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AN/1635/2022

Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 13.09.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.09.2022

Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023-24

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Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023-24

13074 Zeichen

Vorsitzendengremium des Integrationsrates     12.09.2022 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 20.09.2022 
 
 
Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 
 
Der Integrationsrat der Stadt Köln beantragt folgende Positionen im Haushaltsplan 2023/24 
zu berücksichtigen und entsprechende Finanzmittel vorzusehen: 
 
 Maßnahme Vorschlag / Anregung 
1. Erhöhung der Förderung Interkultureller 
Zentren 
Im Jahr 2022 standen Finanzmittel in Höhe von 672.000 € zur 
Förderung von insgesamt 39 von 40 anerkannten Interkulturellen 
Zentren zur Verfügung.  
Im aktuellen Hpl. Entwurf werden Finanzmittel in gleicher Höhe 
von 672.000 € vorgeschlagen.  
Dringend erforderlich ist allerdings die Anpassung der Förderbe-
träge Zentren sowie des übergreifenden Budgets um 7,5 % / jähr-
lich, da die Zentren eine immer wichtigere und umfänglichere 
Rolle bei der Begleitung d es Prozesses von Integration und Un-
terstützung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten in der Stadt 
übernehmen.   
Wie wichtig die Struktur der Interkulturellen Zentren für die Stadt 
und damit eine weitere Stärkung ihrer Arbeit ist, zeigte sich jetzt 
bei der plötzlich notwendig werdenden Aufnahme und Unterstüt-
zung einer großen Zahl Geflüchteter aus der Ukraine durch 
Sprachkursangebote, Zurverfügungstellung aktueller Informatio-
nen, Mutter-Kind Betreuung, Beratung zur Orientierung in Köln 
etc. durch die Zentren. 
2. Förderung von Antirassismustrainings 
und antirassistische n und rassismuskri-
tische n Projekten 
 
Im Jahr 2022 waren die Finanzmittel von 50.000 € um weitere 
50.000 € auf 100.000 €/Jahr aufgestockt worden.  Die Finanzmittel 
wurden in 2022 komplett verausgabt – etliche Projektantragstel-
ler*innen  mussten bereits Kürzungen vornehmen.  
Das Thema Rassismus ist und wird auch weiterhin hoch aktuell 
bleiben!   
Eine Beibehaltung der Fördersumme aus 2022 für Antirassismust-
rainings und antirassistische und rassismusk ritische Projekte in 
Höhe von 100.000 €/Jahr und Fortschreibung in der MiFriFi ist 
unbedingt erforderlich .  
3 Einrichtung einer Koordinierungsstelle 
Gesundheit und Migration im Gesund-
heitsamt  
… zur laufenden Begleitung und Steuerung des Prozesses der 
interkulturellen Öffnung des Kölner Gesundheitssystems für Men-
schen mit internationaler Geschichte.  
Interkulturelle Öffnung des Gesundheitswesens bedeutet:  
 alle Angebote müssen von Menschen mit internationaler 
Geschichte in gleicher Weise wahrgenommen werden  kön-
nen, wie von der Mehrheitsbevölkerung,  
 wenn festgestellt wird, dass Menschen mit internationaler 
Geschichte die Angebote vergleichsweise selte ner annehmen 
(Beispiel:  Impfungen wä hrend der Coronapandemie etc. ) 
muss gefragt bzw. untersucht werden, was die Gründe dafür

sind , 
 ggfls. muss dann über eine Verbesserung der Zugangswege 
(z.B. durch bessere In formation, Abbau von Barrieren wie z.B.  
Sprach- oder kulturelle Barrieren, fehlenden Vertrauens, ver-
unsichernde Örtlichkeiten etc.) diskutiert und entspreche nd 
nachgesteuert werden.  
4 Stärkung des Gesundheitszentrums für 
Migrant*innen  
Finanzierung einer Stelle zur psychologischen Erstberatung  von 
Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte und anschlie-
ßender Weitervermittlung ins Regelsystem.  
Aktuell soll das Gesundheitszentrum lediglich mit 62.108 € bzw. 
63.350 €/Jahr bezuschusst werden  
5 Einrichtung und Begleitung eines Netz-
werkes ‚Städtische Mitarbeitende mit 
internationaler Familieng eschichte‘ 
Orientiert an den beim Amt für Gleichstellung begleiteten Frauen-
netzwerken sollen entsprechende Stellenanteile ermittelt und beim 
Amt für Integration und Vielfalt zugesetzt werden . Für Workshops 
etc. sollen 5 .000 € / Jahr bereitgestellt werden.  
6 Einrichtung eines Mentoring Pro-
gramms für städtische Mitarbeit ende mit 
internationaler Geschichte  
Orientiert an den beim Personalamt angebotenen Mentoring Pro-
gramme n für Frauen, sollen Mentoring Programme für Mitarbei-
tende mit internationaler Familiengeschichte aufgelegt werden  
7 Denkmal Keupstraße – Erstellung von 
Filmen über die unmittelbar vom An-
schlag betroffenen Menschen in der 
Keupstraße  
Gewissermaßen als Denkmalsetzung innerhalb des Denkmals 
sollen filmische Zeitzeug:innendokumente der unmittelbar vom 
Anschlag betroffenen Menschen erstellt werden. Hierfür wird vom 
Künstler Ulf Aminde wird ein Betrag von 25.000 € für die 
Filmteams (Honorare Filmworkshops Zeitzeug*innen), 15.000 € 
für Übersetzungen und 5.000 € als Leihgebühr für die erforderli-
che Technik beschrieben.  
Die Filme sollen in 2023 und 2024 realisiert werden. 
8 Unterstützung des HOR (House of 
Resources) Köln ab 2024  
Die Förderung des BAMF läuft voraussichtlich Ende 2023 aus und 
die Frage ist, ob die Stadt dieses Projekt und die begonnene Ar-
beit im Bedarfsfall weiter unterstützen kann. 
 
 
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen: 
Zu 1. Erhöhung der Förderung Interkultureller Zentren 
Die Erhöhung des Zuschusses zur Förderung der Interkulturellen Zentren ist  
 aufgrund pandemiebedingter Mehrausgaben (Organisation digitaler Endgeräte, Zurverfü-
gungstellung von Informationen zur Pandemie + Infektionsschutzmaßnahmen, erhöhter 
Beratungsaufwand aufgrund pandemiebedingter Widrigkeiten)  
 und des inflationsbedingter Mehrbedarfes 
erforderlich (s. Schreiben der Zentren aus Mai 2020). 
 
Zu 2. Förderung von Antirassismustrainings und antirassistischen und rassismuskritischen 
Projekten 
Auf Anregung des Integrationsrates waren im Jahr 2022 die Finanzmittel von 50.000 € auf 
insgesamt 100.000 € / Jahr erhöht worden.  
Die in 2022 bereit gestellten Finanzmittel waren bereits im 1. Halbjahr 2022 zu ca. 2/3 von 
verschiedenen Trägern beantragt und vom Integrationsrat bewilligt worden. Weiterhin wird 
die Projektfördersumme benötigt zur Verbesserung, Ausweitung sowie zum qualitativen 
Ausbau  
 der Arbeit gegen den Rassismus (Diskriminierung anderer Menschen aus ethnischen 
Gründen),  
 der rassismuskritischen Arbeit (Reflexion der eigenen Verwobenheit in rassistische 
Denkmuster und Verhältnisse und Schaffung eines stärkeren Bewusstseins für Rassis-
mus als gesamtgesellschaftliches Phänomen) 
 der Arbeit gegen Antiziganismus, antismuslimischen Rassismus (Rassismus, der sich 
gegen Muslim*innen ebenso richtet wie gegen Menschen, die für Muslim*innen gehalten 
werden), sowie antiasiatischem Rassismus und andere Phänomene gruppenbezogener 
Menschenfeindlichkeit,

