AN/1488/2019
Aussetzen aller weiteren planerischen und baulichen Tätigkeiten auf dem ehemaligen Deponiegelände Simonskaul
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Ergänzung zum Antrag Altlasten Simonskaul - zu 8.2.1
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Auf diesem Bild ist gut zu erkennen, dass auch die neue Trasse der KVB zu den Wartungshallen über die Altlasten geführt werden soll.
2. Ergänzung zum Antrag Altlasten Simonskaul 2
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Dieser Ahorn ist 20!!!! Jahre alt und kommt bei dem „Hausmüll“ im Untergrund nicht über eine Höhe von 2,50m. Alle Versuche auf diesem Teil des Geländes Baumpflanzungen vorzunehmen scheiterten. Hier will man eine Parkanlage und Ausgleichsfläche schaffen.
Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 30.10.2019 AN/1488/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 Aussetzen aller weiteren planerischen und baulichen Tätigkeiten auf dem ehemaligen Deponiegelände Simonskaul - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die BV5 Nippes bittet den Rat der Stadt Köln, den Stadtentwicklungsausschuss und die Verwaltung, jegliche weitere planerische und bauliche Tätigkeit auf dem ehemaligen Deponiegelände Simonskaul zu unterlassen und zu unterbinden, bis gewährleistet ist, dass sämtliche Gefahrstoffe im Untergrund beseitigt wurden. Begründung: Nachdem wir mehrfach Anfragen zu den ehemaligen Deponieinhalten gestellt haben und uns die Verwaltung immer wieder verdeutlichen will, dass Rückstände und Ausgasungen nur in geringer, unbedenklicher Konzentration vorhanden seien, da es sich ja um lediglich eine Hausmülldeponie handeln würde (für das Kölner Stadtgebiet übliche siedlungsbedingte Auffüllungen), haben wir von Zeitzeugen erfahren, dass der Umfang der ehemaligen Deponie wesentlich umfangreicher ist als bisher kartografiert, und dass hier vor Allem chemische Stoffe entsorgt wurden. Es war Gang und Gäbe, dass die Gruben von Ford und der Glanzstoff befüllt wurden. Sie wurden von Seiten der Stadt Köln zu Deponiezwecken verpachtet. Ein Zeitzeuge bekundet sogar, dass mit aufrecht - 2 - gestellten Autowracks als Stützwände die Randbefestigung der Deponien gebaut wurden. Weiter wurde bekundet, dass Tankzüge der Glanzstoff hier regelmäßig „braune Flüssigkeiten“ abgelassen haben. Ford hat seine Abfälle hier sogar verbrannt. Nachdem Ford eine eigene Verbrennungsanlage hatte, wurden angeblich die Reste aus der Verbrennungsanlage in diese Gruben verbracht. Es gab sogar extra Zufahrten für die LKW von der Neusser Straße und der Simonskaul. Es gibt Unterlagen bei der Stadt Köln, die exakt bezeichnen, wer, wann, wo, wie lange ein Gelände gepachtet oder selbst besessen hat und wie dieses Gelände genutzt wurde. Daher gehen wir auch davon aus, dass es der Fachverwaltung möglich sein muss, unsere Nachforschungen zu bestätigen. Unsere Anfragen werden allerdings immer nur nach einem Kenntnisstand beantwortet, der die frühere Nutzung der Deponien vollkommen negiert. Im Grunde muss der Fachverwaltung bekannt sein, dass hier Gefahrstoffe anstatt Hausmüll gelagert wurden, und dass die Deponien auch flächenmäßig einen wesentlich größeren Umfang haben, als es die Verwaltung beschreibt. Im Gelände östlich der Deponie 50503 bis hin zur Neusser Straße wurden, laut Zeitzeugenaussagen, von den chemischen Reinigungen des Stadtbezirks giftige Lösungsmittelreste (PER) entsorgt. Vergleiche mit anderen Deponiestandorten lassen uns fast vermuten, dass es wohl damals so üblich war, ein Gelände mit Schadstoffen im Untergrund zum geschützten Landschaftsteil zu erklären, um so eine Bautätigkeit zu verhindern und gleichzeitig das kostspielige Auskoffern zu ersparen, denn die Gelände waren zumeist im Besitz der Stadt Köln und wurden verpachtet. Es kann nicht sein, dass man heute aufgrund von Mangel an Liegenschaften nicht mehr wissen will, was damals geschah und nun ohne entsprechende sichernde Maßnahmen bauen will. Es reicht nicht, dass ein Investor lediglich in der Tiefe seines Bauvorhabens auskoffert, sondern es müssen sämtliche Schadstoffe geborgen werden, um Schäden an Mensch, Gebäuden und Natur zu vermeiden. Im Falle der Simonskaul haben wir es nicht nur mit der Überbauung von Schadstoffdeponien zu tun. In den geplanten Grün- und Erholungsanlagen gibt es beispielsweise starke Methanausgasungen, die bereits zu Explosionen führten. In diesem Bereich will der Investor nach unserem Kenntnisstand nichts unternehmen. Es soll lediglich ein Verbot für offenes Feuer und Grillen erhoben werden. Durch dieses Gebiet mit Ausgasungen soll ebenfalls die Trasse der KVB zu den neuen Wartungshallen führen. Hier ist das Gelände, an Stellen wo wir von ehemalige Deponien wissen abgesackt. Solange diese ehemaligen Deponien nicht ausgekoffert wurden, halten wir auch das für ein nicht zu vertretendes Risiko. gez. Baumann gez. Steinbach - 3 - Schriftstück aus 1963, aus dem zu ersehen ist, dass es eine Auflistung über die diversen Kiesgruben gab. (Wenn man z.B. an Ford oder Glanzstoff verpachtet hat, ist wohl kaum anzunehmen, das dort eine Hausmülldeponie entstand . . . ) - 4 - Teil einer Niederschrift im Stadthaus vom 27.10.1970 Man beachte den Punkt 1.3.1 - 5 - Luftbild aus 1959 in das nach den Beschreibungen eines Zeitzeugen die Lage der einzelnen Deponien und wer dort verfüllte eingezeichnet ist. Nach dieser Aussage war das Gebiet östlich der der Altlast 50503 ebenfalls eine Müllkippe. In dem angeblich von Schadstoff unberührten Gebiet unter der geplanten Bebauung befand sich die Kiesgrube 507. - 6 - Auf dem Gelände hatten die Fordwerke offensichtlich ihre Abfälle auch verbrannt, bis sie eine eigene Verbrennungsanlage im Einsatz hatten. - 7 - Beschwerdebrief eines betroffenen Anwohners - 8 - Teil eines Schreibens, in dem die Ford Werke aufgefordert werden, ihre Deponie zu sichern. In diesem Schreiben wird hingewiesen, dass Deponien, die näher als 20 m zum öffentlichen Raum, Straßen und Plätzen sind, entsprechend gesichert werden müssen. Da die Simonskaul hier als gesichert gilt, wie nahe war die Deponie zur Neusser Straße?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1488/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 11.11.2019
- Erstellt
- 30.10.2019 14:45