2209/2020
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung Hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
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Anlage 2 BV 8 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 8 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
Anlage 3 BV 8 Zusammenfassung
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Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Lützerathstr. von Rösrather Str. bis Gröppersgasse H 1 x neu: Lützerathstr. von Rösrather Str. bis Gröppersgasse H 1 x von Gröppersgasse ungerade Hausnummernseite bis Privatstr. zu Hausnr. 185-189 H 1 x 1 Widmung, Teilstück gewidmet von Gröppersgasse gerade Hausnummernseite bis Seitenfront Wichtelerbruch 10 H 1 x 1 Widmung, Teilstück gewidmet Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 2209/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung Hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entspre- chend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort- schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Anlage 1 BV 8 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 8
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Lützerathstraße
- Rösrather Straße
- Gröppersgasse
- Wichtelerbruch 10h
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2209/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.07.2020
- Erstellt
- 20.07.2020 10:25