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3690/2020

Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (23 Nisan e.V.) für das Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 18.05.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021, TOP 8.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage_Information zur Förderung von 23 Nisan e.V._2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

6885 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/16/162/4 
16/162-4 
Vorlagen-Nummer 
 3690/2020 
Freigabedatum 
 18.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (23 Nisan e.V.) für 
das Haushaltsjahr 2021 
Beschlussorgan 
Integrationsrat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der 
Stadt Köln vom 10.02. 2009 und dem Ratsbeschluss vom 10.09.2020 und der Haushaltssatzung für 
das Jahr 2021 über die Verwendung von Haushaltsmitteln 2021 
 
in Höhe von 7.575,-€ anteilig für die Zeit vom 1.4.- 31.12.2021  
 
für die Förderung des Vereins „23 Nisan e.V.“ entsprechend  der Anerkennung des Vereins als neues 
Interkulturelles Zentrum (s. Beschluss des Ausschusses Soziales und Senioren Session Nr. 
3630/2020 am 15.4.2021).  
 
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanze ile 
15, Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
 
Hinweis Corona-Bewirtschaftung: 
Die Interkulturellen Zentren tragen mit ihrem gesamten Angebotsportfolio zur akuten Krisenbewälti-
gung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte bei. Der Verein „23 Nisan e.V .“ ist als ge-
meinnützig anerkannter Verein seit Jahren ein wichtiger Netzwerkpartner im Stadtbezirk Nippes und 
leistet mit seinen Angeboten einen bedeutsamen Beitrag für die Menschen in dem Bezirk. Insbeson-
dere in Zeiten der Pandemie ist „23 Nisan e.V.“ al s neu anerkanntes Interkulturelles Zentrum Anlauf-
stelle für viele Besucher*innen und bietet Unterstützung, nicht zuletzt auch durch die Schaffung von 
digitalen Angeboten. Damit sind die Anforderungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 
zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise erfüllt. 
 
 
 
Integrationsrat 01.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     7.575,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Verfahren: Zugewiesene Haushaltsmittel für den Integrationsrat 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
der Stadt Köln vom 10.09.2020 (Erweiterte Zuständigkeiten des Integrationsrates Vorlage 1598/2020) 
weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe einer vom Rat beschlosse-
nen Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selbständig vergeben kann.   
Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati-
ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind.  
 
Informationshalber erhalten der Ausschuss für Soziales und Senioren, der Jugendhilfeausschuss und 
die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussfassung des Integrationsrates als Mitteilung zur Kenntnis.  
 
 
Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren 2021 
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 12.1.21 (s. Session Nr. 3585/2020) über die Verteilung 
von Mitteln zur Förderung von anerkannten Interkulturellen Zentren für das Jahr 2021 in Höhe von 
648.600 € entschieden. 
 
Für die Förderung von neuen Interkulturellen Zentren stehen, wie in der Vorlage Nr. 3585/2020 be-

3 
schrieben, im Haushaltsplan 2021 im Teile rgebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversi-
ty, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur Förderung von Interkulturellen Zentren noch weite-
re Mittel in Höhe von insgesamt 23.400,- € zur Verfügung. 
 
Der Rat hat am 26.09.2019 eine Richtlini e zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zen-
tren beschlossen. Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Absatz) festgelegt, dass nur anerkannte 
Zentren eine Förderung erhalten.  
Die Anerkennung von „23 Nisan e.V.“ als Interkulturelles Zentrum e rfolgte per Beschluss des Aus-
schusses für Soziales und Senioren am 15.04.2021 (Session Nr. 3630/2020).  
Der Verein hat fristgerecht für 2021 einen Förderantrag gestellt. 
Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenpl an nachge-
wiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet sowie 
einen Eigenanteil berücksichtigt.  
„23 Nisan e.V.“ belegt den Zuschussbedarf durch seinen Kostenplan und kann abhängig von seiner 
Einstufung in der jeweil igen Kategorie für 9 Monate (ab Anerkennung im April 2021), gefördert wer-
den.  
Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der 
Angebote der Einrichtung nach den festgelegten Kriterien gem. der o.g. Richtlinie erfolgt. Auch bei 
Erfüllung einzelner Kriterien einer höheren Kategorie (Or ganisationsstruktur, Personal, Vernetzung) 
ist die Gesamtbeurteilung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass „23. Nisan e.V.“ als 
mittleres Zentrum eingestuft werden kann (siehe auch Anlage). 
 
