Mandari Insight

2760/2025

Protokoll über die Vorbesprechung am 08.09.2025

Mitteilung BV 11.09.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.09.2025, TOP 6.5

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 08.09.2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1.1 Gutachten zu TOP Sonstiges Nr. 1

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

527 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2760/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 
 
Protokoll über die Vorbesprechung am 08.09.2025 
Anbei das Protokoll über die Vorbesprechung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur-
schutzbehörde am 08.09.2025, mit der Bitte um Kenntnisnahme.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 08.09.2025 
Anlage 1.1 Gutachten zu TOP Sonstiges Nr. 1

Anlage 1 Protokoll über die Vorbesprechung am 08.09.2025

15619 Zeichen

Vorbesprechung des Naturschutzb eirates bei der UNB der Stadt Köln am 
08.09.2025 
 
 
Teilnehmer/innen: Simone Weil, Marie Weller, Hannah Ziegler, Julia v. 
Schweinitz, Alexander Will, Julius Dill 
 
Naturschutzbeirat: Fr. Euler-Bertram, Frau Franke 
 
Verwaltung:  
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz  
 
1. Temporäre Aufstellung eines Infopavillons (mit Ausstellungsraum, Teekü-
che und WC), LB9.22 „Schloßpark Stammheim“ 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die StEB Köln möchte einen temporären Informationspavillon, bestehend aus zwei 
Containern vor dem Ulrich-Haberland-Haus errichten, um über die zukünftigen Baupro-
jekte zu informieren. Hierzu gehören ein entsprechender Ausstellungsraum, eine Teekü-
che und eine WC-Anlage (Trockentoilette).  
Der Container mit der Komposttoilette soll auch dazu dienen ein öffentliches WC am 
Schloßpark anzubieten.  
Die beiden Container sollen mit einer durchgehenden Holzfassade sowie durch eine um-
gebende Holzterrasse zu einem Informationspavillon verbunden werden.  
Für die Anlieferung wird ausschließlich der asphaltierte Weg zum Schlosspark von der 
Egonstraße genutzt. 
Für das Aufstellen der beiden Module ist es notwendig auf der Grundfläche von 17,70 m 
x 6 m einen Aushub des Mutterbodens in Höhe von 30 cm vorzunehmen und diese mit 
verdichtetem Schotter zu füllen. Der Mutterboden wird seitlich gelagert und nach Ende 
der Nutzungsdauer und Abbau des Containers wieder eingebaut.  
 
Eingriff /Kompensation 
Es handelt sich nicht um einen Eingriff in Natur und Landschaft i.S.v. § 14 Bundesnatur-
schutzgesetz, da der Container nur temporär aufgestellt wird und der Ausgangszustand 
der Fläche nach dem Abbau wiederhergestellt wird.  
 
Befreiungsvoraussetzungen  
In der Ratssitzung der Stadt Köln vom 12.12.2022 wurde die Bestellung eines 
Erbbaurechtes am Ulrich-Haberland-Haus, Am Stammheimer Schlosspark in Köln 
Stammheim, Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 42, Flurstück 337, beschlossen. 
Erbbauberechtigter sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Ostmerheimer 
Straße 555, 51109 Köln. Vorgesehen ist eine Nutzung des Ulrich-Haberland-Hauses 
zur einen Hälfte durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln für Seminar- und 
Ausstellungszwecke und zur Unterbringung der Wasserschule Köln sowie zur anderen 
Hälfte durch weitere Nutzungen aus den Themenfeldern Kunst, Wasser, Umwelt- und 
Klimaschutz. 
 
Die Sanierung und Umgestaltung des Ulrich-Haberland-Hauses ist an Vorgaben aus 
dem Denkmalschutz und Umweltschutz gebunden. Die beschlossene vollflächige 
Nutzung zu den Themen Kunst, Wasser, Umwelt- und Klimaschutz ist derzeit noch

vakant, was zu einer Verzögerung führt. Die eigentliche Sanierung ist, bedingt durch 
die Bausubstanz, sehr umfangreich. 
 
