3168/2017
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2016
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Anlage 3 GUV 2016
1422 Zeichen
Beihilfekasse der Stadt Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 Anhang) Aufwendungen Erträge Euro Euro Euro Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger 20.474.400,00 b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte 16.093.220,49 c) Abwicklung für fremde Rechnung 11.318.293,65 d) Erstattung Beihilfen 172.909,27 e) Kostenerstattungen 587.422,03 f} Sonstige betriebliche Erträge 0,01 48.646.245,45 Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger 19.756.860,78 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte und Beschäftigte 14.913.265,96 c) Abwicklung für fremde Rechnung 11.318.293,65 45.988.420,39 Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.246.160,64 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 505.544,51 c) Sonstiger Personalaufwand 695,26 1.752.400,41 Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 10.239,56 b) Sonstige Abschreibungen 4.157,71 14.397,27 Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV 275.043,71 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 51.058,41 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 81.488,07 d) Bürobedarf 10.258,96 e) Sonstige Aufwendungen 147.012,88 564.862,03 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Erträge aus Verlustübernahme Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Anlage 5 Lagebericht 2016
11509 Zeichen
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Beihilfekasse der Stadt Köln
Lagebericht
für das
Wirtschaftsjahr 2016
1. Allgemeines
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015.
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch
Ratsbeschluss festgesetzt wird.
Für das Wirtschaftsjahr 2016 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen:
– 8,80 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte
– 0,13 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte
– 0,05 % für Beihilfen Beschäftigte.
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/Über-
stundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet.
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger und Versor-
gungsempfängerinnen ein Gesamtbetrag von 20.474.400 Euro beschlossen.
2. Geschäftsverlauf
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Der für das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 326.165 Euro ab. Dieser wird
nach Bestätigung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Köln mit zukünftigen Um-
lagezahlungen verrechnet. Zusätzlich bestand zum 31.12.2016 ein kummulierter Überschuss
aus den Jahren 2013 bis 2015 in Höhe von 110.063 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen
aus den Überschüssen der Jahre 2013 und 2014 in Höhe von insgesamt 709.343 Euro und
dem Fehlbetrag aus dem Jahr 2015 von 599.280 Euro. Eine Verrechnung hiervon soll im
Jahr 2017 erfolgen.
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2016
erkennbar.
Erträge Ergebnis 2016
ger. Euro
Erfolgsplan 2016
ger. Euro
Abweichung
ger. Euro
Umlagen 36.567.620 36.614.027 -46.407
Andere satzungsmäßige und
sonstige betriebliche Erträge 760.331 885.755 -125.424
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge 0 0 0
37.327.951 37.499.782 -171.831
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Aufwendungen Ergebnis 2016
ger. Euro
Erfolgsplan 2016
ger. Euro
Abweichung
ger. Euro
Beihilfeaufwendungen 34.670.127 35.144.504 -474.377
Personalaufwand 1.752.400 1.735.831 16.569
Abschreibungen 14.397 16.300 -1.903
Sonstige betriebliche
Aufwendungen 564.862 603.147 -38.285
37.001.786 37.499.782 -497.996
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 326.165
Die Beihilfezahlungen an Lehrerinnen und Lehrer werden vollständig vom Land NRW erstat-
tet. Die Rückzahlungen überzahlter Beihilfen von Lehrerinnen und Lehrern werden hierbei
verrechnet. Zurückgezahlte überzahlte Beihilfen von Beihilfeberechtigten selbstzahlender Ei-
genbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften werden an die auszahlenden Stellen
zurückgeführt. Diese Abwicklung für fremde Rechnung ist daher als durchlaufender Posten
nicht in der Übersicht enthalten.
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 474.377 Euro
(=1,3%) geringer als der im Erfolgsplan kalkulierten Gesamtansatz. In der Gesamtkalkulation
zeigt sich damit ein sehr gutes Ergebnis, auch wenn sich in der Einzelbetrachtung bei den
Versorgungsempfängern und aktiven Beschäftigten Abweichungen ergeben haben.
Ergebnis 2016
ger.Euro
Plan 2016
ger.Euro
Ergebnis 2015
ger. Euro
Beihilfeaufwendungen
Versorgungsempfänger 19.756.861 19.652.690 19.915.084
Aktive Beamte und Beschäftigte 14.913.266 15.491.814 14.798.232
34.670.127 35.144.504 34.713.316
Umlagen
Versorgungsempfänger 20.474.400 20.474.443 20.989.000
Aktive Beamte und Beschäftigte 16.093.220 16.139.584 14.654.553
36.567.620 36.614.027 35.643.553
Die tatsächlichen Beihilfeaufwendungen für die Beamten und Beamtinnen waren etwas ge-
ringer als kalkuliert, die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger dagegen geringfügig
höher. Die Entwicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der Natur der Sache heraus nur
bis zu einem bestimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entstehende Kostenvolumen letzt-
lich durch den Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krankheitsfällen bedingt wird. Im
Wirtschaftsplan wurde eine moderate Kostensteigerung einkalkuliert, die die durchschnittli-
che Steigerung der Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen Jahren berücksichtigt. Die
Höhe der Beihilfeumlagesätze für das Jahr 2016 wurde aufgrund des Vorjahresergebnisses
angepasst.