und des Empowerments (Erlernen von Strategien, wie sich Personen oder Communities, die 
durch Rassismus benachteiligt und abgewertet werden, selbst und gegenseitig stärken kön-
nen). 
Zu 3. Einrichtung einer Koordinierungsstelle Gesundheit und Migration im Gesundheitsamt  
zur Begleitung und Steuerung des Prozesses der interkulturellen Öffnung des Kölner Ge-
sundheitssystems für Menschen mit internationaler Geschichte.  
Das Kölner Gesundheitssystem ist strukturell mustergültig aufgestellt erreicht allerdings aus 
unterschiedlichen Gründen vielfach nicht die Kölner*innen mit internationaler Familienge-
schichte (z.B. da die bestehenden Angebote der Personengruppe nicht bekannt; die Hilfe-
systeme haben keinen Zugang zur Personengruppe sind; kulturelle und sprachliche Zu-
gangsbarrieren bestehen; die Hilfesysteme fühlen sich überfordert mit dem Personenkreis 
etc. pp.). 
Punktuell bestehen in der Stadt gezielte Angebote für Menschen mit internationaler Ge-
schichte (z.B. in türk. und russ. Sprache im Gesundheitszentrum für Migrant*innen, psycho-
therapeutische Betreuung im Therapiezentrum für Folteropfer, sprachsensible Angebote in 
zwei Suchtberatungsstellen etc.) allerdings ist eine systematische Betrachtung aller Gesund-
heitssysteme bzgl. ihrer Öffnung für alle Kölner*innen mit internationaler Geschichte sowie 
ggfls. eine strukturierten Nachsteuerung erforderlich. 
Zu 4. Stärkung des Gesundheitszentrums für Migrant*innen 
Konzeptionell ist das Gesundheitszentrum für Migrant*innen eine erste Anlauf-, Informations-
, Beratungs- und Vermittlungsstelle für erkrankte und gesundheitlich gefährdete Menschen 
mit internationaler Geschichte. Ziel der Arbeit ist es, die Zugänge für diesen Personenkreis in 
das deutsche Gesundheitssystem zu erleichtern, was aber weiterhin schwierig bleibt (s.o. 
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Gesundheit und Migration im Gesundheitsamt). 
Aufgrund ihrer speziellen Migrationsgeschichte benötigen einige Personengruppen (z.B. Ge-
flüchtete aber auch ehem. Gastarbeitende) psychologische Hilfe. Der Zugang zu Therapie-
plätzen und Therapeut:innen mit entsprechender Sprach- und Kultursensibiliät ist äußerst 
schwierig und meistens mit sehr langen Wartezeiten verbunden. 
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ersten psychologischen Beratungsgespräches 
zur ad hoc Intervention für einige Sitzungen kann die Chronifizierung von Erkrankung vor-
beugen und den Menschen eine Perspektive bis zur Vermittlung in eine Therapie geben. 
Eine solche Stelle sollte beim Gesundheitszentrum für Migrant:innen eingerichtet werden. 
Bzgl. der Sprach- und Kultursensibiliät der Stelle muss eine Orientierung an den in Köln 
meistgesprochenen Sprachen erfolgen (Türkisch, Polnisch, Italienisch, Russisch etc.) 
Zu 5. Einrichtung und Begleitung eines Netzwerkes ‚Städtische Mitarbeitende mit internatio-
naler Familiengeschichte‘ 
In Anlehnung an die bestehenden und vom Amt für Gleichstellung begleiteten Frauennetz-
werke StadtFrauen für den höheren Dienst, KölnFrauen für den gehobenen Dienst soll – an-
gesiedelt beim Amt für Integration und Vielfalt ein Netzwerk für städtische Mitarbeitende mit 
internationaler Geschichte gegründet werden.  
Dieses Netzwerk soll ein informeller Zusammenschluss sein, in dem sich Kolleg*innen mit 
internationaler Familiengeschichte treffen, sich in einem geschützten Raum austauschen und 
vernetzen. Mit entsprechenden Workshops oder Fachvorträgen (2-3x im Jahr während der 
Arbeitszeit) soll immer auch die Möglichkeit zum Austausch angeboten werden, um berufli-
che Fragestellungen und Erfahrungen miteinander zu besprechen. 
Zu 6. Einrichtung eines Mentoring Programms für städtische Mitarbeitende mit internationaler 
Geschichte 
In Anlehnung an die bestehenden und vom Personalamt in Kooperation mit dem Amt für 
Gleichstellung praktizierten Mentoring Programme für Frauen, sollen Mentoring Programme 
für Mitarbeitende mit internationaler Familiengeschichte aufgelegt werden. 
Denkbar ist es für bestimmte Laufbahngruppen Mentoringprogramme für je 10 Mentor*innen 
(Führungskräfte mit internationaler Geschichte bzw. entsprechend sensibilisierte Führungs-