Diese Faktoren verzögern den Planungsstart und die Umsetzung des Projektes. Für 
eine bezugsreife Fertigstellung des Projektes ist mit einem Zeitraum von ca. 5 Jahren 
ab Planungsbeginn zu kalkulieren. 
Bis zur Fertigstellung des Ulrich-Haberland-Hauses besteht seitens der StEB Köln der 
Bedarf zur Errichtung eines Infopoints zur Information der Bürger*innen über das 
vorgesehene Vorhaben sowie über aktuelle Themen der Stadtentwässerung. Darüber 
hinaus ist vorgesehen, den örtlichen Bürgervereinen und gemeinnützigen 
Organisationen wie z.B. Naturschutzverbänden die Ausstellungsfläche bei Bedarf zur 
Verfügung zu stellen. Neben der Besprechungs-/ Präsentationsfläche wird auch eine 
öffentlich zugängliche WC-Anlage errichtet. Vor allem die Bereitstellung der 
öffentlichen WC-Anlage trägt der Sauberkeit der Parkfläche und somit unserer Umwelt 
Rechenschaft. 
 
Das Vorhaben soll in einem Bereich realisiert werden, der sich im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans der Stadt Köln befindet. Dieser setzt hier einen Geschützten Land-
schaftsbestandteil fest: LB9.22 „geschützter Landschaftsbestandteil“.  
In Geschützen Landschaftsbestandteilen geltende Verbote sind durch das Vorhaben be-
troffen.  
• Nach Verbot Nr. 5. ist es verboten bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO 
NW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie kei-
ner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen (…). 
• Nach Verbot Nr. 7 ist es verboten Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Aus-
schachtungen oder Verfestigungen vorzunehmen oder die Boden- oder Geländegestalt 
auf andere Weise zu verändern.  
 
Nach Bewertung der vorliegenden Unterlagen liegen nachvollziehbare Gründe vor, um 
gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG eine Befreiung von den Ver- und Geboten des LP aus 
überwiegenden öffentlichen Interesses zu gewähren. 
 
 
Entscheidung: 
Die stellvertretende Beiratsvorsitzende Frau Euler-Bertram stimmt der Maßnahme 
zu unter der Auflage, dass keine Bäume und Sträucher in Anspruch genommen 
werden und die Fläche danach wiederhergestellt wird. 
 
2. Nutzungsänderung Gut Scheuerhof, LB 9.36, EZ 4  
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Der denkmalgeschützte „Scheuerhof“, Grüner Kuhweg 21 in Köln-Flittard, wurde in den letz-
ten zehn Jahren saniert und die ursprüngliche Nutzung als Reitanlage wiederaufgenommen.  
Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens mussten die ursprünglichen Planungen angepasst 
und dort vorgesehene Maßnahmen umgestaltet werden. Insbesondere der erstellte Land-
schaftspflegerische Begleitplan (SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2012) muss an neue 
Gegebenheiten angepasst bzw. aktualisiert werden, da sich zeigt, dass die vereinbarten 
Maßnahmen nicht realisierbar waren.  
 
Der im Jahre 1850 zwischen Dünnwald und Flittard erbaute Vierkanthof wurde ursprünglich 
für eine landwirtschaftliche Nutzung errichtet. Von 1967 bis 1991 wurde der Scheuerhof als 
Reitanlage betrieben. Im Anschluss standen die Gebäude leer und befanden sich, bis zum 
Beginn der Sanierungen und Rückführung in die ursprüngliche Nutzung nach Genehmigung 
des Bauantrages im Jahr 2013, in einem baufälligen Zustand.

Der östliche Gebäudeteil war im Bauantrag aus 2013 als Stall geplant. Durch nachfolgende 
Bauanträge wurde zunächst der Ausbau des Dachgeschosses in Wohnnutzung genehmigt. 
hier befindet sich mittlerweile im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung (Immobilienbüro)  
Seit 2022 liegt ein Bauantrag vor, der zum einen die Erschließung der Dachgeschosswoh-
nung neu beantragt und zum anderen eine Nutzungsänderung des unteren ehemaligen 
Stalls als Immobilienbüros zum Inhalt hat. IM Rahmen dieses Bauantrags wurden auch die 
alten Kompensationsmaßnahmen kontrolliert und es fiel auf, dass vielen nicht realisiert wor-
den war und auch nicht mehr gemäß des alten LBP realisierbar war, so dass an den aktuel-
len Bauantrag die Neuordnung der ausstehenden Kompensation geknüpft wurde. Diese 
Neuplanung und der Bauantrag werden nun zur Befreiung gem. § 67 BNatSchG vorgelegt. 
 
