3136/2017
Zebrastreifen Chorbuschstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
2015 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3136/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 Zebrastreifen Chorbuschstraße hier: Gemeinsamer Antrag der CDU Fraktion und SPD Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 07.09.2017, TOP 8.3.1 Geänderter Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Chorbuschstraße in der Höhe Hausnummer 30 (Bushaltestelle/Querungshilfe) ein Zebrastreifen und eine durchgezogene Markierung eingerichtet werden kann bzw. wie an dieser Örtlichkeit eine Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Anordnung von Fußgängerüberwegen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Prüfung hat folgendes ergeben: Hinter der Kreuzung Chorbuschstraße/Weilerstraße/Auweilerstraße/Am Baggerfeld wurde auf der Chorbuschstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Alle Verkehrsteilnehmer sind angehalten, mit mäßiger Geschwindigkeit an Fußgängerüberwege her- anzufahren. Auf der Chorbuschstraße darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden, daher wird die zusätzliche Anlage eines Fußgängerüberweges für nicht erforderlich angesehen. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO sollen Fußgängerüberwege in der Regel nur ange- legt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Auf der Chorbuschstraße in Höhe Haus Nr. 30 befindet sich unmittelbar vor der Bushaltestelle bereits eine Verkehrsinsel. Die Verkehrsinsel in der Nähe der Bushaltestelle verhindert, dass der nachfol- gende Verkehr den haltenden Bus überholt. Somit ist eine sichere Fußgängerquerung gewährleistet. Die Verwaltung hält daher die Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges für nicht erforder- lich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Chorbuschstraße
- Am Baggerfeld
- Auweilerstraße
- Weilerstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3136/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.10.2017
- Erstellt
- 10.10.2017 14:35