mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung von „Schulstraßen“ im Bezirk Porz"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0274/2024 vom 22.02.2024

Stand: Am 14.03.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag CDU und Grüne - Schulstraßen

    PDF

    Herunterladen: Antrag CDU und Grüne - Schulstraßen

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    in der Bezirksvertretung Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 21.02.2024 Antrag zur Sitzung der BV Porz am 14.03.2024 hier: Einrichtung von „Schulstraßen“ im Bezirk Porz Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltun g der Stadt Köln, bei den Schulleitungen der 15 Grundschulen im Bezirk Porz bis Mai 2024 zu eruiere n, ob und inwieweit die Schulen Maßnahmen zur Einrichtung von Schulstraßen vor ihrer Schule ergri ffen haben wollen. Bis zu den Sommerferien ist da- rauf basierend seitens der Verwaltung zu überprüfen und darzulegen, ob und in welcher Weise Schul- straßen umgesetzt werden können und sollten. In einigen Fällen wird u.U. die konsequente ordnung sbehördliche Ahndung bereits bestehender, aber missachteter absoluter Halteverbote mehr Wirkung zeigen. Diese Fälle sind gesondert aufzuzeigen. Begründung: Die Kommunen können gem. Erlass des Verkehrsministeriums NRV vom 26. Januar 2024 eigenständig Schulstraßen einrichten und die Durchfahrt von KFZ für bestimmte Zeiten sperren, ohne vorher konkre- te Gefahrenlagen nachweisen zu müssen. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind ebenso wie Haupt- erschließungsstraßen in Wohngebieten hiervon ausgenommen. Erfahrungen von bereits vier eingerich- teten Schulstraßen als Pilotprojekte in Köln werden positiv beurteilt. Die Einbeziehung der Schulen selbst im Vorfeld einer Entscheidung ist für die Ei nschätzung der Sachlage vor Ort und die Akzeptanz von höchster Bedeutung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz