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4042/2018

Ausbauplanung der Schulsozialarbeit

Beschlussvorlage Ausschuss 16.01.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.02.2019, TOP 10.25

Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll

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Ansehen

Anlage 4, Auszug Jugendhilfeausschuss vom 05.02.2019

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Ansehen

Anlage 0 Begründung zur Dringlichkeit

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Vorabauszug TOP 4.10 ASW 28.01.2019

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Ansehen

Anlage 1 Schulsozialindex

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Ansehen

Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll

3484 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Frau Ullmann 
Telefon:  (0221) 221-21465 
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  ramona.ullmann@stadt-koeln.de 
Datum: 30.01.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule 
und Weiterbildung vom 28.01.2019 
öffentlich 
4.10 Ausbauplanung der Schulsozialarbeit 
4042/2018 
 
 
 
Beschluss: 
 
1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Haushaltssa tzung der Stadt Köln für 
das Haushaltsjahr 2019 vom 08.11.2018 nehmen die Ausschüsse das Kon- 
zept zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter Einbezug des Schulso- 
zialindexes zur Kenntnis.  
Die Ausschüsse beschließen vor diesem Hintergrund die Schulsozialarbeit 
durch 15 zusätzliche Stellen ab dem Haushaltsjahr 2019 auszuweiten. Die 
Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit an Grundschulen werden ge- 
mäß dem Beschluss (JHA/0038/2018) angepasst. Die Stellen setzen sich aus 
5 städtischen Stellen an weiterführenden Schulen und 10 Stellen an Grund- 
schulen in freier Trägerschaft zusammen. Die Schulsozialarbeit an Grund- 
schulen soll weiterhin von erfahrenen Trägern der freien Wohlfahrtspflege ein- 
gesetzt werden.  
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 1. 095.500 (konsumtiver An- 
teil: 1.073.000 €, investiver Anteil: 22.500 €) für 2019 bzw. rd. 1.020.500 € für 
2020ff. erfolgt aus im TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit veranschlagten Mit- 
teln. Vor diesem Hintergrund beschließen die Fachausschüsse und der Fi- 
nanzausschuss für 2019 die Freigabe der für diesen Zweck im Teilplan 0604 
Kinder – und Jugendarbeit veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 
1.050.000€ p.a.

Änderungsantrag 
 
Herr Dr. Schlieben beantragt für die CDU-Fraktion aus den ersten beiden Sätzen des 
ersten Beschlusspunktes den Passus „nehmen die Ausschüsse das Konzept zum 
weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter Einbezug des Schulsozialindexes zur 
Kenntnis“ zu streichen und nur die Ausweitung der Schulsozialarbeit durch weitere 
15 Stellen zu beschließen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Gegen die Stimmen der SPD- Fraktion und der Fraktion Die Linke mit den Stimmen 
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion zu- 
gestimmt. 
 
 
Danach lässt der Ausschussvorsitzende über die so geänderte Beschlussvorlage 
insgesamt abstimmen. 
 
Beschluss: 
 
1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Haushaltssa tzung der Stadt Köln für 
das Haushaltsjahr 2019 vom 08.11.2018 beschließen die Ausschüsse die 
Schulsozialarbeit durch 15 zusätzliche Stellen ab dem Haushaltsjahr 2019 
auszuweiten. Die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit an Grund- 
schulen werden gemäß dem Beschluss (JHA/0038/2018) angepasst. Die Stel- 
len setzen sich aus 5 städtischen Stellen an weiterführenden Schulen und 10 
Stellen an Grundschulen in freier Trägerschaft zusammen. Die Schulsozialar- 
beit an Grundschulen soll weiterhin von erfahrenen Trägern der freien Wohl- 
fahrtspflege eingesetzt werden.  
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 1. 095.500 (konsumtiver An- 
teil: 1.073.000 €, investiver Anteil: 22.500 €) für 2019 bzw. rd. 1.020.500 € für 
2020ff. erfolgt aus im TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit veranschlagten Mit- 
teln. Vor diesem Hintergrund beschließen die Fachausschüsse und der Fi- 
nanzausschuss für 2019 die Freigabe der für diesen Zweck im Teilplan 0604 
Kinder – und Jugendarbeit veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 
1.050.000€ p.a.  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4, Auszug Jugendhilfeausschuss vom 05.02.2019

6267 Zeichen

Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Voous 
Telefon:  (0221) 221 24954  
Fax       :  (0221) 221 2850 
E-Mail:  jugendhilfeausschuss@stadt-koeln.de 
Datum: 06.02.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 05.02.2019 
öffentlich 
2.3.2 Ausbauplanung der Schulsozialarbeit 
4042/2018 
Änderungsantrag zu TOP 2.3.2 – Ausbauplanung der Schulsozialarbeit 
AN/0182/2019 
 
Herr Bürgermeister Dr. Heinen stellt die Inhalte des Änderungsantrags punktweise 
zur Abstimmung. 
 
Geänderter Teilbeschluss zu Punkt 1 (Änderungen kursiv markiert): 
 
1. Die Ausschüsse beschließen vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 vom 08.11.2018 
die Schulsozialarbeit durch 15 zusätzliche Stellen ab dem Haushaltsjahr 2019 
auszuweiten. Die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit an Grund-
schulen werden gemäß dem Beschluss (JHA/0038/2018) angepasst. Die Stel-
len setzen sich aus 5 städtischen Stellen an weiterführenden Schulen und 10 
Stellen an Grundschulen in freier Trägerschaft zusammen. Die Schulsozialar-
beit an Grundschulen soll weiterhin von erfahrenen Trägern der freien Wohl-
fahrtspflege plus JugZ gGmbH eingesetzt werden  
 
 
Abstimmungsergebnis:  
 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband 
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), 
Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisver-
band Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

 keine Gegenstimmen 
 keine Enthaltungen 
Einstimmig zugestimmt.  
 
