2760/2025
Protokoll über die Vorbesprechung am 08.09.2025
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2760/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 Protokoll über die Vorbesprechung am 08.09.2025 Anbei das Protokoll über die Vorbesprechung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur- schutzbehörde am 08.09.2025, mit der Bitte um Kenntnisnahme. Anlagen Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 08.09.2025 Anlage 1.1 Gutachten zu TOP Sonstiges Nr. 1
Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 08.09.2025
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Vorbesprechung des Naturschutzb eirates bei der UNB der Stadt Köln am 08.09.2025 Teilnehmer/innen: Simone Weil, Marie Weller, Hannah Ziegler, Julia v. Schweinitz, Alexander Will, Julius Dill Naturschutzbeirat: Fr. Euler-Bertram, Frau Franke Verwaltung: Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 1. Temporäre Aufstellung eines Infopavillons (mit Ausstellungsraum, Teekü- che und WC), LB9.22 „Schloßpark Stammheim“ Beschreibung der Maßnahme: Die StEB Köln möchte einen temporären Informationspavillon, bestehend aus zwei Containern vor dem Ulrich-Haberland-Haus errichten, um über die zukünftigen Baupro- jekte zu informieren. Hierzu gehören ein entsprechender Ausstellungsraum, eine Teekü- che und eine WC-Anlage (Trockentoilette). Der Container mit der Komposttoilette soll auch dazu dienen ein öffentliches WC am Schloßpark anzubieten. Die beiden Container sollen mit einer durchgehenden Holzfassade sowie durch eine um- gebende Holzterrasse zu einem Informationspavillon verbunden werden. Für die Anlieferung wird ausschließlich der asphaltierte Weg zum Schlosspark von der Egonstraße genutzt. Für das Aufstellen der beiden Module ist es notwendig auf der Grundfläche von 17,70 m x 6 m einen Aushub des Mutterbodens in Höhe von 30 cm vorzunehmen und diese mit verdichtetem Schotter zu füllen. Der Mutterboden wird seitlich gelagert und nach Ende der Nutzungsdauer und Abbau des Containers wieder eingebaut. Eingriff /Kompensation Es handelt sich nicht um einen Eingriff in Natur und Landschaft i.S.v. § 14 Bundesnatur- schutzgesetz, da der Container nur temporär aufgestellt wird und der Ausgangszustand der Fläche nach dem Abbau wiederhergestellt wird. Befreiungsvoraussetzungen In der Ratssitzung der Stadt Köln vom 12.12.2022 wurde die Bestellung eines Erbbaurechtes am Ulrich-Haberland-Haus, Am Stammheimer Schlosspark in Köln Stammheim, Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 42, Flurstück 337, beschlossen. Erbbauberechtigter sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln. Vorgesehen ist eine Nutzung des Ulrich-Haberland-Hauses zur einen Hälfte durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln für Seminar- und Ausstellungszwecke und zur Unterbringung der Wasserschule Köln sowie zur anderen Hälfte durch weitere Nutzungen aus den Themenfeldern Kunst, Wasser, Umwelt- und Klimaschutz. Die Sanierung und Umgestaltung des Ulrich-Haberland-Hauses ist an Vorgaben aus dem Denkmalschutz und Umweltschutz gebunden. Die beschlossene vollflächige Nutzung zu den Themen Kunst, Wasser, Umwelt- und Klimaschutz ist derzeit noch vakant, was zu einer Verzögerung führt. Die eigentliche Sanierung ist, bedingt durch die Bausubstanz, sehr umfangreich. Diese Faktoren verzögern den Planungsstart und die Umsetzung des Projektes. Für eine bezugsreife Fertigstellung des Projektes ist mit einem Zeitraum von ca. 5 Jahren ab Planungsbeginn zu kalkulieren. Bis zur Fertigstellung des Ulrich-Haberland-Hauses besteht seitens der StEB Köln der Bedarf zur Errichtung eines Infopoints zur Information der Bürger*innen über das vorgesehene Vorhaben sowie über aktuelle Themen der Stadtentwässerung. Darüber hinaus ist vorgesehen, den örtlichen Bürgervereinen und gemeinnützigen Organisationen wie z.B. Naturschutzverbänden die Ausstellungsfläche bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Neben der Besprechungs-/ Präsentationsfläche wird auch eine