1216/2020
Schließung und teilweise Wiedereröffnung der Schulen im Rahmen der Corona-Krise – bisherige Maßnahmen, aktueller Sachstand und Ausblick
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 40 Vorlagen-Nummer 27.04.2020 1216/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 Schließung und teilweise Wiedereröffnung der Schulen im Rahmen der Corona-Krise – bisherige Maßnahmen, aktueller Sachstand und Ausblick Ausgangssituation Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Infektionsrisiken wurden die Schulen aufgrund der Entscheidung der Landesregierung mit Wirkung ab 16. März 2020 geschlossen. Für die Tage 16. und 17. März 2020 galt eine Übergangsregelung, nach der Kinder in den Schulen während der Unterrichtszeiten betreut werden konnten. Für Kinder, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen tätig und dort unentbehrlich sind und eine anderweitige Betreuung nicht sicherstellen können, wird seit dem 18. März 2020 eine Notbetreuung in den Schulen angeboten. Seit Anfang April werden in Absprache mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie der Schulaufsicht als präventive Maßnahme Schülerinnen und Schüler in die Notbetreuung aufgenommen, deren Kindeswohl gefährdet ist. Nachfolgend wird auf diverse Themen, Handlungsfelder und Regelungen eingegangen: Schließung bzw. Wiederöffnung von Schulen: Ab 16. März 2020 Schließung der Schulen und damit verbunden ein Betretungsverbot für die Schulen bis zu den Osterferien. Ab dem 18. März 2020 eine Notbetreuung für die Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1 – 6 (s. oben). Ab dem 23. März 2020 bis zum 19. April 2020 Ausdehnung der Notbetreuung auch auf die Wochen- enden und die Osterferien (mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag). Ab dem 23. April 2020 Erweiterung der beruflichen Tätigkeitsfelder und damit des berechtigten Per- sonenkreises für die Notbetreuung. Ab dem 20. April 2020 vorbereitende Maßnahmen, um ab dem 23. April 2020 die Schulen für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließ- lich nur für die Schülerinnen und Schüler zu öffnen, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu ab- solvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben. Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet. Der Schulbesuch für Abiturienten und Abiturientinnen ist optional, während er für alle übrigen betroffenen Schüler und Schülerinnen verpflichtend ist. 2 Insgesamt sind ca. 22.600 Schüler und Schülerinnen ab 23. April 2020 wieder im Schulbetrieb, davon an Gymnasien ca. 2.885 Schülerinnen und Schüler, an Gesamtschulen ca. 2.153 Schülerinnen und Schüler, an Hauptschulen ca. 587 Schülerinnen und Schüler, an Realschulen ca. 1.823 Schülerinnen und Schüler, an Förderschulen ca. 285 Schülerinnen und Schüler sowie an Berufskollegs ca. 14.870 Schülerinnen und Schüler. Ab dem 4. Mai 2020 ist vorgesehen, den Schulbetrieb an den Grundschulen vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen, sofern die Entwicklung der Infektionsrate dies zulässt. Raumkonzepte Die Schulen waren mit der 15. Schulmail des MSB aufgefordert, eigene Raumpläne zu entwickeln und darzulegen, wie die Wiederbetriebsaufnahme ab dem 23. April 2020 räumlich erfolgen kann und dabei einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern und Schülerinnen und den Leh- renden eingehalten wird. Die Schulen haben entsprechende Vorkehrungen mit großem Engagement getroffen. Die Grundschulen sind noch in den Vorbereitungen für den wahrscheinlichen Start am 04. Mai 2020. Die Verwaltung hat eine Abfrage bei den Schulen durchgeführt und um Angabe gebeten, wie viele Räume ab dem 23. April 2020 in Gebrauch sind und wie viele Räume (ohne Fachräume NW, Tech- nik, Werken, Lehrküchen) derzeit noch nicht genutzt werden. Eine Zusammenstellung ist als Anlage beigefügt. Deutlich wird, dass die Gebäude relativ schnell aufgrund des durch den Mindestabstand wesentlich höheren Flächenbedarfes pro Lerngruppe an die Grenzen der Aufnahmefähigkeit kommen. Bei den Berufskollegs ist dies mit drei Abschlussjahrgängen (Prüfungen nach einem, nach zwei und nach drei Schulbesuchsjahren je nach Art des Abschlusses) besonders ausgeprägt. Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass nach erfolgten Abschlüssen diese Schüler und Schülerinnen die Schule verlassen und wieder Kapazitäten frei werden. Dennoch wird erkennbar, dass mit der Anforderung an den Sicher- heitsabstand der Schüler und Schülerinnen zueinander an den meisten Standorten ein Vollbetrieb mit allen Jahrgängen räumlich wohl kaum umsetzbar sein wird. Die Verwaltung wird dies aufgrund der jetzt bekannten Daten eingehender untersuchen und berichten. Hygiene in Schulen Am 27. Februar 2020, also mit Beginn der Corona-Pandemie, wurden die Bürgerämter und die Schulhausmeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ständig Seife, Einmalhandtücher und Toilettenpapier in allen Sanitäreinrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen. Beschädigte bzw. demontierte Seifenspender sollten sofort durch mobile Spender ersetzt werden. Diese Bitte wurde mehrfach wiederholt, regelmäßigen Kontrollen und ihre Dokumentation gefordert. Dies erfolgt fortlau- fend. Bereits mit Schließung der Schulen ab dem 16. März 2020 wurden bis zu den Osterferien die laufen- den vertraglichen Verpflichtungen der Reinigungsfirmen und damit die zu leistenden Stundenkontin- gente in den – bis auf die Notbetreuungen - leerstehenden Schulgebäuden für Intensivreinigungen genutzt. In den Schulen, in denen Notbetreuungen durchgeführt wurden, wurden in den Osterferien die genutzten Bereiche weiter und somit ebenfalls intensiv gereinigt. Mit diesen Reinigungsmaßnahmen konnte ein grundlegender, guter Standard in den Kölner Schulen erreicht werden. Die den schulischen Bereich betreffenden Maßnahmen werden seitens des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB) durch sogenannte Schulmails festgelegt und kommuniziert. So wurde z. B. mit der 14. Schulmail des MSB auf den Rahmenhygieneplan des Landes NRW aus dem Jahre 2015 verwiesen. Nach dem Rahmenhygieneplan des Landes ist eine Reinigungstaktung 3 von zweimal wöchentlich vorgesehen. Kölner Schulen werden jedoch seit geraumer Zeit täglich ge- reinigt, die Sanitärbereiche seit vergangenem Jahr zweimal täglich. Mit der 15. Schulmail des MSB vom 18. April 2020 (Samstag), die am späten Abend bekannt wurde und offiziell am Montag, dem 20. April 2020 bei der Stadt Köln eintraf, wurde durch das MSB die bis- herige Linie der Herangehensweise und Standards verändert. Es wurde erstmalig von den Empfeh- lungen des Robert-Koch-Institutes abgewichen. Diesen wurde bislang bundesweit bei allen Entschei- dungen gefolgt, sie waren auch Grundlage der Entscheidungen des Krisenstabes der Stadt Köln. Während die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) eine Reinigung von Flächen und Händen mit geeigneten Reinigungsmitteln vorsehen, sieht die mit der 15. Schulmail des MSB getroffene Fest- legung (auf Empfehlung von Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), dem Bundes- verband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und von der Ge- sellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventionsmedizin (GHUP)) vor, dass Handdesinfekti- onsmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sollten auch Flä- chendesinfektionen