AN/1635/2022
Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24
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Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023-24
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Vorsitzendengremium des Integrationsrates 12.09.2022 An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 20.09.2022 Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 Der Integrationsrat der Stadt Köln beantragt folgende Positionen im Haushaltsplan 2023/24 zu berücksichtigen und entsprechende Finanzmittel vorzusehen: Maßnahme Vorschlag / Anregung 1. Erhöhung der Förderung Interkultureller Zentren Im Jahr 2022 standen Finanzmittel in Höhe von 672.000 € zur Förderung von insgesamt 39 von 40 anerkannten Interkulturellen Zentren zur Verfügung. Im aktuellen Hpl. Entwurf werden Finanzmittel in gleicher Höhe von 672.000 € vorgeschlagen. Dringend erforderlich ist allerdings die Anpassung der Förderbe- träge Zentren sowie des übergreifenden Budgets um 7,5 % / jähr- lich, da die Zentren eine immer wichtigere und umfänglichere Rolle bei der Begleitung d es Prozesses von Integration und Un- terstützung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten in der Stadt übernehmen. Wie wichtig die Struktur der Interkulturellen Zentren für die Stadt und damit eine weitere Stärkung ihrer Arbeit ist, zeigte sich jetzt bei der plötzlich notwendig werdenden Aufnahme und Unterstüt- zung einer großen Zahl Geflüchteter aus der Ukraine durch Sprachkursangebote, Zurverfügungstellung aktueller Informatio- nen, Mutter-Kind Betreuung, Beratung zur Orientierung in Köln etc. durch die Zentren. 2. Förderung von Antirassismustrainings und antirassistische n und rassismuskri- tische n Projekten Im Jahr 2022 waren die Finanzmittel von 50.000 € um weitere 50.000 € auf 100.000 €/Jahr aufgestockt worden. Die Finanzmittel wurden in 2022 komplett verausgabt – etliche Projektantragstel- ler*innen mussten bereits Kürzungen vornehmen. Das Thema Rassismus ist und wird auch weiterhin hoch aktuell bleiben! Eine Beibehaltung der Fördersumme aus 2022 für Antirassismust- rainings und antirassistische und rassismusk ritische Projekte in Höhe von 100.000 €/Jahr und Fortschreibung in der MiFriFi ist unbedingt erforderlich . 3 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Gesundheit und Migration im Gesund- heitsamt … zur laufenden Begleitung und Steuerung des Prozesses der interkulturellen Öffnung des Kölner Gesundheitssystems für Men- schen mit internationaler Geschichte. Interkulturelle Öffnung des Gesundheitswesens bedeutet: alle Angebote müssen von Menschen mit internationaler Geschichte in gleicher Weise wahrgenommen werden kön- nen, wie von der Mehrheitsbevölkerung, wenn festgestellt wird, dass Menschen mit internationaler Geschichte die Angebote vergleichsweise selte ner annehmen (Beispiel: Impfungen wä hrend der Coronapandemie etc. ) muss gefragt bzw. untersucht werden, was die Gründe dafür sind , ggfls. muss dann über eine Verbesserung der Zugangswege (z.B. durch bessere In formation, Abbau von Barrieren wie z.B. Sprach- oder kulturelle Barrieren, fehlenden Vertrauens, ver- unsichernde Örtlichkeiten etc.) diskutiert und entspreche nd nachgesteuert werden. 4 Stärkung des Gesundheitszentrums für Migrant*innen Finanzierung einer Stelle zur psychologischen Erstberatung von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte und anschlie- ßender Weitervermittlung ins Regelsystem. Aktuell soll das Gesundheitszentrum lediglich mit 62.108 € bzw. 63.350 €/Jahr bezuschusst werden 5 Einrichtung und Begleitung eines Netz- werkes ‚Städtische Mitarbeitende mit internationaler Familieng eschichte‘ Orientiert an den beim Amt für Gleichstellung begleiteten Frauen- netzwerken sollen entsprechende Stellenanteile ermittelt und beim Amt für Integration und Vielfalt zugesetzt werden . Für Workshops etc. sollen 5 .000 € / Jahr bereitgestellt werden. 6 Einrichtung eines Mentoring Pro- gramms für städtische Mitarbeit ende mit internationaler Geschichte Orientiert an den beim Personalamt angebotenen Mentoring Pro- gramme n für Frauen, sollen Mentoring Programme für Mitarbei- tende mit internationaler Familiengeschichte aufgelegt werden 7 Denkmal Keupstraße – Erstellung von Filmen über die unmittelbar vom An- schlag betroffenen Menschen in der Keupstraße Gewissermaßen als Denkmalsetzung innerhalb des Denkmals sollen filmische Zeitzeug:innendokumente der unmittelbar vom Anschlag betroffenen Menschen erstellt werden. Hierfür wird vom Künstler Ulf Aminde wird ein Betrag von 25.000 € für die Filmteams (Honorare Filmworkshops Zeitzeug*innen), 15.000 € für Übersetzungen und 5.000 € als Leihgebühr für die erforderli- che Technik beschrieben. Die Filme sollen in 2023 und 2024 realisiert werden. 