 
Teilbeschluss zu Punkt 2: 
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 1.095.500 (konsumtiver An-
teil: 1.073.000 €, investiver Anteil: 22.500 €) für 2019 bzw. rd. 1.020.500 € für 
2020ff. erfolgt aus im TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit veranschlagten Mit-
teln. Vor diesem Hintergrund beschließen die Fachausschüsse und der Fi-
nanzausschuss für 2019 die Freigabe der für diesen Zweck im Teilplan 0604 
Kinder – und Jugendarbeit veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 
1.050.000€ p.a. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband 
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), 
Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisver-
band Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)  
 keine Gegenstimmen 
 keine Enthaltungen 
Einstimmig zugestimmt.  
 
 
Teilbeschluss zu Punkt 3:  
 
3. Das vorgelegte Konzept zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter 
Einbezug des Schulsozialindexes wird dahingehend geändert, dass unter lit. 
D) die Verortung des Fachbereichs Schulsozialarbeit beim Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie erfolgen soll.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 8 Zustimmungen: CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), 
Fraktion Die Linke. (1),  BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln 
e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1),  
 6 Gegenstimmen: SPD-Fraktion (3), FDP-Fraktion (1), SJD - Die Falken 
Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)  
 1 Enthaltung: AWO Kreisverband Köln e.V. (1) 
Mehrheitlich zugestimmt.

Teilbeschluss zu Punkt 4: 
 
4. Lit. B (Einsatz von Trägern der freien Wohlfahrtspflege): 
Der erste Spiegelstrich wird gestrichen, das bisherige Interessensbekun-
dungsverfahren wird beibehalten. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband 
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), 
Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisver-
band Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)  
 keine Gegenstimmen 
 keine Enthaltungen 
Einstimmig zugestimmt.  
 
 
Anschließend stellt Herr Bürgermeister Dr. Heinen die Verwaltungsvorlage unter Be-
rücksichtigung des zuvor beschlossenen Änderungsantrags zur Abstimmung. 
 
Beschluss: 
 
1.   Die Ausschüsse beschließen vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 vom 08.11.2018 
die Schulsozialarbeit durch 15 zusätzliche Stellen ab dem Haushaltsjahr 
2019 auszuweiten. Die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit an 
Grundschulen werden gemäß dem Beschluss (JHA/0038/2018) angepasst. 
Die Stellen setzen sich aus 5 städtischen Stellen an weiterführenden Schulen 
und 10 Stellen an Grundschulen in freier Trägerschaft zusammen. Die 
Schulsozialarbeit an Grundschulen soll weiterhin von erfahrenen Trägern der 
freien Wohlfahrtspflege plus JugZ gGmbH eingesetzt werden 
 
2.   Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 1.095.500 (konsumtiver An-
teil: 1.073.000 €, investiver Anteil: 22.500 €) für 2019 bzw. rd. 1.020.500 € für 
2020ff. erfolgt aus im TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit veranschlagten Mit-
teln. Vor diesem Hintergrund beschließen die Fachausschüsse und der Fi-
nanzausschuss für 2019 die Freigabe der für diesen Zweck im Teilplan 0604 
Kinder – und Jugendarbeit veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 
1.050.000€ p.a. 
 
3.   Das vorgelegte Konzept zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter 
Einbezug des Schulsozialindexes wird dahingehend geändert, dass unter lit. 
D) die Verortung des Fachbereichs Schulsozialarbeit beim Amt für Kinder, 
Jugend und Familie erfolgen soll.  
 
4.   Lit. B (Einsatz von Trägern der freien Wohlfahrtspflege): 
Der erste Spiegelstrich wird gestrichen, das bisherige Interessensbekun-
dungsverfahren wird beibehalten.

Abstimmungsergebnis:  
 11 Zustimmungen: CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), 
Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese 
Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe 
Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadt-
sportbund Köln e. V. (1)  
 keine Gegenstimmen 
 4 Enthaltungen: SPD-Fraktion (3), FDP-Fraktion (1) 
Mehrheitlich zugestimmt.

Anlage 0 Begründung zur Dringlichkeit

459 Zeichen

Anlage 0 – Begründung zur Dringlichkeit  
 
Die letzten Abstimmungen für die Erstellung der Vorlage konnten erst in den letzten Tagen 
erfolgen.  
 
Die Beschlussfassung in den Gremien „Jugendhilfeausschuss“ und „Finanzausschuss“ am 
05.02.2019 und am 11.02.2019 ist erforderlich, da die Finanzierung der zuzusetzenden 
Stellen bereits im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt sind. Der dringende Bedarf an den 
ausgewählten Schulen sollte zeitnah bedient werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

13724 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 4042/2018 
Freigabedatum 
16.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausbauplanung der Schulsozialarbeit 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushalts-
jahr 2019 vom 08.11.2018 nehmen die Ausschüsse das Konzept zum weiteren Ausbau der 
Schulsozialarbeit unter Einbezug des Schulsozialindexes zur Kenntnis. 
Die Ausschüsse beschließen vor diesem Hintergrund die Schulsozialarbeit durch 15 zusätzli-
che Stellen ab dem Haushaltsjahr 2019 auszuweiten. Die Rahmenbedingungen für die 
Schulsozialarbeit an Grundschulen werden gemäß dem Beschluss (JHA/0038/2018) ange-
passt. Die Stellen setzen sich aus 5 städtischen Stellen an weiterführenden Schulen und 10 
Stellen an Grundschulen in freier Trägerschaft zusammen. Die Schulsozialarbeit an Grund-
schulen soll weiterhin von erfahrenen Trägern der freien Wohlfahrtspflege eingesetzt werden. 
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 1.095.500 (konsumtiver Anteil: 1.073.000 €, 
investiver Anteil: 22.500 €) für 2019 bzw. rd. 1.020.500 € für 2020ff. erfolgt aus im TP 0604 
Kinder- und Jugendarbeit veranschlagten Mitteln. Vor diesem Hintergrund beschließen die 
Fachausschüsse und der Finanzausschuss für 2019 die Freigabe der für diesen Zweck im 
Teilplan 0604 Kinder – und Jugendarbeit veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 
1.050.000€ p.a.  
 