Rückstellungen für künftige Beihilfeleistungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von
783.021 Euro gebildet.
Das Ergebnis der anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge weicht um
125.424 Euro vom Erfolgsplan ab. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass der Er-
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folgsplan im Bereich der Medikamentenrabatte von Einnahmen in Höhe von 180.000 Euro
ausgeht, tatsächlich jedoch nur Einnahmen von 120.003 Euro durch die Zentrale Stelle zur
Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) erzielt werden konnten. Grund hierfür waren
technische Probleme bei IT.NRW. Es wurden lediglich für den Zeitraum von Januar bis März
2016 Daten von dort an ZESAR übertragen. Für alle weiteren Monate erfolgte der Daten-
transfer erst im März 2017. Grundlage für den Planwert waren die Erfahrungswerte aus den
Vorjahren.
Sonstige betriebliche Erträge waren nicht zu verbuchen.
Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind wie im Erfolgsplan prognostiziert nicht er-
wirtschaftet worden.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten außer den Aufwendungen für Büro-
bedarf, Kommunikation und Dienstleistungen auch Aufwendungen für EDV und die Kosten
für die Scanstelle. Diese Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 564.862 Euro.
Der Gesamtbetrag der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegt um 38.285 Euro unter
dem im Erfolgsplan ausgewiesenen Betrag. Dies liegt vor allem an deutlich niedrigeren Kos-
ten für das Fachverfahren Beihilfe NRWplus.
3. Personalaufwand
Zum Stand 31.12.2016 waren bei der Beihilfekasse insgesamt 31 Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter tätig, davon 11 in Teilzeit.
Im zentralen Bereich der Dienststelle 1100 nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 12
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben Aufgaben für die Zusatzversorgungskasse auch sol-
che für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich auf die Beihilfekasse entfallende Be-
schäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen unverändert 4,26.
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle 1100 ergibt sich umgerechnet auf Vollzeitstellen zum
31.12.2016 ein Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, ohne Aus-
zubildende) von 31,12. Dies sind 2,56 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mehr als zum Vergleichs-
zeitpunkt des Vorjahres. Dies liegt zum überwiegenden Teil an der Nachbesetzung der zuvor
längerfristig vakanten Stellen.
Die Personalaufwendungen werden durch das Amt für Personal, Organisation und Innovati-
on der Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in
entsprechender Höhe.
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2016 mit dem Erfolgsplan und dem Ergebnis
aus dem Jahr 2015:
Ergebnis 2016
ger.Euro
Plan 2016
ger.Euro
Ergebnis 2015
ger. Euro
Löhne und Gehälter 1.246.161 1.299.785 1.164.652
Soziale Aufwendungen 218.531 225.545 207.772
Altersversorgung und Unterstützung 287.013 210.000 277.722
Sonstige Personalnebenkosten 695 500 30
1.752.400 1.735.830 1.650.176
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten ist um 16.570 Euro höher als im Erfolgsplan kal-
kuliert. Dies liegt vor allem an den erhöhten Rückstellungen für die Altersversorgung. Der
Rückstellungsbetrag wird nach den allgemeinen städtischen Regelungen vom Amt für Per-
sonal, Organisation und Innovation ermittelt und an dieses überwiesen.
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Die laufenden Personalkosten sind bedingt durch die gestiegene Zahl der Mitarbeiter/ Mitar-
beiterinnen gegenüber dem Vorjahr um 102.225 Euro erhöht.
4. Entwicklung im Jahr 2016
Die Beihilfekasse hat sich im Jahr 2016 weiter positiv entwickelt. Die durchschnittliche Bear-
beitungszeit lag mit 12 Kalendertagen etwas höher als im Vorjahr, aber noch unterhalb der
Zielvorgaben. Die Zahl der Beihilfeanträge lag deutlich über 80.000 Stück und steigt weiter
an.
Das seit der Umstellung auf die digitale Akte im Jahr 2012 eingeführte und vom Land NRW
entwickelte Verfahren BeihilfeNRWplus hat sich weiterhin bewährt. Im Rahmen einer Digita-
lisierungsstrategie soll das Verfahren in den kommenden Jahren im Kern erneuert und funk-
tional deutlich erweitert werden.
Im Rahmen der seit Einführung des Verfahrens vollautomatisiert ablaufenden Abwicklung
des AMNOG konnten im Jahr 2016 120.003 Euro an Arzneimittelrabatten vereinnahmt wer-
den. Die weiter rückläufige Höhe der Rabatte ist unter anderem in den gesetzlichen Vorga-
ben begründet. Hinzu kamen kleinere technische Probleme bei der Datenübermittlung sowie
die Tatsache, dass einige Pharmahersteller die Regelungen des AMNOG für nicht verfas-
sungsgemäß halten und die Rabatte nicht einräumen. Aufgrund dessen hat sich die Beihilfe-
kasse über ZESAR (Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH) an ei-
ner Streitgenossenschaft und einer Musterklage beteiligt. In Frage stehen in diesem Zu-
sammenhang weiterhin Beträge in Höhe von circa 200.000 Euro.
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum hatte
einen guten Start. Mit dem Gebietszentrum werden im Rahmen der interkommunalen Koope-
ration die Einführung und der dauerhafte Einsatz der Software „BeihilfeNRWplus“ bei den
Kommunen des Landes NRW ermöglicht. Zwischenzeitlich wurden die Stadt Herne, die
Stadt Gelsenkirchen und die Stadt Ahlen sowie der Oberbergische Kreis erfolgreich an das
Verfahren BeihilfeNRWplus angeschlossen. Im Jahr 2017 sollen noch die Bundesstadt Bonn,
die Stadt Münster und die Landwirtschaftskammer NRW folgen, für das Jahr 2018 ist der
Anschluss der Stadt Aachen, des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie des Hochsauerland-
kreises vorgesehen. Die Finanzierung der Gebietszentren erfolgt vereinbarungsgemäß durch
eine kostendeckende Umlagezahlung der angeschlossenen Kommunen und Kreise. Da die
Kommunen und Kreise nur sukzessive angeschlossen werden können, wurden auch die
aufgrund des Ratsbeschlusses neu eingerichteten Stellen nur sukzessive besetzt. Negative
Auswirkungen auf die Beihilfestelle und insbesondere die Beihilfesachbearbeitung waren
nicht festzustellen.
