3690/2020
Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (23 Nisan e.V.) für das Haushaltsjahr 2021
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 16/162-4 Vorlagen-Nummer 3690/2020 Freigabedatum 18.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (23 Nisan e.V.) für das Haushaltsjahr 2021 Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02. 2009 und dem Ratsbeschluss vom 10.09.2020 und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 über die Verwendung von Haushaltsmitteln 2021 in Höhe von 7.575,-€ anteilig für die Zeit vom 1.4.- 31.12.2021 für die Förderung des Vereins „23 Nisan e.V.“ entsprechend der Anerkennung des Vereins als neues Interkulturelles Zentrum (s. Beschluss des Ausschusses Soziales und Senioren Session Nr. 3630/2020 am 15.4.2021). Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanze ile 15, Transferaufwendungen zur Verfügung. Hinweis Corona-Bewirtschaftung: Die Interkulturellen Zentren tragen mit ihrem gesamten Angebotsportfolio zur akuten Krisenbewälti- gung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte bei. Der Verein „23 Nisan e.V .“ ist als ge- meinnützig anerkannter Verein seit Jahren ein wichtiger Netzwerkpartner im Stadtbezirk Nippes und leistet mit seinen Angeboten einen bedeutsamen Beitrag für die Menschen in dem Bezirk. Insbeson- dere in Zeiten der Pandemie ist „23 Nisan e.V.“ al s neu anerkanntes Interkulturelles Zentrum Anlauf- stelle für viele Besucher*innen und bietet Unterstützung, nicht zuletzt auch durch die Schaffung von digitalen Angeboten. Damit sind die Anforderungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise erfüllt. Integrationsrat 01.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 7.575,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Verfahren: Zugewiesene Haushaltsmittel für den Integrationsrat Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.09.2020 (Erweiterte Zuständigkeiten des Integrationsrates Vorlage 1598/2020) weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe einer vom Rat beschlosse- nen Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selbständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati- ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. Informationshalber erhalten der Ausschuss für Soziales und Senioren, der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussfassung des Integrationsrates als Mitteilung zur Kenntnis. Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren 2021 Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 12.1.21 (s. Session Nr. 3585/2020) über die Verteilung von Mitteln zur Förderung von anerkannten Interkulturellen Zentren für das Jahr 2021 in Höhe von 648.600 € entschieden. Für die Förderung von neuen Interkulturellen Zentren stehen, wie in der Vorlage Nr. 3585/2020 be- 3 schrieben, im Haushaltsplan 2021 im Teile rgebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversi- ty, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur Förderung von Interkulturellen Zentren noch weite- re Mittel in Höhe von insgesamt 23.400,- € zur Verfügung. Der Rat hat am 26.09.2019 eine Richtlini e zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zen- tren beschlossen. Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Absatz) festgelegt, dass nur anerkannte Zentren eine Förderung erhalten. Die Anerkennung von „23 Nisan e.V.“ als Interkulturelles Zentrum e rfolgte per Beschluss des Aus- schusses für Soziales und Senioren am 15.04.2021 (Session Nr. 3630/2020). Der Verein hat fristgerecht für 2021 einen Förderantrag gestellt. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenpl an nachge- wiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet sowie einen Eigenanteil berücksichtigt. „23 Nisan e.V.“ belegt den Zuschussbedarf durch seinen Kostenplan und kann abhängig von seiner Einstufung in der jeweil igen Kategorie für 9 Monate (ab Anerkennung im April 2021), gefördert wer- den. Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der Angebote der Einrichtung nach den festgelegten Kriterien gem. der o.g. Richtlinie erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kriterien einer höheren Kategorie (Or ganisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurteilung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass „23. Nisan e.V.“ als mittleres Zentrum eingestuft werden kann (siehe auch Anlage). So ergibt sich für das Jahr 2021 eine weitere Verteilung der Mittel für das neu anerkannte Zentrum anteilig über 9/12 für die Zeit vom 1.4. – 31.12.2021 wie folgt: Kategorie Jährliche Pauschale pro Zentrum in € Anzahl der Zentren Finanzielle Förderung in € Kleinere Z. 5.100,00 0 Mittlere Z. 10.100,00 1 7.575 (für 9 Monate) Größere Z. 22.700,00 0 Gesamt 7.575 Finanzen 2021: Das Gesamtbudget für die Förderung der Interkulturellen Zentren beträgt für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 682.000,-€. Nach a. Verteilung der Mittel für das Jahr 2021 in Höhe von 648.600 € an 38 bestehende Zentren per Beschluss des Integrationsrates (Nr. 3585/2020) und b. Berücksichtigung des übergreifenden Budgets in Höhe von 10.000 € für z.B. Fortbildungsbe- darfe (s. ebenfalls Nr. 3585/2020) und c. Verteilung der Mittel zur Förderung von „23 Nisan e.V.“ in Höhe von 7.575 € nach Beschlussfassung dieser Vorlage verbleiben insg. noch Mittel in Höhe von 15.825 € ggf. zur Förderung von weiteren neuen Zentren. Die Verwaltung legt zur Verteilung der verbleibenden Mittel von 15.825,-€ zu gegebener Zeit eine oder weitere Beschlussvorlage(n) vor. Anlage: Informationen zur Förderung von „23 Nisan e.V.“
Anlage_Information zur Förderung von 23 Nisan e.V._2021
907 Zeichen
Anlage Information zur Förderung von 23 Nisan e.V. 2021 Interkulturelle Zentren Köln
lfd.
Nr.
Träger/
Einrichtung/
Stadtbezirk
Orga.-
struktur Zielgruppe
Vernetzungen,
Projekte,
Drittmittel
Personal
Hauptamtler
Nebenamtler/
Honorarkräfte
Ehrenamtler
Angebote
wöchentlich
Empowerment/
Mutter-
sprachliche
Angebote
Angebote
wöchentlich
Bildung/
Integration
Angebote
wöchentlich Kultur/
Freizeit
Kategorie
Förder-
betrag
in Euro
1
23 Nisan e.V.,
Auguststr. 44-52;
50733 Köln,
Stadtbezirk 5
e.V.
Frauen, Kinder,
Jugendliche, Senior*innen,
verschiedene
Herkunftsländer primär
aus Türkei, Syrien,
Afganistan, Iran, Ghana
4 AKs,
5 Kooperationen,
Drittmittel ja
1 HA,
5 NA,
3 EA
mittleres Zentrum
7.575
Angebote in allen Bereichen mit 27,5 Wo/Std.,
z.B. Infoveranstaltungen zum deutschen Bildungssystem,
Hausaufgabenhilfe, Frauenselbsthilfegruppe, kreative Angebote
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3690/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 18.12.2020 10:02