Eingriff /Kompensation 
Die Realisierung der Revitalisierung hat bereits in der Vergangenheit zur Veränderung der 
Gestalt und Nutzung des Eingriffsbereichs geführt, die vor allem auf die baulichen Anlagen, 
die betriebliche Nutzung und auf die Bautätigkeit zurückzuführen sind. Zusätzlich ergab sich 
durch die Revitalisierung eine Nutzungsintensivierung der durch das Brachliegen der Flä-
chen extensiv oder nicht genutzten Strukturen.  
Im Zuge der Revitalisierung der zwischen 1991 bis 2013 ungenutzten Reitanlage „Scheuer-
hof“ wurden ca. 3.000 m² große hofnahe Flächen teilversiegelt (Paddock, Parkplatz). Hierbei 
handelte es sich um artenarme Intensiv-Fettwiesen stellenweise auf Aufschüttungsböden 
(EA 31, EA 31*), auf denen sich teilweise Brennnesselherden stark durchgesetzt hatten (HP 
5).  
Darüber hinaus wurden auch neue Anlagenteile gebaut, wie die Reitboxen, eine Reithalle 
und eine Führanlage. Gegenüber der Planung von 2013 wurde darüber hinaus auch noch 
ein Sandplatz nördlich des Hofes angelegt.  
 
Im alten LBP wurden vornehmlich Baumpflanzungen um die Hofanlage geplant, deren Um-
setzung sich aber nach Fertigstellung der Hofanlage als nicht realisierbar herausstellten. In 
der Neuplanung wurden nun Baumreihen entlang der Weiden und eine Obstbaumwiese ge-
plant und in Teilen bereits umgesetzt. Gleichzeitig wird eine Sukzessionsfläche, die nicht ver-
wirklicht wurde umgelegt, so dass durch die nun geplanten Maßnahmen die Eingriffe aus 
2013 sowie der neue Sandplatz und die Stellplätze vollständig ausgeglichen werden können.  
 
Artenschutz 
Es konnten keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von gebäudebewohnenden Fledermaus- 
(u.a. Zwergfledermaus) und Vogelarten (u.a. Schleiereule, Rauch- und Mehlschwalbe) fest-
gestellt werden. Durch die Maßnahmen werden daher keine Fortpflanzungs- oder Ruhestät-
ten planungsrelevanter Tierarten zerstört. Auch andere Wirkfaktoren der geplanten Revitali-
sierung des Scheuerhofes zu Wohnzwecken, Gewerbenutzung und als Reitanlage lösen 
keine Zugriffsverbote oder erhebliche Störungen i.S.d. § 44 Abs. 1 BNatSchG aus. 
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Für die baugenehmigungspflichtige Umnutzung innerhalb des Gebäudebestands s ieht der 
Landschaftsplan einen konkreten Ausnahmetatbestand vor. Auf Antrag kann eine Ausnahme 
erteilt werden, wenn die Maßnahmen artenschutzrechtlich zulässig sind (siehe Artenschutz). 
Die Untere Naturschutzbehörde stellt dem Antragssteller diesbezüglich eine Ausnahmegeneh-
migung in Aussicht, verbunden mit einzuhaltenden Auflagen. 
  
Nach Verbot Nr. 5. ist es verboten bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NW als 
auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauauf-
sichtlichen Genehmigung bedürfen (…). 
 
Nach Verbot Nr. 7 ist es verboten Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschach-
tungen oder Verfestigungen vorzunehmen oder die Boden- oder Geländegestalt auf andere 
Weise zu verändern.

In Bezug auf die gegenüber der Planung von 2013 zusätzlichen elf Stellätze und den Sand-
platz nördlich des Hofes bedarf es an dieser Stelle einer Befreiung gemäß § 67 (1) BNatSchG. 
Vor dem Hintergrund, dass sich die geplanten Stellplätze faktisch bereits seit Jahren in Nut-
zung und sich entlang der verdichteten Zufahrt befinden, die Versickerungsfähigkeit der Fläche 
erhalten bleibt und Pflanzmaßnahmen vorgenommen werden, kann aus Sicht der Unteren Na-
turschutzbehörde einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG zugestimmt werden. 
Ebenso ist der Sandplatz seit Jahren in Nutzung. Die Notwendigkeit des zusätzlichen Sand-
platzes wird gesehen. Dieser wird ebenfalls durch Pflanzmaßnahmen ausgeglichen, so dass 
auch hierfür einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG zugestimmt werden kann.  
 
Von einer Verbandsbeteiligung ist abgesehen worden, da nach Auffassung der Unteren Na-
turschutzbehörde gegenüber dem Antrag aus 2013 keine oder nur geringfügige Auswirkungen 
auf Natur und Landschaft zu erwarten sind (§ 66 LNatSchG NRW Abs. 2).  
 
Entscheidung 
Die stellvertretende Beiratsvorsitzende hatte diverse Rückfragen. Das Vorhaben wird 
aufgrund der umfänglichen Änderungen in die Sitzung vom 29.09. vertagt. 
 
Sonstiges 
 
1. Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde: Maßnahmen zur Wiederher-
stellung der Verkehrssicherheit an einem Naturdenkmal 
 
Das städtische Naturdenkmal NDI 806.01, Winterlinde (Tilia cordata) in der Ostmer-
heimer Straße / Rüdigerstraße, auf der Verkehrsinsel (Gemarkung Merheim, Flur 18, 
Flurstück 484) weist deutliche Schäden im Stamm- und Wurzelbereich sowie eine 
geschwächte Vitalität auf. 
Eine weitergehende Untersuchung in Form eines statisch integrierten Zugversuchs 
durch das Sachverständigenbüro Lehnen hat eine verminderte Standsicherheit ge-
zeigt, Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist eine fachgerechte Kronenein-
kürzung erforderlich. Die Schnittmaßnahmen sind laut Gutachten innerhalb von acht 
Wochen (bis Ende September 2025) durchzuführen. 
 
Das Gutachten ist dieser Mitteilung zur Kenntnisnahme beigefügt. 
 
Die o.g. Maßnahmen bleiben unberührt von den Verboten des § 3 der Naturdenkmal-
verordnung (NDI-VO). Eine Befreiung dieser Maßnahmen nach § 67 Abs. 1 
BNatSchG i.V.m § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW ist somit nicht erforderlich. 
 
2. Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde: Wurzelsuchschachtung an 
zwei Naturdenkmalen im Vorgriff auf ein geplantes Bauvorhaben  
 
Im Rahmen eines geplanten Neubauvorhabens durch die Vivawest im Kölner Stadt-
teil Porz wird auf dem Grundstück Kölner Straße / Ecke Urbacher Weg, Gemarkung 
Porz, Flur 002, Flurstück 3261 die Errichtung eines neuen Bauprojekts vorbereitet. 
Dabei befinden sich im direkten Einflussbereich des Bauvorhabens zwei Eiben (Ta-
xus baccata), die als Naturdenkmale eingestuft wurden. Diese werden bei der Stadt 
Köln mit der Festsetzungsnummer NDI 706.04a geführt. 
 
Bei dem geplanten Bauprojekt handelt es sich um einen Neubau mit Tiefgarage. Die 
Baugrube soll im Bereich der zwei Eiben mittels Berliner Verbau erstellt werden. Um 
die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die geschützten Bäume zu minimieren,

wurde ein detailliertes Schutzkonzept erarbeitet. Das Ziel ist es, die beiden Eiben 
während der gesamten Bauphase vor mechanischen Schäden sowie vor Wurzelver-
lusten und -verletzungen zu schützen. Hierzu wird insbesondere ein Wurzelvorhang 
eingerichtet, der den empfindlichen Wurzelraum gegenüber der Baugrube abschirmt. 
Des Weiteren wird ein Baumschutzzaun nach DIN 18920 um die Eiben erstellt. 
Die Aushebung des Wurzelvorhangs erfolgt schonend mittels Saugbagger mit 
Kunststoffaufsatz. Falls Wurzeln freigelegt und durchtrennt werden müssen, erfolgt 
dies mit scharfem Werkzeug. Die Schnittstellen werden mit Baumbalsam (Vita X-Ac-
tive mit Trichoderma- Sporen) behandelt. Das Verfüllen des Grabens erfolgt mög-
lichst mit ortsnah anstehendem Boden oder mit strukturstabilem Substrat wie Vulkat-
ree 0-16.  
 
Die gesamten Maßnahmen werden durch die Fachfirma HVG Grünflächenmanage-
ment GmbH mit zertifizierten Baumfachleuten vor Ort begleitet. 
 
Durch die genannten Maßnahmen wird eine Beschädigung oder Zerstörung der Na-
turdenkmäler im Sinne des § 28 BNatSchG vermieden. Eine Befreiung nach § 67 
Abs. 1 BNatSchG i.V.m § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW ist somit nicht erforderlich. 
 
Nachfrage: 
Wichtig ist der stellvertret. Beiratsvorsitzenden, dass die Suchschachtungen, die Fäl-
lungen und der kommende B-Plan in Zusammenhang stehen.  
 
3. Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde: Diverse geplante Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen an Naturdenkmalen 
 
570-3 Baumschutz (Herr Will) trägt vor, dass ND 713.03 Kastanie mit starkem Pilzbe-
fall zurückgeschnitten werden muss und nur als Torso erhalten bleiben kann. Frau 
Euler-Bertram schlägt eine baldige Neupflanzung in dem Bereich vor um den Funkti-
onsverlust etwas aufzufangen. Herr Dill wird sich dem Anliegen annehmen.  
 