Die konzeptionelle Entwicklung des Risikomanagements konnte im Wesentlichen abge-
schlossen werden. Die Einrichtung einer entsprechenden Stabsstelle im Jahr 2015 hat sich
bewährt. Die Verfolgung ungerechtfertigter Krankenhausrechnungen zu zeitlich nah aufei-
nander folgenden Krankenhausaufenthalten ab 2013 hat bisher Rückzahlungen in Höhe von
etwa 160.000 Euro erbracht. Daneben konnten auch in diversen anderen von Beihilfeberech-
tigten nicht korrekt eingereichten oder in anderer Hinsicht auffälligen Anträgen Rückzahlun-
gen in einer mittleren fünstelligen Größenordnung realisiert werden. Wesentliche strafrecht-
lich relevante neue Betrugsfälle sind nicht aufgetreten.
Köln, den 30.06.2017
Thomas Blaeser
Geschäftsführer
Anlage 4 Inventar 2016
2665 Zeichen
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Anlage 7 Vollständigkeitserklärung2016
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1100 1100/1 Wir, die Unterzeichnenden Thomas Blaeser und Anke Koherr der Beihilfekasse der Stadt Köln 29.08.2017 Frau Büth R 36618 Vollständigkeitserklärung als Geschäftsführer als Leiterin des Rechnungswesens erklären nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2016 e alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig geworden sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind, ® die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen Schriften vollzählig zur Verfügung gestellt wurden, ®e Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem Bilanzstich- tag eingetreten sind, berücksichtigt wurden. Köln, den 29.08.2017 Arwallae Thomas Blaeser &leb ke Koherr
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 3168/2017 Freigabedatum 28.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2016 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2016 fest und entlastet den Kassenleiter. Der Jahresüberschuss 2016 wird an die Stadt Köln abgeführt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb eines Jah- res nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fest und beschließt über die Entlastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters. Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht wurde gemäß § 103 Absatz 1 Nummer 2 Gemein- deordnung NRW vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt. Das Prüfergebnis inklusi- ve Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: „Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, La- gebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2016 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Be- anstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künf- tigen Entwicklung zutreffend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2016 einen Jahresüber- schuss in Höhe von 326.165 Euro aus. Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 1 Anhang 2016
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/ 2 Beihilfekasse der Stadt Köln Anhang zum Jahresabschluss 2016 I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschl usses Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1999 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten- den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je- weils geltenden Fassung erstellt. Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf die Erläuterungen im Anhang versehen sind. II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmeth oden Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge- ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2012 bis 2016 wurden jeweils in einen Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag be- wertet. Zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche langfristige Forderungen sind nicht abgezinst. Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nominalbeträgen angesetzt. Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihil- feanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2016 eingegangen beziehungsweise anhängig waren, jedoch bis 31.12.2016 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt wer- den konnten. Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. - 2 - III. Angaben zur Bilanz Aktiva [1] Softwarelizenzen Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. [2] Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand Inventar 2.315,87 Euro Zugänge 3.401,51 Euro Planmäßige Abschreibungen / Abgänge - 1.600,20 Euro Endbestand Inventar 4.117,18 Euro Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) Anschaffungsjahr 2012 (Anfangsbestand) 7.799,33 Euro Abschreibung auf GwG 2012 - 7.799,33 Euro Endbestand GwG 2012 0,00 Euro Anschaffungsjahr 2013 (Anfangsbestand) 407,54 Euro Abschreibung auf GwG 2013 - 203,77 Euro Endbestand GwG 2013 203,77 Euro Anschaffungsjahr 2014 (Anfangsbestand) 200,85 Euro Abschreibung auf GwG 2014 - 66,95 Euro Endbestand GwG 2014 133,90 Euro Anschaffungsjahr 2015 (Anfangsbestand) 390,04 Euro Abschreibung auf GwG 2015 - 97,51 Euro Endbestand GwG 2015 292,53 Euro Anschaffungsjahr 2016 (Anfangsbestand) 0,00 Euro Zugänge 2016 2.359,00 Euro Abschreibung auf GwG 2016 - 471,80 Euro Endbestand GwG 2016 1.887,20 Euro Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.634,58 Euro - 3 - [3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderung an das Land NRW 3.900,60 Euro Sonstige Forderungen 11.013,32 Euro Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 133.765,00 Euro Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 117.845 ,47 Euro Forderungen an Mitarbeiter/innen 525,00 Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer 1.481,54 Euro Schadensersatzforderungen 126.102,69 Euro Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 599.279,98 Euro 993.913,60 Euro Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Vorauszahlungen in angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich erstellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2016 für die Pflegekosten und die Rentenver- sicherungsbeiträge für Pflegepersonen mit einer Forderung gegenüber dem Land NRW ab. Bei den Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen handelt es sich um gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben / Sondervermögen / Eigengesellschaften für das IV. Quartal 2016 geltend gemachten Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe. Diese Forderungen sind bis zum 31.12.2016 noch nicht kassenwirksam geworden. Forderungen aus Beihilfezahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. Die Forderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfekasse resultieren aus ge- währten Personaldarlehen. Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un- fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Amt für Personal, Organisation und Innovation bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. Die Forderung gegenüber der Kernverwaltung resultiert aus dem Jahresabschluss 2015. [4] Girokonto Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am Bilanzstichtag. [5] Anlagen mit kurzer Laufzeit Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Verwendung festverzinslich angelegt werden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derarti- gen Anlagen, da das Zinsniveau derzeit bei 0,00 % liegt und somit keine Zinsen erwirtschaf- tet werden können. [6] Rechnungsabgrenzungsposten Bei dem Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich unter anderem um die Be- soldung sowie die Beihilfeumlage der Beamtinnen und Beamten der Beihilfekasse für Januar 2017 in Höhe von 70.532,79 Euro, Diese waren bereits Ende Dezember 2016 fällig. Ferner sind hierin Mietvorauszahlungen für einen Archivwagen in Höhe von 2.254,00 Euro per 31.12.2016 enthalten. - 4 - Passiva [8] Gewinn/Verlust des Vorjahres Im Vorjahr ergab sich ein Fehlbetrag in Höhe von 599.279,98 Euro. Dieser Betrag ist von der Kernverwaltung auszugleichen. Der Ausgleich ist in 2016 nicht erfolgt. Er wurde als Forde- rung gegen die Kernverwaltung gebucht (s. Aktiva, Punkt3). [9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Für das Wirtschaftsjahr 2016 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 326.165,35 Euro. Die- ser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit Umlagezahlungen verrechnet. [10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital Es ergibt sich kein nicht gedeckter Fehlbetrag. [11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2016 noch nicht festgesetzten Bei- hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 783.021,05 Euro erfasst, die in 2016 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2016 nicht abschlie- ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Er- fahrungswerte ein Pauschalbetrag von 600,76 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Widerspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. [12] Sonstige Rückstellungen Rückstellung für Urlaubsansprüche 96.137,22 Euro Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000, 00 Euro Rückstellungen für Scanstelle 77.000,00 Euro Rückstellung Betriebskostenerstattung 14 (Kassenprüfungen) 10.666,67 Euro Rückstellung für BKE Personalservice 35.130,00 Euro 228.933,89 Euro Die Rückstellung für den durch das Personalamt der Stadt Köln geleisteten Personalservice wurde anhand der Beschäftigtenzahl und den Werten des Vorjahres ermittelt. [13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft Verbindlichkeiten aus laufendem Geschäft 7.722,38 Euro Verbindlichkeiten Land NRW 286.297,34 Euro Verbindlichkeiten Selbstzahler 421,76 Euro Verbindlichkeiten Nettersheim 4.374,45 Euro Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 709.342,80 Euro 1.008.158,73 Euro Bei den Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäft handelt es sich um die Rentenversi- cherungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2016, die jedoch erst im Fol- gemonat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten. - 5 - Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Vorauszahlungen in angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich erstellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2016 für die Krankheitskosten jeweils mit ei- ner Verbindlichkeit gegenüber dem Land NRW. Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahler handelt es sich um die von ZESAR für diesen Be- reich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im Folge- jahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. Die Verbindlichkeiten an die Gemeinde Nettersheim beinhalten geleistete Vorauszahlungen für Beihilfezahlungen im Jahr 2016, die nicht verbraucht wurden. Der Betrag wurde als Gut- haben zugunsten der Gemeinde Nettersheim ins Jahr 2017 übertragen. Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus den Jahresüberschüssen der Jahre 2013 und 2014. Diese Beträge können mit Umlagezahlungen verrechnet werden. Dies ist seitens der Kernverwaltung in 2016 noch nicht erfolgt. [14] Sonstige Verbindlichkeiten Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 2016 sowie um Pensionsrückstellungen in Höhe von 284.669,40 Euro. [15] Rechnungsabgrenzungsposten Die Beihilfeumlagen für Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des folgenden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem Giro- konto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstichtag 31.12.2016 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. - 6 - IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung [16] Umlagen für Versorgungsempfängerinnen und Vers orgungsempfänger Beihilfeumlagen VE Beamtinnen/Beamte 15.544.200,00 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamtinnen/Beamte 2.723.100,00 Euro Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.207.100,00 Euro 20.474.400,00 Euro [17] Umlagen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte Beihilfeumlagen Beamtinnen/Beamte 15.626.397,08 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte 230.844,50 Euro Beihilfeumlagen Beschäftigte 235.978,91 Euro 16.093.220,49 Euro [18] Abwicklung für fremde Rechnung Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper- sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von 11.236.265,22 Euro durch das Land NRW. Außerdem beinhaltet der Posten Rückzahlungen aus Beihilfeüberzahlungen an Lehrerinnen und Lehrer in Höhe von 22.789,70 Euro. Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim durch. Die Erstattung in Höhe von 58.248,88 Euro entspricht dem ausgezahlten Beihilfebe- trag. [19] Erstattung Beihilfen Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat- tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. Schadensersatzleistungen 52.905,83 Euro Erstattete Medikamentenrabatte 120.003,44 Euro 172.909,27 Euro [20] Kostenerstattungen Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei- gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 25,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh- rerbeihilfen wird eine Pauschale von 30,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. Die Erträge aus dem Gebietszentrum wurden anhand der zum Stichtag 31.12.2016 ermittel- ten Anzahl der Beihilfeberechtigten der Gemeinden Herne und Gelsenkirchen anteilig für die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. [21] Sonstige betriebliche Erträge Diese Position beinhaltet Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. - 7 - [22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Beihilfen VE Beamtinnen/Beamte 14.517.084,72 Euro Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamtinnen/Beamte 2 .591.537,35 Euro Beihilfen VE Beschäftigte 2.648.238,71 Euro 19.756.860,78 Euro Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für Versorgungsempfänger in Höhe von ins- gesamt 140.858,48 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksich- tigt. [23] Beihilfezahlungen an aktive Beamtinnen und Bea mte sowie Beschäftigte Beihilfen für Beamtinnen/Beamte 14.467.799,17 Euro Beihilfen Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte 173. 985,24 Euro Beihilfen für Beschäftigte 271.481,55 Euro 14.913.265,96 Euro Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berück- sichtigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftig- te im Jahr 2016 insgesamt 16.860,97 Euro. [24] Abwicklung für fremde Rechnung Für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln be- rechnet und ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2016 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insge- samt 11.236.265,22 Euro. Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrerinnen und Leh- rern in Höhe von 22.789,70 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln be- rechnet und ausgezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2016 insgesamt 58.248,88 Euro. Rückführungen sind in Höhe von 650,49 Euro enthalten. [25] Löhne und Gehälter Besoldung an Beamtinnen/Beamte 702.465,00 Euro Vergütung an Beschäftigte 543.695,64 Euro 1.246.160,64 Euro Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamtinnen und Beamte sowie Be- schäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle 1100, die Serviceleistungen für die Beihilfe- kasse erbringen. - 8 - [26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver sorgung und Unterstützung Gesetzliche soziale Aufwendungen 110.337,15 Euro ZVK- Umlage 49.900,14 Euro Beihilfen Beamtinnen/Beamte 1100/3 58.046,15 Euro Beihilfen Beschäftigte 1100/3 247,96 Euro Beihilfen Versorgungsempfänger/innen 1100/3 63.704, 25 Euro Versorgungsbezüge an Beamtinnen/Beamte 1100/3 223.3 08,86 Euro 505.544,51 Euro Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle 1100 berücksichtigt, die Serviceleistungen für die Beihilfe- kasse erbringen. Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsbezüge an Beamtinnen und Beamte beinhalten die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2016 zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Amt für Perso- nal, Organisation und Innovation der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Verweisziffer [14]). [27] Sonstiger Personalaufwand Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 695,26 Euro entstanden. [28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen stände des Anlagevermögens und Sachanlagen Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 10.239,56 Euro. [29] Sonstige Abschreibungen Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen. Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern er- stattet worden sind. [30] Aufwand für EDV Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbei- tung, die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwendungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von insgesamt 121.923,21 Euro. Weiterhin sind im Jahr 2016 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 153.120,50 Euro entstanden. [31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen 48.059,34 Euro Gebühren ZESAR 748,97 Euro Fortbildungskosten 2.250,10 Euro 51.058,41 Euro - 9 - [32] Postgebühren, Informations- und Kommunikations technik Portokosten 38.992,03 Euro Fernmeldegebühren 10.335,12 Euro IT-Arbeitsplätze im CAN 31.017,26 Euro Wissensdatenbank 1.143,66 Euro 81.488,07 Euro [33] Bürobedarf Unterhaltung Büroausstattung 134,02 Euro Büroausstattung 0,00 Euro Sonstiger Bürobedarf 10.124,94 Euro 10.258,96 Euro [34] Sonstige Aufwendungen Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 9.738,75 Euro Dienstreisen 2.457,16 Euro Kopiergeräte 322,91 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 18.667,12 Euro Kontoführungsgebühren 694,87 Euro Mietzahlungen 92.369,53 Euro Energiekosten 3.067,14 Euro Entsorgungen 354,30 Euro Reinigungskosten 4.092,68 Euro Prüfkosten 10.000,00 Euro Mitgliedsbeiträge 69,52 Euro Periodenfremde Aufwendungen 5.178,90 Euro 147.012,88 Euro Bei den periodenfremden Aufwendungen handelt es sich um die anteilige Erstattung der Me- dikamentenrabatte aus den Vorjahren an selbstzahlende Dienststellen. Die Beträge konnten erst in 2016 berechnet werden. [35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2016 keine Zinsen gezahlt. [36] Erträge aus Verlustübernahme Im Wirtschaftsjahr 2016 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt. - 10 - V. Ergänzende Angaben 1) Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: VA Thomas Blaeser Geschäftsführer der Beihilfekasse der Stadt Köln StOAR Petra Möbs stellvertretende Geschäftsführerin der Beihilfekasse der Stadt Köln Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 82.230,61 Euro. Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskas- se wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getragen. 2) Personal Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Beihilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im zentralen Bereich der Dienststelle 1100, die Serviceleistungen für die Bei- hilfekasse erbringen: Am 31.12.2016 Am 31.12.2015 Beamtinnen und Beamte 26 23 Beschäftigte 17 17 43 40 Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent- ralen Bereich der Dienststelle 1100 ergibt sich umgerechnet auf Vollzeitstellen folgender Be- schäftigtenstand (ohne Auszubildende): Am 31.12.2016 Am 31.12.2015 Beamtinnen und Beamte 18,48 16,37 Beschäftigte 12,64 12,20 31,12 28,57 3) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Pers onen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen wurden nicht getätigt. 4) Abschlussprüferhonorar Für die Prüfung des Abschlusses 2016 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh- nung an die Kosten in 2015 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. Köln, den 30.06.2017 Thomas Blaeser Geschäftsführer