kräfte) und 10 Mentees einzurichten, die nach entsprechenden Einführungsworkshops zum 
Rollenverständnis und der Zielklärung, für einen Zeitraum von 18 Monaten alle 4-6 Wochen 
gemeinsame Tandemgespräche zum Austausch verbindlich vereinbaren. 
Zu 7. Denkmal Keupstraße – Erstellung von Filmen zu den unmittelbar vom An-schlag be-
troffenen Menschen in der Keupstraße 
 Ratsbeschluss 9.11.21 „Der Rat beschließt für die Errichtung des Denkmals 60.000 Euro 
und ab 2023 unbefristet jährlich 15.000 Euro für die Entwicklung von Filmen und Materia-
lien für neue Apps, um den modernen und nachhaltigen Charakter des Denkmals zu ge-
währleisten.“  
(Insbesondere für die Produktion der App, aber auch für kleinere Veranstaltungsformen 
sollen jährlich 15.000 Euro zur Verfügung stehen. Zuständig innerhalb der Stadtverwal-
tung sind das NSDokumentationszentrum und das Amt für Integration und Vielfalt.) 
 IR Beschluss Antirassismusmittel am 8.2.22 Pilotproduktion Filminterviews Erinnerungs-
ort Keupstraße: „Die Perspektive der Direktbetroffenen des Nagelbombenanschlages am 
09.06.2004. 3 Interviews mit Zeitzeug*innen und Überlebenden“ und Präsentation zum 
Jahrestag 09.06.2022.  
Zwischenzeitlich ist viel Zeit seit dem Anschlag bzw. der Enttarnung des NSU vergangen 
und es besteht eine hohe Dringlichkeit dem Vertrauen der Betroffenen und Direktbe-
troffenen zu entsprechen und konkrete Schritte hinsichtlich einer ersten Umsetzung des 
Denkmals zu demonstrieren. Zu diesem Zweck sollen deren Stimmen und Perspektiven 
filmisch archiviert und sprachlich übersetzt werden, um sie als wesentliche und zentrale 
Elemente des Gedenkortes zu verhandeln“. 
 
Zu 8. Unterstützung des HOR (House of Resources) Köln ab 2024 
Seit Januar 2021 wird das House of Resources in Köln als eines von bundesweit 20 Häusern 
vom BAMF mit ca. 150.000 €/Jahr bis Ende 2023 gefördert. Das HOR ist (Noch) kein eigent-
liches Haus und wird getragen von Migrafrica, InHaus, Coach e.V. und Jama Nyeta.  
Hinweis: Es ist nicht unwahrscheinlich aber keinesfalls sicher, dass anschließend eine weite-
re 2-jährige Förderung durch das BAMF erfolgt. Ggfls sind dann Gelder zur Sicherung des 
Projektes vorzusehen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Ahmet Edis, Malik Karaman, John Akude

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Integrationsrat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1635/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
13.09.2022
Erstellt
12.09.2022 19:26