vorgenommen werden. Dies ist insofern relativiert worden, als dass nur solche Flächen desinfiziert werden sollen, die durch Körperflüssigkeiten (Erbrochenes, But oder Ähnlichem) kontaminiert wurden. Aufgrund der bisher nicht und nunmehr doch – und zwar ab 23. April 2020 – vorzunehmenden Hand- desinfektionen mussten kurzfristig entsprechende Desinfektionsmittel beschafft und vor Ort bereitge- stellt werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ein plötzliches Abweichen bisheriger, bundesweit ak- zeptierter und befolgter Empfehlungen des RKI durch das Land ohne den entsprechenden ausrei- chenden Vorlauf den Schulträger vor große Herausforderungen gestellt hat. Die Kommunen haben auf Ebene des Städtetags NRW dieses Vorgehen einstimmig kritisiert und das MSB um einen Auf- schub der für den 23. April 2020 angeordneten teilweisen Wiederöffnung der Schulen gebeten. Die Schulverwaltung hat mit großer Unterstützung der Kölner Feuerwehr die neuen An- und Heraus- forderungen bewältigen und folgende Vorgehen und Ausstattungen sicherstellen können: Insgesamt 3.650 Liter Handdesinfektionsmittel in 7300 Flaschen à 0,5 Liter wurden am 22. April 2020 über die Bürgerämter den betroffenen Schulen zur Verfügung gestellt. Für die Grund- und Förder- schulen wurden automatische Desinfektionsständer beschafft, die eine sichere, automatische Dosie- rung gewährleisten. Weitere 1500 Desinfektionsständer sind zwischenzeitlich bestellt und werden sukzessive auf alle Kölner Schulen (im Verhältnis zur Schülerzahl) verteilt. Flächendesinfektionsmittel wurden den Schulhausmeistern der betroffenen Schulen ebenfalls am 22. April 2020 zur Verfügung gestellt. Diese sind vorgesehen, wenn z. B. mit Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen (z.B. Blut oder Erbrochenes) kontaminierte Flächen zu reinigen bzw. zu desinfizie- ren sind. Aufgrund der 15. Schulmail des MSB wird eine Reinigung der Handkontaktflächen (z.B. Tischoberflä- chen, Stühle, Türdrücker, Handläufe) arbeitstäglich vorgesehen. Diese zusätzliche Reinigungsleis- tung konnte mit den Reinigungsfirmen vereinbart werden. Dem Land konnte somit aufgrund einer Anfrage mitgeteilt werden, dass keine betroffene Kölner Schule wegen der Unmöglichkeit der Reinigung am 23.April 2020 geschlossen bleiben muss. Was die Frage nach einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler angeht, hat sich der Krisenstab der Stadt Köln der aktuellen Position des Städtetages NRW angeschlossen. Danach ge- hört ab dem 4. Mai 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Grundausstattung aller Schülerinnen und Schüler. Für die Grundausstattung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Für beson- dere Situationen stellt der Schulträger den Schulen ein Notfallkontingent an Mund-Nasen- Bedeckungen zur Verfügung. Die ab 27. April 2020 bestehende Verpflichtung, bei Einkäufen sowie der Nutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, stellt bereits eine Verpflichtung zur Beschaffung und Nutzung dar. 4 Für die Sekretariate in den Schulen wurden Kontakt- und Spuckschutz Plexiglasaufsteller beschafft, die überwiegend bereits geliefert wurden bzw. in Kürze geliefert werden. Notbetreuung Die Notbetreuung wurde ab 18. März 2020 organisiert und wird während der sonst regulären Unter- richtszeiten durch Lehrkräfte und in den übrigen Zeiten durch die Träger des Offenen Ganztags durchgeführt. Auch an den Wochenenden (in der Zeit zwischen 23. März 2020 und 19. April 2020) wurde die Betreuung sichergestellt. Die zeitliche Befristung der Wochenendbetreuung bis 19. April 2020 ist sachlich nicht nachvollziehbar und stellt ein falsches Signal an die Menschen, die in den