 
 
Alternative: 
Eine Alternative ist nicht gegeben, da der Rat der Stadt Köln die Zusetzung von 15 Schulsozialarbei-
terstellen im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung bereits beschlossen hat. Der Aus-
bau der Schulsozialarbeit ist aus inhaltlichen, sozial- und familienpolitischen Gründen unverzichtbar.  
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.01.2019 
Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen      € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer 01.01.2019  
 
 
Begründung: 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.09.2018 den Dringlichkeitsantrag zur Stär-
kung der Schulsozialarbeit (AN/1320/2018) ungeändert beschlossen und die Verwaltung beauftragt: 
 
 
1.) die Schulsozialarbeit weiter auszubauen. Hierzu soll kurzfristig –spätestens zum Schuljahr 
2019/2020– ein Konzept zur kurz- bis mittelfristigen Ausbauplanung unter Berücksichtigung 
der besonderen sozialen Lagen der jeweiligen Schulen erstellt werden. Zum anderen muss 
auch die inhaltliche Ausgestaltung der Schulsozialarbeit weiter fortgeschrieben werden. Vor 
dem Hintergrund der zurzeit noch nicht abschließend geklärten Finanzierung ist die Ausbau-
planung erst einmal mit einem Stufenmodell vorzunehmen.  
 
2.) im Haushalt 2019 im Vorgriff auf die konzeptionelle Umsetzung des Ausbaus der Schulsozial-
arbeit die Mittel für 15 Stellen einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. 
 
3.) die Klärung der Finanzierung der Schulsozialarbeit beim Land zu forcieren.  
 
4.) bis zu Klärung der verwaltungsinternen Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit auch jeweils 
den Ausschuss für Schule und Weiterbildung in die Beratungsfolge mit aufzunehmen. 
 
Im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2019 vom 
08.11.2018 (3368/2018) hat der Rat der Stadt Köln hierfür im konsumtiven Bereich eine Mittelzuset-
zung in Höhe von 1.050.000 zur Einrichtung von 15 Stellen Schulsozialarbeit beschlossen. Zur Frei-
gabe ist eine Beschlussfassung durch den Fach- und Finanzausschuss erforderlich. 
 
A) Konzeptionierung des Ausbaus unter Einbezug des Schulsozialindexes 
Der Stellenausbau erfolgt, wie seit 2012, unter Einbeziehung des Schulsozialindexes. Dieser 
berücksichtigt:

3 
 die Schüler und Schülerinnen, deren Familien sich im SGB II-Bezug befinden  
 
 die Schüleranzahl an einer Schule 
 
 die Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die andere staatliche Transferleistungen, wie 
z. B. BAföG, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz u. a. beziehen, woraus sich 
ein erhöhter Beratungsbedarf ableitet 
 
 
 
B)  Einsatz von Trägern der freien Wohlfahrtspflege 
Die Schulsozialarbeit an Grundschulen soll weiterhin von erfahrenen Trägern der freien Wohl-
fahrtspflege eingesetzt werden. 
 Hierzu soll es ab dem Schuljahr 2019/2020 drei Ausschreibungen geben, in denen jeweils 3 
oder 4 Schulen regional zusammengefasst sind, auf die sich bewährte Träger der Sozialarbeit 
bewerben können. Damit wird durch die Nähe im Sozialraum die Einbindung der Fachkräfte in 
eine stabile Teamstruktur begünstigt. 
 Die Fachdienststelle des Amtes für Schulentwicklung erstellt einen transparenten Bedin-
gungskatalog für die Beauftragung durch die Kommune. 
 Die ausgewählten Träger werden den Grundschulen als verantwortliche Organisation zur 
Durchführung der Schulsozialarbeit vorgeschlagen, die Zustimmung erfolgt durch den Be-
schluss der Schulkonferenz.  
 Die im Ratsbeschluss von 2008 favorisierte Koppelung von Grundschulsozialarbeit und Ganz-
tag soll als Kriterium nicht mehr maßgeblich sein. 
 Die Träger stimmen die Auswahlverfahren für das einzustellende Personal mit den jeweiligen 
Grundschulen ab. 
 
Die pädagogisch inhaltliche Konzeption wurde seit 2012 in Fachgesprächen mit Schulsozialarbei-
terinnen und Schulsozialarbeitern, mit Fachberaterinnen und Fachberatern, auf Fachtagen und in 
Arbeitskreisen regelmäßig kommuniziert und so eine für alle Fachkräfte einheitliche Grundlage für 
die operative Arbeit an den Schulen geschaffen. Mit dem Fachtag am 21.03.2019 im Historischen 
Rathaus für alle Fachkräfte der Schulsozialarbeit in Köln wird ein Impuls zur gemeinsamen Fort-
schreibung der Konzeption, die aktuelle Themen und neu entwickelte Methoden der pädagogi-
schen Arbeit an Schulen einbezieht, gegeben. 
 