öffentlich zugängliche WC-Anlage errichtet. Vor allem die Bereitstellung der öffentlichen WC-Anlage trägt der Sauberkeit der Parkfläche und somit unserer Umwelt Rechenschaft. Das Vorhaben soll in einem Bereich realisiert werden, der sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln befindet. Dieser setzt hier einen Geschützten Land- schaftsbestandteil fest: LB9.22 „geschützter Landschaftsbestandteil“. In Geschützen Landschaftsbestandteilen geltende Verbote sind durch das Vorhaben be- troffen. • Nach Verbot Nr. 5. ist es verboten bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie kei- ner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen (…). • Nach Verbot Nr. 7 ist es verboten Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Aus- schachtungen oder Verfestigungen vorzunehmen oder die Boden- oder Geländegestalt auf andere Weise zu verändern. Nach Bewertung der vorliegenden Unterlagen liegen nachvollziehbare Gründe vor, um gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG eine Befreiung von den Ver- und Geboten des LP aus überwiegenden öffentlichen Interesses zu gewähren. Entscheidung: Die stellvertretende Beiratsvorsitzende Frau Euler-Bertram stimmt der Maßnahme zu unter der Auflage, dass keine Bäume und Sträucher in Anspruch genommen werden und die Fläche danach wiederhergestellt wird. 2. Nutzungsänderung Gut Scheuerhof, LB 9.36, EZ 4 Beschreibung der Maßnahme: Der denkmalgeschützte „Scheuerhof“, Grüner Kuhweg 21 in Köln-Flittard, wurde in den letz- ten zehn Jahren saniert und die ursprüngliche Nutzung als Reitanlage wiederaufgenommen. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens mussten die ursprünglichen Planungen angepasst und dort vorgesehene Maßnahmen umgestaltet werden. Insbesondere der erstellte Land- schaftspflegerische Begleitplan (SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2012) muss an neue Gegebenheiten angepasst bzw. aktualisiert werden, da sich zeigt, dass die vereinbarten Maßnahmen nicht realisierbar waren. Der im Jahre 1850 zwischen Dünnwald und Flittard erbaute Vierkanthof wurde ursprünglich für eine landwirtschaftliche Nutzung errichtet. Von 1967 bis 1991 wurde der Scheuerhof als Reitanlage betrieben. Im Anschluss standen die Gebäude leer und befanden sich, bis zum Beginn der Sanierungen und Rückführung in die ursprüngliche Nutzung nach Genehmigung des Bauantrages im Jahr 2013, in einem baufälligen Zustand. Der östliche Gebäudeteil war im Bauantrag aus 2013 als Stall geplant. Durch nachfolgende Bauanträge wurde zunächst der Ausbau des Dachgeschosses in Wohnnutzung genehmigt. hier befindet sich mittlerweile im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung (Immobilienbüro) Seit 2022 liegt ein Bauantrag vor, der zum einen die Erschließung der Dachgeschosswoh- nung neu beantragt und zum anderen eine Nutzungsänderung des unteren ehemaligen Stalls als Immobilienbüros zum Inhalt hat. IM Rahmen dieses Bauantrags wurden auch die alten Kompensationsmaßnahmen kontrolliert und es fiel auf, dass vielen nicht realisiert wor- den war und auch nicht mehr gemäß des alten LBP realisierbar war, so dass an den aktuel- len Bauantrag die Neuordnung der ausstehenden Kompensation geknüpft wurde. Diese Neuplanung und der Bauantrag werden nun zur Befreiung gem. § 67 BNatSchG vorgelegt. Eingriff /Kompensation Die Realisierung der Revitalisierung hat bereits in der Vergangenheit zur Veränderung der Gestalt und Nutzung des Eingriffsbereichs geführt, die vor allem auf die baulichen Anlagen, die betriebliche Nutzung und auf die Bautätigkeit zurückzuführen sind. Zusätzlich ergab sich durch die Revitalisierung eine Nutzungsintensivierung der durch das Brachliegen der Flä- chen extensiv oder nicht genutzten Strukturen. Im Zuge der Revitalisierung der zwischen 1991 bis 2013 ungenutzten Reitanlage „Scheuer- hof“ wurden ca. 3.000 m² große hofnahe Flächen teilversiegelt (Paddock, Parkplatz). Hierbei handelte es sich um artenarme Intensiv-Fettwiesen stellenweise auf Aufschüttungsböden (EA 31, EA 31*), auf denen sich teilweise Brennnesselherden stark durchgesetzt hatten (HP 5). Darüber hinaus wurden auch neue Anlagenteile gebaut, wie die Reitboxen, eine Reithalle und eine Führanlage. Gegenüber der Planung von 2013 wurde darüber hinaus auch noch ein Sandplatz nördlich des Hofes angelegt. Im alten LBP wurden vornehmlich Baumpflanzungen um die Hofanlage geplant, deren Um- setzung sich aber nach Fertigstellung der Hofanlage als nicht realisierbar herausstellten. In der Neuplanung wurden nun Baumreihen entlang der Weiden und eine Obstbaumwiese ge- plant und in Teilen bereits umgesetzt. Gleichzeitig wird eine Sukzessionsfläche, die nicht ver- wirklicht wurde umgelegt, so dass durch die nun geplanten Maßnahmen die Eingriffe aus 2013 sowie der neue Sandplatz und die Stellplätze vollständig ausgeglichen werden können. Artenschutz Es konnten keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von gebäudebewohnenden Fledermaus- (u.a. Zwergfledermaus) und Vogelarten (u.a. Schleiereule, Rauch- und Mehlschwalbe) fest- gestellt werden. Durch die Maßnahmen werden daher keine Fortpflanzungs- oder Ruhestät- ten planungsrelevanter Tierarten zerstört. Auch andere Wirkfaktoren der geplanten Revitali- sierung des Scheuerhofes zu Wohnzwecken, Gewerbenutzung und als Reitanlage lösen keine Zugriffsverbote oder erhebliche Störungen i.S.d. § 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Befreiungsvoraussetzungen Für die baugenehmigungspflichtige Umnutzung innerhalb des Gebäudebestands s ieht der Landschaftsplan einen konkreten Ausnahmetatbestand vor. Auf Antrag kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn die Maßnahmen artenschutzrechtlich zulässig sind (siehe Artenschutz). Die Untere Naturschutzbehörde stellt dem Antragssteller diesbezüglich eine Ausnahmegeneh- migung in Aussicht, verbunden mit einzuhaltenden Auflagen. Nach Verbot Nr. 5. ist es verboten bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauauf- sichtlichen Genehmigung bedürfen (…). Nach Verbot Nr. 7 ist es verboten Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschach- tungen oder Verfestigungen vorzunehmen oder die Boden- oder Geländegestalt auf andere Weise zu verändern. In Bezug auf die gegenüber der Planung von 2013 zusätzlichen elf Stellätze und den Sand- platz nördlich des Hofes bedarf es an dieser Stelle einer Befreiung gemäß § 67 (1) BNatSchG. Vor dem Hintergrund, dass sich die geplanten Stellplätze faktisch bereits seit Jahren in Nut- zung und sich entlang der verdichteten Zufahrt befinden, die Versickerungsfähigkeit der Fläche erhalten bleibt und Pflanzmaßnahmen vorgenommen werden, kann aus Sicht der Unteren Na- turschutzbehörde einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG zugestimmt werden. Ebenso ist der Sandplatz seit Jahren in Nutzung. Die Notwendigkeit des zusätzlichen Sand- platzes wird gesehen. Dieser wird ebenfalls durch Pflanzmaßnahmen ausgeglichen, so dass auch hierfür einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG zugestimmt werden kann. Von einer Verbandsbeteiligung ist abgesehen worden, da nach Auffassung der Unteren Na- turschutzbehörde gegenüber dem Antrag aus 2013 keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind (§ 66 LNatSchG NRW Abs. 2). Entscheidung Die stellvertretende Beiratsvorsitzende hatte diverse Rückfragen. Das Vorhaben wird aufgrund der umfänglichen Änderungen in die Sitzung vom 29.09. vertagt. Sonstiges 1. Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde: Maßnahmen zur Wiederher- stellung der Verkehrssicherheit an einem Naturdenkmal Das städtische Naturdenkmal NDI 806.01, Winterlinde (Tilia cordata) in der Ostmer- heimer Straße / Rüdigerstraße, auf der Verkehrsinsel (Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 484) weist deutliche Schäden im Stamm- und Wurzelbereich sowie eine geschwächte Vitalität auf. Eine weitergehende Untersuchung in Form eines statisch integrierten Zugversuchs durch das Sachverständigenbüro Lehnen hat eine verminderte Standsicherheit ge- zeigt, Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist eine fachgerechte Kronenein- kürzung erforderlich. Die Schnittmaßnahmen sind laut Gutachten innerhalb von acht Wochen (bis Ende September 2025) durchzuführen. Das Gutachten ist dieser Mitteilung zur Kenntnisnahme beigefügt. Die o.g. Maßnahmen bleiben unberührt von den Verboten des § 3 der Naturdenkmal- verordnung (NDI-VO). Eine Befreiung dieser Maßnahmen nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW ist somit nicht erforderlich. 2. Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde: Wurzelsuchschachtung an zwei Naturdenkmalen im Vorgriff auf ein geplantes Bauvorhaben Im Rahmen eines geplanten Neubauvorhabens durch die Vivawest im Kölner Stadt- teil Porz wird auf dem Grundstück Kölner Straße / Ecke Urbacher Weg, Gemarkung Porz, Flur 002, Flurstück 3261 die Errichtung eines neuen Bauprojekts vorbereitet. Dabei befinden sich im direkten Einflussbereich des Bauvorhabens zwei Eiben (Ta- xus baccata), die als Naturdenkmale eingestuft wurden. Diese werden bei der Stadt Köln mit der Festsetzungsnummer NDI 706.04a geführt. Bei dem geplanten Bauprojekt handelt es sich um einen Neubau mit Tiefgarage. Die Baugrube soll im Bereich der zwei Eiben mittels Berliner Verbau erstellt werden. Um die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die geschützten Bäume zu minimieren, wurde ein detailliertes Schutzkonzept erarbeitet. Das Ziel ist es, die beiden Eiben während der gesamten Bauphase vor mechanischen Schäden sowie vor Wurzelver- lusten und -verletzungen zu schützen. Hierzu wird insbesondere ein Wurzelvorhang eingerichtet, der den empfindlichen Wurzelraum gegenüber der Baugrube abschirmt. Des Weiteren wird ein Baumschutzzaun nach DIN 18920 um die Eiben erstellt. Die Aushebung des Wurzelvorhangs erfolgt schonend mittels Saugbagger mit Kunststoffaufsatz. Falls Wurzeln freigelegt und durchtrennt werden müssen, erfolgt dies mit scharfem Werkzeug. Die Schnittstellen werden mit Baumbalsam (Vita X-Ac- tive mit Trichoderma- Sporen) behandelt. Das Verfüllen des Grabens erfolgt mög- lichst mit ortsnah anstehendem Boden oder mit strukturstabilem Substrat wie Vulkat- ree 0-16. Die gesamten Maßnahmen werden durch die Fachfirma HVG Grünflächenmanage- ment GmbH mit zertifizierten Baumfachleuten vor Ort begleitet. Durch die genannten Maßnahmen wird eine Beschädigung oder Zerstörung der Na- turdenkmäler im Sinne des § 28 BNatSchG vermieden. Eine Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW ist somit nicht erforderlich. Nachfrage: Wichtig ist der stellvertret. Beiratsvorsitzenden, dass die Suchschachtungen, die Fäl- lungen und der kommende B-Plan in Zusammenhang stehen. 3. Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde: Diverse geplante Verkehrs- sicherungsmaßnahmen an Naturdenkmalen 570-3 Baumschutz (Herr Will) trägt vor, dass ND 713.03 Kastanie mit starkem Pilzbe- fall zurückgeschnitten werden muss und nur als Torso erhalten bleiben kann. Frau Euler-Bertram schlägt eine baldige Neupflanzung in dem Bereich vor um den Funkti- onsverlust etwas aufzufangen. Herr Dill wird sich dem Anliegen annehmen. Herr Will stellt weiter vor, dass entlang des Bayenthal-Gürtels im Bereich vom Rhein bis Goltsteinstraße der Radweg in Handarbeit durch das Amt 66 saniert werden soll. Da es sich um eine gesetzlich geschützte Allee mit gleichzeitigem ND-Status handelt, wird das Vorhaben noch einmal gesondert vorgestellt. An sechs NDs werden noch genauere Untersuchungen durchgeführt, ob die Bäume weiter standsicher sind. Frau Franke erkundigt sich nach dem Sachstand zu den Kölner Lichtern und dem Ju- gendpark. Frau Weil informiert, dass der neue Amtsleiter des Umweltamts, Herr Siemens; am 15.09. anfängt. Das Thema Kölner Lichter wird zeitnah an ihn herangetragen. Frau Franke gibt Hinweise, wie in Bonn mit den Kölner Lichtern umgegangen wird. Zum Jugendpark wurde im Rat beraten. Hierzu hat der Rat beschlossen, dass hierzu erneut Gespräche mit den Jugendzen- tren Köln gGmbH aufgenommen werden sollen.