Herr Will stellt weiter vor, dass entlang des Bayenthal-Gürtels im Bereich vom Rhein 
bis Goltsteinstraße der Radweg in Handarbeit durch das Amt 66 saniert werden soll. 
Da es sich um eine gesetzlich geschützte Allee mit gleichzeitigem ND-Status handelt, 
wird das Vorhaben noch einmal gesondert vorgestellt. An sechs NDs werden noch 
genauere Untersuchungen durchgeführt, ob die Bäume weiter standsicher sind.  
 
Frau Franke erkundigt sich nach dem Sachstand zu den Kölner Lichtern und dem Ju-
gendpark.  
 
Frau Weil informiert, dass der neue Amtsleiter des Umweltamts, Herr Siemens; am 
15.09. anfängt. Das Thema Kölner Lichter wird zeitnah an ihn herangetragen. Frau 
Franke gibt Hinweise, wie in Bonn mit den Kölner Lichtern umgegangen wird. 
 
Zum Jugendpark wurde im Rat beraten.  
Hierzu hat der Rat beschlossen, dass hierzu erneut Gespräche mit den Jugendzen-
tren Köln gGmbH aufgenommen werden sollen.

Anlage 1.1 Gutachten zu TOP Sonstiges Nr. 1

16827 Zeichen

LP Gutachter - und Planungs GmbH | Blumgasse 17 a | 52156 Monschau  
 
Stadt Köln 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Sachverständigengutachten Nr.: 25-047 
 
Auftraggeber: Stadt Köln 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
In Sachen: Zugversuche an Naturdenkmalen; 
Ostmerheimer Str.  
Kundenzeichen: 
 
Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Objekt: 
 
Tilia ND Ostmerheimer Str. 66-806-S-0745 
Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Ausfertigung: Urschrift 
Datum: 31.07.2025

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 2 von 17 
 
Gliederung des Gutachtens: 
 
1. Zusammenfassung ....................................................................................... 3 
2. Vorbemerkungen ......................................................................................... 3 
2.1. Auftrag und Zweck ................................................................................. 3 
2.2. Ortsbesichtigung .................................................................................... 3 
2.3. Lageplan ................................................................................................. 4 
2.4. Methodik der Untersuchung .................................................................. 4 
4. Feststellungen des Ist Zustandes ................................................................. 7 
5. Zugversuch ................................................................................................... 9 
6. Ergebnis ...................................................................................................... 15 
7. Schlussbemerkung ..................................................................................... 17 
 
Abbildungsverzeichnis: 
Abb. Nr.: 1 Lageplan ........................................................................................... 4 
Abb. Nr.: 2 Tilia ................................................................................................... 7 
Abb. Nr.: 3 Detail Oberkrone ............................................................................. 7 
Abb. Nr.: 4 Stammschaden ................................................................................ 8 
Abb. Nr.: 5 Messaufbau ..................................................................................... 9 
Abb. Nr.: 6 Inclinometer I1 ................................................................................ 9 
Abb. Nr.: 7 I2 und I3 ......................................................................................... 10 
Abb. Nr.: 8 I4 und I5 ......................................................................................... 10 
Abb. Nr.: 9 Elastometer ................................................................................... 11 
Abb. Nr.: 10 Kronenmaskierung ...................................................................... 12 
Abb. Nr.: 11 Windlastabschätzung .................................................................. 12 
Abb. Nr.: 12 Messdaten ................................................................................... 13 
Abb. Nr.: 13 Inclinoanalyse .............................................................................. 13 
Abb. Nr.: 14 Ergebnis ZV .................................................................................. 15

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 3 von 17 
1. Zusammenfassung 
Die untersuchte Linde (Naturdenkmal) weist deutliche Schäden im Stamm- und 
Wurzelbereich sowie eine geschwächte Vitalität (VS2 -) auf. Der Zugversuch 
zeigt in einem Lastszenario eine unzureichende Standsicherheit (Sf = 1,4). Zur 
Wiederherstellung der Verkeh rssicherheit ist eine fachgerechte 
Kroneneinkürzung notwendig. Maßnahmen sind innerhalb von acht Wochen 
umzusetzen. 
 
2. Vorbemerkungen 
2.1. Auftrag und Zweck 
Mit Auftrag vom 03.06.2025 wurde ich von der Stadt Köln mit der Durchführung 
von Zugversuchen an Naturdenkmalen beauftragt. Zweck des Gutachtens ist es, 
auf Basis der erhobenen Messdaten eine fundierte Einschätzung zur 
Verkehrssicherheit des Baumes abzugeben. 
 