C) Stellenverteilung  
 
Mit den Stellenzusetzungen seit 2012 wurden insbesondere weiterführende Schulen mit einem hohen 
Bedarf an sozialpädagogischer Arbeit berücksichtigt. Mit dem geplanten sukzessiven Ausbau ist es 
nun notwendig, vorrangig die Grundschulen weiter zu versorgen, um frühzeitig einer positiven Ent-
wicklung von Kindern den Weg zu ebnen sowie die bewährte Zusammenarbeit mit freien Trägern an 
Grundschulen auszubauen.  
Folgende 15 Schulen sind nach den o. g. Kriterien mit einer jeweils 1,0 Stelle zu besetzen: 
10 Grundschulen 
GGS Neusser Straße, Florianschule, Weidenpesch 
GGS Am Feldrain, Flittard 
KGS Lindenbornstraße, Vincenz-Statz-Schule, Ehrenfeld 
KGS Diependahlstraße, Stammheim 
KGS An den Kaulen, Worringen 
KGS Bülowstraße, Maternus-Grundschule, Nippes 
GGS Lebensbaumweg, Anna-Langohr-Schule, Heimersdorf 
GGS Schulstraße Unter Birken, Porz-Eil 
GGS Adolph-Kolping Straße, Porz-Wahn 
GGS Schulstraße Erich-Ohser-Schule, Pesch

4 
5 weiterführende Schulen 
Kaiserin Theophanu Gymnasium, Kantstr., Kalk 
Rhein-Gymnasium, Düsseldorfer Str., Mülheim 
Theodor Heuss Realschule, Euskirchenerstr., Sülz 
Gymnasium Pesch, Schulstr., Pesch 
Johann-Gottfried-Herder Gymnasium, Kattowitzer Str., Buchheim 
 
 
D) Verwaltungsinterne Verortung des Fachbereichs Schulsozialarbeit  
Die Grundidee von Schulsozialarbeit als Jugendhilfeangebot in Schulen spiegelt sich durch die 
Zuordnung zum Amt für Schulentwicklung seit 2012 in seiner Organisations- und Steuerungs-
struktur wider. Die Anbindung an die Schulverwaltung hat zu einer vertrauensvollen, zielgerichte-
ten und verbindlichen Kooperation mit der Schulaufsicht geführt, so dass ein einfacher Austausch 
in alltäglichen, wie in Krisensituationen an Schulen zur schnellen Klärung zum Wohle der Kinder 
und Jugendlichen beiträgt. So konnten die Landesbediensteten der Multiprofessionellen Team-
Stellen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Sinne 
eines Jugendhilfeangebots in Absprache mit der Schulaufsicht sinnvoll eingesetzt und durch die 
Fachdienststelle fachlich begleitet werden.  
 
Die Kontakte und Kooperation mit den Schulrätinnen und Schulräten haben die Position der 
Schulsozialarbeit in den Schulen gefestigt und den Weg für die Zusammenarbeit der Fachkräfte 
mit dem Lehrpersonal weiter geebnet. Die Eigenständigkeit der Profession der Schulsozialarbeit 
wurde so gestärkt.  
 
Eine Profilschärfung der Schulsozialarbeit wird vor dem Hintergrund weiterer, durch das Land 
eingesetzter, sozialpädagogischer Fachkräfte an Kölner Schulen notwendig. Durch diverse Lan-
desprogramme sind in den letzten beiden Jahren Fachkräfte für die Schuleingangsphase an 
Grundschulen, Stellen für Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiterführen-
den Schulen der Sekundarstufe I etc. hinzugekommen. 
 
Diese Fachkräfte haben auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Aufgaben in Schule, was er-
fordert, den generellen Auftrag von Schulsozialarbeit zu präzisieren und konzeptionell fortzu-
schreiben.  
 
Die Erfahrungen des stufenweisen Ausbaus der Schulsozialarbeit seit 2008 haben verdeutlicht, 
dass zur Qualitätssicherung und professionellen Weiterentwicklung in diesem speziellen Tätig-
keitsfeld Fachberatung, Fortbildungen, regelmäßiger Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und 
eine Zugehörigkeit unabdingbar sind. Junge Fachkräfte sind ohne diesen begleitenden Rahmen 
als Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen unverantwortbar überfordert.  
 
Im Austausch mit den schulnahen Angeboten, die im Amt für Schulentwicklung angesiedelt sind, 
wie der Bildungsberatung und dem Landesprogramm „Kein Anschluss ohne Abschluss“ werden 
wichtige Informationen transportiert. Die Nähe zum Sachgebiet der kulturellen Bildung ermöglicht 
eine gute Vermittlung von Angeboten, die durch die Fachkräfte für Schülerinnen und Schüler di-
rekt nutzbar werden und so den Bereich der Prävention wesentlich erweitern. 
 
Neben der pädagogisch inhaltlichen Ausgestaltung der Schulsozialarbeit liegt die Abwicklung und 
Kontrolle der Finanzen beim Amt für Schulentwicklung. Allen Verpflichtungen, die sich durch den 
Finanzzuschuss des Landes ergeben, kommt das Amt für Schulentwicklung nach. Für alle 96,66 
Stellen, die durch das BuT-Nachfolgeprogramm des MAGS gefördert werden, müssen sämtliche 
BuT-Aktivitäten der Fachkräfte jährlich dokumentiert werden. 
 
Die Verwaltung strebt aus den genannten Gründen an, die Finanzen in Zukunft auch generell 
beim Amt für Schulentwicklung zu verorten, um die pädagogisch inhaltliche und finanzielle Gestal-
tung der Schulsozialarbeit insgesamt unter einem Dach zusammenzufassen.

5 
E) Finanzierung  
 
 
Die Ausweitung der Schulsozialarbeit auf 15 zusätzliche Stellen (5 Stellen in städt. und 10 Stellen in 
freier Trägerschaft) führt zu den nachfolgenden dargestellten, haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die 
für diese zusätzlichen Stellen erforderlichen büro- und informationstechnischen Ausstattungskosten 
fallen in den Schulen einmalig in 2019 an und wurden, wie auch die Tariferhöhung 2019, im Finanz-
bedarf 2019ff. berücksichtigt:    
 
1.  Aufwendungen (ergebniswirksam)
344.038,80 €             -  €                          344.000,00 €                   344.038,80 € 0,00 € 344.000,00 €
52.500,00 €               670.529,10 €            729.000,00 €                   6.000,00 € 670.529,10 € 676.500,00 €
396.538,80 € 670.529,10 € 1.073.000,00 € 350.038,80 € 670.529,10 € 1.020.500,00 €
2. Investitionsauszahlungen 22.500,00 €      -  €                   22.500,00 €           
1.1 Personalaufwendungen
1.2 Sachaufwendungen
SUMME  Aufwendungen 
HJ 2019 HJ 2020 ff
Kommune Freie Träger SUMME (gerundet ) Kommune Freie Träger SUMME (gerundet )
 
 
 
Die für die Ausweitung der Schulsozialarbeit im Hpl. 2019 im Teilplan 0604 Kinder- und Jugendarbeit 
bei Teilplanzeile 11 Personalaufwendungen, 15 Transferaufwendungen und 16 sonst. ordentl. Auf-
wendungen ab 2019 zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von insgesamt rd. 1.050.000 € p.a. 
werden für diese Mittelverwendung freigegeben. In 2019 wird die bestehende, konsumtive Finanzie-
rungslücke in Höhe von 23.000 € aus Verbesserung im Teilergebnisplan 0604 finanziert.  
 
Die für die Beschaffung der investiven Ausstattung in 2019 einmalig anfallenden Investitionskosten in 
Höhe von 22.500 € werden aus im Teilfinanzplan 0604 Kinder- und Jugendarbeit veranschlagten Mit-
tel finanziert.    
 
 
 
 
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes NRW (MAGS) ist in Höhe von 5.018.958 € jährlich bis zum Ende des Jahres 2020 zugesagt. 
Dies deckt derzeit 60% der Kosten des Sachgebiets Schulsozialarbeit ab. Der Bewilligungsbescheid 
für die Jahre 2019 und 2020 ist eingegangen. Die Abwicklung des Programms erfolgt durch das Amt 
für Schulentwicklung mit der Bezirksregierung. 
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat für die Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit 
einen neuen Erlass angekündigt (Sachverständigen-Anhörung im Landtag am 21.11.2018 zum The-
ma „Neustrukturierung der Schulsozialarbeit in NRW“, weshalb eine Aussage bezüglich einer Finan-
zierung über 2020 hinaus zurzeit nicht möglich ist.

Anlage 3 Vorabauszug TOP 4.10 ASW 28.01.2019

10765 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Frau Ullmann 
Telefon:  (0221) 221-21465 
Fax       :  (0221) 221-29241 
E-Mail:  ramona.ullmann@stadt-koeln.de 
Datum: 31.01.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung vom 28.01.2019 
öffentlich 
4.10 Ausbauplanung der Schulsozialarbeit 
4042/2018 
Herr Dr. Schlieben ruft den TOP 4.10 auf, der die Schulsozialarbeit betrifft. 
Er wisse, dass es einige Wortmeldungen gebe und die Diskussion auch in diversen 
Arbeitskreisen geführt werde. Herr Dr. Schlieben möchte zu Beginn einige Punkte 
ansprechen und auch einen Vorschlag für die Abstimmung machen. 
1. Es sei positiv, dass die Verwaltung den Beschlus s zum Haushalt und auch 
zum politischen VN angehe, um die 15 zusätzlichen Stellen für die Schulsozi- 
alarbeit auf den Weg zu bringen. 
 
2. Die Verwaltung hat Vorschläge gemacht, an welche n Schulen die zusätzlichen 
Stellen eingerichtet werden können und verweist dabei auf die Sozialindexie- 
rung. Um die Entscheidung der Verwaltung nachvollziehen zu können bzw. 
nachvollziehen zu können, ob in die Entscheidung noch andere Gründe ein- 
bezogen wurden, möchte Herr Dr. Schlieben bis zum nächsten Jugendhil- 
feausschuss in der kommenden Woche diesen Index einsehen. Er schlägt vor 
den heutigen Beschluss, unter dem Vorbehalt, dass die Schulauswahl anhand 
des Sozialindexes plausibel sei, zu unterstützen. 
 
3. Herr Dr. Schlieben schlägt vor, die ersten beide n bzw. drei Zeilen des Be- 
schlusses nicht zu beschließen. In diesem Absatz nimmt der Schulausschuss 
das Konzept für den Ausbau der Schulsozialarbeit so zur Kenntnis. Die Erläu- 
terungen zum Konzept nehmen eine Verortung der Schulsozialarbeit innerhalb 
der Verwaltung vor. Hierüber bestehe ein Dissens zwischen der Verwaltung, 
zwischen Teilen der Politik und der Verwaltung sowie innerhalb der Verwal- 
tung. Streitig sei, ob die Schulsozialarbeit eine Aufgabe der Jugendhilfe sei 
oder dem Schulbereich zuzuordnen sei. Die Diskussion bestünde schon seit

längerer Zeit, könne aber an dieser Stelle noch nicht gelöst werden. Dies be- 
dürfe weiterer interfraktioneller Gespräche. Herr Dr. Schlieben möchte die 15 
zusätzlichen Stellen auf den Weg bringen, könne das Konzept und die Veror- 
tung der Schulsozialarbeit in der Verwaltung aber in der heutigen Sitzung nicht 
zur Kenntnis nehmen. Er werde dies daher vor der Abstimmung so einbringen. 
 
Herr Philippi, SPD-Fraktion, sieht in der Beschlussvorlage die logische Konsequenz 
des Haushaltsbeschlusses des vergangenen Jahres. Er betont, dass die unter- 
schiedliche Finanzierung der Schulsozialarbeit dringend einheitlich geregelt werden 
müsse und nicht mehr zwischen Land und Kommune verteilt werden sollte. Unab- 
hängig von der Schulform sei es erforderlich, dass perspektivisch an jeder Kölner 
Schule mindestens eine Schulsozialarbeiterin bzw. ein Schulsozialarbeiter beschäf- 
tigt werden solle. Die SPD-Fraktion stimme der Beschlussvorlage daher zu. 
 