8 Unterstützung des HOR (House of Resources) Köln ab 2024 Die Förderung des BAMF läuft voraussichtlich Ende 2023 aus und die Frage ist, ob die Stadt dieses Projekt und die begonnene Ar- beit im Bedarfsfall weiter unterstützen kann. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen: Zu 1. Erhöhung der Förderung Interkultureller Zentren Die Erhöhung des Zuschusses zur Förderung der Interkulturellen Zentren ist aufgrund pandemiebedingter Mehrausgaben (Organisation digitaler Endgeräte, Zurverfü- gungstellung von Informationen zur Pandemie + Infektionsschutzmaßnahmen, erhöhter Beratungsaufwand aufgrund pandemiebedingter Widrigkeiten) und des inflationsbedingter Mehrbedarfes erforderlich (s. Schreiben der Zentren aus Mai 2020). Zu 2. Förderung von Antirassismustrainings und antirassistischen und rassismuskritischen Projekten Auf Anregung des Integrationsrates waren im Jahr 2022 die Finanzmittel von 50.000 € auf insgesamt 100.000 € / Jahr erhöht worden. Die in 2022 bereit gestellten Finanzmittel waren bereits im 1. Halbjahr 2022 zu ca. 2/3 von verschiedenen Trägern beantragt und vom Integrationsrat bewilligt worden. Weiterhin wird die Projektfördersumme benötigt zur Verbesserung, Ausweitung sowie zum qualitativen Ausbau der Arbeit gegen den Rassismus (Diskriminierung anderer Menschen aus ethnischen Gründen), der rassismuskritischen Arbeit (Reflexion der eigenen Verwobenheit in rassistische Denkmuster und Verhältnisse und Schaffung eines stärkeren Bewusstseins für Rassis- mus als gesamtgesellschaftliches Phänomen) der Arbeit gegen Antiziganismus, antismuslimischen Rassismus (Rassismus, der sich gegen Muslim*innen ebenso richtet wie gegen Menschen, die für Muslim*innen gehalten werden), sowie antiasiatischem Rassismus und andere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, und des Empowerments (Erlernen von Strategien, wie sich Personen oder Communities, die durch Rassismus benachteiligt und abgewertet werden, selbst und gegenseitig stärken kön- nen). Zu 3. Einrichtung einer Koordinierungsstelle Gesundheit und Migration im Gesundheitsamt zur Begleitung und Steuerung des Prozesses der interkulturellen Öffnung des Kölner Ge- sundheitssystems für Menschen mit internationaler Geschichte. Das Kölner Gesundheitssystem ist strukturell mustergültig aufgestellt erreicht allerdings aus unterschiedlichen Gründen vielfach nicht die Kölner*innen mit internationaler Familienge- schichte (z.B. da die bestehenden Angebote der Personengruppe nicht bekannt; die Hilfe- systeme haben keinen Zugang zur Personengruppe sind; kulturelle und sprachliche Zu- gangsbarrieren bestehen; die Hilfesysteme fühlen sich überfordert mit dem Personenkreis etc. pp.). Punktuell bestehen in der Stadt gezielte Angebote für Menschen mit internationaler Ge- schichte (z.B. in türk. und russ. Sprache im Gesundheitszentrum für Migrant*innen, psycho- therapeutische Betreuung im Therapiezentrum für Folteropfer, sprachsensible Angebote in zwei Suchtberatungsstellen etc.) allerdings ist eine systematische Betrachtung aller Gesund- heitssysteme bzgl. ihrer Öffnung für alle Kölner*innen mit internationaler Geschichte sowie ggfls. eine strukturierten Nachsteuerung erforderlich. Zu 4. Stärkung des Gesundheitszentrums für Migrant*innen Konzeptionell ist das Gesundheitszentrum für Migrant*innen eine erste Anlauf-, Informations- , Beratungs- und Vermittlungsstelle für erkrankte und gesundheitlich gefährdete Menschen mit internationaler Geschichte. Ziel der Arbeit ist es, die Zugänge für diesen Personenkreis in das deutsche Gesundheitssystem zu erleichtern, was aber weiterhin schwierig bleibt (s.o. Einrichtung einer Koordinierungsstelle Gesundheit und Migration im Gesundheitsamt). Aufgrund ihrer speziellen Migrationsgeschichte benötigen einige Personengruppen (z.B. Ge- flüchtete aber auch ehem. Gastarbeitende) psychologische Hilfe. Der Zugang zu Therapie- plätzen und Therapeut:innen mit entsprechender Sprach- und Kultursensibiliät