2.2. Ortsbesichtigung 
Die notwendige Ortsbesichtigung und Untersuchung erfolgte am 23.07.2025 
durch Herrn M. Stephan (Bachelor Professional Baumpflege) und mich 
persönlich.

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 4 von 17 
2.3. Lageplan 
 
Abb. Nr.: 1 Lageplan  
Standort der Tilia auf der Grüninsel. 
 
2.4. Methodik der Untersuchung 
Die durchgeführten Untersuchungen entsprechen den  Anforderungen und 
Leistungsmerkmalen der ZTV -Baumpflege (2017), der FLL 
Baumkontrollrichtlinien (2020), der FLL Baumuntersuchungsrichtlinien (2013), 
der DIN 1319 Sachverständige Anforderungen an Messgeräte und 
Messverfahren, sowie den Grundlagen für den Aufbau Gutachten. 
Grundlage der Untersuchungen ist die VTA-Methode = Visual Tree Assessment 
= Baum -Sicht-Kontrolle (Baumschadensdiagnose) (MATTHECK 2003, KLUG 
2017, ROLOFF 2015).  
Im Zuge meiner Vitalitätsbeurteilung werden alle fachlichen Ansätze 
berücksichtigt (KLUG, ROLOFF, WEIHS), die letztendliche Bestimmung erfolgt 
dann nach dem ganzheitlichen Bestimmungsschlüssel zur Vitalitätsbeurteilung 
nach KLUG. 
Vitalitätsstufen und deren Beschreibung:

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 5 von 17 
VS 1- vital: Der Art und Entwicklungsphase entsprechend entwickelte Krone mit 
erwartungsgemäßen Trieblängen und gesunder Blattentwicklung. 
VS 2-geschwächt: Das bei der jeweiligen Entwicklungsphase und der Baumart 
erwartete Trieblängenwachstum und die Blattentwicklung sind leicht 
vermindert. In der Krone kann eine leichte Wipfeldürre zu bemerken sein. 
VS 3 -sehr geschwächt: Blattentwicklung (Blattgröße und -farbe, relative 
Belaubungsdichte) sowie das bei der Entwicklungsphase erwartete 
Trieblängenwachstum sind deutlich vermin - der. Im Kronenmantel ist ein 
Absterben von Zweigen und Ästen bis Schwach - oder im Einzelfall 
Grobaststärke erkennbar. Die Reaktion des Baumes bei Verletzungen an Stamm 
oder Krone ist eher mittelmäßig, an ehemaligen Schnitten oder Verletzungen 
liegt eine relativ kleine Wundholz-bzw. Kallusbildung vor. 
VS 4 - abgängig: Die Blattentwicklung (Blattgröße und -farbe, relative 
Belaubungsdichte) sowie das bei der Entwicklungsphase oder dem 
Baumzustand erwartete Trieblängenwachstum sind erheblich vermindert bzw. 
nicht mehr vorhanden. Im Kronenmantel sind ganze B ereiche oder Teile meist 
auch über Starkaststärke abgestorben. 
VS 5- abgestorben. 
Zur eingehenden Untersuchung geschädigter Baumbereiche werden einfache 
Diagnosewerkzeuge wie Schonhammer, Sondierstab und Stechbeitel 
eingesetzt. Zur Vermessung der Baumstatik insbesondere der Standsicherheit 
wurde ein Zugversuch mittels DYNATIM (Fa. RINNTECH & METRIWERKE GmbH) 
durchgeführt. Die Windlastberechnung erfolgt mit der Software ARWILO, 
welche in DYNATIM integriert ist. Aufgrund der Schwierigkeit einer exakten 
Vorhersage, der am Standort zu erwartenden Windgeschwindigkeiten und 
Böenfaktoren (bis z u Faktor 2 in Deutschland, Masterarbeit S. Jäger Uni 
Karlsruhe) einhergehend mit etwaigen Düseneffekten (Schwedische Studie 
2023, Göteborg, bis zu 6 -facher Unterschied in der Windgeschwindigkeit 
innerhalb diverser Messstellen in der Stadt) erfolgt folgende r vereinfachter 
Ansatz:

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 6 von 17 
- Standortbezogene Differenzierung in der Windgeschwindigkeit gemäß 
Windzone (Zref 10 m) 
- Annahme einer windzonenabhängigen Orkan -Windgeschwindigkeit 
(Windzone 1 = 33 m/s, Windzone 2 = 34 m/s) auf ungefährer Höhe der 
umliegenden Gebäude bzw. Bäume (Zref 10-20 m, Winddaten des DWD immer 
gemessen auf 10 m Höhe) 
- Böenfaktor (=1-1,25) und keinen Resonanzfaktor (=1) 
- Keine Berücksichtigung der Porösität (=1) 
- Berücksichtigung der Kronengeometrie und Berücksichtigung eines Kronen 
abhängigen Widerstandsbeiwert (CW-Wert), welcher in der Regel 30 % beträgt. 
Abweichungen nach oben und unten möglich bei sehr sperrigen oder 
schlüpfrigen Kronenstrukturen.

