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AN/1488/2019

Aussetzen aller weiteren planerischen und baulichen Tätigkeiten auf dem ehemaligen Deponiegelände Simonskaul

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 11.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.11.2019, TOP 8.2.1

Ergänzung zum Antrag Altlasten Simonskaul - zu 8.2.1

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2. Ergänzung zum Antrag Altlasten Simonskaul 2

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Ergänzung zum Antrag Altlasten Simonskaul - zu 8.2.1

133 Zeichen

Auf diesem Bild ist gut zu erkennen, dass auch die neue Trasse der KVB zu den Wartungshallen 
über die Altlasten geführt werden soll.

2. Ergänzung zum Antrag Altlasten Simonskaul 2

256 Zeichen

Dieser Ahorn ist 20!!!! Jahre alt und kommt bei dem „Hausmüll“ im Untergrund nicht über eine 
Höhe von 2,50m. Alle Versuche auf  diesem Teil des Geländes Baumpflanzungen vorzunehmen 
scheiterten. Hier will man eine Parkanlage und Ausgleichsfläche schaffen.

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

5691 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 30.10.2019 
AN/1488/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 
 
Aussetzen aller weiteren planerischen und baulichen Tätigkeiten auf dem ehemaligen 
Deponiegelände Simonskaul 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die BV5 Nippes bittet den Rat der Stadt Köln, den Stadtentwicklungsausschuss und die 
Verwaltung, jegliche weitere planerische und bauliche Tätigkeit auf dem ehemaligen 
Deponiegelände Simonskaul zu unterlassen und zu unterbinden, bis gewährleistet ist, dass 
sämtliche Gefahrstoffe im Untergrund beseitigt wurden. 
 
 
Begründung: 
 
Nachdem wir mehrfach Anfragen zu den ehemaligen Deponieinhalten gestellt haben und uns die 
Verwaltung immer wieder verdeutlichen will, dass Rückstände und Ausgasungen nur in geringer, 
unbedenklicher Konzentration vorhanden seien, da es sich ja um lediglich eine Hausmülldeponie 
handeln würde (für das Kölner Stadtgebiet übliche siedlungsbedingte Auffüllungen), haben wir von 
Zeitzeugen erfahren, dass der Umfang der ehemaligen Deponie wesentlich umfangreicher ist als 
bisher kartografiert, und dass hier vor Allem chemische Stoffe entsorgt wurden. Es war Gang und 
Gäbe, dass die Gruben von Ford und der Glanzstoff befüllt wurden. Sie wurden von Seiten der 
Stadt Köln zu Deponiezwecken verpachtet. Ein Zeitzeuge bekundet sogar, dass mit aufrecht