Anlage 1.1 Gutachten zu TOP Sonstiges Nr. 1
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LP Gutachter - und Planungs GmbH | Blumgasse 17 a | 52156 Monschau Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Sachverständigengutachten Nr.: 25-047 Auftraggeber: Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln In Sachen: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Objekt: Tilia ND Ostmerheimer Str. 66-806-S-0745 Sachverständiger: Alexander Lehnen Ausfertigung: Urschrift Datum: 31.07.2025 Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 2 von 17 Gliederung des Gutachtens: 1. Zusammenfassung ....................................................................................... 3 2. Vorbemerkungen ......................................................................................... 3 2.1. Auftrag und Zweck ................................................................................. 3 2.2. Ortsbesichtigung .................................................................................... 3 2.3. Lageplan ................................................................................................. 4 2.4. Methodik der Untersuchung .................................................................. 4 4. Feststellungen des Ist Zustandes ................................................................. 7 5. Zugversuch ................................................................................................... 9 6. Ergebnis ...................................................................................................... 15 7. Schlussbemerkung ..................................................................................... 17 Abbildungsverzeichnis: Abb. Nr.: 1 Lageplan ........................................................................................... 4 Abb. Nr.: 2 Tilia ................................................................................................... 7 Abb. Nr.: 3 Detail Oberkrone ............................................................................. 7 Abb. Nr.: 4 Stammschaden ................................................................................ 8 Abb. Nr.: 5 Messaufbau ..................................................................................... 9 Abb. Nr.: 6 Inclinometer I1 ................................................................................ 9 Abb. Nr.: 7 I2 und I3 ......................................................................................... 10 Abb. Nr.: 8 I4 und I5 ......................................................................................... 10 Abb. Nr.: 9 Elastometer ................................................................................... 11 Abb. Nr.: 10 Kronenmaskierung ...................................................................... 12 Abb. Nr.: 11 Windlastabschätzung .................................................................. 12 Abb. Nr.: 12 Messdaten ................................................................................... 13 Abb. Nr.: 13 Inclinoanalyse .............................................................................. 13 Abb. Nr.: 14 Ergebnis ZV .................................................................................. 15 Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 3 von 17 1. Zusammenfassung Die untersuchte Linde (Naturdenkmal) weist deutliche Schäden im Stamm- und Wurzelbereich sowie eine geschwächte Vitalität (VS2 -) auf. Der Zugversuch zeigt in einem Lastszenario eine unzureichende Standsicherheit (Sf = 1,4). Zur Wiederherstellung der Verkeh rssicherheit ist eine fachgerechte Kroneneinkürzung notwendig. Maßnahmen sind innerhalb von acht Wochen umzusetzen. 