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 7 von 17 
4. Feststellungen des Ist Zustandes 
Es handelt sich um Linde mit einer Höhe von 13 m, einem Kronendurchmesser 
von 12 m und einem Stammdurchmesser von 0,83 m. Der Baum befindet sich 
in der Altersphase und weist eine deutlich geschwächte Vitalität der Stufe VS2- 
auf. 
 
Abb. Nr.: 2 Tilia  
Mit Blick aus Süden. 
 
 
Abb. Nr.: 3 Detail Oberkrone

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 8 von 17 
Die deutlich geminderte Vitalität ist im Bereich der Oberkrone an 
Belaubung und Verzweigung zu verzeichnen. 
 
Druckseitig vom Stammfuß aufsteigend ist liegt der Holzkörper frei. Unterhalb 
der abgelösten Borke ist Mycel eines unbekannten Pathogens zu erkennen. Der 
offene Schaden hat deutliche Auswirkungen auf die Physiologie, bedingt durch 
die abgestorbenen Kambialbereiche. 
 
 
Abb. Nr.: 4 Stammschaden  
Zeigt den Stammschaden auf der Druckseite.

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 9 von 17 
5. Zugversuch 
Zur Überprüfung der Stand- und Bruchsicherheit wurde ein statisch integrierter 
Zugversuch nach Elasto/Inclino -Methode durchgeführt. Hierzu wurden am 
Stammfuß vier Inclinometer in 0°, 90°, 180° und 270° zur Zugrichtung 
angebracht. 
 
Abb. Nr.: 5 Messaufbau  
Schematischer Messaufbau und Sensorpositionen. 
 
 
Abb. Nr.: 6 Inclinometer I1

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 10 von 17 
Am Stamm befindlich. 
 
 
Abb. Nr.: 7 I2 und I3  
Sensor I2 (roter Pfeil) in 0° und I3 in 90° zur Zugrichtung am Stammfuß. 
 
 
Abb. Nr.: 8 I4 und I5  
Sensoren I4 in 180° und I5 in 270° zur Zugrichtung.

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 11 von 17 
 
Abb. Nr.: 9 Elastometer  
E1 in 180° zur Zugrichtung am Stamm. 
 
Die Inclinometer messen jegliche Kippreaktionen des Wurzetellers  in °. Als 
Referenzwinkel dient ein Wert von 0,25°, welcher gemäß der 
verallgemeinerten Kippkurve 40% des maximalen Versagenskippwinkel von 
2,5° entspricht. 
Zur Ermittlung der Windbelastung am Standort und der daraus resultierenden 
auf den Baum einwirkenden Kräfte erfolgt eine digitale Maskierung der Krone 
anhand einer Fotographie, welche die Kronenfläche, die Stammbasis sowie den 
Kraft- und Lastschwerpunkt visualisiert. 
Die Windlastberechnung wird in zwei Varianten mit fachlich validen Annahmen 
durchgeführt. Variante 1 berücksichtigt die Windlast gemäß der Windlastnorm 
in der jeweiligen Windzone. Am Standort ist das im Speziellen Windzone 2, was 
Bft 10 (25 m/s) mit einer Referenzhöhe von 10 m entspricht. Der 
Geländeexponent ist mit 30 % und der Böenfaktor mit 125 % berücksichtigt. 
Variante 2 berücksichtigt Bft 12 (34 m/s, Orkan) bei einer Referenzhöhe von 20 
m und Orkanbedingt keinen Böenfaktor. Die Kronenfläche beträgt nach 
Kronenmarkierung 86 m² bei einem Kronenflächenschwerpunkt von 8 m und 
einem Kraftschwerpunkt von 12 m. Der Widerstandsbeiwert (Cw -Wert) ist 
resultierend aus der Kronenform und Sperrigkeit mit 35 % berücksichtigt. Die

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 12 von 17 
daraus resultierende Windlast auf die Krone beträgt 12 kN und das 
Biegemoment am Stammfuß beträgt 93 kNm bei Bft 10 und 9 kN mit einem 
Biegemoment von 74 kNm bei Bft 12. 
 