Frau Kessing, Fraktion Bündnis90/Die Grünen, betont die Wichtigkeit der zusätzli- 
chen Stellen und wünscht sich, dass die Stellenanzahl weiterhin erhöht wird. Sie be- 
schäftigt ebenfalls die Frage der Verortung der Schulsozialarbeit innerhalb der Ver- 
waltung. Als jugendpolitische Sprecherin wird sie im Jugendhilfeausschuss dazu 
Stellung nehmen. Ein weiterer Punkt, den sie ansprechen möchte, betrifft die Be- 
zeichnung „Ausschreibung“, die zuvor als „Interessenbekundung“ firmierte. Dies ha- 
be für den Schulausschuss keine große Relevanz, wohl aber für den Jugendbereich. 
Weiterhin unterstreicht sie, dass durch die Beschlussfassung nicht der Eindruck ent- 
stehen dürfe, dass für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Debatte um die Frage 
der Entkoppelung von OGS und Schulsozialarbeit beendet sei. Diese müsse weiter 
geführt werden. 
 
Frau Nesseler-Komp, CDU-Fraktion, bekräftigt die Aussagen des Vorsitzenden. 
 
Herr Kockerbeck, Fraktion Die Linke, schließt aus der Formulierung auf den Seiten 2 
und 3 „Schülerinnen und Schüler, deren Familien sich im SGB II-Bezug befinden“, 
dass es sich um einen schulscharfen Sozialindex handele und möchte dies gerne 
bestätigt wissen. Weiterhin fragt er, wie die Verwaltung, die Daten der Schülerinnen 
oder Schüler im SGB II-Bezug erhalte. 
 
Frau Ruffen, FDP-Fraktion, erklärt, dass die FDP-Fraktion sich dem Vorschlag des 
Vorsitzenden anschließen werde, da dieser nicht zu einer Verzögerung der Stellen- 
zusetzungen führe, die unstreitig von allen Mitgliedern des Schulausschusses gewollt 
seien. 
 
Frau Dr. Klein dankt dem Amt für Schulentwicklung für die zügige Erstellung der Be- 
schlussvorlage. Das Thema Schulsozialarbeit an Schulen sei ein sehr drängendes. 
Bei fast jedem Schuldialog sei die Schulsozialarbeit ein Thema. Viele Schulen schil- 
dern, dass sie zusätzliche Schulsozialarbeit benötigen. Die Verwaltung hat sich da- 
her entschlossen, die genehmigten zusätzlichen 15 Stellen schnell in die Umsetzung 
zu bringen.  
Der Sozialindex sei schulscharf. Herr Pfeuffer werde im Anschluss erläutern, wie die 
Verwaltung an die entsprechenden Daten komme.  
Fr. Dr. Klein erläutert, dass die Verwaltung eine Ressource X zur Verfügung habe, 
der ein größerer Bedarf gegenüberstehe. Daraus resultiere die Aufgabe, die knappen 
Ressourcen gerecht zu verteilen. Gerecht heiße, dass Ungleiches ungleich behan- 
delt werde. Dies bedeute, dass die knappen Ressourcen dahin gesteuert werden, wo

Schülerinnen und Schüler in besonders schwierigen Situationen seien, um die Chan- 
cen- und Bildungsgerechtigkeit zu erhöhen. Die Verwaltung werde dem Vorsitzenden 
den Sozialindex gerne im Detail vorstellen und erläutern und das Vorgehen auch 
zum Jugendhilfeausschuss ausführlich schildern. Um die Schulen zu schützen und 
zu verhindern, dass diese in der Öffentlichkeit stigmatisiert werden, wird die Verwal- 
tung jedoch keine Listen mit den Rankings der Schulen herausgeben. Ziel sei viel- 
mehr, dass die Schulen von den zusätzlichen Stellen profitieren.  Herr Dr. Schlieben 
regt an, das Thema in die vorbereitenden Arbeitskreise mitzunehmen und dort inner- 
halb der Fraktionen ins Gespräch zu kommen. 
Zur Verortung der Schulsozialarbeit berichtet Frau Dr. Klein, dass die Schulsozialar- 
beit zunächst in die Zuständigkeit des Jugendamtes gehörte. Vor ca. acht Jahren sei 
die Schulsozialarbeit in das Amt für Schulentwicklung übergegangen. Dort sei sie gut 
eingeführt und etabliert. . Eine Umkehr sei möglich, jedoch wirbt Frau Dr. Klein dafür, 
der Verwaltung sowie den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den erneuten 
Wechsel zu ersparen. Darüber hinaus sei die Schulsozialarbeit hinsichtlich ihrer För- 
derung und Finanzierung ein Flickenteppich. Es gebe Landesstellen, kommunale 
Stellen sowie Stellen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Frau Dr. Klein vertritt die 
fachliche Position, dass das Ringen um die Finanzierung im schulischen Kontext 
verortet sei. Das Schulministerium solle, wie in Niedersachsen, die Zuständigkeit 
übernehmen, damit die Finanzierung aus einer Hand erfolge.  
 
Herr Dr. Heinen, SPD-Fraktion, spricht sich dafür aus, dass das Konzept, wie es der- 
zeit praktiziert wird und sich bewährt hat, mit beschlossen werden soll. Dies sei ein 
wichtiges Signal. Sollten weiterhin unterschiedliche Meinung bestehen, könnten die- 
se in den nachfolgenden Ausschüssen zur Sprache gebracht werden. 
 
