284,97 €
0,53%
-3,73%
0,95%
-11,67%
-6,35%
Summe 37.001.786,45 € 37.499.782,00 € -497.995,55 € -1,33%
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftetätigkeit 326.165,35 € 0,00 €
Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 € 0,00 €  
Ertrag aus Verlustübemahme 0,00 € 0,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 326.165,35 € 0,00 €
Der Rat hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse 2016 am 12.11.2015 beschlossen. Dieser 
schließt im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils 37.499.782 € 
ausgeglichen ab, wobei die Abwicklung für fremde Rechnung und die Gegenposition, da sie 
erfolgsneutral bleiben, nicht abgebildet werden. Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden 
folgende Umlageanteile, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrar- 
beits- / Überstundenvergütung, ZVK - Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderzu­
wendungen):
= >  8,80% (2015: 8,14%; 2014: 7,87%; 2013: 7,60%) für Beihilfen Beamtinnen/Beamte;
F >  0,13% (2015: 0,12%; 2014: 0,12%; 2013: 0,09%) für Pflegeversicherung
Beamtinnen/Beamte;
F >  .  0,05% (2015: 0,07%;2014: 0,08%; 2013: 0,12%) für Beihilfen Beschäftigte
Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den Berechnungen
wurden sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch angepasste Kostensteigerungen 
und -reduzierungen berücksichtigt. Da letztlich die tatsächliche Anzahl von Beihilfefällen und 
die zu zahlenden Leistungen nicht exakt vorhersehbar sind, ergeben sich dennoch Abwei­
chungen.
Bei der Aufstellung der Kalkulation für den Wirtschafsplan 2016 wurde für die Position Erstat­
tung von Beihilfen ein Planansatz von 255.000 € angesetzt. Hiervon entfielen 180.000 € auf 
den Bereich der Medikamentenrabatte. Auf Grund von technischen Problemen bei IT.NRW 
wurden hier nur Daten für den Zeitraum Januar bis März 2016 übertragen. Für die verblei­
benden neun Monate des Jahres 2016 erfolgte der Datentransfer im März 2017. Letztendlich 
wurden dennoch 120.003,44 € an gewährten Medikamentenrabatten ertragswirksam ver­
bucht.
Insgesamt ist die Kalkulation sehr sorgfältig dokumentiert und als nachvollziehbar zu bewer­
ten.
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 4

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016
4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich
Bilanz im Jahresvergleich 2016 2015 Ergebnisveränderung
Aktiva
Anlagevermögen:
- Sachanlagen 
Umlaufvermögen:
- Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände
- Liquide M ittel
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
6.634,58 €
993.913,60 € 
4.801.995,30 € 
70.532,79 € 
0,00 €
11.113,63€
336.430,52 € 
4.137.018,22 € 
59.393,30 € 
599.279,98 €
-4.479,05 €
657.483.08 €
664.977.08 € 
11.139,49€
-599.279,98 €
-40,30%
195,43%
16,07%
18,76%
-100,00%
Summe 5.873.076,27 € 5.143.235,65 € 729.840,62 € 14,19%
Passiva
Eigenkapital
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
326.165,35 € 
1.011.954,94 € 
1.377.248,55 € 
3.157.707,43 €
0,00 € 
1.090.452,70 € 
1.129.370,13 € 
2.923.412,82 €
326.165,35 € 
-78.497,76 € 
247.878,42 € 
234.294,61 €
-7,20%
21,95%
8,01%
Summe 5.873.076,27 € 5.143.235,65 € 729.840,62 € 14,19%
Die Reduzierung des Sachanlagevermögens basiert primär auf den Abschreibungen der 
GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) -  Sammelposten des Jahres 2012. Diese Abschrei­
bungsaufwendungen der GWGs belaufen sich für 2016 auf insgesamt 7.799,33 €. Im Ge­
genzug wurden nur Anschaffungen in Höhe von 5.760,51 € in 2016 getätigt.
Es sind im abgelaufenen Berichtszeitraum mehr Forderungen bilanziert als im Vorjahr. 
Hauptsächlich sind hier der Jahresfehlbetrag aus 2015 mit ca. 599.200 € und Forderungen 
aus Fallkostenerstattung von selbstzahlenden Einrichtungen mit knapp 24.800 € zu benen­
nen.
Der erhöhte Bestand an liquiden Mitteln im Jahr 2016 basiert primär auf Verbindlichkeiten an 
das Land NRW aus dem Überschuss bei den Beihilfevorauszahlungen für Lehrerinnen und 
Lehrer in Höhe von ca. 284.800 €. Somit besteht seitens der Beihilfekasse die Verbindlich­
keit gegenüber dem Land NRW in gleicher Höhe. Eine weitere Ursache für den erhöhten 
Bestand an liquiden Mitteln ist das Saldo von insgesamt 110.062,82 € aus den Jahresüber­
schüssen der Jahre 2013 und 2014 sowie dem Jahresfehlbetrag in 2015. Dieses Saldo wur­
de bis zum heutigen Tag seitens des Personalamtes noch nicht abgerufen bzw. mit einer 
Umlagezahlung verrechnet.
Das Eigenkapital ist lediglich in Form des ausgewiesenen Jahresüberschusses vorhanden, 
da es sich nicht um eine klassische Gesellschaft mit Eigenmitteln handelt.
In der Position der Rückstellungen ist eine Reduzierung um ca. 78.400 € gegenüber dem 
Jahr 2015 festzustellen. Hierfür sind insbesondere die Rückstellungen für künftige Kassen­
leistungen verantwortlich. Diese setzen sich aus den Beihilfeaufwendungen, aus Beihilfean­
trägen, Widerspruchs- und Klageverfahren zusammen, die am Jahresende noch nicht bear­
beitet bzw. nicht ausgezahlt wurden. Der Rückstellungsbetrag schwankt jährlich teilweise 
erheblich, dies lässt sich dadurch erklären, dass dieser Betrag letztlich abhängig ist von der 
Anzahl der Fälle und dem Betrag des jeweiligen Antrages.
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 5

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016
5. Schlussbemerkungen
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 erfolgte im August und Oktober 2017 in den 
Räumlichkeiten der Beihilfekasse; die anschließenden Auswertungen wurden im Rech­
nungsprüfungsamt durchgeführt. Dabei wurde durch die verantwortlichen Mitarbeiterinnen 
der Beihilfekasse jederzeit umfassend Auskunft erteilt. Der Zugriff des Rechnungsprüfungs­
amtes auf alle prüfungsrelevanten Unterlagen war stets gewährleistet.
6. Bestätigungsvermerk
Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das RPA dem Jahresabschluss der Beihilfekasse 
zum 31.12.2016 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 den folgenden Bestäti­
gungsvermerk erteilt:
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrech­
nung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Ge­
schäftsjahr 01.01. bis 31.12.2016 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der ein­
schlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Be­
stimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestäti­
gungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstel­
lung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutref­
fend dar.
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Be­
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt 
Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.
Köln, den 02.11.2017
Klaus-Jürgen Krebs Klaus Heller
H^n^AJochen Hemsing
Leiter des RecHnungsprüfungsanites
Prüfungsieiter
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 6

Anlage 2 Bilanz 2016

1605 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Aktiva Anhang 31.12.2015
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 6.634,58 11.113,63
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige [3] 993.913,60
Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr 0,00
993.913,60 336.430,52
II. Guthaben bei Kreditinstituten
1. Girokonto [4] 4.801.995,30
2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00
4.801.995,30 4.137.018,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 70.532,79 59.393,30
D. Bilanzverlust
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0,00 599.279,98
5.873.076,27 5.143.235,65
Passiva Anhang 31.12.2015
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] -599.279,98 410.071,20
Verwendung für:
Abführung an den Haushalt der Stadt Köln 0,00 410.071,20
Ausgleich durch:
Sonderzahlung der Stadt Köln 599.279,98 0,00
Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00
II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 326.165,35 -599.279,98
III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 599.279,98
326.165,35 0,00
B. Rückstellungen
I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 783.021,05 875.723,87
II. Sonstige Rückstellungen [12] 228.933,89 214.728,83
1.011.954,94
C. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 1.008.158,73 803.426,66
II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 369.089,82 325.943,47
1.377.248,55
D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 3.157.707,43 2.923.412,82
5.873.076,27 5.143.235,65
31.12.2016
31.12.2016

Beratungsverlauf (3)

11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3168/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.11.2017
Erstellt
12.10.2017 12:58