Anlage 6 Prüfbericht 2016
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Stadt Köln Rechnungsprüfungsamt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln H 0221/221 -25015 E l 0221/ 221 - 25501 Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 1 2. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 1 3. Prüfungsdurchführung 1 4. Prüfungsergebnisse 2 4.1 Rechnungswesen 2 4.2 Jahresabschluss 2 4.2.1 Gewinn-und Verlustrechnung im Jahresvergleich 2 4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich 4 4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich 5 5. Schlussbemerkungen 6 6. Bestätigungsvermerk 6 Anlagen Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2016 Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2016 Vollständigkeitserklärung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016 1. Prüfungsauftrag Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die Ge meindeordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) hat durch die inhaltliche Änderung des § 103 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW per Gesetz den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der in § 97 Abs. 1 Nummern 1, 2 und 4 GO NRW benannten Sondervermögen, somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln - nachfolgend Beihilfekasse genannt. Der Jahresabschluss und Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse vermitteln. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet worden sind. 2. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges Sondervermögen gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 01.01.1999 wird die Beihilfekasse auf der Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsver ordnung NRW (EigVO NRW), geführt. Die Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbeitet, am 12.11.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten. Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalendeijahr; der Jahresabschluss erfolgt daher zum 31.12. eines jeden Jahres. Insgesamt waren per 31.12.2016 für die Beihilfekasse 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, davon 11 in Teilzeit. 12 Beschäftigte sind im zentralen Bereich (1100/1) des Sonder vermögens „1100 - Zusatzversorgung und Beihilfe“ sowohl mit Serviceleistungen für die Beihilfekasse als auch für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für Beihilfekasse und ZVK wurde auch 2016 in Personalunion wahrgenommen. Das Rechnungswesen wird nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung geführt. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Beihilfekasse. 3. Prüfungsdurchführung Das RPA hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Prüfungsgrundlagen waren: != > der Jahresabschluss mit Anhang ■ 4 >der Lagebericht < 4 >das Anlagenverzeichnis • = 5 >die Sachkonten ■ = >die Debitoren- und Kreditorenkonten das Belegwesen und sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses wurde bestätigt. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung mit den dazugehörigen Belegen obliegt dem RPA, Abteilung Kassen- und IV-Prüfung. Die Prüfung des Jahres 2016 ergab keine Beanstandungen. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016 4. Prüfungsergebnisse 4.1 Rechnungswesen Die Bücher der Beihilfekasse sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Belegablage erfolgt numerisch nach Buchungsnummern in den Räumlichkeiten der Verwal tung der Beihilfekasse im Jakordenhaus und ist vorbildlich. Die Beihilfekasse nutzt die zertifizierte Buchhaltungssoftware „GDI-FIBU“. Aus der Sicht des RPA erfüllt das System die Anforderungen bezüglich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen entspricht den gesetzlichen Vorschriften. 4.2 Jahresabschluss Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2016 (Anlage 1) wurde ordnungs gemäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse entwickelt. Aus Gründen der optischen Darstellung wurden die Zahlen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres in Excel übertragen. Die Übernahme der Zahlen erfolgte korrekt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den einschlägigen Vorschriften des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht zu erwarten. Die ergänzenden Bestimmungen der Satzung wurden eingehalten. Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermit telt eine korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Nachfolgend werden die Entwicklungen der Einzelpositionen der Gewinn- und Verlustrech nung im Jahresvergleich, im Plan-Ist-Vergleich sowie die Bilanz im Jahresvergleich darge stellt. Wesentliche Positionen werden dabei erläutert. 