systemrelevanten Berufen arbeiten, dort (teils auch an den Wochenenden) unabkömmlich sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit ha- ben, dar. Die Schulverwaltung hat sich diesbezüglich an das Land gewandt und um Verlängerung der Wochenendbetreuung gebeten. Dabei wurde deutlich formuliert, dass die Träger der Jugendhilfe wei- terhin mit enormer Motivation, Bereitschaft und Solidarität ihren Teil der Wochenendbetreuung über- nehmen werden! An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Schulen und die Ganztagsträger alle Veränderun- gen der Rahmenbedingungen mitgetragen und stets für eine bedarfsgerechte Betreuung Sorge ge- tragen haben. Ihr Handeln ist von großer Solidarität in dieser für alle schwierigen Krisensituation ge- prägt. Zur Zeit befinden sich 1.625 Schüler und Schülerinnen an 194 städtischen Schulen in der Notbetreu- ung. Schülerbeförderung Die Beförderung ist während der Notbetreuung für die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerin- nen sichergestellt worden. Es handelt sich um 24 Kinder, die in Taxen zu den Schulen und anschlie- ßend an den Wohnort zurück gebracht werden. Durch die Erweiterung des Personenkreises sind die Beförderungsbedarfe für Kinder in den Notgruppen ab dem 23.04.2020 bislang um 7 Schüler*innen gestiegen. Die teilweise Wiedereröffnung ab 23. April 2020 hat lediglich zu einer weiteren Beförderung geführt. Sofern eine weitere Öffnung ab 4. Mai 2020 für die Viertklässler und Viertklässlerinnen der Grund- schulen erfolgen wird, werden rd. 200 Schüler und Schülerinnen in Bussen und Taxen zu befördern sein. Die notwendigen Absprachen mit den Unternehmen und die entsprechenden Vorbereitungen finden statt. Sollten auch die Viertklässler der Förderschulen (hierzu liegt noch keine Regelung des MSB vor) den Unterricht wieder aufnehmen, wären hier rd. 80 Schüler und Schülerinnen zu beför- dern. Die Erziehungsberechtigten der zu befördernden Kinder wurden bzw. werden darauf hingewiesen, dass die Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und die Erziehungsberechtigten hierfür Sorge zu tragen haben. Für den Fall, dass einzelne Kinder in den ersten Beförderungstagen über keine Mund-Nasen- Bedeckung verfügen, wird dieser in den Schulen bzw. durch das Busunternehmen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger hat diese durch die Feuerwehr der Stadt Köln erhalten und wird sie an Schu- len und Unternehmen weiterreichen. Ziel muss sein, dass die Beförderungen stattfinden und die Schüler und Schülerinnen über eine notwendige Mund-Nasen-Bedeckung verfügen. Der Einsatz von Bussen und Taxen erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben des Ministeriums für Ver- kehr des Landes NRW „Umsetzung des Kontaktverbotes in Taxen und Mietwagenverkehr“ und den „Hinweisen für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregelungen im Schülerverkehr“ sowie unter Ein- 5 haltung von Abstands- und Hygienevorgaben in Bussen. Die Erziehungsberechtigten sind über den Einsatz von Bussen und Taxen und somit der Sicherstel- lung des Schülerspezialverkehrs informiert. Es wird ihnen dabei frei gestellt, ob sie diesen in An- spruch nehmen oder vorzugsweise die Beförderung selber sicherstellen möchten. Für diesen Fall wird die Zahlung einer Wegstreckenentschädigung angeboten. Hierdurch soll größtmögliche Flexibili- tät und Sicherheit ermöglicht werden. Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen – unabhängig ob in städtischer Anstellung oder bei freien Trägern – unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer in der Notbetreuung an den Schulen vor Ort. Sie waren und sind zudem wichtige Ansprechpersonen, Unterstützer und Unterstützerinnen und Beratende auch und insbesondere in der Krisensituation für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Sie sind teils vor Ort in den Schulen tätig, halten per Telefon oder über digitale Medien und Social Media Kontakte zu den Schülern und Schülerinnen und ihren Familien. Es wurden z. B. umfangreiche Online-Angebote generiert, die zum Kontakthalten, zur Beschäftigung und zur psychosozialen und finanziellen Versorgung der Familien beitragen. Insbesondere wurde der Kontakt zu Familien gehalten, bei denen der Kinderschutz in Frage steht. Auch wurde jeweils geprüft, welche Gründe vorliegen, wenn die Kinder und Jugendlichen nicht in die Notgruppe kommen, obwohl sie eingeladen wurden, diese zu besuchen. Auch wurden das Stellen und die Bearbeitung von Anträ- gen auf Distanz weiter begleitet. Ebenso mussten geplante Projekte zeitlich und finanziell verschoben oder umgeplant werden, so dass finanzielle Mittel nicht verloren gehen. In Vorbereitung auf eine Lockerung der Maßnahmen wur- den Unterstützungsangebote für die Zeit nach dem 4. Mai zur Beratung, Entspannung, Bewegung, Hygienetraining etc. erarbeitet. Mittagessen Aufgrund der Schließung der Schulen sind auch die Mensen geschlossen. Für die Kinder in den Notbetreuungen wurden jeweils an den Standorten individuelle Lösungen ge- funden, teils durch mitgebrachte Speisen der Schüler und Schülerinnen, teils durch Warmanlieferung oder Zubereitung von Tiefkühlkost. In jedem Fall waren und sind aber Mahlzeiten sichergestellt. Die teilweise Öffnung der Schulen ab 23. April 2020 stellt grundsätzlich keine Anforderung an Ver- pflegung dar. Es handelt sich um die 10.Klässler, die auch bei „regulärem“ Schulbetrieb die Essens- angebote in den Schulen nicht bzw. kaum in Anspruch genommen haben. Sie werden sich auch jetzt – es ist aber nicht die Rede von Ganztagsunterricht – selber verpflegen. Wie die Regelungen und Angebote bei weiterer Schulöffnung, z. B. voraussichtlich ab dem 4. Mai 2020, aussehen können und müssen, hängt letztlich von den durch das MSB zu treffenden Regelun- gen ab. Wird die Aufnahme des Unterrichts auch zur Aufnahme der Ganztagsangebote führen? Fin- det nach wie vor kein Offener Ganztag statt, aber die Kinder können die Notbetreuungsmaßnahmen besuchen? Sollte es zu Ganztagsangeboten für die Grundschüler und –schülerinnen kommen, dann wird die Es- sensversorgung durch die Träger des Offenen Ganztags sichergestellt. Die Verwaltung erhält derzeit diverse Angebote für Essensversorgung, so z. B. auch den Vorschlag, sogenannte Bierwagen aufzustellen. Diese Angebote können – abgesehen von nicht bzw. kaum vor- handenen Bedarfen – nicht angenommen werden. Dies hat rechtliche und vertragliche Hintergründe. So besteht gem. § 1 der Coronabetreuungsverordnung ein grundsätzliches Betretungsverbot für Schulen (die wenigen Ausnahmen sind klar und abschließend definiert). Im Übrigen besteht zur Be- wirtschaftung von Mensen und somit zur Versorgung mit Mahlzeiten in größeren Schulen ein Ver- tragsverhältnis mit Caterern. Dies würde durch Inanspruchnahme etwaiger anderweitiger Angebote 6 unterlaufen. Damit würde der Schulträger vertragsbrüchig und regresspflichtig. Auch die Schulkioske bleiben aus den genannten Gründen bis auf weiteres geschlossen. (Digitaler) Unterricht Der Unterricht hat seit Schließung der Schulen in unterschiedlicher Weise stattgefunden. Umfassende Informationen hierzu liegen der Verwaltung nicht vor. Es handelt sich um die innere Schulangelegen- heit. Dennoch erreichen einige Hinweise die Verwaltung. So wurden z. B. Unterrichtsmaterialien und Hausaufgaben per Internet an die Schüler und Schülerinnen zur Verfügung