Mandari Insight

AN/0274/2024

Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung von „Schulstraßen“ im Bezirk Porz"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.02.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 14.03.2024, TOP 8.1

Antrag CDU und Grüne - Schulstraßen

· application/pdf

Ansehen

Antrag CDU und Grüne - Schulstraßen

2011 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
Gleichlautend 
Frau Bezirksbürgermeisterin   
Sabine Stiller   
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 21.02.2024   
 
 
Antrag  zur Sitzung der BV Porz am  14.03.2024 
hier:      Einrichtung von „Schulstraßen“ im Bezirk Porz   
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:  
 
Beschlussentwurf: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltun g der Stadt Köln, bei den Schulleitungen der 15 
Grundschulen im Bezirk Porz bis Mai 2024 zu eruiere n, ob und inwieweit die Schulen Maßnahmen zur 
Einrichtung von Schulstraßen vor ihrer Schule ergri ffen haben wollen. Bis zu den Sommerferien ist da- 
rauf basierend seitens der Verwaltung zu überprüfen  und darzulegen, ob und in welcher Weise Schul- 
straßen umgesetzt werden können und sollten. 
 
In einigen Fällen wird u.U. die konsequente ordnung sbehördliche Ahndung bereits bestehender, aber 
missachteter absoluter Halteverbote mehr Wirkung zeigen. Diese Fälle sind gesondert aufzuzeigen. 
 
 
Begründung:  
Die Kommunen können gem. Erlass des Verkehrsministeriums NRV vom 26. Januar 2024 eigenständig 
Schulstraßen einrichten und die Durchfahrt von KFZ für bestimmte Zeiten sperren, ohne vorher konkre- 
te Gefahrenlagen nachweisen zu müssen. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind ebenso wie Haupt- 
erschließungsstraßen in Wohngebieten hiervon ausgenommen. Erfahrungen von bereits vier eingerich- 
teten Schulstraßen als Pilotprojekte in Köln werden  positiv beurteilt. Die Einbeziehung der Schulen 
selbst im Vorfeld einer Entscheidung ist für die Ei nschätzung der Sachlage vor Ort und die Akzeptanz 
von höchster Bedeutung.  
 
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
Stefan Götz Dieter Redlin    
CDU Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender  Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0274/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.02.2024
Erstellt
22.02.2024 14:04