2. Vorbemerkungen 2.1. Auftrag und Zweck Mit Auftrag vom 03.06.2025 wurde ich von der Stadt Köln mit der Durchführung von Zugversuchen an Naturdenkmalen beauftragt. Zweck des Gutachtens ist es, auf Basis der erhobenen Messdaten eine fundierte Einschätzung zur Verkehrssicherheit des Baumes abzugeben. 2.2. Ortsbesichtigung Die notwendige Ortsbesichtigung und Untersuchung erfolgte am 23.07.2025 durch Herrn M. Stephan (Bachelor Professional Baumpflege) und mich persönlich. Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 4 von 17 2.3. Lageplan Abb. Nr.: 1 Lageplan Standort der Tilia auf der Grüninsel. 2.4. Methodik der Untersuchung Die durchgeführten Untersuchungen entsprechen den Anforderungen und Leistungsmerkmalen der ZTV -Baumpflege (2017), der FLL Baumkontrollrichtlinien (2020), der FLL Baumuntersuchungsrichtlinien (2013), der DIN 1319 Sachverständige Anforderungen an Messgeräte und Messverfahren, sowie den Grundlagen für den Aufbau Gutachten. Grundlage der Untersuchungen ist die VTA-Methode = Visual Tree Assessment = Baum -Sicht-Kontrolle (Baumschadensdiagnose) (MATTHECK 2003, KLUG 2017, ROLOFF 2015). Im Zuge meiner Vitalitätsbeurteilung werden alle fachlichen Ansätze berücksichtigt (KLUG, ROLOFF, WEIHS), die letztendliche Bestimmung erfolgt dann nach dem ganzheitlichen Bestimmungsschlüssel zur Vitalitätsbeurteilung nach KLUG. Vitalitätsstufen und deren Beschreibung: Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 5 von 17 VS 1- vital: Der Art und Entwicklungsphase entsprechend entwickelte Krone mit erwartungsgemäßen Trieblängen und gesunder Blattentwicklung. VS 2-geschwächt: Das bei der jeweiligen Entwicklungsphase und der Baumart erwartete Trieblängenwachstum und die Blattentwicklung sind leicht vermindert. In der Krone kann eine leichte Wipfeldürre zu bemerken sein. VS 3 -sehr geschwächt: Blattentwicklung (Blattgröße und -farbe, relative Belaubungsdichte) sowie das bei der Entwicklungsphase erwartete Trieblängenwachstum sind deutlich vermin - der. Im Kronenmantel ist ein Absterben von Zweigen und Ästen bis Schwach - oder im Einzelfall Grobaststärke erkennbar. Die Reaktion des Baumes bei Verletzungen an Stamm oder Krone ist eher mittelmäßig, an ehemaligen Schnitten oder Verletzungen liegt eine relativ kleine Wundholz-bzw. Kallusbildung vor. VS 4 - abgängig: Die Blattentwicklung (Blattgröße und -farbe, relative Belaubungsdichte) sowie das bei der Entwicklungsphase oder dem Baumzustand erwartete Trieblängenwachstum sind erheblich vermindert bzw. nicht mehr vorhanden. Im Kronenmantel sind ganze B ereiche oder Teile meist auch über Starkaststärke abgestorben. VS 5- abgestorben. Zur eingehenden Untersuchung geschädigter Baumbereiche werden einfache Diagnosewerkzeuge wie Schonhammer, Sondierstab und Stechbeitel eingesetzt. Zur Vermessung der Baumstatik insbesondere der Standsicherheit wurde ein Zugversuch mittels DYNATIM (Fa. RINNTECH & METRIWERKE GmbH) durchgeführt. Die Windlastberechnung erfolgt mit der Software ARWILO, welche in DYNATIM integriert ist. Aufgrund der Schwierigkeit einer exakten Vorhersage, der am Standort zu erwartenden Windgeschwindigkeiten und Böenfaktoren (bis z u Faktor 2 in Deutschland, Masterarbeit S. Jäger Uni Karlsruhe) einhergehend mit etwaigen Düseneffekten (Schwedische Studie 2023, Göteborg, bis zu 6 -facher Unterschied in der Windgeschwindigkeit innerhalb diverser Messstellen in der Stadt) erfolgt folgende r vereinfachter Ansatz: Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 6 von 17 - Standortbezogene Differenzierung in der