Herr Dr. Schlieben stellt fest, dass zwei Vorschläge bestehen. Zum einen den ur- 
sprünglichen Beschlusstext beizubehalten und zum anderen den Beschlusstext um 
die Kenntnisnahme des Konzepts zu kürzen.  
 
 
Beschluss: 
 
1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Haushaltssa tzung der Stadt Köln für 
das Haushaltsjahr 2019 vom 08.11.2018 nehmen die Ausschüsse das Kon- 
zept zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter Einbezug des Schulso- 
zialindexes zur Kenntnis.  
Die Ausschüsse beschließen vor diesem Hintergrund die Schulsozialarbeit 
durch 15 zusätzliche Stellen ab dem Haushaltsjahr 2019 auszuweiten. Die 
Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit an Grundschulen werden ge- 
mäß dem Beschluss (JHA/0038/2018) angepasst. Die Stellen setzen sich aus 
5 städtischen Stellen an weiterführenden Schulen und 10 Stellen an Grund- 
schulen in freier Trägerschaft zusammen. Die Schulsozialarbeit an Grund- 
schulen soll weiterhin von erfahrenen Trägern der freien Wohlfahrtspflege ein- 
gesetzt werden.  
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 1. 095.500 (konsumtiver An- 
teil: 1.073.000 €, investiver Anteil: 22.500 €) für 2019 bzw. rd. 1.020.500 € für 
2020ff. erfolgt aus im TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit veranschlagten Mit- 
teln. Vor diesem Hintergrund beschließen die Fachausschüsse und der Fi- 
nanzausschuss für 2019 die Freigabe der für diesen Zweck im Teilplan 0604

Kinder – und Jugendarbeit veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 
1.050.000€ p.a.  
 
 
Änderungsantrag 
 
Herr Dr. Schlieben beantragt für die CDU-Fraktion aus den ersten beiden Sätzen des 
ersten Beschlusspunktes den Passus „nehmen die Ausschüsse das Konzept zum 
weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit unter Einbezug des Schulsozialindexes zur 
Kenntnis“ zu streichen und nur die Ausweitung der Schulsozialarbeit durch weitere 
15 Stellen zu beschließen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Gegen die Stimmen der SPD- Fraktion und der Fraktion Die Linke mit den Stimmen 
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion zu- 
gestimmt. 
 
 
Danach lässt der Ausschussvorsitzende über die so geänderte Beschlussvorlage 
insgesamt abstimmen. 
 
Beschluss: 
 
1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Haushaltssa tzung der Stadt Köln für 
das Haushaltsjahr 2019 vom 08.11.2018 beschließen die Ausschüsse die 
Schulsozialarbeit durch 15 zusätzliche Stellen ab dem Haushaltsjahr 2019 
auszuweiten. Die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit an Grund- 
schulen werden gemäß dem Beschluss (JHA/0038/2018) angepasst. Die Stel- 
len setzen sich aus 5 städtischen Stellen an weiterführenden Schulen und 10 
Stellen an Grundschulen in freier Trägerschaft zusammen. Die Schulsozialar- 
beit an Grundschulen soll weiterhin von erfahrenen Trägern der freien Wohl- 
fahrtspflege eingesetzt werden.  
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 1. 095.500 (konsumtiver An- 
teil: 1.073.000 €, investiver Anteil: 22.500 €) für 2019 bzw. rd. 1.020.500 € für 
2020ff. erfolgt aus im TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit veranschlagten Mit- 
teln. Vor diesem Hintergrund beschließen die Fachausschüsse und der Fi- 
nanzausschuss für 2019 die Freigabe der für diesen Zweck im Teilplan 0604 
Kinder – und Jugendarbeit veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 
1.050.000€ p.a.  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Schulsozialindex

6591 Zeichen

1 
IV/2 29.01.2019 
Anlage zu 4042/2018  
 
Sozialindizierung von Schulen als Instrument zur bedarfsgerechten Steuerung knap-
per Ressourcen 
 
Bildungschancen und Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen hängen in hohem Ma-
ße von ihrer sozialen Herkunft ab. Au ch in Köln erhalten Viertklässler*innen aus Stadtteilen 
mit hohem Armutsrisiko deutlich seltener eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung als 
Viertklässler*innen aus privilegierten Stadtteilen. Auf Stadtteilebene reichen die entspr e-
chenden Quoten von 6,3%  bis 82,5% (vergleiche Session 3779/2018 – „Monitoringbericht 
allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs 2018“).  
 
Um mehr Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten, werden in der Bildungspolitik unter and e-
rem Handlungsansätze erörtert, die darauf abstellen,  solchen Schulen mehr finanzielle und 
personelle Ressourcen zu gewähren, die vielen Kindern aus prekären Lebensverhältnissen 
verbesserte Bildungschancen eröffnen (vergleiche Die Zeit Nr. 52/2017: Mehr Ungleichheit , 
bitte! Es gibt Schulen in reichen Stadtteilen und andere in armen. Vom Staat bekommen bei-
de jedoch gleich viel Geld. Wer mehr Bildungsgerechtigkeit will, muss das ändern). 
 
Die Verwaltung nutzt schon seit einigen Jahren Verfahren zur Sozialindizierung von Schulen  
(und im Übrigen auch von Kinderta geseinrichtungen), um knappe Ressourcen nach dem 
Grundsatz „Ungleiches ungleich behandeln“ bedarfsgerecht zu steuern.  Dafür wird für jede 
Schule jährlich aktualisiert abgeschätzt, wie viele der jeweiligen Schüler*innen in SGB II -
Bedarfsgemeinschaften leben. 
 