gestellt. In manchen Fäl- len wurde Material analog erstellt und zugesandt. Die Frage, ob nicht alle Schüler und Schülerinnen mit digitalen Endgeräten durch den Schulträger auszustatten seien, damit ALLE den Zugang zu Bildung auch und insbesondere in der Krisensituation erhalten sollten, ist eine berechtigte und sehr grundsätzliche Frage. Da sie jedoch absolut grundsätz- licher Natur ist, da sie viele Fragen nach finanziellen und technischen Möglichkeiten beinhaltet, ist diese Frage unabhängig von der Krisensituation zu beantworten und die notwendigen Lösungen um- zusetzen. So sei darauf hingewiesen, dass die Ausstattung aller ca. 140.000 Schüler und Schülerinnen mit z. B. Tablets (nach Abzug der bereits vorhandenen rd. 12.000 Geräte) rd. 52 Mio. Euro kosten würde. Hin- zu kommen Support- und sonstige Kosten für technische Voraussetzungen. Im Übrigen setzt die Ausstattung der Schüler und Schülerinnen voraus, dass sie zu Hause über einen Internetanschluss verfügen. Die Ausstattung mit digitalen Medien ist in den vergangenen Jahren bereits in großem Rahmen er- folgt, sie wurde und wird über das Programm „Gute Schule 2020“ weiter vorangetrieben und die Mittel des Digitalpakts NRW werden den Prozess fortsetzen. Die Verwaltung wird mit Erstellung eines Medienentwicklungsplans sowie Einrichtung eines Medien- zentrums weitere notwendige Grundlagen und Rahmenbedingungen schaffen. Beide Maßnahmen werden in diesem Jahr angegangen bzw. begonnen. Aufrechterhaltung und Sicherstellung notwendiger Strukturen Die Stadt Köln hat sich eindeutig dafür ausgesprochen, den städtischen Partnern in den schweren Zeiten der Corona-Krise ein Signal der Unterstützung und Verlässlichkeit zu senden. Es sollen vor- handene Strukturen und wichtige Angebote erhalten und in ihrem Fortbestand über die Krise hinweg gesichert werden. Der Erhalt der Strukturen, die jetzt und nach der Krise mehr denn je benötigt werden, ist auch für die Schulverwaltung ein Ziel mit höchster Priorität. Vor diesem Hintergrund finden viele Gespräche, viele Prüfungen statt, ob es sich dabei um Elternbeiträge handelt (deren Ausfälle zu 50% durch das Land getragen werden), um Honorarzahlungen, um Fördermittel an Träger etc. In allen Fällen geht es da- rum, Unterstützungsbedarfe zu klären und Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen und zuzusagen. Gez. Voigtsberger
Anlage 1 - Corona l Raumbelegung bei Wiederaufnahme Schulbetrieb
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40 402 24.04.2020 BezirkGL-Ziffer Schulform Straße Anzahl belegete UR (ohne FR) Anzahl freie UR (ohne FR) TH in Nutzung (Sportabitur) Anzahl Schüler/UR Bemerkung 402 2 02-2/920 BK Brüggener Str. 1 (BK01) 42 20 0 12 1 02-1/938 BK Eitorfer Str. 16 (BK18) keine Rückmeldung 1 02-1/949 BK Eitorfer Str. 18 (BK19) 5 0 0 12 überwiegend Fachräume 1 02-1/937 BK Eitorfer Str. 18-22 (BK17) 40 0 0 14 5 02-5/932 BK Escher Str.217 (BK02) 31 21 0 13 1 02-1/944 BK Eumeniusstr. 4 (BK06) 38 0 0 12 7 02-7/929 BK Hauptstr. 426 (BK10) 7 20 0 12 1 02-1/936 BK Heinrichstr. 51 (BK15) 30 9 0 10 1 02-1/935 BK Humboldtstr. 41 (BK14) 14 61 im Umbau 10 1 02-1/932 BK Kartäuserwall 30 (BK16) 22 0 0 13 1 02-1/942 BK Lindenstr. 78 (BK03) 61 17 (nicht nutzbar) 1 (für schriftl. Prüfung) über 1000 in Absschlussklassen 5 02-5932N BK Meerfeldstr. (NSt. Escher Str. 217) 12 7 13 9 02-9/907 BK Modemannstr. 25 (BK07) 17 Räume plus 10 Räume für SuS die besondere Rahmenbedingungen brauchen/Risiko plus 5- 10 Räume die von Baumaßnahmen betroffen sind 2 0 11 5 02-5/925 BK Niehler Kirchweg 118 (BK05) 45 3 Bestandsbau, 2 in Realschule, 1 Nippeser Tälchen, 11 Container ohne Wasser, deshalb nicht beschulbar 3 Bestandsbau 2 in Realschule 1 Nippeser Tälchen 11 Container ohne Wasser, deshalb nicht beschulbar 0 25 1 02-1/935-N (NST BK 14 Humboldtstr.)BK Perlengraben 101 s. Humboldtstr. 