Windgeschwindigkeit gemäß Windzone (Zref 10 m) - Annahme einer windzonenabhängigen Orkan -Windgeschwindigkeit (Windzone 1 = 33 m/s, Windzone 2 = 34 m/s) auf ungefährer Höhe der umliegenden Gebäude bzw. Bäume (Zref 10-20 m, Winddaten des DWD immer gemessen auf 10 m Höhe) - Böenfaktor (=1-1,25) und keinen Resonanzfaktor (=1) - Keine Berücksichtigung der Porösität (=1) - Berücksichtigung der Kronengeometrie und Berücksichtigung eines Kronen abhängigen Widerstandsbeiwert (CW-Wert), welcher in der Regel 30 % beträgt. Abweichungen nach oben und unten möglich bei sehr sperrigen oder schlüpfrigen Kronenstrukturen. Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 7 von 17 4. Feststellungen des Ist Zustandes Es handelt sich um Linde mit einer Höhe von 13 m, einem Kronendurchmesser von 12 m und einem Stammdurchmesser von 0,83 m. Der Baum befindet sich in der Altersphase und weist eine deutlich geschwächte Vitalität der Stufe VS2- auf. Abb. Nr.: 2 Tilia Mit Blick aus Süden. Abb. Nr.: 3 Detail Oberkrone Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 8 von 17 Die deutlich geminderte Vitalität ist im Bereich der Oberkrone an Belaubung und Verzweigung zu verzeichnen. Druckseitig vom Stammfuß aufsteigend ist liegt der Holzkörper frei. Unterhalb der abgelösten Borke ist Mycel eines unbekannten Pathogens zu erkennen. Der offene Schaden hat deutliche Auswirkungen auf die Physiologie, bedingt durch die abgestorbenen Kambialbereiche. Abb. Nr.: 4 Stammschaden Zeigt den Stammschaden auf der Druckseite. Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 9 von 17 5. Zugversuch Zur Überprüfung der Stand- und Bruchsicherheit wurde ein statisch integrierter Zugversuch nach Elasto/Inclino -Methode durchgeführt. Hierzu wurden am Stammfuß vier Inclinometer in 0°, 90°, 180° und 270° zur Zugrichtung angebracht. Abb. Nr.: 5 Messaufbau Schematischer Messaufbau und Sensorpositionen. Abb. Nr.: 6 Inclinometer I1 Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 10 von 17 Am Stamm befindlich. Abb. Nr.: 7 I2 und I3 Sensor I2 (roter Pfeil) in 0° und I3 in 90° zur Zugrichtung am Stammfuß. Abb. Nr.: 8 I4 und I5 Sensoren I4 in 180° und I5 in 270° zur Zugrichtung. Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 11 von 17 Abb. Nr.: 9 Elastometer E1 in 180° zur Zugrichtung am Stamm. Die Inclinometer messen jegliche Kippreaktionen des Wurzetellers in °. Als Referenzwinkel dient ein Wert von 0,25°, welcher gemäß der verallgemeinerten Kippkurve 40% des maximalen Versagenskippwinkel von 2,5° entspricht. Zur Ermittlung der Windbelastung am Standort und der daraus resultierenden auf den Baum einwirkenden Kräfte erfolgt eine digitale Maskierung der Krone anhand einer Fotographie, welche die Kronenfläche, die Stammbasis sowie den Kraft- und Lastschwerpunkt visualisiert. Die Windlastberechnung wird in zwei Varianten mit fachlich validen Annahmen durchgeführt. Variante 1 berücksichtigt die Windlast gemäß der Windlastnorm in der jeweiligen Windzone. Am Standort ist das im Speziellen Windzone 2, was Bft 10 (25 m/s) mit einer Referenzhöhe von 10 m entspricht. Der Geländeexponent ist mit 30 % und der Böenfaktor mit 125 % berücksichtigt. Variante 2 berücksichtigt Bft 12 (34 m/s, Orkan) bei einer Referenzhöhe von 20 m und Orkanbedingt keinen Böenfaktor. Die Kronenfläche beträgt nach Kronenmarkierung 86 m² bei einem Kronenflächenschwerpunkt von 8 m und einem Kraftschwerpunkt von 12 m. Der Widerstandsbeiwert (Cw -Wert) ist resultierend aus der Kronenform und Sperrigkeit mit 35 % berücksichtigt. Die Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 12 von 17 daraus resultierende Windlast auf die Krone beträgt 12 kN und das Biegemoment am Stammfuß beträgt 93 kNm bei Bft 10 und 9 kN mit einem Biegemoment von 74 kNm bei Bft 12. Abb. Nr.: 10 Kronenmaskierung ARWILO Kronenmaskierung zur Flächen- und Lastberechnung mit dargestellter Kronenfläche sowie Last- und Kraftschwerpunkt. Abb. Nr.: 11 Windlastabschätzung Parameter der Windlastabschätzung bei Bft 10 (Var. 1) und Bft 12 (Var. 2). Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 13 von 17 Die vier Inclinometer am Stammfuß sowie der Inclinometer I1 am Stamm zeigen einen harmonischen und homogenen Verlauf während der Messung bei einer eingeleiteten Windersatzlast von 1,20 to. Inclinometer I3 in 90° zur Zugrichtung ist der Sensor mit der schwächsten Verankerung. Abb. Nr.: 12 Messdaten Messdaten und Sensorverläufe bei einer Ersatzlast von 1,20 to. Abb. Nr.: 13 Inclinoanalyse Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 14 von 17 Im Vergleich aller Inclinometer, oben wie unten, zeigt auch hier I3 einen hohen Neigungswinkel. Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 15 von 17 6. Ergebnis Abb. Nr.: 14 Ergebnis ZV Variante 1 Standsicherheitsfaktor 1,4; Bruchsicherheitsfaktor 2,0 Variante 2 Standsicherheitsfaktor 1,7; Bruchsicherheitsfaktor 2,5 Im Rahmen der eingehenden Untersuchung konnten mehrere visuell erfassbare Schadsymptome festgestellt werden. Diese betreffen insbesondere den Stammfuß - und Stamm bereich aber auch die Krone mit teils deutlichen Eingriffen aus der Vergangenheit. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der visuell konstatierten Negativmerkmale mit der Schadstufe „deutlich geschädigt“. Zur weiteren Beurteilung der Standsicherheit wurde ein statisch integrierter Zugversuch nach der Elasto/Inclino-Methode durchgeführt. Dabei ergaben sich folgende sicherheitsrelevante Kennwerte: Windlastvariante 1 (25 m/s, Bft 10): Standsicherheitsfaktor Sf(i) = 1,4 Bruchsicherheitsfaktor Sf (e) = 2,0 Windlastvariante 2 (34 m/s, Bft 12): Standsicherheitsfaktor Sf(i) = 1,7 Bruchsicherheitsfaktor Sf (e) = 2,5 Die geforderten statischen Sicherheitsreserven gemäß aktuellen Richtwerten (i.d.R. Sf ≥ 1,5) werden nicht in allen Lastszenarien erreicht. Aufgrund der leicht beeinträchtigten Standsicherheit im Bereich des Sensors I3 sowie der in Richtung Norden ausgeprägten Kopflastigkeit infolge überlanger Kronenpartien ist die Durchführung baumpflegerischer Maßnahmen in Form Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 16 von 17 einer fachgerechten Einkürzung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich. Die Höhe ist um ca. 1 m und die nördlichen Kronenbereiche um ca. 2 m einzukürzen. Die genannten Maßnahmen sind zur Herstellung der Verkehrssicherheit innerhalb von acht Wochen auszuführen. Eine erneute eingehende Untersuchung durch einen statisch integrierten Zugversuch ist im dritten Quartal 2028 vorzusehen. Sachverständiger: Alexander Lehnen Gutachten Nr.: 25-047 Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str. Mammutbaum ND Blatt 17 von 17 7. Schlussbemerkung Das vorliegende Gutachten berücksichtigt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Dendrologie, Arboristik und Baumpflege. Die Aufnahmen wurden mithilfe einer digitalen Kamera erstellt, und es wurden keinerlei Manipulationen an den Bildern vorgenommen. Änderungen betreffen lediglich Vergrößerungen, Verkleinerungen oder Belichtungseinstellungen. Das Gutachten umfasst 17 Textseiten und wurde als Urschrift im PDF -Format erstellt und übermittelt. Monschau, 31.07.2025 Alexander Lehnen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2760/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.09.2025
- Erstellt
- 09.09.2025 16:05