ist äußerst schwierig und meistens mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ersten psychologischen Beratungsgespräches zur ad hoc Intervention für einige Sitzungen kann die Chronifizierung von Erkrankung vor- beugen und den Menschen eine Perspektive bis zur Vermittlung in eine Therapie geben. Eine solche Stelle sollte beim Gesundheitszentrum für Migrant:innen eingerichtet werden. Bzgl. der Sprach- und Kultursensibiliät der Stelle muss eine Orientierung an den in Köln meistgesprochenen Sprachen erfolgen (Türkisch, Polnisch, Italienisch, Russisch etc.) Zu 5. Einrichtung und Begleitung eines Netzwerkes ‚Städtische Mitarbeitende mit internatio- naler Familiengeschichte‘ In Anlehnung an die bestehenden und vom Amt für Gleichstellung begleiteten Frauennetz- werke StadtFrauen für den höheren Dienst, KölnFrauen für den gehobenen Dienst soll – an- gesiedelt beim Amt für Integration und Vielfalt ein Netzwerk für städtische Mitarbeitende mit internationaler Geschichte gegründet werden. Dieses Netzwerk soll ein informeller Zusammenschluss sein, in dem sich Kolleg*innen mit internationaler Familiengeschichte treffen, sich in einem geschützten Raum austauschen und vernetzen. Mit entsprechenden Workshops oder Fachvorträgen (2-3x im Jahr während der Arbeitszeit) soll immer auch die Möglichkeit zum Austausch angeboten werden, um berufli- che Fragestellungen und Erfahrungen miteinander zu besprechen. Zu 6. Einrichtung eines Mentoring Programms für städtische Mitarbeitende mit internationaler Geschichte In Anlehnung an die bestehenden und vom Personalamt in Kooperation mit dem Amt für Gleichstellung praktizierten Mentoring Programme für Frauen, sollen Mentoring Programme für Mitarbeitende mit internationaler Familiengeschichte aufgelegt werden. Denkbar ist es für bestimmte Laufbahngruppen Mentoringprogramme für je 10 Mentor*innen (Führungskräfte mit internationaler Geschichte bzw. entsprechend sensibilisierte Führungs- kräfte) und 10 Mentees einzurichten, die nach entsprechenden Einführungsworkshops zum Rollenverständnis und der Zielklärung, für einen Zeitraum von 18 Monaten alle 4-6 Wochen gemeinsame Tandemgespräche zum Austausch verbindlich vereinbaren. Zu 7. Denkmal Keupstraße – Erstellung von Filmen zu den unmittelbar vom An-schlag be- troffenen Menschen in der Keupstraße Ratsbeschluss 9.11.21 „Der Rat beschließt für die Errichtung des Denkmals 60.000 Euro und ab 2023 unbefristet jährlich 15.000 Euro für die Entwicklung von Filmen und Materia- lien für neue Apps, um den modernen und nachhaltigen Charakter des Denkmals zu ge- währleisten.“ (Insbesondere für die Produktion der App, aber auch für kleinere Veranstaltungsformen sollen jährlich 15.000 Euro zur Verfügung stehen. Zuständig innerhalb der Stadtverwal- tung sind das NSDokumentationszentrum und das Amt für Integration und Vielfalt.) IR Beschluss Antirassismusmittel am 8.2.22 Pilotproduktion Filminterviews Erinnerungs- ort Keupstraße: „Die Perspektive der Direktbetroffenen des Nagelbombenanschlages am 09.06.2004. 3 Interviews mit Zeitzeug*innen und Überlebenden“ und Präsentation zum Jahrestag 09.06.2022. Zwischenzeitlich ist viel Zeit seit dem Anschlag bzw. der Enttarnung des NSU vergangen und es besteht eine hohe Dringlichkeit dem Vertrauen der Betroffenen und Direktbe- troffenen zu entsprechen und konkrete Schritte hinsichtlich einer ersten Umsetzung des Denkmals zu demonstrieren. Zu diesem Zweck sollen deren Stimmen und Perspektiven filmisch archiviert und sprachlich übersetzt werden, um sie als wesentliche und zentrale Elemente des Gedenkortes zu verhandeln“. Zu 8. Unterstützung des HOR (House of Resources) Köln ab 2024 Seit Januar 2021 wird das House of Resources in Köln als eines von bundesweit 20 Häusern vom BAMF mit ca. 150.000 €/Jahr bis Ende 2023 gefördert. Das HOR ist (Noch) kein eigent- liches Haus und wird getragen von Migrafrica, InHaus, Coach e.V. und Jama Nyeta. Hinweis: Es ist nicht unwahrscheinlich aber keinesfalls sicher, dass anschließend eine weite- re 2-jährige Förderung durch das BAMF erfolgt. Ggfls sind dann Gelder zur Sicherung des Projektes vorzusehen. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Ahmet Edis, Malik Karaman, John Akude
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1635/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 13.09.2022
- Erstellt
- 12.09.2022 19:26