41 9 02-9/907 BK Ricarda-Huch-Str. 60 ( = NSt. BK 7, Modemannstr.) Keine Rückmeldung auf Nachfrage 1 02-1/915 BK Ulrichgasse 1-3 (BK11) 20 3 0 14 4 02-4/922 BK Weinsbergstr. 72 (BK 20) 80 Räume die aktuell unter Hygienevorgaben genutzt werden können (von 140). Erweiterung erfolgt sukzessive. + 14 in der Außenstelle 0 2 TH und 2 Aulen für Klausuren von 400 Sch. ABI/FHR/Berufsabschluss nach Landesrecht 1300 laut Vorgabe des Ministeriums von 3000 Sch. insgesamt 8 02-8/941 BK Westerwaldstr. 92 (BK13) 36 (alle 12 allgemeinen Unterrichtsräume und 24 Fachräume) 0 für Prüfungen von SuS mit Angehörigen mit relevanten Vorerkrankungen insges. 500 1 02-1/943 BK Wormser Str./Zugweg 48 (BK04) 50 3 0 15 8 02-8/980 GE Adalbertstr. 17 30 18 1 14 3 02-3/980 GE Am Wassermann 40 0 0 0 0 3 02-3/981 GE Berrenrather Str. 488 2 2 0 14+1 9 02-9/981 GE Burgwiesenstr. 125 35 37 0 10 9 02-9/983 GE Dellbrücker Mauspfad 198-200 1 33 0 3 G:\40-BLW\402\402 Gräbener\Corona\Corona l Raumbelegung bei Wiederaufnahme Schulbetrieb 1/4 40 402 24.04.2020 BezirkGL-Ziffer Schulform Straße Anzahl belegete UR (ohne FR) Anzahl freie UR (ohne FR) TH in Nutzung (Sportabitur) Anzahl Schüler/UR Bemerkung 402 9 02-9-982 GE Ferdinandstr. 43 6 12 0 9 1 02-1/980 GE Frankstr. 26 12 11 0 14 4 02-4/981 GE Heliosgelände 11 0 entfällt zw. 10 und 15 9 02-9/980 GE Im Weidenbruch 214 40 18 2 10 6 02-6-980 (ehemals 400/41-3)GE Merianstr. 11 36 34 0 14 5 02-5-980 GE Ossietzkystr. 2 15 30 nein 10 4 02-4/981 GE Overbeckstr. 71-73 (Interim Helios) s. Heliosgelände 5 02-5/980 GE Paul-Humburg-Str. 13 kein Schulbetrieb 2 02-2/980 GE Raderthalgürtel 3 keine Rückmeldung auf Nachfrage 9 02-9/913 GE Rendsburger Platz 1 9 12 0 9 7 02-7/980 GE Stresemannstr. 36 24 22 0 12 2 02-2/981 GE Sürther Str. 191 (ÖPP) 40 17 0 10 4 02-4/980 GE Tollerstr. 16 39 10 0 6,7 1 02-1/922 GY Alte Wallgasse 10 14 15 0 6,77 3 02-3/921 GY Biggestr. 2 9 40 0 7 5 02-5/922 GY Blücherstr. 15-17 6 29 0 10 5 02-5/921 GY Castroper Str. 7 18 6 1 15 9 02-9/901 GY Düsseldorfer Str. 13 10 22 0 8 5 02-5/923 GY Escher Str. 247 6 02-6/917 GY Fühlinger Weg 4 22 15 0 6 9 02-9/902 GY Genovevastr. 58-62 15 20 0 6 1 02-1/923 GY Georgsplatz 10 (inkl. NSt. Georgstr.) 34 0 0 5 1 02-1/924 GY Gereonsmühlengasse 4 - AGY 12 13 0 6 9 02-9/904 GY Graf-Adolf-Str. 59 16 34 0 5 1 02-1/925 GY Hansaring 56 (ausgelagert in Gereonsmühlengasse 4) 15 15 0 6 8 02-8/940 GY Hardtgenbuscher Kirchweg 100 16 16 1 6 7 02-7/920 GY Heerstr. 7 22 17 0 14 7 02-7/926 GY Humboldtstr. 2-8 26 8 0 7 1 02-1/926 GY Judenkirchhofsweg 6 (Köln-Kolleg) 10 18 für Klasuren 5 8 02-8/935 GY Kantstr. 3 15 22 0 9 1 02-1/927 GY Kartäuserwall 40 50 30 2 9 9 02-9/903 GY Kattowitzer Str. 52 max.23 Abitur und max.5 Notbetreuung 22 0 6 3 02-3/923 GY Leybergstr. 1 8 30 0 7 7 02-7/927 GY Nachtigallenstr. 19-21 14 18 0 10 3 02-3/936 GY Neue Sandkaul 29 Schule im Aufbau (nur 5. und 6. Jhrg. ohne Abschlussklassen 3 02-3/922 GY Nikolausstr. 51-53 20 9 0 7 3 02-3/924 GY Nikolausstr. 55 23 49 0 10 G:\40-BLW\402\402 Gräbener\Corona\Corona l Raumbelegung bei Wiederaufnahme Schulbetrieb 2/4 40 402 24.04.2020 BezirkGL-Ziffer Schulform Straße Anzahl belegete UR (ohne FR) Anzahl freie UR (ohne FR) TH in Nutzung (Sportabitur) Anzahl Schüler/UR Bemerkung 402 3 02-3/933 GY Ostlandstr. 39 (ÖPP) 15 26 3 9 4 02-4/920 GY Ottostr. 87 8 39 0 6 zus. 7 FR und Mensa in Nutzung 4 02-4/925 GY Rochusstr. 145 14 24 0 6 max. 10 1 02-1/928 GY Schaurtestr. 1 6 21 0 12 6 02-6/921 GY Schulstr. 18 20 15 0 7 1 02-1/929 GY Severinstr. 