Der Schulsozialindex wird datenschutzkonform und nach Abstimmungen mit der Bezirksr e-
gierung Köln als oberer Schulaufsichtsbehörde wie folgt gebildet: 
 Für jede städtische Schule in Köln werden jährlich aktualisiert aus Schild -NRW, dem 
Schulverwaltungsprogramm für öffentliche Schulen in Nordrhein -Westfalen, Schüle r-
wohnortdaten generiert und an die abgeschottete Statistikstelle im Amt für Stadten t-
wicklung und Statistik übermittelt. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um pers o-
nenbezogene oder personenbeziehbare Daten. Die Daten entstehen vielmehr aus der 
Differenzierung von Schülerzahlen nach Straße, Postleitzahl der Wohnadresse , Schul-
form und Klassenstufe. 
 In der abgeschotteten Statistikstelle werden diese Schülerwohnortdaten mit kleinrä u-
migen, auf Bl ockabschnittsebene vorliegenden Armutsdaten kombiniert. Die entspr e-
chenden, altersdifferenzierten Daten werden jährlich seitens der Bundesagentur für Ar-
beit zur Verfügung gestellt und heben auf Transferleistungsempfänger*innen nach dem 
SGB II ab. 
 Für jede Schülerin und jeden Schüler einer Schule wird auf diese Weise auf der Grund-
lage der jeweiligen Wohnortadresse ein Armutsrisiko bzw. die Wahrscheinlichkeit, SGB 
II-Transferleistungen zu beziehen, abgeschätzt. Durch Aggregation ergeben sich G e-
samtwerte des Armutsrisikos der Gesamtschülerschaft einer Schule in geschätzten ab-
soluten und relativen Zahlen, die in eine Rangordnung gebracht werden können. 
 Das vorgehend kurz skizzierte Verfahren ist im Grundsatz identisch mit Vorschlägen 
zur Etablierung von Sozialindizes für Schulen auf kommunaler Ebene, wie sie jüngst im

2 
Rahmen des Landesprogramms „Kommunale Präventionsketten (früher: Kein Kind z u-
rücklassen)“, an dem auch Köln partizipiert, unterbreitet worden sind (vergleiche aus-
führlich Thomas Groos (201 6): Schulsegregation messen. Sozialindex für Grundsch u-
len. Arbeitspapiere wissenschaftliche Begleitforschung „Kein Kind zurücklassen!“, 
Werkstattbericht). 
 
Die in 4042/2018 ausgewiesenen 10 Grundschulen, die nach Vorschlag der Verwaltung neu 
eine Schulsozialarbeiterstelle zugewiesen bekommen sollen, sind diejenigen Grundschulen, 
die in einem Ranking aller 146 Grundschulen in städtischer Trägerschaft auf der Grundlage 
von Analysen mit dem Datenstand des Schuljahres 2017/18 grundsätzlich „an der Reihe wä-
ren“ und auch nach qualitativer Bewertung der schulischen Situation durch die untere Schu l-
aufsicht in Betracht gezogen werden s ollten. Zu beachten ist, dass 76 Grundschulen (deren 
Schülerschaften ein höheres geschätztes Armutsrisiko aufweisen) schon über eine Schuls o-
zialarbeiterstelle verfügen. 
 
Bei den weiterführenden Schulen stellt sich die Situation so dar, dass jede Förderschule, 
jede Hauptschule, jede Realschule bis auf eine  und jede Gesamtschule in städtischer Tr ä-
gerschaft in Köln schon über mindestens eine (kommuna le oder landesseitig geförderte) 
Schulsozialarbeiterstelle verfügt. Des Weiteren haben j etzt schon viele Berufskollegs und 
wenige Gymnasien eine Schulsozialarbeiterstelle (vergleiche hierzu bitte Session 3812/2011 
zur „Intensivierung der Schulsozialarbeit aus Mitteln des „Bildungspaketes“ der Bundesregie-
rung“, mit der insgesamt 87,17 Stellen Schulsozialarbeit zugesetzt worden waren). Bei den 
vorgeschlagenen fünf weiterführenden Schulen handelt es sich um die letzte Realschule 
noch ohne Schulsozialarbeit sowie um vier Gymnasien mit höheren Schulsozialindexwerten, 
die bislang noch nicht durch Schulsozialarbeit unterstützt werden. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt  im Übrigen, voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 e i-
nen Diskussionsvorschlag in die politischen Gremien einzubringen, der darstellt, wie ein wei-
terer, systematischer Ausbau der Schulsozialarbeit gedacht werden kann. Da gerade in der 
jüngeren Vergangenheit viele weitere sozialpädagogische Mitarbeiter*innen landesgefördert 
an Schulen eingesetzt wurden („Integrationsstellen“/ „Inklusionsstellen“ bzw. „MPT (Multipro-
fessionelle Teams)-Stellen“) bedarf es grundlegend einer aktualisierten Übersicht über das 
an Schulen eingesetzte nicht -lehrende Personal. Dabei wird auch ein neuer Landeserlass 
zur Schulsozialarbeit in Rechnung zu stellen sein, der dem Vernehmen nach aktuell erarbe i-
tet wird. Insgesamt bedarf die genaue Zielvorstellung zum Ausbau der Schulsozialarbeit e i-
ner Klärung: Sollen alle Schule über (genau) eine Stelle Schulsozialarbeit verfügen? Oder 
sollen nur Schulen mit besonders vielen Schüler*innen in prekären Lebensverhältnissen eine 
oder mehrere Stellen Schulsozialarbeit erhalten, wenn ja, wo sollte die Grenze gezogen 
werden? Oder sollen alle Schulen über eine, besonders herausgeforderte Schulen  aber 
gleichzeitig über mehr als eine Stelle Schulsozialarbeit verfügen, wenn ja, in welcher Schri t-
tigkeit soll dies erreicht werden?  Die Verwaltung wird entsprechende Varianten im oben an-
gesprochen Diskussionspapier weiter ausführen. 
 
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Beratungsverlauf (3)

28.01.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4042/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.01.2019
Erstellt
04.12.2018 12:07