4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergieich GuV 2016/2015 2016 2015 Ergebnisveränderung Erträge Umlagen für Versorgungsempfänger 20.474.400,00 € 20.989.000,00 € -514.600,00 € -2,45% Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.093.220,49 € 14.654.552,77 € 1.438.667,72 € 9,82% Abwicklung für fremde Rechnung 11.318.293,65 € 10.507.784,47 € 810.509,18 € 7,71% Erstattung von Beihilfen 172.909,27 € 230.429,10 € -57.519,83 € -24,96% Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 587.422,03 € 474.150,00 € 113.272,03 € 23,89% Sonstige betriebliche Erträge 0,01 € 294,12 € -294,11 € -100,00% 2nsen und ähnliche Erträge 0,00 € 120,64 € -120,64 € -100,00% Summe 48.646.245,45 € 46.856.331,10 € 1.789.914,35 € 3,82% Aufwendungen Beihilfeautwand für Versorgungsempfänger 19.756.860,78 € 19.915.083,32 € -158.222,54 € -0,79% Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte14.913.265,96 € 14.798.232,25 € 115.033,71 € 0,78% Abwicklung für fremde Rechnung 11.318.293,65 € 10.507.784,47 € 810.509,18 € 7,71% Personalaufwand 1.752.400,41 € 1.650.175,53 € 102.224,88 € 6,19% Abschreibungen 14.397,27 € 23.613,55 € -9.216,28 € • -39,03% Sonstige betriebliche Aufwendungen 564.862,03 € 560.721,96 € 4.140,07 € 0,74% Summe 48.320.080,10 € 47.455.611,08 € 864.469,02 € 1,82% Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 326.165,35 € -599.279,98 € Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 326.165,35 € -599.279,98 € Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016 Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2016 einen Jah resüberschuss in Höhe von 326.165,35 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag -599.279,98 €) aus. Die Umlagen für Versorgungsempfänger sind um 514.600,00 € und die dazu gehörigen Bei hilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger um 158.222,54 € im Jahresvergleich gering fügig gesunken. Demgegenüber haben sich die Umlagen, so wie die Beihilfeaufwendungen für aktive Beamte und Beschäftigte um 1.438.667,72 € bzw. 115.033,71 € im Jahresvergleich erhöht. In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten z. B. im Falle fremd verschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten und die Erstattung von Medikamentenrabatten abgebildet. Hier ist insgesamt ein Rückgang von 57.519,83 € zu be ziffern. Die Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten haben sich um ca. 13.300 €, das sind ca. 20% im Vergleich zum Voijahr, ertragswirksam verringert. Ebenfalls haben sich die erstatteten Medikamentenrabatte um ca. 27% (ca. 44.100 €) im Vergleich zum Vorjahr (ca. 164.100 €) auf rd. 120.000 € verringert. Grund für den Rückgang der Medikamentenrabatte sind geänderte gesetzliche Bestimmungen zur Rabattierung und dass einige Pharmahersteller die entsprechenden Rabatte nicht ein räumen. Diesbezüglich ist derzeit immer noch eine Musterklage anhängig. Grund für die Reduzierung der sonstigen betrieblichen Erträge ist die im Vorjahr erfolgte er tragswirksame Auflösung der Rückstellung für die Scankosten in Höhe von 294,12 €. Im Be richtszeitraum wurde lediglich wegen Überzahlung einer Beihilferückerstattung 0,01 € ge bucht. Aufgrund der Absenkung der Zinsen für das Girokonto ab April 2015 auf 0,00%, wurden kei ne Zinsen im Wirtschaftsjahr 2016 erwirtschaftet. Im Gegensatz zu dem Vorjahreszeitraum haben die Personalaufwendungen sich geringfügig erhöht. Ursachen für diese Steigerung sind die gestiegene Anzahl und Beihilfeerstattungen an Beamtinnen und Beamte, sowie die geringfügigen höheren Zuführungsaufwendungen zu den Personalrückstellungen für Beamtinnen und Beamten im Vergleich zum Vorjahr. Die hier abgebildeten Abschreibungen beinhalten 10.239,56 € an planmäßigen Abschrei bungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse, sowie nur 4.157,71 € an verbuchten Niederschlagungen. In 2015 betrug der Wert der Niederschlagungen 13.372,50.€, das ist ein Rückgang um ca. 69% in 2016. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen die verursachungsgerechten Aufwendungen geringfügig über denen des Vergleichszeitraumes 2015. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016 4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich 2016 GuV Plan-Ist-Vergleich Ist Plan Ergebnisveränderung Erträge Umlagen für Versorgungsempfänger Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte Erstattung von Beihilfen Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe Sonstige betriebliche Erträge , Zinsen und ähnliche Erträge 20.474.400,00 € 16.093.220,49 € 172.909,27 € 587.422,03 € 0,01 € 0,00 € 20.474.443.00 € 16.139.585.00 € 255.000,00 € 589.655,00 € 41.100,00 € 0,00 € -43,00 € -46.364,51 € -82.090,73 € -2.232,97 € -11.099,99 € 0,00 € 0,00% -0,29% -32,19% -0,38% -100,00% Summe 37.327.951,80 € 37.499.782,00 € -171.830,20 € -0,46% Aufwendungen Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen 19.756.860,78 € 14.913.265,96 € 1.752.400,41 € 14.397,27 € 564.862,03 € 19.652.690.00 € 15.491.814.00 € 1.735.830,00 € 16.300,00 € 603.147,00 € 104.170,78 € -578.548,04 € 16.570,41 € -1.902,73 € -38.284,97 € 0,53% -3,73% 0,95% -11,67% -6,35% Summe 37.001.786,45 € 37.499.782,00 € -497.995,55 € -1,33% Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftetätigkeit 326.165,35 € 0,00 € Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 € 0,00 € Ertrag aus Verlustübemahme 0,00 € 0,00 € Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 326.165,35 € 0,00 € Der Rat hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse 2016 am 12.11.2015 beschlossen. Dieser schließt im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils 37.499.782 € ausgeglichen ab, wobei die Abwicklung für fremde Rechnung und die Gegenposition, da sie erfolgsneutral bleiben, nicht abgebildet werden. Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden folgende Umlageanteile, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrar- beits- / Überstundenvergütung, ZVK - Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderzu wendungen): = > 8,80% (2015: 8,14%; 2014: 7,87%; 2013: 7,60%) für Beihilfen Beamtinnen/Beamte; F > 0,13% (2015: 0,12%; 2014: 0,12%; 2013: 0,09%) für Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte; F > . 0,05% (2015: 0,07%;2014: 0,08%; 2013: 0,12%) für Beihilfen Beschäftigte Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den Berechnungen wurden sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch angepasste Kostensteigerungen und -reduzierungen berücksichtigt. Da letztlich die tatsächliche Anzahl von Beihilfefällen und die zu zahlenden Leistungen nicht exakt vorhersehbar sind, ergeben sich dennoch Abwei chungen. Bei der Aufstellung der Kalkulation für den Wirtschafsplan 2016 wurde für die Position Erstat tung von Beihilfen ein Planansatz von 255.000 € angesetzt. Hiervon entfielen 180.000 € auf den Bereich der Medikamentenrabatte. Auf Grund von technischen Problemen bei IT.NRW wurden hier nur Daten für den Zeitraum Januar bis März 2016 übertragen. Für die verblei benden neun Monate des Jahres 2016 erfolgte der Datentransfer im März 2017. Letztendlich wurden dennoch 120.003,44 € an gewährten Medikamentenrabatten ertragswirksam ver bucht. Insgesamt ist die Kalkulation sehr sorgfältig dokumentiert und als nachvollziehbar zu bewer ten. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016 4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich Bilanz im Jahresvergleich 2016 2015 Ergebnisveränderung Aktiva Anlagevermögen: - Sachanlagen Umlaufvermögen: - Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände - Liquide M ittel Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.634,58 € 993.913,60 € 4.801.995,30 € 70.532,79 € 0,00 € 11.113,63€ 336.430,52 € 4.137.018,22 € 59.393,30 € 599.279,98 € -4.479,05 € 657.483.08 € 664.977.08 € 11.139,49€ -599.279,98 € -40,30% 195,43% 16,07% 18,76% -100,00% Summe 5.873.076,27 € 5.143.235,65 € 729.840,62 € 14,19% Passiva Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten 326.165,35 € 1.011.954,94 € 1.377.248,55 € 3.157.707,43 € 0,00 € 1.090.452,70 € 1.129.370,13 € 2.923.412,82 € 326.165,35 € -78.497,76 € 247.878,42 € 234.294,61 € -7,20% 21,95% 8,01% Summe 5.873.076,27 € 5.143.235,65 € 729.840,62 € 14,19% Die Reduzierung des Sachanlagevermögens basiert primär auf den Abschreibungen der GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) - Sammelposten des Jahres 2012. Diese Abschrei bungsaufwendungen der GWGs belaufen sich für 2016 auf insgesamt 7.799,33 €. Im Ge genzug wurden nur Anschaffungen in Höhe von 5.760,51 € in 2016 getätigt. Es sind im abgelaufenen Berichtszeitraum mehr Forderungen bilanziert als im Vorjahr. Hauptsächlich sind hier der Jahresfehlbetrag aus 2015 mit ca. 599.200 € und Forderungen aus Fallkostenerstattung von selbstzahlenden Einrichtungen mit knapp 24.800 € zu benen nen. Der erhöhte Bestand an liquiden Mitteln im Jahr 2016 basiert primär auf Verbindlichkeiten an das Land NRW aus dem Überschuss bei den Beihilfevorauszahlungen für Lehrerinnen und Lehrer in Höhe von ca. 284.800 €. Somit besteht seitens der Beihilfekasse die Verbindlich keit gegenüber dem Land NRW in gleicher Höhe. Eine weitere Ursache für den erhöhten Bestand an liquiden Mitteln ist das Saldo von insgesamt 110.062,82 € aus den Jahresüber schüssen der Jahre 2013 und 2014 sowie dem Jahresfehlbetrag in 2015. Dieses Saldo wur de bis zum heutigen Tag seitens des Personalamtes noch nicht abgerufen bzw. mit einer Umlagezahlung verrechnet. Das Eigenkapital ist lediglich in Form des ausgewiesenen Jahresüberschusses vorhanden, da es sich nicht um eine klassische Gesellschaft mit Eigenmitteln handelt. In der Position der Rückstellungen ist eine Reduzierung um ca. 78.400 € gegenüber dem Jahr 2015 festzustellen. Hierfür sind insbesondere die Rückstellungen für künftige Kassen leistungen verantwortlich. Diese setzen sich aus den Beihilfeaufwendungen, aus Beihilfean trägen, Widerspruchs- und Klageverfahren zusammen, die am Jahresende noch nicht bear beitet bzw. nicht ausgezahlt wurden. Der Rückstellungsbetrag schwankt jährlich teilweise erheblich, dies lässt sich dadurch erklären, dass dieser Betrag letztlich abhängig ist von der Anzahl der Fälle und dem Betrag des jeweiligen Antrages. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2016 5. Schlussbemerkungen Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 erfolgte im August und Oktober 2017 in den Räumlichkeiten der Beihilfekasse; die anschließenden Auswertungen wurden im Rech nungsprüfungsamt durchgeführt. Dabei wurde durch die verantwortlichen Mitarbeiterinnen der Beihilfekasse jederzeit umfassend Auskunft erteilt. Der Zugriff des Rechnungsprüfungs amtes auf alle prüfungsrelevanten Unterlagen war stets gewährleistet. 6. Bestätigungsvermerk Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das RPA dem Jahresabschluss der Beihilfekasse zum 31.12.2016 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 den folgenden Bestäti gungsvermerk erteilt: Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrech nung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Ge schäftsjahr 01.01. bis 31.12.2016 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der ein schlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Be stimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestäti gungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstel lung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutref fend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Be achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen. Köln, den 02.11.2017 Klaus-Jürgen Krebs Klaus Heller H^n^AJochen Hemsing Leiter des RecHnungsprüfungsanites Prüfungsieiter Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Seite 6
Anlage 2 Bilanz 2016
1605 Zeichen
Beihilfekasse der Stadt Köln Bilanz zum 31. Dezember 2016 Aktiva Anhang 31.12.2015 Euro Euro Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 6.634,58 11.113,63 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige [3] 993.913,60 Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 993.913,60 336.430,52 II. Guthaben bei Kreditinstituten 1. Girokonto [4] 4.801.995,30 2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00 4.801.995,30 4.137.018,22 C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 70.532,79 59.393,30 D. Bilanzverlust I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0,00 599.279,98 5.873.076,27 5.143.235,65 Passiva Anhang 31.12.2015 Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] -599.279,98 410.071,20 Verwendung für: Abführung an den Haushalt der Stadt Köln 0,00 410.071,20 Ausgleich durch: Sonderzahlung der Stadt Köln 599.279,98 0,00 Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00 II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 326.165,35 -599.279,98 III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 599.279,98 326.165,35 0,00 B. Rückstellungen I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 783.021,05 875.723,87 II. Sonstige Rückstellungen [12] 228.933,89 214.728,83 1.011.954,94 C. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 1.008.158,73 803.426,66 II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 369.089,82 325.943,47 1.377.248,55 D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 3.157.707,43 2.923.412,82 5.873.076,27 5.143.235,65 31.12.2016 31.12.2016
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3168/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.11.2017
- Erstellt
- 12.10.2017 12:58