241 keine Rückmeldung auf Nachfrage 2 02-2/917 GY Sürther Str. 55 30 22 0 7,4 1 02-1/930 GY Thusneldastr. 15-17 6 25 0 9 1 02-1/931 GY Vogelsanger Str. 1 36 8 0 5 3 02-3/936 GY Zusestr. 0 0 0 0 7 02-7/924 RS Albert-Schweitzer-Str. 8 15 12 0 10 3 02-3/920 RS Alter Militärring 96 keine Rückmeldung auf Nachfrage 3 02-3/918 RS Berrenrather Str. 488 6 7 0 14+1 1 02-1/956 RS Dagobertstr. 79 - ARS 3 12 0 16 9 02-9/906 RS Danzierstr. 146a 7 13 0 14 4 02-4/918 RS Dechenstr. 1 12 12 0 max. 9 3 02-3/919 RS Euskirchener Str. 50 6 12 0 10 9 02-9/905 RS Fürstenbergstr. 26 (ÖPP) 11 9 0 10 1 02-1/918 RS Gereonswall 57b 4 02-4/919 RS Gravenreuthstr. 10 6 12 0 8 8 02-8/934 RS Hardtgenbuscher Kirchweg 100 12 14 0 8 7 02-7/919 RS Heerstr. 7 17 7 0 11 1 02-1/920 RS Im Hasental 41 12 17 0 9 6 02-6/915 RS Karl-Marx-Allee 43 10 20 0 10 4 02-4/913 RS Kolkrabenweg 65 11 12 0 15 2 02-2/916 RS Kuckucksweg 4 12 10 0 10 9 02-9/946 RS Lassallestr. 59 (ÖPP) 9 9 0 9 5 02-5/919 RS Neusser Str. 421 keine Rückmeldung auf Nachfrage 1 02-1/918 RS Niederichstr. 6 7 0 13 5 02-5/920 RS Niehler Kirchweg 120 12 6 0 15 8 02-8/933 RS Petersenstr. 7 12 12 0 9 keine Rückmeldung, nochmalige Anforderung am 24.04.02-7/925 RS Planckstr. 14 (ÖPP) 10 19 0 14 4 02-4/932 HS Baadenberger Str. 111 5 11 0 11 7 02-7/916 HS Bonner Str. 40 6 13 0 10 4 02-4/926 HS Borsigstr. 13 (ehemals HS Rochusstr.) 3 2 0 19 02-5/933 HS Buelowstraße 90 6 13 0 13 02-8/928 HS Falckensteinstraße 34 4 24 0 15 1 02-1/954 HS Gereonswall 57 (Auflösung z. 31.07.12) G:\40-BLW\402\402 Gräbener\Corona\Corona l Raumbelegung bei Wiederaufnahme Schulbetrieb 3/4 40 402 24.04.2020 BezirkGL-Ziffer Schulform Straße Anzahl belegete UR (ohne FR) Anzahl freie UR (ohne FR) TH in Nutzung (Sportabitur) Anzahl Schüler/UR Bemerkung 402 1 02-1/955 HS Großer Griechenmarkt 76 4 14 0 12 7 02-7/928 HS Heerstr. 7 30 18 0 15 8 02-8/939 HS Helene-Weber-Platz 3 5 19 0 10 6 02-6/916 HS Karl-Marx-Allee 3 5 18 0 9,4 8 02-8/926 HS Nürnberger Str. 10 5 02-5/917 HS Reutlinger Str. 49 4 15 0 14 2 02-2/914 HS Ringelnatzstr. 10 6 9 0 6 max 15 9 02-9/914 HS Tiefentalstr. 66 5 9 0 7 bis 8 6 02-6/912 HS Volkhovener Weg 140 6 14 0 10 9 02/9-913 HS Wuppertaler Str. 19 18 12 0 8 9 02-9-939 FE Am Jungholz 6 (NST von Berliner Str. 939) 0 2 0 0 5 02-5/926 FE Auguststr. 1 4 8 0 5 9 02-9/939 FE Berliner Str. 975 4 4 1 4 1 02-1/945 FE Blumenthalstr. 10-12 5 0 13 7 02-7/918 FE Mörikeweg 2-6 7 8 0 5 4 02-4/917 FE Rochusstr. 80 4 11 0 10 3 02-3/930 FE Zülpicher Str. 194 keine Rückmeldung auf Nachfrage 4 02-4/916 FL Leyendecker Str. 20-22 3 14 0 5 2 02-4/919 FL Rosenzweigweg 3 -> Außenstelle FS Leyendecker Str. wird ab 04.05.2020 geöffnet 6 02-6/918 FL Soldiner Str. 68 4 17 1 4 9 02-9/936 FL Thymianweg 1a 3 13 0 6 1 02-1/947 FS Alter Mühlenweg nur Primarstufe 7 02-9-936 FS Berliner Str. 36 1 8 0 6 5 02-5/930 FS Brehmstr. 2 4 6 1 10 8 02-8/923 FS Hachenburger Str. 11 keine Rückmeldung auf Nachfrage 1 02-1/946 FS Marienplatz 2 nur Primarstufe 8 02-8/930 FS Martin-Köllen-Str. 1 (NSt. Hachenburger Str.) keine Rückmeldung auf Nachfrage 1 02-1/946n FS Pfälzer Str. (NST Marienplatz) nur Primarstufe 2 02-2/930 FS Zülpicher Straße 11 - - 15 7 02-7/922 FGE Auf dem Sandberg 120 0 0 0 0 4 02-4/923 FGE Kolkrabenweg 8-10 0 0 0 0 3 02-3/929 FGE Redwitzstr. 80 Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige 7 02-7/923 FGE Sportplatzstr. 82-86 0 0 0 0 9 02-9/947 SfKranke Florentine-Eichler-Str. 1a 3 02-3/931 SfKranke Lindenburger Allee 38 3 4 0 7 G:\40-BLW\402\402 Gräbener\Corona\Corona l Raumbelegung bei Wiederaufnahme Schulbetrieb 4/4
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1216/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 23.04.2020 18:34