Abb. Nr.: 10 Kronenmaskierung  
ARWILO Kronenmaskierung zur Flächen- und Lastberechnung mit 
dargestellter Kronenfläche sowie Last- und Kraftschwerpunkt. 
 
 
Abb. Nr.: 11 Windlastabschätzung  
Parameter der Windlastabschätzung bei Bft 10 (Var. 1) und Bft 12 (Var. 2).

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 13 von 17 
Die vier Inclinometer am Stammfuß sowie der Inclinometer I1 am Stamm zeigen 
einen harmonischen und homogenen Verlauf während der Messung bei einer 
eingeleiteten Windersatzlast von 1,20 to. Inclinometer I3 in 90° zur Zugrichtung 
ist der Sensor mit der schwächsten Verankerung. 
 
Abb. Nr.: 12 Messdaten  
Messdaten und Sensorverläufe bei einer Ersatzlast von 1,20 to. 
 
 
Abb. Nr.: 13 Inclinoanalyse

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 14 von 17 
Im Vergleich aller Inclinometer, oben wie unten, zeigt auch hier I3 einen 
hohen Neigungswinkel.

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 15 von 17 
6. Ergebnis 
 
Abb. Nr.: 14 Ergebnis ZV  
Variante 1 Standsicherheitsfaktor 1,4; Bruchsicherheitsfaktor 2,0 
Variante 2 Standsicherheitsfaktor 1,7; Bruchsicherheitsfaktor 2,5 
 
Im Rahmen der eingehenden Untersuchung konnten mehrere visuell 
erfassbare Schadsymptome festgestellt werden. Diese betreffen insbesondere 
den Stammfuß - und Stamm bereich aber auch die Krone mit teils deutlichen 
Eingriffen aus der Vergangenheit.  Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der 
visuell konstatierten Negativmerkmale mit der Schadstufe „deutlich 
geschädigt“. 
Zur weiteren Beurteilung der Standsicherheit wurde ein statisch integrierter 
Zugversuch nach der Elasto/Inclino-Methode durchgeführt. Dabei ergaben sich 
folgende sicherheitsrelevante Kennwerte: 
Windlastvariante 1 (25 m/s, Bft 10): 
Standsicherheitsfaktor Sf(i) = 1,4 
Bruchsicherheitsfaktor Sf (e) = 2,0 
Windlastvariante 2 (34 m/s, Bft 12): 
Standsicherheitsfaktor Sf(i) = 1,7 
Bruchsicherheitsfaktor Sf (e) = 2,5 
 
Die geforderten statischen Sicherheitsreserven gemäß aktuellen Richtwerten 
(i.d.R. Sf ≥ 1,5) werden nicht in allen Lastszenarien erreicht.  
Aufgrund der leicht beeinträchtigten Standsicherheit im Bereich des Sensors I3 
sowie der in Richtung Norden ausgeprägten Kopflastigkeit infolge überlanger 
Kronenpartien ist die Durchführung baumpflegerischer Maßnahmen in Form

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 16 von 17 
einer fachgerechten Einkürzung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit 
erforderlich. Die Höhe ist um ca. 1 m und die nördlichen Kronenbereiche um 
ca. 2 m einzukürzen. 
Die genannten Maßnahmen sind zur Herstellung der Verkehrssicherheit 
innerhalb von acht Wochen auszuführen. 
Eine erneute eingehende Untersuchung durch einen statisch integrierten 
Zugversuch ist im dritten Quartal 2028 vorzusehen.

Sachverständiger: Alexander Lehnen 
Gutachten Nr.: 25-047 
Kundenzeichen: Stadt Köln 2025-0011-673-121 
Sache: Zugversuche an Naturdenkmalen; Ostmerheimer Str.  
Mammutbaum ND 
 
Blatt 17 von 17 
7. Schlussbemerkung 
Das vorliegende Gutachten berücksichtigt die neuesten wissenschaftlichen 
Erkenntnisse auf dem Gebiet der Dendrologie, Arboristik und Baumpflege. 
Die Aufnahmen wurden mithilfe einer digitalen Kamera erstellt, und es wurden 
keinerlei Manipulationen an den Bildern vorgenommen. Änderungen betreffen 
lediglich Vergrößerungen, Verkleinerungen oder Belichtungseinstellungen. 
Das Gutachten umfasst 17 Textseiten und wurde als Urschrift im PDF -Format 
erstellt und übermittelt. 
 
 
  
 
 
Monschau, 31.07.2025 Alexander Lehnen

Beratungsverlauf (1)

29.09.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2760/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.09.2025
Erstellt
09.09.2025 16:05