So ergibt sich für das Jahr 2021 eine weitere Verteilung der Mittel für das neu anerkannte Zentrum 
anteilig über 9/12 für die Zeit vom 1.4. – 31.12.2021 wie folgt:  
 
Kategorie Jährliche  
Pauschale pro 
Zentrum in € 
Anzahl 
der 
Zentren 
Finanzielle Förderung 
in € 
Kleinere Z. 5.100,00 0  
Mittlere Z. 10.100,00 1 7.575 (für 9 Monate) 
Größere Z. 22.700,00 0  
Gesamt   7.575 
 
Finanzen 2021:  
Das Gesamtbudget für die Förderung der Interkulturellen Zentren beträgt für das Haushaltsjahr 2021 
insgesamt 682.000,-€.  
Nach  
a. Verteilung der Mittel für das Jahr 2021 in Höhe von 648.600 € an 38 bestehende Zentren per 
Beschluss des Integrationsrates (Nr. 3585/2020) und  
b. Berücksichtigung des übergreifenden Budgets in Höhe von 10.000 € für z.B. Fortbildungsbe-
darfe (s. ebenfalls Nr. 3585/2020) und  
c. Verteilung der Mittel zur Förderung von „23 Nisan e.V.“ in Höhe von 7.575 €  
nach Beschlussfassung dieser Vorlage  
verbleiben insg. noch  Mittel in Höhe von 15.825 € ggf. zur Förderung von weiteren neuen Zentren. 
Die Verwaltung legt zur Verteilung der verbleibenden Mittel von 15.825,-€ zu gegebener Zeit eine 
oder weitere Beschlussvorlage(n) vor. 
 
 
 
 
 
Anlage: Informationen zur Förderung von „23 Nisan e.V.“

Anlage_Information zur Förderung von 23 Nisan e.V._2021

907 Zeichen

Anlage  Information zur Förderung von 23 Nisan e.V.  2021 Interkulturelle Zentren Köln
lfd. 
Nr.
Träger/ 
Einrichtung/
Stadtbezirk
Orga.-
struktur Zielgruppe 
Vernetzungen, 
Projekte, 
Drittmittel
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler/
Honorarkräfte
 Ehrenamtler
Angebote 
wöchentlich 
Empowerment/ 
Mutter-
sprachliche 
Angebote
Angebote 
wöchentlich 
Bildung/  
Integration
Angebote  
wöchentlich Kultur/ 
Freizeit
Kategorie
Förder-
betrag 
in Euro
1
23 Nisan e.V.,
Auguststr. 44-52;
50733 Köln,
Stadtbezirk 5
e.V.
Frauen, Kinder, 
Jugendliche, Senior*innen, 
verschiedene 
Herkunftsländer primär 
aus Türkei, Syrien, 
Afganistan, Iran, Ghana 
4 AKs,
5 Kooperationen,
 Drittmittel ja
1 HA,
     5 NA,
3 EA
mittleres Zentrum
7.575
Angebote in allen Bereichen mit 27,5 Wo/Std.,
 z.B. Infoveranstaltungen zum deutschen Bildungssystem, 
Hausaufgabenhilfe, Frauenselbsthilfegruppe, kreative Angebote 
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

01.06.2021 Integrationsrat
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3690/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.05.2021
Erstellt
18.12.2020 10:02