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gestellten Autowracks als Stützwände die Randbefestigung der Deponien gebaut wurden. Weiter 
wurde bekundet, dass Tankzüge der Glanzstoff hier regelmäßig „braune Flüssigkeiten“ abgelassen 
haben. Ford hat seine Abfälle hier sogar verbrannt. Nachdem Ford eine eigene 
Verbrennungsanlage hatte, wurden angeblich die Reste aus der Verbrennungsanlage in diese 
Gruben verbracht. Es gab sogar extra Zufahrten für die LKW von der Neusser Straße und der 
Simonskaul. Es gibt Unterlagen bei der Stadt Köln, die exakt bezeichnen, wer, wann, wo, wie 
lange ein Gelände gepachtet oder selbst besessen hat und wie dieses Gelände genutzt wurde. 
Daher gehen wir auch davon aus, dass es der Fachverwaltung möglich sein muss, unsere 
Nachforschungen zu bestätigen. Unsere Anfragen werden allerdings immer nur nach einem 
Kenntnisstand beantwortet, der die frühere Nutzung der Deponien vollkommen negiert. Im Grunde 
muss der Fachverwaltung bekannt sein, dass hier Gefahrstoffe anstatt Hausmüll gelagert wurden, 
und dass die Deponien auch flächenmäßig einen wesentlich größeren Umfang haben, als es die 
Verwaltung beschreibt. Im Gelände östlich der Deponie 50503 bis hin zur Neusser Straße wurden, 
laut Zeitzeugenaussagen, von den chemischen Reinigungen des Stadtbezirks giftige 
Lösungsmittelreste (PER) entsorgt.  
Vergleiche mit anderen Deponiestandorten lassen uns fast vermuten, dass es wohl damals so 
üblich war, ein Gelände mit Schadstoffen im Untergrund zum geschützten Landschaftsteil zu 
erklären, um so eine Bautätigkeit zu verhindern und gleichzeitig das kostspielige Auskoffern zu 
ersparen, denn die Gelände waren zumeist im Besitz der Stadt Köln und wurden verpachtet. Es 
kann nicht sein, dass man heute aufgrund von Mangel an Liegenschaften nicht mehr wissen will, 
was damals geschah und nun ohne entsprechende sichernde Maßnahmen bauen will. Es reicht 
nicht, dass ein Investor lediglich in der Tiefe seines Bauvorhabens auskoffert, sondern es müssen 
sämtliche Schadstoffe geborgen werden, um Schäden an Mensch, Gebäuden und Natur zu 
vermeiden. Im Falle der Simonskaul haben wir es nicht nur mit der Überbauung von 
Schadstoffdeponien zu tun. In den geplanten Grün- und Erholungsanlagen gibt es beispielsweise 
starke Methanausgasungen, die bereits zu Explosionen führten. In diesem Bereich will der Investor 
nach unserem Kenntnisstand nichts unternehmen. Es soll lediglich ein Verbot für offenes Feuer 
und Grillen erhoben werden. Durch dieses Gebiet mit Ausgasungen soll ebenfalls die Trasse der 
KVB zu den neuen Wartungshallen führen. Hier ist das Gelände, an Stellen wo wir von ehemalige 
Deponien wissen abgesackt. Solange diese ehemaligen Deponien nicht ausgekoffert wurden, 
halten wir auch das für ein nicht zu vertretendes Risiko. 
 
 
 
 
 
 
gez. Baumann                                                                                                 gez. Steinbach

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Schriftstück aus 1963, aus dem zu ersehen ist, dass es eine Auflistung über die diversen Kiesgruben gab. 
(Wenn man z.B. an Ford oder Glanzstoff verpachtet hat, ist wohl kaum anzunehmen, das dort eine 
Hausmülldeponie entstand . . . )

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Teil einer Niederschrift im Stadthaus vom 27.10.1970  
Man beachte den Punkt 1.3.1

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Luftbild aus 1959 in das nach den Beschreibungen eines Zeitzeugen die Lage der einzelnen Deponien 
und wer dort verfüllte eingezeichnet ist. Nach dieser Aussage war das Gebiet östlich der  der Altlast 
50503 ebenfalls eine Müllkippe. In dem angeblich von Schadstoff unberührten Gebiet unter der 
geplanten Bebauung befand sich die Kiesgrube 507.

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Auf dem Gelände hatten die Fordwerke offensichtlich ihre Abfälle auch verbrannt, bis sie eine eigene 
Verbrennungsanlage im Einsatz hatten.

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Beschwerdebrief eines betroffenen Anwohners

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Teil eines Schreibens, in dem die Ford Werke aufgefordert werden, ihre Deponie zu sichern. In diesem 
Schreiben wird hingewiesen, dass Deponien, die näher als 20 m zum öffentlichen Raum, Straßen und 
Plätzen sind, entsprechend gesichert werden müssen. Da die Simonskaul hier als gesichert gilt, wie nahe 
war die Deponie zur Neusser Straße?

Beratungsverlauf (1)

14.11.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1488/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
11.11.2019
Erstellt
30.10.2019 14:45